2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90910000 Reinigungsdienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Bergische Universität Wuppertal Campus Grifflenberg Gaußstraße 20
Stadt: Wuppertal
Postleitzahl: 42119
Land, Gliederung (NUTS): Wuppertal, Kreisfreie Stadt (DEA1A)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Bergische Universität Wuppertal Campus Freudenberg Rainer-Gruenter-Straße 21
Stadt: Wuppertal
Postleitzahl: 42119
Land, Gliederung (NUTS): Wuppertal, Kreisfreie Stadt (DEA1A)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Bergische Universität Wuppertal Campus Haspel Pauluskirchstraße 7
Stadt: Wuppertal
Postleitzahl: 42285
Land, Gliederung (NUTS): Wuppertal, Kreisfreie Stadt (DEA1A)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXUHYYDY19ARSGVJ Der Zuschlag wird gemäß § 58 VgV auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Als wirtschaftlichstes Angebot gilt das Angebot mit der höchsten Punktwertung. Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots werden folgende Bewertungskriterien mit entsprechender Gewichtung und Punktbewertung bei der Unterhalts- und Grund-reinigung/Intensivreinigung herangezogen: 1. Preisgestaltung, Abweichung vom Mittelwert (45 Punkte maximal) - Angebotspreis >= 20 % vom Mittelwert 0 Punkte - Angebotspreis >= 10 % vom Mittelwert 10 Punkte - Angebotspreis >= 05 % vom Mittelwert 30 Punkte - Mittlerer Angebotspreis (Mittelwert): 45 Punkte - Angebotspreis <= 5 % vom Mittelwert 30 Punkte - Angebotspreis <= 10 % vom Mittelwert 10 Punkte - Angebotspreis <= 20 % vom Mittelwert 0 Punkte 2. Qualitätssicherungssystem (55 Punkte) bestehend aus: - Implementierungskonzept (15 Punkte) - Umweltschutzkonzept (8 Punkte) - Plausibilität der ausgewiesenen Objektleiterstunden (10 Punkte) - Plausibilität der ausgewiesenen Vorarbeiterstunden (10 Punkte) - Qualifikation Personal (6 Punkte) - Schulungsmaßnahmen (6 Punkte) Punkteverteilung im Qualitätssicherungssystem nach Kriterien im Einzelnen: Implementierungskonzept (Grundlage hierfür ist die RAL Planungsgrundlage) - Darstellung Implementierung nicht vorhanden: 0 Punkte - Darstellung nicht vollständig vorhanden: 5 Punkte - Darstellung vollständig vorhanden jedoch nicht vollständig plausibel: 10 Punkte - Darstellung vollständig vorhanden und vollständig plausibel: 15 Punkte Umweltschutzkonzept Transparente Darstellung des Umweltschutzkonzepts unter den Aspekten: - Umweltschonung durch Einsatz von ökologischen Reinigungsmitteln - Einsatz schadstofffreier Produkte und die Vermeidung von Emissionen - Einsatz von Dosierungshilfen - Umweltgerechte Methoden und Techniken - Einsatz energieeffizienter Reinigungsmaschinen - Sparsames Waschen und Trocknen - Einsatz sparsamen ahrzeugen * Darstellung Umweltschutzkonzept nicht vorhanden: 0 Punkte * Darstellung mit verschiedenen Ansätzen vorhanden: 4 Punkte * Darstellung umfangreiches Umweltschutzkonzept: 8 Punkte Plausibilität (Vergleich) der ausgewiesenen Objektleiterstunden mit dem im SVS ausgewiesenen Kostenansatz - Abweichung < 10 %: 10 Punkte - Abweichung > 10 %: 0 Punkte Plausibilität der ausgewiesenen Vorarbeiterstunden mit dem im SVS ausgewiesenen Kostenansatz - Abweichung < 10 %: 10 Punkte - Abweichung > 10 %: 0 Punkte Qualifikation Personal - weniger als 1 Jahr Berufserfahrung: 0 Punkte - mindestens 1 Jahr und weniger als 3 Jahre Berufserfahrung: 2 Punkte - mindestens 3 Jahre und weniger als 5 Jahre Berufserfahrung: 4 Punkte Schulungsmaßnahmen - keine Schulungen: 0 Punkte - 1 x jährl. Schulung über 2 Stunden mit Darlegung der Schulungsinhalte: 3 Punkte - 2 x jährl. Schulung über 2 Stunden mit Darlegung der Schulungsinhalte: 6 Punkte Für die Durchführung der Grundreinigung/Intensivreinigung wird den Bietern ein max. Zeitraum von 1 Jahr nach Auftragserteilung eingeräumt. Vergabe der Teillose Hinsichtlich der Zuschlagserteilung gilt folgende Regelung: 1. Sofern Sie sich für mehr als ein Teillos bewerben, sind eigenständige Angebote für jedes einzelne Teillos einzureichen. 2. Eine Bewerbung ist grundsätzlich für sämtliche Teillose im Bereich der Unterhaltsreinigung und Grundreinigung/Intensivreinigung möglich. 3. Die Überprüfung der Eignung sowie die Bewertung erfolgen getrennt für jedes Teillos. 4. Nach Feststellung Ihrer Eignung für das jeweilige Teillos wird Ihr Angebot in die weiterführende Bewertung einbezogen. 5. Der Zuschlag erfolgt für das wirtschaftlichste Angebot pro Teillos. 6. Ein Bieter kann vorerst in der ersten Stufe höchstens für zwei (2) Teillose den Zuschlag erhalten (=zulässige Anzahl von Losen). 7. Falls bis zu diesem Zeitpunkt nicht alle Teillose vergeben werden können, werden in der weiteren Angebotsauswahl (zweite Stufe) ausschließlich die Angebote derjenigen Bieter berücksichtigt, die die maximale zulässige Anzahl an Losen noch nicht erreicht haben. 8. Sollten bis zu diesem Punkt immer noch nicht alle Teillose vergeben sein, werden sämtliche übrigen Angebote in Betracht gezogen (dritte Stufe). In einem solchen Fall wird das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis für jedes noch nicht vergebene Teillos berücksichtigt, und der Zuschlag wird dementsprechend dem wirtschaftlichsten Angebot je Teillos erteilt. Losverfahren bei Gleichstand: -Die Losbezeichnungen der Teillose sind auf nicht von außen lesbaren Zetteln in verschlossenen Umschlägen untergebracht, welche vor der Losziehung von Mitarbeitern der Abteilung durchmischt werden, die keinerlei Beteiligung am Vergabeverfahren aufweisen. - Die Durchführung der Losziehung erfolgt durch Mitarbeiter der Abteilung, die nicht in das Vergabeverfahren involviert sind. - Die resultierenden Loszuschläge werden im Anschluss von diesen Mitarbeitern im Dokument "Losvergabe Zuschlag Teillose" dokumentiert. - Danach werden die einzelnen Bewerber über den Vergabemarktplatz über den Zuschlag informiert, während ausgeschlossene Angebote im weiteren Verfahren nicht weiter berücksichtigt werden. Ortsbesichtigung Eine Ortsbesichtigung vor der Abgabe des Angebots ist verpflichtend. Nimmt ein Bewerber nicht an der Ortsbesichtigung Teil, wird sein trotzdem abgegebenes Angebot ausgeschlossen. Die Termine für die Ortsbesichtigungen sind vom 06.12.23 bis 08.12.23 geplant und werden im Losverfahren vergeben. Bei sehr vielen Bewerbern wird der Zeitraum direkt auf vorgehende bzw. nachfolgende Arbeitstage erweitert. Die Termine für die Ortsbesichtigungen werden so verlost, dass an mehreren Campi gleichzeitig Ortsbesichtigungen durchgeführt werden können, die Bewerber aber jeden Campus bzw. die verschiedenen Reinigungsflächen für jedes Los besichtigen können. Die Ortsbesichtigung der Lose eines Campus werden zeitlich aufeinanderfolgend vergeben. Dafür werden jeweils die Termine für alle Lose pro Campus an alle Bewerber vergeben. Erst danach werden nacheinander jeweils die Termine für die Ortsbesichtigungen der verbleibenden Campi vergeben. Die schon für einen Bewerber vergebenen Zeiten an einem Campus werden für die verbleibenden Campi gesperrt, um Terminüberschneidungen zu vermeiden. Die Verlosung der Termine wird folgendermaßen durchgeführt: - Die zu verlosenden Termine befinden sich auf Zetteln in verschlossenen Umschlägen, die von außen nicht lesbar sind. Die Umschläge werden vor der Losziehung von Personen der Abteilung gemischt, die nicht am Vergabeverfahren beteiligt sind. - Die Losziehung für die Termine der Ortsbesichtigung wird von Personen der Abteilung durchgeführt, die nicht am Vergabeverfahren beteiligt sind. - Die vergebenen Lose werden anschließend von diesen Personen in einem Dokument Losvergabe Termine Ortsbesichtigung dokumentiert. - Anschließend werden die einzelnen Bewerber über den Vergabemarktplatz informiert. - Die Ortsbesichtigung wird von der Bergischen Universität durchgeführt. - Aus vergaberechtlichen Gründen werden weder Fragen gestellt noch beantwortet. Die Bewerber legen alle Fragen im Anschluss an die Ortsbesichtigung über den Vergabemarktplatz vor, alle Fragen und Antworten werden auf diesem Wege allen Bewerbern zugeleitet. - Der/die Mitarbeiter beantworten während der Ortsbesichtigung keine Fragen. - Den Bewerbern dürfen während der Ortsbesichtigung keine Fragen gestellt werden. - Mitarbeiter der BUW weisen für alle Bewerber gleich auf Besonderheiten der Reinigung jeder betroffenen Örtlichkeit hin.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 7
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB