Deutschland – Gebäudereinigung – Verschiedene Gebäude der Kommunalbetriebe Bünde, 32257 Bünde; Gebäudeinnenreinigung vom 01.08,2024 bis 31.07.2028 (mit Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr, max. bis zum 31.07.2030), 5 Lose

60190-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Gebäudereinigung – Verschiedene Gebäude der Kommunalbetriebe Bünde, 32257 Bünde; Gebäudeinnenreinigung vom 01.08,2024 bis 31.07.2028 (mit Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr, max. bis zum 31.07.2030), 5 Lose
OJ S 21/2024 30/01/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Kommunalbetriebe Bünde (AöR) - Gebäudemanagement
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Verschiedene Gebäude der Kommunalbetriebe Bünde, 32257 Bünde; Gebäudeinnenreinigung vom 01.08,2024 bis 31.07.2028 (mit Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr, max. bis zum 31.07.2030), 5 Lose
Beschreibung: Verschiedene Gebäude der Kommunalbetriebe Bünde, 32257 Bünde; Gebäudeinnenreinigung vom 01.08.2024 bis 31.07.2028 (mit Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr, max. bis zum 31.07.2030), 5 Lose
Kennung des Verfahrens: 409fe570-3258-4d96-90e2-76b31a92f71f
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bünde
Postleitzahl: 32257
Land, Gliederung (NUTS): Herford (DEA43)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Los 1-4
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Erich-Kästner-Gesamtschule In der Mark 30 
Stadt: Kirchlengern
Postleitzahl: 32278
Land, Gliederung (NUTS): Herford (DEA43)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Los 5
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXPWYDMLH22 *Zuschlagslimitierung: Beschränkung der Zahl der Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhalten kann. Höchstzahl der Lose: 1 (Ausnahmen s. unten) Bedingungen zur Ermittlung derjenigen Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein Angebot in mehr Losen das wirtschaftlichste ist als die angegebene Höchstzahl an Losen: Der Zuschlag wird je Los erteilt. Dabei wird das Los zuerst bezuschlagt, bei dem Punktabstand zwischen Erst- und Zweitplaziertem am größten ist. Danach dasjenige, mit dem zweithöchsten Punktabstand, usw.. Hierbei werden jedoch nur noch diejenigen Bieter betrachtet, auf deren Angebote noch ein Zuschlag erteilt werden könnte. Ist ein Angebot beispielsweise zwingend auszuschließen, bleibt dieses Angebot für die Zuschlagslimitierung unbeachtlich. Lose, für die nur ein Angebot eingegangen ist, werden als Lose mit maximalem Punktabstand gewertet, d. h. diese werden grds. als erstes bezuschlagt. Sollte aufgrund des o. g. Vorgehens für ein Los kein Angebot verbleiben, auf das der Zuschlag erteilt werden könnte, so wird der Zuschlag auf das entsprechend den bekanntgemachten Zuschlagskriterien wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die o. g. Zuschlagsbeschränkung gilt in diesen Fällen nicht. * Empfehlung zur Objektbesichtigung * Nebenangebote werden nicht zugelassen * Probereinigung (verifizierende Teststellung)
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 5
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 1
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
KonkursZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
KorruptionZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
VergleichsverfahrenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
BetrugsbekämpfungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
ZahlungsunfähigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen TätigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der SozialversicherungsbeiträgeZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen TätigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von SteuernZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Freiherr-vom-Stein-Gymnasium - Kellergeschoss, Mensa, 2. Obergeschoss, Treppenhaus Nord und Pavillon, Ringstr. 69, 32257 Bünde
Beschreibung: Gebäudeinnenreinigung Los 1: Freiherr-vom-Stein-Gymnasium - Kellergeschoss, Mensa, 2. OG, Treppenhaus Nord und Pavillon, 3.026,25 m² Los 2: Freiherr-vom-Stein-Gymnasium - Erdgeschoss und Treppenhaus Süd, 2.860,71 m² Los 3: Freiherr-vom-Stein-Gymnasium - 1. OG und Treppenhaus West, 2.741,22 m² Los 4: Siegfried-Moning-Sporthalle - mit Haftmittelentfernung, 3.981,27 m² Los 5: Erich-Kästner-Gesamtschule, Standort Kirchlengern, 6.083,66 m²
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bünde
Land, Gliederung (NUTS): Herford (DEA43)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Seitens des Auftraggebers besteht die Möglichkeit, den Vertrag optional zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern, max. bis zum 31.07.2030
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Nach Vertragsablauf werden die genannten Leistungen grds. erneut ausgeschrieben. Veränderte Reinigungszeiten, -flächen, Loszuschnitte o.ä. vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Mit dem Angebot vorzulegen: - Angaben zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (Nr. 3.1 des Angebotes) - Erklärung zur Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes oder sonstige Erklärung zum Nachweis über die erlaubte Berufsausübung (Nr. 3.2 des Angebotes) - Erklärung, ob die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt werden (Nr. 4 des Angebotes) Auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: - Vorlage von Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft bzw. bei ausländischen Bietern des für sie zuständigen Versicherungsträgers - Nachweis zur Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes oder sonstige Erklärung zum Nachweis über die erlaubte Berufsausübung - Nachweise zu den oben angegebenen Erklärungen Auf die Ausführungen in den Vergabeunterlagen wird verwiesen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Mit dem Angebot vorzulegen: - Erklärung, ob der Bieter technisch in der Lage ist, den Auftrag in dem vorgesehenen Umfang auszuführen (Nr. 4 des Angebotes) - Erklärung zur Zugehörigkeit zu einer Branche (Nr. 5.1 des Angebotes) - Ggfs. Bietergemeinschaftserklärung (Nr. 6.1 des Angebotes, Anlage V5 "Bietergemeinschaftserklärung", Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Anlage V6) für jeden Teilnehmer der Bietergemeinschaft) - Angabe, über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird, einschließlich Benennung des/der Unternehmen(s) und dessen/deren Verpflichtungserklärung und Eigenerklärung zu Ausschlussgründen. Die Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW werden berücksichtigt (Nr. 6.2 des Angebotes, Anlage V8 "Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird", Anlage V9.1"Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen_Eignungsleihe) - Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Die Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetztes NRW werden berücksichtigt (Nr. 6.3 des Angebotes, Anlage V10 "Verzeichnis Nachunternehmerleistungen gem. § 36 VGV"). - Angaben zur Ausführung von Leistungen (mind. 1_), die mit der zu Los 4 (Haftmittelentfernung) zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Anlage V11 "Referenzliste") Auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen - Name des/der Nachunternehmer und dessen/deren Verpflichtungserklärung und Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Anlage V9.2 "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen_Nachunternehmer") - Nachweis: Bestätigung der Referenzgeber - Nachweise zu den oben angegebenen Erklärungen Auf die Ausführungen in den Vergabeunterlagen wird verwiesen.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: mit dem Angebot vorzulegen: - Erklärung, ob der Bieter wirtschaftlich in der Lage ist, den Auftrag in dem vorgesehenen Umfang auszuführen (Nr. 4 des Angebotes) - Angabe, inwieweit sich der Bieter der Kapaziäten anderer Unternehmen in Hinsicht auf seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit bedienen wird einschl. Benennung des/der Unternehmen(s), dessen/deren Verpflichtungerklärung und Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen. Die Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW werden berücksichtigt (Nr. 6.2 des Angebotes, Anlage V8"Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird", Anlage V9.1"Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen_Eignungsleihe) - Erklärung, ob der Bieter eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindest-Deckungssummen hat bzw. im Auftragsfall unverzüglich für die gesamte Vertragslaufzeit abschließen wird Personenschäden (je Versicherungsfall) 1.000.000 EUR Sachschäden (je Versicherungsfall) 500.000 EUR Vermögensschäden (je Versicherungsfall) 150.000 EUR Bearbeitungsschäden 50.000 EUR Schlüsselverlustschäden 250.000 EUR Auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: - Nachweise der o.g. Berufs- und/oder Haftpflichtversicherung (spätestens zu Vertragsbeginn) - Nachweise zu den oben angegebenen Erklärungen Auf die Ausführungen in den Vergabeunterlagen wird verwiesen.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Beschreibung: Sonstige Nachweise und Erklärungen, die mit dem Angebot vorzulegen sind: - Erklärung zu §§ 123 und 124 GWB (Anlage V6, "Eigenerklärung Ausschlussgründe") - Ggf. Erklärung zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB - Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 (Anlage V7) - Erklärung, ob der Bieter nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstößt/verstoßen hat (Nr. 4 des Angebotes) - Erklärung, ob die Voraussetzungen für einen Wettbewerbsausschluss nach § 19 Abs. 1 i.V.m. § 21 Mindestlohn-gesetz vorliegen (Nr. 4 des Angebotes) - Erklärung, ob der Bieter in den letzten 2 Jahren gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist (Nr. 4 des Angebotes) - Erklärung, ob der Bieter sich verpflichtet, das eingesetzte Reinigungspersonal ausschließlich nach den jeweils geltenden tariflichen Bestimmungen des Gebäudereiniger-Handwerks zu bezahlen (Nr. 4 des Angebotes) - Erklärung, ob dem Angebot nur die eigenen Preisermittlungen zugrunde liegen und der Bieter mit anderen Bietern keine Vereinbarungen über die Preisbindung oder die Gewährung von Vorteilen an Mitbewerber getroffen hat und auch nicht nach Abgabe des Angebots treffen wird (Nr. 4 des Angebotes) - Erklärung, ob der Bieter in den letzten 3 Jahren wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 2 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit einer Geldbuße nach Maßgabe § 24 Abs. 3 LkSG belegt worden ist (Nr. 4 des Angebotes) - Erklärung, ob der Bieter seine Verpflichtungen gegenüber seinen Arbeitnehmern gem. § 4 VOL/B einhalten wird, sowie sich bei Verstößen zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 3,0 v.H. der Angebotssumme an den Auftraggeber verpflichtet. Ihm ist bekannt, dass er von weiteren Ausschreibungen ausgeschlossen werden kann, der Auftraggeber in diesen Fällen berechtigt ist, den Vertrag jederzeit zu kündigen und sonstige Verpflichtungen zum Schadenersatz daneben unberührt bleiben (Nr. 4 des Angebotes) - Erklärung, ob der Bieter im Vergabeverfahren unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat (Nr. 4 des Angebotes) - Allgem. Angaben zum Unternehmen, zur Geschäftsführung, Umfang der Dienstleistungspalette sowie Erläuterungen zur Sicherstellung der Dienstleistungserbringung (Anlage C 8 "Firmen- und Bieterprofil") - Angaben zur Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Nr. 3.4 des Angebotes) - Erklärung, ob der Bieter die aufgeführten Bedingungen bei der Auftragserteilung anerkennt und das Angebot entsprechend der Leistungsbeschreibung und einschließl. sämtlicher Anlagen und unter Berücksichtigung der Vertragsunterlagen erstellt hat (Nr. 4 des Angebotes) - Erklärung, ob die in der Leistungsbeschreibung und dem Reinigungsvertrag (einschl. Anlagen) genannten Forderungen und Verpflichtungen eingehalten werden, insb. im Hinblick auf die sach- und fachgerechte Ausführung der Leistungen/die Organisation der Leistungserbringung und damit verbundene Nebenpflichten/ Abrechnung der erbrachten Leistungen, mögliche Anpassungen des regelmäßigen Leistungsumfanges/der Reinigungszeiten oder Durchführung notwendiger Sonderreinigungen/Haftmittelent-fernungen, Auswahl/Beschäftigung und Entlohnung des Reinigungspersonals, Anforderungen an Reinigungsmittel/-material/ -maschinen und -geräte, Einhaltung des Datenschutzes oder den Einsatz von Nachunternehmern (Nr. 4 des Angebotes) - Angabe als bevorzugter Bieter (Nr. 5.2 des Angebotes) - Angabe als ausländisches Unternehmen (Nr. 5.3 des Angebotes) - Erklärung, dass der Bieter die der Aufforderung zur Angebotsabgabe beigefügte "Information wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikel 13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27.04.2016 - Datenschutzgrundverordnung" (DSGVO) zur Kenntnis genommen und mit der Erhebung von personenbezogenen Daten im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einverstanden ist. Personen, deren Daten der Bieter im Rahmen dieses Vergabeverfahrens zur Verfügung stellt, wird der Bieter entsprechend informieren und deren schriftlich Einwilligungser-klärung einholen (Nr. 10 des Angebotes). - Soweit in den Vergabeunterlagen gefordert: Angaben zu Einzelpositionen (s. Leistungsbeschreibung) - Erklärung, dass der Bieter auf Verlangen des Auftraggebers die beigefügte Anlage V12 "Informationen zum Bieter (eForms)" vorlegen wird (Nr. 4 des Angebotes) Auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Finanzbehörde bzw. der Sozialversicherungsträger - Bestätigung einer Gewerkschaft, eines Arbeitgeberverbandes, einer Innung, eines Steuerberaters, eines Wirtschaftsprüfers oder eines Notars über die Einhaltung der tarifvertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen nach dem ArbEntG - schriftliche Stillschweigevereinbarung und polizeiliche(s) Führungszeugniss(e) der Mitarbeiter, die mit der Leistungserbringung betraut sind - Liste des im jeweiligen Objekt beschäftigten Personals, einschl. Sozialversicherungsnachweis/ Versicherungsnummernnachweis bzw. Freistellungs-bescheinigung für geringfügig Beschäftigte - Benennung von Objektleitung und Vorarbeiter - Nachweis über durchgeführte Unterweisung zur GefStoffV, ArbSchG und Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft - Nachweis besonderer Anforderungen an Art, Güte und Umweltverträglichkeit der Reinigungsmittel und -maschinen/ -geräte durch Proben, Datenblätter, Sicherheitsanweisungen, technische Unterlagen, Prospektmaterial, amtliche Prüfzeugnisse o.ä. (lt. Leistungsbeschreibung/Reinigungsvertrag) - Nachweis der Machbarkeit des Angebots durch eine verifizierende Teststellung (Probereinigung) -Informationen zum Bieter (eForms), Anlage V12 - Nachweise zu den oben angegebenen Erklärungen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 1. Angebotspreis (brutto)
Beschreibung: Die maximal zu erreichende Punktzahl sind 55 Punkte. Die Punkteverteilung je Los wird wie folgt ermittelt. Das Angebot (je Los) mit dem niedrigsten, geprüften Angebotspreis erhält die maximale Punktzahl von 55 Punkten. Alle höheren, geprüften Angebotspreise werden mit dem niedrigsten, geprüften Angebotspreis durch den geprüften Gesamt-Angebotspreis des jeweiligen Angebots dividiert und mit der maximalen Punktzahl von 55 Punkten multipliziert. Die Punktzahl des jeweiligen Angebotes errechnet sich somit nach der Formel: Punktzahl Angebot = Angebotspreis niedrigstes Angebot x 55 dividiert durch Angebotspreis Angebot
Gewichtung (Punkte, genau): 55

Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: 2. Leistungswert
Beschreibung: Die maximal zu erreichende Punktzahl sind 35 Punkte. Die Punkteverteilung je Los wird wie folgt ermittelt. Das Angebot (je Los) mit dem niedrigsten, geprüften Leistungswert (kalk. Richtleistung/Std.) erhält die maximale Punktzahl von 35 Punkten. Alle höheren, geprüften Leistungswerte werden mit dem niedrigsten, geprüften Leistungswert durch den geprüften Gesamt-Leistungswert des jeweiligen Angebots dividiert und mit der maximalen Punktzahl von 35 Punkten multipliziert. Die Punktzahl des jeweiligen Angebotes errechnet sich somit nach der Formel: Punktzahl Angebot = niedrigster Leistungswert x 35 dividiert durch Leistungswert Angebot Bei unterschiedlichen Leistungswerten je Los erfolgt die Gewichtung im Verhältnis zur Reinigungsfläche.
Gewichtung (Punkte, genau): 35

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 3. Qualität der Leistung
Beschreibung: Die maximal zu erreichende Punktzahl sind 10 Punkte. Die Punkteverteilung je Los wird wie folgt ermittelt. Bitte beantworten Sie die folgenden Fragestellungen. Die Fragestellungen sind auf Anlage C9 zu beantworten. Zutreffende Antwort markieren Sie bitte durch Ankreuzen. Es ist nur eine Angabe möglich. Erfolgt keine Antwort/Angabe erhalten Sie für die betreffende Fragestellung 0 Punkte. 3.1 Wie häufig finden seitens des AN Kontrollen statt? Die Kontrollen sind von der Objektleitung durchzuführen und zu dokumentieren. Max. Punktzahl 2,5 Punkte - Jede Woche oder häufiger = 2,5 Punkte - Alle 2 Wochen = 1,5 Punkte - Seltener als alle 2 Wochen = 0 Punkte 3.2 Wie oft werden die Reinigungskräfte nachweislich von der Objektleitung bei der Reinigung begleitet und angeleitet? Max. Punktzahl 2,5 Punkte - Jede zweite Woche oder häufiger = 2,5 Punkte - Seltener als jede zweite Woche, häufiger als jede vierte Woche = 1,5 Punkte - Unregelmäßig oder nach der Ersteinweisung gar nicht mehr = 0 Punkte 3.3 Welche Reaktionszeiten sind bei akuten Mängeln zu erwarten? Max. Punktzahl 2,5 Punkte - Innerhalb von 5 Stunden ab Meldung = 2,5 Punkte - Innerhalb von 12 - 24 Stunden = 1,5 Punkte - Nach mehr als 24 Stunden (Sonntage unberücksichtigt) = 0 Punkte 3.4 Wie erfolgt der Nachweis der Reinigungszeit im Objekt? Max. Punktzahl 2,5 Punkte - Reinigungskräfte weisen ihre Arbeitszeiten über digitale Erfassung (Bsp. App) nach = 2,5 Punkte - Reinigungskräfte führen Arbeitsstundennachweise und die Objektleitung/ Vorarbeiter zeichnet den/die Nachweise ab = 1,5 Punkte - Reinigungskräfte führen Arbeitsstundennachweise = 0 Punkte
Gewichtung (Punkte, genau): 10
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/03/2024 11:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 69 $name_timeperiod.DAYS_deu
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen richtet sich nach § 56 der Vergabeverordnung (VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/03/2024 11:01:00 (UTC+1)
Eröffnungsdatum: 07/03/2024 11:01:00 (UTC+1)
Ort: Stadt Bünde, Bahnhofstraße 13+15, 32257 Bünde, Raum 237
Ort: Stadt Bünde, Bahnhofstraße 13+15, 32257 Bünde, Raum 237
Zusätzliche Informationen: Bieter oder ihre Bevollmächtigten sind nicht zugelassen. Zur Klarstellung: Die Berechnung der Dauer der Bindefrist in Tagen wurde wie folgt vorgenommen: Eröffnungstermin 07.03.2024, 11:00 Uhr zuzüglich 69 Tage = Bindefrist endet am 15.05.2024, 23:59 Uhr
Zusätzliche Informationen: Bieter oder ihre Bevollmächtigten sind nicht zugelassen. Zur Klarstellung: Die Berechnung der Dauer der Bindefrist in Tagen wurde wie folgt vorgenommen: Eröffnungstermin 07.03.2024, 11:00 Uhr zuzüglich 69 Tage = Bindefrist endet am 15.05.2024, 23:59 Uhr
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: sind der/dem/den Leistungsbeschreibung, Vertrag Gebäudereinigung, BVB, ZVB, VOL/B, Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022,TVgG-NRW zu entnehmen Insbesondere über - Gewährleistung bei Nicht- oder Schlechterfüllung der Leistung (s. Nr. 8, Vertrag) - Vertragsstrafe bei Nichtreinigung von Flächen aus Raumgruppen (s. Nr. 9, Vertrag) - Preisanpassung bei tariflichen Lohnänderungen oder andere tarifliche Vereinbarungen (s. Nr. 18, Vertrag) - Haftung Eignungsleihe (s. Nr. 10, Vertrag) - Kündigung des Vertrages (s. Nr. 19, Vertrag) - Zahlungsfrist 30 Tage, keine Vorauszahlungen (s. Nr. 13, Vertrag) - Der Auftraggeber liefert kaltes und warmes Wasser (s. Nr. 12, Vertrag)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Gesamtschuldnerisch haftende Bietergemeinschaft
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 135 GWB: Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Zentrale Vergabe- und Submissionsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Westfalen
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Freiherr-vom-Stein-Gymnasium - Erdgeschoss und Treppenhaus Süd, Ringstr. 69, 32257 Bünde
Beschreibung: Gebäudeinnenreinigung Los 1: Freiherr-vom-Stein-Gymnasium - Kellergeschoss, Mensa, 2. OG, Treppenhaus Nord und Pavillon, 3.026,25 m² Los 2: Freiherr-vom-Stein-Gymnasium - Erdgeschoss und Treppenhaus Süd, 2.860,71 m² Los 3: Freiherr-vom-Stein-Gymnasium - 1. OG und Treppenhaus West, 2.741,22 m² Los 4: Siegfried-Moning-Sporthalle - mit Haftmittelentfernung, 3.981,27 m² Los 5: Erich-Kästner-Gesamtschule, Standort Kirchlengern, 6.083,66 m²
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bünde
Land, Gliederung (NUTS): Herford (DEA43)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Seitens des Auftraggebers besteht die Möglichkeit, den Vertrag optional zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern, max. bis zum 31.07.2030
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Nach Vertragsablauf werden die genannten Leistungen grds. erneut ausgeschrieben. Veränderte Reinigungszeiten, -flächen, Loszuschnitte o.ä. vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Mit dem Angebot vorzulegen: - Angaben zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (Nr. 3.1 des Angebotes) - Erklärung zur Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes oder sonstige Erklärung zum Nachweis über die erlaubte Berufsausübung (Nr. 3.2 des Angebotes) - Erklärung, ob die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt werden (Nr. 4 des Angebotes) Auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: - Vorlage von Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft bzw. bei ausländischen Bietern des für sie zuständigen Versicherungsträgers - Nachweis zur Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes oder sonstige Erklärung zum Nachweis über die erlaubte Berufsausübung - Nachweise zu den oben angegebenen Erklärungen Auf die Ausführungen in den Vergabeunterlagen wird verwiesen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Mit dem Angebot vorzulegen: - Erklärung, ob der Bieter technisch in der Lage ist, den Auftrag in dem vorgesehenen Umfang auszuführen (Nr. 4 des Angebotes) - Erklärung zur Zugehörigkeit zu einer Branche (Nr. 5.1 des Angebotes) - Ggfs. Bietergemeinschaftserklärung (Nr. 6.1 des Angebotes, Anlage V5 "Bietergemeinschaftserklärung", Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Anlage V6) für jeden Teilnehmer der Bietergemeinschaft) - Angabe, über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird, einschließlich Benennung des/der Unternehmen(s) und dessen/deren Verpflichtungserklärung und Eigenerklärung zu Ausschlussgründen. Die Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW werden berücksichtigt (Nr. 6.2 des Angebotes, Anlage V8 "Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird", Anlage V9.1"Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen_Eignungsleihe) - Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Die Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetztes NRW werden berücksichtigt (Nr. 6.3 des Angebotes, Anlage V10 "Verzeichnis Nachunternehmerleistungen gem. § 36 VGV"). - Angaben zur Ausführung von Leistungen (mind. 1_), die mit der zu Los 4 (Haftmittelentfernung) zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Anlage V11 "Referenzliste") Auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen - Name des/der Nachunternehmer und dessen/deren Verpflichtungserklärung und Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Anlage V9.2 "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen_Nachunternehmer") - Nachweis: Bestätigung der Referenzgeber - Nachweise zu den oben angegebenen Erklärungen Auf die Ausführungen in den Vergabeunterlagen wird verwiesen.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: mit dem Angebot vorzulegen: - Erklärung, ob der Bieter wirtschaftlich in der Lage ist, den Auftrag in dem vorgesehenen Umfang auszuführen (Nr. 4 des Angebotes) - Angabe, inwieweit sich der Bieter der Kapaziäten anderer Unternehmen in Hinsicht auf seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit bedienen wird einschl. Benennung des/der Unternehmen(s), dessen/deren Verpflichtungerklärung und Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen. Die Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW werden berücksichtigt (Nr. 6.2 des Angebotes, Anlage V8"Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird", Anlage V9.1"Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen_Eignungsleihe) - Erklärung, ob der Bieter eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindest-Deckungssummen hat bzw. im Auftragsfall unverzüglich für die gesamte Vertragslaufzeit abschließen wird Personenschäden (je Versicherungsfall) 1.000.000 EUR Sachschäden (je Versicherungsfall) 500.000 EUR Vermögensschäden (je Versicherungsfall) 150.000 EUR Bearbeitungsschäden 50.000 EUR Schlüsselverlustschäden 250.000 EUR Auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: - Nachweise der o.g. Berufs- und/oder Haftpflichtversicherung (spätestens zu Vertragsbeginn) - Nachweise zu den oben angegebenen Erklärungen Auf die Ausführungen in den Vergabeunterlagen wird verwiesen.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Beschreibung: Sonstige Nachweise und Erklärungen, die mit dem Angebot vorzulegen sind: - Erklärung zu §§ 123 und 124 GWB (Anlage V6, "Eigenerklärung Ausschlussgründe") - Ggf. Erklärung zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB - Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 (Anlage V7) - Erklärung, ob der Bieter nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstößt/verstoßen hat (Nr. 4 des Angebotes) - Erklärung, ob die Voraussetzungen für einen Wettbewerbsausschluss nach § 19 Abs. 1 i.V.m. § 21 Mindestlohn-gesetz vorliegen (Nr. 4 des Angebotes) - Erklärung, ob der Bieter in den letzten 2 Jahren gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist (Nr. 4 des Angebotes) - Erklärung, ob der Bieter sich verpflichtet, das eingesetzte Reinigungspersonal ausschließlich nach den jeweils geltenden tariflichen Bestimmungen des Gebäudereiniger-Handwerks zu bezahlen (Nr. 4 des Angebotes) - Erklärung, ob dem Angebot nur die eigenen Preisermittlungen zugrunde liegen und der Bieter mit anderen Bietern keine Vereinbarungen über die Preisbindung oder die Gewährung von Vorteilen an Mitbewerber getroffen hat und auch nicht nach Abgabe des Angebots treffen wird (Nr. 4 des Angebotes) - Erklärung, ob der Bieter in den letzten 3 Jahren wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 2 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit einer Geldbuße nach Maßgabe § 24 Abs. 3 LkSG belegt worden ist (Nr. 4 des Angebotes) - Erklärung, ob der Bieter seine Verpflichtungen gegenüber seinen Arbeitnehmern gem. § 4 VOL/B einhalten wird, sowie sich bei Verstößen zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 3,0 v.H. der Angebotssumme an den Auftraggeber verpflichtet. Ihm ist bekannt, dass er von weiteren Ausschreibungen ausgeschlossen werden kann, der Auftraggeber in diesen Fällen berechtigt ist, den Vertrag jederzeit zu kündigen und sonstige Verpflichtungen zum Schadenersatz daneben unberührt bleiben (Nr. 4 des Angebotes) - Erklärung, ob der Bieter im Vergabeverfahren unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat (Nr. 4 des Angebotes) - Allgem. Angaben zum Unternehmen, zur Geschäftsführung, Umfang der Dienstleistungspalette sowie Erläuterungen zur Sicherstellung der Dienstleistungserbringung (Anlage C 8 "Firmen- und Bieterprofil") - Angaben zur Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Nr. 3.4 des Angebotes) - Erklärung, ob der Bieter die aufgeführten Bedingungen bei der Auftragserteilung anerkennt und das Angebot entsprechend der Leistungsbeschreibung und einschließl. sämtlicher Anlagen und unter Berücksichtigung der Vertragsunterlagen erstellt hat (Nr. 4 des Angebotes) - Erklärung, ob die in der Leistungsbeschreibung und dem Reinigungsvertrag (einschl. Anlagen) genannten Forderungen und Verpflichtungen eingehalten werden, insb. im Hinblick auf die sach- und fachgerechte Ausführung der Leistungen/die Organisation der Leistungserbringung und damit verbundene Nebenpflichten/ Abrechnung der erbrachten Leistungen, mögliche Anpassungen des regelmäßigen Leistungsumfanges/der Reinigungszeiten oder Durchführung notwendiger Sonderreinigungen/Haftmittelent-fernungen, Auswahl/Beschäftigung und Entlohnung des Reinigungspersonals, Anforderungen an Reinigungsmittel/-material/ -maschinen und -geräte, Einhaltung des Datenschutzes oder den Einsatz von Nachunternehmern (Nr. 4 des Angebotes) - Angabe als bevorzugter Bieter (Nr. 5.2 des Angebotes) - Angabe als ausländisches Unternehmen (Nr. 5.3 des Angebotes) - Erklärung, dass der Bieter die der Aufforderung zur Angebotsabgabe beigefügte "Information wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikel 13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27.04.2016 - Datenschutzgrundverordnung" (DSGVO) zur Kenntnis genommen und mit der Erhebung von personenbezogenen Daten im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einverstanden ist. Personen, deren Daten der Bieter im Rahmen dieses Vergabeverfahrens zur Verfügung stellt, wird der Bieter entsprechend informieren und deren schriftlich Einwilligungser-klärung einholen (Nr. 10 des Angebotes). - Soweit in den Vergabeunterlagen gefordert: Angaben zu Einzelpositionen (s. Leistungsbeschreibung) - Erklärung, dass der Bieter auf Verlangen des Auftraggebers die beigefügte Anlage V12 "Informationen zum Bieter (eForms)" vorlegen wird (Nr. 4 des Angebotes) Auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Finanzbehörde bzw. der Sozialversicherungsträger - Bestätigung einer Gewerkschaft, eines Arbeitgeberverbandes, einer Innung, eines Steuerberaters, eines Wirtschaftsprüfers oder eines Notars über die Einhaltung der tarifvertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen nach dem ArbEntG - schriftliche Stillschweigevereinbarung und polizeiliche(s) Führungszeugniss(e) der Mitarbeiter, die mit der Leistungserbringung betraut sind - Liste des im jeweiligen Objekt beschäftigten Personals, einschl. Sozialversicherungsnachweis/ Versicherungsnummernnachweis bzw. Freistellungs-bescheinigung für geringfügig Beschäftigte - Benennung von Objektleitung und Vorarbeiter - Nachweis über durchgeführte Unterweisung zur GefStoffV, ArbSchG und Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft - Nachweis besonderer Anforderungen an Art, Güte und Umweltverträglichkeit der Reinigungsmittel und -maschinen/ -geräte durch Proben, Datenblätter, Sicherheitsanweisungen, technische Unterlagen, Prospektmaterial, amtliche Prüfzeugnisse o.ä. (lt. Leistungsbeschreibung/Reinigungsvertrag) - Nachweis der Machbarkeit des Angebots durch eine verifizierende Teststellung (Probereinigung) -Informationen zum Bieter (eForms), Anlage V12 - Nachweise zu den oben angegebenen Erklärungen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 1. Angebotspreis (brutto)
Beschreibung: Die maximal zu erreichende Punktzahl sind 55 Punkte. Die Punkteverteilung je Los wird wie folgt ermittelt. Das Angebot (je Los) mit dem niedrigsten, geprüften Angebotspreis erhält die maximale Punktzahl von 55 Punkten. Alle höheren, geprüften Angebotspreise werden mit dem niedrigsten, geprüften Angebotspreis durch den geprüften Gesamt-Angebotspreis des jeweiligen Angebots dividiert und mit der maximalen Punktzahl von 55 Punkten multipliziert. Die Punktzahl des jeweiligen Angebotes errechnet sich somit nach der Formel: Punktzahl Angebot = Angebotspreis niedrigstes Angebot x 55 dividiert durch Angebotspreis Angebot
Gewichtung (Punkte, genau): 55

Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: 2. Leistungswert
Beschreibung: Die maximal zu erreichende Punktzahl sind 35 Punkte. Die Punkteverteilung je Los wird wie folgt ermittelt. Das Angebot (je Los) mit dem niedrigsten, geprüften Leistungswert (kalk. Richtleistung/Std.) erhält die maximale Punktzahl von 35 Punkten. Alle höheren, geprüften Leistungswerte werden mit dem niedrigsten, geprüften Leistungswert durch den geprüften Gesamt-Leistungswert des jeweiligen Angebots dividiert und mit der maximalen Punktzahl von 35 Punkten multipliziert. Die Punktzahl des jeweiligen Angebotes errechnet sich somit nach der Formel: Punktzahl Angebot = niedrigster Leistungswert x 35 dividiert durch Leistungswert Angebot Bei unterschiedlichen Leistungswerten je Los erfolgt die Gewichtung im Verhältnis zur Reinigungsfläche.
Gewichtung (Punkte, genau): 35

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 3. Qualität der Leistung
Beschreibung: Die maximal zu erreichende Punktzahl sind 10 Punkte. Die Punkteverteilung je Los wird wie folgt ermittelt. Bitte beantworten Sie die folgenden Fragestellungen. Die Fragestellungen sind auf Anlage C9 zu beantworten. Zutreffende Antwort markieren Sie bitte durch Ankreuzen. Es ist nur eine Angabe möglich. Erfolgt keine Antwort/Angabe erhalten Sie für die betreffende Fragestellung 0 Punkte. 3.1 Wie häufig finden seitens des AN Kontrollen statt? Die Kontrollen sind von der Objektleitung durchzuführen und zu dokumentieren. Max. Punktzahl 2,5 Punkte - Jede Woche oder häufiger = 2,5 Punkte - Alle 2 Wochen = 1,5 Punkte - Seltener als alle 2 Wochen = 0 Punkte 3.2 Wie oft werden die Reinigungskräfte nachweislich von der Objektleitung bei der Reinigung begleitet und angeleitet? Max. Punktzahl 2,5 Punkte - Jede zweite Woche oder häufiger = 2,5 Punkte - Seltener als jede zweite Woche, häufiger als jede vierte Woche = 1,5 Punkte - Unregelmäßig oder nach der Ersteinweisung gar nicht mehr = 0 Punkte 3.3 Welche Reaktionszeiten sind bei akuten Mängeln zu erwarten? Max. Punktzahl 2,5 Punkte - Innerhalb von 5 Stunden ab Meldung = 2,5 Punkte - Innerhalb von 12 - 24 Stunden = 1,5 Punkte - Nach mehr als 24 Stunden (Sonntage unberücksichtigt) = 0 Punkte 3.4 Wie erfolgt der Nachweis der Reinigungszeit im Objekt? Max. Punktzahl 2,5 Punkte - Reinigungskräfte weisen ihre Arbeitszeiten über digitale Erfassung (Bsp. App) nach = 2,5 Punkte - Reinigungskräfte führen Arbeitsstundennachweise und die Objektleitung/ Vorarbeiter zeichnet den/die Nachweise ab = 1,5 Punkte - Reinigungskräfte führen Arbeitsstundennachweise = 0 Punkte
Gewichtung (Punkte, genau): 10
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/03/2024 11:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 69 $name_timeperiod.DAYS_deu
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen richtet sich nach § 56 der Vergabeverordnung (VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/03/2024 11:01:00 (UTC+1)
Eröffnungsdatum: 07/03/2024 11:01:00 (UTC+1)
Ort: Stadt Bünde, Bahnhofstraße 13+15, 32257 Bünde, Raum 237
Ort: Stadt Bünde, Bahnhofstraße 13+15, 32257 Bünde, Raum 237
Zusätzliche Informationen: Bieter oder ihre Bevollmächtigten sind nicht zugelassen. Zur Klarstellung: Die Berechnung der Dauer der Bindefrist in Tagen wurde wie folgt vorgenommen: Eröffnungstermin 07.03.2024, 11:00 Uhr zuzüglich 69 Tage = Bindefrist endet am 15.05.2024, 23:59 Uhr
Zusätzliche Informationen: Bieter oder ihre Bevollmächtigten sind nicht zugelassen. Zur Klarstellung: Die Berechnung der Dauer der Bindefrist in Tagen wurde wie folgt vorgenommen: Eröffnungstermin 07.03.2024, 11:00 Uhr zuzüglich 69 Tage = Bindefrist endet am 15.05.2024, 23:59 Uhr
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: sind der/dem/den Leistungsbeschreibung, Vertrag Gebäudereinigung, BVB, ZVB, VOL/B, Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022,TVgG-NRW zu entnehmen Insbesondere über - Gewährleistung bei Nicht- oder Schlechterfüllung der Leistung (s. Nr. 8, Vertrag) - Vertragsstrafe bei Nichtreinigung von Flächen aus Raumgruppen (s. Nr. 9, Vertrag) - Preisanpassung bei tariflichen Lohnänderungen oder andere tarifliche Vereinbarungen (s. Nr. 18, Vertrag) - Haftung Eignungsleihe (s. Nr. 10, Vertrag) - Kündigung des Vertrages (s. Nr. 19, Vertrag) - Zahlungsfrist 30 Tage, keine Vorauszahlungen (s. Nr. 13, Vertrag) - Der Auftraggeber liefert kaltes und warmes Wasser (s. Nr. 12, Vertrag)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Gesamtschuldnerisch haftende Bietergemeinschaft
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 135 GWB: Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Zentrale Vergabe- und Submissionsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Westfalen
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Freiherr-vom-Stein-Gymnasium - 1. Obergeschoss und Treppenhaus West, Ringstr. 69, 32257 Bünde
Beschreibung: Gebäudeinnenreinigung Los 1: Freiherr-vom-Stein-Gymnasium - Kellergeschoss, Mensa, 2. OG, Treppenhaus Nord und Pavillon, 3.026,25 m² Los 2: Freiherr-vom-Stein-Gymnasium - Erdgeschoss und Treppenhaus Süd, 2.860,71 m² Los 3: Freiherr-vom-Stein-Gymnasium - 1. OG und Treppenhaus West, 2.741,22 m² Los 4: Siegfried-Moning-Sporthalle - mit Haftmittelentfernung, 3.981,27 m² Los 5: Erich-Kästner-Gesamtschule, Standort Kirchlengern, 6.083,66 m²
Interne Kennung: 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bünde
Land, Gliederung (NUTS): Herford (DEA43)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Seitens des Auftraggebers besteht die Möglichkeit, den Vertrag optional zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern, max. bis zum 31.07.2030
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Nach Vertragsablauf werden die genannten Leistungen grds. erneut ausgeschrieben. Veränderte Reinigungszeiten, -flächen, Loszuschnitte o.ä. vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Mit dem Angebot vorzulegen: - Angaben zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (Nr. 3.1 des Angebotes) - Erklärung zur Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes oder sonstige Erklärung zum Nachweis über die erlaubte Berufsausübung (Nr. 3.2 des Angebotes) - Erklärung, ob die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt werden (Nr. 4 des Angebotes) Auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: - Vorlage von Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft bzw. bei ausländischen Bietern des für sie zuständigen Versicherungsträgers - Nachweis zur Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes oder sonstige Erklärung zum Nachweis über die erlaubte Berufsausübung - Nachweise zu den oben angegebenen Erklärungen Auf die Ausführungen in den Vergabeunterlagen wird verwiesen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Mit dem Angebot vorzulegen: - Erklärung, ob der Bieter technisch in der Lage ist, den Auftrag in dem vorgesehenen Umfang auszuführen (Nr. 4 des Angebotes) - Erklärung zur Zugehörigkeit zu einer Branche (Nr. 5.1 des Angebotes) - Ggfs. Bietergemeinschaftserklärung (Nr. 6.1 des Angebotes, Anlage V5 "Bietergemeinschaftserklärung", Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Anlage V6) für jeden Teilnehmer der Bietergemeinschaft) - Angabe, über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird, einschließlich Benennung des/der Unternehmen(s) und dessen/deren Verpflichtungserklärung und Eigenerklärung zu Ausschlussgründen. Die Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW werden berücksichtigt (Nr. 6.2 des Angebotes, Anlage V8 "Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird", Anlage V9.1"Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen_Eignungsleihe) - Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Die Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetztes NRW werden berücksichtigt (Nr. 6.3 des Angebotes, Anlage V10 "Verzeichnis Nachunternehmerleistungen gem. § 36 VGV"). - Angaben zur Ausführung von Leistungen (mind. 1_), die mit der zu Los 4 (Haftmittelentfernung) zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Anlage V11 "Referenzliste") Auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen - Name des/der Nachunternehmer und dessen/deren Verpflichtungserklärung und Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Anlage V9.2 "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen_Nachunternehmer") - Nachweis: Bestätigung der Referenzgeber - Nachweise zu den oben angegebenen Erklärungen Auf die Ausführungen in den Vergabeunterlagen wird verwiesen.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: mit dem Angebot vorzulegen: - Erklärung, ob der Bieter wirtschaftlich in der Lage ist, den Auftrag in dem vorgesehenen Umfang auszuführen (Nr. 4 des Angebotes) - Angabe, inwieweit sich der Bieter der Kapaziäten anderer Unternehmen in Hinsicht auf seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit bedienen wird einschl. Benennung des/der Unternehmen(s), dessen/deren Verpflichtungerklärung und Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen. Die Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW werden berücksichtigt (Nr. 6.2 des Angebotes, Anlage V8"Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird", Anlage V9.1"Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen_Eignungsleihe) - Erklärung, ob der Bieter eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindest-Deckungssummen hat bzw. im Auftragsfall unverzüglich für die gesamte Vertragslaufzeit abschließen wird Personenschäden (je Versicherungsfall) 1.000.000 EUR Sachschäden (je Versicherungsfall) 500.000 EUR Vermögensschäden (je Versicherungsfall) 150.000 EUR Bearbeitungsschäden 50.000 EUR Schlüsselverlustschäden 250.000 EUR Auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: - Nachweise der o.g. Berufs- und/oder Haftpflichtversicherung (spätestens zu Vertragsbeginn) - Nachweise zu den oben angegebenen Erklärungen Auf die Ausführungen in den Vergabeunterlagen wird verwiesen.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Beschreibung: Sonstige Nachweise und Erklärungen, die mit dem Angebot vorzulegen sind: - Erklärung zu §§ 123 und 124 GWB (Anlage V6, "Eigenerklärung Ausschlussgründe") - Ggf. Erklärung zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB - Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 (Anlage V7) - Erklärung, ob der Bieter nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstößt/verstoßen hat (Nr. 4 des Angebotes) - Erklärung, ob die Voraussetzungen für einen Wettbewerbsausschluss nach § 19 Abs. 1 i.V.m. § 21 Mindestlohn-gesetz vorliegen (Nr. 4 des Angebotes) - Erklärung, ob der Bieter in den letzten 2 Jahren gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist (Nr. 4 des Angebotes) - Erklärung, ob der Bieter sich verpflichtet, das eingesetzte Reinigungspersonal ausschließlich nach den jeweils geltenden tariflichen Bestimmungen des Gebäudereiniger-Handwerks zu bezahlen (Nr. 4 des Angebotes) - Erklärung, ob dem Angebot nur die eigenen Preisermittlungen zugrunde liegen und der Bieter mit anderen Bietern keine Vereinbarungen über die Preisbindung oder die Gewährung von Vorteilen an Mitbewerber getroffen hat und auch nicht nach Abgabe des Angebots treffen wird (Nr. 4 des Angebotes) - Erklärung, ob der Bieter in den letzten 3 Jahren wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 2 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit einer Geldbuße nach Maßgabe § 24 Abs. 3 LkSG belegt worden ist (Nr. 4 des Angebotes) - Erklärung, ob der Bieter seine Verpflichtungen gegenüber seinen Arbeitnehmern gem. § 4 VOL/B einhalten wird, sowie sich bei Verstößen zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 3,0 v.H. der Angebotssumme an den Auftraggeber verpflichtet. Ihm ist bekannt, dass er von weiteren Ausschreibungen ausgeschlossen werden kann, der Auftraggeber in diesen Fällen berechtigt ist, den Vertrag jederzeit zu kündigen und sonstige Verpflichtungen zum Schadenersatz daneben unberührt bleiben (Nr. 4 des Angebotes) - Erklärung, ob der Bieter im Vergabeverfahren unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat (Nr. 4 des Angebotes) - Allgem. Angaben zum Unternehmen, zur Geschäftsführung, Umfang der Dienstleistungspalette sowie Erläuterungen zur Sicherstellung der Dienstleistungserbringung (Anlage C 8 "Firmen- und Bieterprofil") - Angaben zur Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Nr. 3.4 des Angebotes) - Erklärung, ob der Bieter die aufgeführten Bedingungen bei der Auftragserteilung anerkennt und das Angebot entsprechend der Leistungsbeschreibung und einschließl. sämtlicher Anlagen und unter Berücksichtigung der Vertragsunterlagen erstellt hat (Nr. 4 des Angebotes) - Erklärung, ob die in der Leistungsbeschreibung und dem Reinigungsvertrag (einschl. Anlagen) genannten Forderungen und Verpflichtungen eingehalten werden, insb. im Hinblick auf die sach- und fachgerechte Ausführung der Leistungen/die Organisation der Leistungserbringung und damit verbundene Nebenpflichten/ Abrechnung der erbrachten Leistungen, mögliche Anpassungen des regelmäßigen Leistungsumfanges/der Reinigungszeiten oder Durchführung notwendiger Sonderreinigungen/Haftmittelent-fernungen, Auswahl/Beschäftigung und Entlohnung des Reinigungspersonals, Anforderungen an Reinigungsmittel/-material/ -maschinen und -geräte, Einhaltung des Datenschutzes oder den Einsatz von Nachunternehmern (Nr. 4 des Angebotes) - Angabe als bevorzugter Bieter (Nr. 5.2 des Angebotes) - Angabe als ausländisches Unternehmen (Nr. 5.3 des Angebotes) - Erklärung, dass der Bieter die der Aufforderung zur Angebotsabgabe beigefügte "Information wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikel 13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27.04.2016 - Datenschutzgrundverordnung" (DSGVO) zur Kenntnis genommen und mit der Erhebung von personenbezogenen Daten im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einverstanden ist. Personen, deren Daten der Bieter im Rahmen dieses Vergabeverfahrens zur Verfügung stellt, wird der Bieter entsprechend informieren und deren schriftlich Einwilligungser-klärung einholen (Nr. 10 des Angebotes). - Soweit in den Vergabeunterlagen gefordert: Angaben zu Einzelpositionen (s. Leistungsbeschreibung) - Erklärung, dass der Bieter auf Verlangen des Auftraggebers die beigefügte Anlage V12 "Informationen zum Bieter (eForms)" vorlegen wird (Nr. 4 des Angebotes) Auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Finanzbehörde bzw. der Sozialversicherungsträger - Bestätigung einer Gewerkschaft, eines Arbeitgeberverbandes, einer Innung, eines Steuerberaters, eines Wirtschaftsprüfers oder eines Notars über die Einhaltung der tarifvertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen nach dem ArbEntG - schriftliche Stillschweigevereinbarung und polizeiliche(s) Führungszeugniss(e) der Mitarbeiter, die mit der Leistungserbringung betraut sind - Liste des im jeweiligen Objekt beschäftigten Personals, einschl. Sozialversicherungsnachweis/ Versicherungsnummernnachweis bzw. Freistellungs-bescheinigung für geringfügig Beschäftigte - Benennung von Objektleitung und Vorarbeiter - Nachweis über durchgeführte Unterweisung zur GefStoffV, ArbSchG und Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft - Nachweis besonderer Anforderungen an Art, Güte und Umweltverträglichkeit der Reinigungsmittel und -maschinen/ -geräte durch Proben, Datenblätter, Sicherheitsanweisungen, technische Unterlagen, Prospektmaterial, amtliche Prüfzeugnisse o.ä. (lt. Leistungsbeschreibung/Reinigungsvertrag) - Nachweis der Machbarkeit des Angebots durch eine verifizierende Teststellung (Probereinigung) -Informationen zum Bieter (eForms), Anlage V12 - Nachweise zu den oben angegebenen Erklärungen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 1. Angebotspreis (brutto)
Beschreibung: Die maximal zu erreichende Punktzahl sind 55 Punkte. Die Punkteverteilung je Los wird wie folgt ermittelt. Das Angebot (je Los) mit dem niedrigsten, geprüften Angebotspreis erhält die maximale Punktzahl von 55 Punkten. Alle höheren, geprüften Angebotspreise werden mit dem niedrigsten, geprüften Angebotspreis durch den geprüften Gesamt-Angebotspreis des jeweiligen Angebots dividiert und mit der maximalen Punktzahl von 55 Punkten multipliziert. Die Punktzahl des jeweiligen Angebotes errechnet sich somit nach der Formel: Punktzahl Angebot = Angebotspreis niedrigstes Angebot x 55 dividiert durch Angebotspreis Angebot
Gewichtung (Punkte, genau): 55

Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: 2. Leistungswert
Beschreibung: Die maximal zu erreichende Punktzahl sind 35 Punkte. Die Punkteverteilung je Los wird wie folgt ermittelt. Das Angebot (je Los) mit dem niedrigsten, geprüften Leistungswert (kalk. Richtleistung/Std.) erhält die maximale Punktzahl von 35 Punkten. Alle höheren, geprüften Leistungswerte werden mit dem niedrigsten, geprüften Leistungswert durch den geprüften Gesamt-Leistungswert des jeweiligen Angebots dividiert und mit der maximalen Punktzahl von 35 Punkten multipliziert. Die Punktzahl des jeweiligen Angebotes errechnet sich somit nach der Formel: Punktzahl Angebot = niedrigster Leistungswert x 35 dividiert durch Leistungswert Angebot Bei unterschiedlichen Leistungswerten je Los erfolgt die Gewichtung im Verhältnis zur Reinigungsfläche.
Gewichtung (Punkte, genau): 35

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 3. Qualität der Leistung
Beschreibung: Die maximal zu erreichende Punktzahl sind 10 Punkte. Die Punkteverteilung je Los wird wie folgt ermittelt. Bitte beantworten Sie die folgenden Fragestellungen. Die Fragestellungen sind auf Anlage C9 zu beantworten. Zutreffende Antwort markieren Sie bitte durch Ankreuzen. Es ist nur eine Angabe möglich. Erfolgt keine Antwort/Angabe erhalten Sie für die betreffende Fragestellung 0 Punkte. 3.1 Wie häufig finden seitens des AN Kontrollen statt? Die Kontrollen sind von der Objektleitung durchzuführen und zu dokumentieren. Max. Punktzahl 2,5 Punkte - Jede Woche oder häufiger = 2,5 Punkte - Alle 2 Wochen = 1,5 Punkte - Seltener als alle 2 Wochen = 0 Punkte 3.2 Wie oft werden die Reinigungskräfte nachweislich von der Objektleitung bei der Reinigung begleitet und angeleitet? Max. Punktzahl 2,5 Punkte - Jede zweite Woche oder häufiger = 2,5 Punkte - Seltener als jede zweite Woche, häufiger als jede vierte Woche = 1,5 Punkte - Unregelmäßig oder nach der Ersteinweisung gar nicht mehr = 0 Punkte 3.3 Welche Reaktionszeiten sind bei akuten Mängeln zu erwarten? Max. Punktzahl 2,5 Punkte - Innerhalb von 5 Stunden ab Meldung = 2,5 Punkte - Innerhalb von 12 - 24 Stunden = 1,5 Punkte - Nach mehr als 24 Stunden (Sonntage unberücksichtigt) = 0 Punkte 3.4 Wie erfolgt der Nachweis der Reinigungszeit im Objekt? Max. Punktzahl 2,5 Punkte - Reinigungskräfte weisen ihre Arbeitszeiten über digitale Erfassung (Bsp. App) nach = 2,5 Punkte - Reinigungskräfte führen Arbeitsstundennachweise und die Objektleitung/ Vorarbeiter zeichnet den/die Nachweise ab = 1,5 Punkte - Reinigungskräfte führen Arbeitsstundennachweise = 0 Punkte
Gewichtung (Punkte, genau): 10
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/03/2024 11:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 69 $name_timeperiod.DAYS_deu
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen richtet sich nach § 56 der Vergabeverordnung (VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/03/2024 11:01:00 (UTC+1)
Eröffnungsdatum: 07/03/2024 11:01:00 (UTC+1)
Ort: Stadt Bünde, Bahnhofstraße 13+15, 32257 Bünde, Raum 237
Ort: Stadt Bünde, Bahnhofstraße 13+15, 32257 Bünde, Raum 237
Zusätzliche Informationen: Bieter oder ihre Bevollmächtigten sind nicht zugelassen. Zur Klarstellung: Die Berechnung der Dauer der Bindefrist in Tagen wurde wie folgt vorgenommen: Eröffnungstermin 07.03.2024, 11:00 Uhr zuzüglich 69 Tage = Bindefrist endet am 15.05.2024, 23:59 Uhr
Zusätzliche Informationen: Bieter oder ihre Bevollmächtigten sind nicht zugelassen. Zur Klarstellung: Die Berechnung der Dauer der Bindefrist in Tagen wurde wie folgt vorgenommen: Eröffnungstermin 07.03.2024, 11:00 Uhr zuzüglich 69 Tage = Bindefrist endet am 15.05.2024, 23:59 Uhr
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: sind der/dem/den Leistungsbeschreibung, Vertrag Gebäudereinigung, BVB, ZVB, VOL/B, Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022,TVgG-NRW zu entnehmen Insbesondere über - Gewährleistung bei Nicht- oder Schlechterfüllung der Leistung (s. Nr. 8, Vertrag) - Vertragsstrafe bei Nichtreinigung von Flächen aus Raumgruppen (s. Nr. 9, Vertrag) - Preisanpassung bei tariflichen Lohnänderungen oder andere tarifliche Vereinbarungen (s. Nr. 18, Vertrag) - Haftung Eignungsleihe (s. Nr. 10, Vertrag) - Kündigung des Vertrages (s. Nr. 19, Vertrag) - Zahlungsfrist 30 Tage, keine Vorauszahlungen (s. Nr. 13, Vertrag) - Der Auftraggeber liefert kaltes und warmes Wasser (s. Nr. 12, Vertrag)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Gesamtschuldnerisch haftende Bietergemeinschaft
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 135 GWB: Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Zentrale Vergabe- und Submissionsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Westfalen
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Siegfried-Moning-Sporthalle - mit Haftmittelentfernung, Jahnstr. 8, 32257 Bünde
Beschreibung: Gebäudeinnenreinigung Los 1: Freiherr-vom-Stein-Gymnasium - Kellergeschoss, Mensa, 2. OG, Treppenhaus Nord und Pavillon, 3.026,25 m² Los 2: Freiherr-vom-Stein-Gymnasium - Erdgeschoss und Treppenhaus Süd, 2.860,71 m² Los 3: Freiherr-vom-Stein-Gymnasium - 1. OG und Treppenhaus West, 2.741,22 m² Los 4: Siegfried-Moning-Sporthalle - mit Haftmittelentfernung, 3.981,27 m² Los 5: Erich-Kästner-Gesamtschule, Standort Kirchlengern, 6.083,66 m²
Interne Kennung: 4
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bünde
Land, Gliederung (NUTS): Herford (DEA43)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Seitens des Auftraggebers besteht die Möglichkeit, den Vertrag optional zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern, max. bis zum 31.07.2030
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Nach Vertragsablauf werden die genannten Leistungen grds. erneut ausgeschrieben. Veränderte Reinigungszeiten, -flächen, Loszuschnitte o.ä. vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzen/Haftmittelbeseitigung zu Los 4
Beschreibung: *Angaben zur Ausführung von Leistungen (mind. 1), die mit der zu Los 4 (Haftmittelentfernung) zu vergebenden Leistung vergleichbar sind *Auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: Nachweis, Bestätigung der Referenzgeber
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 1. Angebotspreis (brutto)
Beschreibung: Die maximal zu erreichende Punktzahl sind 55 Punkte. Die Punkteverteilung je Los wird wie folgt ermittelt. Das Angebot (je Los) mit dem niedrigsten, geprüften Angebotspreis erhält die maximale Punktzahl von 55 Punkten. Alle höheren, geprüften Angebotspreise werden mit dem niedrigsten, geprüften Angebotspreis durch den geprüften Gesamt-Angebotspreis des jeweiligen Angebots dividiert und mit der maximalen Punktzahl von 55 Punkten multipliziert. Die Punktzahl des jeweiligen Angebotes errechnet sich somit nach der Formel: Punktzahl Angebot = Angebotspreis niedrigstes Angebot x 55 dividiert durch Angebotspreis Angebot
Gewichtung (Punkte, genau): 55

Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: 2. Leistungswert
Beschreibung: Die maximal zu erreichende Punktzahl sind 35 Punkte. Die Punkteverteilung je Los wird wie folgt ermittelt. Das Angebot (je Los) mit dem niedrigsten, geprüften Leistungswert (kalk. Richtleistung/Std.) erhält die maximale Punktzahl von 35 Punkten. Alle höheren, geprüften Leistungswerte werden mit dem niedrigsten, geprüften Leistungswert durch den geprüften Gesamt-Leistungswert des jeweiligen Angebots dividiert und mit der maximalen Punktzahl von 35 Punkten multipliziert. Die Punktzahl des jeweiligen Angebotes errechnet sich somit nach der Formel: Punktzahl Angebot = niedrigster Leistungswert x 35 dividiert durch Leistungswert Angebot Bei unterschiedlichen Leistungswerten je Los erfolgt die Gewichtung im Verhältnis zur Reinigungsfläche.
Gewichtung (Punkte, genau): 35

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 3. Qualität der Leistung
Beschreibung: Die maximal zu erreichende Punktzahl sind 10 Punkte. Die Punkteverteilung je Los wird wie folgt ermittelt. Bitte beantworten Sie die folgenden Fragestellungen. Die Fragestellungen sind auf Anlage C9 zu beantworten. Zutreffende Antwort markieren Sie bitte durch Ankreuzen. Es ist nur eine Angabe möglich. Erfolgt keine Antwort/Angabe erhalten Sie für die betreffende Fragestellung 0 Punkte. 3.1 Wie häufig finden seitens des AN Kontrollen statt? Die Kontrollen sind von der Objektleitung durchzuführen und zu dokumentieren. Max. Punktzahl 2,5 Punkte - Jede Woche oder häufiger = 2,5 Punkte - Alle 2 Wochen = 1,5 Punkte - Seltener als alle 2 Wochen = 0 Punkte 3.2 Wie oft werden die Reinigungskräfte nachweislich von der Objektleitung bei der Reinigung begleitet und angeleitet? Max. Punktzahl 2,5 Punkte - Jede zweite Woche oder häufiger = 2,5 Punkte - Seltener als jede zweite Woche, häufiger als jede vierte Woche = 1,5 Punkte - Unregelmäßig oder nach der Ersteinweisung gar nicht mehr = 0 Punkte 3.3 Welche Reaktionszeiten sind bei akuten Mängeln zu erwarten? Max. Punktzahl 2,5 Punkte - Innerhalb von 5 Stunden ab Meldung = 2,5 Punkte - Innerhalb von 12 - 24 Stunden = 1,5 Punkte - Nach mehr als 24 Stunden (Sonntage unberücksichtigt) = 0 Punkte 3.4 Wie erfolgt der Nachweis der Reinigungszeit im Objekt? Max. Punktzahl 2,5 Punkte - Reinigungskräfte weisen ihre Arbeitszeiten über digitale Erfassung (Bsp. App) nach = 2,5 Punkte - Reinigungskräfte führen Arbeitsstundennachweise und die Objektleitung/ Vorarbeiter zeichnet den/die Nachweise ab = 1,5 Punkte - Reinigungskräfte führen Arbeitsstundennachweise = 0 Punkte
Gewichtung (Punkte, genau): 10
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/03/2024 11:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 69 $name_timeperiod.DAYS_deu
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen richtet sich nach § 56 der Vergabeverordnung (VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/03/2024 11:01:00 (UTC+1)
Eröffnungsdatum: 07/03/2024 11:01:00 (UTC+1)
Ort: Stadt Bünde, Bahnhofstraße 13+15, 32257 Bünde, Raum 237
Ort: Stadt Bünde, Bahnhofstraße 13+15, 32257 Bünde, Raum 237
Zusätzliche Informationen: Bieter oder ihre Bevollmächtigten sind nicht zugelassen. Zur Klarstellung: Die Berechnung der Dauer der Bindefrist in Tagen wurde wie folgt vorgenommen: Eröffnungstermin 07.03.2024, 11:00 Uhr zuzüglich 69 Tage = Bindefrist endet am 15.05.2024, 23:59 Uhr
Zusätzliche Informationen: Bieter oder ihre Bevollmächtigten sind nicht zugelassen. Zur Klarstellung: Die Berechnung der Dauer der Bindefrist in Tagen wurde wie folgt vorgenommen: Eröffnungstermin 07.03.2024, 11:00 Uhr zuzüglich 69 Tage = Bindefrist endet am 15.05.2024, 23:59 Uhr
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: sind der/dem/den Leistungsbeschreibung, Vertrag Gebäudereinigung, BVB, ZVB, VOL/B, Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022,TVgG-NRW zu entnehmen Insbesondere über - Gewährleistung bei Nicht- oder Schlechterfüllung der Leistung (s. Nr. 8, Vertrag) - Vertragsstrafe bei Nichtreinigung von Flächen aus Raumgruppen (s. Nr. 9, Vertrag) - Preisanpassung bei tariflichen Lohnänderungen oder andere tarifliche Vereinbarungen (s. Nr. 18, Vertrag) - Haftung Eignungsleihe (s. Nr. 10, Vertrag) - Kündigung des Vertrages (s. Nr. 19, Vertrag) - Zahlungsfrist 30 Tage, keine Vorauszahlungen (s. Nr. 13, Vertrag) - Der Auftraggeber liefert kaltes und warmes Wasser (s. Nr. 12, Vertrag)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Gesamtschuldnerisch haftende Bietergemeinschaft
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 135 GWB: Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Zentrale Vergabe- und Submissionsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Westfalen
5.1.
Los: LOT-0006
Titel: Erich Kästner-Gesamtschule Kirchlengern, In der Mark 30, 32278 Kirchlengern
Beschreibung: Gebäudeinnenreinigung Los 1: Freiherr-vom-Stein-Gymnasium - Kellergeschoss, Mensa, 2. OG, Treppenhaus Nord und Pavillon, 3.026,25 m² Los 2: Freiherr-vom-Stein-Gymnasium - Erdgeschoss und Treppenhaus Süd, 2.860,71 m² Los 3: Freiherr-vom-Stein-Gymnasium - 1. OG und Treppenhaus West, 2.741,22 m² Los 4: Siegfried-Moning-Sporthalle - mit Haftmittelentfernung, 3.981,27 m² Los 5: Erich-Kästner-Gesamtschule, Standort Kirchlengern, 6.083,66 m²
Interne Kennung: 5
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Kirchlengern
Postleitzahl: 32278
Land, Gliederung (NUTS): Herford (DEA43)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Seitens des Auftraggebers besteht die Möglichkeit, den Vertrag optional zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern, max. bis zum 31.07.2030
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Nach Vertragsablauf werden die genannten Leistungen grds. erneut ausgeschrieben. Veränderte Reinigungszeiten, -flächen, Loszuschnitte o.ä. vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Mit dem Angebot vorzulegen: - Angaben zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (Nr. 3.1 des Angebotes) - Erklärung zur Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes oder sonstige Erklärung zum Nachweis über die erlaubte Berufsausübung (Nr. 3.2 des Angebotes) - Erklärung, ob die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt werden (Nr. 4 des Angebotes) Auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: - Vorlage von Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft bzw. bei ausländischen Bietern des für sie zuständigen Versicherungsträgers - Nachweis zur Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes oder sonstige Erklärung zum Nachweis über die erlaubte Berufsausübung - Nachweise zu den oben angegebenen Erklärungen Auf die Ausführungen in den Vergabeunterlagen wird verwiesen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Mit dem Angebot vorzulegen: - Erklärung, ob der Bieter technisch in der Lage ist, den Auftrag in dem vorgesehenen Umfang auszuführen (Nr. 4 des Angebotes) - Erklärung zur Zugehörigkeit zu einer Branche (Nr. 5.1 des Angebotes) - Ggfs. Bietergemeinschaftserklärung (Nr. 6.1 des Angebotes, Anlage V5 "Bietergemeinschaftserklärung", Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Anlage V6) für jeden Teilnehmer der Bietergemeinschaft) - Angabe, über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird, einschließlich Benennung des/der Unternehmen(s) und dessen/deren Verpflichtungserklärung und Eigenerklärung zu Ausschlussgründen. Die Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW werden berücksichtigt (Nr. 6.2 des Angebotes, Anlage V8 "Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird", Anlage V9.1"Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen_Eignungsleihe) - Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Die Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetztes NRW werden berücksichtigt (Nr. 6.3 des Angebotes, Anlage V10 "Verzeichnis Nachunternehmerleistungen gem. § 36 VGV"). - Angaben zur Ausführung von Leistungen (mind. 1_), die mit der zu Los 4 (Haftmittelentfernung) zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Anlage V11 "Referenzliste") Auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen - Name des/der Nachunternehmer und dessen/deren Verpflichtungserklärung und Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Anlage V9.2 "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen_Nachunternehmer") - Nachweis: Bestätigung der Referenzgeber - Nachweise zu den oben angegebenen Erklärungen Auf die Ausführungen in den Vergabeunterlagen wird verwiesen.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: mit dem Angebot vorzulegen: - Erklärung, ob der Bieter wirtschaftlich in der Lage ist, den Auftrag in dem vorgesehenen Umfang auszuführen (Nr. 4 des Angebotes) - Angabe, inwieweit sich der Bieter der Kapaziäten anderer Unternehmen in Hinsicht auf seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit bedienen wird einschl. Benennung des/der Unternehmen(s), dessen/deren Verpflichtungerklärung und Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen. Die Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW werden berücksichtigt (Nr. 6.2 des Angebotes, Anlage V8"Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird", Anlage V9.1"Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen_Eignungsleihe) - Erklärung, ob der Bieter eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindest-Deckungssummen hat bzw. im Auftragsfall unverzüglich für die gesamte Vertragslaufzeit abschließen wird Personenschäden (je Versicherungsfall) 1.000.000 EUR Sachschäden (je Versicherungsfall) 500.000 EUR Vermögensschäden (je Versicherungsfall) 150.000 EUR Bearbeitungsschäden 50.000 EUR Schlüsselverlustschäden 250.000 EUR Auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: - Nachweise der o.g. Berufs- und/oder Haftpflichtversicherung (spätestens zu Vertragsbeginn) - Nachweise zu den oben angegebenen Erklärungen Auf die Ausführungen in den Vergabeunterlagen wird verwiesen.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Beschreibung: Sonstige Nachweise und Erklärungen, die mit dem Angebot vorzulegen sind: - Erklärung zu §§ 123 und 124 GWB (Anlage V6, "Eigenerklärung Ausschlussgründe") - Ggf. Erklärung zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB - Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 (Anlage V7) - Erklärung, ob der Bieter nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstößt/verstoßen hat (Nr. 4 des Angebotes) - Erklärung, ob die Voraussetzungen für einen Wettbewerbsausschluss nach § 19 Abs. 1 i.V.m. § 21 Mindestlohn-gesetz vorliegen (Nr. 4 des Angebotes) - Erklärung, ob der Bieter in den letzten 2 Jahren gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist (Nr. 4 des Angebotes) - Erklärung, ob der Bieter sich verpflichtet, das eingesetzte Reinigungspersonal ausschließlich nach den jeweils geltenden tariflichen Bestimmungen des Gebäudereiniger-Handwerks zu bezahlen (Nr. 4 des Angebotes) - Erklärung, ob dem Angebot nur die eigenen Preisermittlungen zugrunde liegen und der Bieter mit anderen Bietern keine Vereinbarungen über die Preisbindung oder die Gewährung von Vorteilen an Mitbewerber getroffen hat und auch nicht nach Abgabe des Angebots treffen wird (Nr. 4 des Angebotes) - Erklärung, ob der Bieter in den letzten 3 Jahren wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 2 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit einer Geldbuße nach Maßgabe § 24 Abs. 3 LkSG belegt worden ist (Nr. 4 des Angebotes) - Erklärung, ob der Bieter seine Verpflichtungen gegenüber seinen Arbeitnehmern gem. § 4 VOL/B einhalten wird, sowie sich bei Verstößen zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 3,0 v.H. der Angebotssumme an den Auftraggeber verpflichtet. Ihm ist bekannt, dass er von weiteren Ausschreibungen ausgeschlossen werden kann, der Auftraggeber in diesen Fällen berechtigt ist, den Vertrag jederzeit zu kündigen und sonstige Verpflichtungen zum Schadenersatz daneben unberührt bleiben (Nr. 4 des Angebotes) - Erklärung, ob der Bieter im Vergabeverfahren unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat (Nr. 4 des Angebotes) - Allgem. Angaben zum Unternehmen, zur Geschäftsführung, Umfang der Dienstleistungspalette sowie Erläuterungen zur Sicherstellung der Dienstleistungserbringung (Anlage C 8 "Firmen- und Bieterprofil") - Angaben zur Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Nr. 3.4 des Angebotes) - Erklärung, ob der Bieter die aufgeführten Bedingungen bei der Auftragserteilung anerkennt und das Angebot entsprechend der Leistungsbeschreibung und einschließl. sämtlicher Anlagen und unter Berücksichtigung der Vertragsunterlagen erstellt hat (Nr. 4 des Angebotes) - Erklärung, ob die in der Leistungsbeschreibung und dem Reinigungsvertrag (einschl. Anlagen) genannten Forderungen und Verpflichtungen eingehalten werden, insb. im Hinblick auf die sach- und fachgerechte Ausführung der Leistungen/die Organisation der Leistungserbringung und damit verbundene Nebenpflichten/ Abrechnung der erbrachten Leistungen, mögliche Anpassungen des regelmäßigen Leistungsumfanges/der Reinigungszeiten oder Durchführung notwendiger Sonderreinigungen/Haftmittelent-fernungen, Auswahl/Beschäftigung und Entlohnung des Reinigungspersonals, Anforderungen an Reinigungsmittel/-material/ -maschinen und -geräte, Einhaltung des Datenschutzes oder den Einsatz von Nachunternehmern (Nr. 4 des Angebotes) - Angabe als bevorzugter Bieter (Nr. 5.2 des Angebotes) - Angabe als ausländisches Unternehmen (Nr. 5.3 des Angebotes) - Erklärung, dass der Bieter die der Aufforderung zur Angebotsabgabe beigefügte "Information wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikel 13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27.04.2016 - Datenschutzgrundverordnung" (DSGVO) zur Kenntnis genommen und mit der Erhebung von personenbezogenen Daten im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einverstanden ist. Personen, deren Daten der Bieter im Rahmen dieses Vergabeverfahrens zur Verfügung stellt, wird der Bieter entsprechend informieren und deren schriftlich Einwilligungser-klärung einholen (Nr. 10 des Angebotes). - Soweit in den Vergabeunterlagen gefordert: Angaben zu Einzelpositionen (s. Leistungsbeschreibung) - Erklärung, dass der Bieter auf Verlangen des Auftraggebers die beigefügte Anlage V12 "Informationen zum Bieter (eForms)" vorlegen wird (Nr. 4 des Angebotes) Auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Finanzbehörde bzw. der Sozialversicherungsträger - Bestätigung einer Gewerkschaft, eines Arbeitgeberverbandes, einer Innung, eines Steuerberaters, eines Wirtschaftsprüfers oder eines Notars über die Einhaltung der tarifvertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen nach dem ArbEntG - schriftliche Stillschweigevereinbarung und polizeiliche(s) Führungszeugniss(e) der Mitarbeiter, die mit der Leistungserbringung betraut sind - Liste des im jeweiligen Objekt beschäftigten Personals, einschl. Sozialversicherungsnachweis/ Versicherungsnummernnachweis bzw. Freistellungs-bescheinigung für geringfügig Beschäftigte - Benennung von Objektleitung und Vorarbeiter - Nachweis über durchgeführte Unterweisung zur GefStoffV, ArbSchG und Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft - Nachweis besonderer Anforderungen an Art, Güte und Umweltverträglichkeit der Reinigungsmittel und -maschinen/ -geräte durch Proben, Datenblätter, Sicherheitsanweisungen, technische Unterlagen, Prospektmaterial, amtliche Prüfzeugnisse o.ä. (lt. Leistungsbeschreibung/Reinigungsvertrag) - Nachweis der Machbarkeit des Angebots durch eine verifizierende Teststellung (Probereinigung) -Informationen zum Bieter (eForms), Anlage V12 - Nachweise zu den oben angegebenen Erklärungen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 1. Angebotspreis (brutto)
Beschreibung: Die maximal zu erreichende Punktzahl sind 55 Punkte. Die Punkteverteilung je Los wird wie folgt ermittelt. Das Angebot (je Los) mit dem niedrigsten, geprüften Angebotspreis erhält die maximale Punktzahl von 55 Punkten. Alle höheren, geprüften Angebotspreise werden mit dem niedrigsten, geprüften Angebotspreis durch den geprüften Gesamt-Angebotspreis des jeweiligen Angebots dividiert und mit der maximalen Punktzahl von 55 Punkten multipliziert. Die Punktzahl des jeweiligen Angebotes errechnet sich somit nach der Formel: Punktzahl Angebot = Angebotspreis niedrigstes Angebot x 55 dividiert durch Angebotspreis Angebot
Gewichtung (Punkte, genau): 55

Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: 2. Leistungswert
Beschreibung: Die maximal zu erreichende Punktzahl sind 35 Punkte. Die Punkteverteilung je Los wird wie folgt ermittelt. Das Angebot (je Los) mit dem niedrigsten, geprüften Leistungswert (kalk. Richtleistung/Std.) erhält die maximale Punktzahl von 35 Punkten. Alle höheren, geprüften Leistungswerte werden mit dem niedrigsten, geprüften Leistungswert durch den geprüften Gesamt-Leistungswert des jeweiligen Angebots dividiert und mit der maximalen Punktzahl von 35 Punkten multipliziert. Die Punktzahl des jeweiligen Angebotes errechnet sich somit nach der Formel: Punktzahl Angebot = niedrigster Leistungswert x 35 dividiert durch Leistungswert Angebot Bei unterschiedlichen Leistungswerten je Los erfolgt die Gewichtung im Verhältnis zur Reinigungsfläche.
Gewichtung (Punkte, genau): 35

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 3. Qualität der Leistung
Beschreibung: Die maximal zu erreichende Punktzahl sind 10 Punkte. Die Punkteverteilung je Los wird wie folgt ermittelt. Bitte beantworten Sie die folgenden Fragestellungen. Die Fragestellungen sind auf Anlage C9 zu beantworten. Zutreffende Antwort markieren Sie bitte durch Ankreuzen. Es ist nur eine Angabe möglich. Erfolgt keine Antwort/Angabe erhalten Sie für die betreffende Fragestellung 0 Punkte. 3.1 Wie häufig finden seitens des AN Kontrollen statt? Die Kontrollen sind von der Objektleitung durchzuführen und zu dokumentieren. Max. Punktzahl 2,5 Punkte - Jede Woche oder häufiger = 2,5 Punkte - Alle 2 Wochen = 1,5 Punkte - Seltener als alle 2 Wochen = 0 Punkte 3.2 Wie oft werden die Reinigungskräfte nachweislich von der Objektleitung bei der Reinigung begleitet und angeleitet? Max. Punktzahl 2,5 Punkte - Jede zweite Woche oder häufiger = 2,5 Punkte - Seltener als jede zweite Woche, häufiger als jede vierte Woche = 1,5 Punkte - Unregelmäßig oder nach der Ersteinweisung gar nicht mehr = 0 Punkte 3.3 Welche Reaktionszeiten sind bei akuten Mängeln zu erwarten? Max. Punktzahl 2,5 Punkte - Innerhalb von 5 Stunden ab Meldung = 2,5 Punkte - Innerhalb von 12 - 24 Stunden = 1,5 Punkte - Nach mehr als 24 Stunden (Sonntage unberücksichtigt) = 0 Punkte 3.4 Wie erfolgt der Nachweis der Reinigungszeit im Objekt? Max. Punktzahl 2,5 Punkte - Reinigungskräfte weisen ihre Arbeitszeiten über digitale Erfassung (Bsp. App) nach = 2,5 Punkte - Reinigungskräfte führen Arbeitsstundennachweise und die Objektleitung/ Vorarbeiter zeichnet den/die Nachweise ab = 1,5 Punkte - Reinigungskräfte führen Arbeitsstundennachweise = 0 Punkte
Gewichtung (Punkte, genau): 10
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/03/2024 11:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 69 $name_timeperiod.DAYS_deu
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen richtet sich nach § 56 der Vergabeverordnung (VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/03/2024 11:01:00 (UTC+1)
Eröffnungsdatum: 07/03/2024 11:01:00 (UTC+1)
Ort: Stadt Bünde, Bahnhofstraße 13+15, 32257 Bünde, Raum 237
Ort: Stadt Bünde, Bahnhofstraße 13+15, 32257 Bünde, Raum 237
Zusätzliche Informationen: Bieter oder ihre Bevollmächtigten sind nicht zugelassen. Zur Klarstellung: Die Berechnung der Dauer der Bindefrist in Tagen wurde wie folgt vorgenommen: Eröffnungstermin 07.03.2024, 11:00 Uhr zuzüglich 69 Tage = Bindefrist endet am 15.05.2024, 23:59 Uhr
Zusätzliche Informationen: Bieter oder ihre Bevollmächtigten sind nicht zugelassen. Zur Klarstellung: Die Berechnung der Dauer der Bindefrist in Tagen wurde wie folgt vorgenommen: Eröffnungstermin 07.03.2024, 11:00 Uhr zuzüglich 69 Tage = Bindefrist endet am 15.05.2024, 23:59 Uhr
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: sind der/dem/den Leistungsbeschreibung, Vertrag Gebäudereinigung, BVB, ZVB, VOL/B, Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022,TVgG-NRW zu entnehmen Insbesondere über - Gewährleistung bei Nicht- oder Schlechterfüllung der Leistung (s. Nr. 8, Vertrag) - Vertragsstrafe bei Nichtreinigung von Flächen aus Raumgruppen (s. Nr. 9, Vertrag) - Preisanpassung bei tariflichen Lohnänderungen oder andere tarifliche Vereinbarungen (s. Nr. 18, Vertrag) - Haftung Eignungsleihe (s. Nr. 10, Vertrag) - Kündigung des Vertrages (s. Nr. 19, Vertrag) - Zahlungsfrist 30 Tage, keine Vorauszahlungen (s. Nr. 13, Vertrag) - Der Auftraggeber liefert kaltes und warmes Wasser (s. Nr. 12, Vertrag)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Gesamtschuldnerisch haftende Bietergemeinschaft
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 135 GWB: Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Zentrale Vergabe- und Submissionsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Westfalen
8. Organisationen
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Kommunalbetriebe Bünde (AöR) - Gebäudemanagement
Registrierungsnummer: 057580004004-39001-50
Postanschrift: Am Brunnen 17  
Stadt: Bünde
Postleitzahl: 32257
Land, Gliederung (NUTS): Herford (DEA43)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentrale Vergabe- und Submissionsstelle
E-Mail: ZVS@buende.de
Telefon: +49 5223161-334
Fax: +49 5223161-6351
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Zentrale Vergabe- und Submissionsstelle
Registrierungsnummer: 057580004004-39001-50
Postanschrift: Bahnhofstraße 13+15  
Stadt: Bünde
Postleitzahl: 32257
Land, Gliederung (NUTS): Herford (DEA43)
Land: Deutschland
E-Mail: ZVS@buende.de
Telefon: +49 5223161-334
Fax: +49 5223161-6351
Rollen dieser Organisation
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9  
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Telefon: 0251 411 5307
Rollen dieser Organisation
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9  
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Telefon: 0251 411 53 07
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 8621dce7-0cb6-4a8c-99f7-d5ee4acb0042 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 29/01/2024 14:35:09 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 60190-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 21/2024
Datum der Veröffentlichung: 30/01/2024

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