Beschreibung: Referenzen Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen
Sie bitte eine Liste mit mindestens drei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen
Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre
hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar. Zu den Referenzen sind folgende
Angaben zu machen: •Beschreibung der ausgeführten Leistungen, •Zahl der zu bewirtschaftenden
Teilnehmer/innen, •Ort der erbrachten Leistung, •Wert des Auftrages, •Zeitraum der
Leistungserbringung, •Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin
der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten. Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen
an die benannten Referenzen: •Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein
(maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende
der Angebotsfrist). •Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale
aufweisen: oÜberregionale Catering-Dienstleistungen an unterschiedlichsten Orten in
mindestens einem Bundesland (ggf. unter Einsatz von regionalen Caterern, z.B. als
Subunternehmen). oAlle Referenzen müssen mindestens 50 zu bewirtschaftende Teilnehmer/innen
umfassen. oMind. eine Referenz muss eine Anzahl von 501 bis 1.000 zu bewirtschaftende
Teilnehmer/innen umfassen. oMind. eine Referenz beinhaltet explizit eine Catering-Dienstleistung
mit rein pflanzlichen und/oder vegetarischen Speisen. oSofern es sich um Referenzen
handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand
anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
•Für die Referenzen ist die Vorlage "Vordruck_Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie
die Vorlage sofern erforderlich bitte mehrfach. . •Es sind nur 3 Referenzen gefordert.
Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer
fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz
nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach
sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß
betrachteten Referenzen einzureichen. Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor,
die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten,
können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen
geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt
mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem
Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher
sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf
der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern
und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss
aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem
Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben
können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €). Darstellung der logistischen
Infrastruktur Stellen Sie in einer selbst zu erstellenden Anlage dar, über welches
logistische Netzwerk Sie für die Ausführung des Auftrags verfügen. Geben Sie ferner
an, über welche Transportmittel (PKW, LKW, Bahn etc.) Sie verfügen und zur Auftragserfüllung
einzusetzen beabsichtigen. Erläutern Sie, wie Sie die Catering-Dienstleistungen organisieren
und durchführen. Aus den Darstellungen muss für die Auftraggeberin plausibel hervorgehen,
dass Sie ggf. in Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen die Anforderungen in der Leistungsbeschreibung
einhalten. Nachweis HACCP-Konzept Zum Nachweis Ihrer Lebensmittelhygienepraxis reichen
Sie bitte Ihr betriebliches HACCP (Hazard Analysis Critical Control Point) -Konzept
gemäß Artikel 5 der EU-Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene ein.
Mit dem Angebot sind als Beleg für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen folgende
Erklärungen einzureichen: Anlage Eigenerklärung Ausschlussgründe, Anlage Eigenerklärung
Sanktionen Russland.