Deutschland - Datenverarbeitungsgeräte (Hardware) - Rahmenvertrag ZBE

1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle BezeichnungLandesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW
Rechtsform des ErwerbersVon einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersÖffentliche Ordnung und Sicherheit
2. Verfahren
2.1 Verfahren
TitelRahmenvertrag ZBE
BeschreibungGegenstand dieses Rahmenvertrags ist die Erstellung von Gesamtsystemen von Zusammengefassten Bedieneinrichtungen (ZBE), der Kauf und die Lieferung einzelner Komponenten (ggf. inklusive Aufbau) sowie Schulungsdienstleistungen.
Kennung des Verfahrensd5c4148f-dc34-43b1-98a0-31ae1b41e084
Vorherige Bekanntmachung00711908-2023
Interne KennungZA 4.2/1001380804/BB
VerfahrensartOffenes Verfahren
2.1.1 Zweck
Art des AuftragsLieferungen
Haupteinstufung (cpv): 30210000 Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)
2.1.3 Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.25,434,901 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung25,434,901 EUR
2.1.4 Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
5. Los
5.1 Technische ID des LosesLOT-0001
TitelRahmenvertrag ZBE
BeschreibungGegenstand dieses Rahmenvertrags ist die Erstellung von Gesamtsystemen von Zusammengefassten Bedieneinrichtungen (ZBE), der Kauf und die Lieferung einzelner Komponenten (ggf. inklusive Aufbau) sowie Schulungsdienstleistungen.
Interne KennungZA 4.2/1001380804/BB
5.1.1 Zweck
Art des AuftragsLieferungen
Haupteinstufung (cpv): 30210000 Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)
5.1.2 Erfüllungsort
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche InformationenDer Anlage 02 zum Rahmenvertrag ist eine Liste der abrufberechtigten Stellen zu entnehmen. Diese sind zu Einzelabrufen aus dem Rahmenvertrag berechtigt. Daraus ergeben sich gleichzeitig auch die möglichen Erfüllungsorte. Diese sind Düsseldorf, Duisburg, Essen, Krefeld, Mönchengladbach, Mulheim an der Ruhr, Oberhausen, Remscheid, Solingen, Wuppertal, Kleve, Mettmann, Rhein-Kreis Neuss, Viersen, Wesel, Bonn, Köln, Leverkusen, Düren, Rhein-Erft-Kreis, Euskirchen, Heinsberg, Oberbergischer Kreis, Rheinisch-Bergischer Kreis, Rhein-Sieg-Kreis, Städteregion Aachen, Bottrop, Gelsenkirchen, Münster, Borken, Coesfeld, Recklinghausen, Steinfurt, Warendorf, Bielefeld, Gütersloh, Herford, Höxter, Lippe, Minden-Lübbecke, Paderborn, Bochum, Dortmund, Hagen, Hamm, Herne, Ennepe-Ruhr-Kreis, Hochsauerlandkreis, Märkischer Kreis, Olpe, Siegen-Wittgenstein, Soest und Unna.
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns2024-01-19+01:00
Enddatum der Laufzeit2028-01-18+01:00
5.1.5 Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung25,434,901 EUR
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
ArtPreis
BeschreibungMaßgeblich zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist der im Preisblatt angegebene und blau hinterlegte Gesamtwertungspreis (netto), welcher sich automatisch errechnet als Summe der gewichteten Preise (netto) in der Spalte G. Der gewichtete Preis (netto) pro Position in der Spalte G ergibt sich jeweils aus einer Multiplikation der geschätzten Abrufmenge/Gewichtung mit dem vom Bieter einzutragenden Einzelpreis (netto).
Gewichtung (dezimal, genau)1
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die ÜberprüfungsfristenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: . § 135 GWB: . (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. . (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. . (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. . Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. . . § 160 Abs. 3 GWB: . (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. . Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. .
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleVergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
BeschaffungsdienstleisterBird & Bird LLP
6. Ergebnisse
6.1 Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2 Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle BezeichnungSpitzer & Allbrink GmbH Ingenieurbüro
Angebot:
Kennung des Angebots#1
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekanntnein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekanntnein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des AuftragsRahmenvertrag ZBE
Datum der Auswahl des Gewinners2024-01-18+01:00
Datum des Vertragsabschlusses2024-01-19+01:00
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergebennein
8. Organisationen
8.1 ORG-0001
Offizielle BezeichnungLandesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW
Registrierungsnummer05112-03015-47
PostanschriftSchifferstraße 10  
StadtDuisburg
Postleitzahl47059
Land, Gliederung (NUTS)Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
LandDeutschland
KontaktpersonBird & Bird LLP (Dr. Benjamin Wübbelt)
Telefon+49 2112005-6224
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1 ORG-0002
Offizielle BezeichnungBird & Bird LLP
RegistrierungsnummerDE815021337
PostanschriftCarl-Theodor-Straße 6  
StadtDüsseldorf
Postleitzahl40213
Land, Gliederung (NUTS)Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
LandDeutschland
KontaktpersonDr. Benjamin Wübbelt
Telefon+49 2112005-6224
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
8.1 ORG-0003
Offizielle BezeichnungVergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
RegistrierungsnummerDE812110859
PostanschriftZeughausstraße 2-10  
StadtKöln
Postleitzahl50667
Land, Gliederung (NUTS)Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
LandDeutschland
Telefon+49 221 147-3045
Fax+49 221 147-2889
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Schlichtungsstelle
8.1 ORG-0004
Offizielle BezeichnungSpitzer & Allbrink GmbH Ingenieurbüro
Größe des Wirtschaftsteilnehmerssme
RegistrierungsnummerHRB 3796
PostanschriftIm Riedekamp 24  
StadtRecklinghausen
Postleitzahl45659
Land, Gliederung (NUTS)Recklinghausen (DEA36)
LandDeutschland
Telefon+49 2361 183561
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0001
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung14c91d99-619e-468a-90f4-d930f9a06cce 02
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung2024-01-22Z 14:36:45Z
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch 
11.2 Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung00047797-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe17/2024
Datum der Veröffentlichung2024-01-24Z

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