Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXT2YYEY1L9PEZ3L Bietergemeinschaften: Bei der Beteiligung von
Bietergemeinschaften haben diese mit ihrem Angebot eine Aufstellung der Mitglieder
der Bietergemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters für den Abschluss
und die Durchführung des Vertrages sowie eine von allen Mitgliedern unterzeichnete
Erklärung einzureichen, dass der bevollmächtigte Vertreter alle weiteren Mitglieder
der Bietergemeinschaft vertritt und alle Mitglieder bei der Auftragsausführung als
Gesamtschuldner haften. Hierfür soll das beigefügte "Formblatt für Bietergemeinschaften"
verwendet werden. Die Erklärungen und Nachweise dieser Bekanntmachung sind für jedes
Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Die Auftraggeberin behält sich vor,
gegebenenfalls für die geforderten Eigenerklärungen Fremdnachweise nachzufordern,
um die Eigenerklärungen zu verifizieren. Eignungsleihe: Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft
kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie technische
und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch
nehmen, wenn er bzw. sie nachweist, dass ihm bzw. ihr die für den Auftrag erforderlichen
Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Hierzu ist/sind diese bzw. diese anderen
Unternehmen unter Verwendung des "Formblatts Erklärung Unteraufträge Eignungsleihe"
zu benennen und das "Formblatt Verpflichtungserklärung Eignungsleihe" einzureichen.
Zudem sind für das bzw. die eignungsleihenden Unternehmen die genannten Eignungsnachweise
dem Angebot beizufügen. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und
technische und berufliche Leistungsfähigkeit bezeichneten Unterlagen hat der Bieter
bzw. die Bietergemeinschaft im Falle der Eignungsleihe mit dem Angebot für diese Dritten
in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft auf die
Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen
sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit beruft. Außerdem hat der Bieter
bzw. die Bietergemeinschaft mit ihrem Angebot auch von diesem Dritten eine Eigenerklärung
zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB sowie § 124 GWB vorzulegen.
Hierfür sind die Anlagen zur Angebotsaufforderung zu verwenden. Unterauftragnehmer:
Beabsichtigt ein Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer
zu erbringen und will der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sich zugleich auf deren
wirtschaftliche und/oder finanzielle sowie technische und/oder berufliche Leistungsfähigkeit
berufen, sind die Vorgaben der Eignungsleihe zu beachten. Beabsichtigt ein Bieter
bzw. eine Bietergemeinschaft, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer zu erbringen,
ohne sich zugleich auf deren wirtschaftliche und/oder finanzielle sowie technische
und/oder berufliche Leistungsfähigkeit zu berufen, müssen die Teile des Auftrags,
die im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte vergeben werden, im "Formblatt Einbeziehung
von Unterauftragnehmern" angegeben werden. Soweit zumutbar, sind in der die vorgesehenen
Unterauftragnehmer zu benennen und das "Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer"
mit dem Angebot abzugeben. Sofern die Unterauftragnehmer nicht benannt wurden, kann
die Auftraggeberin vor Zuschlagserteilung von den Bietern, deren Angebote in die engere
Wahl kommen, verlangen, unter Verwendung der die Unterauftragnehmer zu benennen und,
unter Verwendung der Anlage , nachzuweisen, dass die ihnen erforderlichen Mittel dieser
Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. In Bezug auf den für den Zuschlag vorgesehenen
Bieter prüft die Auftraggeberin vor Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss
des/ der Unterauftragnehmer(s) vorliegen. Dies erfolgt durch die Eigenerklärung zu
den Ausschlussgründen in Anlage zur Angebotsaufforderung.. Enthalten die Vergabeunterlagen
nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so
hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
Unternehmen haben den Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen über eine
Eigenerklärung entsprechend dem mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten
Formular zu erbringen. Über neue Bieterinformationen werden nur solche Unternehmen
unaufgefordert informiert, die in dem verwendeten Vergabeportal registriert sind und
sich für das Verfahren freischalten lassen. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung
bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Vergabeunterlagen wird
deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren
freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal
aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationen abzurufen.