1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: LIEBESLEBEN – Das Mitmach-Projekt“ (LLMP) der BZgA zur HIV-/ STI-Prävention und sexuellen Gesundheit (Los 1)
Beschreibung: Der Auftraggeber (AG), die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), ist eine Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). Ihre Aufgabe ist es, Gesundheitsrisiken in der Bevölkerung vorzubeugen und gesundheitsfördernde Lebensweisen zu unterstützen. Die BZgA bietet in Kooperation mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV) seit 2020 weiterführenden Schulen bundesweit das „LIEBESLEBEN - Mitmach-Projekt“ (LLMP) zur Förderung der sexuellen Gesundheit von Schülerinnen und Schülern (ca. 12-18 Jahre) an. Das Projekt ist Teil der „LIEBESLEBEN“-Initiative zur Prävention von HIV und anderen sexuell übertragbaren Infektionen (STI) und zur Förderung sexueller Gesundheit, siehe auch www.liebesleben.de. LLMP richtet sich an Schülerinnen und Schüler, an ihre Lehr- und Fachkräfte und an außerschulische Präventionsfachkräfte auf kommunaler, regionaler und auf Länder-Ebene. Ein zentraler Projektbaustein von LLMP sind bis zu 12 bundesweite schulische Großeinsätze eines interaktiven Mitmach-Parcours zu den 6 Themen-Modulen HIV und anderen STI, Schutz und Safer Sex, Körper und Gefühle, Sexualität und Medien, Vielfalt und Respekt sowie Freundschaft und Beziehung. Zur Steigerung der Nachhaltigkeit werden die innerschulischen Lehr- und Fachkräfte bereits bei der Planung des Einsatzes eingebunden, am Vortag des Mitmach-Parcours zu den Methoden und Materialien von LLMP geschult und mit lokalen Fachstellen vernetzt. Zudem erhalten die Schulen im Nachgang des Parcours den Materialkoffer von LLMP (LLMP-Koffer), mit Methoden und Materialien des Mitmach-Parcours in kompakter Form, zur eigenen langfristigen Verwendung kostenfrei von der BZgA. Darüber hinaus wird die Schule im Verstetigungsprozess vom LLMP-Team unterstützt. Ein weiterer zentraler Baustein ist die sogenannten Länderverstetigung. Um die Reichweite von „LIEBESLEBEN - Mitmach-Projektes“ zu steigern und dessen strukturelle Verstetigung nachhaltig zu verankern, geht die BZgA Kooperationen mit Gesundheits-, Kultus- und Sozialbehörden der Bundesländer ein. Mit Unterstützung der BZgA entwickeln die Bundesländer eigene bedarfs- und ressourcenorientierte Konzepte zur Förderung der sexuellen Gesundheit. Die Länderverstetigung sieht die Qualifizierung von Fachkräften als LLMPTrainerinnen und Trainer vor, die ihrerseits schulische Fach- und Lehrkräfte schulen und darin befähigen LLMP-Methoden und -Materialien nachhaltig in der eigenen Schule zu verankern. Auch hier erhalten teilnehmende Schulen einen eigenen LLMP-Koffer für die unterrichts- oder projektbezogene Verwendung. Um all diese Anforderungen zu erfüllen, bedarf es an Auftragnehmenden, die den Mitmach-Parcours und die Länderverstetigung konzeptionell, inhaltlich und pädagogisch begleiten sowie umsetzten (Los1), an Auftragnehmenden, die den Parcours und den Kofferversand logistisch umsetzen (Los2), sowie Auftragnehmenden die die Materialien instand halten und jährlich bis zu 200 LLMP-Koffer produzieren (Los3).
Kennung des Verfahrens: 31e49bc4-f4d6-43dc-b64c-4fec20555028
Interne Kennung: BZgA_RV_49_23 Los_1
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79956000 Organisation von Messen und Ausstellungen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 3 083 342,64 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 3 500 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die Kommunikation findet ausschließlich über die Vergabeplattform statt.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Organisation und Durchführung von „LIEBESLEBEN Das Mitmachprojekt (LLMP)“
Beschreibung: Der Auftraggeber (AG), die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), ist eine Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). Ihre Aufgabe ist es, Gesundheitsrisiken in der Bevölkerung vorzubeugen und gesundheitsfördernde Lebensweisen zu unterstützen. Die BZgA bietet in Kooperation mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV) seit 2020 weiterführenden Schulen bundesweit das „LIEBESLEBEN - Mitmach-Projekt“ (LLMP) zur Förderung der sexuellen Gesundheit von Schülerinnen und Schülern (ca. 12-18 Jahre) an. Das Projekt ist Teil der „LIEBESLEBEN“-Initiative zur Prävention von HIV und anderen sexuell übertragbaren Infektionen (STI) und zur Förderung sexueller Gesundheit, siehe auch www.liebesleben.de. LLMP richtet sich an Schülerinnen und Schüler, an ihre Lehr- und Fachkräfte und an außerschulische Präventionsfachkräfte auf kommunaler, regionaler und auf Länder-Ebene. Ein zentraler Projektbaustein von LLMP sind bis zu 12 bundesweite schulische Großeinsätze eines interaktiven Mitmach-Parcours zu den 6 Themen-Modulen HIV und anderen STI, Schutz und Safer Sex, Körper und Gefühle, Sexualität und Medien, Vielfalt und Respekt sowie Freundschaft und Beziehung. Zur Steigerung der Nachhaltigkeit werden die innerschulischen Lehr- und Fachkräfte bereits bei der Planung des Einsatzes eingebunden, am Vortag des Mitmach-Parcours zu den Methoden und Materialien von LLMP geschult und mit lokalen Fachstellen vernetzt. Zudem erhalten die Schulen im Nachgang des Parcours den Materialkoffer von LLMP (LLMP-Koffer), mit Methoden und Materialien des Mitmach-Parcours in kompakter Form, zur eigenen langfristigen Verwendung kostenfrei von der BZgA. Darüber hinaus wird die Schule im Verstetigungsprozess vom LLMP-Team unterstützt. Ein weiterer zentraler Baustein ist die sogenannten Länderverstetigung. Um die Reichweite von „LIEBESLEBEN - Mitmach-Projektes“ zu steigern und dessen strukturelle Verstetigung nachhaltig zu verankern, geht die BZgA Kooperationen mit Gesundheits-, Kultus- und Sozialbehörden der Bundesländer ein. Mit Unterstützung der BZgA entwickeln die Bundesländer eigene bedarfs- und ressourcenorientierte Konzepte zur Förderung der sexuellen Gesundheit. Die Länderverstetigung sieht die Qualifizierung von Fachkräften als LLMPTrainerinnen und Trainer vor, die ihrerseits schulische Fach- und Lehrkräfte schulen und darin befähigen LLMP-Methoden und -Materialien nachhaltig in der eigenen Schule zu verankern. Auch hier erhalten teilnehmende Schulen einen eigenen LLMP-Koffer für die unterrichts- oder projektbezogene Verwendung. DE Standardformular 2 – Auftragsbekanntmachung 5 Um all diese Anforderungen zu erfüllen, bedarf es an Auftragnehmenden, die den Mitmach-Parcours und die Länderverstetigung konzeptionell, inhaltlich und pädagogisch begleiten sowie umsetzten (Los1), an Auftragnehmenden, die den Parcours und den Kofferversand logistisch umsetzen (Los2), sowie Auftragnehmenden die die Materialien instand halten und jährlich bis zu 200 LLMP-Koffer produzieren (Los3). LOS 1 umfasst die gesamte Organisation und Durchführung von „LIEBESLEBENDas Mitmachprojekt (LLMP)“. Darunter u.a. die Planung, Durchführung und Dokumentation der bundesweiten schulischen Einsätze mit dem interaktiven Mitmach-Parcours, inkl. dem Personalmanagement, sowie die Initiierung und Umsetzung von bis zu drei jährlichen Länderverstetigungen. Zentrale Aufgabe ist zudem die Qualitätssicherung- und Entwicklung der Maßnahmen und Methoden von LLMP. Los 2 und 3 werden separat ausgeschrieben.
Interne Kennung: BZgA_RV_49_23 Los 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79956000 Organisation von Messen und Ausstellungen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Rahmenvereinbarung kann insgesamt zweimal um jeweils weitere 12 Monate zu den bestehenden Bedingungen bis zum 31.12.2026 bzw. 31.12.2027 verlängert werden. Hierbei handelt es sich jeweils um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auf-tragnehmers auf Inanspruchnahme der Option. Die Inanspruchnahme des Optionsrechts ist nicht möglich, wenn die vertragliche Obergrenze bereits ausgeschöpft ist. Entschließt sich der Auftraggeber zu ihrer Inanspruchnahme, so teilt er dem Auftragnehmer dies spätestens zwei Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit bzw. vor Ablauf des ersten optionalen Verlängerungszeitraums nach Satz 1 in Textform mit. Die Rahmenvereinbarung endet bei Inanspruchnahme des Optionsrechts mit Ausschöpfung der vertraglichen Obergrenze, spätestens jedoch mit Ablauf des Verlängerungszeitraumes, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 23 Monat
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 3 083 342,64 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 3 500 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#, #Besonders geeignet für:selbst#, #Besonders geeignet für:startup#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Hauptsächlich elektronische Übermittlung von Unterlagen; Verwendung von umweltfreundlichem Papier, bei sonstigen Unterlagen zwingend
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: - Auftragnehmer ist gehalten faire Arbeitsbedingungen zu schaffen u.a. einer faieren und gerechten Vergütung sämtlicher Mitarbeiter*innen und sonstigen Personals - Eine diverse Personalgestellung ist gewünscht, sodass insbesondere bei dem anzubietenden Moderationsteam Aspekte der Vielfalt in Bezug auf Geschlecht, Ethnie und Herkunft berücksichtigt werden sollen -Es wird angestrebt, Beschäftigungsmöglichkeiten für Langzeitarbeitslose, benachteiligte Personen und/oder Menschen mit Behinderungen zu schaffen.
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Innovative Beschaffung
Beschreibung: Innovation spielt eine zentrale Rolle sowohl für den Markt als auch für die Gesellschaft. Dies gilt insbesondere für die Produktion und Weiterentwicklung der Methoden, die im Rahmen von LLMP eingesetzt werden. Es wird angestrebt, innovative Ansätze zu fördern, die sowohl dem Marktbedarf als auch den Zielen der BZgA entsprechen und einen Mehrwert für die Gesellschaft bieten. Die Berücksichtigung von Innovationsaspekten trägt zur Fortentwicklung der Methoden und zur Lösung aktueller gesellschaftlicher Herausforderungen bei.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz
Gefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen
Innovatives Ziel: Die erbrachten Bauleistungen, Dienstleistungen oder gelieferten Güter beinhalten Prozessinnovationen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Die Gewichtung wird in den Beschaffungsunterlagen angegeben.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendungder Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. Die Zulässigkeiteines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen. Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 S. 1 GWB i.V.m. § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.3.
Nicht erfolgreiche Bieter:
Angebot:
Leiter des Bieters: Sinus - Büro für Kommunikation GmbH
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
Registrierungsnummer: 991-00144-10
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50825
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: 022894990
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 228 94990
Fax: +49 228 9499163
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Sinus - Büro für Kommunikation GmbH
Registrierungsnummer: DE9999999999999
Postanschrift: Habsburgerring 3
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50674
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: +49 12345678
Rollen dieser Organisation:
BieterFederführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Offizielle Bezeichnung: Sinus – Büro für Kommunikation GmbH
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: DEU
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50674
Land, Gliederung (NUTS): DEA23
Land: DEU
Telefon: +49 12345678
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: ca657b95-9d2a-4090-bcee-fa81fb18d491 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 21/02/2024 21:41:08 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 114853-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 39/2024
Datum der Veröffentlichung: 23/02/2024