Deutschland - Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport) - Ladung, Transport und Entsorgung / Verwendung von Bodenaushub Niersumgestaltung Meykesbos in 47608 Geldern-Pont

1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Niersverband Viersen
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: Ladung, Transport und Entsorgung / Verwendung von Bodenaushub Niersumgestaltung Meykesbos in 47608 Geldern-Pont
Beschreibung: Ladung, Transport und Entsorgung/Verwendung von Bodenaushub - Geldern-Pont
Kennung des Verfahrens: f82d88fc-99e0-4f6e-ae65-0997b1f10082
Interne Kennung: interne Vergabenummer 100.348/ELViS ID E57214999
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 60000000Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
Zusätzliche Einstufung(cpv): 90000000Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
2.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Geldern
Postleitzahl: 47608
Land, Gliederung (NUTS): Kleve(DEA1B)
Land: Deutschland
2.1.4 Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv- 
2.1.6 Ausschlussgründe
Korruption: Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
Betrugsbekämpfung: Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
Zahlungsunfähigkeit: Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
Entrichtung von Steuern: Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
Konkurs: Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
Konkurs: Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
5. Los
5.1 Los: LOT-0001
Titel: „Niersumgestaltung Meykesbos / Geldern-Pont“ Leistung: Ladung, Transport und Entsorgung/Verwendung von Bodenaushub
Beschreibung: Ladung, Transport und Entsorgung/Verwendung von Bodenaushub - Geldern-Pont Pos. 01.01.0001, Charge: Oberboden, EBV: BM-F3/BG-F3, m³: 10.000 / Pos. 01.01.0002, Charge: Oberboden, EBV: DK I m³: 50 / Pos. 01.01.0003, Charge: Lehm, EBV: BM-F3/BG-F3, m³: 18.000 / Pos. 01.01.0004, Charge: Lehm, EBV: DK III, m³: 50 / Pos. 01.01.0005, Charge: Torf, EBV: BM-0 /BG-0, m³: 12.000 / Pos. 01.01.0006, Charge: Torf, EBV: BM-F0*/BG-F0*, m³: 1.000 / Pos. 01.01.0007, Charge: Torf, EBV: BM-F3 / BG-F3, m³: 3.000 / Pos. 01.01.0008, Charge: Mischboden, EBV: BM-F0*/BG-F0, m³: 5.000
Interne Kennung: 100.348
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 60000000Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
Zusätzliche Einstufung(cpv): 90000000Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
5.1.2 Erfüllungsort
Postleitzahl: 47608
Land, Gliederung (NUTS): Kleve(DEA1B)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-04-01+02:00
Enddatum: 2026-05-31+02:00
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs-oder Handelsregister
Beschreibung: Der Bieter erklärt, dass er Mitglied in einer Berufsgenossenschaft ist (Name der BG/Mitgliedsnummer).Der Bieter verpflichtet sich gem. der Datei ,,Eigenerklärungen“ (s. Verdingungsunterlagen), dass er Aufforderung des Auftraggebers eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des ihn zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorlegt.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Präqualifikation etc.
Beschreibung: Die Bieter werden aufgefordert eine Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE; § 50 VgV20l6) zu übersenden, welche die Punkte der Eigenerklärung abdeckt. (Hinweis zur Bearbeitung: Seite https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de laden und markieren: „Ich bin ein Wirtschaftsteilnehmer“: dann markieren: „eine EEE importieren“ und die in unseren Verdingungsunterlagenenthaltene Datei hochladen.) Wenn der Bieter keine EEE vorlegt, sind die zu erfüllenden Anforderungen an seine Eignung als „Eigenerklärungen“ gem. Formblatt d) der Verdingungsunterlagen dargestellt. Das Formblatt „Eigenerklärungen“ werden u. a. folgende Eignungskriterien überprüft: Der Bieter hat Angaben machen ob, er für die zu vergebende Leistung präqualifiziert ist und im Präqualifikationsverzeichnis (mit Angaben zum Verzeichnis, Unternehmens, PQ-Nummer) der eingetragen ist. Der Bieter erklärt, dass sein Unternehmen nicht - bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, — zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, — im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Der Bieter hat zu erklären, dass ihm bekannt ist, dass seitens der Vergabestelle noch keine Informationen hinsichtlich etwaiger früherer Ausschlüsse sein Unternehmen von Vergabeverfahren oder Verfehlungen, die zu Eintragungen in das Vergaberegister des Landes NRW führen können, eingeholt wurden. Der Bieter hat zu erklären, dass keine Verfehlungen vorliegen, die seinen Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten. Der Bieter hat zu erklären, die alle zuvor geforderten Erklärungen auch von Unterauftragnehmern zu fordern und vor Vertragsschluss vorzulegen. Der Bieter hat zu erklären, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat. Falls sein Angebot in die engere Wahl kommt, hat der Bieter nach Aufforderung des Auftraggebers eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach Ei 48b EStG vorzulegen. Falls der Bieter beabsichtigt die zu vergebende Leistung im Rahmen einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft abzuwickeln, ist eine Erklärung aller Unternehmen der Bietergemeinschaft (bevollmächtigter Vertreter, weitere Mitglieder) beizubringen. (z. B. Musterformular 234 Vergabehandbuch Bund unter https://www.vergabe.nrw.de/download/formulare-vob-hochbau). Ein Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Die Haftung des Hauptauftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber bleibt unberührt. Der Niersverband kann von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, verlangen, dass sie entsprechende Nachweise über die Leistungsfähigkeit und Erklärungen über die Zurverfügungstellung der Kapazitäten der vorgesehenen Eignungsleiher beibringen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Fachliche Qualifikation etc.
Beschreibung: Der Bieter wird aufgefordert eine Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE; ä 50 VgV20l6) zu übersenden, welche die Punkte der Eigenerklärung abdeckt. (Hinweis zur Bearbeitung: Seite https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de laden und markieren: „Ich bin ein Wirtschaftsteilnehmer“: dann markieren:,,eine EEE importieren“ und die in unseren Verdingungsunterlagenenthaltene Datei hochladen.). Wenn der Bieter keine EEE vorlegt, sind die zu erfüllenden Anforderungen an seine Eignung als „Eigenerklärungen“ gem. Formblatt d) der Verdingungsunterlagen dargestellt. Auf dem Formblatt „Eigenerklärungen“ werden u. a. folgende Eignungskriterien überprüft: 1) Der Bieter hat Angaben machen ob, er für die zu vergebende Leistung präqualifiziert ist und im Präqualifikationsverzeichnis (mit Angaben zum Verzeichnis, Unternehmens, PQ-Nummer) der eingetragen ist. 2) Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. 3) Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind: In den letzten 5 Jahren soll der Bieter vergleichbare Leistungen ausgeführt haben. Falls sein Angebot in die engere Wahl kommt, muss der Bieter nach Aufforderung des Auftraggebers 3Referenznachweise mit i. d. R. folgenden Angaben vorlegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer,…). Darüber hinaus sind vom Bieter nachzuweisen: Sonstige Qualifikationsnachweise: 1) Genehmigungsbescheid der gewählten Entsorgungsanlage/des gewählten Entsorgungs-/Verwendungsortes für die Zulässigkeit der Entsorgung von Abfällen mit den relevanten AVV-Nummern für die zugehörige(n) Position(en) lt. Leistungsverzeichnis oder gleichwertige Belege, die diese Zulässigkeit der vorgesehenen Entsorgung dokumentieren [(Sammel-) Entsorgungsnachweise, abfall- und umweltrechtliche Genehmigungen, Freistellungen, Bestätigungen, Verfüllgenehmigungen etc.] Der Niersverband behält sich vor, Kopien von weiteren Genehmigungsunterlagen der Entsorgungsanlagen/-orte nachzufordern. 2) Gültiges Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb gem. § 56 Abs. 2 KrWG und Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) für die zur Ausführung des Auftrages notwendigen Tätigkeiten. Oder, wenn kein Zertifikat vorliegt -ein polizeiliches Führungszeugnis, — eine Eigenerklärung der Straffreiheit, — Nachweise der Fachkunde des Personals (z. B. Fortbildungsnachweise bundesweit staatlich anerkannter Seminare zum Erwerb der Fachkunde nach § 9 EfbV und § 3 Beförderungserlaubnisverordnung-BefErlV) und — eine Versicherungs- und Zahlungsbestätigung für die Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung. 3) Transportgenehmigungen bzw. Beförderungserlaubnisse für die relevanten AVV- Nummern (falls erforderlich). 4) Nur bei beabsichtigter Entsorgung im Ausland: Sollten die zu entsorgenden Böden teilweise oder vollständig in im Ausland stehenden Entsorgungsanlagen/liegenden -orten verbracht werden, so ist dem Angebot für jede genannte Entsorgungsanlage/jeden genannten -ort beizufügen: — Eine Bescheinigung über die Rechtmäßigkeit des gewählten Entsorgungsweges gem. der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 für das Notifizierungsverfahren zuständigen Behörde des Landes, in der die Entsorgungseinrichtung steht/der Entsorgungsort liegt. Dies gilt sowohl für Einrichtungen für die vorläufige als auch für die endgültige Entsorgung.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E57214999,
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E57214999
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Wegen Sicherheitsleistungen wird auf die Besonderen Vertragsbedingungen VgV hingewiesen.
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-02-14+01:0010:00:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 46DAY
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Folgende Unterlagen können nachgefordert werden: - Eigenerklärung über Eignung, Referenzen, Präqualifikation etc. (Datei 06_) / - Eigenerklärung Russlandsanktionen / - Sonstige Qualifikationsnachweise, s. nachfolgend 1.-4. : 1. Genehmigungsbescheid der gewählten Entsorgungsanlage/ des gewählten Entsorgungsortes für die Zulässigkeit der Entsorgung von Abfällen mit den relevanten AVV-Nummern für die zugehörige(n) Position(en) lt. Leistungsverzeichnis oder gleichwertige Belege, die diese Zulässigkeit der vorgesehenen Entsorgung dokumentieren [(Sammel-) Entsorgungsnachweise, abfall- und umweltrechtliche Genehmigungen, Freistellungen, Bestätigungen, Verfüllgenehmigungen etc.] Der Niersverband behält sich vor, Kopien von weiteren Genehmigungsunterlagen der Entsorgungsanlagen / -orte nachzufordern. / 2. Gültiges Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb gem. § 56 Abs. 2 KrWG und Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) für die zur Ausführung des Auftrages notwendigen Tätigkeiten. Oder, wenn kein Zertifikat vorliegt - ein polizeiliches Führungszeugnis, - eine Eigenerklärung der Straffreiheit, - Nachweise der Fachkunde des Personals (z.B. Fortbildungsnachweise bundesweit staatlich anerkannter Seminare zum Erwerb der Fachkunde nach § 9 EfbV und § 3 Beförderungserlaubnisverordnung-BefErlV) und - eine Versicherungs- und Zahlungsbestätigung für die Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung / 3. Transportgenehmigungen bzw. Beförderungserlaubnisse für die relevanten AVV- Nummern (falls erforderlich). 4. Nur bei beabsichtigter Entsorgung im Ausland: Sollten die zu entsorgenden Böden teilweise oder vollständig in im Ausland stehenden Entsorgungsanlagen / liegenden -orten verbracht werden, so ist dem Angebot für jede genannte Entsorgungsanlage / jeden genannten -ort beizufügen: - Eine Bescheinigung über die Rechtmäßigkeit des gewählten Entsorgungsweges gem. der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 für das Notifizierungsverfahren der zuständigen Behörde des Landes, in der die Entsorgungseinrichtung steht / der Entsorgungsort liegt. Dies gilt sowohl für Einrichtungen für die vorläufige als auch für die endgültige Entsorgung.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-02-14+01:0010:00:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Teil 4, Anwendung. Auszug: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB gilt Satz 1 nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt. Der Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB an die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen oder an die Bewerber, denen keine Informationen über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 GWB). Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB). Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist (§ 135 Abs. 2 S. 1 GWB). Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 S. 2 GWB).
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
8. Organisationen
8.1 ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Niersverband Viersen
Registrierungsnummer: 051660032032-31003-25
Postanschrift: Am Niersverband 10
Stadt: Viersen
Postleitzahl: 41747
Land, Gliederung (NUTS): Viersen(DEA1E)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Koordinationsstelle Vergabe AW
Telefon: 000
Internetadresse: https://www.niersverband.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1 ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Registrierungsnummer: UST-IdNr:DE812110859
Abteilung: Vergabekammer
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt(DEA23)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Überprüfungsstelle
Telefon: +49 221 147-0
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 557d7707-e02b-40cf-896e-93c72c5821f4- 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 2024-01-12+01:0011:25:51.696+01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 00026777-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 10/2024
Datum der Veröffentlichung: 2024-01-15Z

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