2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72261000 Software-Unterstützung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79632000 Personalschulung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Erbringung als Online-Schulungen
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 240 570,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 360 855,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Dieses annullierte oder ergebnislos gebliebene Verfahren oder Los wird neu aufgelegt
Zusätzliche Informationen: Mit Angebot sind folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen einzureichen: Anlage B-01: Angebotsschreiben Anlage B-02: Preisblatt Anlage B-03: Bieterauskunft und Eignungskriterien ggf. Anlage B-04: Bietergemeinschaftserklärung ggf. Anlage B-05: Unterauftragnehmer Eignungsleihe - Auf Anforderung der Vergabestelle sind einzureichen: Anlage B-05 - Seite 1 - Erklärung zu Unterauftragnehmern Anlage B-05 - Seite 2 - Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer Anlage B-05 - Seite 3 - Erklärung zur Eignungsleihe Anlage B-05 - Seite 4 - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe Anlage B-03 - Eignungskriterien, Bieterauskunft (für alle weiteren Unternehmen bei Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmern und Eignungsleihe) Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Der Nachweis der Eignung/des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch Präqualifikation erbracht werden. In den Preisblättern müssen alle Preise und sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten sein. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots. Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Ist das nicht der Fall, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. Bei Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe) sind diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin „www.bundesimmobilien.de/datenschutz“ vor Angebotsabgabe durch den Bieter zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren. Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens drei Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet. Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden. Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 26.02.2024 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen. Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Korruption: Bieterauskunft mit Eigenerklärungen Pkt. 3 Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Bieterauskunft mit Eigenerklärungen Pkt. 3 Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Bieterauskunft mit Eigenerklärungen Pkt. 3 Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Bieterauskunft mit Eigenerklärungen Pkt. 3 Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB
Konkurs: Bieterauskunft mit Eigenerklärungen Pkt. 3 Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Bieterauskunft mit Eigenerklärungen Pkt. 3 Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Bieterauskunft mit Eigenerklärungen Pkt. 3 Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Bieterauskunft mit Eigenerklärungen Pkt. 3 Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Bieterauskunft mit Eigenerklärungen Pkt. 3 Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Bieterauskunft mit Eigenerklärungen Pkt. 3 Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Bieterauskunft mit Eigenerklärungen Pkt. 3 Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Bieterauskunft mit Eigenerklärungen Pkt. 3 Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB
Entrichtung von Steuern: Bieterauskunft mit Eigenerklärungen Pkt. 3 Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Bieterauskunft mit Eigenerklärungen Pkt. 3 Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Bieterauskunft mit Eigenerklärungen Pkt. 3 Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB --- Es gelten die Ausschlussgründe gemäß § 123 und 124 GWB, § 57 Abs. 1 und 2 VgV