Beschreibung: Im Stadtbezirk Köln-Nippes besteht ein Bedarf an Gesamtschulplätzen für etwa 1.620
Schüler*innen. Da die Stadt Köln im Stadtbezirk Köln-Nippes nicht über entsprechende
Flächen verfügt, sucht sie eine(n) Bewerber*in mit entsprechender/n Fläche(n), welche(r)
für die Planung, Errichtung und Vermietung eines Schulgebäudes beziehungsweise zweier
Schulgebäude einschließlich Sporthalle(n) und Außenanlagen beauftragt werden soll.
Das Objekt wird die Stadt Köln über einen langfristigen Mietvertrag anmieten. Der
Bedarf für die Gesamtschulplätze kann entweder durch eine Gesamtschule oder durch
zwei Gesamtschulen gedeckt werden. Sofern die Schulplätze an einem Standort abgebildet
werden können, ist ein Schulgebäude mit 7 Zügen in der Sekundarstufe I und 6 Zügen
in der Sekundarstufe II, maximal 8 Zügen in der Sekundarstufe I und 7 Zügen in der
Sekundarstufe II sowie fünf, maximal sechs Sportübungseinheiten zu errichten. Sollte
die benötigte Anzahl an Schulplätzen nur an zwei Standorten darstellbar sein, ist
folgende Aufteilung beabsichtigt: jeweils 4 Züge in der Sekundarstufe I und 4 Züge
in der Sekundarstufe II sowie jeweils drei Sportübungseinheiten. Das Suchgebiet, in
dem der Bedarf für 1.620 Schüler*innen besteht, ist in der Anlage Suchgebiet dargestellt.
Sofern die Gesamtschule an einem Standort abgebildet werden kann, muss diese entweder
im Suchgebiet Gesamtschule Nippes 1 oder im Suchgebiet Gesamtschule Nippes 2 realisiert
werden. Für den Fall der Realisierung auf zwei Flächen ist zu berücksichtigen, dass
die Gesamtschule Nippes 1 in den Stadtteilen Bilderstöckchen, Mauenheim, Nippes oder
Riehl realisiert werden soll und die Gesamtschule Nippes 2 im Bereich nördlich der
Hochbahntrasse und südlich der Bremerhavener Straße. Das Gebiet befindet sich östlich
der Neusser Straße und wird vom Niehler Hafen begrenzt. Welche Variante zur Ausführung
gelangt, wird im Laufe des Vergabeverfahrens nach den noch zu veröffentlichenden Zuschlagskriterien
entschieden. Interessent*innen werden hiermit gebeten, einen Teilnahmeantrag einzureichen,
wenn sie über eine oder mehrere Grundstücksfläche(n) verfügen und bereit sind, auf
diesen Flächen entweder eine Gesamtschule mit 7 Zügen in der Sekundarstufe I und 6
Zügen in der Sekundarstufe II, maximal 8 Zügen in der Sekundarstufe I und 7 Zügen
in der Sekundarstufe II sowie fünf, maximal sechs Sportübungseinheiten zu errichten
oder zwei Gesamtschulen (jeweils 4 Züge in der Sekundarstufe I und 4 Züge in der Sekundarstufe
II sowie jeweils drei Sportübungseinheiten) einschließlich Außenanlagen zu planen,
zu errichten, an die Stadt Köln zu vermieten und zu betreiben. Auch Interessent*innen,
die über Flächen nur für eine Gesamtschule mit 4 Zügen in der Sekundarstufe I und
4 Züge in der Sekundarstufe II sowie drei Sportübungseinheiten verfügen, können sich
ebenfalls bewerben (siehe Ziffer II.2.9). Zu realisieren ist/sind ein oder zwei innovative(r),
qualitativ hochwertige(r) Schulkomplex(e), welche(r) insbesondere den neuen Planungsrahmen
für pädagogische Raumkonzepte an Kölner Schulen (siehe Anlage Pädagogische Raumkonzepte)
und die Schulbauleitlinie der Stadt Köln (siehe Anlage Schulbauleitlinie Stadt Köln
2009) berücksichtigt/berücksichtigen und in eine moderne und ästhetische Architektursprache
umsetzt. Die Schule(n) ist/sind als Clusterschule(n) zu realisieren. Energetisch ist/sind
die Schule(n) in Anlehnung an den Passivhausstandard zu planen. Die Gebäude sollen
über extensive Gründächer und eine beziehungsweise zwei Photovoltaikanlagen verfügen.
Insbesondere ist nach jetzigen Planungen vorgesehen, dass auch die Dienstleistungen
wie die Gestellung eines Schulhausmeisters, die Reinigung und der Winterdienst durch
den/die Bewerber*in erbracht werden. Von dem/der Bewerber*in wird die vollständige
sowie die schlüsselfertige und betriebsbereite Errichtung des(r) neuen Gesamtschulgebäude(s)
im Stadtbezirk Köln-Nippes mit mindestens fünf, maximal sechs Sportübungseinheiten
nebst Außenanlagen und deren Anbindung an die verkehrliche und technische Infrastruktur
auf Grundlage einer Funktionalen Leistungsbeschreibung ("FLB") erwartet. Die FLB inklusive
sämtlicher Anlagen wird den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber*innen zur
Verfügung gestellt. Die Stadt Köln mietet das Objekt für einen Zeitraum von 20 Jahren
mit einer zweimaligen Verlängerungsoption über jeweils 5 Jahre an. Grundsätzlich ist
vorgesehen, dass der Stadt Köln ein Ankaufsrecht eingeräumt wird; dies wird Gegenstand
der Mietvertragsverhandlungen sein. Eine notarielle Beurkundung des Vertrags ist vorgesehen.
Der Mietvertragsentwurf sowie die FLB werden den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten
Bieter*innen im Rahmen der Angebotsaufforderung (2. Stufe) zur Verfügung gestellt.
Der/die zukünftige Vermieter*in ist verpflichtet, die Mietsache während der Mietzeit
in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Ihm/Ihr obliegt
damit die Betreiberverantwortung für die Gebäude. Die Leistungen der/des zukünftigen
Vermieter*in umfassen alle Planungs- und Bauleistungen, einschließlich Schaffung von
Baurecht, sowie die Finanzierung des Projekts und anschließende Vermietung. Das beziehungsweise
die Schulgrundstücke müssen von der/dem künftigen Vermieter*in voll erschlossen, an
die bestehende beziehungsweise zu erschließende Infrastruktur angeschlossen sowie
schlüsselfertig und betriebsbereit errichtet werden. Der gesamte Bauinvestitions-,
Bauunterhaltungs- und Baubetriebsaufwand für das Projekt muss im Gesamtkonzept berücksichtigt
werden. Der/die künftige Vermieter*in hat die Übergabe einer beziehungsweise von zwei
vollfunktionstüchtigen Schulen mit Sport- und Außenanlagen und deren infrastrukturelle
und verkehrliche Anbindung sowie den Betriebsbeginn zum Schuljahr 2031/2032 sicherzustellen.