1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Unterhalts- und Glasreinigung BAMF München
Beschreibung: Unterhalts- sowie Glas- und Fensterreinigung für das BAMF am Standort München in der Liegenschaft Streitfeldstr. 39
Kennung des Verfahrens: 15ec5c75-ee06-4f02-921a-eae505001d68
Interne Kennung: B 24.14 - 1726/23/VV : 1
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90900000 Reinigungs- und Hygienedienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90910000 Reinigungsdienste, 90911000 Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: 3.5.3 Unternehmensdaten Das Formular "Unternehmensdaten" ist vollständig auszufüllen und Ihrem Angebot beizufügen. Die Angaben zur Unternehmensgröße dienen statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt das Beschaffungsamt des BMI für die vor dem Zuschlag einzuholende Registerauskunft insbesondere gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz, § 150a Gewerbeordnung, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz. Bei Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Mitglied einzureichen. 3.5.4 Hinweis z. Einhaltung d. gesetzlichen Mindestlohns im Gebäudereinigerhandwerk Die Vergabestelle gibt auf der Grundlage der tariflichen Regelungen des am 02.06.2022 vereinbarten und am 01.10.2022 in Kraft getretenen Lohntarifvertrages zwischen Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) und der Gewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) folgende Richtwerte für die den Preisen zu Grunde liegenden Stundenverrechnungssätze (ohne Umsatzsteuer) vor: • Unterhaltsreinigung (werktags) Lohngruppe 1 22,95 € und Bedarfsreinigung •Glas und Fensterreinigung Lohngruppe 6 28,39 € In dem vorliegenden Verfahren ist ausschließlich der Stundenverrechnungssatz für die Unterhaltsreinigung und die Glas- und Fensterreinigung werktags aufzuschlüsseln. Für die Bedarfsreinigung ist keine gesonderte Aufschlüsselung des Stundenverrechnungssatzes erforderlich. Im Falle einer Unterschreitung des vorgegebenen Richtwertes gilt der folgende Absatz. Bei Unterschreitung des vorgenannten Richtwertes bzgl. Mindestlohn und Mindeststundenverrechnungssatz in der Aufschlüsselung der Stundenverrechnungssätze und in den Preisblättern ist in einer gesondert zu erstellenden pdf-Datei ausführlich darzulegen und zu begründen, wie trotz Unterschreitung der Vorgaben die Zahlung des Mindestlohnes an die Reinigungskräfte und die vollständige Erbringung der geschuldeten Leistungen sichergestellt wird. Wichtige Hinweise: Ausführungsbedingung für die Unterhaltsreinigung: Als Ausführungsbedingung gemäß § 128 Abs. 2 GWB wird die Zahlung der Lohngruppe 1 bei Unterhaltsreinigung des zwischen Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) und der Gewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) vereinbarten Lohntarifvertrages vom 02.06.2022 vorgegeben. Vereinbaren die Tarifparteien einen neuen Lohntarifvertrag, tritt dieser mit seinem Inkrafttreten an die Stelle des genannten Tarifvertrages. Gibt es keinen aktuellen Tarifvertrag (z.B. aufgrund von Kündigung durch die Tarifparteien), gilt die Zahlung der Lohngruppe 1 des Lohntarifvertrages in seiner letzten gültigen Fassung als Ausführungsbedingung. Dies gilt auch, sofern im Rahmen der Auftragsausführung andere Unternehmen eingesetzt werden. Ausführungsbedingungen für die Glas- und Fensterreinigung: Als Ausführungsbedingung gemäß § 128 Abs. 2 GWB wird die Zahlung der Lohngruppe 6 bei Glas- und Fensterreinigung des zwischen Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV)und der Gewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) vereinbarten Lohntarifvertrages vom 02.06.2022 vorgegeben. Vereinbaren die Tarifparteien einen neuen Lohntarifvertrag, tritt dieser mit seinem Inkrafttreten an die Stelle des genannten Tarifvertrages. Gibt es keinen aktuellen Tarifvertrag (z.B. aufgrund von Kündigung durch die Tarifparteien), gilt die Zahlung der Lohngruppe 6 des Lohntarifvertrages in seiner letzten gültigen Fassung als Ausführungsbedingung. Dies gilt auch, sofern im Rahmen der Auftragsausführung andere Unternehmen eingesetzt werden. Die Bindefrist beginnt ab Ende der Angebotsfrist. Mit dem Angebot sind als Beleg für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen folgende Erklärungen einzureichen: Anlage Eigenerklärung Ausschlussgründe, Anlage Eigenerklärung Sanktionen Russland."
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Nachweis gemäß Vergabeunterlagen
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Unterhalts- und Glasreinigung BAMF München
Beschreibung: Unterhalts- sowie Glas- und Fensterreinigung für das Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge am Standort München in der Liegenschaft Streitfeldstr. 39 mit einem Bodenreinigungsumfang von monatlich ca. 35.282,81 m² und einem Bedarfsreinigungsumfang von jährlich ca. 6 Stunden sowie einem Glas- und Fensterreinigungsumfang von jährlich ca. 925,22 m². Leistungszeitraum: 01.06.2024 bis 31.05.2029
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90900000 Reinigungs- und Hygienedienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90910000 Reinigungsdienste, 90911000 Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/06/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/05/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Die Bindefrist beginnt mit Ende der Angebotsfrist.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft bzw. Befreiungsnachweis Zum Nachweis der zum Ablauf der Angebotsfrist bestehenden Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung vorzulegen. Ausländische Bieter beachten bitte Folgendes: Für die Ausführung der Leistungen muss der Betrieb der Auftragnehmerin bei der zuständigen, deutschen Berufsgenossenschaft angemeldet sein. Sofern aufgrund internationaler Vereinbarungen eine Befreiung von dieser Verpflichtung besteht, ist dies durch eine Bescheinigung der deutschen Berufsgenossenschaft zu belegen (Befreiungsnachweis). Der Befreiungsnachweis ist in diesem Fall dem Angebot beizufügen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 3.4.2.1 Umsatz Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Nettojahresumsatz des letzten Geschäftsjahres im Bereich der Gebäudereinigung anzugeben. Der Nettojahresumsatz des letzten Geschäftsjahres muss mindestens so hoch sein, wie der angebotene Nettojahrespreis. Übersenden Sie hierzu bitte die Anlage "Unternehmensdaten" oder eine Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste. Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist in Form einer Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. 3.4.2.2 Eigenerklärung zur Haftpflichtversicherung, ggf. Versicherungsnachweis Bitte füllen Sie die Vorlage "Eigenerklärung_Haftpflichtversicherung" aus und fügen diese Ihrem Angebot bei. Fügen Sie, wenn Sie in der abgegebenen Erklärung auf einen Versicherungsnachweis verwiesen werden, diesen bei. Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist in Form einer Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 3.4.3.1 Referenzen Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte die ausgefüllte Vorlage Referenzen mit Angabe von mindestens drei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie dabei Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar. Nutzen Sie die Vorlage sofern erforderlich bitte mehrfach. Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen: • Beschreibung der ausgeführten Leistungen, • Wert des Auftrages, • Zeitraum der Leistungserbringung, • Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten. Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen: • Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist). • Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen: o Eine Vergleichbarkeit der einzutragenden Dienstleistungsaufträge im Hinblick auf die Art der Leistung ist nur gegeben, wenn diese Dienstleistungsaufträge Unterhalts- und Glas-/Fensterreinigung beinhalten. o Eine Vergleichbarkeit der einzutragenden Dienstleistungsaufträge im Hinblick auf den Umfang der Leistung ist nur gegeben, wenn: ein Dienstleistungsauftrag einen Auftragswert von mindestens 48.000,00 €/netto pro Jahr aufweist oder zwei Dienstleistungsaufträge jeweils einen Auftragswert von mindestens 38.000,00 €/netto pro Jahr aufweisen und alle drei angegebenen Dienstleistungsaufträge zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist mindestens ein Jahr angedauert haben. Es sind nur drei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen. Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. An-gaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €). 3.4.3.2 Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist Ihrem Angebot i.S.d. § 46 Abs. 3 Nr. 3 i.V.m. § 49 Abs. 1 VgV eine von unabhängiger Stelle erstellte Bescheinigung in Bezug auf das Vorhandensein von Qualitätssicherungssystemen in Ihrem Unternehmen beizulegen. Dieser Nachweis dient der Sicherstellung einer gleichbleibenden vertragskonformen Qualität der zu erbringenden Leistung. Die Qualitätssicherungssysteme müssen den einschlägigen europäischen Normen genügen und von akkreditierten Stellen zertifiziert sein (z.B. DIN EN ISO 9001:2015 Zertifizierung oder andere Nachweise mit vergleichbarer Aussagekraft, welche durch den Bieter darzulegen ist). Gemäß § 46 Abs. 1 S. 2 VgV werden auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten anerkannt. Der Nachweis muss bis zum Ablauf der Angebotsfrist gültig sein. 3.4.3.3 Umweltmanagementsystem Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist Ihrem Angebot i.S.d. § 46 Abs. 3 Nr. 7 i.V.m. § 49 Abs. 2 VgV eine von unabhängiger Stelle erstellte Bescheinigung in Bezug auf das Vorhandensein eines Umweltmanagementsystems in Ihrem Unternehmen beizulegen. Dieser Nachweis dient der Sicherung einer dauerhaften Umweltverträglichkeit der betrieblichen Produkte und Prozesse sowie der Verhaltensweisen in Ihrem Unternehmen in Bezug auf die zu erbringende Leistung. Die geforderte Bescheinigung bezieht sich auf die in § 46 Abs. 2 genannten Voraussetzungen (z.B. DIN EN ISO 14001:2015, EMAS-Zertifizierung oder andere Nachweise mit vergleichbarer Aussagekraft, welche durch den Bieter darzulegen ist). Gemäß § 46 Abs. 2 S. 2 VgV werden auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten anerkannt. Der Nachweis muss bis zum Ablauf der Angebotsfrist gültig sein.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/03/2024 11:30:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 42 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß den Vorgaben der Vergabeunterlagen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 12/03/2024 11:31:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten. Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: t:0049228996100
Postanschrift: Brühler Straße 3
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22899610-5414
Fax: +49 2289910610-5414
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 4cc68c47-4b53-4d69-9555-7acd3d8ebeed - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 06/02/2024 11:36:02 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 80144-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 27/2024
Datum der Veröffentlichung: 07/02/2024