Deutschland - Elektrizität - Lieferung von Ökostrom für die Straßenbeleuchtung

1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Kalkar - Vergabestelle
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: Lieferung von Ökostrom für die Straßenbeleuchtung
Beschreibung: Lieferung von Ökostrom für die Straßenbeleuchtung für den Zeitraum 01.04.2024 bis zum 31.12.2026, zuzüglich von ggf. zwei Verlängerungszeiträumen.
Kennung des Verfahrens: efea25b0-268f-4559-bccd-0450983aed68
Interne Kennung: S-KALKAR-2024-0002
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: No
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung(cpv): 09310000Elektrizität
2.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Kalkar
Postleitzahl: 47546
Land, Gliederung (NUTS): Kleve(DEA1B)
Land: Deutschland
2.1.4 Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Ende der Bindefrist voraussichtlich 27.02.2024. Gemäß § 134 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hat der Öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Diese Information wird voraussichtlich auf elektronischem Weg oder per Fax versendet.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv- 
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
Beschreibung: 
2.1.6 Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Es handelt sich um einen Ausschlussgrund nach dem § 123 oder dem § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Ein Ausschluss ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren möglich.
Konkurs: Es handelt sich um einen Ausschlussgrund nach dem § 123 oder dem § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Ein Ausschluss ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren möglich.
Korruption: Es handelt sich um einen Ausschlussgrund nach dem § 123 oder dem § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Ein Ausschluss ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren möglich.
Vergleichsverfahren: Es handelt sich um einen Ausschlussgrund nach dem § 123 oder dem § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Ein Ausschluss ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren möglich.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Es handelt sich um einen Ausschlussgrund nach dem § 123 oder dem § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Ein Ausschluss ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren möglich.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Es handelt sich um einen Ausschlussgrund nach dem § 123 oder dem § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Ein Ausschluss ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren möglich.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Es handelt sich um einen Ausschlussgrund nach dem § 123 oder dem § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Ein Ausschluss ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren möglich.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Es handelt sich um einen Ausschlussgrund nach dem § 123 oder dem § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Ein Ausschluss ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren möglich.
Betrugsbekämpfung: Es handelt sich um einen Ausschlussgrund nach dem § 123 oder dem § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Ein Ausschluss ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren möglich.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Es handelt sich um einen Ausschlussgrund nach dem § 123 oder dem § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Ein Ausschluss ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren möglich.
Zahlungsunfähigkeit: Es handelt sich um einen Ausschlussgrund nach dem § 123 oder dem § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Ein Ausschluss ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren möglich.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Es handelt sich um einen Ausschlussgrund nach dem § 123 oder dem § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Ein Ausschluss ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren möglich.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Es handelt sich um einen Ausschlussgrund nach dem § 123 oder dem § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Ein Ausschluss ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren möglich.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Es handelt sich um einen Ausschlussgrund nach dem § 123 oder dem § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Ein Ausschluss ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren möglich.
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Es handelt sich um einen Ausschlussgrund nach dem § 123 oder dem § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Ein Ausschluss ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren möglich.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Es handelt sich um einen Ausschlussgrund nach dem § 123 oder dem § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Ein Ausschluss ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren möglich.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Es handelt sich um einen Ausschlussgrund nach dem § 123 oder dem § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Ein Ausschluss ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren möglich.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Es handelt sich um einen Ausschlussgrund nach dem § 123 oder dem § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Ein Ausschluss ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren möglich.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Es handelt sich um einen Ausschlussgrund nach dem § 123 oder dem § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Ein Ausschluss ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren möglich.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Es handelt sich um einen Ausschlussgrund nach dem § 123 oder dem § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Ein Ausschluss ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren möglich.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Es handelt sich um einen Ausschlussgrund nach dem § 123 oder dem § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Ein Ausschluss ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren möglich.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Es handelt sich um einen Ausschlussgrund nach dem § 123 oder dem § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Ein Ausschluss ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren möglich.
Entrichtung von Steuern: Es handelt sich um einen Ausschlussgrund nach dem § 123 oder dem § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Ein Ausschluss ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren möglich.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Es handelt sich um einen Ausschlussgrund nach dem § 123 oder dem § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Ein Ausschluss ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren möglich.
5. Los
5.1 Los: LOT-0000
Titel: Lieferung von Ökostrom für die Straßenbeleuchtung
Beschreibung: Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung von Ökostrom an insgesamt 56 Abnahmestellen (bisher ca. 480.000 kWh Jahresverbrauch, Tendenz jedoch sinkend).
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung(cpv): 09310000Elektrizität
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Folgende Option ist vorgesehen: Der Stromliefervertrag endet zum 31.12.2026, verlängert sich jedoch wenn nicht einer der Vertragspartner bis zum 30.06.26 einer Verlängerung widerspricht um 2 Jahre. Zum 31.12.28 verlängert sich der Vertrag erneut um 2 Jahre, wenn nicht einer der Vertragspartner bis zum 30.06.28 widerspricht. Zum 31.12.30 endet der Vertrag automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Kalkar
Postleitzahl: 47546
Land, Gliederung (NUTS): Kleve(DEA1B)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-04-01+02:00
Enddatum: 2026-12-31+01:00
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Folgende Eigenerklärungen sind ebenfalls vorzulegen: - Zum Beleg des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen haben die Bewerber Eigenerklärungen darüber einzureichen, dass Ausschlussgründe nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG, nach § 98c Abs. 1 AufenthG, nach § 21 SchwarzArbG sowie Nach § 22 Abs. 1 i.V.m. § 24 Abs. 1 LkSG nicht vorliegen. - Eigenerklärung nach der Sanktions-VO gemäß dem BMWK Rundschreiben vom 14.04.2022.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: - Nachweis kann über Eigenerklärungen erbracht werden.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: - Bieter erklärt, dass er Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist bzw. falls ein Bieter seinen Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland hat, dass er einen entsprechenden Versicherungsträger hat. Der Bieter erklärt außerdem, dass er eine Haftpflichtversicherung i.H.v. mindestens 3 Millionen jeweils für Personen- und Sachschäden abgeschlossen hat. Der Auftraggeber behält sich vor einen Nachweis hierzu von dem Bestbieter nachzufordern. - Dem Angebot ist eine aktuelle Schufakompaktauskunft über das anbietende Unternehmen beizufügen. Aufgrund der starken Zunahme von Unternehmensinsolvenzen im Bereich der Energieversorgung werden bei dieser Ausschreibung Bieter mit einem Bonitätsindex von größer als 220 von der Wertung ausgeschlossen. - Es werden nur Bieter zugelassen, die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Durchschnitt mindestens 500.000 EUR Umsatz durch Stromlieferungen hatten und somit über ausreichend Fachkunde und Leistungsfähigkeit verfügen dürften. Unternehmen, die noch nicht so lange tätig sind, haben für die fehlenden Jahre eine detaillierte Unternehmensplanung vorzulegen und ihre Fachkunde und Leistungsfähigkeit nachzuweisen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Vergabe von Auftragsteilen an Nachunternehmer.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-02-15+01:0012:00:00+01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es wird auf § 56 Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) verwiesen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-02-15+01:0012:00:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, muss ein Bieter bis spätestens zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe des Angebotes rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB. Auch ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Kalkar - Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Kalkar - Vergabestelle
8. Organisationen
8.1 ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
8.1 ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Kalkar - Vergabestelle
Registrierungsnummer: 051540024024-31001-18
Postanschrift: Markt 20
Stadt: Kalkar
Postleitzahl: 47546
Land, Gliederung (NUTS): Kleve(DEA1B)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 2824 13150
Fax: +49 2824 13234
Internetadresse: https://www.kalkar.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1 ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt(DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 2211472889
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 8d7ce255-2719-4ae1-a069-707d750823e1- 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 2024-01-12+01:0009:39:13+01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 00026502-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 10/2024
Datum der Veröffentlichung: 2024-01-15Z

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