Deutschland - Dienstleistungen im Bereich Fischzucht - WRRL-Befischung 2024-2026

1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: WRRL-Befischung 2024-2026
Beschreibung: Im Zuge des WRRL-Monitorings sollen in den Jahren 2024-2026 Fischbestandserhebungen anhand von Elektrobefischungen durchgeführt werden. Die Befischungen umfassen jeweils eine Erhebung der Gesamtfischfauna anhand einer repräsentativen Elektro-Streckenbefischung, die Erfassung der Ergebnisse in einem Feldprotokoll sowie anschließend die digitale Erfassung der Daten in der Fischinfo-Datenbank und die Abgabe eines digitalen Belegfotos. Für weitere Informationen wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Kennung des Verfahrens: 1d66d1c0-62a7-4089-b50c-ab883b7c97c8
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 77850000Dienstleistungen im Bereich Fischzucht
Zusätzliche Einstufung(cpv): 77700000Mit dem Fischfang verbundene Dienstleistungen
Zusätzliche Einstufung(cpv): 98300000Diverse Dienstleistungen
2.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Recklinghausen
Postleitzahl: 45659
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen(DEA36)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die Lose befinden sich alle innerhalb von NRW (s. Anlagen 3, 4 und 5).
2.1.4 Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS7YY7Y1FLARLVE Der Auftraggeber wird vor der Auftragserteilung einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 WRegG (Wettbewerbsregistergesetz) beim Bundeskartellamt sowie einen Gewerbezentralregisterauszug beim Bundesamt für Justiz für die Bieter anfordern, die Zuschläge erhalten sollen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv- 
2.1.5 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 49
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 49
2.1.6 Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1 Los: LOT-0002
Titel: Los 1 im Jahr 2024
Beschreibung: Es werden insgesamt 49 Lose von ca. 22 bis 36 Probestellen gebildet. Ein Los umfasst dabei nur den Zeitraum von einem Befischungsjahr. Die Lose 1-17+49 umfassen das Befischungsjahr 2024, die Lose 18-32 umfassen das Befischungsjahr 2025 und die Lose 33-48 umfassen das Befischungsjahr 2026. Die Vertragslaufzeit beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet spätestens am 31.12.2026. Die Befischungen müssen jeweils im Zeitraum vom 01. August bis 15. Oktober eines Jahres durchgeführt werden. Bei günstigen Witterungsbedingungen können Cyprinidengewässer unter vorheriger Rücksprache mit dem Auftraggeber bis Ende Oktober befischt werden.
Interne Kennung: 1
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 77850000Dienstleistungen im Bereich Fischzucht
Zusätzliche Einstufung(cpv): 77700000Mit dem Fischfang verbundene Dienstleistungen
Zusätzliche Einstufung(cpv): 98300000Diverse Dienstleistungen
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Recklinghausen
Postleitzahl: 45659
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen(DEA36)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die Lose befinden sich alle innerhalb von NRW (s. Anlagen 3, 4 und 5).
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-03-20+01:00
Enddatum: 2026-12-31+01:00
5.1.4 Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6 Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs zum Nachweis des Vorhandenseins einer Berufshaftpflichtversicherung.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Skontoabzug Der Bieter muss in den Leistungsverzeichnissen angeben, ob er einen Skontoabzug einräumt (Höhe und Zahlungsziel). Eine Skontogewährung wird bei der Wertung positiv berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Tage beträgt. Der Preis wird entsprechend des Skontoabzuges neu berechnet. Hat der Bieter einen Skontoabzug eingeräumt, so hat der Auftraggeber die Wahl, ob er den Skontoabzug und das damit verbundene verkürzte Zahlungsziel in Anspruch nimmt.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: a) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs zur Eintragung in Berufs- und Handelsregister (ausländische Bieter haben eine entsprechende Berufs- oder Handelsregisternummer nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, anzugeben. Dieses ist auch dann erforderlich, wenn das Angebot über eine Zweigniederlassung mit Sitz in Deutschland erfolgt). b) Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen, c) soweit zutreffend: Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531_EU), d) soweit zutreffend: Erklärung Unteraufträge / Eignungsleihe (Formular 532__EU / Formular 533_EU)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs für die Erklärung, dass ausreichend personelle, finanzielle und technischen Kapazitäten zur Verfügung stehen. 2) Anlage 2 "Leistungsfähigkeit" mit folgenden Angaben, ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen: - Angabe der Befischungsteams (Tabelle 1), - Angabe der fischereilichen Erfahrungen der angegebenen Anodenführer/innen (ein Elektrofischer pro Team muss eine mind. dreijährige Berufserfahrung bei der Erhebung von WRRL-Daten sowohl im Mittelgebirge als auch im Tiefland nachweisen können) (Tabelle 2), - Referenzliste des Büros/Bieters - mind. eine Referenz für Befischungen des EU-WRRL-Monitorings der letzten vier Jahre (es können auch noch nicht abgeschlossene Projekte angegeben werden. Jedoch ist in einem solchen Fall eine zusätzliche aussagekräftige Erläuterung beizufügen, aus welcher hervorgeht, welche Leistungen der Bieter hierzu bereits erbracht hat. Der Auftraggeber wird in der Angebotswertung prüfen und beurteilen, ob diese Referenz eine ausreichende fachliche Eignung (wie gefordert) belegt und damit anerkannt werden kann) (Tabelle 3), - Angaben zur technischen Leistungsfähigkeit (Darstellung der technischen Ausrüstung - Befischungsgeräte und Boote, Tabelle 4 und 5), Soweit während der Auftragsbearbeitung andere Personen als die im Angebot benannten eingesetzt werden sollen, bedarf diese Änderung der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers. Die Zustimmung wird erteilt, wenn die Personen, die die Tätigkeit übernehmen sollen, den vorgenannten Anforderungen gerecht werden. 3) Für alle eingesetzten und in Tabelle 1 der Anlage 2 genannten Anodenführer/innen muss eine Kopie des Bedienungsscheins mit dem Angebot eingereicht werden.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-01-31+01:0009:00:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 48DAYS
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-31+01:0009:05:00+01:00
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-31+01:0009:05:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Erfahrungswerte des LANUV NRW haben gezeigt, dass ein Befischungsteam gem. Definition in der Leistungsbeschreibung maximal zwei Lose je Befischungsjahr bearbeiten kann. Aus diesem Grund wird die Zahl der Zuschläge für einen Bieter auf höchstens zwei Lose je Befischungsjahr je Befischungsteam begrenzt. Der Bieter muss bei Angebotsabgabe angeben, wie viele Befischungsteams insgesamt zur Verfügung stehen werden (s. Anlage 2 Leistungsfähigkeit) und dies auch bei seiner Angabe im Formblatt "Anzahl Lose" berücksichtigen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Ausschreibungsbestimmungen. Ergänzende Regelungen finden sich in den Vertragsbedingungen des Landes NRW.
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
5.1 Los: LOT-0003
Titel: Los 2 im Jahr 2024
Beschreibung: Es werden insgesamt 49 Lose von ca. 22 bis 36 Probestellen gebildet. Ein Los umfasst dabei nur den Zeitraum von einem Befischungsjahr. Die Lose 1-17+49 umfassen das Befischungsjahr 2024, die Lose 18-32 umfassen das Befischungsjahr 2025 und die Lose 33-48 umfassen das Befischungsjahr 2026. Die Vertragslaufzeit beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet spätestens am 31.12.2026. Die Befischungen müssen jeweils im Zeitraum vom 01. August bis 15. Oktober eines Jahres durchgeführt werden. Bei günstigen Witterungsbedingungen können Cyprinidengewässer unter vorheriger Rücksprache mit dem Auftraggeber bis Ende Oktober befischt werden.
Interne Kennung: 2
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 77850000Dienstleistungen im Bereich Fischzucht
Zusätzliche Einstufung(cpv): 77700000Mit dem Fischfang verbundene Dienstleistungen
Zusätzliche Einstufung(cpv): 98300000Diverse Dienstleistungen
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Recklinghausen
Postleitzahl: 45659
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen(DEA36)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die Lose befinden sich alle innerhalb von NRW (s. Anlagen 3, 4 und 5).
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-03-20+01:00
Enddatum: 2026-12-31+01:00
5.1.4 Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6 Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs zum Nachweis des Vorhandenseins einer Berufshaftpflichtversicherung.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Skontoabzug Der Bieter muss in den Leistungsverzeichnissen angeben, ob er einen Skontoabzug einräumt (Höhe und Zahlungsziel). Eine Skontogewährung wird bei der Wertung positiv berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Tage beträgt. Der Preis wird entsprechend des Skontoabzuges neu berechnet. Hat der Bieter einen Skontoabzug eingeräumt, so hat der Auftraggeber die Wahl, ob er den Skontoabzug und das damit verbundene verkürzte Zahlungsziel in Anspruch nimmt.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: a) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs zur Eintragung in Berufs- und Handelsregister (ausländische Bieter haben eine entsprechende Berufs- oder Handelsregisternummer nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, anzugeben. Dieses ist auch dann erforderlich, wenn das Angebot über eine Zweigniederlassung mit Sitz in Deutschland erfolgt). b) Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen, c) soweit zutreffend: Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531_EU), d) soweit zutreffend: Erklärung Unteraufträge / Eignungsleihe (Formular 532__EU / Formular 533_EU)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs für die Erklärung, dass ausreichend personelle, finanzielle und technischen Kapazitäten zur Verfügung stehen. 2) Anlage 2 "Leistungsfähigkeit" mit folgenden Angaben, ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen: - Angabe der Befischungsteams (Tabelle 1), - Angabe der fischereilichen Erfahrungen der angegebenen Anodenführer/innen (ein Elektrofischer pro Team muss eine mind. dreijährige Berufserfahrung bei der Erhebung von WRRL-Daten sowohl im Mittelgebirge als auch im Tiefland nachweisen können) (Tabelle 2), - Referenzliste des Büros/Bieters - mind. eine Referenz für Befischungen des EU-WRRL-Monitorings der letzten vier Jahre (es können auch noch nicht abgeschlossene Projekte angegeben werden. Jedoch ist in einem solchen Fall eine zusätzliche aussagekräftige Erläuterung beizufügen, aus welcher hervorgeht, welche Leistungen der Bieter hierzu bereits erbracht hat. Der Auftraggeber wird in der Angebotswertung prüfen und beurteilen, ob diese Referenz eine ausreichende fachliche Eignung (wie gefordert) belegt und damit anerkannt werden kann) (Tabelle 3), - Angaben zur technischen Leistungsfähigkeit (Darstellung der technischen Ausrüstung - Befischungsgeräte und Boote, Tabelle 4 und 5), Soweit während der Auftragsbearbeitung andere Personen als die im Angebot benannten eingesetzt werden sollen, bedarf diese Änderung der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers. Die Zustimmung wird erteilt, wenn die Personen, die die Tätigkeit übernehmen sollen, den vorgenannten Anforderungen gerecht werden. 3) Für alle eingesetzten und in Tabelle 1 der Anlage 2 genannten Anodenführer/innen muss eine Kopie des Bedienungsscheins mit dem Angebot eingereicht werden.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-01-31+01:0009:00:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 48DAYS
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-31+01:0009:05:00+01:00
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-31+01:0009:05:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Erfahrungswerte des LANUV NRW haben gezeigt, dass ein Befischungsteam gem. Definition in der Leistungsbeschreibung maximal zwei Lose je Befischungsjahr bearbeiten kann. Aus diesem Grund wird die Zahl der Zuschläge für einen Bieter auf höchstens zwei Lose je Befischungsjahr je Befischungsteam begrenzt. Der Bieter muss bei Angebotsabgabe angeben, wie viele Befischungsteams insgesamt zur Verfügung stehen werden (s. Anlage 2 Leistungsfähigkeit) und dies auch bei seiner Angabe im Formblatt "Anzahl Lose" berücksichtigen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Ausschreibungsbestimmungen. Ergänzende Regelungen finden sich in den Vertragsbedingungen des Landes NRW.
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
5.1 Los: LOT-0004
Titel: Los 3 im Jahr 2024
Beschreibung: Es werden insgesamt 49 Lose von ca. 22 bis 36 Probestellen gebildet. Ein Los umfasst dabei nur den Zeitraum von einem Befischungsjahr. Die Lose 1-17+49 umfassen das Befischungsjahr 2024, die Lose 18-32 umfassen das Befischungsjahr 2025 und die Lose 33-48 umfassen das Befischungsjahr 2026. Die Vertragslaufzeit beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet spätestens am 31.12.2026. Die Befischungen müssen jeweils im Zeitraum vom 01. August bis 15. Oktober eines Jahres durchgeführt werden. Bei günstigen Witterungsbedingungen können Cyprinidengewässer unter vorheriger Rücksprache mit dem Auftraggeber bis Ende Oktober befischt werden.
Interne Kennung: 3
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 77850000Dienstleistungen im Bereich Fischzucht
Zusätzliche Einstufung(cpv): 77700000Mit dem Fischfang verbundene Dienstleistungen
Zusätzliche Einstufung(cpv): 98300000Diverse Dienstleistungen
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Recklinghausen
Postleitzahl: 45659
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen(DEA36)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die Lose befinden sich alle innerhalb von NRW (s. Anlagen 3, 4 und 5).
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-03-20+01:00
Enddatum: 2026-12-31+01:00
5.1.4 Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6 Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs zum Nachweis des Vorhandenseins einer Berufshaftpflichtversicherung.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Skontoabzug Der Bieter muss in den Leistungsverzeichnissen angeben, ob er einen Skontoabzug einräumt (Höhe und Zahlungsziel). Eine Skontogewährung wird bei der Wertung positiv berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Tage beträgt. Der Preis wird entsprechend des Skontoabzuges neu berechnet. Hat der Bieter einen Skontoabzug eingeräumt, so hat der Auftraggeber die Wahl, ob er den Skontoabzug und das damit verbundene verkürzte Zahlungsziel in Anspruch nimmt.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: a) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs zur Eintragung in Berufs- und Handelsregister (ausländische Bieter haben eine entsprechende Berufs- oder Handelsregisternummer nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, anzugeben. Dieses ist auch dann erforderlich, wenn das Angebot über eine Zweigniederlassung mit Sitz in Deutschland erfolgt). b) Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen, c) soweit zutreffend: Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531_EU), d) soweit zutreffend: Erklärung Unteraufträge / Eignungsleihe (Formular 532__EU / Formular 533_EU)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs für die Erklärung, dass ausreichend personelle, finanzielle und technischen Kapazitäten zur Verfügung stehen. 2) Anlage 2 "Leistungsfähigkeit" mit folgenden Angaben, ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen: - Angabe der Befischungsteams (Tabelle 1), - Angabe der fischereilichen Erfahrungen der angegebenen Anodenführer/innen (ein Elektrofischer pro Team muss eine mind. dreijährige Berufserfahrung bei der Erhebung von WRRL-Daten sowohl im Mittelgebirge als auch im Tiefland nachweisen können) (Tabelle 2), - Referenzliste des Büros/Bieters - mind. eine Referenz für Befischungen des EU-WRRL-Monitorings der letzten vier Jahre (es können auch noch nicht abgeschlossene Projekte angegeben werden. Jedoch ist in einem solchen Fall eine zusätzliche aussagekräftige Erläuterung beizufügen, aus welcher hervorgeht, welche Leistungen der Bieter hierzu bereits erbracht hat. Der Auftraggeber wird in der Angebotswertung prüfen und beurteilen, ob diese Referenz eine ausreichende fachliche Eignung (wie gefordert) belegt und damit anerkannt werden kann) (Tabelle 3), - Angaben zur technischen Leistungsfähigkeit (Darstellung der technischen Ausrüstung - Befischungsgeräte und Boote, Tabelle 4 und 5), Soweit während der Auftragsbearbeitung andere Personen als die im Angebot benannten eingesetzt werden sollen, bedarf diese Änderung der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers. Die Zustimmung wird erteilt, wenn die Personen, die die Tätigkeit übernehmen sollen, den vorgenannten Anforderungen gerecht werden. 3) Für alle eingesetzten und in Tabelle 1 der Anlage 2 genannten Anodenführer/innen muss eine Kopie des Bedienungsscheins mit dem Angebot eingereicht werden.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-01-31+01:0009:00:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 48DAYS
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-31+01:0009:05:00+01:00
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-31+01:0009:05:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Erfahrungswerte des LANUV NRW haben gezeigt, dass ein Befischungsteam gem. Definition in der Leistungsbeschreibung maximal zwei Lose je Befischungsjahr bearbeiten kann. Aus diesem Grund wird die Zahl der Zuschläge für einen Bieter auf höchstens zwei Lose je Befischungsjahr je Befischungsteam begrenzt. Der Bieter muss bei Angebotsabgabe angeben, wie viele Befischungsteams insgesamt zur Verfügung stehen werden (s. Anlage 2 Leistungsfähigkeit) und dies auch bei seiner Angabe im Formblatt "Anzahl Lose" berücksichtigen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Ausschreibungsbestimmungen. Ergänzende Regelungen finden sich in den Vertragsbedingungen des Landes NRW.
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
5.1 Los: LOT-0005
Titel: Los 4 im Jahr 2024
Beschreibung: Es werden insgesamt 49 Lose von ca. 22 bis 36 Probestellen gebildet. Ein Los umfasst dabei nur den Zeitraum von einem Befischungsjahr. Die Lose 1-17+49 umfassen das Befischungsjahr 2024, die Lose 18-32 umfassen das Befischungsjahr 2025 und die Lose 33-48 umfassen das Befischungsjahr 2026. Die Vertragslaufzeit beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet spätestens am 31.12.2026. Die Befischungen müssen jeweils im Zeitraum vom 01. August bis 15. Oktober eines Jahres durchgeführt werden. Bei günstigen Witterungsbedingungen können Cyprinidengewässer unter vorheriger Rücksprache mit dem Auftraggeber bis Ende Oktober befischt werden.
Interne Kennung: 4
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 77850000Dienstleistungen im Bereich Fischzucht
Zusätzliche Einstufung(cpv): 77700000Mit dem Fischfang verbundene Dienstleistungen
Zusätzliche Einstufung(cpv): 98300000Diverse Dienstleistungen
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Recklinghausen
Postleitzahl: 45659
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen(DEA36)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die Lose befinden sich alle innerhalb von NRW (s. Anlagen 3, 4 und 5).
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-03-20+01:00
Enddatum: 2026-12-31+01:00
5.1.4 Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6 Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs zum Nachweis des Vorhandenseins einer Berufshaftpflichtversicherung.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Skontoabzug Der Bieter muss in den Leistungsverzeichnissen angeben, ob er einen Skontoabzug einräumt (Höhe und Zahlungsziel). Eine Skontogewährung wird bei der Wertung positiv berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Tage beträgt. Der Preis wird entsprechend des Skontoabzuges neu berechnet. Hat der Bieter einen Skontoabzug eingeräumt, so hat der Auftraggeber die Wahl, ob er den Skontoabzug und das damit verbundene verkürzte Zahlungsziel in Anspruch nimmt.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: a) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs zur Eintragung in Berufs- und Handelsregister (ausländische Bieter haben eine entsprechende Berufs- oder Handelsregisternummer nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, anzugeben. Dieses ist auch dann erforderlich, wenn das Angebot über eine Zweigniederlassung mit Sitz in Deutschland erfolgt). b) Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen, c) soweit zutreffend: Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531_EU), d) soweit zutreffend: Erklärung Unteraufträge / Eignungsleihe (Formular 532__EU / Formular 533_EU)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs für die Erklärung, dass ausreichend personelle, finanzielle und technischen Kapazitäten zur Verfügung stehen. 2) Anlage 2 "Leistungsfähigkeit" mit folgenden Angaben, ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen: - Angabe der Befischungsteams (Tabelle 1), - Angabe der fischereilichen Erfahrungen der angegebenen Anodenführer/innen (ein Elektrofischer pro Team muss eine mind. dreijährige Berufserfahrung bei der Erhebung von WRRL-Daten sowohl im Mittelgebirge als auch im Tiefland nachweisen können) (Tabelle 2), - Referenzliste des Büros/Bieters - mind. eine Referenz für Befischungen des EU-WRRL-Monitorings der letzten vier Jahre (es können auch noch nicht abgeschlossene Projekte angegeben werden. Jedoch ist in einem solchen Fall eine zusätzliche aussagekräftige Erläuterung beizufügen, aus welcher hervorgeht, welche Leistungen der Bieter hierzu bereits erbracht hat. Der Auftraggeber wird in der Angebotswertung prüfen und beurteilen, ob diese Referenz eine ausreichende fachliche Eignung (wie gefordert) belegt und damit anerkannt werden kann) (Tabelle 3), - Angaben zur technischen Leistungsfähigkeit (Darstellung der technischen Ausrüstung - Befischungsgeräte und Boote, Tabelle 4 und 5), Soweit während der Auftragsbearbeitung andere Personen als die im Angebot benannten eingesetzt werden sollen, bedarf diese Änderung der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers. Die Zustimmung wird erteilt, wenn die Personen, die die Tätigkeit übernehmen sollen, den vorgenannten Anforderungen gerecht werden. 3) Für alle eingesetzten und in Tabelle 1 der Anlage 2 genannten Anodenführer/innen muss eine Kopie des Bedienungsscheins mit dem Angebot eingereicht werden.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-01-31+01:0009:00:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 48DAYS
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-31+01:0009:05:00+01:00
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-31+01:0009:05:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Erfahrungswerte des LANUV NRW haben gezeigt, dass ein Befischungsteam gem. Definition in der Leistungsbeschreibung maximal zwei Lose je Befischungsjahr bearbeiten kann. Aus diesem Grund wird die Zahl der Zuschläge für einen Bieter auf höchstens zwei Lose je Befischungsjahr je Befischungsteam begrenzt. Der Bieter muss bei Angebotsabgabe angeben, wie viele Befischungsteams insgesamt zur Verfügung stehen werden (s. Anlage 2 Leistungsfähigkeit) und dies auch bei seiner Angabe im Formblatt "Anzahl Lose" berücksichtigen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Ausschreibungsbestimmungen. Ergänzende Regelungen finden sich in den Vertragsbedingungen des Landes NRW.
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
5.1 Los: LOT-0006
Titel: Los 5 im Jahr 2024
Beschreibung: Es werden insgesamt 49 Lose von ca. 22 bis 36 Probestellen gebildet. Ein Los umfasst dabei nur den Zeitraum von einem Befischungsjahr. Die Lose 1-17+49 umfassen das Befischungsjahr 2024, die Lose 18-32 umfassen das Befischungsjahr 2025 und die Lose 33-48 umfassen das Befischungsjahr 2026. Die Vertragslaufzeit beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet spätestens am 31.12.2026. Die Befischungen müssen jeweils im Zeitraum vom 01. August bis 15. Oktober eines Jahres durchgeführt werden. Bei günstigen Witterungsbedingungen können Cyprinidengewässer unter vorheriger Rücksprache mit dem Auftraggeber bis Ende Oktober befischt werden.
Interne Kennung: 5
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 77850000Dienstleistungen im Bereich Fischzucht
Zusätzliche Einstufung(cpv): 77700000Mit dem Fischfang verbundene Dienstleistungen
Zusätzliche Einstufung(cpv): 98300000Diverse Dienstleistungen
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Recklinghausen
Postleitzahl: 45659
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen(DEA36)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die Lose befinden sich alle innerhalb von NRW (s. Anlagen 3, 4 und 5).
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-03-20+01:00
Enddatum: 2026-12-31+01:00
5.1.4 Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6 Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs zum Nachweis des Vorhandenseins einer Berufshaftpflichtversicherung.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Skontoabzug Der Bieter muss in den Leistungsverzeichnissen angeben, ob er einen Skontoabzug einräumt (Höhe und Zahlungsziel). Eine Skontogewährung wird bei der Wertung positiv berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Tage beträgt. Der Preis wird entsprechend des Skontoabzuges neu berechnet. Hat der Bieter einen Skontoabzug eingeräumt, so hat der Auftraggeber die Wahl, ob er den Skontoabzug und das damit verbundene verkürzte Zahlungsziel in Anspruch nimmt.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: a) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs zur Eintragung in Berufs- und Handelsregister (ausländische Bieter haben eine entsprechende Berufs- oder Handelsregisternummer nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, anzugeben. Dieses ist auch dann erforderlich, wenn das Angebot über eine Zweigniederlassung mit Sitz in Deutschland erfolgt). b) Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen, c) soweit zutreffend: Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531_EU), d) soweit zutreffend: Erklärung Unteraufträge / Eignungsleihe (Formular 532__EU / Formular 533_EU)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs für die Erklärung, dass ausreichend personelle, finanzielle und technischen Kapazitäten zur Verfügung stehen. 2) Anlage 2 "Leistungsfähigkeit" mit folgenden Angaben, ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen: - Angabe der Befischungsteams (Tabelle 1), - Angabe der fischereilichen Erfahrungen der angegebenen Anodenführer/innen (ein Elektrofischer pro Team muss eine mind. dreijährige Berufserfahrung bei der Erhebung von WRRL-Daten sowohl im Mittelgebirge als auch im Tiefland nachweisen können) (Tabelle 2), - Referenzliste des Büros/Bieters - mind. eine Referenz für Befischungen des EU-WRRL-Monitorings der letzten vier Jahre (es können auch noch nicht abgeschlossene Projekte angegeben werden. Jedoch ist in einem solchen Fall eine zusätzliche aussagekräftige Erläuterung beizufügen, aus welcher hervorgeht, welche Leistungen der Bieter hierzu bereits erbracht hat. Der Auftraggeber wird in der Angebotswertung prüfen und beurteilen, ob diese Referenz eine ausreichende fachliche Eignung (wie gefordert) belegt und damit anerkannt werden kann) (Tabelle 3), - Angaben zur technischen Leistungsfähigkeit (Darstellung der technischen Ausrüstung - Befischungsgeräte und Boote, Tabelle 4 und 5), Soweit während der Auftragsbearbeitung andere Personen als die im Angebot benannten eingesetzt werden sollen, bedarf diese Änderung der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers. Die Zustimmung wird erteilt, wenn die Personen, die die Tätigkeit übernehmen sollen, den vorgenannten Anforderungen gerecht werden. 3) Für alle eingesetzten und in Tabelle 1 der Anlage 2 genannten Anodenführer/innen muss eine Kopie des Bedienungsscheins mit dem Angebot eingereicht werden.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-01-31+01:0009:00:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 48DAYS
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-31+01:0009:05:00+01:00
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-31+01:0009:05:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Erfahrungswerte des LANUV NRW haben gezeigt, dass ein Befischungsteam gem. Definition in der Leistungsbeschreibung maximal zwei Lose je Befischungsjahr bearbeiten kann. Aus diesem Grund wird die Zahl der Zuschläge für einen Bieter auf höchstens zwei Lose je Befischungsjahr je Befischungsteam begrenzt. Der Bieter muss bei Angebotsabgabe angeben, wie viele Befischungsteams insgesamt zur Verfügung stehen werden (s. Anlage 2 Leistungsfähigkeit) und dies auch bei seiner Angabe im Formblatt "Anzahl Lose" berücksichtigen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Ausschreibungsbestimmungen. Ergänzende Regelungen finden sich in den Vertragsbedingungen des Landes NRW.
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
5.1 Los: LOT-0007
Titel: Los 6 im Jahr 2024
Beschreibung: Es werden insgesamt 49 Lose von ca. 22 bis 36 Probestellen gebildet. Ein Los umfasst dabei nur den Zeitraum von einem Befischungsjahr. Die Lose 1-17+49 umfassen das Befischungsjahr 2024, die Lose 18-32 umfassen das Befischungsjahr 2025 und die Lose 33-48 umfassen das Befischungsjahr 2026. Die Vertragslaufzeit beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet spätestens am 31.12.2026. Die Befischungen müssen jeweils im Zeitraum vom 01. August bis 15. Oktober eines Jahres durchgeführt werden. Bei günstigen Witterungsbedingungen können Cyprinidengewässer unter vorheriger Rücksprache mit dem Auftraggeber bis Ende Oktober befischt werden.
Interne Kennung: 6
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 77850000Dienstleistungen im Bereich Fischzucht
Zusätzliche Einstufung(cpv): 77700000Mit dem Fischfang verbundene Dienstleistungen
Zusätzliche Einstufung(cpv): 98300000Diverse Dienstleistungen
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Recklinghausen
Postleitzahl: 45659
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen(DEA36)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die Lose befinden sich alle innerhalb von NRW (s. Anlagen 3, 4 und 5).
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-03-20+01:00
Enddatum: 2026-12-31+01:00
5.1.4 Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6 Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs zum Nachweis des Vorhandenseins einer Berufshaftpflichtversicherung.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Skontoabzug Der Bieter muss in den Leistungsverzeichnissen angeben, ob er einen Skontoabzug einräumt (Höhe und Zahlungsziel). Eine Skontogewährung wird bei der Wertung positiv berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Tage beträgt. Der Preis wird entsprechend des Skontoabzuges neu berechnet. Hat der Bieter einen Skontoabzug eingeräumt, so hat der Auftraggeber die Wahl, ob er den Skontoabzug und das damit verbundene verkürzte Zahlungsziel in Anspruch nimmt.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: a) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs zur Eintragung in Berufs- und Handelsregister (ausländische Bieter haben eine entsprechende Berufs- oder Handelsregisternummer nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, anzugeben. Dieses ist auch dann erforderlich, wenn das Angebot über eine Zweigniederlassung mit Sitz in Deutschland erfolgt). b) Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen, c) soweit zutreffend: Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531_EU), d) soweit zutreffend: Erklärung Unteraufträge / Eignungsleihe (Formular 532__EU / Formular 533_EU)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs für die Erklärung, dass ausreichend personelle, finanzielle und technischen Kapazitäten zur Verfügung stehen. 2) Anlage 2 "Leistungsfähigkeit" mit folgenden Angaben, ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen: - Angabe der Befischungsteams (Tabelle 1), - Angabe der fischereilichen Erfahrungen der angegebenen Anodenführer/innen (ein Elektrofischer pro Team muss eine mind. dreijährige Berufserfahrung bei der Erhebung von WRRL-Daten sowohl im Mittelgebirge als auch im Tiefland nachweisen können) (Tabelle 2), - Referenzliste des Büros/Bieters - mind. eine Referenz für Befischungen des EU-WRRL-Monitorings der letzten vier Jahre (es können auch noch nicht abgeschlossene Projekte angegeben werden. Jedoch ist in einem solchen Fall eine zusätzliche aussagekräftige Erläuterung beizufügen, aus welcher hervorgeht, welche Leistungen der Bieter hierzu bereits erbracht hat. Der Auftraggeber wird in der Angebotswertung prüfen und beurteilen, ob diese Referenz eine ausreichende fachliche Eignung (wie gefordert) belegt und damit anerkannt werden kann) (Tabelle 3), - Angaben zur technischen Leistungsfähigkeit (Darstellung der technischen Ausrüstung - Befischungsgeräte und Boote, Tabelle 4 und 5), Soweit während der Auftragsbearbeitung andere Personen als die im Angebot benannten eingesetzt werden sollen, bedarf diese Änderung der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers. Die Zustimmung wird erteilt, wenn die Personen, die die Tätigkeit übernehmen sollen, den vorgenannten Anforderungen gerecht werden. 3) Für alle eingesetzten und in Tabelle 1 der Anlage 2 genannten Anodenführer/innen muss eine Kopie des Bedienungsscheins mit dem Angebot eingereicht werden.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-01-31+01:0009:00:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 48DAYS
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-31+01:0009:05:00+01:00
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-31+01:0009:05:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Erfahrungswerte des LANUV NRW haben gezeigt, dass ein Befischungsteam gem. Definition in der Leistungsbeschreibung maximal zwei Lose je Befischungsjahr bearbeiten kann. Aus diesem Grund wird die Zahl der Zuschläge für einen Bieter auf höchstens zwei Lose je Befischungsjahr je Befischungsteam begrenzt. Der Bieter muss bei Angebotsabgabe angeben, wie viele Befischungsteams insgesamt zur Verfügung stehen werden (s. Anlage 2 Leistungsfähigkeit) und dies auch bei seiner Angabe im Formblatt "Anzahl Lose" berücksichtigen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Ausschreibungsbestimmungen. Ergänzende Regelungen finden sich in den Vertragsbedingungen des Landes NRW.
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
5.1 Los: LOT-0008
Titel: Los 7 im Jahr 2024
Beschreibung: Es werden insgesamt 49 Lose von ca. 22 bis 36 Probestellen gebildet. Ein Los umfasst dabei nur den Zeitraum von einem Befischungsjahr. Die Lose 1-17+49 umfassen das Befischungsjahr 2024, die Lose 18-32 umfassen das Befischungsjahr 2025 und die Lose 33-48 umfassen das Befischungsjahr 2026. Die Vertragslaufzeit beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet spätestens am 31.12.2026. Die Befischungen müssen jeweils im Zeitraum vom 01. August bis 15. Oktober eines Jahres durchgeführt werden. Bei günstigen Witterungsbedingungen können Cyprinidengewässer unter vorheriger Rücksprache mit dem Auftraggeber bis Ende Oktober befischt werden.
Interne Kennung: 7
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 77850000Dienstleistungen im Bereich Fischzucht
Zusätzliche Einstufung(cpv): 77700000Mit dem Fischfang verbundene Dienstleistungen
Zusätzliche Einstufung(cpv): 98300000Diverse Dienstleistungen
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Recklinghausen
Postleitzahl: 45659
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen(DEA36)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die Lose befinden sich alle innerhalb von NRW (s. Anlagen 3, 4 und 5).
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-03-20+01:00
Enddatum: 2026-12-31+01:00
5.1.4 Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6 Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs zum Nachweis des Vorhandenseins einer Berufshaftpflichtversicherung.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Skontoabzug Der Bieter muss in den Leistungsverzeichnissen angeben, ob er einen Skontoabzug einräumt (Höhe und Zahlungsziel). Eine Skontogewährung wird bei der Wertung positiv berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Tage beträgt. Der Preis wird entsprechend des Skontoabzuges neu berechnet. Hat der Bieter einen Skontoabzug eingeräumt, so hat der Auftraggeber die Wahl, ob er den Skontoabzug und das damit verbundene verkürzte Zahlungsziel in Anspruch nimmt.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: a) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs zur Eintragung in Berufs- und Handelsregister (ausländische Bieter haben eine entsprechende Berufs- oder Handelsregisternummer nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, anzugeben. Dieses ist auch dann erforderlich, wenn das Angebot über eine Zweigniederlassung mit Sitz in Deutschland erfolgt). b) Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen, c) soweit zutreffend: Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531_EU), d) soweit zutreffend: Erklärung Unteraufträge / Eignungsleihe (Formular 532__EU / Formular 533_EU)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs für die Erklärung, dass ausreichend personelle, finanzielle und technischen Kapazitäten zur Verfügung stehen. 2) Anlage 2 "Leistungsfähigkeit" mit folgenden Angaben, ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen: - Angabe der Befischungsteams (Tabelle 1), - Angabe der fischereilichen Erfahrungen der angegebenen Anodenführer/innen (ein Elektrofischer pro Team muss eine mind. dreijährige Berufserfahrung bei der Erhebung von WRRL-Daten sowohl im Mittelgebirge als auch im Tiefland nachweisen können) (Tabelle 2), - Referenzliste des Büros/Bieters - mind. eine Referenz für Befischungen des EU-WRRL-Monitorings der letzten vier Jahre (es können auch noch nicht abgeschlossene Projekte angegeben werden. Jedoch ist in einem solchen Fall eine zusätzliche aussagekräftige Erläuterung beizufügen, aus welcher hervorgeht, welche Leistungen der Bieter hierzu bereits erbracht hat. Der Auftraggeber wird in der Angebotswertung prüfen und beurteilen, ob diese Referenz eine ausreichende fachliche Eignung (wie gefordert) belegt und damit anerkannt werden kann) (Tabelle 3), - Angaben zur technischen Leistungsfähigkeit (Darstellung der technischen Ausrüstung - Befischungsgeräte und Boote, Tabelle 4 und 5), Soweit während der Auftragsbearbeitung andere Personen als die im Angebot benannten eingesetzt werden sollen, bedarf diese Änderung der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers. Die Zustimmung wird erteilt, wenn die Personen, die die Tätigkeit übernehmen sollen, den vorgenannten Anforderungen gerecht werden. 3) Für alle eingesetzten und in Tabelle 1 der Anlage 2 genannten Anodenführer/innen muss eine Kopie des Bedienungsscheins mit dem Angebot eingereicht werden.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-01-31+01:0009:00:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 48DAYS
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-31+01:0009:05:00+01:00
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-31+01:0009:05:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Erfahrungswerte des LANUV NRW haben gezeigt, dass ein Befischungsteam gem. Definition in der Leistungsbeschreibung maximal zwei Lose je Befischungsjahr bearbeiten kann. Aus diesem Grund wird die Zahl der Zuschläge für einen Bieter auf höchstens zwei Lose je Befischungsjahr je Befischungsteam begrenzt. Der Bieter muss bei Angebotsabgabe angeben, wie viele Befischungsteams insgesamt zur Verfügung stehen werden (s. Anlage 2 Leistungsfähigkeit) und dies auch bei seiner Angabe im Formblatt "Anzahl Lose" berücksichtigen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Ausschreibungsbestimmungen. Ergänzende Regelungen finden sich in den Vertragsbedingungen des Landes NRW.
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
5.1 Los: LOT-0009
Titel: Los 8 im Jahr 2024
Beschreibung: Es werden insgesamt 49 Lose von ca. 22 bis 36 Probestellen gebildet. Ein Los umfasst dabei nur den Zeitraum von einem Befischungsjahr. Die Lose 1-17+49 umfassen das Befischungsjahr 2024, die Lose 18-32 umfassen das Befischungsjahr 2025 und die Lose 33-48 umfassen das Befischungsjahr 2026. Die Vertragslaufzeit beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet spätestens am 31.12.2026. Die Befischungen müssen jeweils im Zeitraum vom 01. August bis 15. Oktober eines Jahres durchgeführt werden. Bei günstigen Witterungsbedingungen können Cyprinidengewässer unter vorheriger Rücksprache mit dem Auftraggeber bis Ende Oktober befischt werden.
Interne Kennung: 8
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 77850000Dienstleistungen im Bereich Fischzucht
Zusätzliche Einstufung(cpv): 77700000Mit dem Fischfang verbundene Dienstleistungen
Zusätzliche Einstufung(cpv): 98300000Diverse Dienstleistungen
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Recklinghausen
Postleitzahl: 45659
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen(DEA36)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die Lose befinden sich alle innerhalb von NRW (s. Anlagen 3, 4 und 5).
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-03-20+01:00
Enddatum: 2026-12-31+01:00
5.1.4 Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6 Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs zum Nachweis des Vorhandenseins einer Berufshaftpflichtversicherung.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Skontoabzug Der Bieter muss in den Leistungsverzeichnissen angeben, ob er einen Skontoabzug einräumt (Höhe und Zahlungsziel). Eine Skontogewährung wird bei der Wertung positiv berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Tage beträgt. Der Preis wird entsprechend des Skontoabzuges neu berechnet. Hat der Bieter einen Skontoabzug eingeräumt, so hat der Auftraggeber die Wahl, ob er den Skontoabzug und das damit verbundene verkürzte Zahlungsziel in Anspruch nimmt.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: a) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs zur Eintragung in Berufs- und Handelsregister (ausländische Bieter haben eine entsprechende Berufs- oder Handelsregisternummer nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, anzugeben. Dieses ist auch dann erforderlich, wenn das Angebot über eine Zweigniederlassung mit Sitz in Deutschland erfolgt). b) Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen, c) soweit zutreffend: Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531_EU), d) soweit zutreffend: Erklärung Unteraufträge / Eignungsleihe (Formular 532__EU / Formular 533_EU)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs für die Erklärung, dass ausreichend personelle, finanzielle und technischen Kapazitäten zur Verfügung stehen. 2) Anlage 2 "Leistungsfähigkeit" mit folgenden Angaben, ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen: - Angabe der Befischungsteams (Tabelle 1), - Angabe der fischereilichen Erfahrungen der angegebenen Anodenführer/innen (ein Elektrofischer pro Team muss eine mind. dreijährige Berufserfahrung bei der Erhebung von WRRL-Daten sowohl im Mittelgebirge als auch im Tiefland nachweisen können) (Tabelle 2), - Referenzliste des Büros/Bieters - mind. eine Referenz für Befischungen des EU-WRRL-Monitorings der letzten vier Jahre (es können auch noch nicht abgeschlossene Projekte angegeben werden. Jedoch ist in einem solchen Fall eine zusätzliche aussagekräftige Erläuterung beizufügen, aus welcher hervorgeht, welche Leistungen der Bieter hierzu bereits erbracht hat. Der Auftraggeber wird in der Angebotswertung prüfen und beurteilen, ob diese Referenz eine ausreichende fachliche Eignung (wie gefordert) belegt und damit anerkannt werden kann) (Tabelle 3), - Angaben zur technischen Leistungsfähigkeit (Darstellung der technischen Ausrüstung - Befischungsgeräte und Boote, Tabelle 4 und 5), Soweit während der Auftragsbearbeitung andere Personen als die im Angebot benannten eingesetzt werden sollen, bedarf diese Änderung der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers. Die Zustimmung wird erteilt, wenn die Personen, die die Tätigkeit übernehmen sollen, den vorgenannten Anforderungen gerecht werden. 3) Für alle eingesetzten und in Tabelle 1 der Anlage 2 genannten Anodenführer/innen muss eine Kopie des Bedienungsscheins mit dem Angebot eingereicht werden.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-01-31+01:0009:00:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 48DAYS
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-31+01:0009:05:00+01:00
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-31+01:0009:05:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Erfahrungswerte des LANUV NRW haben gezeigt, dass ein Befischungsteam gem. Definition in der Leistungsbeschreibung maximal zwei Lose je Befischungsjahr bearbeiten kann. Aus diesem Grund wird die Zahl der Zuschläge für einen Bieter auf höchstens zwei Lose je Befischungsjahr je Befischungsteam begrenzt. Der Bieter muss bei Angebotsabgabe angeben, wie viele Befischungsteams insgesamt zur Verfügung stehen werden (s. Anlage 2 Leistungsfähigkeit) und dies auch bei seiner Angabe im Formblatt "Anzahl Lose" berücksichtigen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Ausschreibungsbestimmungen. Ergänzende Regelungen finden sich in den Vertragsbedingungen des Landes NRW.
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
5.1 Los: LOT-0010
Titel: Los 9 im Jahr 2024
Beschreibung: Es werden insgesamt 49 Lose von ca. 22 bis 36 Probestellen gebildet. Ein Los umfasst dabei nur den Zeitraum von einem Befischungsjahr. Die Lose 1-17+49 umfassen das Befischungsjahr 2024, die Lose 18-32 umfassen das Befischungsjahr 2025 und die Lose 33-48 umfassen das Befischungsjahr 2026. Die Vertragslaufzeit beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet spätestens am 31.12.2026. Die Befischungen müssen jeweils im Zeitraum vom 01. August bis 15. Oktober eines Jahres durchgeführt werden. Bei günstigen Witterungsbedingungen können Cyprinidengewässer unter vorheriger Rücksprache mit dem Auftraggeber bis Ende Oktober befischt werden.
Interne Kennung: 9
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 77850000Dienstleistungen im Bereich Fischzucht
Zusätzliche Einstufung(cpv): 77700000Mit dem Fischfang verbundene Dienstleistungen
Zusätzliche Einstufung(cpv): 98300000Diverse Dienstleistungen
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Recklinghausen
Postleitzahl: 45659
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen(DEA36)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die Lose befinden sich alle innerhalb von NRW (s. Anlagen 3, 4 und 5).
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-03-20+01:00
Enddatum: 2026-12-31+01:00
5.1.4 Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6 Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs zum Nachweis des Vorhandenseins einer Berufshaftpflichtversicherung.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Skontoabzug Der Bieter muss in den Leistungsverzeichnissen angeben, ob er einen Skontoabzug einräumt (Höhe und Zahlungsziel). Eine Skontogewährung wird bei der Wertung positiv berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Tage beträgt. Der Preis wird entsprechend des Skontoabzuges neu berechnet. Hat der Bieter einen Skontoabzug eingeräumt, so hat der Auftraggeber die Wahl, ob er den Skontoabzug und das damit verbundene verkürzte Zahlungsziel in Anspruch nimmt.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: a) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs zur Eintragung in Berufs- und Handelsregister (ausländische Bieter haben eine entsprechende Berufs- oder Handelsregisternummer nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, anzugeben. Dieses ist auch dann erforderlich, wenn das Angebot über eine Zweigniederlassung mit Sitz in Deutschland erfolgt). b) Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen, c) soweit zutreffend: Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531_EU), d) soweit zutreffend: Erklärung Unteraufträge / Eignungsleihe (Formular 532__EU / Formular 533_EU)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs für die Erklärung, dass ausreichend personelle, finanzielle und technischen Kapazitäten zur Verfügung stehen. 2) Anlage 2 "Leistungsfähigkeit" mit folgenden Angaben, ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen: - Angabe der Befischungsteams (Tabelle 1), - Angabe der fischereilichen Erfahrungen der angegebenen Anodenführer/innen (ein Elektrofischer pro Team muss eine mind. dreijährige Berufserfahrung bei der Erhebung von WRRL-Daten sowohl im Mittelgebirge als auch im Tiefland nachweisen können) (Tabelle 2), - Referenzliste des Büros/Bieters - mind. eine Referenz für Befischungen des EU-WRRL-Monitorings der letzten vier Jahre (es können auch noch nicht abgeschlossene Projekte angegeben werden. Jedoch ist in einem solchen Fall eine zusätzliche aussagekräftige Erläuterung beizufügen, aus welcher hervorgeht, welche Leistungen der Bieter hierzu bereits erbracht hat. Der Auftraggeber wird in der Angebotswertung prüfen und beurteilen, ob diese Referenz eine ausreichende fachliche Eignung (wie gefordert) belegt und damit anerkannt werden kann) (Tabelle 3), - Angaben zur technischen Leistungsfähigkeit (Darstellung der technischen Ausrüstung - Befischungsgeräte und Boote, Tabelle 4 und 5), Soweit während der Auftragsbearbeitung andere Personen als die im Angebot benannten eingesetzt werden sollen, bedarf diese Änderung der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers. Die Zustimmung wird erteilt, wenn die Personen, die die Tätigkeit übernehmen sollen, den vorgenannten Anforderungen gerecht werden. 3) Für alle eingesetzten und in Tabelle 1 der Anlage 2 genannten Anodenführer/innen muss eine Kopie des Bedienungsscheins mit dem Angebot eingereicht werden.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-01-31+01:0009:00:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 48DAYS
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-31+01:0009:05:00+01:00
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-31+01:0009:05:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Erfahrungswerte des LANUV NRW haben gezeigt, dass ein Befischungsteam gem. Definition in der Leistungsbeschreibung maximal zwei Lose je Befischungsjahr bearbeiten kann. Aus diesem Grund wird die Zahl der Zuschläge für einen Bieter auf höchstens zwei Lose je Befischungsjahr je Befischungsteam begrenzt. Der Bieter muss bei Angebotsabgabe angeben, wie viele Befischungsteams insgesamt zur Verfügung stehen werden (s. Anlage 2 Leistungsfähigkeit) und dies auch bei seiner Angabe im Formblatt "Anzahl Lose" berücksichtigen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Ausschreibungsbestimmungen. Ergänzende Regelungen finden sich in den Vertragsbedingungen des Landes NRW.
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
5.1 Los: LOT-0011
Titel: Los 10 im Jahr 2024
Beschreibung: Es werden insgesamt 49 Lose von ca. 22 bis 36 Probestellen gebildet. Ein Los umfasst dabei nur den Zeitraum von einem Befischungsjahr. Die Lose 1-17+49 umfassen das Befischungsjahr 2024, die Lose 18-32 umfassen das Befischungsjahr 2025 und die Lose 33-48 umfassen das Befischungsjahr 2026. Die Vertragslaufzeit beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet spätestens am 31.12.2026. Die Befischungen müssen jeweils im Zeitraum vom 01. August bis 15. Oktober eines Jahres durchgeführt werden. Bei günstigen Witterungsbedingungen können Cyprinidengewässer unter vorheriger Rücksprache mit dem Auftraggeber bis Ende Oktober befischt werden.
Interne Kennung: 10
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 77850000Dienstleistungen im Bereich Fischzucht
Zusätzliche Einstufung(cpv): 77700000Mit dem Fischfang verbundene Dienstleistungen
Zusätzliche Einstufung(cpv): 98300000Diverse Dienstleistungen
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Recklinghausen
Postleitzahl: 45659
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen(DEA36)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die Lose befinden sich alle innerhalb von NRW (s. Anlagen 3, 4 und 5).
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-03-20+01:00
Enddatum: 2026-12-31+01:00
5.1.4 Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6 Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs zum Nachweis des Vorhandenseins einer Berufshaftpflichtversicherung.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Skontoabzug Der Bieter muss in den Leistungsverzeichnissen angeben, ob er einen Skontoabzug einräumt (Höhe und Zahlungsziel). Eine Skontogewährung wird bei der Wertung positiv berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Tage beträgt. Der Preis wird entsprechend des Skontoabzuges neu berechnet. Hat der Bieter einen Skontoabzug eingeräumt, so hat der Auftraggeber die Wahl, ob er den Skontoabzug und das damit verbundene verkürzte Zahlungsziel in Anspruch nimmt.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: a) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs zur Eintragung in Berufs- und Handelsregister (ausländische Bieter haben eine entsprechende Berufs- oder Handelsregisternummer nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, anzugeben. Dieses ist auch dann erforderlich, wenn das Angebot über eine Zweigniederlassung mit Sitz in Deutschland erfolgt). b) Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen, c) soweit zutreffend: Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531_EU), d) soweit zutreffend: Erklärung Unteraufträge / Eignungsleihe (Formular 532__EU / Formular 533_EU)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs für die Erklärung, dass ausreichend personelle, finanzielle und technischen Kapazitäten zur Verfügung stehen. 2) Anlage 2 "Leistungsfähigkeit" mit folgenden Angaben, ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen: - Angabe der Befischungsteams (Tabelle 1), - Angabe der fischereilichen Erfahrungen der angegebenen Anodenführer/innen (ein Elektrofischer pro Team muss eine mind. dreijährige Berufserfahrung bei der Erhebung von WRRL-Daten sowohl im Mittelgebirge als auch im Tiefland nachweisen können) (Tabelle 2), - Referenzliste des Büros/Bieters - mind. eine Referenz für Befischungen des EU-WRRL-Monitorings der letzten vier Jahre (es können auch noch nicht abgeschlossene Projekte angegeben werden. Jedoch ist in einem solchen Fall eine zusätzliche aussagekräftige Erläuterung beizufügen, aus welcher hervorgeht, welche Leistungen der Bieter hierzu bereits erbracht hat. Der Auftraggeber wird in der Angebotswertung prüfen und beurteilen, ob diese Referenz eine ausreichende fachliche Eignung (wie gefordert) belegt und damit anerkannt werden kann) (Tabelle 3), - Angaben zur technischen Leistungsfähigkeit (Darstellung der technischen Ausrüstung - Befischungsgeräte und Boote, Tabelle 4 und 5), Soweit während der Auftragsbearbeitung andere Personen als die im Angebot benannten eingesetzt werden sollen, bedarf diese Änderung der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers. Die Zustimmung wird erteilt, wenn die Personen, die die Tätigkeit übernehmen sollen, den vorgenannten Anforderungen gerecht werden. 3) Für alle eingesetzten und in Tabelle 1 der Anlage 2 genannten Anodenführer/innen muss eine Kopie des Bedienungsscheins mit dem Angebot eingereicht werden.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-01-31+01:0009:00:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 48DAYS
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-31+01:0009:05:00+01:00
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-31+01:0009:05:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Erfahrungswerte des LANUV NRW haben gezeigt, dass ein Befischungsteam gem. Definition in der Leistungsbeschreibung maximal zwei Lose je Befischungsjahr bearbeiten kann. Aus diesem Grund wird die Zahl der Zuschläge für einen Bieter auf höchstens zwei Lose je Befischungsjahr je Befischungsteam begrenzt. Der Bieter muss bei Angebotsabgabe angeben, wie viele Befischungsteams insgesamt zur Verfügung stehen werden (s. Anlage 2 Leistungsfähigkeit) und dies auch bei seiner Angabe im Formblatt "Anzahl Lose" berücksichtigen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Ausschreibungsbestimmungen. Ergänzende Regelungen finden sich in den Vertragsbedingungen des Landes NRW.
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
5.1 Los: LOT-0012
Titel: Los 11 im Jahr 2024
Beschreibung: Es werden insgesamt 49 Lose von ca. 22 bis 36 Probestellen gebildet. Ein Los umfasst dabei nur den Zeitraum von einem Befischungsjahr. Die Lose 1-17+49 umfassen das Befischungsjahr 2024, die Lose 18-32 umfassen das Befischungsjahr 2025 und die Lose 33-48 umfassen das Befischungsjahr 2026. Die Vertragslaufzeit beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet spätestens am 31.12.2026. Die Befischungen müssen jeweils im Zeitraum vom 01. August bis 15. Oktober eines Jahres durchgeführt werden. Bei günstigen Witterungsbedingungen können Cyprinidengewässer unter vorheriger Rücksprache mit dem Auftraggeber bis Ende Oktober befischt werden.
Interne Kennung: 11
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 77850000Dienstleistungen im Bereich Fischzucht
Zusätzliche Einstufung(cpv): 77700000Mit dem Fischfang verbundene Dienstleistungen
Zusätzliche Einstufung(cpv): 98300000Diverse Dienstleistungen
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Recklinghausen
Postleitzahl: 45659
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen(DEA36)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die Lose befinden sich alle innerhalb von NRW (s. Anlagen 3, 4 und 5).
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-03-20+01:00
Enddatum: 2026-12-31+01:00
5.1.4 Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6 Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs zum Nachweis des Vorhandenseins einer Berufshaftpflichtversicherung.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Skontoabzug Der Bieter muss in den Leistungsverzeichnissen angeben, ob er einen Skontoabzug einräumt (Höhe und Zahlungsziel). Eine Skontogewährung wird bei der Wertung positiv berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Tage beträgt. Der Preis wird entsprechend des Skontoabzuges neu berechnet. Hat der Bieter einen Skontoabzug eingeräumt, so hat der Auftraggeber die Wahl, ob er den Skontoabzug und das damit verbundene verkürzte Zahlungsziel in Anspruch nimmt.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: a) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs zur Eintragung in Berufs- und Handelsregister (ausländische Bieter haben eine entsprechende Berufs- oder Handelsregisternummer nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, anzugeben. Dieses ist auch dann erforderlich, wenn das Angebot über eine Zweigniederlassung mit Sitz in Deutschland erfolgt). b) Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen, c) soweit zutreffend: Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531_EU), d) soweit zutreffend: Erklärung Unteraufträge / Eignungsleihe (Formular 532__EU / Formular 533_EU)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs für die Erklärung, dass ausreichend personelle, finanzielle und technischen Kapazitäten zur Verfügung stehen. 2) Anlage 2 "Leistungsfähigkeit" mit folgenden Angaben, ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen: - Angabe der Befischungsteams (Tabelle 1), - Angabe der fischereilichen Erfahrungen der angegebenen Anodenführer/innen (ein Elektrofischer pro Team muss eine mind. dreijährige Berufserfahrung bei der Erhebung von WRRL-Daten sowohl im Mittelgebirge als auch im Tiefland nachweisen können) (Tabelle 2), - Referenzliste des Büros/Bieters - mind. eine Referenz für Befischungen des EU-WRRL-Monitorings der letzten vier Jahre (es können auch noch nicht abgeschlossene Projekte angegeben werden. Jedoch ist in einem solchen Fall eine zusätzliche aussagekräftige Erläuterung beizufügen, aus welcher hervorgeht, welche Leistungen der Bieter hierzu bereits erbracht hat. Der Auftraggeber wird in der Angebotswertung prüfen und beurteilen, ob diese Referenz eine ausreichende fachliche Eignung (wie gefordert) belegt und damit anerkannt werden kann) (Tabelle 3), - Angaben zur technischen Leistungsfähigkeit (Darstellung der technischen Ausrüstung - Befischungsgeräte und Boote, Tabelle 4 und 5), Soweit während der Auftragsbearbeitung andere Personen als die im Angebot benannten eingesetzt werden sollen, bedarf diese Änderung der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers. Die Zustimmung wird erteilt, wenn die Personen, die die Tätigkeit übernehmen sollen, den vorgenannten Anforderungen gerecht werden. 3) Für alle eingesetzten und in Tabelle 1 der Anlage 2 genannten Anodenführer/innen muss eine Kopie des Bedienungsscheins mit dem Angebot eingereicht werden.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-01-31+01:0009:00:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 48DAYS
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-31+01:0009:05:00+01:00
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-31+01:0009:05:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Erfahrungswerte des LANUV NRW haben gezeigt, dass ein Befischungsteam gem. Definition in der Leistungsbeschreibung maximal zwei Lose je Befischungsjahr bearbeiten kann. Aus diesem Grund wird die Zahl der Zuschläge für einen Bieter auf höchstens zwei Lose je Befischungsjahr je Befischungsteam begrenzt. Der Bieter muss bei Angebotsabgabe angeben, wie viele Befischungsteams insgesamt zur Verfügung stehen werden (s. Anlage 2 Leistungsfähigkeit) und dies auch bei seiner Angabe im Formblatt "Anzahl Lose" berücksichtigen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Ausschreibungsbestimmungen. Ergänzende Regelungen finden sich in den Vertragsbedingungen des Landes NRW.
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
5.1 Los: LOT-0013
Titel: Los 12 im Jahr 2024
Beschreibung: Es werden insgesamt 49 Lose von ca. 22 bis 36 Probestellen gebildet. Ein Los umfasst dabei nur den Zeitraum von einem Befischungsjahr. Die Lose 1-17+49 umfassen das Befischungsjahr 2024, die Lose 18-32 umfassen das Befischungsjahr 2025 und die Lose 33-48 umfassen das Befischungsjahr 2026. Die Vertragslaufzeit beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet spätestens am 31.12.2026. Die Befischungen müssen jeweils im Zeitraum vom 01. August bis 15. Oktober eines Jahres durchgeführt werden. Bei günstigen Witterungsbedingungen können Cyprinidengewässer unter vorheriger Rücksprache mit dem Auftraggeber bis Ende Oktober befischt werden.
Interne Kennung: 12
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 77850000Dienstleistungen im Bereich Fischzucht
Zusätzliche Einstufung(cpv): 77700000Mit dem Fischfang verbundene Dienstleistungen
Zusätzliche Einstufung(cpv): 98300000Diverse Dienstleistungen
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Recklinghausen
Postleitzahl: 45659
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen(DEA36)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die Lose befinden sich alle innerhalb von NRW (s. Anlagen 3, 4 und 5).
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-03-20+01:00
Enddatum: 2026-12-31+01:00
5.1.4 Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6 Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs zum Nachweis des Vorhandenseins einer Berufshaftpflichtversicherung.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Skontoabzug Der Bieter muss in den Leistungsverzeichnissen angeben, ob er einen Skontoabzug einräumt (Höhe und Zahlungsziel). Eine Skontogewährung wird bei der Wertung positiv berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Tage beträgt. Der Preis wird entsprechend des Skontoabzuges neu berechnet. Hat der Bieter einen Skontoabzug eingeräumt, so hat der Auftraggeber die Wahl, ob er den Skontoabzug und das damit verbundene verkürzte Zahlungsziel in Anspruch nimmt.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: a) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs zur Eintragung in Berufs- und Handelsregister (ausländische Bieter haben eine entsprechende Berufs- oder Handelsregisternummer nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, anzugeben. Dieses ist auch dann erforderlich, wenn das Angebot über eine Zweigniederlassung mit Sitz in Deutschland erfolgt). b) Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen, c) soweit zutreffend: Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531_EU), d) soweit zutreffend: Erklärung Unteraufträge / Eignungsleihe (Formular 532__EU / Formular 533_EU)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs für die Erklärung, dass ausreichend personelle, finanzielle und technischen Kapazitäten zur Verfügung stehen. 2) Anlage 2 "Leistungsfähigkeit" mit folgenden Angaben, ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen: - Angabe der Befischungsteams (Tabelle 1), - Angabe der fischereilichen Erfahrungen der angegebenen Anodenführer/innen (ein Elektrofischer pro Team muss eine mind. dreijährige Berufserfahrung bei der Erhebung von WRRL-Daten sowohl im Mittelgebirge als auch im Tiefland nachweisen können) (Tabelle 2), - Referenzliste des Büros/Bieters - mind. eine Referenz für Befischungen des EU-WRRL-Monitorings der letzten vier Jahre (es können auch noch nicht abgeschlossene Projekte angegeben werden. Jedoch ist in einem solchen Fall eine zusätzliche aussagekräftige Erläuterung beizufügen, aus welcher hervorgeht, welche Leistungen der Bieter hierzu bereits erbracht hat. Der Auftraggeber wird in der Angebotswertung prüfen und beurteilen, ob diese Referenz eine ausreichende fachliche Eignung (wie gefordert) belegt und damit anerkannt werden kann) (Tabelle 3), - Angaben zur technischen Leistungsfähigkeit (Darstellung der technischen Ausrüstung - Befischungsgeräte und Boote, Tabelle 4 und 5), Soweit während der Auftragsbearbeitung andere Personen als die im Angebot benannten eingesetzt werden sollen, bedarf diese Änderung der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers. Die Zustimmung wird erteilt, wenn die Personen, die die Tätigkeit übernehmen sollen, den vorgenannten Anforderungen gerecht werden. 3) Für alle eingesetzten und in Tabelle 1 der Anlage 2 genannten Anodenführer/innen muss eine Kopie des Bedienungsscheins mit dem Angebot eingereicht werden.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-01-31+01:0009:00:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 48DAYS
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-31+01:0009:05:00+01:00
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-31+01:0009:05:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Erfahrungswerte des LANUV NRW haben gezeigt, dass ein Befischungsteam gem. Definition in der Leistungsbeschreibung maximal zwei Lose je Befischungsjahr bearbeiten kann. Aus diesem Grund wird die Zahl der Zuschläge für einen Bieter auf höchstens zwei Lose je Befischungsjahr je Befischungsteam begrenzt. Der Bieter muss bei Angebotsabgabe angeben, wie viele Befischungsteams insgesamt zur Verfügung stehen werden (s. Anlage 2 Leistungsfähigkeit) und dies auch bei seiner Angabe im Formblatt "Anzahl Lose" berücksichtigen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Ausschreibungsbestimmungen. Ergänzende Regelungen finden sich in den Vertragsbedingungen des Landes NRW.
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
5.1 Los: LOT-0014
Titel: Los 13 im Jahr 2024
Beschreibung: Es werden insgesamt 49 Lose von ca. 22 bis 36 Probestellen gebildet. Ein Los umfasst dabei nur den Zeitraum von einem Befischungsjahr. Die Lose 1-17+49 umfassen das Befischungsjahr 2024, die Lose 18-32 umfassen das Befischungsjahr 2025 und die Lose 33-48 umfassen das Befischungsjahr 2026. Die Vertragslaufzeit beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet spätestens am 31.12.2026. Die Befischungen müssen jeweils im Zeitraum vom 01. August bis 15. Oktober eines Jahres durchgeführt werden. Bei günstigen Witterungsbedingungen können Cyprinidengewässer unter vorheriger Rücksprache mit dem Auftraggeber bis Ende Oktober befischt werden.
Interne Kennung: 13
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 77850000Dienstleistungen im Bereich Fischzucht
Zusätzliche Einstufung(cpv): 77700000Mit dem Fischfang verbundene Dienstleistungen
Zusätzliche Einstufung(cpv): 98300000Diverse Dienstleistungen
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Recklinghausen
Postleitzahl: 45659
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen(DEA36)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die Lose befinden sich alle innerhalb von NRW (s. Anlagen 3, 4 und 5).
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-03-20+01:00
Enddatum: 2026-12-31+01:00
5.1.4 Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6 Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs zum Nachweis des Vorhandenseins einer Berufshaftpflichtversicherung.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Skontoabzug Der Bieter muss in den Leistungsverzeichnissen angeben, ob er einen Skontoabzug einräumt (Höhe und Zahlungsziel). Eine Skontogewährung wird bei der Wertung positiv berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Tage beträgt. Der Preis wird entsprechend des Skontoabzuges neu berechnet. Hat der Bieter einen Skontoabzug eingeräumt, so hat der Auftraggeber die Wahl, ob er den Skontoabzug und das damit verbundene verkürzte Zahlungsziel in Anspruch nimmt.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: a) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs zur Eintragung in Berufs- und Handelsregister (ausländische Bieter haben eine entsprechende Berufs- oder Handelsregisternummer nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, anzugeben. Dieses ist auch dann erforderlich, wenn das Angebot über eine Zweigniederlassung mit Sitz in Deutschland erfolgt). b) Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen, c) soweit zutreffend: Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531_EU), d) soweit zutreffend: Erklärung Unteraufträge / Eignungsleihe (Formular 532__EU / Formular 533_EU)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs für die Erklärung, dass ausreichend personelle, finanzielle und technischen Kapazitäten zur Verfügung stehen. 2) Anlage 2 "Leistungsfähigkeit" mit folgenden Angaben, ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen: - Angabe der Befischungsteams (Tabelle 1), - Angabe der fischereilichen Erfahrungen der angegebenen Anodenführer/innen (ein Elektrofischer pro Team muss eine mind. dreijährige Berufserfahrung bei der Erhebung von WRRL-Daten sowohl im Mittelgebirge als auch im Tiefland nachweisen können) (Tabelle 2), - Referenzliste des Büros/Bieters - mind. eine Referenz für Befischungen des EU-WRRL-Monitorings der letzten vier Jahre (es können auch noch nicht abgeschlossene Projekte angegeben werden. Jedoch ist in einem solchen Fall eine zusätzliche aussagekräftige Erläuterung beizufügen, aus welcher hervorgeht, welche Leistungen der Bieter hierzu bereits erbracht hat. Der Auftraggeber wird in der Angebotswertung prüfen und beurteilen, ob diese Referenz eine ausreichende fachliche Eignung (wie gefordert) belegt und damit anerkannt werden kann) (Tabelle 3), - Angaben zur technischen Leistungsfähigkeit (Darstellung der technischen Ausrüstung - Befischungsgeräte und Boote, Tabelle 4 und 5), Soweit während der Auftragsbearbeitung andere Personen als die im Angebot benannten eingesetzt werden sollen, bedarf diese Änderung der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers. Die Zustimmung wird erteilt, wenn die Personen, die die Tätigkeit übernehmen sollen, den vorgenannten Anforderungen gerecht werden. 3) Für alle eingesetzten und in Tabelle 1 der Anlage 2 genannten Anodenführer/innen muss eine Kopie des Bedienungsscheins mit dem Angebot eingereicht werden.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-01-31+01:0009:00:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 48DAYS
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-31+01:0009:05:00+01:00
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-31+01:0009:05:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Erfahrungswerte des LANUV NRW haben gezeigt, dass ein Befischungsteam gem. Definition in der Leistungsbeschreibung maximal zwei Lose je Befischungsjahr bearbeiten kann. Aus diesem Grund wird die Zahl der Zuschläge für einen Bieter auf höchstens zwei Lose je Befischungsjahr je Befischungsteam begrenzt. Der Bieter muss bei Angebotsabgabe angeben, wie viele Befischungsteams insgesamt zur Verfügung stehen werden (s. Anlage 2 Leistungsfähigkeit) und dies auch bei seiner Angabe im Formblatt "Anzahl Lose" berücksichtigen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Ausschreibungsbestimmungen. Ergänzende Regelungen finden sich in den Vertragsbedingungen des Landes NRW.
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
5.1 Los: LOT-0015
Titel: Los 14 im Jahr 2024
Beschreibung: Es werden insgesamt 49 Lose von ca. 22 bis 36 Probestellen gebildet. Ein Los umfasst dabei nur den Zeitraum von einem Befischungsjahr. Die Lose 1-17+49 umfassen das Befischungsjahr 2024, die Lose 18-32 umfassen das Befischungsjahr 2025 und die Lose 33-48 umfassen das Befischungsjahr 2026. Die Vertragslaufzeit beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet spätestens am 31.12.2026. Die Befischungen müssen jeweils im Zeitraum vom 01. August bis 15. Oktober eines Jahres durchgeführt werden. Bei günstigen Witterungsbedingungen können Cyprinidengewässer unter vorheriger Rücksprache mit dem Auftraggeber bis Ende Oktober befischt werden.
Interne Kennung: 14
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 77850000Dienstleistungen im Bereich Fischzucht
Zusätzliche Einstufung(cpv): 77700000Mit dem Fischfang verbundene Dienstleistungen
Zusätzliche Einstufung(cpv): 98300000Diverse Dienstleistungen
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Recklinghausen
Postleitzahl: 45659
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen(DEA36)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die Lose befinden sich alle innerhalb von NRW (s. Anlagen 3, 4 und 5).
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-03-20+01:00
Enddatum: 2026-12-31+01:00
5.1.4 Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6 Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs zum Nachweis des Vorhandenseins einer Berufshaftpflichtversicherung.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Skontoabzug Der Bieter muss in den Leistungsverzeichnissen angeben, ob er einen Skontoabzug einräumt (Höhe und Zahlungsziel). Eine Skontogewährung wird bei der Wertung positiv berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Tage beträgt. Der Preis wird entsprechend des Skontoabzuges neu berechnet. Hat der Bieter einen Skontoabzug eingeräumt, so hat der Auftraggeber die Wahl, ob er den Skontoabzug und das damit verbundene verkürzte Zahlungsziel in Anspruch nimmt.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: a) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs zur Eintragung in Berufs- und Handelsregister (ausländische Bieter haben eine entsprechende Berufs- oder Handelsregisternummer nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, anzugeben. Dieses ist auch dann erforderlich, wenn das Angebot über eine Zweigniederlassung mit Sitz in Deutschland erfolgt). b) Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen, c) soweit zutreffend: Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531_EU), d) soweit zutreffend: Erklärung Unteraufträge / Eignungsleihe (Formular 532__EU / Formular 533_EU)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs für die Erklärung, dass ausreichend personelle, finanzielle und technischen Kapazitäten zur Verfügung stehen. 2) Anlage 2 "Leistungsfähigkeit" mit folgenden Angaben, ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen: - Angabe der Befischungsteams (Tabelle 1), - Angabe der fischereilichen Erfahrungen der angegebenen Anodenführer/innen (ein Elektrofischer pro Team muss eine mind. dreijährige Berufserfahrung bei der Erhebung von WRRL-Daten sowohl im Mittelgebirge als auch im Tiefland nachweisen können) (Tabelle 2), - Referenzliste des Büros/Bieters - mind. eine Referenz für Befischungen des EU-WRRL-Monitorings der letzten vier Jahre (es können auch noch nicht abgeschlossene Projekte angegeben werden. Jedoch ist in einem solchen Fall eine zusätzliche aussagekräftige Erläuterung beizufügen, aus welcher hervorgeht, welche Leistungen der Bieter hierzu bereits erbracht hat. Der Auftraggeber wird in der Angebotswertung prüfen und beurteilen, ob diese Referenz eine ausreichende fachliche Eignung (wie gefordert) belegt und damit anerkannt werden kann) (Tabelle 3), - Angaben zur technischen Leistungsfähigkeit (Darstellung der technischen Ausrüstung - Befischungsgeräte und Boote, Tabelle 4 und 5), Soweit während der Auftragsbearbeitung andere Personen als die im Angebot benannten eingesetzt werden sollen, bedarf diese Änderung der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers. Die Zustimmung wird erteilt, wenn die Personen, die die Tätigkeit übernehmen sollen, den vorgenannten Anforderungen gerecht werden. 3) Für alle eingesetzten und in Tabelle 1 der Anlage 2 genannten Anodenführer/innen muss eine Kopie des Bedienungsscheins mit dem Angebot eingereicht werden.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-01-31+01:0009:00:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 48DAYS
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-31+01:0009:05:00+01:00
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-31+01:0009:05:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Erfahrungswerte des LANUV NRW haben gezeigt, dass ein Befischungsteam gem. Definition in der Leistungsbeschreibung maximal zwei Lose je Befischungsjahr bearbeiten kann. Aus diesem Grund wird die Zahl der Zuschläge für einen Bieter auf höchstens zwei Lose je Befischungsjahr je Befischungsteam begrenzt. Der Bieter muss bei Angebotsabgabe angeben, wie viele Befischungsteams insgesamt zur Verfügung stehen werden (s. Anlage 2 Leistungsfähigkeit) und dies auch bei seiner Angabe im Formblatt "Anzahl Lose" berücksichtigen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Ausschreibungsbestimmungen. Ergänzende Regelungen finden sich in den Vertragsbedingungen des Landes NRW.
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
5.1 Los: LOT-0016
Titel: Los 15 im Jahr 2024
Beschreibung: Es werden insgesamt 49 Lose von ca. 22 bis 36 Probestellen gebildet. Ein Los umfasst dabei nur den Zeitraum von einem Befischungsjahr. Die Lose 1-17+49 umfassen das Befischungsjahr 2024, die Lose 18-32 umfassen das Befischungsjahr 2025 und die Lose 33-48 umfassen das Befischungsjahr 2026. Die Vertragslaufzeit beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet spätestens am 31.12.2026. Die Befischungen müssen jeweils im Zeitraum vom 01. August bis 15. Oktober eines Jahres durchgeführt werden. Bei günstigen Witterungsbedingungen können Cyprinidengewässer unter vorheriger Rücksprache mit dem Auftraggeber bis Ende Oktober befischt werden.
Interne Kennung: 15
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 77850000Dienstleistungen im Bereich Fischzucht
Zusätzliche Einstufung(cpv): 77700000Mit dem Fischfang verbundene Dienstleistungen
Zusätzliche Einstufung(cpv): 98300000Diverse Dienstleistungen
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Recklinghausen
Postleitzahl: 45659
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen(DEA36)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die Lose befinden sich alle innerhalb von NRW (s. Anlagen 3, 4 und 5).
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-03-20+01:00
Enddatum: 2026-12-31+01:00
5.1.4 Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6 Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs zum Nachweis des Vorhandenseins einer Berufshaftpflichtversicherung.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Skontoabzug Der Bieter muss in den Leistungsverzeichnissen angeben, ob er einen Skontoabzug einräumt (Höhe und Zahlungsziel). Eine Skontogewährung wird bei der Wertung positiv berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Tage beträgt. Der Preis wird entsprechend des Skontoabzuges neu berechnet. Hat der Bieter einen Skontoabzug eingeräumt, so hat der Auftraggeber die Wahl, ob er den Skontoabzug und das damit verbundene verkürzte Zahlungsziel in Anspruch nimmt.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: a) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs zur Eintragung in Berufs- und Handelsregister (ausländische Bieter haben eine entsprechende Berufs- oder Handelsregisternummer nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, anzugeben. Dieses ist auch dann erforderlich, wenn das Angebot über eine Zweigniederlassung mit Sitz in Deutschland erfolgt). b) Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen, c) soweit zutreffend: Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531_EU), d) soweit zutreffend: Erklärung Unteraufträge / Eignungsleihe (Formular 532__EU / Formular 533_EU)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs für die Erklärung, dass ausreichend personelle, finanzielle und technischen Kapazitäten zur Verfügung stehen. 2) Anlage 2 "Leistungsfähigkeit" mit folgenden Angaben, ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen: - Angabe der Befischungsteams (Tabelle 1), - Angabe der fischereilichen Erfahrungen der angegebenen Anodenführer/innen (ein Elektrofischer pro Team muss eine mind. dreijährige Berufserfahrung bei der Erhebung von WRRL-Daten sowohl im Mittelgebirge als auch im Tiefland nachweisen können) (Tabelle 2), - Referenzliste des Büros/Bieters - mind. eine Referenz für Befischungen des EU-WRRL-Monitorings der letzten vier Jahre (es können auch noch nicht abgeschlossene Projekte angegeben werden. Jedoch ist in einem solchen Fall eine zusätzliche aussagekräftige Erläuterung beizufügen, aus welcher hervorgeht, welche Leistungen der Bieter hierzu bereits erbracht hat. Der Auftraggeber wird in der Angebotswertung prüfen und beurteilen, ob diese Referenz eine ausreichende fachliche Eignung (wie gefordert) belegt und damit anerkannt werden kann) (Tabelle 3), - Angaben zur technischen Leistungsfähigkeit (Darstellung der technischen Ausrüstung - Befischungsgeräte und Boote, Tabelle 4 und 5), Soweit während der Auftragsbearbeitung andere Personen als die im Angebot benannten eingesetzt werden sollen, bedarf diese Änderung der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers. Die Zustimmung wird erteilt, wenn die Personen, die die Tätigkeit übernehmen sollen, den vorgenannten Anforderungen gerecht werden. 3) Für alle eingesetzten und in Tabelle 1 der Anlage 2 genannten Anodenführer/innen muss eine Kopie des Bedienungsscheins mit dem Angebot eingereicht werden.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-01-31+01:0009:00:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 48DAYS
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-31+01:0009:05:00+01:00
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-31+01:0009:05:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Erfahrungswerte des LANUV NRW haben gezeigt, dass ein Befischungsteam gem. Definition in der Leistungsbeschreibung maximal zwei Lose je Befischungsjahr bearbeiten kann. Aus diesem Grund wird die Zahl der Zuschläge für einen Bieter auf höchstens zwei Lose je Befischungsjahr je Befischungsteam begrenzt. Der Bieter muss bei Angebotsabgabe angeben, wie viele Befischungsteams insgesamt zur Verfügung stehen werden (s. Anlage 2 Leistungsfähigkeit) und dies auch bei seiner Angabe im Formblatt "Anzahl Lose" berücksichtigen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Ausschreibungsbestimmungen. Ergänzende Regelungen finden sich in den Vertragsbedingungen des Landes NRW.
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
5.1 Los: LOT-0017
Titel: Los 16 im Jahr 2024
Beschreibung: Es werden insgesamt 49 Lose von ca. 22 bis 36 Probestellen gebildet. Ein Los umfasst dabei nur den Zeitraum von einem Befischungsjahr. Die Lose 1-17+49 umfassen das Befischungsjahr 2024, die Lose 18-32 umfassen das Befischungsjahr 2025 und die Lose 33-48 umfassen das Befischungsjahr 2026. Die Vertragslaufzeit beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet spätestens am 31.12.2026. Die Befischungen müssen jeweils im Zeitraum vom 01. August bis 15. Oktober eines Jahres durchgeführt werden. Bei günstigen Witterungsbedingungen können Cyprinidengewässer unter vorheriger Rücksprache mit dem Auftraggeber bis Ende Oktober befischt werden.
Interne Kennung: 16
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 77850000Dienstleistungen im Bereich Fischzucht
Zusätzliche Einstufung(cpv): 77700000Mit dem Fischfang verbundene Dienstleistungen
Zusätzliche Einstufung(cpv): 98300000Diverse Dienstleistungen
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Recklinghausen
Postleitzahl: 45659
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen(DEA36)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die Lose befinden sich alle innerhalb von NRW (s. Anlagen 3, 4 und 5).
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-03-20+01:00
Enddatum: 2026-12-31+01:00
5.1.4 Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6 Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs zum Nachweis des Vorhandenseins einer Berufshaftpflichtversicherung.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Skontoabzug Der Bieter muss in den Leistungsverzeichnissen angeben, ob er einen Skontoabzug einräumt (Höhe und Zahlungsziel). Eine Skontogewährung wird bei der Wertung positiv berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Tage beträgt. Der Preis wird entsprechend des Skontoabzuges neu berechnet. Hat der Bieter einen Skontoabzug eingeräumt, so hat der Auftraggeber die Wahl, ob er den Skontoabzug und das damit verbundene verkürzte Zahlungsziel in Anspruch nimmt.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: a) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs zur Eintragung in Berufs- und Handelsregister (ausländische Bieter haben eine entsprechende Berufs- oder Handelsregisternummer nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, anzugeben. Dieses ist auch dann erforderlich, wenn das Angebot über eine Zweigniederlassung mit Sitz in Deutschland erfolgt). b) Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen, c) soweit zutreffend: Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531_EU), d) soweit zutreffend: Erklärung Unteraufträge / Eignungsleihe (Formular 532__EU / Formular 533_EU)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs für die Erklärung, dass ausreichend personelle, finanzielle und technischen Kapazitäten zur Verfügung stehen. 2) Anlage 2 "Leistungsfähigkeit" mit folgenden Angaben, ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen: - Angabe der Befischungsteams (Tabelle 1), - Angabe der fischereilichen Erfahrungen der angegebenen Anodenführer/innen (ein Elektrofischer pro Team muss eine mind. dreijährige Berufserfahrung bei der Erhebung von WRRL-Daten sowohl im Mittelgebirge als auch im Tiefland nachweisen können) (Tabelle 2), - Referenzliste des Büros/Bieters - mind. eine Referenz für Befischungen des EU-WRRL-Monitorings der letzten vier Jahre (es können auch noch nicht abgeschlossene Projekte angegeben werden. Jedoch ist in einem solchen Fall eine zusätzliche aussagekräftige Erläuterung beizufügen, aus welcher hervorgeht, welche Leistungen der Bieter hierzu bereits erbracht hat. Der Auftraggeber wird in der Angebotswertung prüfen und beurteilen, ob diese Referenz eine ausreichende fachliche Eignung (wie gefordert) belegt und damit anerkannt werden kann) (Tabelle 3), - Angaben zur technischen Leistungsfähigkeit (Darstellung der technischen Ausrüstung - Befischungsgeräte und Boote, Tabelle 4 und 5), Soweit während der Auftragsbearbeitung andere Personen als die im Angebot benannten eingesetzt werden sollen, bedarf diese Änderung der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers. Die Zustimmung wird erteilt, wenn die Personen, die die Tätigkeit übernehmen sollen, den vorgenannten Anforderungen gerecht werden. 3) Für alle eingesetzten und in Tabelle 1 der Anlage 2 genannten Anodenführer/innen muss eine Kopie des Bedienungsscheins mit dem Angebot eingereicht werden.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-01-31+01:0009:00:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 48DAYS
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-31+01:0009:05:00+01:00
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-31+01:0009:05:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Erfahrungswerte des LANUV NRW haben gezeigt, dass ein Befischungsteam gem. Definition in der Leistungsbeschreibung maximal zwei Lose je Befischungsjahr bearbeiten kann. Aus diesem Grund wird die Zahl der Zuschläge für einen Bieter auf höchstens zwei Lose je Befischungsjahr je Befischungsteam begrenzt. Der Bieter muss bei Angebotsabgabe angeben, wie viele Befischungsteams insgesamt zur Verfügung stehen werden (s. Anlage 2 Leistungsfähigkeit) und dies auch bei seiner Angabe im Formblatt "Anzahl Lose" berücksichtigen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Ausschreibungsbestimmungen. Ergänzende Regelungen finden sich in den Vertragsbedingungen des Landes NRW.
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
5.1 Los: LOT-0018
Titel: Los 17 im Jahr 2024
Beschreibung: Es werden insgesamt 49 Lose von ca. 22 bis 36 Probestellen gebildet. Ein Los umfasst dabei nur den Zeitraum von einem Befischungsjahr. Die Lose 1-17+49 umfassen das Befischungsjahr 2024, die Lose 18-32 umfassen das Befischungsjahr 2025 und die Lose 33-48 umfassen das Befischungsjahr 2026. Die Vertragslaufzeit beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet spätestens am 31.12.2026. Die Befischungen müssen jeweils im Zeitraum vom 01. August bis 15. Oktober eines Jahres durchgeführt werden. Bei günstigen Witterungsbedingungen können Cyprinidengewässer unter vorheriger Rücksprache mit dem Auftraggeber bis Ende Oktober befischt werden.
Interne Kennung: 17
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 77850000Dienstleistungen im Bereich Fischzucht
Zusätzliche Einstufung(cpv): 77700000Mit dem Fischfang verbundene Dienstleistungen
Zusätzliche Einstufung(cpv): 98300000Diverse Dienstleistungen
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Recklinghausen
Postleitzahl: 45659
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen(DEA36)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die Lose befinden sich alle innerhalb von NRW (s. Anlagen 3, 4 und 5).
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-03-20+01:00
Enddatum: 2026-12-31+01:00
5.1.4 Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6 Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs zum Nachweis des Vorhandenseins einer Berufshaftpflichtversicherung.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Skontoabzug Der Bieter muss in den Leistungsverzeichnissen angeben, ob er einen Skontoabzug einräumt (Höhe und Zahlungsziel). Eine Skontogewährung wird bei der Wertung positiv berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Tage beträgt. Der Preis wird entsprechend des Skontoabzuges neu berechnet. Hat der Bieter einen Skontoabzug eingeräumt, so hat der Auftraggeber die Wahl, ob er den Skontoabzug und das damit verbundene verkürzte Zahlungsziel in Anspruch nimmt.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: a) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs zur Eintragung in Berufs- und Handelsregister (ausländische Bieter haben eine entsprechende Berufs- oder Handelsregisternummer nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, anzugeben. Dieses ist auch dann erforderlich, wenn das Angebot über eine Zweigniederlassung mit Sitz in Deutschland erfolgt). b) Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen, c) soweit zutreffend: Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531_EU), d) soweit zutreffend: Erklärung Unteraufträge / Eignungsleihe (Formular 532__EU / Formular 533_EU)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs für die Erklärung, dass ausreichend personelle, finanzielle und technischen Kapazitäten zur Verfügung stehen. 2) Anlage 2 "Leistungsfähigkeit" mit folgenden Angaben, ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen: - Angabe der Befischungsteams (Tabelle 1), - Angabe der fischereilichen Erfahrungen der angegebenen Anodenführer/innen (ein Elektrofischer pro Team muss eine mind. dreijährige Berufserfahrung bei der Erhebung von WRRL-Daten sowohl im Mittelgebirge als auch im Tiefland nachweisen können) (Tabelle 2), - Referenzliste des Büros/Bieters - mind. eine Referenz für Befischungen des EU-WRRL-Monitorings der letzten vier Jahre (es können auch noch nicht abgeschlossene Projekte angegeben werden. Jedoch ist in einem solchen Fall eine zusätzliche aussagekräftige Erläuterung beizufügen, aus welcher hervorgeht, welche Leistungen der Bieter hierzu bereits erbracht hat. Der Auftraggeber wird in der Angebotswertung prüfen und beurteilen, ob diese Referenz eine ausreichende fachliche Eignung (wie gefordert) belegt und damit anerkannt werden kann) (Tabelle 3), - Angaben zur technischen Leistungsfähigkeit (Darstellung der technischen Ausrüstung - Befischungsgeräte und Boote, Tabelle 4 und 5), Soweit während der Auftragsbearbeitung andere Personen als die im Angebot benannten eingesetzt werden sollen, bedarf diese Änderung der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers. Die Zustimmung wird erteilt, wenn die Personen, die die Tätigkeit übernehmen sollen, den vorgenannten Anforderungen gerecht werden. 3) Für alle eingesetzten und in Tabelle 1 der Anlage 2 genannten Anodenführer/innen muss eine Kopie des Bedienungsscheins mit dem Angebot eingereicht werden.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-01-31+01:0009:00:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 48DAYS
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-31+01:0009:05:00+01:00
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-31+01:0009:05:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Erfahrungswerte des LANUV NRW haben gezeigt, dass ein Befischungsteam gem. Definition in der Leistungsbeschreibung maximal zwei Lose je Befischungsjahr bearbeiten kann. Aus diesem Grund wird die Zahl der Zuschläge für einen Bieter auf höchstens zwei Lose je Befischungsjahr je Befischungsteam begrenzt. Der Bieter muss bei Angebotsabgabe angeben, wie viele Befischungsteams insgesamt zur Verfügung stehen werden (s. Anlage 2 Leistungsfähigkeit) und dies auch bei seiner Angabe im Formblatt "Anzahl Lose" berücksichtigen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Ausschreibungsbestimmungen. Ergänzende Regelungen finden sich in den Vertragsbedingungen des Landes NRW.
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
5.1 Los: LOT-0019
Titel: Los 18 im Jahr 2025
Beschreibung: Es werden insgesamt 49 Lose von ca. 22 bis 36 Probestellen gebildet. Ein Los umfasst dabei nur den Zeitraum von einem Befischungsjahr. Die Lose 1-17+49 umfassen das Befischungsjahr 2024, die Lose 18-32 umfassen das Befischungsjahr 2025 und die Lose 33-48 umfassen das Befischungsjahr 2026. Die Vertragslaufzeit beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet spätestens am 31.12.2026. Die Befischungen müssen jeweils im Zeitraum vom 01. August bis 15. Oktober eines Jahres durchgeführt werden. Bei günstigen Witterungsbedingungen können Cyprinidengewässer unter vorheriger Rücksprache mit dem Auftraggeber bis Ende Oktober befischt werden.
Interne Kennung: 18
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 77850000Dienstleistungen im Bereich Fischzucht
Zusätzliche Einstufung(cpv): 77700000Mit dem Fischfang verbundene Dienstleistungen
Zusätzliche Einstufung(cpv): 98300000Diverse Dienstleistungen
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Recklinghausen
Postleitzahl: 45659
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen(DEA36)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die Lose befinden sich alle innerhalb von NRW (s. Anlagen 3, 4 und 5).
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-03-20+01:00
Enddatum: 2026-12-31+01:00
5.1.4 Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6 Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs zum Nachweis des Vorhandenseins einer Berufshaftpflichtversicherung.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Skontoabzug Der Bieter muss in den Leistungsverzeichnissen angeben, ob er einen Skontoabzug einräumt (Höhe und Zahlungsziel). Eine Skontogewährung wird bei der Wertung positiv berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Tage beträgt. Der Preis wird entsprechend des Skontoabzuges neu berechnet. Hat der Bieter einen Skontoabzug eingeräumt, so hat der Auftraggeber die Wahl, ob er den Skontoabzug und das damit verbundene verkürzte Zahlungsziel in Anspruch nimmt.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: a) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs zur Eintragung in Berufs- und Handelsregister (ausländische Bieter haben eine entsprechende Berufs- oder Handelsregisternummer nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, anzugeben. Dieses ist auch dann erforderlich, wenn das Angebot über eine Zweigniederlassung mit Sitz in Deutschland erfolgt). b) Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen, c) soweit zutreffend: Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531_EU), d) soweit zutreffend: Erklärung Unteraufträge / Eignungsleihe (Formular 532__EU / Formular 533_EU)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs für die Erklärung, dass ausreichend personelle, finanzielle und technischen Kapazitäten zur Verfügung stehen. 2) Anlage 2 "Leistungsfähigkeit" mit folgenden Angaben, ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen: - Angabe der Befischungsteams (Tabelle 1), - Angabe der fischereilichen Erfahrungen der angegebenen Anodenführer/innen (ein Elektrofischer pro Team muss eine mind. dreijährige Berufserfahrung bei der Erhebung von WRRL-Daten sowohl im Mittelgebirge als auch im Tiefland nachweisen können) (Tabelle 2), - Referenzliste des Büros/Bieters - mind. eine Referenz für Befischungen des EU-WRRL-Monitorings der letzten vier Jahre (es können auch noch nicht abgeschlossene Projekte angegeben werden. Jedoch ist in einem solchen Fall eine zusätzliche aussagekräftige Erläuterung beizufügen, aus welcher hervorgeht, welche Leistungen der Bieter hierzu bereits erbracht hat. Der Auftraggeber wird in der Angebotswertung prüfen und beurteilen, ob diese Referenz eine ausreichende fachliche Eignung (wie gefordert) belegt und damit anerkannt werden kann) (Tabelle 3), - Angaben zur technischen Leistungsfähigkeit (Darstellung der technischen Ausrüstung - Befischungsgeräte und Boote, Tabelle 4 und 5), Soweit während der Auftragsbearbeitung andere Personen als die im Angebot benannten eingesetzt werden sollen, bedarf diese Änderung der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers. Die Zustimmung wird erteilt, wenn die Personen, die die Tätigkeit übernehmen sollen, den vorgenannten Anforderungen gerecht werden. 3) Für alle eingesetzten und in Tabelle 1 der Anlage 2 genannten Anodenführer/innen muss eine Kopie des Bedienungsscheins mit dem Angebot eingereicht werden.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-01-31+01:0009:00:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 48DAYS
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-31+01:0009:05:00+01:00
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-31+01:0009:05:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Erfahrungswerte des LANUV NRW haben gezeigt, dass ein Befischungsteam gem. Definition in der Leistungsbeschreibung maximal zwei Lose je Befischungsjahr bearbeiten kann. Aus diesem Grund wird die Zahl der Zuschläge für einen Bieter auf höchstens zwei Lose je Befischungsjahr je Befischungsteam begrenzt. Der Bieter muss bei Angebotsabgabe angeben, wie viele Befischungsteams insgesamt zur Verfügung stehen werden (s. Anlage 2 Leistungsfähigkeit) und dies auch bei seiner Angabe im Formblatt "Anzahl Lose" berücksichtigen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Ausschreibungsbestimmungen. Ergänzende Regelungen finden sich in den Vertragsbedingungen des Landes NRW.
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
5.1 Los: LOT-0020
Titel: Los 19 im Jahr 2025
Beschreibung: Es werden insgesamt 49 Lose von ca. 22 bis 36 Probestellen gebildet. Ein Los umfasst dabei nur den Zeitraum von einem Befischungsjahr. Die Lose 1-17+49 umfassen das Befischungsjahr 2024, die Lose 18-32 umfassen das Befischungsjahr 2025 und die Lose 33-48 umfassen das Befischungsjahr 2026. Die Vertragslaufzeit beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet spätestens am 31.12.2026. Die Befischungen müssen jeweils im Zeitraum vom 01. August bis 15. Oktober eines Jahres durchgeführt werden. Bei günstigen Witterungsbedingungen können Cyprinidengewässer unter vorheriger Rücksprache mit dem Auftraggeber bis Ende Oktober befischt werden.
Interne Kennung: 19
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 77850000Dienstleistungen im Bereich Fischzucht
Zusätzliche Einstufung(cpv): 77700000Mit dem Fischfang verbundene Dienstleistungen
Zusätzliche Einstufung(cpv): 98300000Diverse Dienstleistungen
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Recklinghausen
Postleitzahl: 45659
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen(DEA36)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die Lose befinden sich alle innerhalb von NRW (s. Anlagen 3, 4 und 5).
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-03-20+01:00
Enddatum: 2026-12-31+01:00
5.1.4 Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6 Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs zum Nachweis des Vorhandenseins einer Berufshaftpflichtversicherung.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Skontoabzug Der Bieter muss in den Leistungsverzeichnissen angeben, ob er einen Skontoabzug einräumt (Höhe und Zahlungsziel). Eine Skontogewährung wird bei der Wertung positiv berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Tage beträgt. Der Preis wird entsprechend des Skontoabzuges neu berechnet. Hat der Bieter einen Skontoabzug eingeräumt, so hat der Auftraggeber die Wahl, ob er den Skontoabzug und das damit verbundene verkürzte Zahlungsziel in Anspruch nimmt.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: a) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs zur Eintragung in Berufs- und Handelsregister (ausländische Bieter haben eine entsprechende Berufs- oder Handelsregisternummer nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, anzugeben. Dieses ist auch dann erforderlich, wenn das Angebot über eine Zweigniederlassung mit Sitz in Deutschland erfolgt). b) Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen, c) soweit zutreffend: Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531_EU), d) soweit zutreffend: Erklärung Unteraufträge / Eignungsleihe (Formular 532__EU / Formular 533_EU)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs für die Erklärung, dass ausreichend personelle, finanzielle und technischen Kapazitäten zur Verfügung stehen. 2) Anlage 2 "Leistungsfähigkeit" mit folgenden Angaben, ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen: - Angabe der Befischungsteams (Tabelle 1), - Angabe der fischereilichen Erfahrungen der angegebenen Anodenführer/innen (ein Elektrofischer pro Team muss eine mind. dreijährige Berufserfahrung bei der Erhebung von WRRL-Daten sowohl im Mittelgebirge als auch im Tiefland nachweisen können) (Tabelle 2), - Referenzliste des Büros/Bieters - mind. eine Referenz für Befischungen des EU-WRRL-Monitorings der letzten vier Jahre (es können auch noch nicht abgeschlossene Projekte angegeben werden. Jedoch ist in einem solchen Fall eine zusätzliche aussagekräftige Erläuterung beizufügen, aus welcher hervorgeht, welche Leistungen der Bieter hierzu bereits erbracht hat. Der Auftraggeber wird in der Angebotswertung prüfen und beurteilen, ob diese Referenz eine ausreichende fachliche Eignung (wie gefordert) belegt und damit anerkannt werden kann) (Tabelle 3), - Angaben zur technischen Leistungsfähigkeit (Darstellung der technischen Ausrüstung - Befischungsgeräte und Boote, Tabelle 4 und 5), Soweit während der Auftragsbearbeitung andere Personen als die im Angebot benannten eingesetzt werden sollen, bedarf diese Änderung der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers. Die Zustimmung wird erteilt, wenn die Personen, die die Tätigkeit übernehmen sollen, den vorgenannten Anforderungen gerecht werden. 3) Für alle eingesetzten und in Tabelle 1 der Anlage 2 genannten Anodenführer/innen muss eine Kopie des Bedienungsscheins mit dem Angebot eingereicht werden.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-01-31+01:0009:00:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 48DAYS
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-31+01:0009:05:00+01:00
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-31+01:0009:05:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Erfahrungswerte des LANUV NRW haben gezeigt, dass ein Befischungsteam gem. Definition in der Leistungsbeschreibung maximal zwei Lose je Befischungsjahr bearbeiten kann. Aus diesem Grund wird die Zahl der Zuschläge für einen Bieter auf höchstens zwei Lose je Befischungsjahr je Befischungsteam begrenzt. Der Bieter muss bei Angebotsabgabe angeben, wie viele Befischungsteams insgesamt zur Verfügung stehen werden (s. Anlage 2 Leistungsfähigkeit) und dies auch bei seiner Angabe im Formblatt "Anzahl Lose" berücksichtigen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Ausschreibungsbestimmungen. Ergänzende Regelungen finden sich in den Vertragsbedingungen des Landes NRW.
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
5.1 Los: LOT-0021
Titel: Los 20 im Jahr 2025
Beschreibung: Es werden insgesamt 49 Lose von ca. 22 bis 36 Probestellen gebildet. Ein Los umfasst dabei nur den Zeitraum von einem Befischungsjahr. Die Lose 1-17+49 umfassen das Befischungsjahr 2024, die Lose 18-32 umfassen das Befischungsjahr 2025 und die Lose 33-48 umfassen das Befischungsjahr 2026. Die Vertragslaufzeit beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet spätestens am 31.12.2026. Die Befischungen müssen jeweils im Zeitraum vom 01. August bis 15. Oktober eines Jahres durchgeführt werden. Bei günstigen Witterungsbedingungen können Cyprinidengewässer unter vorheriger Rücksprache mit dem Auftraggeber bis Ende Oktober befischt werden.
Interne Kennung: 20
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 77850000Dienstleistungen im Bereich Fischzucht
Zusätzliche Einstufung(cpv): 77700000Mit dem Fischfang verbundene Dienstleistungen
Zusätzliche Einstufung(cpv): 98300000Diverse Dienstleistungen
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Recklinghausen
Postleitzahl: 45659
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen(DEA36)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die Lose befinden sich alle innerhalb von NRW (s. Anlagen 3, 4 und 5).
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-03-20+01:00
Enddatum: 2026-12-31+01:00
5.1.4 Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6 Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs zum Nachweis des Vorhandenseins einer Berufshaftpflichtversicherung.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Skontoabzug Der Bieter muss in den Leistungsverzeichnissen angeben, ob er einen Skontoabzug einräumt (Höhe und Zahlungsziel). Eine Skontogewährung wird bei der Wertung positiv berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Tage beträgt. Der Preis wird entsprechend des Skontoabzuges neu berechnet. Hat der Bieter einen Skontoabzug eingeräumt, so hat der Auftraggeber die Wahl, ob er den Skontoabzug und das damit verbundene verkürzte Zahlungsziel in Anspruch nimmt.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: a) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs zur Eintragung in Berufs- und Handelsregister (ausländische Bieter haben eine entsprechende Berufs- oder Handelsregisternummer nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, anzugeben. Dieses ist auch dann erforderlich, wenn das Angebot über eine Zweigniederlassung mit Sitz in Deutschland erfolgt). b) Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen, c) soweit zutreffend: Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531_EU), d) soweit zutreffend: Erklärung Unteraufträge / Eignungsleihe (Formular 532__EU / Formular 533_EU)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs für die Erklärung, dass ausreichend personelle, finanzielle und technischen Kapazitäten zur Verfügung stehen. 2) Anlage 2 "Leistungsfähigkeit" mit folgenden Angaben, ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen: - Angabe der Befischungsteams (Tabelle 1), - Angabe der fischereilichen Erfahrungen der angegebenen Anodenführer/innen (ein Elektrofischer pro Team muss eine mind. dreijährige Berufserfahrung bei der Erhebung von WRRL-Daten sowohl im Mittelgebirge als auch im Tiefland nachweisen können) (Tabelle 2), - Referenzliste des Büros/Bieters - mind. eine Referenz für Befischungen des EU-WRRL-Monitorings der letzten vier Jahre (es können auch noch nicht abgeschlossene Projekte angegeben werden. Jedoch ist in einem solchen Fall eine zusätzliche aussagekräftige Erläuterung beizufügen, aus welcher hervorgeht, welche Leistungen der Bieter hierzu bereits erbracht hat. Der Auftraggeber wird in der Angebotswertung prüfen und beurteilen, ob diese Referenz eine ausreichende fachliche Eignung (wie gefordert) belegt und damit anerkannt werden kann) (Tabelle 3), - Angaben zur technischen Leistungsfähigkeit (Darstellung der technischen Ausrüstung - Befischungsgeräte und Boote, Tabelle 4 und 5), Soweit während der Auftragsbearbeitung andere Personen als die im Angebot benannten eingesetzt werden sollen, bedarf diese Änderung der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers. Die Zustimmung wird erteilt, wenn die Personen, die die Tätigkeit übernehmen sollen, den vorgenannten Anforderungen gerecht werden. 3) Für alle eingesetzten und in Tabelle 1 der Anlage 2 genannten Anodenführer/innen muss eine Kopie des Bedienungsscheins mit dem Angebot eingereicht werden.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-01-31+01:0009:00:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 48DAYS
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-31+01:0009:05:00+01:00
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-31+01:0009:05:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Erfahrungswerte des LANUV NRW haben gezeigt, dass ein Befischungsteam gem. Definition in der Leistungsbeschreibung maximal zwei Lose je Befischungsjahr bearbeiten kann. Aus diesem Grund wird die Zahl der Zuschläge für einen Bieter auf höchstens zwei Lose je Befischungsjahr je Befischungsteam begrenzt. Der Bieter muss bei Angebotsabgabe angeben, wie viele Befischungsteams insgesamt zur Verfügung stehen werden (s. Anlage 2 Leistungsfähigkeit) und dies auch bei seiner Angabe im Formblatt "Anzahl Lose" berücksichtigen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Ausschreibungsbestimmungen. Ergänzende Regelungen finden sich in den Vertragsbedingungen des Landes NRW.
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
5.1 Los: LOT-0022
Titel: Los 21 im Jahr 2025
Beschreibung: Es werden insgesamt 49 Lose von ca. 22 bis 36 Probestellen gebildet. Ein Los umfasst dabei nur den Zeitraum von einem Befischungsjahr. Die Lose 1-17+49 umfassen das Befischungsjahr 2024, die Lose 18-32 umfassen das Befischungsjahr 2025 und die Lose 33-48 umfassen das Befischungsjahr 2026. Die Vertragslaufzeit beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet spätestens am 31.12.2026. Die Befischungen müssen jeweils im Zeitraum vom 01. August bis 15. Oktober eines Jahres durchgeführt werden. Bei günstigen Witterungsbedingungen können Cyprinidengewässer unter vorheriger Rücksprache mit dem Auftraggeber bis Ende Oktober befischt werden.
Interne Kennung: 21
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 77850000Dienstleistungen im Bereich Fischzucht
Zusätzliche Einstufung(cpv): 77700000Mit dem Fischfang verbundene Dienstleistungen
Zusätzliche Einstufung(cpv): 98300000Diverse Dienstleistungen
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Recklinghausen
Postleitzahl: 45659
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen(DEA36)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die Lose befinden sich alle innerhalb von NRW (s. Anlagen 3, 4 und 5).
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-03-20+01:00
Enddatum: 2026-12-31+01:00
5.1.4 Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6 Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs zum Nachweis des Vorhandenseins einer Berufshaftpflichtversicherung.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Skontoabzug Der Bieter muss in den Leistungsverzeichnissen angeben, ob er einen Skontoabzug einräumt (Höhe und Zahlungsziel). Eine Skontogewährung wird bei der Wertung positiv berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Tage beträgt. Der Preis wird entsprechend des Skontoabzuges neu berechnet. Hat der Bieter einen Skontoabzug eingeräumt, so hat der Auftraggeber die Wahl, ob er den Skontoabzug und das damit verbundene verkürzte Zahlungsziel in Anspruch nimmt.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: a) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs zur Eintragung in Berufs- und Handelsregister (ausländische Bieter haben eine entsprechende Berufs- oder Handelsregisternummer nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, anzugeben. Dieses ist auch dann erforderlich, wenn das Angebot über eine Zweigniederlassung mit Sitz in Deutschland erfolgt). b) Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen, c) soweit zutreffend: Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531_EU), d) soweit zutreffend: Erklärung Unteraufträge / Eignungsleihe (Formular 532__EU / Formular 533_EU)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs für die Erklärung, dass ausreichend personelle, finanzielle und technischen Kapazitäten zur Verfügung stehen. 2) Anlage 2 "Leistungsfähigkeit" mit folgenden Angaben, ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen: - Angabe der Befischungsteams (Tabelle 1), - Angabe der fischereilichen Erfahrungen der angegebenen Anodenführer/innen (ein Elektrofischer pro Team muss eine mind. dreijährige Berufserfahrung bei der Erhebung von WRRL-Daten sowohl im Mittelgebirge als auch im Tiefland nachweisen können) (Tabelle 2), - Referenzliste des Büros/Bieters - mind. eine Referenz für Befischungen des EU-WRRL-Monitorings der letzten vier Jahre (es können auch noch nicht abgeschlossene Projekte angegeben werden. Jedoch ist in einem solchen Fall eine zusätzliche aussagekräftige Erläuterung beizufügen, aus welcher hervorgeht, welche Leistungen der Bieter hierzu bereits erbracht hat. Der Auftraggeber wird in der Angebotswertung prüfen und beurteilen, ob diese Referenz eine ausreichende fachliche Eignung (wie gefordert) belegt und damit anerkannt werden kann) (Tabelle 3), - Angaben zur technischen Leistungsfähigkeit (Darstellung der technischen Ausrüstung - Befischungsgeräte und Boote, Tabelle 4 und 5), Soweit während der Auftragsbearbeitung andere Personen als die im Angebot benannten eingesetzt werden sollen, bedarf diese Änderung der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers. Die Zustimmung wird erteilt, wenn die Personen, die die Tätigkeit übernehmen sollen, den vorgenannten Anforderungen gerecht werden. 3) Für alle eingesetzten und in Tabelle 1 der Anlage 2 genannten Anodenführer/innen muss eine Kopie des Bedienungsscheins mit dem Angebot eingereicht werden.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-01-31+01:0009:00:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 48DAYS
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-31+01:0009:05:00+01:00
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-31+01:0009:05:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Erfahrungswerte des LANUV NRW haben gezeigt, dass ein Befischungsteam gem. Definition in der Leistungsbeschreibung maximal zwei Lose je Befischungsjahr bearbeiten kann. Aus diesem Grund wird die Zahl der Zuschläge für einen Bieter auf höchstens zwei Lose je Befischungsjahr je Befischungsteam begrenzt. Der Bieter muss bei Angebotsabgabe angeben, wie viele Befischungsteams insgesamt zur Verfügung stehen werden (s. Anlage 2 Leistungsfähigkeit) und dies auch bei seiner Angabe im Formblatt "Anzahl Lose" berücksichtigen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Ausschreibungsbestimmungen. Ergänzende Regelungen finden sich in den Vertragsbedingungen des Landes NRW.
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
5.1 Los: LOT-0023
Titel: Los 22 im Jahr 2025
Beschreibung: Es werden insgesamt 49 Lose von ca. 22 bis 36 Probestellen gebildet. Ein Los umfasst dabei nur den Zeitraum von einem Befischungsjahr. Die Lose 1-17+49 umfassen das Befischungsjahr 2024, die Lose 18-32 umfassen das Befischungsjahr 2025 und die Lose 33-48 umfassen das Befischungsjahr 2026. Die Vertragslaufzeit beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet spätestens am 31.12.2026. Die Befischungen müssen jeweils im Zeitraum vom 01. August bis 15. Oktober eines Jahres durchgeführt werden. Bei günstigen Witterungsbedingungen können Cyprinidengewässer unter vorheriger Rücksprache mit dem Auftraggeber bis Ende Oktober befischt werden.
Interne Kennung: 22
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 77850000Dienstleistungen im Bereich Fischzucht
Zusätzliche Einstufung(cpv): 77700000Mit dem Fischfang verbundene Dienstleistungen
Zusätzliche Einstufung(cpv): 98300000Diverse Dienstleistungen
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Recklinghausen
Postleitzahl: 45659
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen(DEA36)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die Lose befinden sich alle innerhalb von NRW (s. Anlagen 3, 4 und 5).
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-03-20+01:00
Enddatum: 2026-12-31+01:00
5.1.4 Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6 Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs zum Nachweis des Vorhandenseins einer Berufshaftpflichtversicherung.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Skontoabzug Der Bieter muss in den Leistungsverzeichnissen angeben, ob er einen Skontoabzug einräumt (Höhe und Zahlungsziel). Eine Skontogewährung wird bei der Wertung positiv berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Tage beträgt. Der Preis wird entsprechend des Skontoabzuges neu berechnet. Hat der Bieter einen Skontoabzug eingeräumt, so hat der Auftraggeber die Wahl, ob er den Skontoabzug und das damit verbundene verkürzte Zahlungsziel in Anspruch nimmt.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: a) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs zur Eintragung in Berufs- und Handelsregister (ausländische Bieter haben eine entsprechende Berufs- oder Handelsregisternummer nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, anzugeben. Dieses ist auch dann erforderlich, wenn das Angebot über eine Zweigniederlassung mit Sitz in Deutschland erfolgt). b) Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen, c) soweit zutreffend: Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531_EU), d) soweit zutreffend: Erklärung Unteraufträge / Eignungsleihe (Formular 532__EU / Formular 533_EU)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs für die Erklärung, dass ausreichend personelle, finanzielle und technischen Kapazitäten zur Verfügung stehen. 2) Anlage 2 "Leistungsfähigkeit" mit folgenden Angaben, ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen: - Angabe der Befischungsteams (Tabelle 1), - Angabe der fischereilichen Erfahrungen der angegebenen Anodenführer/innen (ein Elektrofischer pro Team muss eine mind. dreijährige Berufserfahrung bei der Erhebung von WRRL-Daten sowohl im Mittelgebirge als auch im Tiefland nachweisen können) (Tabelle 2), - Referenzliste des Büros/Bieters - mind. eine Referenz für Befischungen des EU-WRRL-Monitorings der letzten vier Jahre (es können auch noch nicht abgeschlossene Projekte angegeben werden. Jedoch ist in einem solchen Fall eine zusätzliche aussagekräftige Erläuterung beizufügen, aus welcher hervorgeht, welche Leistungen der Bieter hierzu bereits erbracht hat. Der Auftraggeber wird in der Angebotswertung prüfen und beurteilen, ob diese Referenz eine ausreichende fachliche Eignung (wie gefordert) belegt und damit anerkannt werden kann) (Tabelle 3), - Angaben zur technischen Leistungsfähigkeit (Darstellung der technischen Ausrüstung - Befischungsgeräte und Boote, Tabelle 4 und 5), Soweit während der Auftragsbearbeitung andere Personen als die im Angebot benannten eingesetzt werden sollen, bedarf diese Änderung der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers. Die Zustimmung wird erteilt, wenn die Personen, die die Tätigkeit übernehmen sollen, den vorgenannten Anforderungen gerecht werden. 3) Für alle eingesetzten und in Tabelle 1 der Anlage 2 genannten Anodenführer/innen muss eine Kopie des Bedienungsscheins mit dem Angebot eingereicht werden.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-01-31+01:0009:00:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 48DAYS
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-31+01:0009:05:00+01:00
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-31+01:0009:05:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Erfahrungswerte des LANUV NRW haben gezeigt, dass ein Befischungsteam gem. Definition in der Leistungsbeschreibung maximal zwei Lose je Befischungsjahr bearbeiten kann. Aus diesem Grund wird die Zahl der Zuschläge für einen Bieter auf höchstens zwei Lose je Befischungsjahr je Befischungsteam begrenzt. Der Bieter muss bei Angebotsabgabe angeben, wie viele Befischungsteams insgesamt zur Verfügung stehen werden (s. Anlage 2 Leistungsfähigkeit) und dies auch bei seiner Angabe im Formblatt "Anzahl Lose" berücksichtigen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Ausschreibungsbestimmungen. Ergänzende Regelungen finden sich in den Vertragsbedingungen des Landes NRW.
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
5.1 Los: LOT-0024
Titel: Los 23 im Jahr 2025
Beschreibung: Es werden insgesamt 49 Lose von ca. 22 bis 36 Probestellen gebildet. Ein Los umfasst dabei nur den Zeitraum von einem Befischungsjahr. Die Lose 1-17+49 umfassen das Befischungsjahr 2024, die Lose 18-32 umfassen das Befischungsjahr 2025 und die Lose 33-48 umfassen das Befischungsjahr 2026. Die Vertragslaufzeit beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet spätestens am 31.12.2026. Die Befischungen müssen jeweils im Zeitraum vom 01. August bis 15. Oktober eines Jahres durchgeführt werden. Bei günstigen Witterungsbedingungen können Cyprinidengewässer unter vorheriger Rücksprache mit dem Auftraggeber bis Ende Oktober befischt werden.
Interne Kennung: 23
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 77850000Dienstleistungen im Bereich Fischzucht
Zusätzliche Einstufung(cpv): 77700000Mit dem Fischfang verbundene Dienstleistungen
Zusätzliche Einstufung(cpv): 98300000Diverse Dienstleistungen
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Recklinghausen
Postleitzahl: 45659
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen(DEA36)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die Lose befinden sich alle innerhalb von NRW (s. Anlagen 3, 4 und 5).
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-03-20+01:00
Enddatum: 2026-12-31+01:00
5.1.4 Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6 Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs zum Nachweis des Vorhandenseins einer Berufshaftpflichtversicherung.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Skontoabzug Der Bieter muss in den Leistungsverzeichnissen angeben, ob er einen Skontoabzug einräumt (Höhe und Zahlungsziel). Eine Skontogewährung wird bei der Wertung positiv berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Tage beträgt. Der Preis wird entsprechend des Skontoabzuges neu berechnet. Hat der Bieter einen Skontoabzug eingeräumt, so hat der Auftraggeber die Wahl, ob er den Skontoabzug und das damit verbundene verkürzte Zahlungsziel in Anspruch nimmt.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: a) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs zur Eintragung in Berufs- und Handelsregister (ausländische Bieter haben eine entsprechende Berufs- oder Handelsregisternummer nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, anzugeben. Dieses ist auch dann erforderlich, wenn das Angebot über eine Zweigniederlassung mit Sitz in Deutschland erfolgt). b) Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen, c) soweit zutreffend: Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531_EU), d) soweit zutreffend: Erklärung Unteraufträge / Eignungsleihe (Formular 532__EU / Formular 533_EU)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs für die Erklärung, dass ausreichend personelle, finanzielle und technischen Kapazitäten zur Verfügung stehen. 2) Anlage 2 "Leistungsfähigkeit" mit folgenden Angaben, ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen: - Angabe der Befischungsteams (Tabelle 1), - Angabe der fischereilichen Erfahrungen der angegebenen Anodenführer/innen (ein Elektrofischer pro Team muss eine mind. dreijährige Berufserfahrung bei der Erhebung von WRRL-Daten sowohl im Mittelgebirge als auch im Tiefland nachweisen können) (Tabelle 2), - Referenzliste des Büros/Bieters - mind. eine Referenz für Befischungen des EU-WRRL-Monitorings der letzten vier Jahre (es können auch noch nicht abgeschlossene Projekte angegeben werden. Jedoch ist in einem solchen Fall eine zusätzliche aussagekräftige Erläuterung beizufügen, aus welcher hervorgeht, welche Leistungen der Bieter hierzu bereits erbracht hat. Der Auftraggeber wird in der Angebotswertung prüfen und beurteilen, ob diese Referenz eine ausreichende fachliche Eignung (wie gefordert) belegt und damit anerkannt werden kann) (Tabelle 3), - Angaben zur technischen Leistungsfähigkeit (Darstellung der technischen Ausrüstung - Befischungsgeräte und Boote, Tabelle 4 und 5), Soweit während der Auftragsbearbeitung andere Personen als die im Angebot benannten eingesetzt werden sollen, bedarf diese Änderung der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers. Die Zustimmung wird erteilt, wenn die Personen, die die Tätigkeit übernehmen sollen, den vorgenannten Anforderungen gerecht werden. 3) Für alle eingesetzten und in Tabelle 1 der Anlage 2 genannten Anodenführer/innen muss eine Kopie des Bedienungsscheins mit dem Angebot eingereicht werden.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-01-31+01:0009:00:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 48DAYS
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-31+01:0009:05:00+01:00
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-31+01:0009:05:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Erfahrungswerte des LANUV NRW haben gezeigt, dass ein Befischungsteam gem. Definition in der Leistungsbeschreibung maximal zwei Lose je Befischungsjahr bearbeiten kann. Aus diesem Grund wird die Zahl der Zuschläge für einen Bieter auf höchstens zwei Lose je Befischungsjahr je Befischungsteam begrenzt. Der Bieter muss bei Angebotsabgabe angeben, wie viele Befischungsteams insgesamt zur Verfügung stehen werden (s. Anlage 2 Leistungsfähigkeit) und dies auch bei seiner Angabe im Formblatt "Anzahl Lose" berücksichtigen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Ausschreibungsbestimmungen. Ergänzende Regelungen finden sich in den Vertragsbedingungen des Landes NRW.
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
5.1 Los: LOT-0025
Titel: Los 24 im Jahr 2025
Beschreibung: Es werden insgesamt 49 Lose von ca. 22 bis 36 Probestellen gebildet. Ein Los umfasst dabei nur den Zeitraum von einem Befischungsjahr. Die Lose 1-17+49 umfassen das Befischungsjahr 2024, die Lose 18-32 umfassen das Befischungsjahr 2025 und die Lose 33-48 umfassen das Befischungsjahr 2026. Die Vertragslaufzeit beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet spätestens am 31.12.2026. Die Befischungen müssen jeweils im Zeitraum vom 01. August bis 15. Oktober eines Jahres durchgeführt werden. Bei günstigen Witterungsbedingungen können Cyprinidengewässer unter vorheriger Rücksprache mit dem Auftraggeber bis Ende Oktober befischt werden.
Interne Kennung: 24
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 77850000Dienstleistungen im Bereich Fischzucht
Zusätzliche Einstufung(cpv): 77700000Mit dem Fischfang verbundene Dienstleistungen
Zusätzliche Einstufung(cpv): 98300000Diverse Dienstleistungen
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Recklinghausen
Postleitzahl: 45659
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen(DEA36)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die Lose befinden sich alle innerhalb von NRW (s. Anlagen 3, 4 und 5).
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-03-20+01:00
Enddatum: 2026-12-31+01:00
5.1.4 Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6 Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs zum Nachweis des Vorhandenseins einer Berufshaftpflichtversicherung.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Skontoabzug Der Bieter muss in den Leistungsverzeichnissen angeben, ob er einen Skontoabzug einräumt (Höhe und Zahlungsziel). Eine Skontogewährung wird bei der Wertung positiv berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Tage beträgt. Der Preis wird entsprechend des Skontoabzuges neu berechnet. Hat der Bieter einen Skontoabzug eingeräumt, so hat der Auftraggeber die Wahl, ob er den Skontoabzug und das damit verbundene verkürzte Zahlungsziel in Anspruch nimmt.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: a) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs zur Eintragung in Berufs- und Handelsregister (ausländische Bieter haben eine entsprechende Berufs- oder Handelsregisternummer nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, anzugeben. Dieses ist auch dann erforderlich, wenn das Angebot über eine Zweigniederlassung mit Sitz in Deutschland erfolgt). b) Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen, c) soweit zutreffend: Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531_EU), d) soweit zutreffend: Erklärung Unteraufträge / Eignungsleihe (Formular 532__EU / Formular 533_EU)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs für die Erklärung, dass ausreichend personelle, finanzielle und technischen Kapazitäten zur Verfügung stehen. 2) Anlage 2 "Leistungsfähigkeit" mit folgenden Angaben, ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen: - Angabe der Befischungsteams (Tabelle 1), - Angabe der fischereilichen Erfahrungen der angegebenen Anodenführer/innen (ein Elektrofischer pro Team muss eine mind. dreijährige Berufserfahrung bei der Erhebung von WRRL-Daten sowohl im Mittelgebirge als auch im Tiefland nachweisen können) (Tabelle 2), - Referenzliste des Büros/Bieters - mind. eine Referenz für Befischungen des EU-WRRL-Monitorings der letzten vier Jahre (es können auch noch nicht abgeschlossene Projekte angegeben werden. Jedoch ist in einem solchen Fall eine zusätzliche aussagekräftige Erläuterung beizufügen, aus welcher hervorgeht, welche Leistungen der Bieter hierzu bereits erbracht hat. Der Auftraggeber wird in der Angebotswertung prüfen und beurteilen, ob diese Referenz eine ausreichende fachliche Eignung (wie gefordert) belegt und damit anerkannt werden kann) (Tabelle 3), - Angaben zur technischen Leistungsfähigkeit (Darstellung der technischen Ausrüstung - Befischungsgeräte und Boote, Tabelle 4 und 5), Soweit während der Auftragsbearbeitung andere Personen als die im Angebot benannten eingesetzt werden sollen, bedarf diese Änderung der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers. Die Zustimmung wird erteilt, wenn die Personen, die die Tätigkeit übernehmen sollen, den vorgenannten Anforderungen gerecht werden. 3) Für alle eingesetzten und in Tabelle 1 der Anlage 2 genannten Anodenführer/innen muss eine Kopie des Bedienungsscheins mit dem Angebot eingereicht werden.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-01-31+01:0009:00:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 48DAYS
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-31+01:0009:05:00+01:00
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-31+01:0009:05:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Erfahrungswerte des LANUV NRW haben gezeigt, dass ein Befischungsteam gem. Definition in der Leistungsbeschreibung maximal zwei Lose je Befischungsjahr bearbeiten kann. Aus diesem Grund wird die Zahl der Zuschläge für einen Bieter auf höchstens zwei Lose je Befischungsjahr je Befischungsteam begrenzt. Der Bieter muss bei Angebotsabgabe angeben, wie viele Befischungsteams insgesamt zur Verfügung stehen werden (s. Anlage 2 Leistungsfähigkeit) und dies auch bei seiner Angabe im Formblatt "Anzahl Lose" berücksichtigen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Ausschreibungsbestimmungen. Ergänzende Regelungen finden sich in den Vertragsbedingungen des Landes NRW.
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
5.1 Los: LOT-0026
Titel: Los 25 im Jahr 2025
Beschreibung: Es werden insgesamt 49 Lose von ca. 22 bis 36 Probestellen gebildet. Ein Los umfasst dabei nur den Zeitraum von einem Befischungsjahr. Die Lose 1-17+49 umfassen das Befischungsjahr 2024, die Lose 18-32 umfassen das Befischungsjahr 2025 und die Lose 33-48 umfassen das Befischungsjahr 2026. Die Vertragslaufzeit beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet spätestens am 31.12.2026. Die Befischungen müssen jeweils im Zeitraum vom 01. August bis 15. Oktober eines Jahres durchgeführt werden. Bei günstigen Witterungsbedingungen können Cyprinidengewässer unter vorheriger Rücksprache mit dem Auftraggeber bis Ende Oktober befischt werden.
Interne Kennung: 25
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 77850000Dienstleistungen im Bereich Fischzucht
Zusätzliche Einstufung(cpv): 77700000Mit dem Fischfang verbundene Dienstleistungen
Zusätzliche Einstufung(cpv): 98300000Diverse Dienstleistungen
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Recklinghausen
Postleitzahl: 45659
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen(DEA36)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die Lose befinden sich alle innerhalb von NRW (s. Anlagen 3, 4 und 5).
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-03-20+01:00
Enddatum: 2026-12-31+01:00
5.1.4 Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6 Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs zum Nachweis des Vorhandenseins einer Berufshaftpflichtversicherung.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Skontoabzug Der Bieter muss in den Leistungsverzeichnissen angeben, ob er einen Skontoabzug einräumt (Höhe und Zahlungsziel). Eine Skontogewährung wird bei der Wertung positiv berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Tage beträgt. Der Preis wird entsprechend des Skontoabzuges neu berechnet. Hat der Bieter einen Skontoabzug eingeräumt, so hat der Auftraggeber die Wahl, ob er den Skontoabzug und das damit verbundene verkürzte Zahlungsziel in Anspruch nimmt.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: a) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs zur Eintragung in Berufs- und Handelsregister (ausländische Bieter haben eine entsprechende Berufs- oder Handelsregisternummer nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, anzugeben. Dieses ist auch dann erforderlich, wenn das Angebot über eine Zweigniederlassung mit Sitz in Deutschland erfolgt). b) Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen, c) soweit zutreffend: Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531_EU), d) soweit zutreffend: Erklärung Unteraufträge / Eignungsleihe (Formular 532__EU / Formular 533_EU)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs für die Erklärung, dass ausreichend personelle, finanzielle und technischen Kapazitäten zur Verfügung stehen. 2) Anlage 2 "Leistungsfähigkeit" mit folgenden Angaben, ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen: - Angabe der Befischungsteams (Tabelle 1), - Angabe der fischereilichen Erfahrungen der angegebenen Anodenführer/innen (ein Elektrofischer pro Team muss eine mind. dreijährige Berufserfahrung bei der Erhebung von WRRL-Daten sowohl im Mittelgebirge als auch im Tiefland nachweisen können) (Tabelle 2), - Referenzliste des Büros/Bieters - mind. eine Referenz für Befischungen des EU-WRRL-Monitorings der letzten vier Jahre (es können auch noch nicht abgeschlossene Projekte angegeben werden. Jedoch ist in einem solchen Fall eine zusätzliche aussagekräftige Erläuterung beizufügen, aus welcher hervorgeht, welche Leistungen der Bieter hierzu bereits erbracht hat. Der Auftraggeber wird in der Angebotswertung prüfen und beurteilen, ob diese Referenz eine ausreichende fachliche Eignung (wie gefordert) belegt und damit anerkannt werden kann) (Tabelle 3), - Angaben zur technischen Leistungsfähigkeit (Darstellung der technischen Ausrüstung - Befischungsgeräte und Boote, Tabelle 4 und 5), Soweit während der Auftragsbearbeitung andere Personen als die im Angebot benannten eingesetzt werden sollen, bedarf diese Änderung der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers. Die Zustimmung wird erteilt, wenn die Personen, die die Tätigkeit übernehmen sollen, den vorgenannten Anforderungen gerecht werden. 3) Für alle eingesetzten und in Tabelle 1 der Anlage 2 genannten Anodenführer/innen muss eine Kopie des Bedienungsscheins mit dem Angebot eingereicht werden.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-01-31+01:0009:00:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 48DAYS
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-31+01:0009:05:00+01:00
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-31+01:0009:05:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Erfahrungswerte des LANUV NRW haben gezeigt, dass ein Befischungsteam gem. Definition in der Leistungsbeschreibung maximal zwei Lose je Befischungsjahr bearbeiten kann. Aus diesem Grund wird die Zahl der Zuschläge für einen Bieter auf höchstens zwei Lose je Befischungsjahr je Befischungsteam begrenzt. Der Bieter muss bei Angebotsabgabe angeben, wie viele Befischungsteams insgesamt zur Verfügung stehen werden (s. Anlage 2 Leistungsfähigkeit) und dies auch bei seiner Angabe im Formblatt "Anzahl Lose" berücksichtigen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Ausschreibungsbestimmungen. Ergänzende Regelungen finden sich in den Vertragsbedingungen des Landes NRW.
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
5.1 Los: LOT-0027
Titel: Los 26 im Jahr 2025
Beschreibung: Es werden insgesamt 49 Lose von ca. 22 bis 36 Probestellen gebildet. Ein Los umfasst dabei nur den Zeitraum von einem Befischungsjahr. Die Lose 1-17+49 umfassen das Befischungsjahr 2024, die Lose 18-32 umfassen das Befischungsjahr 2025 und die Lose 33-48 umfassen das Befischungsjahr 2026. Die Vertragslaufzeit beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet spätestens am 31.12.2026. Die Befischungen müssen jeweils im Zeitraum vom 01. August bis 15. Oktober eines Jahres durchgeführt werden. Bei günstigen Witterungsbedingungen können Cyprinidengewässer unter vorheriger Rücksprache mit dem Auftraggeber bis Ende Oktober befischt werden.
Interne Kennung: 26
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 77850000Dienstleistungen im Bereich Fischzucht
Zusätzliche Einstufung(cpv): 77700000Mit dem Fischfang verbundene Dienstleistungen
Zusätzliche Einstufung(cpv): 98300000Diverse Dienstleistungen
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Recklinghausen
Postleitzahl: 45659
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen(DEA36)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die Lose befinden sich alle innerhalb von NRW (s. Anlagen 3, 4 und 5).
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-03-20+01:00
Enddatum: 2026-12-31+01:00
5.1.4 Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6 Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs zum Nachweis des Vorhandenseins einer Berufshaftpflichtversicherung.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Skontoabzug Der Bieter muss in den Leistungsverzeichnissen angeben, ob er einen Skontoabzug einräumt (Höhe und Zahlungsziel). Eine Skontogewährung wird bei der Wertung positiv berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Tage beträgt. Der Preis wird entsprechend des Skontoabzuges neu berechnet. Hat der Bieter einen Skontoabzug eingeräumt, so hat der Auftraggeber die Wahl, ob er den Skontoabzug und das damit verbundene verkürzte Zahlungsziel in Anspruch nimmt.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: a) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs zur Eintragung in Berufs- und Handelsregister (ausländische Bieter haben eine entsprechende Berufs- oder Handelsregisternummer nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, anzugeben. Dieses ist auch dann erforderlich, wenn das Angebot über eine Zweigniederlassung mit Sitz in Deutschland erfolgt). b) Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen, c) soweit zutreffend: Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531_EU), d) soweit zutreffend: Erklärung Unteraufträge / Eignungsleihe (Formular 532__EU / Formular 533_EU)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs für die Erklärung, dass ausreichend personelle, finanzielle und technischen Kapazitäten zur Verfügung stehen. 2) Anlage 2 "Leistungsfähigkeit" mit folgenden Angaben, ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen: - Angabe der Befischungsteams (Tabelle 1), - Angabe der fischereilichen Erfahrungen der angegebenen Anodenführer/innen (ein Elektrofischer pro Team muss eine mind. dreijährige Berufserfahrung bei der Erhebung von WRRL-Daten sowohl im Mittelgebirge als auch im Tiefland nachweisen können) (Tabelle 2), - Referenzliste des Büros/Bieters - mind. eine Referenz für Befischungen des EU-WRRL-Monitorings der letzten vier Jahre (es können auch noch nicht abgeschlossene Projekte angegeben werden. Jedoch ist in einem solchen Fall eine zusätzliche aussagekräftige Erläuterung beizufügen, aus welcher hervorgeht, welche Leistungen der Bieter hierzu bereits erbracht hat. Der Auftraggeber wird in der Angebotswertung prüfen und beurteilen, ob diese Referenz eine ausreichende fachliche Eignung (wie gefordert) belegt und damit anerkannt werden kann) (Tabelle 3), - Angaben zur technischen Leistungsfähigkeit (Darstellung der technischen Ausrüstung - Befischungsgeräte und Boote, Tabelle 4 und 5), Soweit während der Auftragsbearbeitung andere Personen als die im Angebot benannten eingesetzt werden sollen, bedarf diese Änderung der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers. Die Zustimmung wird erteilt, wenn die Personen, die die Tätigkeit übernehmen sollen, den vorgenannten Anforderungen gerecht werden. 3) Für alle eingesetzten und in Tabelle 1 der Anlage 2 genannten Anodenführer/innen muss eine Kopie des Bedienungsscheins mit dem Angebot eingereicht werden.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-01-31+01:0009:00:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 48DAYS
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-31+01:0009:05:00+01:00
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-31+01:0009:05:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Erfahrungswerte des LANUV NRW haben gezeigt, dass ein Befischungsteam gem. Definition in der Leistungsbeschreibung maximal zwei Lose je Befischungsjahr bearbeiten kann. Aus diesem Grund wird die Zahl der Zuschläge für einen Bieter auf höchstens zwei Lose je Befischungsjahr je Befischungsteam begrenzt. Der Bieter muss bei Angebotsabgabe angeben, wie viele Befischungsteams insgesamt zur Verfügung stehen werden (s. Anlage 2 Leistungsfähigkeit) und dies auch bei seiner Angabe im Formblatt "Anzahl Lose" berücksichtigen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Ausschreibungsbestimmungen. Ergänzende Regelungen finden sich in den Vertragsbedingungen des Landes NRW.
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
5.1 Los: LOT-0028
Titel: Los 27 im Jahr 2025
Beschreibung: Es werden insgesamt 49 Lose von ca. 22 bis 36 Probestellen gebildet. Ein Los umfasst dabei nur den Zeitraum von einem Befischungsjahr. Die Lose 1-17+49 umfassen das Befischungsjahr 2024, die Lose 18-32 umfassen das Befischungsjahr 2025 und die Lose 33-48 umfassen das Befischungsjahr 2026. Die Vertragslaufzeit beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet spätestens am 31.12.2026. Die Befischungen müssen jeweils im Zeitraum vom 01. August bis 15. Oktober eines Jahres durchgeführt werden. Bei günstigen Witterungsbedingungen können Cyprinidengewässer unter vorheriger Rücksprache mit dem Auftraggeber bis Ende Oktober befischt werden.
Interne Kennung: 27
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 77850000Dienstleistungen im Bereich Fischzucht
Zusätzliche Einstufung(cpv): 77700000Mit dem Fischfang verbundene Dienstleistungen
Zusätzliche Einstufung(cpv): 98300000Diverse Dienstleistungen
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Recklinghausen
Postleitzahl: 45659
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen(DEA36)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die Lose befinden sich alle innerhalb von NRW (s. Anlagen 3, 4 und 5).
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-03-20+01:00
Enddatum: 2026-12-31+01:00
5.1.4 Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6 Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs zum Nachweis des Vorhandenseins einer Berufshaftpflichtversicherung.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Skontoabzug Der Bieter muss in den Leistungsverzeichnissen angeben, ob er einen Skontoabzug einräumt (Höhe und Zahlungsziel). Eine Skontogewährung wird bei der Wertung positiv berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Tage beträgt. Der Preis wird entsprechend des Skontoabzuges neu berechnet. Hat der Bieter einen Skontoabzug eingeräumt, so hat der Auftraggeber die Wahl, ob er den Skontoabzug und das damit verbundene verkürzte Zahlungsziel in Anspruch nimmt.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: a) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs zur Eintragung in Berufs- und Handelsregister (ausländische Bieter haben eine entsprechende Berufs- oder Handelsregisternummer nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, anzugeben. Dieses ist auch dann erforderlich, wenn das Angebot über eine Zweigniederlassung mit Sitz in Deutschland erfolgt). b) Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen, c) soweit zutreffend: Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531_EU), d) soweit zutreffend: Erklärung Unteraufträge / Eignungsleihe (Formular 532__EU / Formular 533_EU)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs für die Erklärung, dass ausreichend personelle, finanzielle und technischen Kapazitäten zur Verfügung stehen. 2) Anlage 2 "Leistungsfähigkeit" mit folgenden Angaben, ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen: - Angabe der Befischungsteams (Tabelle 1), - Angabe der fischereilichen Erfahrungen der angegebenen Anodenführer/innen (ein Elektrofischer pro Team muss eine mind. dreijährige Berufserfahrung bei der Erhebung von WRRL-Daten sowohl im Mittelgebirge als auch im Tiefland nachweisen können) (Tabelle 2), - Referenzliste des Büros/Bieters - mind. eine Referenz für Befischungen des EU-WRRL-Monitorings der letzten vier Jahre (es können auch noch nicht abgeschlossene Projekte angegeben werden. Jedoch ist in einem solchen Fall eine zusätzliche aussagekräftige Erläuterung beizufügen, aus welcher hervorgeht, welche Leistungen der Bieter hierzu bereits erbracht hat. Der Auftraggeber wird in der Angebotswertung prüfen und beurteilen, ob diese Referenz eine ausreichende fachliche Eignung (wie gefordert) belegt und damit anerkannt werden kann) (Tabelle 3), - Angaben zur technischen Leistungsfähigkeit (Darstellung der technischen Ausrüstung - Befischungsgeräte und Boote, Tabelle 4 und 5), Soweit während der Auftragsbearbeitung andere Personen als die im Angebot benannten eingesetzt werden sollen, bedarf diese Änderung der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers. Die Zustimmung wird erteilt, wenn die Personen, die die Tätigkeit übernehmen sollen, den vorgenannten Anforderungen gerecht werden. 3) Für alle eingesetzten und in Tabelle 1 der Anlage 2 genannten Anodenführer/innen muss eine Kopie des Bedienungsscheins mit dem Angebot eingereicht werden.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-01-31+01:0009:00:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 48DAYS
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-31+01:0009:05:00+01:00
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-31+01:0009:05:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Erfahrungswerte des LANUV NRW haben gezeigt, dass ein Befischungsteam gem. Definition in der Leistungsbeschreibung maximal zwei Lose je Befischungsjahr bearbeiten kann. Aus diesem Grund wird die Zahl der Zuschläge für einen Bieter auf höchstens zwei Lose je Befischungsjahr je Befischungsteam begrenzt. Der Bieter muss bei Angebotsabgabe angeben, wie viele Befischungsteams insgesamt zur Verfügung stehen werden (s. Anlage 2 Leistungsfähigkeit) und dies auch bei seiner Angabe im Formblatt "Anzahl Lose" berücksichtigen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Ausschreibungsbestimmungen. Ergänzende Regelungen finden sich in den Vertragsbedingungen des Landes NRW.
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
5.1 Los: LOT-0029
Titel: Los 28 im Jahr 2025
Beschreibung: Es werden insgesamt 49 Lose von ca. 22 bis 36 Probestellen gebildet. Ein Los umfasst dabei nur den Zeitraum von einem Befischungsjahr. Die Lose 1-17+49 umfassen das Befischungsjahr 2024, die Lose 18-32 umfassen das Befischungsjahr 2025 und die Lose 33-48 umfassen das Befischungsjahr 2026. Die Vertragslaufzeit beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet spätestens am 31.12.2026. Die Befischungen müssen jeweils im Zeitraum vom 01. August bis 15. Oktober eines Jahres durchgeführt werden. Bei günstigen Witterungsbedingungen können Cyprinidengewässer unter vorheriger Rücksprache mit dem Auftraggeber bis Ende Oktober befischt werden.
Interne Kennung: 28
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 77850000Dienstleistungen im Bereich Fischzucht
Zusätzliche Einstufung(cpv): 77700000Mit dem Fischfang verbundene Dienstleistungen
Zusätzliche Einstufung(cpv): 98300000Diverse Dienstleistungen
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Recklinghausen
Postleitzahl: 45659
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen(DEA36)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die Lose befinden sich alle innerhalb von NRW (s. Anlagen 3, 4 und 5).
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-03-20+01:00
Enddatum: 2026-12-31+01:00
5.1.4 Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6 Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs zum Nachweis des Vorhandenseins einer Berufshaftpflichtversicherung.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Skontoabzug Der Bieter muss in den Leistungsverzeichnissen angeben, ob er einen Skontoabzug einräumt (Höhe und Zahlungsziel). Eine Skontogewährung wird bei der Wertung positiv berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Tage beträgt. Der Preis wird entsprechend des Skontoabzuges neu berechnet. Hat der Bieter einen Skontoabzug eingeräumt, so hat der Auftraggeber die Wahl, ob er den Skontoabzug und das damit verbundene verkürzte Zahlungsziel in Anspruch nimmt.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: a) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs zur Eintragung in Berufs- und Handelsregister (ausländische Bieter haben eine entsprechende Berufs- oder Handelsregisternummer nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, anzugeben. Dieses ist auch dann erforderlich, wenn das Angebot über eine Zweigniederlassung mit Sitz in Deutschland erfolgt). b) Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen, c) soweit zutreffend: Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531_EU), d) soweit zutreffend: Erklärung Unteraufträge / Eignungsleihe (Formular 532__EU / Formular 533_EU)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs für die Erklärung, dass ausreichend personelle, finanzielle und technischen Kapazitäten zur Verfügung stehen. 2) Anlage 2 "Leistungsfähigkeit" mit folgenden Angaben, ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen: - Angabe der Befischungsteams (Tabelle 1), - Angabe der fischereilichen Erfahrungen der angegebenen Anodenführer/innen (ein Elektrofischer pro Team muss eine mind. dreijährige Berufserfahrung bei der Erhebung von WRRL-Daten sowohl im Mittelgebirge als auch im Tiefland nachweisen können) (Tabelle 2), - Referenzliste des Büros/Bieters - mind. eine Referenz für Befischungen des EU-WRRL-Monitorings der letzten vier Jahre (es können auch noch nicht abgeschlossene Projekte angegeben werden. Jedoch ist in einem solchen Fall eine zusätzliche aussagekräftige Erläuterung beizufügen, aus welcher hervorgeht, welche Leistungen der Bieter hierzu bereits erbracht hat. Der Auftraggeber wird in der Angebotswertung prüfen und beurteilen, ob diese Referenz eine ausreichende fachliche Eignung (wie gefordert) belegt und damit anerkannt werden kann) (Tabelle 3), - Angaben zur technischen Leistungsfähigkeit (Darstellung der technischen Ausrüstung - Befischungsgeräte und Boote, Tabelle 4 und 5), Soweit während der Auftragsbearbeitung andere Personen als die im Angebot benannten eingesetzt werden sollen, bedarf diese Änderung der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers. Die Zustimmung wird erteilt, wenn die Personen, die die Tätigkeit übernehmen sollen, den vorgenannten Anforderungen gerecht werden. 3) Für alle eingesetzten und in Tabelle 1 der Anlage 2 genannten Anodenführer/innen muss eine Kopie des Bedienungsscheins mit dem Angebot eingereicht werden.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-01-31+01:0009:00:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 48DAYS
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-31+01:0009:05:00+01:00
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-31+01:0009:05:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Erfahrungswerte des LANUV NRW haben gezeigt, dass ein Befischungsteam gem. Definition in der Leistungsbeschreibung maximal zwei Lose je Befischungsjahr bearbeiten kann. Aus diesem Grund wird die Zahl der Zuschläge für einen Bieter auf höchstens zwei Lose je Befischungsjahr je Befischungsteam begrenzt. Der Bieter muss bei Angebotsabgabe angeben, wie viele Befischungsteams insgesamt zur Verfügung stehen werden (s. Anlage 2 Leistungsfähigkeit) und dies auch bei seiner Angabe im Formblatt "Anzahl Lose" berücksichtigen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Ausschreibungsbestimmungen. Ergänzende Regelungen finden sich in den Vertragsbedingungen des Landes NRW.
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
5.1 Los: LOT-0030
Titel: Los 29 im Jahr 2025
Beschreibung: Es werden insgesamt 49 Lose von ca. 22 bis 36 Probestellen gebildet. Ein Los umfasst dabei nur den Zeitraum von einem Befischungsjahr. Die Lose 1-17+49 umfassen das Befischungsjahr 2024, die Lose 18-32 umfassen das Befischungsjahr 2025 und die Lose 33-48 umfassen das Befischungsjahr 2026. Die Vertragslaufzeit beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet spätestens am 31.12.2026. Die Befischungen müssen jeweils im Zeitraum vom 01. August bis 15. Oktober eines Jahres durchgeführt werden. Bei günstigen Witterungsbedingungen können Cyprinidengewässer unter vorheriger Rücksprache mit dem Auftraggeber bis Ende Oktober befischt werden.
Interne Kennung: 29
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 77850000Dienstleistungen im Bereich Fischzucht
Zusätzliche Einstufung(cpv): 77700000Mit dem Fischfang verbundene Dienstleistungen
Zusätzliche Einstufung(cpv): 98300000Diverse Dienstleistungen
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Recklinghausen
Postleitzahl: 45659
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen(DEA36)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die Lose befinden sich alle innerhalb von NRW (s. Anlagen 3, 4 und 5).
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-03-20+01:00
Enddatum: 2026-12-31+01:00
5.1.4 Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6 Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs zum Nachweis des Vorhandenseins einer Berufshaftpflichtversicherung.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Skontoabzug Der Bieter muss in den Leistungsverzeichnissen angeben, ob er einen Skontoabzug einräumt (Höhe und Zahlungsziel). Eine Skontogewährung wird bei der Wertung positiv berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Tage beträgt. Der Preis wird entsprechend des Skontoabzuges neu berechnet. Hat der Bieter einen Skontoabzug eingeräumt, so hat der Auftraggeber die Wahl, ob er den Skontoabzug und das damit verbundene verkürzte Zahlungsziel in Anspruch nimmt.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: a) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs zur Eintragung in Berufs- und Handelsregister (ausländische Bieter haben eine entsprechende Berufs- oder Handelsregisternummer nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, anzugeben. Dieses ist auch dann erforderlich, wenn das Angebot über eine Zweigniederlassung mit Sitz in Deutschland erfolgt). b) Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen, c) soweit zutreffend: Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531_EU), d) soweit zutreffend: Erklärung Unteraufträge / Eignungsleihe (Formular 532__EU / Formular 533_EU)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs für die Erklärung, dass ausreichend personelle, finanzielle und technischen Kapazitäten zur Verfügung stehen. 2) Anlage 2 "Leistungsfähigkeit" mit folgenden Angaben, ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen: - Angabe der Befischungsteams (Tabelle 1), - Angabe der fischereilichen Erfahrungen der angegebenen Anodenführer/innen (ein Elektrofischer pro Team muss eine mind. dreijährige Berufserfahrung bei der Erhebung von WRRL-Daten sowohl im Mittelgebirge als auch im Tiefland nachweisen können) (Tabelle 2), - Referenzliste des Büros/Bieters - mind. eine Referenz für Befischungen des EU-WRRL-Monitorings der letzten vier Jahre (es können auch noch nicht abgeschlossene Projekte angegeben werden. Jedoch ist in einem solchen Fall eine zusätzliche aussagekräftige Erläuterung beizufügen, aus welcher hervorgeht, welche Leistungen der Bieter hierzu bereits erbracht hat. Der Auftraggeber wird in der Angebotswertung prüfen und beurteilen, ob diese Referenz eine ausreichende fachliche Eignung (wie gefordert) belegt und damit anerkannt werden kann) (Tabelle 3), - Angaben zur technischen Leistungsfähigkeit (Darstellung der technischen Ausrüstung - Befischungsgeräte und Boote, Tabelle 4 und 5), Soweit während der Auftragsbearbeitung andere Personen als die im Angebot benannten eingesetzt werden sollen, bedarf diese Änderung der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers. Die Zustimmung wird erteilt, wenn die Personen, die die Tätigkeit übernehmen sollen, den vorgenannten Anforderungen gerecht werden. 3) Für alle eingesetzten und in Tabelle 1 der Anlage 2 genannten Anodenführer/innen muss eine Kopie des Bedienungsscheins mit dem Angebot eingereicht werden.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-01-31+01:0009:00:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 48DAYS
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-31+01:0009:05:00+01:00
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-31+01:0009:05:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Erfahrungswerte des LANUV NRW haben gezeigt, dass ein Befischungsteam gem. Definition in der Leistungsbeschreibung maximal zwei Lose je Befischungsjahr bearbeiten kann. Aus diesem Grund wird die Zahl der Zuschläge für einen Bieter auf höchstens zwei Lose je Befischungsjahr je Befischungsteam begrenzt. Der Bieter muss bei Angebotsabgabe angeben, wie viele Befischungsteams insgesamt zur Verfügung stehen werden (s. Anlage 2 Leistungsfähigkeit) und dies auch bei seiner Angabe im Formblatt "Anzahl Lose" berücksichtigen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Ausschreibungsbestimmungen. Ergänzende Regelungen finden sich in den Vertragsbedingungen des Landes NRW.
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
5.1 Los: LOT-0031
Titel: Los 30 im Jahr 2025
Beschreibung: Es werden insgesamt 49 Lose von ca. 22 bis 36 Probestellen gebildet. Ein Los umfasst dabei nur den Zeitraum von einem Befischungsjahr. Die Lose 1-17+49 umfassen das Befischungsjahr 2024, die Lose 18-32 umfassen das Befischungsjahr 2025 und die Lose 33-48 umfassen das Befischungsjahr 2026. Die Vertragslaufzeit beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet spätestens am 31.12.2026. Die Befischungen müssen jeweils im Zeitraum vom 01. August bis 15. Oktober eines Jahres durchgeführt werden. Bei günstigen Witterungsbedingungen können Cyprinidengewässer unter vorheriger Rücksprache mit dem Auftraggeber bis Ende Oktober befischt werden.
Interne Kennung: 30
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 77850000Dienstleistungen im Bereich Fischzucht
Zusätzliche Einstufung(cpv): 77700000Mit dem Fischfang verbundene Dienstleistungen
Zusätzliche Einstufung(cpv): 98300000Diverse Dienstleistungen
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Recklinghausen
Postleitzahl: 45659
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen(DEA36)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die Lose befinden sich alle innerhalb von NRW (s. Anlagen 3, 4 und 5).
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-03-20+01:00
Enddatum: 2026-12-31+01:00
5.1.4 Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6 Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs zum Nachweis des Vorhandenseins einer Berufshaftpflichtversicherung.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Skontoabzug Der Bieter muss in den Leistungsverzeichnissen angeben, ob er einen Skontoabzug einräumt (Höhe und Zahlungsziel). Eine Skontogewährung wird bei der Wertung positiv berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Tage beträgt. Der Preis wird entsprechend des Skontoabzuges neu berechnet. Hat der Bieter einen Skontoabzug eingeräumt, so hat der Auftraggeber die Wahl, ob er den Skontoabzug und das damit verbundene verkürzte Zahlungsziel in Anspruch nimmt.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: a) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs zur Eintragung in Berufs- und Handelsregister (ausländische Bieter haben eine entsprechende Berufs- oder Handelsregisternummer nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, anzugeben. Dieses ist auch dann erforderlich, wenn das Angebot über eine Zweigniederlassung mit Sitz in Deutschland erfolgt). b) Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen, c) soweit zutreffend: Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531_EU), d) soweit zutreffend: Erklärung Unteraufträge / Eignungsleihe (Formular 532__EU / Formular 533_EU)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs für die Erklärung, dass ausreichend personelle, finanzielle und technischen Kapazitäten zur Verfügung stehen. 2) Anlage 2 "Leistungsfähigkeit" mit folgenden Angaben, ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen: - Angabe der Befischungsteams (Tabelle 1), - Angabe der fischereilichen Erfahrungen der angegebenen Anodenführer/innen (ein Elektrofischer pro Team muss eine mind. dreijährige Berufserfahrung bei der Erhebung von WRRL-Daten sowohl im Mittelgebirge als auch im Tiefland nachweisen können) (Tabelle 2), - Referenzliste des Büros/Bieters - mind. eine Referenz für Befischungen des EU-WRRL-Monitorings der letzten vier Jahre (es können auch noch nicht abgeschlossene Projekte angegeben werden. Jedoch ist in einem solchen Fall eine zusätzliche aussagekräftige Erläuterung beizufügen, aus welcher hervorgeht, welche Leistungen der Bieter hierzu bereits erbracht hat. Der Auftraggeber wird in der Angebotswertung prüfen und beurteilen, ob diese Referenz eine ausreichende fachliche Eignung (wie gefordert) belegt und damit anerkannt werden kann) (Tabelle 3), - Angaben zur technischen Leistungsfähigkeit (Darstellung der technischen Ausrüstung - Befischungsgeräte und Boote, Tabelle 4 und 5), Soweit während der Auftragsbearbeitung andere Personen als die im Angebot benannten eingesetzt werden sollen, bedarf diese Änderung der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers. Die Zustimmung wird erteilt, wenn die Personen, die die Tätigkeit übernehmen sollen, den vorgenannten Anforderungen gerecht werden. 3) Für alle eingesetzten und in Tabelle 1 der Anlage 2 genannten Anodenführer/innen muss eine Kopie des Bedienungsscheins mit dem Angebot eingereicht werden.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-01-31+01:0009:00:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 48DAYS
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-31+01:0009:05:00+01:00
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-31+01:0009:05:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Erfahrungswerte des LANUV NRW haben gezeigt, dass ein Befischungsteam gem. Definition in der Leistungsbeschreibung maximal zwei Lose je Befischungsjahr bearbeiten kann. Aus diesem Grund wird die Zahl der Zuschläge für einen Bieter auf höchstens zwei Lose je Befischungsjahr je Befischungsteam begrenzt. Der Bieter muss bei Angebotsabgabe angeben, wie viele Befischungsteams insgesamt zur Verfügung stehen werden (s. Anlage 2 Leistungsfähigkeit) und dies auch bei seiner Angabe im Formblatt "Anzahl Lose" berücksichtigen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Ausschreibungsbestimmungen. Ergänzende Regelungen finden sich in den Vertragsbedingungen des Landes NRW.
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
5.1 Los: LOT-0032
Titel: Los 31 im Jahr 2025
Beschreibung: Es werden insgesamt 49 Lose von ca. 22 bis 36 Probestellen gebildet. Ein Los umfasst dabei nur den Zeitraum von einem Befischungsjahr. Die Lose 1-17+49 umfassen das Befischungsjahr 2024, die Lose 18-32 umfassen das Befischungsjahr 2025 und die Lose 33-48 umfassen das Befischungsjahr 2026. Die Vertragslaufzeit beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet spätestens am 31.12.2026. Die Befischungen müssen jeweils im Zeitraum vom 01. August bis 15. Oktober eines Jahres durchgeführt werden. Bei günstigen Witterungsbedingungen können Cyprinidengewässer unter vorheriger Rücksprache mit dem Auftraggeber bis Ende Oktober befischt werden.
Interne Kennung: 31
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 77850000Dienstleistungen im Bereich Fischzucht
Zusätzliche Einstufung(cpv): 77700000Mit dem Fischfang verbundene Dienstleistungen
Zusätzliche Einstufung(cpv): 98300000Diverse Dienstleistungen
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Recklinghausen
Postleitzahl: 45659
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen(DEA36)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die Lose befinden sich alle innerhalb von NRW (s. Anlagen 3, 4 und 5).
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-03-20+01:00
Enddatum: 2026-12-31+01:00
5.1.4 Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6 Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs zum Nachweis des Vorhandenseins einer Berufshaftpflichtversicherung.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Skontoabzug Der Bieter muss in den Leistungsverzeichnissen angeben, ob er einen Skontoabzug einräumt (Höhe und Zahlungsziel). Eine Skontogewährung wird bei der Wertung positiv berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Tage beträgt. Der Preis wird entsprechend des Skontoabzuges neu berechnet. Hat der Bieter einen Skontoabzug eingeräumt, so hat der Auftraggeber die Wahl, ob er den Skontoabzug und das damit verbundene verkürzte Zahlungsziel in Anspruch nimmt.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: a) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs zur Eintragung in Berufs- und Handelsregister (ausländische Bieter haben eine entsprechende Berufs- oder Handelsregisternummer nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, anzugeben. Dieses ist auch dann erforderlich, wenn das Angebot über eine Zweigniederlassung mit Sitz in Deutschland erfolgt). b) Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen, c) soweit zutreffend: Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531_EU), d) soweit zutreffend: Erklärung Unteraufträge / Eignungsleihe (Formular 532__EU / Formular 533_EU)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs für die Erklärung, dass ausreichend personelle, finanzielle und technischen Kapazitäten zur Verfügung stehen. 2) Anlage 2 "Leistungsfähigkeit" mit folgenden Angaben, ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen: - Angabe der Befischungsteams (Tabelle 1), - Angabe der fischereilichen Erfahrungen der angegebenen Anodenführer/innen (ein Elektrofischer pro Team muss eine mind. dreijährige Berufserfahrung bei der Erhebung von WRRL-Daten sowohl im Mittelgebirge als auch im Tiefland nachweisen können) (Tabelle 2), - Referenzliste des Büros/Bieters - mind. eine Referenz für Befischungen des EU-WRRL-Monitorings der letzten vier Jahre (es können auch noch nicht abgeschlossene Projekte angegeben werden. Jedoch ist in einem solchen Fall eine zusätzliche aussagekräftige Erläuterung beizufügen, aus welcher hervorgeht, welche Leistungen der Bieter hierzu bereits erbracht hat. Der Auftraggeber wird in der Angebotswertung prüfen und beurteilen, ob diese Referenz eine ausreichende fachliche Eignung (wie gefordert) belegt und damit anerkannt werden kann) (Tabelle 3), - Angaben zur technischen Leistungsfähigkeit (Darstellung der technischen Ausrüstung - Befischungsgeräte und Boote, Tabelle 4 und 5), Soweit während der Auftragsbearbeitung andere Personen als die im Angebot benannten eingesetzt werden sollen, bedarf diese Änderung der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers. Die Zustimmung wird erteilt, wenn die Personen, die die Tätigkeit übernehmen sollen, den vorgenannten Anforderungen gerecht werden. 3) Für alle eingesetzten und in Tabelle 1 der Anlage 2 genannten Anodenführer/innen muss eine Kopie des Bedienungsscheins mit dem Angebot eingereicht werden.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-01-31+01:0009:00:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 48DAYS
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-31+01:0009:05:00+01:00
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-31+01:0009:05:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Erfahrungswerte des LANUV NRW haben gezeigt, dass ein Befischungsteam gem. Definition in der Leistungsbeschreibung maximal zwei Lose je Befischungsjahr bearbeiten kann. Aus diesem Grund wird die Zahl der Zuschläge für einen Bieter auf höchstens zwei Lose je Befischungsjahr je Befischungsteam begrenzt. Der Bieter muss bei Angebotsabgabe angeben, wie viele Befischungsteams insgesamt zur Verfügung stehen werden (s. Anlage 2 Leistungsfähigkeit) und dies auch bei seiner Angabe im Formblatt "Anzahl Lose" berücksichtigen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Ausschreibungsbestimmungen. Ergänzende Regelungen finden sich in den Vertragsbedingungen des Landes NRW.
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
5.1 Los: LOT-0033
Titel: Los 32 im Jahr 2025
Beschreibung: Es werden insgesamt 49 Lose von ca. 22 bis 36 Probestellen gebildet. Ein Los umfasst dabei nur den Zeitraum von einem Befischungsjahr. Die Lose 1-17+49 umfassen das Befischungsjahr 2024, die Lose 18-32 umfassen das Befischungsjahr 2025 und die Lose 33-48 umfassen das Befischungsjahr 2026. Die Vertragslaufzeit beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet spätestens am 31.12.2026. Die Befischungen müssen jeweils im Zeitraum vom 01. August bis 15. Oktober eines Jahres durchgeführt werden. Bei günstigen Witterungsbedingungen können Cyprinidengewässer unter vorheriger Rücksprache mit dem Auftraggeber bis Ende Oktober befischt werden.
Interne Kennung: 32
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 77850000Dienstleistungen im Bereich Fischzucht
Zusätzliche Einstufung(cpv): 77700000Mit dem Fischfang verbundene Dienstleistungen
Zusätzliche Einstufung(cpv): 98300000Diverse Dienstleistungen
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Recklinghausen
Postleitzahl: 45659
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen(DEA36)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die Lose befinden sich alle innerhalb von NRW (s. Anlagen 3, 4 und 5).
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-03-20+01:00
Enddatum: 2026-12-31+01:00
5.1.4 Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6 Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs zum Nachweis des Vorhandenseins einer Berufshaftpflichtversicherung.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Skontoabzug Der Bieter muss in den Leistungsverzeichnissen angeben, ob er einen Skontoabzug einräumt (Höhe und Zahlungsziel). Eine Skontogewährung wird bei der Wertung positiv berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Tage beträgt. Der Preis wird entsprechend des Skontoabzuges neu berechnet. Hat der Bieter einen Skontoabzug eingeräumt, so hat der Auftraggeber die Wahl, ob er den Skontoabzug und das damit verbundene verkürzte Zahlungsziel in Anspruch nimmt.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: a) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs zur Eintragung in Berufs- und Handelsregister (ausländische Bieter haben eine entsprechende Berufs- oder Handelsregisternummer nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, anzugeben. Dieses ist auch dann erforderlich, wenn das Angebot über eine Zweigniederlassung mit Sitz in Deutschland erfolgt). b) Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen, c) soweit zutreffend: Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531_EU), d) soweit zutreffend: Erklärung Unteraufträge / Eignungsleihe (Formular 532__EU / Formular 533_EU)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs für die Erklärung, dass ausreichend personelle, finanzielle und technischen Kapazitäten zur Verfügung stehen. 2) Anlage 2 "Leistungsfähigkeit" mit folgenden Angaben, ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen: - Angabe der Befischungsteams (Tabelle 1), - Angabe der fischereilichen Erfahrungen der angegebenen Anodenführer/innen (ein Elektrofischer pro Team muss eine mind. dreijährige Berufserfahrung bei der Erhebung von WRRL-Daten sowohl im Mittelgebirge als auch im Tiefland nachweisen können) (Tabelle 2), - Referenzliste des Büros/Bieters - mind. eine Referenz für Befischungen des EU-WRRL-Monitorings der letzten vier Jahre (es können auch noch nicht abgeschlossene Projekte angegeben werden. Jedoch ist in einem solchen Fall eine zusätzliche aussagekräftige Erläuterung beizufügen, aus welcher hervorgeht, welche Leistungen der Bieter hierzu bereits erbracht hat. Der Auftraggeber wird in der Angebotswertung prüfen und beurteilen, ob diese Referenz eine ausreichende fachliche Eignung (wie gefordert) belegt und damit anerkannt werden kann) (Tabelle 3), - Angaben zur technischen Leistungsfähigkeit (Darstellung der technischen Ausrüstung - Befischungsgeräte und Boote, Tabelle 4 und 5), Soweit während der Auftragsbearbeitung andere Personen als die im Angebot benannten eingesetzt werden sollen, bedarf diese Änderung der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers. Die Zustimmung wird erteilt, wenn die Personen, die die Tätigkeit übernehmen sollen, den vorgenannten Anforderungen gerecht werden. 3) Für alle eingesetzten und in Tabelle 1 der Anlage 2 genannten Anodenführer/innen muss eine Kopie des Bedienungsscheins mit dem Angebot eingereicht werden.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-01-31+01:0009:00:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 48DAYS
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-31+01:0009:05:00+01:00
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-31+01:0009:05:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Erfahrungswerte des LANUV NRW haben gezeigt, dass ein Befischungsteam gem. Definition in der Leistungsbeschreibung maximal zwei Lose je Befischungsjahr bearbeiten kann. Aus diesem Grund wird die Zahl der Zuschläge für einen Bieter auf höchstens zwei Lose je Befischungsjahr je Befischungsteam begrenzt. Der Bieter muss bei Angebotsabgabe angeben, wie viele Befischungsteams insgesamt zur Verfügung stehen werden (s. Anlage 2 Leistungsfähigkeit) und dies auch bei seiner Angabe im Formblatt "Anzahl Lose" berücksichtigen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Ausschreibungsbestimmungen. Ergänzende Regelungen finden sich in den Vertragsbedingungen des Landes NRW.
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
5.1 Los: LOT-0034
Titel: Los 33 im Jahr 2026
Beschreibung: Es werden insgesamt 49 Lose von ca. 22 bis 36 Probestellen gebildet. Ein Los umfasst dabei nur den Zeitraum von einem Befischungsjahr. Die Lose 1-17+49 umfassen das Befischungsjahr 2024, die Lose 18-32 umfassen das Befischungsjahr 2025 und die Lose 33-48 umfassen das Befischungsjahr 2026. Die Vertragslaufzeit beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet spätestens am 31.12.2026. Die Befischungen müssen jeweils im Zeitraum vom 01. August bis 15. Oktober eines Jahres durchgeführt werden. Bei günstigen Witterungsbedingungen können Cyprinidengewässer unter vorheriger Rücksprache mit dem Auftraggeber bis Ende Oktober befischt werden.
Interne Kennung: 33
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 77850000Dienstleistungen im Bereich Fischzucht
Zusätzliche Einstufung(cpv): 77700000Mit dem Fischfang verbundene Dienstleistungen
Zusätzliche Einstufung(cpv): 98300000Diverse Dienstleistungen
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Recklinghausen
Postleitzahl: 45659
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen(DEA36)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die Lose befinden sich alle innerhalb von NRW (s. Anlagen 3, 4 und 5).
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-03-20+01:00
Enddatum: 2026-12-31+01:00
5.1.4 Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6 Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs zum Nachweis des Vorhandenseins einer Berufshaftpflichtversicherung.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Skontoabzug Der Bieter muss in den Leistungsverzeichnissen angeben, ob er einen Skontoabzug einräumt (Höhe und Zahlungsziel). Eine Skontogewährung wird bei der Wertung positiv berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Tage beträgt. Der Preis wird entsprechend des Skontoabzuges neu berechnet. Hat der Bieter einen Skontoabzug eingeräumt, so hat der Auftraggeber die Wahl, ob er den Skontoabzug und das damit verbundene verkürzte Zahlungsziel in Anspruch nimmt.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: a) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs zur Eintragung in Berufs- und Handelsregister (ausländische Bieter haben eine entsprechende Berufs- oder Handelsregisternummer nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, anzugeben. Dieses ist auch dann erforderlich, wenn das Angebot über eine Zweigniederlassung mit Sitz in Deutschland erfolgt). b) Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen, c) soweit zutreffend: Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531_EU), d) soweit zutreffend: Erklärung Unteraufträge / Eignungsleihe (Formular 532__EU / Formular 533_EU)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs für die Erklärung, dass ausreichend personelle, finanzielle und technischen Kapazitäten zur Verfügung stehen. 2) Anlage 2 "Leistungsfähigkeit" mit folgenden Angaben, ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen: - Angabe der Befischungsteams (Tabelle 1), - Angabe der fischereilichen Erfahrungen der angegebenen Anodenführer/innen (ein Elektrofischer pro Team muss eine mind. dreijährige Berufserfahrung bei der Erhebung von WRRL-Daten sowohl im Mittelgebirge als auch im Tiefland nachweisen können) (Tabelle 2), - Referenzliste des Büros/Bieters - mind. eine Referenz für Befischungen des EU-WRRL-Monitorings der letzten vier Jahre (es können auch noch nicht abgeschlossene Projekte angegeben werden. Jedoch ist in einem solchen Fall eine zusätzliche aussagekräftige Erläuterung beizufügen, aus welcher hervorgeht, welche Leistungen der Bieter hierzu bereits erbracht hat. Der Auftraggeber wird in der Angebotswertung prüfen und beurteilen, ob diese Referenz eine ausreichende fachliche Eignung (wie gefordert) belegt und damit anerkannt werden kann) (Tabelle 3), - Angaben zur technischen Leistungsfähigkeit (Darstellung der technischen Ausrüstung - Befischungsgeräte und Boote, Tabelle 4 und 5), Soweit während der Auftragsbearbeitung andere Personen als die im Angebot benannten eingesetzt werden sollen, bedarf diese Änderung der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers. Die Zustimmung wird erteilt, wenn die Personen, die die Tätigkeit übernehmen sollen, den vorgenannten Anforderungen gerecht werden. 3) Für alle eingesetzten und in Tabelle 1 der Anlage 2 genannten Anodenführer/innen muss eine Kopie des Bedienungsscheins mit dem Angebot eingereicht werden.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-01-31+01:0009:00:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 48DAYS
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-31+01:0009:05:00+01:00
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-31+01:0009:05:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Erfahrungswerte des LANUV NRW haben gezeigt, dass ein Befischungsteam gem. Definition in der Leistungsbeschreibung maximal zwei Lose je Befischungsjahr bearbeiten kann. Aus diesem Grund wird die Zahl der Zuschläge für einen Bieter auf höchstens zwei Lose je Befischungsjahr je Befischungsteam begrenzt. Der Bieter muss bei Angebotsabgabe angeben, wie viele Befischungsteams insgesamt zur Verfügung stehen werden (s. Anlage 2 Leistungsfähigkeit) und dies auch bei seiner Angabe im Formblatt "Anzahl Lose" berücksichtigen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Ausschreibungsbestimmungen. Ergänzende Regelungen finden sich in den Vertragsbedingungen des Landes NRW.
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
5.1 Los: LOT-0035
Titel: Los 34 im Jahr 2026
Beschreibung: Es werden insgesamt 49 Lose von ca. 22 bis 36 Probestellen gebildet. Ein Los umfasst dabei nur den Zeitraum von einem Befischungsjahr. Die Lose 1-17+49 umfassen das Befischungsjahr 2024, die Lose 18-32 umfassen das Befischungsjahr 2025 und die Lose 33-48 umfassen das Befischungsjahr 2026. Die Vertragslaufzeit beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet spätestens am 31.12.2026. Die Befischungen müssen jeweils im Zeitraum vom 01. August bis 15. Oktober eines Jahres durchgeführt werden. Bei günstigen Witterungsbedingungen können Cyprinidengewässer unter vorheriger Rücksprache mit dem Auftraggeber bis Ende Oktober befischt werden.
Interne Kennung: 34
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 77850000Dienstleistungen im Bereich Fischzucht
Zusätzliche Einstufung(cpv): 77700000Mit dem Fischfang verbundene Dienstleistungen
Zusätzliche Einstufung(cpv): 98300000Diverse Dienstleistungen
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Recklinghausen
Postleitzahl: 45659
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen(DEA36)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die Lose befinden sich alle innerhalb von NRW (s. Anlagen 3, 4 und 5).
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-03-20+01:00
Enddatum: 2026-12-31+01:00
5.1.4 Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6 Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs zum Nachweis des Vorhandenseins einer Berufshaftpflichtversicherung.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Skontoabzug Der Bieter muss in den Leistungsverzeichnissen angeben, ob er einen Skontoabzug einräumt (Höhe und Zahlungsziel). Eine Skontogewährung wird bei der Wertung positiv berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Tage beträgt. Der Preis wird entsprechend des Skontoabzuges neu berechnet. Hat der Bieter einen Skontoabzug eingeräumt, so hat der Auftraggeber die Wahl, ob er den Skontoabzug und das damit verbundene verkürzte Zahlungsziel in Anspruch nimmt.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: a) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs zur Eintragung in Berufs- und Handelsregister (ausländische Bieter haben eine entsprechende Berufs- oder Handelsregisternummer nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, anzugeben. Dieses ist auch dann erforderlich, wenn das Angebot über eine Zweigniederlassung mit Sitz in Deutschland erfolgt). b) Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen, c) soweit zutreffend: Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531_EU), d) soweit zutreffend: Erklärung Unteraufträge / Eignungsleihe (Formular 532__EU / Formular 533_EU)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs für die Erklärung, dass ausreichend personelle, finanzielle und technischen Kapazitäten zur Verfügung stehen. 2) Anlage 2 "Leistungsfähigkeit" mit folgenden Angaben, ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen: - Angabe der Befischungsteams (Tabelle 1), - Angabe der fischereilichen Erfahrungen der angegebenen Anodenführer/innen (ein Elektrofischer pro Team muss eine mind. dreijährige Berufserfahrung bei der Erhebung von WRRL-Daten sowohl im Mittelgebirge als auch im Tiefland nachweisen können) (Tabelle 2), - Referenzliste des Büros/Bieters - mind. eine Referenz für Befischungen des EU-WRRL-Monitorings der letzten vier Jahre (es können auch noch nicht abgeschlossene Projekte angegeben werden. Jedoch ist in einem solchen Fall eine zusätzliche aussagekräftige Erläuterung beizufügen, aus welcher hervorgeht, welche Leistungen der Bieter hierzu bereits erbracht hat. Der Auftraggeber wird in der Angebotswertung prüfen und beurteilen, ob diese Referenz eine ausreichende fachliche Eignung (wie gefordert) belegt und damit anerkannt werden kann) (Tabelle 3), - Angaben zur technischen Leistungsfähigkeit (Darstellung der technischen Ausrüstung - Befischungsgeräte und Boote, Tabelle 4 und 5), Soweit während der Auftragsbearbeitung andere Personen als die im Angebot benannten eingesetzt werden sollen, bedarf diese Änderung der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers. Die Zustimmung wird erteilt, wenn die Personen, die die Tätigkeit übernehmen sollen, den vorgenannten Anforderungen gerecht werden. 3) Für alle eingesetzten und in Tabelle 1 der Anlage 2 genannten Anodenführer/innen muss eine Kopie des Bedienungsscheins mit dem Angebot eingereicht werden.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-01-31+01:0009:00:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 48DAYS
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-31+01:0009:05:00+01:00
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-31+01:0009:05:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Erfahrungswerte des LANUV NRW haben gezeigt, dass ein Befischungsteam gem. Definition in der Leistungsbeschreibung maximal zwei Lose je Befischungsjahr bearbeiten kann. Aus diesem Grund wird die Zahl der Zuschläge für einen Bieter auf höchstens zwei Lose je Befischungsjahr je Befischungsteam begrenzt. Der Bieter muss bei Angebotsabgabe angeben, wie viele Befischungsteams insgesamt zur Verfügung stehen werden (s. Anlage 2 Leistungsfähigkeit) und dies auch bei seiner Angabe im Formblatt "Anzahl Lose" berücksichtigen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Ausschreibungsbestimmungen. Ergänzende Regelungen finden sich in den Vertragsbedingungen des Landes NRW.
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
5.1 Los: LOT-0036
Titel: Los 35 im Jahr 2026
Beschreibung: Es werden insgesamt 49 Lose von ca. 22 bis 36 Probestellen gebildet. Ein Los umfasst dabei nur den Zeitraum von einem Befischungsjahr. Die Lose 1-17+49 umfassen das Befischungsjahr 2024, die Lose 18-32 umfassen das Befischungsjahr 2025 und die Lose 33-48 umfassen das Befischungsjahr 2026. Die Vertragslaufzeit beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet spätestens am 31.12.2026. Die Befischungen müssen jeweils im Zeitraum vom 01. August bis 15. Oktober eines Jahres durchgeführt werden. Bei günstigen Witterungsbedingungen können Cyprinidengewässer unter vorheriger Rücksprache mit dem Auftraggeber bis Ende Oktober befischt werden.
Interne Kennung: 35
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 77850000Dienstleistungen im Bereich Fischzucht
Zusätzliche Einstufung(cpv): 77700000Mit dem Fischfang verbundene Dienstleistungen
Zusätzliche Einstufung(cpv): 98300000Diverse Dienstleistungen
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Recklinghausen
Postleitzahl: 45659
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen(DEA36)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die Lose befinden sich alle innerhalb von NRW (s. Anlagen 3, 4 und 5).
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-03-20+01:00
Enddatum: 2026-12-31+01:00
5.1.4 Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6 Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs zum Nachweis des Vorhandenseins einer Berufshaftpflichtversicherung.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Skontoabzug Der Bieter muss in den Leistungsverzeichnissen angeben, ob er einen Skontoabzug einräumt (Höhe und Zahlungsziel). Eine Skontogewährung wird bei der Wertung positiv berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Tage beträgt. Der Preis wird entsprechend des Skontoabzuges neu berechnet. Hat der Bieter einen Skontoabzug eingeräumt, so hat der Auftraggeber die Wahl, ob er den Skontoabzug und das damit verbundene verkürzte Zahlungsziel in Anspruch nimmt.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: a) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs zur Eintragung in Berufs- und Handelsregister (ausländische Bieter haben eine entsprechende Berufs- oder Handelsregisternummer nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, anzugeben. Dieses ist auch dann erforderlich, wenn das Angebot über eine Zweigniederlassung mit Sitz in Deutschland erfolgt). b) Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen, c) soweit zutreffend: Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531_EU), d) soweit zutreffend: Erklärung Unteraufträge / Eignungsleihe (Formular 532__EU / Formular 533_EU)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs für die Erklärung, dass ausreichend personelle, finanzielle und technischen Kapazitäten zur Verfügung stehen. 2) Anlage 2 "Leistungsfähigkeit" mit folgenden Angaben, ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen: - Angabe der Befischungsteams (Tabelle 1), - Angabe der fischereilichen Erfahrungen der angegebenen Anodenführer/innen (ein Elektrofischer pro Team muss eine mind. dreijährige Berufserfahrung bei der Erhebung von WRRL-Daten sowohl im Mittelgebirge als auch im Tiefland nachweisen können) (Tabelle 2), - Referenzliste des Büros/Bieters - mind. eine Referenz für Befischungen des EU-WRRL-Monitorings der letzten vier Jahre (es können auch noch nicht abgeschlossene Projekte angegeben werden. Jedoch ist in einem solchen Fall eine zusätzliche aussagekräftige Erläuterung beizufügen, aus welcher hervorgeht, welche Leistungen der Bieter hierzu bereits erbracht hat. Der Auftraggeber wird in der Angebotswertung prüfen und beurteilen, ob diese Referenz eine ausreichende fachliche Eignung (wie gefordert) belegt und damit anerkannt werden kann) (Tabelle 3), - Angaben zur technischen Leistungsfähigkeit (Darstellung der technischen Ausrüstung - Befischungsgeräte und Boote, Tabelle 4 und 5), Soweit während der Auftragsbearbeitung andere Personen als die im Angebot benannten eingesetzt werden sollen, bedarf diese Änderung der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers. Die Zustimmung wird erteilt, wenn die Personen, die die Tätigkeit übernehmen sollen, den vorgenannten Anforderungen gerecht werden. 3) Für alle eingesetzten und in Tabelle 1 der Anlage 2 genannten Anodenführer/innen muss eine Kopie des Bedienungsscheins mit dem Angebot eingereicht werden.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-01-31+01:0009:00:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 48DAYS
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-31+01:0009:05:00+01:00
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-31+01:0009:05:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Erfahrungswerte des LANUV NRW haben gezeigt, dass ein Befischungsteam gem. Definition in der Leistungsbeschreibung maximal zwei Lose je Befischungsjahr bearbeiten kann. Aus diesem Grund wird die Zahl der Zuschläge für einen Bieter auf höchstens zwei Lose je Befischungsjahr je Befischungsteam begrenzt. Der Bieter muss bei Angebotsabgabe angeben, wie viele Befischungsteams insgesamt zur Verfügung stehen werden (s. Anlage 2 Leistungsfähigkeit) und dies auch bei seiner Angabe im Formblatt "Anzahl Lose" berücksichtigen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Ausschreibungsbestimmungen. Ergänzende Regelungen finden sich in den Vertragsbedingungen des Landes NRW.
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
5.1 Los: LOT-0037
Titel: Los 36 im Jahr 2026
Beschreibung: Es werden insgesamt 49 Lose von ca. 22 bis 36 Probestellen gebildet. Ein Los umfasst dabei nur den Zeitraum von einem Befischungsjahr. Die Lose 1-17+49 umfassen das Befischungsjahr 2024, die Lose 18-32 umfassen das Befischungsjahr 2025 und die Lose 33-48 umfassen das Befischungsjahr 2026. Die Vertragslaufzeit beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet spätestens am 31.12.2026. Die Befischungen müssen jeweils im Zeitraum vom 01. August bis 15. Oktober eines Jahres durchgeführt werden. Bei günstigen Witterungsbedingungen können Cyprinidengewässer unter vorheriger Rücksprache mit dem Auftraggeber bis Ende Oktober befischt werden.
Interne Kennung: 36
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 77850000Dienstleistungen im Bereich Fischzucht
Zusätzliche Einstufung(cpv): 77700000Mit dem Fischfang verbundene Dienstleistungen
Zusätzliche Einstufung(cpv): 98300000Diverse Dienstleistungen
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Recklinghausen
Postleitzahl: 45659
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen(DEA36)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die Lose befinden sich alle innerhalb von NRW (s. Anlagen 3, 4 und 5).
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-03-20+01:00
Enddatum: 2026-12-31+01:00
5.1.4 Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6 Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs zum Nachweis des Vorhandenseins einer Berufshaftpflichtversicherung.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Skontoabzug Der Bieter muss in den Leistungsverzeichnissen angeben, ob er einen Skontoabzug einräumt (Höhe und Zahlungsziel). Eine Skontogewährung wird bei der Wertung positiv berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Tage beträgt. Der Preis wird entsprechend des Skontoabzuges neu berechnet. Hat der Bieter einen Skontoabzug eingeräumt, so hat der Auftraggeber die Wahl, ob er den Skontoabzug und das damit verbundene verkürzte Zahlungsziel in Anspruch nimmt.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: a) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs zur Eintragung in Berufs- und Handelsregister (ausländische Bieter haben eine entsprechende Berufs- oder Handelsregisternummer nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, anzugeben. Dieses ist auch dann erforderlich, wenn das Angebot über eine Zweigniederlassung mit Sitz in Deutschland erfolgt). b) Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen, c) soweit zutreffend: Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531_EU), d) soweit zutreffend: Erklärung Unteraufträge / Eignungsleihe (Formular 532__EU / Formular 533_EU)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs für die Erklärung, dass ausreichend personelle, finanzielle und technischen Kapazitäten zur Verfügung stehen. 2) Anlage 2 "Leistungsfähigkeit" mit folgenden Angaben, ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen: - Angabe der Befischungsteams (Tabelle 1), - Angabe der fischereilichen Erfahrungen der angegebenen Anodenführer/innen (ein Elektrofischer pro Team muss eine mind. dreijährige Berufserfahrung bei der Erhebung von WRRL-Daten sowohl im Mittelgebirge als auch im Tiefland nachweisen können) (Tabelle 2), - Referenzliste des Büros/Bieters - mind. eine Referenz für Befischungen des EU-WRRL-Monitorings der letzten vier Jahre (es können auch noch nicht abgeschlossene Projekte angegeben werden. Jedoch ist in einem solchen Fall eine zusätzliche aussagekräftige Erläuterung beizufügen, aus welcher hervorgeht, welche Leistungen der Bieter hierzu bereits erbracht hat. Der Auftraggeber wird in der Angebotswertung prüfen und beurteilen, ob diese Referenz eine ausreichende fachliche Eignung (wie gefordert) belegt und damit anerkannt werden kann) (Tabelle 3), - Angaben zur technischen Leistungsfähigkeit (Darstellung der technischen Ausrüstung - Befischungsgeräte und Boote, Tabelle 4 und 5), Soweit während der Auftragsbearbeitung andere Personen als die im Angebot benannten eingesetzt werden sollen, bedarf diese Änderung der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers. Die Zustimmung wird erteilt, wenn die Personen, die die Tätigkeit übernehmen sollen, den vorgenannten Anforderungen gerecht werden. 3) Für alle eingesetzten und in Tabelle 1 der Anlage 2 genannten Anodenführer/innen muss eine Kopie des Bedienungsscheins mit dem Angebot eingereicht werden.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-01-31+01:0009:00:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 48DAYS
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-31+01:0009:05:00+01:00
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-31+01:0009:05:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Erfahrungswerte des LANUV NRW haben gezeigt, dass ein Befischungsteam gem. Definition in der Leistungsbeschreibung maximal zwei Lose je Befischungsjahr bearbeiten kann. Aus diesem Grund wird die Zahl der Zuschläge für einen Bieter auf höchstens zwei Lose je Befischungsjahr je Befischungsteam begrenzt. Der Bieter muss bei Angebotsabgabe angeben, wie viele Befischungsteams insgesamt zur Verfügung stehen werden (s. Anlage 2 Leistungsfähigkeit) und dies auch bei seiner Angabe im Formblatt "Anzahl Lose" berücksichtigen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Ausschreibungsbestimmungen. Ergänzende Regelungen finden sich in den Vertragsbedingungen des Landes NRW.
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
5.1 Los: LOT-0038
Titel: Los 37 im Jahr 2026
Beschreibung: Es werden insgesamt 49 Lose von ca. 22 bis 36 Probestellen gebildet. Ein Los umfasst dabei nur den Zeitraum von einem Befischungsjahr. Die Lose 1-17+49 umfassen das Befischungsjahr 2024, die Lose 18-32 umfassen das Befischungsjahr 2025 und die Lose 33-48 umfassen das Befischungsjahr 2026. Die Vertragslaufzeit beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet spätestens am 31.12.2026. Die Befischungen müssen jeweils im Zeitraum vom 01. August bis 15. Oktober eines Jahres durchgeführt werden. Bei günstigen Witterungsbedingungen können Cyprinidengewässer unter vorheriger Rücksprache mit dem Auftraggeber bis Ende Oktober befischt werden.
Interne Kennung: 37
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 77850000Dienstleistungen im Bereich Fischzucht
Zusätzliche Einstufung(cpv): 77700000Mit dem Fischfang verbundene Dienstleistungen
Zusätzliche Einstufung(cpv): 98300000Diverse Dienstleistungen
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Recklinghausen
Postleitzahl: 45659
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen(DEA36)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die Lose befinden sich alle innerhalb von NRW (s. Anlagen 3, 4 und 5).
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-03-20+01:00
Enddatum: 2026-12-31+01:00
5.1.4 Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6 Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs zum Nachweis des Vorhandenseins einer Berufshaftpflichtversicherung.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Skontoabzug Der Bieter muss in den Leistungsverzeichnissen angeben, ob er einen Skontoabzug einräumt (Höhe und Zahlungsziel). Eine Skontogewährung wird bei der Wertung positiv berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Tage beträgt. Der Preis wird entsprechend des Skontoabzuges neu berechnet. Hat der Bieter einen Skontoabzug eingeräumt, so hat der Auftraggeber die Wahl, ob er den Skontoabzug und das damit verbundene verkürzte Zahlungsziel in Anspruch nimmt.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: a) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs zur Eintragung in Berufs- und Handelsregister (ausländische Bieter haben eine entsprechende Berufs- oder Handelsregisternummer nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, anzugeben. Dieses ist auch dann erforderlich, wenn das Angebot über eine Zweigniederlassung mit Sitz in Deutschland erfolgt). b) Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen, c) soweit zutreffend: Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531_EU), d) soweit zutreffend: Erklärung Unteraufträge / Eignungsleihe (Formular 532__EU / Formular 533_EU)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs für die Erklärung, dass ausreichend personelle, finanzielle und technischen Kapazitäten zur Verfügung stehen. 2) Anlage 2 "Leistungsfähigkeit" mit folgenden Angaben, ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen: - Angabe der Befischungsteams (Tabelle 1), - Angabe der fischereilichen Erfahrungen der angegebenen Anodenführer/innen (ein Elektrofischer pro Team muss eine mind. dreijährige Berufserfahrung bei der Erhebung von WRRL-Daten sowohl im Mittelgebirge als auch im Tiefland nachweisen können) (Tabelle 2), - Referenzliste des Büros/Bieters - mind. eine Referenz für Befischungen des EU-WRRL-Monitorings der letzten vier Jahre (es können auch noch nicht abgeschlossene Projekte angegeben werden. Jedoch ist in einem solchen Fall eine zusätzliche aussagekräftige Erläuterung beizufügen, aus welcher hervorgeht, welche Leistungen der Bieter hierzu bereits erbracht hat. Der Auftraggeber wird in der Angebotswertung prüfen und beurteilen, ob diese Referenz eine ausreichende fachliche Eignung (wie gefordert) belegt und damit anerkannt werden kann) (Tabelle 3), - Angaben zur technischen Leistungsfähigkeit (Darstellung der technischen Ausrüstung - Befischungsgeräte und Boote, Tabelle 4 und 5), Soweit während der Auftragsbearbeitung andere Personen als die im Angebot benannten eingesetzt werden sollen, bedarf diese Änderung der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers. Die Zustimmung wird erteilt, wenn die Personen, die die Tätigkeit übernehmen sollen, den vorgenannten Anforderungen gerecht werden. 3) Für alle eingesetzten und in Tabelle 1 der Anlage 2 genannten Anodenführer/innen muss eine Kopie des Bedienungsscheins mit dem Angebot eingereicht werden.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-01-31+01:0009:00:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 48DAYS
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-31+01:0009:05:00+01:00
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-31+01:0009:05:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Erfahrungswerte des LANUV NRW haben gezeigt, dass ein Befischungsteam gem. Definition in der Leistungsbeschreibung maximal zwei Lose je Befischungsjahr bearbeiten kann. Aus diesem Grund wird die Zahl der Zuschläge für einen Bieter auf höchstens zwei Lose je Befischungsjahr je Befischungsteam begrenzt. Der Bieter muss bei Angebotsabgabe angeben, wie viele Befischungsteams insgesamt zur Verfügung stehen werden (s. Anlage 2 Leistungsfähigkeit) und dies auch bei seiner Angabe im Formblatt "Anzahl Lose" berücksichtigen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Ausschreibungsbestimmungen. Ergänzende Regelungen finden sich in den Vertragsbedingungen des Landes NRW.
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
5.1 Los: LOT-0039
Titel: Los 38 im Jahr 2026
Beschreibung: Es werden insgesamt 49 Lose von ca. 22 bis 36 Probestellen gebildet. Ein Los umfasst dabei nur den Zeitraum von einem Befischungsjahr. Die Lose 1-17+49 umfassen das Befischungsjahr 2024, die Lose 18-32 umfassen das Befischungsjahr 2025 und die Lose 33-48 umfassen das Befischungsjahr 2026. Die Vertragslaufzeit beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet spätestens am 31.12.2026. Die Befischungen müssen jeweils im Zeitraum vom 01. August bis 15. Oktober eines Jahres durchgeführt werden. Bei günstigen Witterungsbedingungen können Cyprinidengewässer unter vorheriger Rücksprache mit dem Auftraggeber bis Ende Oktober befischt werden.
Interne Kennung: 38
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 77850000Dienstleistungen im Bereich Fischzucht
Zusätzliche Einstufung(cpv): 77700000Mit dem Fischfang verbundene Dienstleistungen
Zusätzliche Einstufung(cpv): 98300000Diverse Dienstleistungen
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Recklinghausen
Postleitzahl: 45659
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen(DEA36)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die Lose befinden sich alle innerhalb von NRW (s. Anlagen 3, 4 und 5).
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-03-20+01:00
Enddatum: 2026-12-31+01:00
5.1.4 Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6 Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs zum Nachweis des Vorhandenseins einer Berufshaftpflichtversicherung.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Skontoabzug Der Bieter muss in den Leistungsverzeichnissen angeben, ob er einen Skontoabzug einräumt (Höhe und Zahlungsziel). Eine Skontogewährung wird bei der Wertung positiv berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Tage beträgt. Der Preis wird entsprechend des Skontoabzuges neu berechnet. Hat der Bieter einen Skontoabzug eingeräumt, so hat der Auftraggeber die Wahl, ob er den Skontoabzug und das damit verbundene verkürzte Zahlungsziel in Anspruch nimmt.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: a) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs zur Eintragung in Berufs- und Handelsregister (ausländische Bieter haben eine entsprechende Berufs- oder Handelsregisternummer nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, anzugeben. Dieses ist auch dann erforderlich, wenn das Angebot über eine Zweigniederlassung mit Sitz in Deutschland erfolgt). b) Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen, c) soweit zutreffend: Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531_EU), d) soweit zutreffend: Erklärung Unteraufträge / Eignungsleihe (Formular 532__EU / Formular 533_EU)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs für die Erklärung, dass ausreichend personelle, finanzielle und technischen Kapazitäten zur Verfügung stehen. 2) Anlage 2 "Leistungsfähigkeit" mit folgenden Angaben, ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen: - Angabe der Befischungsteams (Tabelle 1), - Angabe der fischereilichen Erfahrungen der angegebenen Anodenführer/innen (ein Elektrofischer pro Team muss eine mind. dreijährige Berufserfahrung bei der Erhebung von WRRL-Daten sowohl im Mittelgebirge als auch im Tiefland nachweisen können) (Tabelle 2), - Referenzliste des Büros/Bieters - mind. eine Referenz für Befischungen des EU-WRRL-Monitorings der letzten vier Jahre (es können auch noch nicht abgeschlossene Projekte angegeben werden. Jedoch ist in einem solchen Fall eine zusätzliche aussagekräftige Erläuterung beizufügen, aus welcher hervorgeht, welche Leistungen der Bieter hierzu bereits erbracht hat. Der Auftraggeber wird in der Angebotswertung prüfen und beurteilen, ob diese Referenz eine ausreichende fachliche Eignung (wie gefordert) belegt und damit anerkannt werden kann) (Tabelle 3), - Angaben zur technischen Leistungsfähigkeit (Darstellung der technischen Ausrüstung - Befischungsgeräte und Boote, Tabelle 4 und 5), Soweit während der Auftragsbearbeitung andere Personen als die im Angebot benannten eingesetzt werden sollen, bedarf diese Änderung der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers. Die Zustimmung wird erteilt, wenn die Personen, die die Tätigkeit übernehmen sollen, den vorgenannten Anforderungen gerecht werden. 3) Für alle eingesetzten und in Tabelle 1 der Anlage 2 genannten Anodenführer/innen muss eine Kopie des Bedienungsscheins mit dem Angebot eingereicht werden.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-01-31+01:0009:00:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 48DAYS
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-31+01:0009:05:00+01:00
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-31+01:0009:05:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Erfahrungswerte des LANUV NRW haben gezeigt, dass ein Befischungsteam gem. Definition in der Leistungsbeschreibung maximal zwei Lose je Befischungsjahr bearbeiten kann. Aus diesem Grund wird die Zahl der Zuschläge für einen Bieter auf höchstens zwei Lose je Befischungsjahr je Befischungsteam begrenzt. Der Bieter muss bei Angebotsabgabe angeben, wie viele Befischungsteams insgesamt zur Verfügung stehen werden (s. Anlage 2 Leistungsfähigkeit) und dies auch bei seiner Angabe im Formblatt "Anzahl Lose" berücksichtigen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Ausschreibungsbestimmungen. Ergänzende Regelungen finden sich in den Vertragsbedingungen des Landes NRW.
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
5.1 Los: LOT-0040
Titel: Los 39 im Jahr 2026
Beschreibung: Es werden insgesamt 49 Lose von ca. 22 bis 36 Probestellen gebildet. Ein Los umfasst dabei nur den Zeitraum von einem Befischungsjahr. Die Lose 1-17+49 umfassen das Befischungsjahr 2024, die Lose 18-32 umfassen das Befischungsjahr 2025 und die Lose 33-48 umfassen das Befischungsjahr 2026. Die Vertragslaufzeit beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet spätestens am 31.12.2026. Die Befischungen müssen jeweils im Zeitraum vom 01. August bis 15. Oktober eines Jahres durchgeführt werden. Bei günstigen Witterungsbedingungen können Cyprinidengewässer unter vorheriger Rücksprache mit dem Auftraggeber bis Ende Oktober befischt werden.
Interne Kennung: 39
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 77850000Dienstleistungen im Bereich Fischzucht
Zusätzliche Einstufung(cpv): 77700000Mit dem Fischfang verbundene Dienstleistungen
Zusätzliche Einstufung(cpv): 98300000Diverse Dienstleistungen
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Recklinghausen
Postleitzahl: 45659
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen(DEA36)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die Lose befinden sich alle innerhalb von NRW (s. Anlagen 3, 4 und 5).
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-03-20+01:00
Enddatum: 2026-12-31+01:00
5.1.4 Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6 Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs zum Nachweis des Vorhandenseins einer Berufshaftpflichtversicherung.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Skontoabzug Der Bieter muss in den Leistungsverzeichnissen angeben, ob er einen Skontoabzug einräumt (Höhe und Zahlungsziel). Eine Skontogewährung wird bei der Wertung positiv berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Tage beträgt. Der Preis wird entsprechend des Skontoabzuges neu berechnet. Hat der Bieter einen Skontoabzug eingeräumt, so hat der Auftraggeber die Wahl, ob er den Skontoabzug und das damit verbundene verkürzte Zahlungsziel in Anspruch nimmt.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: a) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs zur Eintragung in Berufs- und Handelsregister (ausländische Bieter haben eine entsprechende Berufs- oder Handelsregisternummer nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, anzugeben. Dieses ist auch dann erforderlich, wenn das Angebot über eine Zweigniederlassung mit Sitz in Deutschland erfolgt). b) Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen, c) soweit zutreffend: Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531_EU), d) soweit zutreffend: Erklärung Unteraufträge / Eignungsleihe (Formular 532__EU / Formular 533_EU)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs für die Erklärung, dass ausreichend personelle, finanzielle und technischen Kapazitäten zur Verfügung stehen. 2) Anlage 2 "Leistungsfähigkeit" mit folgenden Angaben, ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen: - Angabe der Befischungsteams (Tabelle 1), - Angabe der fischereilichen Erfahrungen der angegebenen Anodenführer/innen (ein Elektrofischer pro Team muss eine mind. dreijährige Berufserfahrung bei der Erhebung von WRRL-Daten sowohl im Mittelgebirge als auch im Tiefland nachweisen können) (Tabelle 2), - Referenzliste des Büros/Bieters - mind. eine Referenz für Befischungen des EU-WRRL-Monitorings der letzten vier Jahre (es können auch noch nicht abgeschlossene Projekte angegeben werden. Jedoch ist in einem solchen Fall eine zusätzliche aussagekräftige Erläuterung beizufügen, aus welcher hervorgeht, welche Leistungen der Bieter hierzu bereits erbracht hat. Der Auftraggeber wird in der Angebotswertung prüfen und beurteilen, ob diese Referenz eine ausreichende fachliche Eignung (wie gefordert) belegt und damit anerkannt werden kann) (Tabelle 3), - Angaben zur technischen Leistungsfähigkeit (Darstellung der technischen Ausrüstung - Befischungsgeräte und Boote, Tabelle 4 und 5), Soweit während der Auftragsbearbeitung andere Personen als die im Angebot benannten eingesetzt werden sollen, bedarf diese Änderung der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers. Die Zustimmung wird erteilt, wenn die Personen, die die Tätigkeit übernehmen sollen, den vorgenannten Anforderungen gerecht werden. 3) Für alle eingesetzten und in Tabelle 1 der Anlage 2 genannten Anodenführer/innen muss eine Kopie des Bedienungsscheins mit dem Angebot eingereicht werden.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-01-31+01:0009:00:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 48DAYS
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-31+01:0009:05:00+01:00
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-31+01:0009:05:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Erfahrungswerte des LANUV NRW haben gezeigt, dass ein Befischungsteam gem. Definition in der Leistungsbeschreibung maximal zwei Lose je Befischungsjahr bearbeiten kann. Aus diesem Grund wird die Zahl der Zuschläge für einen Bieter auf höchstens zwei Lose je Befischungsjahr je Befischungsteam begrenzt. Der Bieter muss bei Angebotsabgabe angeben, wie viele Befischungsteams insgesamt zur Verfügung stehen werden (s. Anlage 2 Leistungsfähigkeit) und dies auch bei seiner Angabe im Formblatt "Anzahl Lose" berücksichtigen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Ausschreibungsbestimmungen. Ergänzende Regelungen finden sich in den Vertragsbedingungen des Landes NRW.
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
5.1 Los: LOT-0041
Titel: Los 40 im Jahr 2026
Beschreibung: Es werden insgesamt 49 Lose von ca. 22 bis 36 Probestellen gebildet. Ein Los umfasst dabei nur den Zeitraum von einem Befischungsjahr. Die Lose 1-17+49 umfassen das Befischungsjahr 2024, die Lose 18-32 umfassen das Befischungsjahr 2025 und die Lose 33-48 umfassen das Befischungsjahr 2026. Die Vertragslaufzeit beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet spätestens am 31.12.2026. Die Befischungen müssen jeweils im Zeitraum vom 01. August bis 15. Oktober eines Jahres durchgeführt werden. Bei günstigen Witterungsbedingungen können Cyprinidengewässer unter vorheriger Rücksprache mit dem Auftraggeber bis Ende Oktober befischt werden.
Interne Kennung: 40
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 77850000Dienstleistungen im Bereich Fischzucht
Zusätzliche Einstufung(cpv): 77700000Mit dem Fischfang verbundene Dienstleistungen
Zusätzliche Einstufung(cpv): 98300000Diverse Dienstleistungen
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Recklinghausen
Postleitzahl: 45659
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen(DEA36)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die Lose befinden sich alle innerhalb von NRW (s. Anlagen 3, 4 und 5).
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-03-20+01:00
Enddatum: 2026-12-31+01:00
5.1.4 Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6 Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs zum Nachweis des Vorhandenseins einer Berufshaftpflichtversicherung.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Skontoabzug Der Bieter muss in den Leistungsverzeichnissen angeben, ob er einen Skontoabzug einräumt (Höhe und Zahlungsziel). Eine Skontogewährung wird bei der Wertung positiv berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Tage beträgt. Der Preis wird entsprechend des Skontoabzuges neu berechnet. Hat der Bieter einen Skontoabzug eingeräumt, so hat der Auftraggeber die Wahl, ob er den Skontoabzug und das damit verbundene verkürzte Zahlungsziel in Anspruch nimmt.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: a) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs zur Eintragung in Berufs- und Handelsregister (ausländische Bieter haben eine entsprechende Berufs- oder Handelsregisternummer nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, anzugeben. Dieses ist auch dann erforderlich, wenn das Angebot über eine Zweigniederlassung mit Sitz in Deutschland erfolgt). b) Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen, c) soweit zutreffend: Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531_EU), d) soweit zutreffend: Erklärung Unteraufträge / Eignungsleihe (Formular 532__EU / Formular 533_EU)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs für die Erklärung, dass ausreichend personelle, finanzielle und technischen Kapazitäten zur Verfügung stehen. 2) Anlage 2 "Leistungsfähigkeit" mit folgenden Angaben, ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen: - Angabe der Befischungsteams (Tabelle 1), - Angabe der fischereilichen Erfahrungen der angegebenen Anodenführer/innen (ein Elektrofischer pro Team muss eine mind. dreijährige Berufserfahrung bei der Erhebung von WRRL-Daten sowohl im Mittelgebirge als auch im Tiefland nachweisen können) (Tabelle 2), - Referenzliste des Büros/Bieters - mind. eine Referenz für Befischungen des EU-WRRL-Monitorings der letzten vier Jahre (es können auch noch nicht abgeschlossene Projekte angegeben werden. Jedoch ist in einem solchen Fall eine zusätzliche aussagekräftige Erläuterung beizufügen, aus welcher hervorgeht, welche Leistungen der Bieter hierzu bereits erbracht hat. Der Auftraggeber wird in der Angebotswertung prüfen und beurteilen, ob diese Referenz eine ausreichende fachliche Eignung (wie gefordert) belegt und damit anerkannt werden kann) (Tabelle 3), - Angaben zur technischen Leistungsfähigkeit (Darstellung der technischen Ausrüstung - Befischungsgeräte und Boote, Tabelle 4 und 5), Soweit während der Auftragsbearbeitung andere Personen als die im Angebot benannten eingesetzt werden sollen, bedarf diese Änderung der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers. Die Zustimmung wird erteilt, wenn die Personen, die die Tätigkeit übernehmen sollen, den vorgenannten Anforderungen gerecht werden. 3) Für alle eingesetzten und in Tabelle 1 der Anlage 2 genannten Anodenführer/innen muss eine Kopie des Bedienungsscheins mit dem Angebot eingereicht werden.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-01-31+01:0009:00:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 48DAYS
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-31+01:0009:05:00+01:00
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-31+01:0009:05:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Erfahrungswerte des LANUV NRW haben gezeigt, dass ein Befischungsteam gem. Definition in der Leistungsbeschreibung maximal zwei Lose je Befischungsjahr bearbeiten kann. Aus diesem Grund wird die Zahl der Zuschläge für einen Bieter auf höchstens zwei Lose je Befischungsjahr je Befischungsteam begrenzt. Der Bieter muss bei Angebotsabgabe angeben, wie viele Befischungsteams insgesamt zur Verfügung stehen werden (s. Anlage 2 Leistungsfähigkeit) und dies auch bei seiner Angabe im Formblatt "Anzahl Lose" berücksichtigen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Ausschreibungsbestimmungen. Ergänzende Regelungen finden sich in den Vertragsbedingungen des Landes NRW.
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
5.1 Los: LOT-0042
Titel: Los 41 im Jahr 2026
Beschreibung: Es werden insgesamt 49 Lose von ca. 22 bis 36 Probestellen gebildet. Ein Los umfasst dabei nur den Zeitraum von einem Befischungsjahr. Die Lose 1-17+49 umfassen das Befischungsjahr 2024, die Lose 18-32 umfassen das Befischungsjahr 2025 und die Lose 33-48 umfassen das Befischungsjahr 2026. Die Vertragslaufzeit beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet spätestens am 31.12.2026. Die Befischungen müssen jeweils im Zeitraum vom 01. August bis 15. Oktober eines Jahres durchgeführt werden. Bei günstigen Witterungsbedingungen können Cyprinidengewässer unter vorheriger Rücksprache mit dem Auftraggeber bis Ende Oktober befischt werden.
Interne Kennung: 41
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 77850000Dienstleistungen im Bereich Fischzucht
Zusätzliche Einstufung(cpv): 77700000Mit dem Fischfang verbundene Dienstleistungen
Zusätzliche Einstufung(cpv): 98300000Diverse Dienstleistungen
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Recklinghausen
Postleitzahl: 45659
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen(DEA36)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die Lose befinden sich alle innerhalb von NRW (s. Anlagen 3, 4 und 5).
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-03-20+01:00
Enddatum: 2026-12-31+01:00
5.1.4 Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6 Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs zum Nachweis des Vorhandenseins einer Berufshaftpflichtversicherung.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Skontoabzug Der Bieter muss in den Leistungsverzeichnissen angeben, ob er einen Skontoabzug einräumt (Höhe und Zahlungsziel). Eine Skontogewährung wird bei der Wertung positiv berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Tage beträgt. Der Preis wird entsprechend des Skontoabzuges neu berechnet. Hat der Bieter einen Skontoabzug eingeräumt, so hat der Auftraggeber die Wahl, ob er den Skontoabzug und das damit verbundene verkürzte Zahlungsziel in Anspruch nimmt.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: a) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs zur Eintragung in Berufs- und Handelsregister (ausländische Bieter haben eine entsprechende Berufs- oder Handelsregisternummer nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, anzugeben. Dieses ist auch dann erforderlich, wenn das Angebot über eine Zweigniederlassung mit Sitz in Deutschland erfolgt). b) Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen, c) soweit zutreffend: Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531_EU), d) soweit zutreffend: Erklärung Unteraufträge / Eignungsleihe (Formular 532__EU / Formular 533_EU)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs für die Erklärung, dass ausreichend personelle, finanzielle und technischen Kapazitäten zur Verfügung stehen. 2) Anlage 2 "Leistungsfähigkeit" mit folgenden Angaben, ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen: - Angabe der Befischungsteams (Tabelle 1), - Angabe der fischereilichen Erfahrungen der angegebenen Anodenführer/innen (ein Elektrofischer pro Team muss eine mind. dreijährige Berufserfahrung bei der Erhebung von WRRL-Daten sowohl im Mittelgebirge als auch im Tiefland nachweisen können) (Tabelle 2), - Referenzliste des Büros/Bieters - mind. eine Referenz für Befischungen des EU-WRRL-Monitorings der letzten vier Jahre (es können auch noch nicht abgeschlossene Projekte angegeben werden. Jedoch ist in einem solchen Fall eine zusätzliche aussagekräftige Erläuterung beizufügen, aus welcher hervorgeht, welche Leistungen der Bieter hierzu bereits erbracht hat. Der Auftraggeber wird in der Angebotswertung prüfen und beurteilen, ob diese Referenz eine ausreichende fachliche Eignung (wie gefordert) belegt und damit anerkannt werden kann) (Tabelle 3), - Angaben zur technischen Leistungsfähigkeit (Darstellung der technischen Ausrüstung - Befischungsgeräte und Boote, Tabelle 4 und 5), Soweit während der Auftragsbearbeitung andere Personen als die im Angebot benannten eingesetzt werden sollen, bedarf diese Änderung der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers. Die Zustimmung wird erteilt, wenn die Personen, die die Tätigkeit übernehmen sollen, den vorgenannten Anforderungen gerecht werden. 3) Für alle eingesetzten und in Tabelle 1 der Anlage 2 genannten Anodenführer/innen muss eine Kopie des Bedienungsscheins mit dem Angebot eingereicht werden.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-01-31+01:0009:00:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 48DAYS
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-31+01:0009:05:00+01:00
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-31+01:0009:05:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Erfahrungswerte des LANUV NRW haben gezeigt, dass ein Befischungsteam gem. Definition in der Leistungsbeschreibung maximal zwei Lose je Befischungsjahr bearbeiten kann. Aus diesem Grund wird die Zahl der Zuschläge für einen Bieter auf höchstens zwei Lose je Befischungsjahr je Befischungsteam begrenzt. Der Bieter muss bei Angebotsabgabe angeben, wie viele Befischungsteams insgesamt zur Verfügung stehen werden (s. Anlage 2 Leistungsfähigkeit) und dies auch bei seiner Angabe im Formblatt "Anzahl Lose" berücksichtigen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Ausschreibungsbestimmungen. Ergänzende Regelungen finden sich in den Vertragsbedingungen des Landes NRW.
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
5.1 Los: LOT-0043
Titel: Los 42 im Jahr 2026
Beschreibung: Es werden insgesamt 49 Lose von ca. 22 bis 36 Probestellen gebildet. Ein Los umfasst dabei nur den Zeitraum von einem Befischungsjahr. Die Lose 1-17+49 umfassen das Befischungsjahr 2024, die Lose 18-32 umfassen das Befischungsjahr 2025 und die Lose 33-48 umfassen das Befischungsjahr 2026. Die Vertragslaufzeit beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet spätestens am 31.12.2026. Die Befischungen müssen jeweils im Zeitraum vom 01. August bis 15. Oktober eines Jahres durchgeführt werden. Bei günstigen Witterungsbedingungen können Cyprinidengewässer unter vorheriger Rücksprache mit dem Auftraggeber bis Ende Oktober befischt werden.
Interne Kennung: 42
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 77850000Dienstleistungen im Bereich Fischzucht
Zusätzliche Einstufung(cpv): 77700000Mit dem Fischfang verbundene Dienstleistungen
Zusätzliche Einstufung(cpv): 98300000Diverse Dienstleistungen
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Recklinghausen
Postleitzahl: 45659
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen(DEA36)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die Lose befinden sich alle innerhalb von NRW (s. Anlagen 3, 4 und 5).
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-03-20+01:00
Enddatum: 2026-12-31+01:00
5.1.4 Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6 Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs zum Nachweis des Vorhandenseins einer Berufshaftpflichtversicherung.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Skontoabzug Der Bieter muss in den Leistungsverzeichnissen angeben, ob er einen Skontoabzug einräumt (Höhe und Zahlungsziel). Eine Skontogewährung wird bei der Wertung positiv berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Tage beträgt. Der Preis wird entsprechend des Skontoabzuges neu berechnet. Hat der Bieter einen Skontoabzug eingeräumt, so hat der Auftraggeber die Wahl, ob er den Skontoabzug und das damit verbundene verkürzte Zahlungsziel in Anspruch nimmt.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: a) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs zur Eintragung in Berufs- und Handelsregister (ausländische Bieter haben eine entsprechende Berufs- oder Handelsregisternummer nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, anzugeben. Dieses ist auch dann erforderlich, wenn das Angebot über eine Zweigniederlassung mit Sitz in Deutschland erfolgt). b) Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen, c) soweit zutreffend: Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531_EU), d) soweit zutreffend: Erklärung Unteraufträge / Eignungsleihe (Formular 532__EU / Formular 533_EU)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs für die Erklärung, dass ausreichend personelle, finanzielle und technischen Kapazitäten zur Verfügung stehen. 2) Anlage 2 "Leistungsfähigkeit" mit folgenden Angaben, ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen: - Angabe der Befischungsteams (Tabelle 1), - Angabe der fischereilichen Erfahrungen der angegebenen Anodenführer/innen (ein Elektrofischer pro Team muss eine mind. dreijährige Berufserfahrung bei der Erhebung von WRRL-Daten sowohl im Mittelgebirge als auch im Tiefland nachweisen können) (Tabelle 2), - Referenzliste des Büros/Bieters - mind. eine Referenz für Befischungen des EU-WRRL-Monitorings der letzten vier Jahre (es können auch noch nicht abgeschlossene Projekte angegeben werden. Jedoch ist in einem solchen Fall eine zusätzliche aussagekräftige Erläuterung beizufügen, aus welcher hervorgeht, welche Leistungen der Bieter hierzu bereits erbracht hat. Der Auftraggeber wird in der Angebotswertung prüfen und beurteilen, ob diese Referenz eine ausreichende fachliche Eignung (wie gefordert) belegt und damit anerkannt werden kann) (Tabelle 3), - Angaben zur technischen Leistungsfähigkeit (Darstellung der technischen Ausrüstung - Befischungsgeräte und Boote, Tabelle 4 und 5), Soweit während der Auftragsbearbeitung andere Personen als die im Angebot benannten eingesetzt werden sollen, bedarf diese Änderung der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers. Die Zustimmung wird erteilt, wenn die Personen, die die Tätigkeit übernehmen sollen, den vorgenannten Anforderungen gerecht werden. 3) Für alle eingesetzten und in Tabelle 1 der Anlage 2 genannten Anodenführer/innen muss eine Kopie des Bedienungsscheins mit dem Angebot eingereicht werden.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-01-31+01:0009:00:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 48DAYS
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-31+01:0009:05:00+01:00
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-31+01:0009:05:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Erfahrungswerte des LANUV NRW haben gezeigt, dass ein Befischungsteam gem. Definition in der Leistungsbeschreibung maximal zwei Lose je Befischungsjahr bearbeiten kann. Aus diesem Grund wird die Zahl der Zuschläge für einen Bieter auf höchstens zwei Lose je Befischungsjahr je Befischungsteam begrenzt. Der Bieter muss bei Angebotsabgabe angeben, wie viele Befischungsteams insgesamt zur Verfügung stehen werden (s. Anlage 2 Leistungsfähigkeit) und dies auch bei seiner Angabe im Formblatt "Anzahl Lose" berücksichtigen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Ausschreibungsbestimmungen. Ergänzende Regelungen finden sich in den Vertragsbedingungen des Landes NRW.
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
5.1 Los: LOT-0044
Titel: Los 43 im Jahr 2026
Beschreibung: Es werden insgesamt 49 Lose von ca. 22 bis 36 Probestellen gebildet. Ein Los umfasst dabei nur den Zeitraum von einem Befischungsjahr. Die Lose 1-17+49 umfassen das Befischungsjahr 2024, die Lose 18-32 umfassen das Befischungsjahr 2025 und die Lose 33-48 umfassen das Befischungsjahr 2026. Die Vertragslaufzeit beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet spätestens am 31.12.2026. Die Befischungen müssen jeweils im Zeitraum vom 01. August bis 15. Oktober eines Jahres durchgeführt werden. Bei günstigen Witterungsbedingungen können Cyprinidengewässer unter vorheriger Rücksprache mit dem Auftraggeber bis Ende Oktober befischt werden.
Interne Kennung: 43
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 77850000Dienstleistungen im Bereich Fischzucht
Zusätzliche Einstufung(cpv): 77700000Mit dem Fischfang verbundene Dienstleistungen
Zusätzliche Einstufung(cpv): 98300000Diverse Dienstleistungen
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Recklinghausen
Postleitzahl: 45659
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen(DEA36)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die Lose befinden sich alle innerhalb von NRW (s. Anlagen 3, 4 und 5).
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-03-20+01:00
Enddatum: 2026-12-31+01:00
5.1.4 Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6 Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs zum Nachweis des Vorhandenseins einer Berufshaftpflichtversicherung.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Skontoabzug Der Bieter muss in den Leistungsverzeichnissen angeben, ob er einen Skontoabzug einräumt (Höhe und Zahlungsziel). Eine Skontogewährung wird bei der Wertung positiv berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Tage beträgt. Der Preis wird entsprechend des Skontoabzuges neu berechnet. Hat der Bieter einen Skontoabzug eingeräumt, so hat der Auftraggeber die Wahl, ob er den Skontoabzug und das damit verbundene verkürzte Zahlungsziel in Anspruch nimmt.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: a) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs zur Eintragung in Berufs- und Handelsregister (ausländische Bieter haben eine entsprechende Berufs- oder Handelsregisternummer nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, anzugeben. Dieses ist auch dann erforderlich, wenn das Angebot über eine Zweigniederlassung mit Sitz in Deutschland erfolgt). b) Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen, c) soweit zutreffend: Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531_EU), d) soweit zutreffend: Erklärung Unteraufträge / Eignungsleihe (Formular 532__EU / Formular 533_EU)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs für die Erklärung, dass ausreichend personelle, finanzielle und technischen Kapazitäten zur Verfügung stehen. 2) Anlage 2 "Leistungsfähigkeit" mit folgenden Angaben, ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen: - Angabe der Befischungsteams (Tabelle 1), - Angabe der fischereilichen Erfahrungen der angegebenen Anodenführer/innen (ein Elektrofischer pro Team muss eine mind. dreijährige Berufserfahrung bei der Erhebung von WRRL-Daten sowohl im Mittelgebirge als auch im Tiefland nachweisen können) (Tabelle 2), - Referenzliste des Büros/Bieters - mind. eine Referenz für Befischungen des EU-WRRL-Monitorings der letzten vier Jahre (es können auch noch nicht abgeschlossene Projekte angegeben werden. Jedoch ist in einem solchen Fall eine zusätzliche aussagekräftige Erläuterung beizufügen, aus welcher hervorgeht, welche Leistungen der Bieter hierzu bereits erbracht hat. Der Auftraggeber wird in der Angebotswertung prüfen und beurteilen, ob diese Referenz eine ausreichende fachliche Eignung (wie gefordert) belegt und damit anerkannt werden kann) (Tabelle 3), - Angaben zur technischen Leistungsfähigkeit (Darstellung der technischen Ausrüstung - Befischungsgeräte und Boote, Tabelle 4 und 5), Soweit während der Auftragsbearbeitung andere Personen als die im Angebot benannten eingesetzt werden sollen, bedarf diese Änderung der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers. Die Zustimmung wird erteilt, wenn die Personen, die die Tätigkeit übernehmen sollen, den vorgenannten Anforderungen gerecht werden. 3) Für alle eingesetzten und in Tabelle 1 der Anlage 2 genannten Anodenführer/innen muss eine Kopie des Bedienungsscheins mit dem Angebot eingereicht werden.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-01-31+01:0009:00:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 48DAYS
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-31+01:0009:05:00+01:00
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-31+01:0009:05:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Erfahrungswerte des LANUV NRW haben gezeigt, dass ein Befischungsteam gem. Definition in der Leistungsbeschreibung maximal zwei Lose je Befischungsjahr bearbeiten kann. Aus diesem Grund wird die Zahl der Zuschläge für einen Bieter auf höchstens zwei Lose je Befischungsjahr je Befischungsteam begrenzt. Der Bieter muss bei Angebotsabgabe angeben, wie viele Befischungsteams insgesamt zur Verfügung stehen werden (s. Anlage 2 Leistungsfähigkeit) und dies auch bei seiner Angabe im Formblatt "Anzahl Lose" berücksichtigen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Ausschreibungsbestimmungen. Ergänzende Regelungen finden sich in den Vertragsbedingungen des Landes NRW.
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
5.1 Los: LOT-0045
Titel: Los 44 im Jahr 2026
Beschreibung: Es werden insgesamt 49 Lose von ca. 22 bis 36 Probestellen gebildet. Ein Los umfasst dabei nur den Zeitraum von einem Befischungsjahr. Die Lose 1-17+49 umfassen das Befischungsjahr 2024, die Lose 18-32 umfassen das Befischungsjahr 2025 und die Lose 33-48 umfassen das Befischungsjahr 2026. Die Vertragslaufzeit beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet spätestens am 31.12.2026. Die Befischungen müssen jeweils im Zeitraum vom 01. August bis 15. Oktober eines Jahres durchgeführt werden. Bei günstigen Witterungsbedingungen können Cyprinidengewässer unter vorheriger Rücksprache mit dem Auftraggeber bis Ende Oktober befischt werden.
Interne Kennung: 44
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 77850000Dienstleistungen im Bereich Fischzucht
Zusätzliche Einstufung(cpv): 77700000Mit dem Fischfang verbundene Dienstleistungen
Zusätzliche Einstufung(cpv): 98300000Diverse Dienstleistungen
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Recklinghausen
Postleitzahl: 45659
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen(DEA36)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die Lose befinden sich alle innerhalb von NRW (s. Anlagen 3, 4 und 5).
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-03-20+01:00
Enddatum: 2026-12-31+01:00
5.1.4 Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6 Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs zum Nachweis des Vorhandenseins einer Berufshaftpflichtversicherung.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Skontoabzug Der Bieter muss in den Leistungsverzeichnissen angeben, ob er einen Skontoabzug einräumt (Höhe und Zahlungsziel). Eine Skontogewährung wird bei der Wertung positiv berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Tage beträgt. Der Preis wird entsprechend des Skontoabzuges neu berechnet. Hat der Bieter einen Skontoabzug eingeräumt, so hat der Auftraggeber die Wahl, ob er den Skontoabzug und das damit verbundene verkürzte Zahlungsziel in Anspruch nimmt.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: a) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs zur Eintragung in Berufs- und Handelsregister (ausländische Bieter haben eine entsprechende Berufs- oder Handelsregisternummer nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, anzugeben. Dieses ist auch dann erforderlich, wenn das Angebot über eine Zweigniederlassung mit Sitz in Deutschland erfolgt). b) Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen, c) soweit zutreffend: Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531_EU), d) soweit zutreffend: Erklärung Unteraufträge / Eignungsleihe (Formular 532__EU / Formular 533_EU)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs für die Erklärung, dass ausreichend personelle, finanzielle und technischen Kapazitäten zur Verfügung stehen. 2) Anlage 2 "Leistungsfähigkeit" mit folgenden Angaben, ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen: - Angabe der Befischungsteams (Tabelle 1), - Angabe der fischereilichen Erfahrungen der angegebenen Anodenführer/innen (ein Elektrofischer pro Team muss eine mind. dreijährige Berufserfahrung bei der Erhebung von WRRL-Daten sowohl im Mittelgebirge als auch im Tiefland nachweisen können) (Tabelle 2), - Referenzliste des Büros/Bieters - mind. eine Referenz für Befischungen des EU-WRRL-Monitorings der letzten vier Jahre (es können auch noch nicht abgeschlossene Projekte angegeben werden. Jedoch ist in einem solchen Fall eine zusätzliche aussagekräftige Erläuterung beizufügen, aus welcher hervorgeht, welche Leistungen der Bieter hierzu bereits erbracht hat. Der Auftraggeber wird in der Angebotswertung prüfen und beurteilen, ob diese Referenz eine ausreichende fachliche Eignung (wie gefordert) belegt und damit anerkannt werden kann) (Tabelle 3), - Angaben zur technischen Leistungsfähigkeit (Darstellung der technischen Ausrüstung - Befischungsgeräte und Boote, Tabelle 4 und 5), Soweit während der Auftragsbearbeitung andere Personen als die im Angebot benannten eingesetzt werden sollen, bedarf diese Änderung der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers. Die Zustimmung wird erteilt, wenn die Personen, die die Tätigkeit übernehmen sollen, den vorgenannten Anforderungen gerecht werden. 3) Für alle eingesetzten und in Tabelle 1 der Anlage 2 genannten Anodenführer/innen muss eine Kopie des Bedienungsscheins mit dem Angebot eingereicht werden.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-01-31+01:0009:00:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 48DAYS
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-31+01:0009:05:00+01:00
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-31+01:0009:05:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Erfahrungswerte des LANUV NRW haben gezeigt, dass ein Befischungsteam gem. Definition in der Leistungsbeschreibung maximal zwei Lose je Befischungsjahr bearbeiten kann. Aus diesem Grund wird die Zahl der Zuschläge für einen Bieter auf höchstens zwei Lose je Befischungsjahr je Befischungsteam begrenzt. Der Bieter muss bei Angebotsabgabe angeben, wie viele Befischungsteams insgesamt zur Verfügung stehen werden (s. Anlage 2 Leistungsfähigkeit) und dies auch bei seiner Angabe im Formblatt "Anzahl Lose" berücksichtigen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Ausschreibungsbestimmungen. Ergänzende Regelungen finden sich in den Vertragsbedingungen des Landes NRW.
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
5.1 Los: LOT-0046
Titel: Los 45 im Jahr 2026
Beschreibung: Es werden insgesamt 49 Lose von ca. 22 bis 36 Probestellen gebildet. Ein Los umfasst dabei nur den Zeitraum von einem Befischungsjahr. Die Lose 1-17+49 umfassen das Befischungsjahr 2024, die Lose 18-32 umfassen das Befischungsjahr 2025 und die Lose 33-48 umfassen das Befischungsjahr 2026. Die Vertragslaufzeit beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet spätestens am 31.12.2026. Die Befischungen müssen jeweils im Zeitraum vom 01. August bis 15. Oktober eines Jahres durchgeführt werden. Bei günstigen Witterungsbedingungen können Cyprinidengewässer unter vorheriger Rücksprache mit dem Auftraggeber bis Ende Oktober befischt werden.
Interne Kennung: 45
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 77850000Dienstleistungen im Bereich Fischzucht
Zusätzliche Einstufung(cpv): 77700000Mit dem Fischfang verbundene Dienstleistungen
Zusätzliche Einstufung(cpv): 98300000Diverse Dienstleistungen
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Recklinghausen
Postleitzahl: 45659
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen(DEA36)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die Lose befinden sich alle innerhalb von NRW (s. Anlagen 3, 4 und 5).
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-03-20+01:00
Enddatum: 2026-12-31+01:00
5.1.4 Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6 Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs zum Nachweis des Vorhandenseins einer Berufshaftpflichtversicherung.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Skontoabzug Der Bieter muss in den Leistungsverzeichnissen angeben, ob er einen Skontoabzug einräumt (Höhe und Zahlungsziel). Eine Skontogewährung wird bei der Wertung positiv berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Tage beträgt. Der Preis wird entsprechend des Skontoabzuges neu berechnet. Hat der Bieter einen Skontoabzug eingeräumt, so hat der Auftraggeber die Wahl, ob er den Skontoabzug und das damit verbundene verkürzte Zahlungsziel in Anspruch nimmt.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: a) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs zur Eintragung in Berufs- und Handelsregister (ausländische Bieter haben eine entsprechende Berufs- oder Handelsregisternummer nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, anzugeben. Dieses ist auch dann erforderlich, wenn das Angebot über eine Zweigniederlassung mit Sitz in Deutschland erfolgt). b) Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen, c) soweit zutreffend: Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531_EU), d) soweit zutreffend: Erklärung Unteraufträge / Eignungsleihe (Formular 532__EU / Formular 533_EU)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs für die Erklärung, dass ausreichend personelle, finanzielle und technischen Kapazitäten zur Verfügung stehen. 2) Anlage 2 "Leistungsfähigkeit" mit folgenden Angaben, ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen: - Angabe der Befischungsteams (Tabelle 1), - Angabe der fischereilichen Erfahrungen der angegebenen Anodenführer/innen (ein Elektrofischer pro Team muss eine mind. dreijährige Berufserfahrung bei der Erhebung von WRRL-Daten sowohl im Mittelgebirge als auch im Tiefland nachweisen können) (Tabelle 2), - Referenzliste des Büros/Bieters - mind. eine Referenz für Befischungen des EU-WRRL-Monitorings der letzten vier Jahre (es können auch noch nicht abgeschlossene Projekte angegeben werden. Jedoch ist in einem solchen Fall eine zusätzliche aussagekräftige Erläuterung beizufügen, aus welcher hervorgeht, welche Leistungen der Bieter hierzu bereits erbracht hat. Der Auftraggeber wird in der Angebotswertung prüfen und beurteilen, ob diese Referenz eine ausreichende fachliche Eignung (wie gefordert) belegt und damit anerkannt werden kann) (Tabelle 3), - Angaben zur technischen Leistungsfähigkeit (Darstellung der technischen Ausrüstung - Befischungsgeräte und Boote, Tabelle 4 und 5), Soweit während der Auftragsbearbeitung andere Personen als die im Angebot benannten eingesetzt werden sollen, bedarf diese Änderung der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers. Die Zustimmung wird erteilt, wenn die Personen, die die Tätigkeit übernehmen sollen, den vorgenannten Anforderungen gerecht werden. 3) Für alle eingesetzten und in Tabelle 1 der Anlage 2 genannten Anodenführer/innen muss eine Kopie des Bedienungsscheins mit dem Angebot eingereicht werden.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-01-31+01:0009:00:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 48DAYS
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-31+01:0009:05:00+01:00
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-31+01:0009:05:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Erfahrungswerte des LANUV NRW haben gezeigt, dass ein Befischungsteam gem. Definition in der Leistungsbeschreibung maximal zwei Lose je Befischungsjahr bearbeiten kann. Aus diesem Grund wird die Zahl der Zuschläge für einen Bieter auf höchstens zwei Lose je Befischungsjahr je Befischungsteam begrenzt. Der Bieter muss bei Angebotsabgabe angeben, wie viele Befischungsteams insgesamt zur Verfügung stehen werden (s. Anlage 2 Leistungsfähigkeit) und dies auch bei seiner Angabe im Formblatt "Anzahl Lose" berücksichtigen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Ausschreibungsbestimmungen. Ergänzende Regelungen finden sich in den Vertragsbedingungen des Landes NRW.
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
5.1 Los: LOT-0047
Titel: Los 46 im Jahr 2026
Beschreibung: Es werden insgesamt 49 Lose von ca. 22 bis 36 Probestellen gebildet. Ein Los umfasst dabei nur den Zeitraum von einem Befischungsjahr. Die Lose 1-17+49 umfassen das Befischungsjahr 2024, die Lose 18-32 umfassen das Befischungsjahr 2025 und die Lose 33-48 umfassen das Befischungsjahr 2026. Die Vertragslaufzeit beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet spätestens am 31.12.2026. Die Befischungen müssen jeweils im Zeitraum vom 01. August bis 15. Oktober eines Jahres durchgeführt werden. Bei günstigen Witterungsbedingungen können Cyprinidengewässer unter vorheriger Rücksprache mit dem Auftraggeber bis Ende Oktober befischt werden.
Interne Kennung: 46
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 77850000Dienstleistungen im Bereich Fischzucht
Zusätzliche Einstufung(cpv): 77700000Mit dem Fischfang verbundene Dienstleistungen
Zusätzliche Einstufung(cpv): 98300000Diverse Dienstleistungen
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Recklinghausen
Postleitzahl: 45659
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen(DEA36)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die Lose befinden sich alle innerhalb von NRW (s. Anlagen 3, 4 und 5).
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-03-20+01:00
Enddatum: 2026-12-31+01:00
5.1.4 Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6 Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs zum Nachweis des Vorhandenseins einer Berufshaftpflichtversicherung.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Skontoabzug Der Bieter muss in den Leistungsverzeichnissen angeben, ob er einen Skontoabzug einräumt (Höhe und Zahlungsziel). Eine Skontogewährung wird bei der Wertung positiv berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Tage beträgt. Der Preis wird entsprechend des Skontoabzuges neu berechnet. Hat der Bieter einen Skontoabzug eingeräumt, so hat der Auftraggeber die Wahl, ob er den Skontoabzug und das damit verbundene verkürzte Zahlungsziel in Anspruch nimmt.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: a) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs zur Eintragung in Berufs- und Handelsregister (ausländische Bieter haben eine entsprechende Berufs- oder Handelsregisternummer nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, anzugeben. Dieses ist auch dann erforderlich, wenn das Angebot über eine Zweigniederlassung mit Sitz in Deutschland erfolgt). b) Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen, c) soweit zutreffend: Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531_EU), d) soweit zutreffend: Erklärung Unteraufträge / Eignungsleihe (Formular 532__EU / Formular 533_EU)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs für die Erklärung, dass ausreichend personelle, finanzielle und technischen Kapazitäten zur Verfügung stehen. 2) Anlage 2 "Leistungsfähigkeit" mit folgenden Angaben, ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen: - Angabe der Befischungsteams (Tabelle 1), - Angabe der fischereilichen Erfahrungen der angegebenen Anodenführer/innen (ein Elektrofischer pro Team muss eine mind. dreijährige Berufserfahrung bei der Erhebung von WRRL-Daten sowohl im Mittelgebirge als auch im Tiefland nachweisen können) (Tabelle 2), - Referenzliste des Büros/Bieters - mind. eine Referenz für Befischungen des EU-WRRL-Monitorings der letzten vier Jahre (es können auch noch nicht abgeschlossene Projekte angegeben werden. Jedoch ist in einem solchen Fall eine zusätzliche aussagekräftige Erläuterung beizufügen, aus welcher hervorgeht, welche Leistungen der Bieter hierzu bereits erbracht hat. Der Auftraggeber wird in der Angebotswertung prüfen und beurteilen, ob diese Referenz eine ausreichende fachliche Eignung (wie gefordert) belegt und damit anerkannt werden kann) (Tabelle 3), - Angaben zur technischen Leistungsfähigkeit (Darstellung der technischen Ausrüstung - Befischungsgeräte und Boote, Tabelle 4 und 5), Soweit während der Auftragsbearbeitung andere Personen als die im Angebot benannten eingesetzt werden sollen, bedarf diese Änderung der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers. Die Zustimmung wird erteilt, wenn die Personen, die die Tätigkeit übernehmen sollen, den vorgenannten Anforderungen gerecht werden. 3) Für alle eingesetzten und in Tabelle 1 der Anlage 2 genannten Anodenführer/innen muss eine Kopie des Bedienungsscheins mit dem Angebot eingereicht werden.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-01-31+01:0009:00:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 48DAYS
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-31+01:0009:05:00+01:00
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-31+01:0009:05:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Erfahrungswerte des LANUV NRW haben gezeigt, dass ein Befischungsteam gem. Definition in der Leistungsbeschreibung maximal zwei Lose je Befischungsjahr bearbeiten kann. Aus diesem Grund wird die Zahl der Zuschläge für einen Bieter auf höchstens zwei Lose je Befischungsjahr je Befischungsteam begrenzt. Der Bieter muss bei Angebotsabgabe angeben, wie viele Befischungsteams insgesamt zur Verfügung stehen werden (s. Anlage 2 Leistungsfähigkeit) und dies auch bei seiner Angabe im Formblatt "Anzahl Lose" berücksichtigen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Ausschreibungsbestimmungen. Ergänzende Regelungen finden sich in den Vertragsbedingungen des Landes NRW.
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
5.1 Los: LOT-0048
Titel: Los 47 im Jahr 2026
Beschreibung: Es werden insgesamt 49 Lose von ca. 22 bis 36 Probestellen gebildet. Ein Los umfasst dabei nur den Zeitraum von einem Befischungsjahr. Die Lose 1-17+49 umfassen das Befischungsjahr 2024, die Lose 18-32 umfassen das Befischungsjahr 2025 und die Lose 33-48 umfassen das Befischungsjahr 2026. Die Vertragslaufzeit beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet spätestens am 31.12.2026. Die Befischungen müssen jeweils im Zeitraum vom 01. August bis 15. Oktober eines Jahres durchgeführt werden. Bei günstigen Witterungsbedingungen können Cyprinidengewässer unter vorheriger Rücksprache mit dem Auftraggeber bis Ende Oktober befischt werden.
Interne Kennung: 47
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 77850000Dienstleistungen im Bereich Fischzucht
Zusätzliche Einstufung(cpv): 77700000Mit dem Fischfang verbundene Dienstleistungen
Zusätzliche Einstufung(cpv): 98300000Diverse Dienstleistungen
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Recklinghausen
Postleitzahl: 45659
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen(DEA36)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die Lose befinden sich alle innerhalb von NRW (s. Anlagen 3, 4 und 5).
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-03-20+01:00
Enddatum: 2026-12-31+01:00
5.1.4 Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6 Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs zum Nachweis des Vorhandenseins einer Berufshaftpflichtversicherung.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Skontoabzug Der Bieter muss in den Leistungsverzeichnissen angeben, ob er einen Skontoabzug einräumt (Höhe und Zahlungsziel). Eine Skontogewährung wird bei der Wertung positiv berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Tage beträgt. Der Preis wird entsprechend des Skontoabzuges neu berechnet. Hat der Bieter einen Skontoabzug eingeräumt, so hat der Auftraggeber die Wahl, ob er den Skontoabzug und das damit verbundene verkürzte Zahlungsziel in Anspruch nimmt.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: a) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs zur Eintragung in Berufs- und Handelsregister (ausländische Bieter haben eine entsprechende Berufs- oder Handelsregisternummer nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, anzugeben. Dieses ist auch dann erforderlich, wenn das Angebot über eine Zweigniederlassung mit Sitz in Deutschland erfolgt). b) Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen, c) soweit zutreffend: Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531_EU), d) soweit zutreffend: Erklärung Unteraufträge / Eignungsleihe (Formular 532__EU / Formular 533_EU)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs für die Erklärung, dass ausreichend personelle, finanzielle und technischen Kapazitäten zur Verfügung stehen. 2) Anlage 2 "Leistungsfähigkeit" mit folgenden Angaben, ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen: - Angabe der Befischungsteams (Tabelle 1), - Angabe der fischereilichen Erfahrungen der angegebenen Anodenführer/innen (ein Elektrofischer pro Team muss eine mind. dreijährige Berufserfahrung bei der Erhebung von WRRL-Daten sowohl im Mittelgebirge als auch im Tiefland nachweisen können) (Tabelle 2), - Referenzliste des Büros/Bieters - mind. eine Referenz für Befischungen des EU-WRRL-Monitorings der letzten vier Jahre (es können auch noch nicht abgeschlossene Projekte angegeben werden. Jedoch ist in einem solchen Fall eine zusätzliche aussagekräftige Erläuterung beizufügen, aus welcher hervorgeht, welche Leistungen der Bieter hierzu bereits erbracht hat. Der Auftraggeber wird in der Angebotswertung prüfen und beurteilen, ob diese Referenz eine ausreichende fachliche Eignung (wie gefordert) belegt und damit anerkannt werden kann) (Tabelle 3), - Angaben zur technischen Leistungsfähigkeit (Darstellung der technischen Ausrüstung - Befischungsgeräte und Boote, Tabelle 4 und 5), Soweit während der Auftragsbearbeitung andere Personen als die im Angebot benannten eingesetzt werden sollen, bedarf diese Änderung der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers. Die Zustimmung wird erteilt, wenn die Personen, die die Tätigkeit übernehmen sollen, den vorgenannten Anforderungen gerecht werden. 3) Für alle eingesetzten und in Tabelle 1 der Anlage 2 genannten Anodenführer/innen muss eine Kopie des Bedienungsscheins mit dem Angebot eingereicht werden.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-01-31+01:0009:00:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 48DAYS
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-31+01:0009:05:00+01:00
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-31+01:0009:05:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Erfahrungswerte des LANUV NRW haben gezeigt, dass ein Befischungsteam gem. Definition in der Leistungsbeschreibung maximal zwei Lose je Befischungsjahr bearbeiten kann. Aus diesem Grund wird die Zahl der Zuschläge für einen Bieter auf höchstens zwei Lose je Befischungsjahr je Befischungsteam begrenzt. Der Bieter muss bei Angebotsabgabe angeben, wie viele Befischungsteams insgesamt zur Verfügung stehen werden (s. Anlage 2 Leistungsfähigkeit) und dies auch bei seiner Angabe im Formblatt "Anzahl Lose" berücksichtigen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Ausschreibungsbestimmungen. Ergänzende Regelungen finden sich in den Vertragsbedingungen des Landes NRW.
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
5.1 Los: LOT-0049
Titel: Los 48 im Jahr 2026
Beschreibung: Es werden insgesamt 49 Lose von ca. 22 bis 36 Probestellen gebildet. Ein Los umfasst dabei nur den Zeitraum von einem Befischungsjahr. Die Lose 1-17+49 umfassen das Befischungsjahr 2024, die Lose 18-32 umfassen das Befischungsjahr 2025 und die Lose 33-48 umfassen das Befischungsjahr 2026. Die Vertragslaufzeit beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet spätestens am 31.12.2026. Die Befischungen müssen jeweils im Zeitraum vom 01. August bis 15. Oktober eines Jahres durchgeführt werden. Bei günstigen Witterungsbedingungen können Cyprinidengewässer unter vorheriger Rücksprache mit dem Auftraggeber bis Ende Oktober befischt werden.
Interne Kennung: 48
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 77850000Dienstleistungen im Bereich Fischzucht
Zusätzliche Einstufung(cpv): 77700000Mit dem Fischfang verbundene Dienstleistungen
Zusätzliche Einstufung(cpv): 98300000Diverse Dienstleistungen
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Recklinghausen
Postleitzahl: 45659
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen(DEA36)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die Lose befinden sich alle innerhalb von NRW (s. Anlagen 3, 4 und 5).
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-03-20+01:00
Enddatum: 2026-12-31+01:00
5.1.4 Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6 Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs zum Nachweis des Vorhandenseins einer Berufshaftpflichtversicherung.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Skontoabzug Der Bieter muss in den Leistungsverzeichnissen angeben, ob er einen Skontoabzug einräumt (Höhe und Zahlungsziel). Eine Skontogewährung wird bei der Wertung positiv berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Tage beträgt. Der Preis wird entsprechend des Skontoabzuges neu berechnet. Hat der Bieter einen Skontoabzug eingeräumt, so hat der Auftraggeber die Wahl, ob er den Skontoabzug und das damit verbundene verkürzte Zahlungsziel in Anspruch nimmt.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: a) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs zur Eintragung in Berufs- und Handelsregister (ausländische Bieter haben eine entsprechende Berufs- oder Handelsregisternummer nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, anzugeben. Dieses ist auch dann erforderlich, wenn das Angebot über eine Zweigniederlassung mit Sitz in Deutschland erfolgt). b) Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen, c) soweit zutreffend: Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531_EU), d) soweit zutreffend: Erklärung Unteraufträge / Eignungsleihe (Formular 532__EU / Formular 533_EU)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs für die Erklärung, dass ausreichend personelle, finanzielle und technischen Kapazitäten zur Verfügung stehen. 2) Anlage 2 "Leistungsfähigkeit" mit folgenden Angaben, ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen: - Angabe der Befischungsteams (Tabelle 1), - Angabe der fischereilichen Erfahrungen der angegebenen Anodenführer/innen (ein Elektrofischer pro Team muss eine mind. dreijährige Berufserfahrung bei der Erhebung von WRRL-Daten sowohl im Mittelgebirge als auch im Tiefland nachweisen können) (Tabelle 2), - Referenzliste des Büros/Bieters - mind. eine Referenz für Befischungen des EU-WRRL-Monitorings der letzten vier Jahre (es können auch noch nicht abgeschlossene Projekte angegeben werden. Jedoch ist in einem solchen Fall eine zusätzliche aussagekräftige Erläuterung beizufügen, aus welcher hervorgeht, welche Leistungen der Bieter hierzu bereits erbracht hat. Der Auftraggeber wird in der Angebotswertung prüfen und beurteilen, ob diese Referenz eine ausreichende fachliche Eignung (wie gefordert) belegt und damit anerkannt werden kann) (Tabelle 3), - Angaben zur technischen Leistungsfähigkeit (Darstellung der technischen Ausrüstung - Befischungsgeräte und Boote, Tabelle 4 und 5), Soweit während der Auftragsbearbeitung andere Personen als die im Angebot benannten eingesetzt werden sollen, bedarf diese Änderung der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers. Die Zustimmung wird erteilt, wenn die Personen, die die Tätigkeit übernehmen sollen, den vorgenannten Anforderungen gerecht werden. 3) Für alle eingesetzten und in Tabelle 1 der Anlage 2 genannten Anodenführer/innen muss eine Kopie des Bedienungsscheins mit dem Angebot eingereicht werden.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-01-31+01:0009:00:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 48DAYS
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-31+01:0009:05:00+01:00
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-31+01:0009:05:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Erfahrungswerte des LANUV NRW haben gezeigt, dass ein Befischungsteam gem. Definition in der Leistungsbeschreibung maximal zwei Lose je Befischungsjahr bearbeiten kann. Aus diesem Grund wird die Zahl der Zuschläge für einen Bieter auf höchstens zwei Lose je Befischungsjahr je Befischungsteam begrenzt. Der Bieter muss bei Angebotsabgabe angeben, wie viele Befischungsteams insgesamt zur Verfügung stehen werden (s. Anlage 2 Leistungsfähigkeit) und dies auch bei seiner Angabe im Formblatt "Anzahl Lose" berücksichtigen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Ausschreibungsbestimmungen. Ergänzende Regelungen finden sich in den Vertragsbedingungen des Landes NRW.
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
5.1 Los: LOT-0050
Titel: Los 49 im Jahr 2024
Beschreibung: Es werden insgesamt 49 Lose von ca. 22 bis 36 Probestellen gebildet. Ein Los umfasst dabei nur den Zeitraum von einem Befischungsjahr. Die Lose 1-17+49 umfassen das Befischungsjahr 2024, die Lose 18-32 umfassen das Befischungsjahr 2025 und die Lose 33-48 umfassen das Befischungsjahr 2026. Die Vertragslaufzeit beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet spätestens am 31.12.2026. Die Befischungen müssen jeweils im Zeitraum vom 01. August bis 15. Oktober eines Jahres durchgeführt werden. Bei günstigen Witterungsbedingungen können Cyprinidengewässer unter vorheriger Rücksprache mit dem Auftraggeber bis Ende Oktober befischt werden.
Interne Kennung: 49
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 77850000Dienstleistungen im Bereich Fischzucht
Zusätzliche Einstufung(cpv): 77700000Mit dem Fischfang verbundene Dienstleistungen
Zusätzliche Einstufung(cpv): 98300000Diverse Dienstleistungen
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Recklinghausen
Postleitzahl: 45659
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen(DEA36)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die Lose befinden sich alle innerhalb von NRW (s. Anlagen 3, 4 und 5).
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-03-20+01:00
Enddatum: 2026-12-31+01:00
5.1.4 Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6 Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs zum Nachweis des Vorhandenseins einer Berufshaftpflichtversicherung.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Skontoabzug Der Bieter muss in den Leistungsverzeichnissen angeben, ob er einen Skontoabzug einräumt (Höhe und Zahlungsziel). Eine Skontogewährung wird bei der Wertung positiv berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Tage beträgt. Der Preis wird entsprechend des Skontoabzuges neu berechnet. Hat der Bieter einen Skontoabzug eingeräumt, so hat der Auftraggeber die Wahl, ob er den Skontoabzug und das damit verbundene verkürzte Zahlungsziel in Anspruch nimmt.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: a) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs zur Eintragung in Berufs- und Handelsregister (ausländische Bieter haben eine entsprechende Berufs- oder Handelsregisternummer nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, anzugeben. Dieses ist auch dann erforderlich, wenn das Angebot über eine Zweigniederlassung mit Sitz in Deutschland erfolgt). b) Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen, c) soweit zutreffend: Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531_EU), d) soweit zutreffend: Erklärung Unteraufträge / Eignungsleihe (Formular 532__EU / Formular 533_EU)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs für die Erklärung, dass ausreichend personelle, finanzielle und technischen Kapazitäten zur Verfügung stehen. 2) Anlage 2 "Leistungsfähigkeit" mit folgenden Angaben, ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen: - Angabe der Befischungsteams (Tabelle 1), - Angabe der fischereilichen Erfahrungen der angegebenen Anodenführer/innen (ein Elektrofischer pro Team muss eine mind. dreijährige Berufserfahrung bei der Erhebung von WRRL-Daten sowohl im Mittelgebirge als auch im Tiefland nachweisen können) (Tabelle 2), - Referenzliste des Büros/Bieters - mind. eine Referenz für Befischungen des EU-WRRL-Monitorings der letzten vier Jahre (es können auch noch nicht abgeschlossene Projekte angegeben werden. Jedoch ist in einem solchen Fall eine zusätzliche aussagekräftige Erläuterung beizufügen, aus welcher hervorgeht, welche Leistungen der Bieter hierzu bereits erbracht hat. Der Auftraggeber wird in der Angebotswertung prüfen und beurteilen, ob diese Referenz eine ausreichende fachliche Eignung (wie gefordert) belegt und damit anerkannt werden kann) (Tabelle 3), - Angaben zur technischen Leistungsfähigkeit (Darstellung der technischen Ausrüstung - Befischungsgeräte und Boote, Tabelle 4 und 5), Soweit während der Auftragsbearbeitung andere Personen als die im Angebot benannten eingesetzt werden sollen, bedarf diese Änderung der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers. Die Zustimmung wird erteilt, wenn die Personen, die die Tätigkeit übernehmen sollen, den vorgenannten Anforderungen gerecht werden. 3) Für alle eingesetzten und in Tabelle 1 der Anlage 2 genannten Anodenführer/innen muss eine Kopie des Bedienungsscheins mit dem Angebot eingereicht werden.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-01-31+01:0009:00:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 48DAYS
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-31+01:0009:05:00+01:00
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-31+01:0009:05:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Erfahrungswerte des LANUV NRW haben gezeigt, dass ein Befischungsteam gem. Definition in der Leistungsbeschreibung maximal zwei Lose je Befischungsjahr bearbeiten kann. Aus diesem Grund wird die Zahl der Zuschläge für einen Bieter auf höchstens zwei Lose je Befischungsjahr je Befischungsteam begrenzt. Der Bieter muss bei Angebotsabgabe angeben, wie viele Befischungsteams insgesamt zur Verfügung stehen werden (s. Anlage 2 Leistungsfähigkeit) und dies auch bei seiner Angabe im Formblatt "Anzahl Lose" berücksichtigen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Ausschreibungsbestimmungen. Ergänzende Regelungen finden sich in den Vertragsbedingungen des Landes NRW.
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
8. Organisationen
8.1 ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Registrierungsnummer: 0204:05113-10001-62
Postanschrift: Leibnizstraße 10
Stadt: Recklinghausen
Postleitzahl: 45659
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen(DEA36)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle - FB 15
Telefon: +49 2361305-0
Fax: +49 2361305-59855
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1 ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Registrierungsnummer: 0204:05113-10001-62
Postanschrift: Leibnizstraße 10
Stadt: Recklinghausen
Postleitzahl: 45659
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen(DEA36)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle - FB 15
Telefon: +49 2361305-0
Fax: +49 2361305-59855
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1 ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Registrierungsnummer: +49 251-411-0
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt(DEA33)
Land: Deutschland
Telefon: +49 251-411-1691
Fax: +49 251-411-2165
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1 ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Registrierungsnummer: 0204:05113-10001-62
Postanschrift: Leibnizstraße 10
Stadt: Recklinghausen
Postleitzahl: 45659
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen(DEA36)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle - FB 15
Telefon: +49 2361305-0
Fax: +49 2361305-59855
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: c0a4cbfd-9d62-41a6-a5b2-eb0f2ea5164f- 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 2023-12-21+01:0011:02:24+01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 00784432-2023
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 247/2023
Datum der Veröffentlichung: 2023-12-22Z

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Lüdenscheid
Lüdinghausen
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Lünen
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Menden (Sauerland)
Merzenich
Meschede
Mettingen
Mettmann
Minden
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Möhnesee
Mönchengladbach
Monheim am Rhein
Monschau
Morsbach
Much
Mülheim an der Ruhr
Münster
Nachrodt-Wiblingwerde
Netphen
Nettersheim
Nettetal
Neuenkirchen (Kreis Steinfurt)
Neuenrade
Neukirchen-Vluyn
Neunkirchen
Neunkirchen-Seelscheid
Neuss
Nideggen
Niederkassel
Niederkrüchten
Niederzier
Nieheim
Nordkirchen
Nordwalde
Nörvenich
Nottuln
Nümbrecht
Oberhausen
Ochtrup
Odenthal
Oelde
Oer Erkenschwick
Oerlinghausen
Olfen
Olpe
Olsberg
Ostbevern
Overath
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Petershagen
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Porta Westfalica
Preußisch Oldendorf
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Raesfeld
Rahden
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Recklinghausen
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Welver
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Wesseling
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Wickede (Ruhr)
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Witten
Wülfrath
Wuppertal
Würselen
Xanten
Zülpich