Deutschland – Abfallcontainer – WBD 2024-0076 Lieferung von Absetz- und Abrollcontainern in verschiedenen Ausführungen im losweisen Verfahren (8 Lose)

98396-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Abfallcontainer – WBD 2024-0076 Lieferung von Absetz- und Abrollcontainern in verschiedenen Ausführungen im losweisen Verfahren (8 Lose)
OJ S 34/2024 16/02/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: WBD 2024-0076 Lieferung von Absetz- und Abrollcontainern in verschiedenen Ausführungen im losweisen Verfahren (8 Lose)
Beschreibung: Gegenstand der Leistung ist die Lieferung von: - 5 Stück Absetzcontainer mit einem Nennvolumen von ca. 7 cbm (Los 1) - 5 Stück Absetzcontainer mit einem Nennvolumen von ca. 10 cbm (Los 2) - 4 Stück Absetzcontainer (gedeckelt) mit einem Nennvolumen von ca. 7 cbm (Los 3) - 4 Stück Absetzcontainer (gedeckelt) mit einem Nennvolumen von ca. 10 cbm (Los 4) - 4 Stück Abrollcontainer mit einem Nennvolumen von ca. 10 cbm (Los 5) - 15 Stück Abrollcontainer mit einem Nennvolumen von ca. 48,5 cbm (Los 6) - 2 Stück Abrollcontainer (mit Dach) mit einem Nennvolumen von ca. 20 cbm (Los 7) - 6 Stück Abrollcontainer (mit Dach) mit einem Nennvolumen von ca. 36 cbm (Los 8)
Kennung des Verfahrens: 152b3e3e-2d05-4271-88be-2d40a77a9e42
Interne Kennung: 2024-0076
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 44613800 Abfallcontainer
Zusätzliche Einstufung (cpv): 44613000 Großcontainer
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR Zur Kupferhütte 10 
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47053
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTY1KCERFYM Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 8
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 8
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
KonkursZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
KorruptionZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
VergleichsverfahrenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
BetrugsbekämpfungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
ZahlungsunfähigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen TätigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der SozialversicherungsbeiträgeZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen TätigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von SteuernZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: 5 Stück Absetzcontainer mit einem Nennvolumen von ca. 7 cbm (Los 1)
Beschreibung: 5 Stück Absetzcontainer mit einem Nennvolumen von ca. 7 cbm (Los 1) Gemäß detaillierter Leistungsbeschreibung.
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 44613800 Abfallcontainer
Zusätzliche Einstufung (cpv): 44613000 Großcontainer
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR Zur Kupferhütte 10 
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47053
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 08/07/2024
Enddatum der Laufzeit: 14/07/2024
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Februar / März 2025
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1. Eigenerklärung de*r Bieter*in /-gemeinschaft zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie dem Umsatz bzgl. der besonderen Leistungsart die Gegenstand der Vergabe ist, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre - siehe Anlage 3, Formblatt F2 - (oder Präqualifikation oder EEE*) 2. Eigenerklärung de*r Bieter*in / jedes Mitglieds einer Bier*innengemeinschaft zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeiträgen - siehe Anlage 3, Formblatt F4 - (oder Präqualifikation oder EEE*) 3. Eigenerklärung de*r Bieter*in / BG zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Benennung de*r Versicherungsgeber*in und der maximalen Deckungssumme, die min. 2.000.000,- Euro für Personen- 1.000.000,- Euro für Sach- sowie min. 100.000,- Euro für Vermögensschäden betragen muss - siehe Anlage 3, Formblatt F7 - (oder Präqualifikation oder EEE* oder Kopie einer entsprechenden Versicherungspolice bzw. Bestätigung der Versicherung) 4. Eigenerklärung de*r Bieter*in / jedes Mitglieds einer Bieter*innengemeinschaft zur Einhaltung der Bestimmungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) - siehe Anlage 3, Formblatt F11 (oder Präqualifikation oder EEE*) 5. Eigenerklärung de*r Bieter*in /-gemeinschaft zu Insolvenzverfahren und Liquidation - siehe Anlage 3, Formblatt F13 - 6. Nur auf besondere Anforderung de*r Autraggeber*in ist darüber hinaus eine aktuelle Auskunft der Geschäftsbank de*r Bieter*in /-gemeinschaft einzureichen. Der / die AG behält sich das Recht vor, vor der Zuschlagserteilung von dem / der potentiellen AN entsprechende Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen anzufordern. Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Die mit "(oder Präqualifikation oder EEE)" gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen und die Unterschrift der entsprechenden, in der Anlage 3 enthaltenen Formblätter F1 - F10 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung" oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für den / die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Im Fall der Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in der Anlage 1 (Allgemeine Unternehmensdaten) angeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter F1 - F10 in der Anlage 3, die durch die Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, weder ausgefüllt noch unterschrieben werden. Der / die AG behält sich ferner das Recht vor, im Einklang mit den Bestimmungen des § 50 Abs. (2) VgV, vor der Zuschlagserteilung von dem / der potentiellen AN entsprechende Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen oder der eingereichten EEE oder den Unterlagen im Präqualifikationsregister anzufordern, sofern nicht der Sachverhalt des § 50 Abs. (3) VgV gegeben ist. Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. *EEE = Einheitliche Europäische Eigenerklärung

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Auf besondere Anforderungen sind kurzfristig vorzulegen: - Die AG muss Gelegenheit gegeben werden, die Produktionsstätte der Bieterin jederzeit in Augenschein zu nehmen, insbesondere um den Produktionsstandard und -ablauf kontrollieren zu können. Hierzu hat die Bieterin den Produktionsstandort für die jeweiligen in der Ausschreibung auftragsgegenständlichen Behälter anzugeben. -Beschreibung der technischen Ausrüstung zur Herstellung der in der Ausschreibung auftragsgegenständlichen Behälter. Die Bieterin hat den Nachweis zu erbringen, dass die AN, die Behälter, die Gegenstand der Ausschreibung sind, selbst herstellen kann oder teilweise durch eine Dritte herstellen lässt, die die Anforderungen bezüglich der ausgeschriebenen Behälter erfüllt. Bieterinnen, die beabsichtigen, im Rahmen der Leistungserbringung auf fachliche, betriebliche und personelle Ressourcen von Unterauftragnehmern oder von konzernverbundenen Unternehmen zurückzugreifen, haben dem Angebot geeignete Nachweise darüber beizufügen, dass sie auf die in die Leistungserbringung einbezogenen Unternehmen so zugreifen können, dass sie tatsächlich über die o. g. Ressourcen dieser Unternehmen im Sinn einer Leistungserbringung wie im eigenen Betrieb verfügen. Ein solcher Nachweis kann z. B. durch Vorlage von schriftlichen Erklärungen geführt werden, nach deren Inhalt die von der Bieterin eingesetzten Unternehmen bestätigen, im Auftragsfall mit Ihrem Know-how und ihren betrieblichen Einrichtungen für die Erfüllung der Verpflichtungen der Bieterin aus dem Liefervertrag zur Verfügung stehen oder durch Vorlage rechtsverbindlicher vertraglicher Absprachen mit Drittunternehmen wie z. B. Kontigentvereinbarungen.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1. Eigenerklärung de*r Bieter*in / jedes Mitglieds einer Bieter*innengemeinschaft zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen - siehe Anlage 3, Formblatt F5 - (oder Präqualifikation oder EEE*) 2. Eigenerklärung de*r Bieter*in / jedes Mitglieds einer Bieter*innengemeinschaft zur illegalen Beschäftigung von Arbeitskräften - siehe Anlage 3, Formblatt F6 - (oder Präqualifikation oder EEE*) 3. Eigenerklärung de*r Bieter*in /-gemeinschaft zur gewerberechtlichen Anmeldung gemäß Gewerbeordnung und die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer oder einer vergleichbaren Bescheinigung eines anderen Staates in dem der / die Bieter*in /-gemeinschaftseinen / ihren Firmensitz hat - siehe Anlage 3, Formblatt F12 - 4. Eigenerklärung des / der Bieter*in / BG zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 3 der EU-Verordnung 2022/576 vom 08.04.2022 - siehe Anlage 3, Formblatt F14 5. Eigenerklärung de*r Bieter*in / BG zur Selbstreinigung - siehe Anlage 5 - 6. Nach den Bestimmungen des § 6 Abs. 1 WRegG (Wettbewerbsregistergesetz) sind öffentliche Auftraggeber*innen seit dem 01.06.2022, vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe eines öffentlichen Auftrags mit einem geschätzten Netto-Auftragswert ab 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) verpflichtet, vor der Auftragsvergabe eine Abfrage beim Wettbewerbsregister des Bundeskartellamtes zu dem / der Bieter*in / BG durchzuführen, der / die den Zuschlag erhalten soll. Sollte zu dem / der Bieter*in / BG aufgrund eines wettbewerbsrechtlichen Verstoßes ein Eintrag im Wettbewerbsregister vorliegen, wird der / die AG den Inhalt der Eintragung prüfen, den Auftrag in der Regel aber wegen mangelnder Rechtschaffenheit und daraus resultierender, fehlender Eignung in Bezug auf die Zuverlässigkeit nicht an den / die betreffende Bieter*in / BG erteilen. Der / die AG behält sich das Recht vor, vor der Zuschlagserteilung von dem / der potentiellen AN entsprechende Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen anzufordern. Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Die mit "(oder Präqualifikation oder EEE)" gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen und die Unterschrift der entsprechenden, in der Anlage 3 enthaltenen Formblätter F1 - F10 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung" oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für den / die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Im Fall der Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in der Anlage 1 (Allgemeine Unternehmensdaten) angeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter F1 - F10 in der Anlage 3, die durch die Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, weder ausgefüllt noch unterschrieben werden. Der / die AG behält sich ferner das Recht vor, im Einklang mit den Bestimmungen des § 50 Abs. (2) VgV, vor der Zuschlagserteilung von dem / der potentiellen AN entsprechende Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen oder der eingereichten EEE oder den Unterlagen im Präqualifikationsregister anzufordern, sofern nicht der Sachverhalt des § 50 Abs. (3) VgV gegeben ist. Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. *EEE = Einheitliche Europäische Eigenerklärung

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1. Eigenerklärung de*er Bieter*in /-gemeinschaft zu mindestens 3 in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten, vergleichbaren Leistungen mit Angaben zum Auftragswert, Leistungszeitraum und zu*r Auftraggeber*in, ohne die Angabe personenbezogener Daten (Referenzliste) - siehe Anlage 3, Formblatt F1 2. Eigenerklärung de*r Bieter*in /-gemeinschaft zur Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, mit gesondert ausgewiesenem, technischen Personal, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren - siehe Anlage 3, Formblatt F3 - (oder Präqualifikation oder EEE*) Die mit "(oder Präqualifikation oder EEE)" gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen der entsprechenden, in der Anlage 3 enthaltenen Formblätter F2 - F7 und F11 - F12 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung" oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für den / die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Im Fall der Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in der Anlage 1 (Allgemeine Unternehmensdaten) angegeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter F2 - F7 und F11 - F12 in der Anlage 3, die durch die Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, nicht ausgefüllt werden. Das gilt gleichermaßen für die Formblätter die gemäß Punkt 1.4 von Bieter*innengemeinschaften und ihren einzelnen Mitgliedern einzureichen sind. Geforderte Eignungsnachweise die nicht von den Unterlagen im Präqualifikationsregister abgedeckt werden, sind in jedem Fall von jede*r Bieter*in / BG einzureichen. Die Formblätter F1 (Referenzliste) und F13 - F14 sowie die Anlage 5 hingegen sind von allen Bieter*innen / BG auszufüllen. Das gleiche gilt im Fall der Angebotsabgabe durch eine Bieter*innengemeinschaft für das Formblatt F10 und im Fall der Eignungsleihe und / oder der beabsichtigten Einbindung von Unterauftragnehmer*innen für die Formblätter F8 und F9. Da die darin enthalten Angaben und Erklärungen in der Regel von den Präqualifikationsunterlagen und der "EEE" nicht abgedeckt werden, ist der Ersatz der Formblätter F1 und F13 - F14 sowie der Anlage 5 und der Formblätter F8 - F10 nicht zugelassen. Der / die AG behält sich gemäß § 56 Abs. (2) S.1 VgV das Recht vor fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Nachweise oder Erklärungen zur Eignung von dem / der Bieter*in / BG nachzufordern. Ein Anspruch des / der Bieter*in / BG auf Nachforderung fehlender Nachweise und Erklärungen zur Eignung besteht im Einklang mit den Bestimmungen des § 56 Abs. (2) S.2 VgV aber ausdrücklich nicht. Jeder / Jede Bieter*in / BG ist daher im eigenen Interesse gehalten, von vornherein ein vollständiges Angebot einzureichen. Der / die AG behält sich ferner das Recht vor im Vorfeld der Zuschlagserteilung von dem / der potentiellen AN entsprechende Erläuterungen, Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen oder der eingereichten EEE oder den Unterlagen im Präqualifikationsregister anzufordern, sofern er / sie das zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vergabeverfahrens für erforderlich erachtet.Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. *EEE = Einheitliche Europäische Eigenerklärung
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 19/03/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 56 $name_timeperiod.DAYS_deu
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Geforderte Erklärungen und Nachweise sind dem Angebot beizufügen. Der / die AG wird fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise zur Einreichung, Vervollständigung oder Korrektur nachfordern. Auch fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen können auf gesonderte Anforderung des / der AG nachgereicht oder vervollständigt werden, sofern es sich dabei nicht um erhebliche, die Rangfolge der Angebote beeinflussende Preise oder bewertungsrelevante Daten handelt, deren Nachforderung gemäß § 56 Abs. (3) VgV nicht zulässig ist. Der / die AG setzt grundsätzliche eine Frist zur Einreichung fehlender Unterlagen von 6 Kalendertagen (inkl. Sonntage und gesetzliche Feiertage). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung durch den / die AG. Werden die Erklärungen und / oder Nachweise nicht innerhalb der Frist vorgelegt, wird das Angebot gem. § 57 Abs. (1) Nr. 2 VgV von der Wertung ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 19/03/2024 10:00:00 (UTC+1)
Eröffnungsdatum: 19/03/2024 10:00:00 (UTC+1)
Zusätzliche Informationen: Gem. § 55 (2) VgV dürfen keine Bieter bei der Angebotsöffnung anwesend sein.
Zusätzliche Informationen: Gem. § 55 (2) VgV dürfen keine Bieter bei der Angebotsöffnung anwesend sein.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: -Einhaltung der Bestimmungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) -Einhaltung der Garantieregelungen (siehe Anlage 4)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlung erfolgt, sofern vertraglich keine anderen Regelungen vereinbart werden, innerhalb von 14 Tagen nach ordnungsgemäßer Lieferung und Eingang einer prüffähigen Rechnung mit Abzug von 3 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto nach ordnungsgemäßer Lieferung und Eingang einer prüffähigen Rechnung ohne Abzug. Anderslautende Zahlungsbedingungen können aber angeboten werden.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Duisburg - Submissionsstelle
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: 5 Stück Absetzcontainer mit einem Nennvolumen von ca. 10 cbm (Los 2)
Beschreibung: 5 Stück Absetzcontainer mit einem Nennvolumen von ca. 10 cbm (Los 2) Gemäß detaillierter Leistungsbeschreibung.
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 44613800 Abfallcontainer
Zusätzliche Einstufung (cpv): 44613000 Großcontainer
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR Zur Kupferhütte 10 
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47053
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 08/07/2024
Enddatum der Laufzeit: 14/07/2024
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Februar / März 2025
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1. Eigenerklärung de*r Bieter*in /-gemeinschaft zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie dem Umsatz bzgl. der besonderen Leistungsart die Gegenstand der Vergabe ist, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre - siehe Anlage 3, Formblatt F2 - (oder Präqualifikation oder EEE*) 2. Eigenerklärung de*r Bieter*in / jedes Mitglieds einer Bier*innengemeinschaft zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeiträgen - siehe Anlage 3, Formblatt F4 - (oder Präqualifikation oder EEE*) 3. Eigenerklärung de*r Bieter*in / BG zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Benennung de*r Versicherungsgeber*in und der maximalen Deckungssumme, die min. 2.000.000,- Euro für Personen- 1.000.000,- Euro für Sach- sowie min. 100.000,- Euro für Vermögensschäden betragen muss - siehe Anlage 3, Formblatt F7 - (oder Präqualifikation oder EEE* oder Kopie einer entsprechenden Versicherungspolice bzw. Bestätigung der Versicherung) 4. Eigenerklärung de*r Bieter*in / jedes Mitglieds einer Bieter*innengemeinschaft zur Einhaltung der Bestimmungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) - siehe Anlage 3, Formblatt F11 (oder Präqualifikation oder EEE*) 5. Eigenerklärung de*r Bieter*in /-gemeinschaft zu Insolvenzverfahren und Liquidation - siehe Anlage 3, Formblatt F13 - 6. Nur auf besondere Anforderung de*r Autraggeber*in ist darüber hinaus eine aktuelle Auskunft der Geschäftsbank de*r Bieter*in /-gemeinschaft einzureichen. Der / die AG behält sich das Recht vor, vor der Zuschlagserteilung von dem / der potentiellen AN entsprechende Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen anzufordern. Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Die mit "(oder Präqualifikation oder EEE)" gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen und die Unterschrift der entsprechenden, in der Anlage 3 enthaltenen Formblätter F1 - F10 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung" oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für den / die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Im Fall der Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in der Anlage 1 (Allgemeine Unternehmensdaten) angeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter F1 - F10 in der Anlage 3, die durch die Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, weder ausgefüllt noch unterschrieben werden. Der / die AG behält sich ferner das Recht vor, im Einklang mit den Bestimmungen des § 50 Abs. (2) VgV, vor der Zuschlagserteilung von dem / der potentiellen AN entsprechende Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen oder der eingereichten EEE oder den Unterlagen im Präqualifikationsregister anzufordern, sofern nicht der Sachverhalt des § 50 Abs. (3) VgV gegeben ist. Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. *EEE = Einheitliche Europäische Eigenerklärung

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Auf besondere Anforderungen sind kurzfristig vorzulegen: - Die AG muss Gelegenheit gegeben werden, die Produktionsstätte der Bieterin jederzeit in Augenschein zu nehmen, insbesondere um den Produktionsstandard und -ablauf kontrollieren zu können. Hierzu hat die Bieterin den Produktionsstandort für die jeweiligen in der Ausschreibung auftragsgegenständlichen Behälter anzugeben. -Beschreibung der technischen Ausrüstung zur Herstellung der in der Ausschreibung auftragsgegenständlichen Behälter. Die Bieterin hat den Nachweis zu erbringen, dass die AN, die Behälter, die Gegenstand der Ausschreibung sind, selbst herstellen kann oder teilweise durch eine Dritte herstellen lässt, die die Anforderungen bezüglich der ausgeschriebenen Behälter erfüllt. Bieterinnen, die beabsichtigen, im Rahmen der Leistungserbringung auf fachliche, betriebliche und personelle Ressourcen von Unterauftragnehmern oder von konzernverbundenen Unternehmen zurückzugreifen, haben dem Angebot geeignete Nachweise darüber beizufügen, dass sie auf die in die Leistungserbringung einbezogenen Unternehmen so zugreifen können, dass sie tatsächlich über die o. g. Ressourcen dieser Unternehmen im Sinn einer Leistungserbringung wie im eigenen Betrieb verfügen. Ein solcher Nachweis kann z. B. durch Vorlage von schriftlichen Erklärungen geführt werden, nach deren Inhalt die von der Bieterin eingesetzten Unternehmen bestätigen, im Auftragsfall mit Ihrem Know-how und ihren betrieblichen Einrichtungen für die Erfüllung der Verpflichtungen der Bieterin aus dem Liefervertrag zur Verfügung stehen oder durch Vorlage rechtsverbindlicher vertraglicher Absprachen mit Drittunternehmen wie z. B. Kontigentvereinbarungen.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1. Eigenerklärung de*r Bieter*in / jedes Mitglieds einer Bieter*innengemeinschaft zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen - siehe Anlage 3, Formblatt F5 - (oder Präqualifikation oder EEE*) 2. Eigenerklärung de*r Bieter*in / jedes Mitglieds einer Bieter*innengemeinschaft zur illegalen Beschäftigung von Arbeitskräften - siehe Anlage 3, Formblatt F6 - (oder Präqualifikation oder EEE*) 3. Eigenerklärung de*r Bieter*in /-gemeinschaft zur gewerberechtlichen Anmeldung gemäß Gewerbeordnung und die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer oder einer vergleichbaren Bescheinigung eines anderen Staates in dem der / die Bieter*in /-gemeinschaftseinen / ihren Firmensitz hat - siehe Anlage 3, Formblatt F12 - 4. Eigenerklärung des / der Bieter*in / BG zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 3 der EU-Verordnung 2022/576 vom 08.04.2022 - siehe Anlage 3, Formblatt F14 5. Eigenerklärung de*r Bieter*in / BG zur Selbstreinigung - siehe Anlage 5 - 6. Nach den Bestimmungen des § 6 Abs. 1 WRegG (Wettbewerbsregistergesetz) sind öffentliche Auftraggeber*innen seit dem 01.06.2022, vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe eines öffentlichen Auftrags mit einem geschätzten Netto-Auftragswert ab 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) verpflichtet, vor der Auftragsvergabe eine Abfrage beim Wettbewerbsregister des Bundeskartellamtes zu dem / der Bieter*in / BG durchzuführen, der / die den Zuschlag erhalten soll. Sollte zu dem / der Bieter*in / BG aufgrund eines wettbewerbsrechtlichen Verstoßes ein Eintrag im Wettbewerbsregister vorliegen, wird der / die AG den Inhalt der Eintragung prüfen, den Auftrag in der Regel aber wegen mangelnder Rechtschaffenheit und daraus resultierender, fehlender Eignung in Bezug auf die Zuverlässigkeit nicht an den / die betreffende Bieter*in / BG erteilen. Der / die AG behält sich das Recht vor, vor der Zuschlagserteilung von dem / der potentiellen AN entsprechende Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen anzufordern. Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Die mit "(oder Präqualifikation oder EEE)" gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen und die Unterschrift der entsprechenden, in der Anlage 3 enthaltenen Formblätter F1 - F10 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung" oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für den / die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Im Fall der Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in der Anlage 1 (Allgemeine Unternehmensdaten) angeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter F1 - F10 in der Anlage 3, die durch die Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, weder ausgefüllt noch unterschrieben werden. Der / die AG behält sich ferner das Recht vor, im Einklang mit den Bestimmungen des § 50 Abs. (2) VgV, vor der Zuschlagserteilung von dem / der potentiellen AN entsprechende Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen oder der eingereichten EEE oder den Unterlagen im Präqualifikationsregister anzufordern, sofern nicht der Sachverhalt des § 50 Abs. (3) VgV gegeben ist. Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. *EEE = Einheitliche Europäische Eigenerklärung

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1. Eigenerklärung de*er Bieter*in /-gemeinschaft zu mindestens 3 in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten, vergleichbaren Leistungen mit Angaben zum Auftragswert, Leistungszeitraum und zu*r Auftraggeber*in, ohne die Angabe personenbezogener Daten (Referenzliste) - siehe Anlage 3, Formblatt F1 2. Eigenerklärung de*r Bieter*in /-gemeinschaft zur Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, mit gesondert ausgewiesenem, technischen Personal, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren - siehe Anlage 3, Formblatt F3 - (oder Präqualifikation oder EEE*) Die mit "(oder Präqualifikation oder EEE)" gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen der entsprechenden, in der Anlage 3 enthaltenen Formblätter F2 - F7 und F11 - F12 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung" oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für den / die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Im Fall der Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in der Anlage 1 (Allgemeine Unternehmensdaten) angegeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter F2 - F7 und F11 - F12 in der Anlage 3, die durch die Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, nicht ausgefüllt werden. Das gilt gleichermaßen für die Formblätter die gemäß Punkt 1.4 von Bieter*innengemeinschaften und ihren einzelnen Mitgliedern einzureichen sind. Geforderte Eignungsnachweise die nicht von den Unterlagen im Präqualifikationsregister abgedeckt werden, sind in jedem Fall von jede*r Bieter*in / BG einzureichen. Die Formblätter F1 (Referenzliste) und F13 - F14 sowie die Anlage 5 hingegen sind von allen Bieter*innen / BG auszufüllen. Das gleiche gilt im Fall der Angebotsabgabe durch eine Bieter*innengemeinschaft für das Formblatt F10 und im Fall der Eignungsleihe und / oder der beabsichtigten Einbindung von Unterauftragnehmer*innen für die Formblätter F8 und F9. Da die darin enthalten Angaben und Erklärungen in der Regel von den Präqualifikationsunterlagen und der "EEE" nicht abgedeckt werden, ist der Ersatz der Formblätter F1 und F13 - F14 sowie der Anlage 5 und der Formblätter F8 - F10 nicht zugelassen. Der / die AG behält sich gemäß § 56 Abs. (2) S.1 VgV das Recht vor fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Nachweise oder Erklärungen zur Eignung von dem / der Bieter*in / BG nachzufordern. Ein Anspruch des / der Bieter*in / BG auf Nachforderung fehlender Nachweise und Erklärungen zur Eignung besteht im Einklang mit den Bestimmungen des § 56 Abs. (2) S.2 VgV aber ausdrücklich nicht. Jeder / Jede Bieter*in / BG ist daher im eigenen Interesse gehalten, von vornherein ein vollständiges Angebot einzureichen. Der / die AG behält sich ferner das Recht vor im Vorfeld der Zuschlagserteilung von dem / der potentiellen AN entsprechende Erläuterungen, Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen oder der eingereichten EEE oder den Unterlagen im Präqualifikationsregister anzufordern, sofern er / sie das zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vergabeverfahrens für erforderlich erachtet.Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. *EEE = Einheitliche Europäische Eigenerklärung
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 19/03/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 56 $name_timeperiod.DAYS_deu
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Geforderte Erklärungen und Nachweise sind dem Angebot beizufügen. Der / die AG wird fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise zur Einreichung, Vervollständigung oder Korrektur nachfordern. Auch fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen können auf gesonderte Anforderung des / der AG nachgereicht oder vervollständigt werden, sofern es sich dabei nicht um erhebliche, die Rangfolge der Angebote beeinflussende Preise oder bewertungsrelevante Daten handelt, deren Nachforderung gemäß § 56 Abs. (3) VgV nicht zulässig ist. Der / die AG setzt grundsätzliche eine Frist zur Einreichung fehlender Unterlagen von 6 Kalendertagen (inkl. Sonntage und gesetzliche Feiertage). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung durch den / die AG. Werden die Erklärungen und / oder Nachweise nicht innerhalb der Frist vorgelegt, wird das Angebot gem. § 57 Abs. (1) Nr. 2 VgV von der Wertung ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 19/03/2024 10:00:00 (UTC+1)
Eröffnungsdatum: 19/03/2024 10:00:00 (UTC+1)
Zusätzliche Informationen: Gem. § 55 (2) VgV dürfen keine Bieter bei der Angebotsöffnung anwesend sein.
Zusätzliche Informationen: Gem. § 55 (2) VgV dürfen keine Bieter bei der Angebotsöffnung anwesend sein.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: -Einhaltung der Bestimmungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) -Einhaltung der Garantieregelungen (siehe Anlage 4)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlung erfolgt, sofern vertraglich keine anderen Regelungen vereinbart werden, innerhalb von 14 Tagen nach ordnungsgemäßer Lieferung und Eingang einer prüffähigen Rechnung mit Abzug von 3 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto nach ordnungsgemäßer Lieferung und Eingang einer prüffähigen Rechnung ohne Abzug. Anderslautende Zahlungsbedingungen können aber angeboten werden.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Duisburg - Submissionsstelle
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: 4 Stück Absetzcontainer (gedeckelt) mit einem Nennvolumen von ca. 7 cbm (Los 3)
Beschreibung: 4 Stück Absetzcontainer (gedeckelt) mit einem Nennvolumen von ca. 7 cbm (Los 3) Gemäß detaillierter Leistungsbeschreibung.
Interne Kennung: 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 44613800 Abfallcontainer
Zusätzliche Einstufung (cpv): 44613000 Großcontainer
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR Zur Kupferhütte 10 
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47053
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 08/07/2024
Enddatum der Laufzeit: 14/07/2024
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Februar / März 2025
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1. Eigenerklärung de*r Bieter*in /-gemeinschaft zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie dem Umsatz bzgl. der besonderen Leistungsart die Gegenstand der Vergabe ist, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre - siehe Anlage 3, Formblatt F2 - (oder Präqualifikation oder EEE*) 2. Eigenerklärung de*r Bieter*in / jedes Mitglieds einer Bier*innengemeinschaft zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeiträgen - siehe Anlage 3, Formblatt F4 - (oder Präqualifikation oder EEE*) 3. Eigenerklärung de*r Bieter*in / BG zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Benennung de*r Versicherungsgeber*in und der maximalen Deckungssumme, die min. 2.000.000,- Euro für Personen- 1.000.000,- Euro für Sach- sowie min. 100.000,- Euro für Vermögensschäden betragen muss - siehe Anlage 3, Formblatt F7 - (oder Präqualifikation oder EEE* oder Kopie einer entsprechenden Versicherungspolice bzw. Bestätigung der Versicherung) 4. Eigenerklärung de*r Bieter*in / jedes Mitglieds einer Bieter*innengemeinschaft zur Einhaltung der Bestimmungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) - siehe Anlage 3, Formblatt F11 (oder Präqualifikation oder EEE*) 5. Eigenerklärung de*r Bieter*in /-gemeinschaft zu Insolvenzverfahren und Liquidation - siehe Anlage 3, Formblatt F13 - 6. Nur auf besondere Anforderung de*r Autraggeber*in ist darüber hinaus eine aktuelle Auskunft der Geschäftsbank de*r Bieter*in /-gemeinschaft einzureichen. Der / die AG behält sich das Recht vor, vor der Zuschlagserteilung von dem / der potentiellen AN entsprechende Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen anzufordern. Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Die mit "(oder Präqualifikation oder EEE)" gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen und die Unterschrift der entsprechenden, in der Anlage 3 enthaltenen Formblätter F1 - F10 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung" oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für den / die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Im Fall der Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in der Anlage 1 (Allgemeine Unternehmensdaten) angeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter F1 - F10 in der Anlage 3, die durch die Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, weder ausgefüllt noch unterschrieben werden. Der / die AG behält sich ferner das Recht vor, im Einklang mit den Bestimmungen des § 50 Abs. (2) VgV, vor der Zuschlagserteilung von dem / der potentiellen AN entsprechende Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen oder der eingereichten EEE oder den Unterlagen im Präqualifikationsregister anzufordern, sofern nicht der Sachverhalt des § 50 Abs. (3) VgV gegeben ist. Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. *EEE = Einheitliche Europäische Eigenerklärung

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Auf besondere Anforderungen sind kurzfristig vorzulegen: - Die AG muss Gelegenheit gegeben werden, die Produktionsstätte der Bieterin jederzeit in Augenschein zu nehmen, insbesondere um den Produktionsstandard und -ablauf kontrollieren zu können. Hierzu hat die Bieterin den Produktionsstandort für die jeweiligen in der Ausschreibung auftragsgegenständlichen Behälter anzugeben. -Beschreibung der technischen Ausrüstung zur Herstellung der in der Ausschreibung auftragsgegenständlichen Behälter. Die Bieterin hat den Nachweis zu erbringen, dass die AN, die Behälter, die Gegenstand der Ausschreibung sind, selbst herstellen kann oder teilweise durch eine Dritte herstellen lässt, die die Anforderungen bezüglich der ausgeschriebenen Behälter erfüllt. Bieterinnen, die beabsichtigen, im Rahmen der Leistungserbringung auf fachliche, betriebliche und personelle Ressourcen von Unterauftragnehmern oder von konzernverbundenen Unternehmen zurückzugreifen, haben dem Angebot geeignete Nachweise darüber beizufügen, dass sie auf die in die Leistungserbringung einbezogenen Unternehmen so zugreifen können, dass sie tatsächlich über die o. g. Ressourcen dieser Unternehmen im Sinn einer Leistungserbringung wie im eigenen Betrieb verfügen. Ein solcher Nachweis kann z. B. durch Vorlage von schriftlichen Erklärungen geführt werden, nach deren Inhalt die von der Bieterin eingesetzten Unternehmen bestätigen, im Auftragsfall mit Ihrem Know-how und ihren betrieblichen Einrichtungen für die Erfüllung der Verpflichtungen der Bieterin aus dem Liefervertrag zur Verfügung stehen oder durch Vorlage rechtsverbindlicher vertraglicher Absprachen mit Drittunternehmen wie z. B. Kontigentvereinbarungen.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1. Eigenerklärung de*r Bieter*in / jedes Mitglieds einer Bieter*innengemeinschaft zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen - siehe Anlage 3, Formblatt F5 - (oder Präqualifikation oder EEE*) 2. Eigenerklärung de*r Bieter*in / jedes Mitglieds einer Bieter*innengemeinschaft zur illegalen Beschäftigung von Arbeitskräften - siehe Anlage 3, Formblatt F6 - (oder Präqualifikation oder EEE*) 3. Eigenerklärung de*r Bieter*in /-gemeinschaft zur gewerberechtlichen Anmeldung gemäß Gewerbeordnung und die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer oder einer vergleichbaren Bescheinigung eines anderen Staates in dem der / die Bieter*in /-gemeinschaftseinen / ihren Firmensitz hat - siehe Anlage 3, Formblatt F12 - 4. Eigenerklärung des / der Bieter*in / BG zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 3 der EU-Verordnung 2022/576 vom 08.04.2022 - siehe Anlage 3, Formblatt F14 5. Eigenerklärung de*r Bieter*in / BG zur Selbstreinigung - siehe Anlage 5 - 6. Nach den Bestimmungen des § 6 Abs. 1 WRegG (Wettbewerbsregistergesetz) sind öffentliche Auftraggeber*innen seit dem 01.06.2022, vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe eines öffentlichen Auftrags mit einem geschätzten Netto-Auftragswert ab 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) verpflichtet, vor der Auftragsvergabe eine Abfrage beim Wettbewerbsregister des Bundeskartellamtes zu dem / der Bieter*in / BG durchzuführen, der / die den Zuschlag erhalten soll. Sollte zu dem / der Bieter*in / BG aufgrund eines wettbewerbsrechtlichen Verstoßes ein Eintrag im Wettbewerbsregister vorliegen, wird der / die AG den Inhalt der Eintragung prüfen, den Auftrag in der Regel aber wegen mangelnder Rechtschaffenheit und daraus resultierender, fehlender Eignung in Bezug auf die Zuverlässigkeit nicht an den / die betreffende Bieter*in / BG erteilen. Der / die AG behält sich das Recht vor, vor der Zuschlagserteilung von dem / der potentiellen AN entsprechende Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen anzufordern. Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Die mit "(oder Präqualifikation oder EEE)" gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen und die Unterschrift der entsprechenden, in der Anlage 3 enthaltenen Formblätter F1 - F10 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung" oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für den / die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Im Fall der Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in der Anlage 1 (Allgemeine Unternehmensdaten) angeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter F1 - F10 in der Anlage 3, die durch die Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, weder ausgefüllt noch unterschrieben werden. Der / die AG behält sich ferner das Recht vor, im Einklang mit den Bestimmungen des § 50 Abs. (2) VgV, vor der Zuschlagserteilung von dem / der potentiellen AN entsprechende Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen oder der eingereichten EEE oder den Unterlagen im Präqualifikationsregister anzufordern, sofern nicht der Sachverhalt des § 50 Abs. (3) VgV gegeben ist. Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. *EEE = Einheitliche Europäische Eigenerklärung

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1. Eigenerklärung de*er Bieter*in /-gemeinschaft zu mindestens 3 in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten, vergleichbaren Leistungen mit Angaben zum Auftragswert, Leistungszeitraum und zu*r Auftraggeber*in, ohne die Angabe personenbezogener Daten (Referenzliste) - siehe Anlage 3, Formblatt F1 2. Eigenerklärung de*r Bieter*in /-gemeinschaft zur Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, mit gesondert ausgewiesenem, technischen Personal, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren - siehe Anlage 3, Formblatt F3 - (oder Präqualifikation oder EEE*) Die mit "(oder Präqualifikation oder EEE)" gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen der entsprechenden, in der Anlage 3 enthaltenen Formblätter F2 - F7 und F11 - F12 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung" oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für den / die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Im Fall der Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in der Anlage 1 (Allgemeine Unternehmensdaten) angegeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter F2 - F7 und F11 - F12 in der Anlage 3, die durch die Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, nicht ausgefüllt werden. Das gilt gleichermaßen für die Formblätter die gemäß Punkt 1.4 von Bieter*innengemeinschaften und ihren einzelnen Mitgliedern einzureichen sind. Geforderte Eignungsnachweise die nicht von den Unterlagen im Präqualifikationsregister abgedeckt werden, sind in jedem Fall von jede*r Bieter*in / BG einzureichen. Die Formblätter F1 (Referenzliste) und F13 - F14 sowie die Anlage 5 hingegen sind von allen Bieter*innen / BG auszufüllen. Das gleiche gilt im Fall der Angebotsabgabe durch eine Bieter*innengemeinschaft für das Formblatt F10 und im Fall der Eignungsleihe und / oder der beabsichtigten Einbindung von Unterauftragnehmer*innen für die Formblätter F8 und F9. Da die darin enthalten Angaben und Erklärungen in der Regel von den Präqualifikationsunterlagen und der "EEE" nicht abgedeckt werden, ist der Ersatz der Formblätter F1 und F13 - F14 sowie der Anlage 5 und der Formblätter F8 - F10 nicht zugelassen. Der / die AG behält sich gemäß § 56 Abs. (2) S.1 VgV das Recht vor fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Nachweise oder Erklärungen zur Eignung von dem / der Bieter*in / BG nachzufordern. Ein Anspruch des / der Bieter*in / BG auf Nachforderung fehlender Nachweise und Erklärungen zur Eignung besteht im Einklang mit den Bestimmungen des § 56 Abs. (2) S.2 VgV aber ausdrücklich nicht. Jeder / Jede Bieter*in / BG ist daher im eigenen Interesse gehalten, von vornherein ein vollständiges Angebot einzureichen. Der / die AG behält sich ferner das Recht vor im Vorfeld der Zuschlagserteilung von dem / der potentiellen AN entsprechende Erläuterungen, Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen oder der eingereichten EEE oder den Unterlagen im Präqualifikationsregister anzufordern, sofern er / sie das zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vergabeverfahrens für erforderlich erachtet.Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. *EEE = Einheitliche Europäische Eigenerklärung
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 19/03/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 56 $name_timeperiod.DAYS_deu
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Geforderte Erklärungen und Nachweise sind dem Angebot beizufügen. Der / die AG wird fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise zur Einreichung, Vervollständigung oder Korrektur nachfordern. Auch fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen können auf gesonderte Anforderung des / der AG nachgereicht oder vervollständigt werden, sofern es sich dabei nicht um erhebliche, die Rangfolge der Angebote beeinflussende Preise oder bewertungsrelevante Daten handelt, deren Nachforderung gemäß § 56 Abs. (3) VgV nicht zulässig ist. Der / die AG setzt grundsätzliche eine Frist zur Einreichung fehlender Unterlagen von 6 Kalendertagen (inkl. Sonntage und gesetzliche Feiertage). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung durch den / die AG. Werden die Erklärungen und / oder Nachweise nicht innerhalb der Frist vorgelegt, wird das Angebot gem. § 57 Abs. (1) Nr. 2 VgV von der Wertung ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 19/03/2024 10:00:00 (UTC+1)
Eröffnungsdatum: 19/03/2024 10:00:00 (UTC+1)
Zusätzliche Informationen: Gem. § 55 (2) VgV dürfen keine Bieter bei der Angebotsöffnung anwesend sein.
Zusätzliche Informationen: Gem. § 55 (2) VgV dürfen keine Bieter bei der Angebotsöffnung anwesend sein.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: -Einhaltung der Bestimmungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) -Einhaltung der Garantieregelungen (siehe Anlage 4)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlung erfolgt, sofern vertraglich keine anderen Regelungen vereinbart werden, innerhalb von 14 Tagen nach ordnungsgemäßer Lieferung und Eingang einer prüffähigen Rechnung mit Abzug von 3 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto nach ordnungsgemäßer Lieferung und Eingang einer prüffähigen Rechnung ohne Abzug. Anderslautende Zahlungsbedingungen können aber angeboten werden.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Duisburg - Submissionsstelle
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: 4 Stück Absetzcontainer (gedeckelt) mit einem Nennvolumen von ca. 10 cbm (Los 4)
Beschreibung: 4 Stück Absetzcontainer (gedeckelt) mit einem Nennvolumen von ca. 10 cbm (Los 4) Gemäß detaillierter Leistungsbeschreibung.
Interne Kennung: 4
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 44613800 Abfallcontainer
Zusätzliche Einstufung (cpv): 44613000 Großcontainer
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR Zur Kupferhütte 10 
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47053
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 08/07/2024
Enddatum der Laufzeit: 14/07/2024
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Februar / März 2025
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1. Eigenerklärung de*r Bieter*in /-gemeinschaft zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie dem Umsatz bzgl. der besonderen Leistungsart die Gegenstand der Vergabe ist, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre - siehe Anlage 3, Formblatt F2 - (oder Präqualifikation oder EEE*) 2. Eigenerklärung de*r Bieter*in / jedes Mitglieds einer Bier*innengemeinschaft zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeiträgen - siehe Anlage 3, Formblatt F4 - (oder Präqualifikation oder EEE*) 3. Eigenerklärung de*r Bieter*in / BG zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Benennung de*r Versicherungsgeber*in und der maximalen Deckungssumme, die min. 2.000.000,- Euro für Personen- 1.000.000,- Euro für Sach- sowie min. 100.000,- Euro für Vermögensschäden betragen muss - siehe Anlage 3, Formblatt F7 - (oder Präqualifikation oder EEE* oder Kopie einer entsprechenden Versicherungspolice bzw. Bestätigung der Versicherung) 4. Eigenerklärung de*r Bieter*in / jedes Mitglieds einer Bieter*innengemeinschaft zur Einhaltung der Bestimmungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) - siehe Anlage 3, Formblatt F11 (oder Präqualifikation oder EEE*) 5. Eigenerklärung de*r Bieter*in /-gemeinschaft zu Insolvenzverfahren und Liquidation - siehe Anlage 3, Formblatt F13 - 6. Nur auf besondere Anforderung de*r Autraggeber*in ist darüber hinaus eine aktuelle Auskunft der Geschäftsbank de*r Bieter*in /-gemeinschaft einzureichen. Der / die AG behält sich das Recht vor, vor der Zuschlagserteilung von dem / der potentiellen AN entsprechende Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen anzufordern. Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Die mit "(oder Präqualifikation oder EEE)" gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen und die Unterschrift der entsprechenden, in der Anlage 3 enthaltenen Formblätter F1 - F10 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung" oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für den / die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Im Fall der Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in der Anlage 1 (Allgemeine Unternehmensdaten) angeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter F1 - F10 in der Anlage 3, die durch die Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, weder ausgefüllt noch unterschrieben werden. Der / die AG behält sich ferner das Recht vor, im Einklang mit den Bestimmungen des § 50 Abs. (2) VgV, vor der Zuschlagserteilung von dem / der potentiellen AN entsprechende Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen oder der eingereichten EEE oder den Unterlagen im Präqualifikationsregister anzufordern, sofern nicht der Sachverhalt des § 50 Abs. (3) VgV gegeben ist. Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. *EEE = Einheitliche Europäische Eigenerklärung

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Auf besondere Anforderungen sind kurzfristig vorzulegen: - Die AG muss Gelegenheit gegeben werden, die Produktionsstätte der Bieterin jederzeit in Augenschein zu nehmen, insbesondere um den Produktionsstandard und -ablauf kontrollieren zu können. Hierzu hat die Bieterin den Produktionsstandort für die jeweiligen in der Ausschreibung auftragsgegenständlichen Behälter anzugeben. -Beschreibung der technischen Ausrüstung zur Herstellung der in der Ausschreibung auftragsgegenständlichen Behälter. Die Bieterin hat den Nachweis zu erbringen, dass die AN, die Behälter, die Gegenstand der Ausschreibung sind, selbst herstellen kann oder teilweise durch eine Dritte herstellen lässt, die die Anforderungen bezüglich der ausgeschriebenen Behälter erfüllt. Bieterinnen, die beabsichtigen, im Rahmen der Leistungserbringung auf fachliche, betriebliche und personelle Ressourcen von Unterauftragnehmern oder von konzernverbundenen Unternehmen zurückzugreifen, haben dem Angebot geeignete Nachweise darüber beizufügen, dass sie auf die in die Leistungserbringung einbezogenen Unternehmen so zugreifen können, dass sie tatsächlich über die o. g. Ressourcen dieser Unternehmen im Sinn einer Leistungserbringung wie im eigenen Betrieb verfügen. Ein solcher Nachweis kann z. B. durch Vorlage von schriftlichen Erklärungen geführt werden, nach deren Inhalt die von der Bieterin eingesetzten Unternehmen bestätigen, im Auftragsfall mit Ihrem Know-how und ihren betrieblichen Einrichtungen für die Erfüllung der Verpflichtungen der Bieterin aus dem Liefervertrag zur Verfügung stehen oder durch Vorlage rechtsverbindlicher vertraglicher Absprachen mit Drittunternehmen wie z. B. Kontigentvereinbarungen.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1. Eigenerklärung de*r Bieter*in / jedes Mitglieds einer Bieter*innengemeinschaft zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen - siehe Anlage 3, Formblatt F5 - (oder Präqualifikation oder EEE*) 2. Eigenerklärung de*r Bieter*in / jedes Mitglieds einer Bieter*innengemeinschaft zur illegalen Beschäftigung von Arbeitskräften - siehe Anlage 3, Formblatt F6 - (oder Präqualifikation oder EEE*) 3. Eigenerklärung de*r Bieter*in /-gemeinschaft zur gewerberechtlichen Anmeldung gemäß Gewerbeordnung und die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer oder einer vergleichbaren Bescheinigung eines anderen Staates in dem der / die Bieter*in /-gemeinschaftseinen / ihren Firmensitz hat - siehe Anlage 3, Formblatt F12 - 4. Eigenerklärung des / der Bieter*in / BG zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 3 der EU-Verordnung 2022/576 vom 08.04.2022 - siehe Anlage 3, Formblatt F14 5. Eigenerklärung de*r Bieter*in / BG zur Selbstreinigung - siehe Anlage 5 - 6. Nach den Bestimmungen des § 6 Abs. 1 WRegG (Wettbewerbsregistergesetz) sind öffentliche Auftraggeber*innen seit dem 01.06.2022, vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe eines öffentlichen Auftrags mit einem geschätzten Netto-Auftragswert ab 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) verpflichtet, vor der Auftragsvergabe eine Abfrage beim Wettbewerbsregister des Bundeskartellamtes zu dem / der Bieter*in / BG durchzuführen, der / die den Zuschlag erhalten soll. Sollte zu dem / der Bieter*in / BG aufgrund eines wettbewerbsrechtlichen Verstoßes ein Eintrag im Wettbewerbsregister vorliegen, wird der / die AG den Inhalt der Eintragung prüfen, den Auftrag in der Regel aber wegen mangelnder Rechtschaffenheit und daraus resultierender, fehlender Eignung in Bezug auf die Zuverlässigkeit nicht an den / die betreffende Bieter*in / BG erteilen. Der / die AG behält sich das Recht vor, vor der Zuschlagserteilung von dem / der potentiellen AN entsprechende Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen anzufordern. Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Die mit "(oder Präqualifikation oder EEE)" gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen und die Unterschrift der entsprechenden, in der Anlage 3 enthaltenen Formblätter F1 - F10 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung" oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für den / die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Im Fall der Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in der Anlage 1 (Allgemeine Unternehmensdaten) angeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter F1 - F10 in der Anlage 3, die durch die Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, weder ausgefüllt noch unterschrieben werden. Der / die AG behält sich ferner das Recht vor, im Einklang mit den Bestimmungen des § 50 Abs. (2) VgV, vor der Zuschlagserteilung von dem / der potentiellen AN entsprechende Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen oder der eingereichten EEE oder den Unterlagen im Präqualifikationsregister anzufordern, sofern nicht der Sachverhalt des § 50 Abs. (3) VgV gegeben ist. Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. *EEE = Einheitliche Europäische Eigenerklärung

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1. Eigenerklärung de*er Bieter*in /-gemeinschaft zu mindestens 3 in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten, vergleichbaren Leistungen mit Angaben zum Auftragswert, Leistungszeitraum und zu*r Auftraggeber*in, ohne die Angabe personenbezogener Daten (Referenzliste) - siehe Anlage 3, Formblatt F1 2. Eigenerklärung de*r Bieter*in /-gemeinschaft zur Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, mit gesondert ausgewiesenem, technischen Personal, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren - siehe Anlage 3, Formblatt F3 - (oder Präqualifikation oder EEE*) Die mit "(oder Präqualifikation oder EEE)" gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen der entsprechenden, in der Anlage 3 enthaltenen Formblätter F2 - F7 und F11 - F12 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung" oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für den / die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Im Fall der Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in der Anlage 1 (Allgemeine Unternehmensdaten) angegeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter F2 - F7 und F11 - F12 in der Anlage 3, die durch die Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, nicht ausgefüllt werden. Das gilt gleichermaßen für die Formblätter die gemäß Punkt 1.4 von Bieter*innengemeinschaften und ihren einzelnen Mitgliedern einzureichen sind. Geforderte Eignungsnachweise die nicht von den Unterlagen im Präqualifikationsregister abgedeckt werden, sind in jedem Fall von jede*r Bieter*in / BG einzureichen. Die Formblätter F1 (Referenzliste) und F13 - F14 sowie die Anlage 5 hingegen sind von allen Bieter*innen / BG auszufüllen. Das gleiche gilt im Fall der Angebotsabgabe durch eine Bieter*innengemeinschaft für das Formblatt F10 und im Fall der Eignungsleihe und / oder der beabsichtigten Einbindung von Unterauftragnehmer*innen für die Formblätter F8 und F9. Da die darin enthalten Angaben und Erklärungen in der Regel von den Präqualifikationsunterlagen und der "EEE" nicht abgedeckt werden, ist der Ersatz der Formblätter F1 und F13 - F14 sowie der Anlage 5 und der Formblätter F8 - F10 nicht zugelassen. Der / die AG behält sich gemäß § 56 Abs. (2) S.1 VgV das Recht vor fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Nachweise oder Erklärungen zur Eignung von dem / der Bieter*in / BG nachzufordern. Ein Anspruch des / der Bieter*in / BG auf Nachforderung fehlender Nachweise und Erklärungen zur Eignung besteht im Einklang mit den Bestimmungen des § 56 Abs. (2) S.2 VgV aber ausdrücklich nicht. Jeder / Jede Bieter*in / BG ist daher im eigenen Interesse gehalten, von vornherein ein vollständiges Angebot einzureichen. Der / die AG behält sich ferner das Recht vor im Vorfeld der Zuschlagserteilung von dem / der potentiellen AN entsprechende Erläuterungen, Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen oder der eingereichten EEE oder den Unterlagen im Präqualifikationsregister anzufordern, sofern er / sie das zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vergabeverfahrens für erforderlich erachtet.Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. *EEE = Einheitliche Europäische Eigenerklärung
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 19/03/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 56 $name_timeperiod.DAYS_deu
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Geforderte Erklärungen und Nachweise sind dem Angebot beizufügen. Der / die AG wird fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise zur Einreichung, Vervollständigung oder Korrektur nachfordern. Auch fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen können auf gesonderte Anforderung des / der AG nachgereicht oder vervollständigt werden, sofern es sich dabei nicht um erhebliche, die Rangfolge der Angebote beeinflussende Preise oder bewertungsrelevante Daten handelt, deren Nachforderung gemäß § 56 Abs. (3) VgV nicht zulässig ist. Der / die AG setzt grundsätzliche eine Frist zur Einreichung fehlender Unterlagen von 6 Kalendertagen (inkl. Sonntage und gesetzliche Feiertage). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung durch den / die AG. Werden die Erklärungen und / oder Nachweise nicht innerhalb der Frist vorgelegt, wird das Angebot gem. § 57 Abs. (1) Nr. 2 VgV von der Wertung ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 19/03/2024 10:00:00 (UTC+1)
Eröffnungsdatum: 19/03/2024 10:00:00 (UTC+1)
Zusätzliche Informationen: Gem. § 55 (2) VgV dürfen keine Bieter bei der Angebotsöffnung anwesend sein.
Zusätzliche Informationen: Gem. § 55 (2) VgV dürfen keine Bieter bei der Angebotsöffnung anwesend sein.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: -Einhaltung der Bestimmungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) -Einhaltung der Garantieregelungen (siehe Anlage 4)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlung erfolgt, sofern vertraglich keine anderen Regelungen vereinbart werden, innerhalb von 14 Tagen nach ordnungsgemäßer Lieferung und Eingang einer prüffähigen Rechnung mit Abzug von 3 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto nach ordnungsgemäßer Lieferung und Eingang einer prüffähigen Rechnung ohne Abzug. Anderslautende Zahlungsbedingungen können aber angeboten werden.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Duisburg - Submissionsstelle
5.1.
Los: LOT-0006
Titel: 4 Stück Abrollcontainer mit einem Nennvolumen von ca. 10 cbm (Los 5)
Beschreibung: 4 Stück Abrollcontainer mit einem Nennvolumen von ca. 10 cbm (Los 5) Gemäß detaillierter Leistungsbeschreibung.
Interne Kennung: 5
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 44613800 Abfallcontainer
Zusätzliche Einstufung (cpv): 44613000 Großcontainer
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR Zur Kupferhütte 10 
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47053
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 08/07/2024
Enddatum der Laufzeit: 14/07/2024
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Februar / März 2025
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1. Eigenerklärung de*r Bieter*in /-gemeinschaft zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie dem Umsatz bzgl. der besonderen Leistungsart die Gegenstand der Vergabe ist, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre - siehe Anlage 3, Formblatt F2 - (oder Präqualifikation oder EEE*) 2. Eigenerklärung de*r Bieter*in / jedes Mitglieds einer Bier*innengemeinschaft zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeiträgen - siehe Anlage 3, Formblatt F4 - (oder Präqualifikation oder EEE*) 3. Eigenerklärung de*r Bieter*in / BG zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Benennung de*r Versicherungsgeber*in und der maximalen Deckungssumme, die min. 2.000.000,- Euro für Personen- 1.000.000,- Euro für Sach- sowie min. 100.000,- Euro für Vermögensschäden betragen muss - siehe Anlage 3, Formblatt F7 - (oder Präqualifikation oder EEE* oder Kopie einer entsprechenden Versicherungspolice bzw. Bestätigung der Versicherung) 4. Eigenerklärung de*r Bieter*in / jedes Mitglieds einer Bieter*innengemeinschaft zur Einhaltung der Bestimmungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) - siehe Anlage 3, Formblatt F11 (oder Präqualifikation oder EEE*) 5. Eigenerklärung de*r Bieter*in /-gemeinschaft zu Insolvenzverfahren und Liquidation - siehe Anlage 3, Formblatt F13 - 6. Nur auf besondere Anforderung de*r Autraggeber*in ist darüber hinaus eine aktuelle Auskunft der Geschäftsbank de*r Bieter*in /-gemeinschaft einzureichen. Der / die AG behält sich das Recht vor, vor der Zuschlagserteilung von dem / der potentiellen AN entsprechende Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen anzufordern. Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Die mit "(oder Präqualifikation oder EEE)" gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen und die Unterschrift der entsprechenden, in der Anlage 3 enthaltenen Formblätter F1 - F10 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung" oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für den / die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Im Fall der Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in der Anlage 1 (Allgemeine Unternehmensdaten) angeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter F1 - F10 in der Anlage 3, die durch die Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, weder ausgefüllt noch unterschrieben werden. Der / die AG behält sich ferner das Recht vor, im Einklang mit den Bestimmungen des § 50 Abs. (2) VgV, vor der Zuschlagserteilung von dem / der potentiellen AN entsprechende Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen oder der eingereichten EEE oder den Unterlagen im Präqualifikationsregister anzufordern, sofern nicht der Sachverhalt des § 50 Abs. (3) VgV gegeben ist. Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. *EEE = Einheitliche Europäische Eigenerklärung

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Auf besondere Anforderungen sind kurzfristig vorzulegen: - Die AG muss Gelegenheit gegeben werden, die Produktionsstätte der Bieterin jederzeit in Augenschein zu nehmen, insbesondere um den Produktionsstandard und -ablauf kontrollieren zu können. Hierzu hat die Bieterin den Produktionsstandort für die jeweiligen in der Ausschreibung auftragsgegenständlichen Behälter anzugeben. -Beschreibung der technischen Ausrüstung zur Herstellung der in der Ausschreibung auftragsgegenständlichen Behälter. Die Bieterin hat den Nachweis zu erbringen, dass die AN, die Behälter, die Gegenstand der Ausschreibung sind, selbst herstellen kann oder teilweise durch eine Dritte herstellen lässt, die die Anforderungen bezüglich der ausgeschriebenen Behälter erfüllt. Bieterinnen, die beabsichtigen, im Rahmen der Leistungserbringung auf fachliche, betriebliche und personelle Ressourcen von Unterauftragnehmern oder von konzernverbundenen Unternehmen zurückzugreifen, haben dem Angebot geeignete Nachweise darüber beizufügen, dass sie auf die in die Leistungserbringung einbezogenen Unternehmen so zugreifen können, dass sie tatsächlich über die o. g. Ressourcen dieser Unternehmen im Sinn einer Leistungserbringung wie im eigenen Betrieb verfügen. Ein solcher Nachweis kann z. B. durch Vorlage von schriftlichen Erklärungen geführt werden, nach deren Inhalt die von der Bieterin eingesetzten Unternehmen bestätigen, im Auftragsfall mit Ihrem Know-how und ihren betrieblichen Einrichtungen für die Erfüllung der Verpflichtungen der Bieterin aus dem Liefervertrag zur Verfügung stehen oder durch Vorlage rechtsverbindlicher vertraglicher Absprachen mit Drittunternehmen wie z. B. Kontigentvereinbarungen.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1. Eigenerklärung de*r Bieter*in / jedes Mitglieds einer Bieter*innengemeinschaft zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen - siehe Anlage 3, Formblatt F5 - (oder Präqualifikation oder EEE*) 2. Eigenerklärung de*r Bieter*in / jedes Mitglieds einer Bieter*innengemeinschaft zur illegalen Beschäftigung von Arbeitskräften - siehe Anlage 3, Formblatt F6 - (oder Präqualifikation oder EEE*) 3. Eigenerklärung de*r Bieter*in /-gemeinschaft zur gewerberechtlichen Anmeldung gemäß Gewerbeordnung und die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer oder einer vergleichbaren Bescheinigung eines anderen Staates in dem der / die Bieter*in /-gemeinschaftseinen / ihren Firmensitz hat - siehe Anlage 3, Formblatt F12 - 4. Eigenerklärung des / der Bieter*in / BG zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 3 der EU-Verordnung 2022/576 vom 08.04.2022 - siehe Anlage 3, Formblatt F14 5. Eigenerklärung de*r Bieter*in / BG zur Selbstreinigung - siehe Anlage 5 - 6. Nach den Bestimmungen des § 6 Abs. 1 WRegG (Wettbewerbsregistergesetz) sind öffentliche Auftraggeber*innen seit dem 01.06.2022, vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe eines öffentlichen Auftrags mit einem geschätzten Netto-Auftragswert ab 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) verpflichtet, vor der Auftragsvergabe eine Abfrage beim Wettbewerbsregister des Bundeskartellamtes zu dem / der Bieter*in / BG durchzuführen, der / die den Zuschlag erhalten soll. Sollte zu dem / der Bieter*in / BG aufgrund eines wettbewerbsrechtlichen Verstoßes ein Eintrag im Wettbewerbsregister vorliegen, wird der / die AG den Inhalt der Eintragung prüfen, den Auftrag in der Regel aber wegen mangelnder Rechtschaffenheit und daraus resultierender, fehlender Eignung in Bezug auf die Zuverlässigkeit nicht an den / die betreffende Bieter*in / BG erteilen. Der / die AG behält sich das Recht vor, vor der Zuschlagserteilung von dem / der potentiellen AN entsprechende Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen anzufordern. Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Die mit "(oder Präqualifikation oder EEE)" gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen und die Unterschrift der entsprechenden, in der Anlage 3 enthaltenen Formblätter F1 - F10 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung" oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für den / die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Im Fall der Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in der Anlage 1 (Allgemeine Unternehmensdaten) angeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter F1 - F10 in der Anlage 3, die durch die Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, weder ausgefüllt noch unterschrieben werden. Der / die AG behält sich ferner das Recht vor, im Einklang mit den Bestimmungen des § 50 Abs. (2) VgV, vor der Zuschlagserteilung von dem / der potentiellen AN entsprechende Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen oder der eingereichten EEE oder den Unterlagen im Präqualifikationsregister anzufordern, sofern nicht der Sachverhalt des § 50 Abs. (3) VgV gegeben ist. Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. *EEE = Einheitliche Europäische Eigenerklärung

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1. Eigenerklärung de*er Bieter*in /-gemeinschaft zu mindestens 3 in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten, vergleichbaren Leistungen mit Angaben zum Auftragswert, Leistungszeitraum und zu*r Auftraggeber*in, ohne die Angabe personenbezogener Daten (Referenzliste) - siehe Anlage 3, Formblatt F1 2. Eigenerklärung de*r Bieter*in /-gemeinschaft zur Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, mit gesondert ausgewiesenem, technischen Personal, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren - siehe Anlage 3, Formblatt F3 - (oder Präqualifikation oder EEE*) Die mit "(oder Präqualifikation oder EEE)" gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen der entsprechenden, in der Anlage 3 enthaltenen Formblätter F2 - F7 und F11 - F12 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung" oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für den / die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Im Fall der Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in der Anlage 1 (Allgemeine Unternehmensdaten) angegeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter F2 - F7 und F11 - F12 in der Anlage 3, die durch die Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, nicht ausgefüllt werden. Das gilt gleichermaßen für die Formblätter die gemäß Punkt 1.4 von Bieter*innengemeinschaften und ihren einzelnen Mitgliedern einzureichen sind. Geforderte Eignungsnachweise die nicht von den Unterlagen im Präqualifikationsregister abgedeckt werden, sind in jedem Fall von jede*r Bieter*in / BG einzureichen. Die Formblätter F1 (Referenzliste) und F13 - F14 sowie die Anlage 5 hingegen sind von allen Bieter*innen / BG auszufüllen. Das gleiche gilt im Fall der Angebotsabgabe durch eine Bieter*innengemeinschaft für das Formblatt F10 und im Fall der Eignungsleihe und / oder der beabsichtigten Einbindung von Unterauftragnehmer*innen für die Formblätter F8 und F9. Da die darin enthalten Angaben und Erklärungen in der Regel von den Präqualifikationsunterlagen und der "EEE" nicht abgedeckt werden, ist der Ersatz der Formblätter F1 und F13 - F14 sowie der Anlage 5 und der Formblätter F8 - F10 nicht zugelassen. Der / die AG behält sich gemäß § 56 Abs. (2) S.1 VgV das Recht vor fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Nachweise oder Erklärungen zur Eignung von dem / der Bieter*in / BG nachzufordern. Ein Anspruch des / der Bieter*in / BG auf Nachforderung fehlender Nachweise und Erklärungen zur Eignung besteht im Einklang mit den Bestimmungen des § 56 Abs. (2) S.2 VgV aber ausdrücklich nicht. Jeder / Jede Bieter*in / BG ist daher im eigenen Interesse gehalten, von vornherein ein vollständiges Angebot einzureichen. Der / die AG behält sich ferner das Recht vor im Vorfeld der Zuschlagserteilung von dem / der potentiellen AN entsprechende Erläuterungen, Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen oder der eingereichten EEE oder den Unterlagen im Präqualifikationsregister anzufordern, sofern er / sie das zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vergabeverfahrens für erforderlich erachtet.Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. *EEE = Einheitliche Europäische Eigenerklärung
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 19/03/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 56 $name_timeperiod.DAYS_deu
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Geforderte Erklärungen und Nachweise sind dem Angebot beizufügen. Der / die AG wird fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise zur Einreichung, Vervollständigung oder Korrektur nachfordern. Auch fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen können auf gesonderte Anforderung des / der AG nachgereicht oder vervollständigt werden, sofern es sich dabei nicht um erhebliche, die Rangfolge der Angebote beeinflussende Preise oder bewertungsrelevante Daten handelt, deren Nachforderung gemäß § 56 Abs. (3) VgV nicht zulässig ist. Der / die AG setzt grundsätzliche eine Frist zur Einreichung fehlender Unterlagen von 6 Kalendertagen (inkl. Sonntage und gesetzliche Feiertage). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung durch den / die AG. Werden die Erklärungen und / oder Nachweise nicht innerhalb der Frist vorgelegt, wird das Angebot gem. § 57 Abs. (1) Nr. 2 VgV von der Wertung ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 19/03/2024 10:00:00 (UTC+1)
Eröffnungsdatum: 19/03/2024 10:00:00 (UTC+1)
Zusätzliche Informationen: Gem. § 55 (2) VgV dürfen keine Bieter bei der Angebotsöffnung anwesend sein.
Zusätzliche Informationen: Gem. § 55 (2) VgV dürfen keine Bieter bei der Angebotsöffnung anwesend sein.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: -Einhaltung der Bestimmungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) -Einhaltung der Garantieregelungen (siehe Anlage 4)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlung erfolgt, sofern vertraglich keine anderen Regelungen vereinbart werden, innerhalb von 14 Tagen nach ordnungsgemäßer Lieferung und Eingang einer prüffähigen Rechnung mit Abzug von 3 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto nach ordnungsgemäßer Lieferung und Eingang einer prüffähigen Rechnung ohne Abzug. Anderslautende Zahlungsbedingungen können aber angeboten werden.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Duisburg - Submissionsstelle
5.1.
Los: LOT-0007
Titel: 15 Stück Abrollcontainer mit einem Nennvolumen von ca. 48,5 cbm (Los 6)
Beschreibung: 15 Stück Abrollcontainer mit einem Nennvolumen von ca. 48,5 cbm (Los 6) Gemäß detaillierter Leistungsbeschreibung.
Interne Kennung: 6
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 44613800 Abfallcontainer
Zusätzliche Einstufung (cpv): 44613000 Großcontainer
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR Zur Kupferhütte 10 
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47053
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 08/07/2024
Enddatum der Laufzeit: 14/07/2024
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Februar / März 2025
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1. Eigenerklärung de*r Bieter*in /-gemeinschaft zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie dem Umsatz bzgl. der besonderen Leistungsart die Gegenstand der Vergabe ist, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre - siehe Anlage 3, Formblatt F2 - (oder Präqualifikation oder EEE*) 2. Eigenerklärung de*r Bieter*in / jedes Mitglieds einer Bier*innengemeinschaft zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeiträgen - siehe Anlage 3, Formblatt F4 - (oder Präqualifikation oder EEE*) 3. Eigenerklärung de*r Bieter*in / BG zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Benennung de*r Versicherungsgeber*in und der maximalen Deckungssumme, die min. 2.000.000,- Euro für Personen- 1.000.000,- Euro für Sach- sowie min. 100.000,- Euro für Vermögensschäden betragen muss - siehe Anlage 3, Formblatt F7 - (oder Präqualifikation oder EEE* oder Kopie einer entsprechenden Versicherungspolice bzw. Bestätigung der Versicherung) 4. Eigenerklärung de*r Bieter*in / jedes Mitglieds einer Bieter*innengemeinschaft zur Einhaltung der Bestimmungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) - siehe Anlage 3, Formblatt F11 (oder Präqualifikation oder EEE*) 5. Eigenerklärung de*r Bieter*in /-gemeinschaft zu Insolvenzverfahren und Liquidation - siehe Anlage 3, Formblatt F13 - 6. Nur auf besondere Anforderung de*r Autraggeber*in ist darüber hinaus eine aktuelle Auskunft der Geschäftsbank de*r Bieter*in /-gemeinschaft einzureichen. Der / die AG behält sich das Recht vor, vor der Zuschlagserteilung von dem / der potentiellen AN entsprechende Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen anzufordern. Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Die mit "(oder Präqualifikation oder EEE)" gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen und die Unterschrift der entsprechenden, in der Anlage 3 enthaltenen Formblätter F1 - F10 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung" oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für den / die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Im Fall der Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in der Anlage 1 (Allgemeine Unternehmensdaten) angeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter F1 - F10 in der Anlage 3, die durch die Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, weder ausgefüllt noch unterschrieben werden. Der / die AG behält sich ferner das Recht vor, im Einklang mit den Bestimmungen des § 50 Abs. (2) VgV, vor der Zuschlagserteilung von dem / der potentiellen AN entsprechende Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen oder der eingereichten EEE oder den Unterlagen im Präqualifikationsregister anzufordern, sofern nicht der Sachverhalt des § 50 Abs. (3) VgV gegeben ist. Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. *EEE = Einheitliche Europäische Eigenerklärung

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Auf besondere Anforderungen sind kurzfristig vorzulegen: - Die AG muss Gelegenheit gegeben werden, die Produktionsstätte der Bieterin jederzeit in Augenschein zu nehmen, insbesondere um den Produktionsstandard und -ablauf kontrollieren zu können. Hierzu hat die Bieterin den Produktionsstandort für die jeweiligen in der Ausschreibung auftragsgegenständlichen Behälter anzugeben. -Beschreibung der technischen Ausrüstung zur Herstellung der in der Ausschreibung auftragsgegenständlichen Behälter. Die Bieterin hat den Nachweis zu erbringen, dass die AN, die Behälter, die Gegenstand der Ausschreibung sind, selbst herstellen kann oder teilweise durch eine Dritte herstellen lässt, die die Anforderungen bezüglich der ausgeschriebenen Behälter erfüllt. Bieterinnen, die beabsichtigen, im Rahmen der Leistungserbringung auf fachliche, betriebliche und personelle Ressourcen von Unterauftragnehmern oder von konzernverbundenen Unternehmen zurückzugreifen, haben dem Angebot geeignete Nachweise darüber beizufügen, dass sie auf die in die Leistungserbringung einbezogenen Unternehmen so zugreifen können, dass sie tatsächlich über die o. g. Ressourcen dieser Unternehmen im Sinn einer Leistungserbringung wie im eigenen Betrieb verfügen. Ein solcher Nachweis kann z. B. durch Vorlage von schriftlichen Erklärungen geführt werden, nach deren Inhalt die von der Bieterin eingesetzten Unternehmen bestätigen, im Auftragsfall mit Ihrem Know-how und ihren betrieblichen Einrichtungen für die Erfüllung der Verpflichtungen der Bieterin aus dem Liefervertrag zur Verfügung stehen oder durch Vorlage rechtsverbindlicher vertraglicher Absprachen mit Drittunternehmen wie z. B. Kontigentvereinbarungen.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1. Eigenerklärung de*r Bieter*in / jedes Mitglieds einer Bieter*innengemeinschaft zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen - siehe Anlage 3, Formblatt F5 - (oder Präqualifikation oder EEE*) 2. Eigenerklärung de*r Bieter*in / jedes Mitglieds einer Bieter*innengemeinschaft zur illegalen Beschäftigung von Arbeitskräften - siehe Anlage 3, Formblatt F6 - (oder Präqualifikation oder EEE*) 3. Eigenerklärung de*r Bieter*in /-gemeinschaft zur gewerberechtlichen Anmeldung gemäß Gewerbeordnung und die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer oder einer vergleichbaren Bescheinigung eines anderen Staates in dem der / die Bieter*in /-gemeinschaftseinen / ihren Firmensitz hat - siehe Anlage 3, Formblatt F12 - 4. Eigenerklärung des / der Bieter*in / BG zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 3 der EU-Verordnung 2022/576 vom 08.04.2022 - siehe Anlage 3, Formblatt F14 5. Eigenerklärung de*r Bieter*in / BG zur Selbstreinigung - siehe Anlage 5 - 6. Nach den Bestimmungen des § 6 Abs. 1 WRegG (Wettbewerbsregistergesetz) sind öffentliche Auftraggeber*innen seit dem 01.06.2022, vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe eines öffentlichen Auftrags mit einem geschätzten Netto-Auftragswert ab 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) verpflichtet, vor der Auftragsvergabe eine Abfrage beim Wettbewerbsregister des Bundeskartellamtes zu dem / der Bieter*in / BG durchzuführen, der / die den Zuschlag erhalten soll. Sollte zu dem / der Bieter*in / BG aufgrund eines wettbewerbsrechtlichen Verstoßes ein Eintrag im Wettbewerbsregister vorliegen, wird der / die AG den Inhalt der Eintragung prüfen, den Auftrag in der Regel aber wegen mangelnder Rechtschaffenheit und daraus resultierender, fehlender Eignung in Bezug auf die Zuverlässigkeit nicht an den / die betreffende Bieter*in / BG erteilen. Der / die AG behält sich das Recht vor, vor der Zuschlagserteilung von dem / der potentiellen AN entsprechende Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen anzufordern. Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Die mit "(oder Präqualifikation oder EEE)" gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen und die Unterschrift der entsprechenden, in der Anlage 3 enthaltenen Formblätter F1 - F10 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung" oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für den / die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Im Fall der Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in der Anlage 1 (Allgemeine Unternehmensdaten) angeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter F1 - F10 in der Anlage 3, die durch die Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, weder ausgefüllt noch unterschrieben werden. Der / die AG behält sich ferner das Recht vor, im Einklang mit den Bestimmungen des § 50 Abs. (2) VgV, vor der Zuschlagserteilung von dem / der potentiellen AN entsprechende Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen oder der eingereichten EEE oder den Unterlagen im Präqualifikationsregister anzufordern, sofern nicht der Sachverhalt des § 50 Abs. (3) VgV gegeben ist. Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. *EEE = Einheitliche Europäische Eigenerklärung

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1. Eigenerklärung de*er Bieter*in /-gemeinschaft zu mindestens 3 in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten, vergleichbaren Leistungen mit Angaben zum Auftragswert, Leistungszeitraum und zu*r Auftraggeber*in, ohne die Angabe personenbezogener Daten (Referenzliste) - siehe Anlage 3, Formblatt F1 2. Eigenerklärung de*r Bieter*in /-gemeinschaft zur Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, mit gesondert ausgewiesenem, technischen Personal, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren - siehe Anlage 3, Formblatt F3 - (oder Präqualifikation oder EEE*) Die mit "(oder Präqualifikation oder EEE)" gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen der entsprechenden, in der Anlage 3 enthaltenen Formblätter F2 - F7 und F11 - F12 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung" oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für den / die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Im Fall der Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in der Anlage 1 (Allgemeine Unternehmensdaten) angegeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter F2 - F7 und F11 - F12 in der Anlage 3, die durch die Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, nicht ausgefüllt werden. Das gilt gleichermaßen für die Formblätter die gemäß Punkt 1.4 von Bieter*innengemeinschaften und ihren einzelnen Mitgliedern einzureichen sind. Geforderte Eignungsnachweise die nicht von den Unterlagen im Präqualifikationsregister abgedeckt werden, sind in jedem Fall von jede*r Bieter*in / BG einzureichen. Die Formblätter F1 (Referenzliste) und F13 - F14 sowie die Anlage 5 hingegen sind von allen Bieter*innen / BG auszufüllen. Das gleiche gilt im Fall der Angebotsabgabe durch eine Bieter*innengemeinschaft für das Formblatt F10 und im Fall der Eignungsleihe und / oder der beabsichtigten Einbindung von Unterauftragnehmer*innen für die Formblätter F8 und F9. Da die darin enthalten Angaben und Erklärungen in der Regel von den Präqualifikationsunterlagen und der "EEE" nicht abgedeckt werden, ist der Ersatz der Formblätter F1 und F13 - F14 sowie der Anlage 5 und der Formblätter F8 - F10 nicht zugelassen. Der / die AG behält sich gemäß § 56 Abs. (2) S.1 VgV das Recht vor fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Nachweise oder Erklärungen zur Eignung von dem / der Bieter*in / BG nachzufordern. Ein Anspruch des / der Bieter*in / BG auf Nachforderung fehlender Nachweise und Erklärungen zur Eignung besteht im Einklang mit den Bestimmungen des § 56 Abs. (2) S.2 VgV aber ausdrücklich nicht. Jeder / Jede Bieter*in / BG ist daher im eigenen Interesse gehalten, von vornherein ein vollständiges Angebot einzureichen. Der / die AG behält sich ferner das Recht vor im Vorfeld der Zuschlagserteilung von dem / der potentiellen AN entsprechende Erläuterungen, Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen oder der eingereichten EEE oder den Unterlagen im Präqualifikationsregister anzufordern, sofern er / sie das zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vergabeverfahrens für erforderlich erachtet.Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. *EEE = Einheitliche Europäische Eigenerklärung
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 19/03/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 56 $name_timeperiod.DAYS_deu
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Geforderte Erklärungen und Nachweise sind dem Angebot beizufügen. Der / die AG wird fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise zur Einreichung, Vervollständigung oder Korrektur nachfordern. Auch fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen können auf gesonderte Anforderung des / der AG nachgereicht oder vervollständigt werden, sofern es sich dabei nicht um erhebliche, die Rangfolge der Angebote beeinflussende Preise oder bewertungsrelevante Daten handelt, deren Nachforderung gemäß § 56 Abs. (3) VgV nicht zulässig ist. Der / die AG setzt grundsätzliche eine Frist zur Einreichung fehlender Unterlagen von 6 Kalendertagen (inkl. Sonntage und gesetzliche Feiertage). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung durch den / die AG. Werden die Erklärungen und / oder Nachweise nicht innerhalb der Frist vorgelegt, wird das Angebot gem. § 57 Abs. (1) Nr. 2 VgV von der Wertung ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 19/03/2024 10:00:00 (UTC+1)
Eröffnungsdatum: 19/03/2024 10:00:00 (UTC+1)
Zusätzliche Informationen: Gem. § 55 (2) VgV dürfen keine Bieter bei der Angebotsöffnung anwesend sein.
Zusätzliche Informationen: Gem. § 55 (2) VgV dürfen keine Bieter bei der Angebotsöffnung anwesend sein.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: -Einhaltung der Bestimmungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) -Einhaltung der Garantieregelungen (siehe Anlage 4)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlung erfolgt, sofern vertraglich keine anderen Regelungen vereinbart werden, innerhalb von 14 Tagen nach ordnungsgemäßer Lieferung und Eingang einer prüffähigen Rechnung mit Abzug von 3 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto nach ordnungsgemäßer Lieferung und Eingang einer prüffähigen Rechnung ohne Abzug. Anderslautende Zahlungsbedingungen können aber angeboten werden.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Duisburg - Submissionsstelle
5.1.
Los: LOT-0008
Titel: 2 Stück Abrollcontainer (mit Dach) mit einem Nennvolumen von ca. 20 cbm (Los 7)
Beschreibung: 2 Stück Abrollcontainer (mit Dach) mit einem Nennvolumen von ca. 20 cbm (Los 7) Gemäß detaillierter Leistungsbeschreibung.
Interne Kennung: 7
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 44613800 Abfallcontainer
Zusätzliche Einstufung (cpv): 44613000 Großcontainer
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR Zur Kupferhütte 10 
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47053
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 08/07/2024
Enddatum der Laufzeit: 14/07/2024
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Februar / März 2025
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1. Eigenerklärung de*r Bieter*in /-gemeinschaft zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie dem Umsatz bzgl. der besonderen Leistungsart die Gegenstand der Vergabe ist, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre - siehe Anlage 3, Formblatt F2 - (oder Präqualifikation oder EEE*) 2. Eigenerklärung de*r Bieter*in / jedes Mitglieds einer Bier*innengemeinschaft zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeiträgen - siehe Anlage 3, Formblatt F4 - (oder Präqualifikation oder EEE*) 3. Eigenerklärung de*r Bieter*in / BG zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Benennung de*r Versicherungsgeber*in und der maximalen Deckungssumme, die min. 2.000.000,- Euro für Personen- 1.000.000,- Euro für Sach- sowie min. 100.000,- Euro für Vermögensschäden betragen muss - siehe Anlage 3, Formblatt F7 - (oder Präqualifikation oder EEE* oder Kopie einer entsprechenden Versicherungspolice bzw. Bestätigung der Versicherung) 4. Eigenerklärung de*r Bieter*in / jedes Mitglieds einer Bieter*innengemeinschaft zur Einhaltung der Bestimmungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) - siehe Anlage 3, Formblatt F11 (oder Präqualifikation oder EEE*) 5. Eigenerklärung de*r Bieter*in /-gemeinschaft zu Insolvenzverfahren und Liquidation - siehe Anlage 3, Formblatt F13 - 6. Nur auf besondere Anforderung de*r Autraggeber*in ist darüber hinaus eine aktuelle Auskunft der Geschäftsbank de*r Bieter*in /-gemeinschaft einzureichen. Der / die AG behält sich das Recht vor, vor der Zuschlagserteilung von dem / der potentiellen AN entsprechende Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen anzufordern. Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Die mit "(oder Präqualifikation oder EEE)" gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen und die Unterschrift der entsprechenden, in der Anlage 3 enthaltenen Formblätter F1 - F10 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung" oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für den / die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Im Fall der Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in der Anlage 1 (Allgemeine Unternehmensdaten) angeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter F1 - F10 in der Anlage 3, die durch die Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, weder ausgefüllt noch unterschrieben werden. Der / die AG behält sich ferner das Recht vor, im Einklang mit den Bestimmungen des § 50 Abs. (2) VgV, vor der Zuschlagserteilung von dem / der potentiellen AN entsprechende Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen oder der eingereichten EEE oder den Unterlagen im Präqualifikationsregister anzufordern, sofern nicht der Sachverhalt des § 50 Abs. (3) VgV gegeben ist. Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. *EEE = Einheitliche Europäische Eigenerklärung

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Auf besondere Anforderungen sind kurzfristig vorzulegen: - Die AG muss Gelegenheit gegeben werden, die Produktionsstätte der Bieterin jederzeit in Augenschein zu nehmen, insbesondere um den Produktionsstandard und -ablauf kontrollieren zu können. Hierzu hat die Bieterin den Produktionsstandort für die jeweiligen in der Ausschreibung auftragsgegenständlichen Behälter anzugeben. -Beschreibung der technischen Ausrüstung zur Herstellung der in der Ausschreibung auftragsgegenständlichen Behälter. Die Bieterin hat den Nachweis zu erbringen, dass die AN, die Behälter, die Gegenstand der Ausschreibung sind, selbst herstellen kann oder teilweise durch eine Dritte herstellen lässt, die die Anforderungen bezüglich der ausgeschriebenen Behälter erfüllt. Bieterinnen, die beabsichtigen, im Rahmen der Leistungserbringung auf fachliche, betriebliche und personelle Ressourcen von Unterauftragnehmern oder von konzernverbundenen Unternehmen zurückzugreifen, haben dem Angebot geeignete Nachweise darüber beizufügen, dass sie auf die in die Leistungserbringung einbezogenen Unternehmen so zugreifen können, dass sie tatsächlich über die o. g. Ressourcen dieser Unternehmen im Sinn einer Leistungserbringung wie im eigenen Betrieb verfügen. Ein solcher Nachweis kann z. B. durch Vorlage von schriftlichen Erklärungen geführt werden, nach deren Inhalt die von der Bieterin eingesetzten Unternehmen bestätigen, im Auftragsfall mit Ihrem Know-how und ihren betrieblichen Einrichtungen für die Erfüllung der Verpflichtungen der Bieterin aus dem Liefervertrag zur Verfügung stehen oder durch Vorlage rechtsverbindlicher vertraglicher Absprachen mit Drittunternehmen wie z. B. Kontigentvereinbarungen.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1. Eigenerklärung de*r Bieter*in / jedes Mitglieds einer Bieter*innengemeinschaft zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen - siehe Anlage 3, Formblatt F5 - (oder Präqualifikation oder EEE*) 2. Eigenerklärung de*r Bieter*in / jedes Mitglieds einer Bieter*innengemeinschaft zur illegalen Beschäftigung von Arbeitskräften - siehe Anlage 3, Formblatt F6 - (oder Präqualifikation oder EEE*) 3. Eigenerklärung de*r Bieter*in /-gemeinschaft zur gewerberechtlichen Anmeldung gemäß Gewerbeordnung und die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer oder einer vergleichbaren Bescheinigung eines anderen Staates in dem der / die Bieter*in /-gemeinschaftseinen / ihren Firmensitz hat - siehe Anlage 3, Formblatt F12 - 4. Eigenerklärung des / der Bieter*in / BG zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 3 der EU-Verordnung 2022/576 vom 08.04.2022 - siehe Anlage 3, Formblatt F14 5. Eigenerklärung de*r Bieter*in / BG zur Selbstreinigung - siehe Anlage 5 - 6. Nach den Bestimmungen des § 6 Abs. 1 WRegG (Wettbewerbsregistergesetz) sind öffentliche Auftraggeber*innen seit dem 01.06.2022, vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe eines öffentlichen Auftrags mit einem geschätzten Netto-Auftragswert ab 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) verpflichtet, vor der Auftragsvergabe eine Abfrage beim Wettbewerbsregister des Bundeskartellamtes zu dem / der Bieter*in / BG durchzuführen, der / die den Zuschlag erhalten soll. Sollte zu dem / der Bieter*in / BG aufgrund eines wettbewerbsrechtlichen Verstoßes ein Eintrag im Wettbewerbsregister vorliegen, wird der / die AG den Inhalt der Eintragung prüfen, den Auftrag in der Regel aber wegen mangelnder Rechtschaffenheit und daraus resultierender, fehlender Eignung in Bezug auf die Zuverlässigkeit nicht an den / die betreffende Bieter*in / BG erteilen. Der / die AG behält sich das Recht vor, vor der Zuschlagserteilung von dem / der potentiellen AN entsprechende Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen anzufordern. Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Die mit "(oder Präqualifikation oder EEE)" gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen und die Unterschrift der entsprechenden, in der Anlage 3 enthaltenen Formblätter F1 - F10 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung" oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für den / die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Im Fall der Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in der Anlage 1 (Allgemeine Unternehmensdaten) angeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter F1 - F10 in der Anlage 3, die durch die Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, weder ausgefüllt noch unterschrieben werden. Der / die AG behält sich ferner das Recht vor, im Einklang mit den Bestimmungen des § 50 Abs. (2) VgV, vor der Zuschlagserteilung von dem / der potentiellen AN entsprechende Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen oder der eingereichten EEE oder den Unterlagen im Präqualifikationsregister anzufordern, sofern nicht der Sachverhalt des § 50 Abs. (3) VgV gegeben ist. Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. *EEE = Einheitliche Europäische Eigenerklärung

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1. Eigenerklärung de*er Bieter*in /-gemeinschaft zu mindestens 3 in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten, vergleichbaren Leistungen mit Angaben zum Auftragswert, Leistungszeitraum und zu*r Auftraggeber*in, ohne die Angabe personenbezogener Daten (Referenzliste) - siehe Anlage 3, Formblatt F1 2. Eigenerklärung de*r Bieter*in /-gemeinschaft zur Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, mit gesondert ausgewiesenem, technischen Personal, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren - siehe Anlage 3, Formblatt F3 - (oder Präqualifikation oder EEE*) Die mit "(oder Präqualifikation oder EEE)" gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen der entsprechenden, in der Anlage 3 enthaltenen Formblätter F2 - F7 und F11 - F12 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung" oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für den / die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Im Fall der Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in der Anlage 1 (Allgemeine Unternehmensdaten) angegeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter F2 - F7 und F11 - F12 in der Anlage 3, die durch die Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, nicht ausgefüllt werden. Das gilt gleichermaßen für die Formblätter die gemäß Punkt 1.4 von Bieter*innengemeinschaften und ihren einzelnen Mitgliedern einzureichen sind. Geforderte Eignungsnachweise die nicht von den Unterlagen im Präqualifikationsregister abgedeckt werden, sind in jedem Fall von jede*r Bieter*in / BG einzureichen. Die Formblätter F1 (Referenzliste) und F13 - F14 sowie die Anlage 5 hingegen sind von allen Bieter*innen / BG auszufüllen. Das gleiche gilt im Fall der Angebotsabgabe durch eine Bieter*innengemeinschaft für das Formblatt F10 und im Fall der Eignungsleihe und / oder der beabsichtigten Einbindung von Unterauftragnehmer*innen für die Formblätter F8 und F9. Da die darin enthalten Angaben und Erklärungen in der Regel von den Präqualifikationsunterlagen und der "EEE" nicht abgedeckt werden, ist der Ersatz der Formblätter F1 und F13 - F14 sowie der Anlage 5 und der Formblätter F8 - F10 nicht zugelassen. Der / die AG behält sich gemäß § 56 Abs. (2) S.1 VgV das Recht vor fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Nachweise oder Erklärungen zur Eignung von dem / der Bieter*in / BG nachzufordern. Ein Anspruch des / der Bieter*in / BG auf Nachforderung fehlender Nachweise und Erklärungen zur Eignung besteht im Einklang mit den Bestimmungen des § 56 Abs. (2) S.2 VgV aber ausdrücklich nicht. Jeder / Jede Bieter*in / BG ist daher im eigenen Interesse gehalten, von vornherein ein vollständiges Angebot einzureichen. Der / die AG behält sich ferner das Recht vor im Vorfeld der Zuschlagserteilung von dem / der potentiellen AN entsprechende Erläuterungen, Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen oder der eingereichten EEE oder den Unterlagen im Präqualifikationsregister anzufordern, sofern er / sie das zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vergabeverfahrens für erforderlich erachtet.Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. *EEE = Einheitliche Europäische Eigenerklärung
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 19/03/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 56 $name_timeperiod.DAYS_deu
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Geforderte Erklärungen und Nachweise sind dem Angebot beizufügen. Der / die AG wird fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise zur Einreichung, Vervollständigung oder Korrektur nachfordern. Auch fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen können auf gesonderte Anforderung des / der AG nachgereicht oder vervollständigt werden, sofern es sich dabei nicht um erhebliche, die Rangfolge der Angebote beeinflussende Preise oder bewertungsrelevante Daten handelt, deren Nachforderung gemäß § 56 Abs. (3) VgV nicht zulässig ist. Der / die AG setzt grundsätzliche eine Frist zur Einreichung fehlender Unterlagen von 6 Kalendertagen (inkl. Sonntage und gesetzliche Feiertage). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung durch den / die AG. Werden die Erklärungen und / oder Nachweise nicht innerhalb der Frist vorgelegt, wird das Angebot gem. § 57 Abs. (1) Nr. 2 VgV von der Wertung ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 19/03/2024 10:00:00 (UTC+1)
Eröffnungsdatum: 19/03/2024 10:00:00 (UTC+1)
Zusätzliche Informationen: Gem. § 55 (2) VgV dürfen keine Bieter bei der Angebotsöffnung anwesend sein.
Zusätzliche Informationen: Gem. § 55 (2) VgV dürfen keine Bieter bei der Angebotsöffnung anwesend sein.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: -Einhaltung der Bestimmungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) -Einhaltung der Garantieregelungen (siehe Anlage 4)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlung erfolgt, sofern vertraglich keine anderen Regelungen vereinbart werden, innerhalb von 14 Tagen nach ordnungsgemäßer Lieferung und Eingang einer prüffähigen Rechnung mit Abzug von 3 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto nach ordnungsgemäßer Lieferung und Eingang einer prüffähigen Rechnung ohne Abzug. Anderslautende Zahlungsbedingungen können aber angeboten werden.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Duisburg - Submissionsstelle
5.1.
Los: LOT-0009
Titel: 6 Stück Abrollcontainer (mit Dach) mit einem Nennvolumen von ca. 36 cbm (Los 8)
Beschreibung: 6 Stück Abrollcontainer (mit Dach) mit einem Nennvolumen von ca. 36 cbm (Los 8) Gemäß detaillierter Leistungsbeschreibung.
Interne Kennung: 8
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 44613800 Abfallcontainer
Zusätzliche Einstufung (cpv): 44613000 Großcontainer
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR Zur Kupferhütte 10 
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47053
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 08/07/2024
Enddatum der Laufzeit: 14/07/2024
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Februar / März 2025
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1. Eigenerklärung de*r Bieter*in /-gemeinschaft zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie dem Umsatz bzgl. der besonderen Leistungsart die Gegenstand der Vergabe ist, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre - siehe Anlage 3, Formblatt F2 - (oder Präqualifikation oder EEE*) 2. Eigenerklärung de*r Bieter*in / jedes Mitglieds einer Bier*innengemeinschaft zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeiträgen - siehe Anlage 3, Formblatt F4 - (oder Präqualifikation oder EEE*) 3. Eigenerklärung de*r Bieter*in / BG zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Benennung de*r Versicherungsgeber*in und der maximalen Deckungssumme, die min. 2.000.000,- Euro für Personen- 1.000.000,- Euro für Sach- sowie min. 100.000,- Euro für Vermögensschäden betragen muss - siehe Anlage 3, Formblatt F7 - (oder Präqualifikation oder EEE* oder Kopie einer entsprechenden Versicherungspolice bzw. Bestätigung der Versicherung) 4. Eigenerklärung de*r Bieter*in / jedes Mitglieds einer Bieter*innengemeinschaft zur Einhaltung der Bestimmungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) - siehe Anlage 3, Formblatt F11 (oder Präqualifikation oder EEE*) 5. Eigenerklärung de*r Bieter*in /-gemeinschaft zu Insolvenzverfahren und Liquidation - siehe Anlage 3, Formblatt F13 - 6. Nur auf besondere Anforderung de*r Autraggeber*in ist darüber hinaus eine aktuelle Auskunft der Geschäftsbank de*r Bieter*in /-gemeinschaft einzureichen. Der / die AG behält sich das Recht vor, vor der Zuschlagserteilung von dem / der potentiellen AN entsprechende Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen anzufordern. Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Die mit "(oder Präqualifikation oder EEE)" gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen und die Unterschrift der entsprechenden, in der Anlage 3 enthaltenen Formblätter F1 - F10 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung" oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für den / die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Im Fall der Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in der Anlage 1 (Allgemeine Unternehmensdaten) angeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter F1 - F10 in der Anlage 3, die durch die Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, weder ausgefüllt noch unterschrieben werden. Der / die AG behält sich ferner das Recht vor, im Einklang mit den Bestimmungen des § 50 Abs. (2) VgV, vor der Zuschlagserteilung von dem / der potentiellen AN entsprechende Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen oder der eingereichten EEE oder den Unterlagen im Präqualifikationsregister anzufordern, sofern nicht der Sachverhalt des § 50 Abs. (3) VgV gegeben ist. Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. *EEE = Einheitliche Europäische Eigenerklärung

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Auf besondere Anforderungen sind kurzfristig vorzulegen: - Die AG muss Gelegenheit gegeben werden, die Produktionsstätte der Bieterin jederzeit in Augenschein zu nehmen, insbesondere um den Produktionsstandard und -ablauf kontrollieren zu können. Hierzu hat die Bieterin den Produktionsstandort für die jeweiligen in der Ausschreibung auftragsgegenständlichen Behälter anzugeben. -Beschreibung der technischen Ausrüstung zur Herstellung der in der Ausschreibung auftragsgegenständlichen Behälter. Die Bieterin hat den Nachweis zu erbringen, dass die AN, die Behälter, die Gegenstand der Ausschreibung sind, selbst herstellen kann oder teilweise durch eine Dritte herstellen lässt, die die Anforderungen bezüglich der ausgeschriebenen Behälter erfüllt. Bieterinnen, die beabsichtigen, im Rahmen der Leistungserbringung auf fachliche, betriebliche und personelle Ressourcen von Unterauftragnehmern oder von konzernverbundenen Unternehmen zurückzugreifen, haben dem Angebot geeignete Nachweise darüber beizufügen, dass sie auf die in die Leistungserbringung einbezogenen Unternehmen so zugreifen können, dass sie tatsächlich über die o. g. Ressourcen dieser Unternehmen im Sinn einer Leistungserbringung wie im eigenen Betrieb verfügen. Ein solcher Nachweis kann z. B. durch Vorlage von schriftlichen Erklärungen geführt werden, nach deren Inhalt die von der Bieterin eingesetzten Unternehmen bestätigen, im Auftragsfall mit Ihrem Know-how und ihren betrieblichen Einrichtungen für die Erfüllung der Verpflichtungen der Bieterin aus dem Liefervertrag zur Verfügung stehen oder durch Vorlage rechtsverbindlicher vertraglicher Absprachen mit Drittunternehmen wie z. B. Kontigentvereinbarungen.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1. Eigenerklärung de*r Bieter*in / jedes Mitglieds einer Bieter*innengemeinschaft zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen - siehe Anlage 3, Formblatt F5 - (oder Präqualifikation oder EEE*) 2. Eigenerklärung de*r Bieter*in / jedes Mitglieds einer Bieter*innengemeinschaft zur illegalen Beschäftigung von Arbeitskräften - siehe Anlage 3, Formblatt F6 - (oder Präqualifikation oder EEE*) 3. Eigenerklärung de*r Bieter*in /-gemeinschaft zur gewerberechtlichen Anmeldung gemäß Gewerbeordnung und die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer oder einer vergleichbaren Bescheinigung eines anderen Staates in dem der / die Bieter*in /-gemeinschaftseinen / ihren Firmensitz hat - siehe Anlage 3, Formblatt F12 - 4. Eigenerklärung des / der Bieter*in / BG zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 3 der EU-Verordnung 2022/576 vom 08.04.2022 - siehe Anlage 3, Formblatt F14 5. Eigenerklärung de*r Bieter*in / BG zur Selbstreinigung - siehe Anlage 5 - 6. Nach den Bestimmungen des § 6 Abs. 1 WRegG (Wettbewerbsregistergesetz) sind öffentliche Auftraggeber*innen seit dem 01.06.2022, vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe eines öffentlichen Auftrags mit einem geschätzten Netto-Auftragswert ab 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) verpflichtet, vor der Auftragsvergabe eine Abfrage beim Wettbewerbsregister des Bundeskartellamtes zu dem / der Bieter*in / BG durchzuführen, der / die den Zuschlag erhalten soll. Sollte zu dem / der Bieter*in / BG aufgrund eines wettbewerbsrechtlichen Verstoßes ein Eintrag im Wettbewerbsregister vorliegen, wird der / die AG den Inhalt der Eintragung prüfen, den Auftrag in der Regel aber wegen mangelnder Rechtschaffenheit und daraus resultierender, fehlender Eignung in Bezug auf die Zuverlässigkeit nicht an den / die betreffende Bieter*in / BG erteilen. Der / die AG behält sich das Recht vor, vor der Zuschlagserteilung von dem / der potentiellen AN entsprechende Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen anzufordern. Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Die mit "(oder Präqualifikation oder EEE)" gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen und die Unterschrift der entsprechenden, in der Anlage 3 enthaltenen Formblätter F1 - F10 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung" oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für den / die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Im Fall der Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in der Anlage 1 (Allgemeine Unternehmensdaten) angeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter F1 - F10 in der Anlage 3, die durch die Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, weder ausgefüllt noch unterschrieben werden. Der / die AG behält sich ferner das Recht vor, im Einklang mit den Bestimmungen des § 50 Abs. (2) VgV, vor der Zuschlagserteilung von dem / der potentiellen AN entsprechende Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen oder der eingereichten EEE oder den Unterlagen im Präqualifikationsregister anzufordern, sofern nicht der Sachverhalt des § 50 Abs. (3) VgV gegeben ist. Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. *EEE = Einheitliche Europäische Eigenerklärung

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1. Eigenerklärung de*er Bieter*in /-gemeinschaft zu mindestens 3 in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten, vergleichbaren Leistungen mit Angaben zum Auftragswert, Leistungszeitraum und zu*r Auftraggeber*in, ohne die Angabe personenbezogener Daten (Referenzliste) - siehe Anlage 3, Formblatt F1 2. Eigenerklärung de*r Bieter*in /-gemeinschaft zur Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, mit gesondert ausgewiesenem, technischen Personal, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren - siehe Anlage 3, Formblatt F3 - (oder Präqualifikation oder EEE*) Die mit "(oder Präqualifikation oder EEE)" gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen der entsprechenden, in der Anlage 3 enthaltenen Formblätter F2 - F7 und F11 - F12 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung" oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für den / die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Im Fall der Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in der Anlage 1 (Allgemeine Unternehmensdaten) angegeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter F2 - F7 und F11 - F12 in der Anlage 3, die durch die Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, nicht ausgefüllt werden. Das gilt gleichermaßen für die Formblätter die gemäß Punkt 1.4 von Bieter*innengemeinschaften und ihren einzelnen Mitgliedern einzureichen sind. Geforderte Eignungsnachweise die nicht von den Unterlagen im Präqualifikationsregister abgedeckt werden, sind in jedem Fall von jede*r Bieter*in / BG einzureichen. Die Formblätter F1 (Referenzliste) und F13 - F14 sowie die Anlage 5 hingegen sind von allen Bieter*innen / BG auszufüllen. Das gleiche gilt im Fall der Angebotsabgabe durch eine Bieter*innengemeinschaft für das Formblatt F10 und im Fall der Eignungsleihe und / oder der beabsichtigten Einbindung von Unterauftragnehmer*innen für die Formblätter F8 und F9. Da die darin enthalten Angaben und Erklärungen in der Regel von den Präqualifikationsunterlagen und der "EEE" nicht abgedeckt werden, ist der Ersatz der Formblätter F1 und F13 - F14 sowie der Anlage 5 und der Formblätter F8 - F10 nicht zugelassen. Der / die AG behält sich gemäß § 56 Abs. (2) S.1 VgV das Recht vor fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Nachweise oder Erklärungen zur Eignung von dem / der Bieter*in / BG nachzufordern. Ein Anspruch des / der Bieter*in / BG auf Nachforderung fehlender Nachweise und Erklärungen zur Eignung besteht im Einklang mit den Bestimmungen des § 56 Abs. (2) S.2 VgV aber ausdrücklich nicht. Jeder / Jede Bieter*in / BG ist daher im eigenen Interesse gehalten, von vornherein ein vollständiges Angebot einzureichen. Der / die AG behält sich ferner das Recht vor im Vorfeld der Zuschlagserteilung von dem / der potentiellen AN entsprechende Erläuterungen, Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen oder der eingereichten EEE oder den Unterlagen im Präqualifikationsregister anzufordern, sofern er / sie das zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vergabeverfahrens für erforderlich erachtet.Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. *EEE = Einheitliche Europäische Eigenerklärung
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 19/03/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 56 $name_timeperiod.DAYS_deu
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Geforderte Erklärungen und Nachweise sind dem Angebot beizufügen. Der / die AG wird fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise zur Einreichung, Vervollständigung oder Korrektur nachfordern. Auch fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen können auf gesonderte Anforderung des / der AG nachgereicht oder vervollständigt werden, sofern es sich dabei nicht um erhebliche, die Rangfolge der Angebote beeinflussende Preise oder bewertungsrelevante Daten handelt, deren Nachforderung gemäß § 56 Abs. (3) VgV nicht zulässig ist. Der / die AG setzt grundsätzliche eine Frist zur Einreichung fehlender Unterlagen von 6 Kalendertagen (inkl. Sonntage und gesetzliche Feiertage). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung durch den / die AG. Werden die Erklärungen und / oder Nachweise nicht innerhalb der Frist vorgelegt, wird das Angebot gem. § 57 Abs. (1) Nr. 2 VgV von der Wertung ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 19/03/2024 10:00:00 (UTC+1)
Eröffnungsdatum: 19/03/2024 10:00:00 (UTC+1)
Zusätzliche Informationen: Gem. § 55 (2) VgV dürfen keine Bieter bei der Angebotsöffnung anwesend sein.
Zusätzliche Informationen: Gem. § 55 (2) VgV dürfen keine Bieter bei der Angebotsöffnung anwesend sein.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: -Einhaltung der Bestimmungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) -Einhaltung der Garantieregelungen (siehe Anlage 4)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlung erfolgt, sofern vertraglich keine anderen Regelungen vereinbart werden, innerhalb von 14 Tagen nach ordnungsgemäßer Lieferung und Eingang einer prüffähigen Rechnung mit Abzug von 3 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto nach ordnungsgemäßer Lieferung und Eingang einer prüffähigen Rechnung ohne Abzug. Anderslautende Zahlungsbedingungen können aber angeboten werden.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Duisburg - Submissionsstelle
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Registrierungsnummer: DE252359155
Postanschrift: Schifferstr. 190  
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47059
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2032835968
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Registrierungsnummer: DE252359155
Postanschrift: Schifferstr. 190  
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47059
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2032835968
Rollen dieser Organisation
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Registrierungsnummer: +49 2211473045
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10  
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 2211472889
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Stadt Duisburg - Submissionsstelle
Registrierungsnummer: 05112-31001-91
Postanschrift: Friedrich-Wilhelm-Straße 96 (15. Etage)  
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47051
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zi. 1507 - 1510
Telefon: +49 2032833144
Rollen dieser Organisation
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: f4824a25-dc06-44c6-90ab-0e2835d51d35 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 15/02/2024 14:16:56 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 98396-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 34/2024
Datum der Veröffentlichung: 16/02/2024

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