Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über Verkehrsleistungen im Stadtbahn- und Busverkehr im Gebiet der Stadt Bielefeld und in die Gebiete der Kreise Gütersloh, Herford und Lippe Referenznummer der Bekanntmachung: 671896-2021-DE
Bekanntmachung über vergebene öffentliche Dienstleistungsaufträge
Abschnitt I: Zuständige Behörde
Postanschrift: August-Bebel-Straße 92
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Amt für Verkehr
E-Mail:
Telefon: +49 52151-2943
Fax: +49 52151-6155
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bielefeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über Verkehrsleistungen im Stadtbahn- und Busverkehr im Gebiet der Stadt Bielefeld und in die Gebiete der Kreise Gütersloh, Herford und Lippe
Bielefeld
Die Stadt Bielefeld hat einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste im Stadtbahn- und Busverkehr an die moBiel GmbH auf der Grundlage von § 108 Abs. 1 GWB direkt vergeben. Der ÖDA umfasst den Stadtverkehr Bielefeld und abgehende Linien in die benachbarten Kreise Gütersloh, Herford und Lippe auf der Grundlage mit diesen Aufgabenträgern geschlossener Vereinbarungen. Die vergebenen Verkehrsdienste umfassen 13.500.000 Fahrplankilometer zzgl. der Leistungen in flexiblen Bedienungsformen.
Der Wert der Verkehrsdienste im Stadtbahnbetrieb beträgt mehr als 50 % des Gesamtwertes der mit dem ÖDA vergebenen Verkehrsdienste. Die wesentlichen Wirtschaftsgüter zur Erbringung der Verkehrsdienste wurden und werden von der moBiel GmbH beschafft und stehen in deren Eigentum (Fahrzeuge der Stadtbahn und des Busbetriebs, Betriebshof, Teile der Stadtbahninfrastruktur). Für die Erfülllung des ÖDA ist die moBiel GmbH verpflichtet, insbesondere neue Stadtbahnfahrzeuge anzuschaffen und die Stadtbahninfrastruktur weiter auszubauen. Diese Wirtschaftsgüter haben eine Abschreibungsdauer, die die Laufzeit des ÖDA von 22,5 Jahren übersteigen.
Bis auf ca. 12 % der Stadtbahninfrastruktur werden die betriebsnotwendigen Wirtschaftsgüter von der moBiel GmbH beschafft und in das eigene Anlagevermögen übernommen; das sind über 90 % der für die Erbringung der Verkehrsdienste insgesamt notwendigen Wirtschaftsgüter.
Die im Anlagevermögen der moBiel GmbH stehenden Wirtschaftsgüter werden über 90 % für die Erbringung der mit dem ÖDA vergebenen Verkehrsdienste genutzt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Ausgleichsleistungen werden auf der Grundlage einer Plan-Trennungsrechnung (Aufwendungen und Erträge für die Erbringung der Verkehrsdienste) für das jeweilige Folgejahr ermittelt und von der Stadt Bielefeld vorab verbindlich festgelegt.
Der moBiel GmbH wird gemäß Vorgabe des ÖDA das ausschließliche Recht für Linienverkehre auf dem Gebiet der Stadt Bielefeld und für Verkehre auf den Gebieten der Kreise Gütersloh, Herford und Lippe gemäß getroffener Vereinbarungen mit diesen Aufgabenträgern eingeräumt. Hiervon sind geringfügige Verkehre ausgenommen sowie Linienverkehre anderer Verkehrsunternehmen, die bestandskräftig genehmigt sind bzw. denen die Stadt Bielefeld zugestimmt hat bzw. künftig zustimmen wird. Näheres regelt der von der Stadt Bielefeld zu erlassende und bekannt zu machende Bescheid über die Gewährung eines ausschließlichen Rechts.
Die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen der moBiel GmbH umfassen die Durchführung der Linienverkehre und das Betreiben der Stadtbahninfrastruktur unter Beachtung der Qualitätsvorgaben der Stadt Bielefeld. Näheres ergibt sich aus dem Ergänzenden Dokument zur Vorinformation in TED vom 28.12.2021 (2021/S- 252-671896), das als Download unter folgendem Link zur Verfügung steht: https://www.bielefeld.de/nahverkehr.
Siehe Abschnitte C. und D.5 des Ergänzenden Dokuments (siehe III.1.5).
Siehe Abschnitte D.2 und D.4 des Ergänzenden Dokuments (siehe III.1.5).
Siehe Abschnitt D.4.2 des Ergänzenden Dokuments (siehe III.1.5).
Siehe Abschnitte D.1.5 und D.8 des Ergänzenden Dokuments (siehe III.1.5).
Siehe Abschnitt D.10.1 des Ergänzenden Dokuments (siehe III.1.5).
Siehe Abschnitt D.10 des Ergänzenden Dokuments (siehe III.1.5).
Siehe Abschnitt B.5 des Ergänzenden Dokuments (siehe III.1.5).
Die Stadt Bielefeld hat ein integriertes Anreizsystem zur Sicherung der Wirtschaftlichkeit und Qualität als Bestandteil des ÖDA erlassen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Otto-Brenner-Straße 242
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33604
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 52151-1221
Internet-Adresse: https://www.mobiel.de/
Name und Anschrift der Partei oder Parteien, die rechtliche Kontrolle über den gewählten Betreiber ausüben
Postanschrift: August-Bebel-Straße 92
Ort: Bielefeld
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Telefon: +49 52151-2943
E-Mail:
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Internet-Adresse: http://www.bielefeld.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
#cvd00=Das Vergabeverfahren fällt in den Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG#
#cvd02=Öffentliche Dienstleistungsaufträge nach § 3 Nr. 2 SaubFahrzeugBeschG#
#cvd#cvd10=M3#cvd11=202cvd12=45cvd13=45#
Im Abschnitt III.1.3) ist "Eisenbahnverkehr" voreingestellt und kann nicht korrigiert werden. Korrekt handelt es sich um "Öffentlichen Straßenpersonenverkehr".