Beschreibung: 1. Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 Im Rahmen des EU-Sanktionspakets
im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine wurde durch Verordnung
(EU) 2022/1269 des Rates vom 27.04.2023 folgender Artikel in die Verordnung (EU) 833/2014
aufgenommen: Artikel 5k (1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen,
die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe
sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8,
Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU,
unter Artikel 7 Buchstaben a bis d, Artikel 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h
bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und
g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13
Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG sowie unter Titel VII
der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 fallen, an folgende Personen, Organisationen
oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen
oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige, in Russland
ansässige natürliche Personen oder in Russland niedergelassene juristische Personen,
Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe
a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen,
Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter
Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, einschließlich — wenn auf sie
mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt — Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen,
deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in
Anspruch genommen werden. Bestätigen Sie, dass keine der o.g. Ausschlussgründe für
eine öffentliche Auftragsvergabe oder Konzessionsvergabe bzw. eine Vertragsweiterführung
auf Sie zutreffen und dass Sie auch im Rahmen der Vertragsausführung keine Änderungen
vornehmen (z.B. durch Einbindung eines Unterauftragnehmers oder eines Lieferanten),
die gegen die o.g. Ausschlussgründe verstoßen? Bitte die Frage nur mit „JA“ (→ Bestätigung)
oder „NEIN“ (→ keine Bestätigung) beantworten. Mindestanforderung: Die Frage wurde
mit „Ja“ beantwortet. Wurde die Frage mit „Nein“ beantwortet, so führt dies zum Ausschluss
aus dem Vergabeverfahren. Ihnen ist bewusst, dass eine wissentlich falsche Angabe
der Erklärung zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führt und nach Vertragsschluss
den Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. Führen Sie im Angebot
lediglich den Titel des Kriteriums sowie Ihre Antwort auf. Verzichten Sie auf die
wörtliche oder sinngemäße Zitierung des Kriteriums. 2. Ausschluss eines Interessenskonflikts
Bestätigen Sie, dass weder Sie noch Ihre Partner im Fall einer Bietergemeinschaft
noch ggf. Unterauftragnehmer Interessen haben, die mit der Ausführung der Leistungen
dieses Projekts im Widerspruch stehen und die sich ggf. nachteilig auf das Projektergebnis
auswirken könnten? Eingeschlossen von dieser Bestätigung ist das bei dem Projekt eingesetzte
Personal. Bitte mit „JA“ oder „NEIN“ beantworten. Ein Interessenskonflikt liegt beispielsweise
bei einer Verpflichtung gegenüber oder Kooperation mit dem Hersteller eines untersuchten
Produkts oder durch eine sonstige wirtschaftliche Abhängigkeit vom genannten vor.
Mindestanforderung: Wurde die Frage mit „Nein“ beantwortet (= es besteht ein Interessenskonflikt),
so erläutern Sie den Konflikt und stellen Sie dar, wie Sie ihn auflösen wollen. Das
Angebot kann in diesem Fall nur berücksichtigt werden, wenn der beschriebene Lösungsansatz
vom BSI als ausreichend beurteilt wird. Führen Sie im Angebot lediglich den Titel
des Kriteriums sowie Ihre Antwort auf. Verzichten Sie auf die wörtliche oder sinngemäße
Zitierung des Kriteriums. 3. Referenzen: Erfahrung im Bereich Prozessorarchitektur
Weisen Sie mindestens ein Projekt mit Fokus auf Prozessorarchitekturen nach, das von
Ihrem Unternehmen, den Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder den Unterauftragnehmern
innerhalb der letzten fünf Jahre erfolgreich durchgeführt wurde, und welches mit der
hier zu vergebenden Leistung vergleichbar ist (Dauer, Umfang, Inhalt) oder darüber
hinaus geht. Gehen Sie dabei auf folgende Punkte ein: − Auftraggeber inkl. Fachbereich
− (detaillierte) Darstellung des Auftragsgegenstands / der Tätigkeit − Umfang − Dauer
− Auftragsvolumen Aus den Ausführungen müssen sich Rückschlüsse auf die Leistungsfähigkeit
des Bieters / der Bietergemeinschaft (ggf. unter Einbeziehung eines Unterauftragnehmers
(Eignungsleihe)) bei Projekten mit oben genanntem Schwerpunkt ziehen lassen. Die Darstellung
sollte eine DIN A4-Seite pro Referenzprojekt nicht überschreiten. Es werden keine
Referenzschreiben früherer Auftraggeber benötigt. Mindestanforderung: Benennung und
Beschreibung von mindestens einer geeigneten Referenz.