Unterhalts- und Glasreinigung für die AOK NordWest Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-08-29-NW-PEN
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kopenhagener Str. 1
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 44269
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle des AOK-Bundesverbandes
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhalts- und Glasreinigung für die AOK NordWest
Gegenstand der Ausschreibung ist die Glas- und Unterhaltsreinigung an verschiedenen Standorten der AOK NordWest zu Pauschalpreisen für die jeweiligen Lose.
Unterhaltsreinigung Serviceregion Münsterland
Sicherstellung und Durchführung der bedarfsbezogenen Unterhaltsreinigung an den nachfolgend genannten Standorten der AOK Nordwest mit insgesamt derzeit ca. 1.192 qm.
- Ahaus, Heuss-Str. 32;
- Ahaus, Parallelstr. 12;
Optional erfolgt die Übernahme von Reinigungsarbeiten als Vertretungsleistung. Weitere Angaben siehe Vergabeunterlagen.
(1) Die Vertragszeiten verlängern sich längstens zweimal um jeweils 12 Monate automatisch, soweit nicht 6 Monate vor dem jeweiligen Vertragsende schriftlich von einer der beiden Vertragsparteien gekündigt wurde. Die Verträge enden ohne besondere Kündigung am 31.1.2028.
(2) Die Auftraggeberin behält sich die Möglichkeit vor, Folgeaufträge (Wiederholung gleichartiger Dienstleistungen) unter den Voraussetzungen von § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zu vergeben.
Unterhaltsreinigung Serviceregion Schleswig-Holstein Nord
Sicherstellung und Durchführung der bedarfsbezogenen Unterhaltsreinigung an den nachfolgend genannten Standorten der AOK Nordwest mit insgesamt derzeit ca. 25.529 qm.
- Eckernförde, Bachstr. 2a;
- Flensburg, Heinrichstr. 21;
- Husum, Brinckmannstr. 43;
- Kiel, Bunsenstr. 29;
- Kiel, Edisonstraße 70;
- Kiel, Raiffeisenstr. 1;
- Niebüll, Rathausstr. 33;
- Rendsburg, Schiffbrückenplatz 16;
- Schleswig, Schwarzer Weg 9;
(1) Die Vertragszeiten verlängern sich längstens zweimal um jeweils 12 Monate automatisch, soweit nicht 6 Monate vor dem jeweiligen Vertragsende schriftlich von einer der beiden Vertragsparteien gekündigt wurde. Die Verträge enden ohne besondere Kündigung am 31.1.2028.
(2) Die Auftraggeberin behält sich die Möglichkeit vor, Folgeaufträge (Wiederholung gleichartiger Dienstleistungen) unter den Voraussetzungen von § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zu vergeben.
Unterhaltsreinigung Serviceregion Südwestfalen
Sicherstellung und Durchführung der bedarfsbezogenen Unterhaltsreinigung an den nachfolgend genannten Standorten der AOK Nordwest mit insgesamt derzeit ca. 13.716 qm.
- Bad Berleburg, Odebornsweg 3;
- Brilon, Gartenstr. 17;
- Iserlohn, Treppenstr. 9;
- Lennestadt, Helmut-Kumpf-Str. 29;
- Lüdenscheid, Knapper Str. 59;
- Menden, Untere Promenade 4;
- Neunkirchen, Bahnhofstr. 3;
- Olpe, Winterbergstr. 19;
- Olpe, Winterbergstr. 19-1;
- Plettenberg, Königstr. 13;
- Siegen, Frankfurter Str. 2;
- Winterberg, Untere Pforte 9;
Optional erfolgt die Übernahme von Reinigungsarbeiten als Vertretungsleistung. Weitere Angaben siehe Vergabeunterlagen.
(1) Die Vertragszeiten verlängern sich längstens zweimal um jeweils 12 Monate automatisch, soweit nicht 6 Monate vor dem jeweiligen Vertragsende schriftlich von einer der beiden Vertragsparteien gekündigt wurde. Die Verträge enden ohne besondere Kündigung am 31.1.2028.
(2) Die Auftraggeberin behält sich die Möglichkeit vor, Folgeaufträge (Wiederholung gleichartiger Dienstleistungen) unter den Voraussetzungen von § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zu vergeben.
Glasreinigung Serviceregion Südwestfalen
Sicherstellung und Durchführung der bedarfsbezogenen Glasreinigung an den nachfolgend genannten Standorten der AOK Nordwest mit insgesamt derzeit ca. 3.113 qm.
- Attendorn, Am Kleinen Graben 2;
- Bad Berleburg, Odebornsweg 3;
- Kreuztal, Marburger Str. 2;
- Lennestadt, Helmut-Kumpf-Str. 29;
- Neunkirchen, Bahnhofstr. 3;
- Olpe, Winterbergstr. 19;
- Olpe, Winterbergstr. 19-1;
- Siegen, Frankfurter Str. 2;
(1) Die Vertragszeiten verlängern sich längstens zweimal um jeweils 12 Monate automatisch, soweit nicht 6 Monate vor dem jeweiligen Vertragsende schriftlich von einer der beiden Vertragsparteien gekündigt wurde. Die Verträge enden ohne besondere Kündigung am 31.1.2028.
(2) Die Auftraggeberin behält sich die Möglichkeit vor, Folgeaufträge (Wiederholung gleichartiger Dienstleistungen) unter den Voraussetzungen von § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zu vergeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhaltsreinigung Serviceregion Münsterland
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhaltsreinigung Serviceregion Schleswig-Holstein Nord
Ort: Osterrönfeld
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhaltsreinigung Serviceregion Südwestfalen
Ort: Siegen
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Glasreinigung Serviceregion Südwestfalen
Ort: Siegen
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: +49 2289499163
§ 135 GWB "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber ... 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unionvergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. ... (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen." § 168 GWB ... "(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. ..."