Beschaffung von 2 knickgelenkten, elektrisch betriebenen Kehrsaugmaschinen der 3,5 t-Klasse Referenznummer der Bekanntmachung: S230927GD01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45889
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gelsendienste.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von 2 knickgelenkten, elektrisch betriebenen Kehrsaugmaschinen der 3,5 t-Klasse
Beschaffung von zwei knickgelenkten, elektrisch betriebenen Kehrsaugmaschinen der 3,5 t-Klasse für die
Straßen-, Wege- und Flächenreinigung im Stadtgebiet von Gelsenkirchen.
Die zwei Kehrsaugmaschinen sind spätestens in der KW 52 / 2023 zu liefern.
GELSENDIENSTE benötigt für die Straßen-, Wege- und Flächenreinigung im Stadtgebiet von Gelsenkirchen
zwei knickgelenkte, elektrisch betriebene Kehrsaugmaschinen (Zwei-Besen-Technik) in der "3,5 t-Klasse".
Der aufzunehmende Schmutz kann aus verschiedenen Materialien bestehen (z. B. Glasscherben, Papier,
Plastiktüten, Verpackungen, Zigarettenkippen, Zement, Staub, Sand, Splitt, Laub, allgemeiner Straßenschmutz,
sonstiger Unrat, usw.).
Die Maschinen fahren hauptsächlich auf befestigten Oberflächen (Asphalt, Beton, Pflaster, etc.) mit
entsprechenden Ausfugungen und üblichen Unebenheiten, im Ein- oder Zweischichtbetrieb (ca. 1.200
Betriebsstunden jährlich).
Die Entladung erfolgt auf Kehrichtumladeplätzen und in Container.
Motor, Antrieb und Hydraulikanlage müssen so dimensioniert sein, dass sie die üblichen Ansprüche eines
kommunalen Straßenreinigungsunternehmens erfüllen. Die Maschinen müssen sich mit der Führerscheinklasse
B gesetzeskonform und ohne Einschränkungen im öffentlichen Straßenverkehr fahren lassen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Münster
Land: Deutschland
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur
wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der
Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots
und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit
der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10
Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen
des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der
betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser
Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Ort: Münster
Land: Deutschland