Anbindung der Hochschule Kaiserslautern an das bestehende cloudbasierte Bibliotheksmanagementsystem
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Jülicher Straße 6
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50674
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Michael Nelißen
E-Mail:
Telefon: +49 22140075137
Fax: +49 22140075180
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hbz-nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Anbindung der Hochschule Kaiserslautern an das bestehende cloudbasierte Bibliotheksmanagementsystem
Das Konsortium cloudbasiertes Lokal- und Verbundsystem NRW GbR hat mit dem Auftragnehmer Ex Libris (Deutschland) GmbH am 04.09.2019 einen Systemüberlassungsvertrag zur Einführung eines cloudbasierten Bibliotheksmanagementsystem in dem Konsortium angeschlossenen Hochschulbibliotheken der Hochschulen und Kunsthochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen, der staatlich anerkannten, gemäß § 81 HG
NRW refinanzierten Hochschulen und der ZB Med sowie im nordrhein-westfälischen Bibliotheksverbund abgeschlossen. Entsprechend der im Systemüberlassungsvertrag vorgesehenen Option soll der Vertrag auf die Hochschule Kaiserslautern erweitert werden, welche bereits über das "RLP-Verwaltungsabkommen" zur Nutzung von hbz-Produkten berechtigt ist..
Köln
Im Rahmen einer früheren Vergabe wurde die Beschaffung eines cloudbasierten Systems ausgeschrieben. Dies umfasste:
- Integration des Bibliotheksmanagementsystems in die universitäre Infrastruktur
- Mandantenfähigkeit
- Schnittstellen zwischen dem Bibliotheksmanagementsystem und externen Drittsystemen
- Betrieb eines beliebigen, vom Bibliotheksmanagementsystem entkoppelten Discovery-Systems
In dem cloudbasierten System werden alle Daten zentral gespeichert. Die Titel- und Normdaten stehen für Bearbeitung und Nachnutzung durch Bibliotheken grundsätzlich kooperativ zur Verfügung. Außerdem umfasst waren:
- alle notwendigen Lizenzen
- Implementierung
- Altdatenübernahme
- Wartung/Support
- Schulungen
In dem damals abgeschlossenen Vertrag wurde eine Option eingefügt, die die Erweiterung des Systemüberlassungsvertrages auf hinzutretende Bibliotheken ermöglicht. Nunmehr soll der Vertrag mit Hochschule Kaiserslautern auf eine weitere Bibliothek erweitert werden.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Der Auftraggeber wurde als Konsortium zu dem Zweck gegründet, eine einheitliche bibliothekarische Infrastruktur im nordrhein-westfälischen Bibliotheksverbund unter Abbildung von kooperativen und lokalen Workflows (ehemals Lokalsystem und Verbunddatenbank) einzuführen. Hierzu hat der Auftraggeber im Rahmen eines früheren EU-weiten Vergabeverfahrens am 04.09.2019 einen Systemüberlassungsvertrag mit der Fa. Ex Libris (Deutschland) GmbH (nachfolgend „Ex Libris“) zur Implementierung des Systems ALMA abgeschlossen. Der Systemüberlassungsvertrag soll nunmehr auf die Hochschule Kaiserslautern erweitert werden, welche bereits über das "RLP-Verwaltungsabkommen" am hbz-Produkte, insbesondere das Fernleihsystem, in Anspruch nimmt. Hierzu ist in dem mit Ex Libris abgeschlossenen Systemüberlassungsvertrag eine Erweiterungsoption vorgesehen, die die Integration weiterer wissenschaftlicher Bibliotheken zu im Einzelnen geregelten Konditionen zulässt. Diese Option soll hierzu in Anspruch genommen werden (§ 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 GWB). Unabhängig davon wäre ein Wechsel des Auftragnehmers aus technischen Gründen mit erheblichem Mehraufwand sowie Mehrkosten verbunden. Eine Schnittstelle zum
System ALMA, durch die auch Systeme anderer Anbieter integriert und angeschlossen werden können, existiert nicht und ist auch nicht geplant. Die Versorgung der Hochschule Kaiserslautern mit einem Bibliotheksmanagementsystem mit der Möglichkeit zur weiteren Inanspruchnahme von hbz-Produkten ist nur möglich mit einer Implementierung des Systems der Fa. Ex Libris. Insbesondere müsste die Hochschule Kaiserslautern die Anbindung an die Fernleihe aufgeben. Die Erweiterung des Systemüberlassungsvertrages mit der Fa. Ex Libris auf die Hochschule Kaiserslautern ist daher auch nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB ohne Durchführung eines erneuten Vergabeverfahrens möglich. Daher ist kein neues Vergabeverfahren durchzuführen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift: Ottenser Hauptstraße 2-6
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22765
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473116
Fax: +49 221-1472889
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
a) Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB tritt nach § 135 Abs. 3 GWB nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Postanschrift: Jülicher Straße 6
Ort: Köln
Postleitzahl: 50674
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22140075137
Fax: +49 22140075180
Internet-Adresse: www.hbz-nrw.de