Wach- und Pfortendienste, inkl. Alarmaufschaltung und Präventionsdienst
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kronprinzenstraße 37
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 45128
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 201/178-1402
Fax: +49 201/178-1435
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ruhrverband.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wach- und Pfortendienste, inkl. Alarmaufschaltung und Präventionsdienst
Der Auftraggeber (AG) überträgt dem Auftragnehmer (AN) den Empfangs- und Pfortendienst so-wie die Alarmaufschaltung und die Präventionsdienste für den Ruhrverband am Hauptstandort in Essen.
Essen, Kronprinzenstraße 37
Wach- und Pfortendienst, inkl. Alarmaufschaltung und Präventionsdienst am Hauptstandort des Ruhrverbands in Essen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Der Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer ist gem. § 160 Abs. 3 GWB nur zulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.