2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71210000 Beratungsdienste von Architekten, 71318000 Beratungsdienste von Ingenieurbüros
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Gelsenkirchen
Postleitzahl: 45886
Land, Gliederung (NUTS): Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt (DEA32)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6SY1NYZ2CQ2 Weitere Angaben Zuschlagskriterien (Qualitätskriterien): 1. Vorstellung des Projektteams Quartiersarchitektur: Projektleitung und ggf. Projektmitarbeit, Gewichtung: 10 % 2. Darstellung der Organisation und ggf. Aufgabenverteilung innerhalb des Projektteams, Gewichtung: 10 % 3. Darstellung des Aufgabenverständnisses und der Kommunikationsstruktur mit den am Prozess Beteiligten, Gewichtung: 15 % 4. Darstellungen für die Bausteine 1-3 anhand eines personenspezifischen Referenzprojektes: 25 % 5. Angebot/Preis, Gewichtung: 40 % Die Ausschreibung erfolgt gemäß der VgV und dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW). Nebenangebote müssen als Mindestanforderung, sofern in den Vergabeunterlagen keine weitergehenden Anforderungen gestellt werden, den Konstruktionsprinzipien und den vom Auftraggeber vorgesehenen Planungsvorgaben entsprechen. Für den Teilnahmeantrag ist zwingend der Bewerbungsbogen zu verwenden. Der Bewerbungsbogen wird nicht nachgefordert. Teilnahmeanträge ohne Bewerbungsbogen werden von der Wertung ausgeschlossen. Enthalten die Vertrags- und Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bietenden Unklarheiten und/oder Fehler, so hat der/die Bieter*in unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen. Hierfür ist das Kommunikationstool der Vergabeplattform zu verwenden. Fragen sind in Textform, bis zur angegebenen Frist für die Auskunftserteilung, über die Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten. Verbindliche Antworten erfolgen in Textform über die Vergabeplattform zur entsprechenden Vergabe. Ein übermittelter oder auf der Vergabeplattform eingestellter Nachtrag wird Teil der Vergabeunterlagen. Als Grundlage für das Angebot gilt das in der letzten Fassung eingestellte Leistungsverzeichnis. Zur Sicherstellung einer vollumfänglichen elektronischen Kommunikation (z. B. Benachrichtigungen, bei Änderung der Vergabeunterlagen, usw.) wird dem/der Bewerber*in/Bieter*in dringend empfohlen, sich auf der Vergabeplattform anzumelden und für dieses Vergabeverfahren freizuschalten. Mit der Registrierung auf der Vergabeplattform erhält der/die Bewerber*in/Bieter*in Zugriff auf ein individuelles Postfach. Dieses wird für die Zustellung von rechtserheblichen und verfahrenserheblichen Erklärungen im Vergabeverfahren genutzt. Es wird darauf hingewiesen, dass rechtserhebliche und verfahrenserhebliche Erklärungen an die bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse versendet werden. Nicht angemeldete/freigeschaltete Bewerber*innen/Bietende müssen regelmäßig die Vergabeunterlagen auf Änderungen überprüfen. Es sind nur noch elektronische Teilnahmeanträge / Angebote über das Bietertool der Vergabeplattform einzureichen. Informationen zu den zu verwendenden elektronischen Mitteln, den technischen Parametern zur Einreichung elektronischer Teilnahmeanträge und Angeboten sowie zur Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren entnehmen Sie bitte den auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW hinterlegten Nutzungsbedingungen. Eine Übermittlung der Teilnahmeanträge / Angebote auf dem Postweg und auf anderen elektronischen Wegen (z.B. per E-Mail, CD, Telefax oder über die Kommunikation der Vergabeplattform) ist nicht gestattet. Diese Teilnahmeanträge / Angebote werden von der Wertung ausgeschlossen. Der/Die Bewerber*in/Bieter*in trägt das Risiko der Übermittlung und des rechtzeitigen und vollständigen Eingangs seines/ihres Teilnahmeantrages / Angebotes. Enthalten Teilnahmeanträge / Angebote bei der Abgabe nicht die geforderten Angaben, Erklärungen, Nachweise und Bescheinigungen, so können diese bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Frist nachgefordert werden. Bewerber*innen/Bietende, die bis zum Ablauf der Frist die vorgenannten Angaben nicht nachgereicht haben, werden von der Wertung ausgeschlossen. Beabsichtigt der/die Bewerber*in/Bieter*in Leistungen von Unterauftragnehmer*innen ausführen zu lassen oder bedient sich der Kapazitäten anderer Unternehmen, muss er/sie Art und Umfang der durch Unterauftragnehmer*innen oder andere Unternehmen auszuführenden Leistungen / Teilleistungen auf dem in den Vergabeunterlagen beigefügten Formblatt 235 angeben und auf Verlangen die Unterauftragnehmer*innen benennen, deren Eignung nachweisen und durch Vorlage des Formblattes 236 nachweisen, dass ihm/ihr die Kapazitäten anderer Unternehmen zur Verfügung stehen. Die spätere Auftragsvergabe erfolgt durch die Bedarfsstelle (Fachdienststelle) der Stadt Gelsenkirchen. Die Zustellung des Auftragsschreibens erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB