Deutschland - Möbel (einschließlich Büromöbel), Zubehör, Haushaltsgeräte (ausgenommen Beleuchtung) und Reinigungsmittel - Lieferung und Montage von Material- und Zeichenschränken für den Kunstraum der Arnold-Freymuth-Schule/ Gesamtschule der Stadt Hamm

1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Amt für schulische Bildung
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: Lieferung und Montage von Material- und Zeichenschränken für den Kunstraum der Arnold-Freymuth-Schule/ Gesamtschule der Stadt Hamm
Beschreibung: Die Stadt Hamm (Auftraggeber) schreibt die Lieferung und Montage von Material- und Zeichenschränken für den Kunstraum der Arnold-Freymuth-Schule/ Gesamtschule der Stadt Hamm europaweit aus. Die Anforderungen an die Leistung ergeben sich aus dieser Leistungsbeschreibung und den Leistungsverzeichnissen der Lose 1 bis 3. Der gesamte Leistungsumfang ist ausschließlich im fabrikneuen Zustand auszuliefern.
Kennung des Verfahrens: 17aba126-a71e-4472-bfbc-a941a179b206
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung(cpv): 39000000Möbel (einschließlich Büromöbel), Zubehör, Haushaltsgeräte (ausgenommen Beleuchtung) und Reinigungsmittel
2.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Arnold-Freymuth-SchuleAn der Falkschule 9
Stadt: Hamm
Postleitzahl: 59077
Land, Gliederung (NUTS): Hamm, Kreisfreie Stadt(DEA54)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Der Transport des Mobiliars innerhalb der Schulgebäude erfolgt vollständig durch den Auftragnehmer. Der Auftraggeber stellt hierfür kein Personal zur Verfügung.
2.1.4 Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXPSYDDDAYY Der Auftraggeber behält sich vor, die Ausführung des Auftrages in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses den Bietern anzutragen, die im Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus anderen Gründen endgültig ausfällt.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv- 
2.1.6 Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1 Los: LOT-0002
Titel: Materialschrank mit Kunststoffboxen
Beschreibung: Die Stadt Hamm (Auftraggeber) schreibt die Lieferung und Montage von Material- und Zeichenschränken für den Kunstraum der Arnold-Freymuth-Schule/ Gesamtschule der Stadt Hamm europaweit aus. Bei den Lieferungen handelt es sich um die Einrichtung einer neuen Gesamtschule. Die Lieferung des Mobiliars hat Anfang August 2024 (vom 05.08.2024 bis 08.08.2024) zu erfolgen. Im Leistungsverzeichnis ist anzugeben, ob die Liefertermine eingehalten werden können. Die Stadt Hamm als Auftraggeber behält sich jedoch vor, den Liefertermin zu verschieben, sofern die baulichen Maßnahmen dies erfordern. Die Lieferung hat nach Absprache mit der Stadt Hamm zu erfolgen. Das angebotene Mobiliar soll zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über ein gültiges GS-Zeichen oder eine gleichwertige Zertifizierung verfügen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter mit dem Angebot nachzuweisen. Als Nachweis für die Zertifizierung ist das gültige Zertifikat zum angebotenen Produkt auf besondere Anforderung vorzulegen. Bei Angeboten von Mobiliar, das dem Auftraggeber unbekannt ist oder das bisher noch nicht an den Auftraggeber geliefert worden ist, behält sich der Auftraggeber zur Verifizierung der im Angebot gemachten Angaben die Vorführung des angebotenen Mobiliars vor. Auf Anforderung haben die Bieter zu Los 1 bis 3 dem Angebot entsprechendes Mobiliar dem Amt für schulische Bildung, Stadthausstr. 3, 59065 Hamm zur Bemusterung kostenlos zur Verfügung zu. Der Termin wird spätestens 10 Kalendertage vorher vom Auftraggeber schriftlich bekanntgegeben. Die Kosten für die Vorführung/Bemusterung sind vom Bieter zu tragen. Ein Nichterscheinen zum bekanntgegebenen Termin führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. Kann der Bieter kein Mobiliar zur Bemusterung vorstellen, führt dies ebenfalls zum Ausschluss des Angebotes von der Wertung. Die zuvor beschriebene Vorgehensweise erfolgt nur bei Bietern, die im Rahmen der Wertung der übrigen Zuschlagskriterien rechnerisch noch Erfolgsaussichten auf die Zuschlagserteilung haben.
Interne Kennung: 1
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung(cpv): 39120000Tische, Schränke, Schreibtische und Bücherschränke
Zusätzliche Einstufung(cpv): 39122000Schränke und Bücherschränke
Zusätzliche Einstufung(cpv): 39150000Diverse Möbel und Einrichtungen
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Arnold-Freymuth-SchuleAn der Falkschule 9
Stadt: Hamm
Postleitzahl: 59077
Land, Gliederung (NUTS): Hamm, Kreisfreie Stadt(DEA54)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Der Transport des Mobiliars innerhalb der Schulgebäude erfolgt vollständig durch den Auftragnehmer. Der Auftraggeber stellt hierfür kein Personal zur Verfügung.
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-04-01+02:00
Enddatum: 2024-10-31+01:00
5.1.6 Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# keine
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Die Stadt Hamm legt ausdrücklich Wert auf eine umweltfreundliche Beschaffung, d. h., die angebotenen Produkte sollten eine geringe Umweltbelastung aufweisen und weder bei der Herstellung, noch beim Gebrauch gesundheitlich bedenklich sein oder die Umwelt belasten. Für die Verpackung der Ware sind umweltfreundliche und die stoffliche Verwertung nicht belastende Materialien zu verwenden (z. B. Papier Kartonagen). Folien und entbehrliche Umverpackungen sind nach Möglichkeit zu vermeiden.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Einschaltung anderer Unternehmen
Beschreibung: (1.1) Nach § 46 Abs. 3 Ziffer 10 VgV bei Einschaltung anderer Unternehmen: (1.1.1) Angaben gem. Vordruck "Eigenerklärung zur Leistungsübertragung an Nachunternehmen bzw. zur Eignungsleihe" (1.1.2) Bei Eignungsleihe: Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" Diese Erklärung ist vom anderen Unternehmen gesondert zu unterschreiben.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: (1) Mit dem Angebot einzureichen: (1.1) Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB haben die Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung nach Vordruck abzugeben. (1.2) Zum Nachweis das kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktions-VO) besteht, haben die Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung zum Bezug des Bieters zu Russland nach Vordruck abzugeben. (1.3) Bei der Bildung von Bietergemeinschaften ist: (1.3.1) die Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck) vorzulegen (1.3.3) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zu Ausschlussgründen einzureichen (1.3.4) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zum Bezug zu Russland einzureichen (1.4) Vordruck "Angebot" (1.5) Leistungsverzeichnisse der Lose 1 bis 3 (Vordruck) (1.6) Ggf. Nachweise zur Gleichwertigkeit (techn. Spezifikationen, Normen etc.) (1.7) Bei Eignungsleihe: (1.7.1) unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zu Ausschlussgründen für das andere Unternehmen (1.7.3) unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zum Bezug zu Russland (1.8) Vordruck Unternehmensangaben inklusive Blanko-Geschäftsbogen (2) Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen: (2.1) Bemusterung (2.2.) Nachweis des Zertifikates zum gültigen GS-Zeichen oder zur gleichwertigen Zertifizierung (2.3.) Bei Nachunternehmereinsatz: Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" (3) Die Stadt Hamm behält sich die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 VgV vor. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der jeweiligen Nachreichungsfrist (von 6 bzw. 10 Kalendertagen nach Anforderung) eingereicht, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Für den Zeitpunkt der Anforderung durch den Auftraggeber ist maßgeblich das Datum der Versendung per Telefax bzw. der dokumentierten Kommunikation über das Bietertool des Vergabemarktplatzes Nordrhein-Westfalen -www.evergabe.nrw.de-. (4) Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren hat vorzugsweise über den Vergabemarktplatz zu erfolgen. Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt Hamm einen Wechsel der Kommunikationsart (z.B. per Fax, Mail) vor. (5) Im Falle einer Absage übermitteln sie bitte den zur Verfügung gestellten Vordruck "Absage" über das Modul "Kommunikation" in diesem Projektraum. (6) Folgende Unterlagen müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden: (6.1) Leistungsbeschreibung (6.2) Bewerbungsbedingungen (6.3) Zusätzliche Vertragsbedingungen (6.4) Wichtige Hinweise zur Angebotsabgabe (6.5) Informationsblatt DSGVO
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 100 % Preis
Beschreibung: Die Zuschlagserteilung erfolgt jeweils auf den Bieter, der das wirtschaftlichste der wertbaren Angebote abgegeben hat (100 % Preis). Voraussetzung für die Wertung ist, dass alle im Rahmen der Leistungsbeschreibungen gestellten Anforderungen erfüllt sind und ein wertbares Angebot vorliegt.
Fester Wert (insgesamt): 1
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Der Preis ist das einzige Wertungskriterium
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren hat vorzugsweise über den Vergabemarktplatz zu erfolgen. Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt Hamm einen Wechsel der Kommunikation vor. Nur wer die Teilnahme an dem Vergabeverfahren beantragt hat, wird über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen aktiv informiert und kann Bieterfragen zum Verfahren stellen bzw. die Antworten erhalten.
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-01-23+01:0006:00:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 69DAYS
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Siehe Vergabeunterlagen
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-23+01:0006:01:00+01:00
Ort: Es sind keine Bieter zur Öffnung zugelassen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-23+01:0006:01:00+01:00
Ort: Es sind keine Bieter zur Öffnung zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Es ist zulässig, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Unterauftragnehmer) oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe). Hierzu wird auf Ziffer 6 der zur Verfügung stehenden Bewerbungsbedingungen der Stadt Hamm und auf Ziffer 4.3 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Hamm (ZVB-VOL) verwiesen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Finanzielle Vereinbarung: Siehe Vergabeunterlagen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Hamm, Bauverwaltungsamt, Zentrale Submissionsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
5.1 Los: LOT-0003
Titel: Materialschrank mit Rollkästen
Beschreibung: Die Stadt Hamm (Auftraggeber) schreibt die Lieferung und Montage von Material- und Zeichenschränken für den Kunstraum der Arnold-Freymuth-Schule/ Gesamtschule der Stadt Hamm europaweit aus. Bei den Lieferungen handelt es sich um die Einrichtung einer neuen Gesamtschule. Die Lieferung des Mobiliars hat Anfang August 2024 (vom 05.08.2024 bis 08.08.2024) zu erfolgen. Im Leistungsverzeichnis ist anzugeben, ob die Liefertermine eingehalten werden können. Die Stadt Hamm als Auftraggeber behält sich jedoch vor, den Liefertermin zu verschieben, sofern die baulichen Maßnahmen dies erfordern. Die Lieferung hat nach Absprache mit der Stadt Hamm zu erfolgen. Das angebotene Mobiliar soll zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über ein gültiges GS-Zeichen oder eine gleichwertige Zertifizierung verfügen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter mit dem Angebot nachzuweisen. Als Nachweis für die Zertifizierung ist das gültige Zertifikat zum angebotenen Produkt auf besondere Anforderung vorzulegen. Bei Angeboten von Mobiliar, das dem Auftraggeber unbekannt ist oder das bisher noch nicht an den Auftraggeber geliefert worden ist, behält sich der Auftraggeber zur Verifizierung der im Angebot gemachten Angaben die Vorführung des angebotenen Mobiliars vor. Auf Anforderung haben die Bieter zu Los 1 bis 3 dem Angebot entsprechendes Mobiliar dem Amt für schulische Bildung, Stadthausstr. 3, 59065 Hamm zur Bemusterung kostenlos zur Verfügung zu. Der Termin wird spätestens 10 Kalendertage vorher vom Auftraggeber schriftlich bekanntgegeben. Die Kosten für die Vorführung/Bemusterung sind vom Bieter zu tragen. Ein Nichterscheinen zum bekanntgegebenen Termin führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. Kann der Bieter kein Mobiliar zur Bemusterung vorstellen, führt dies ebenfalls zum Ausschluss des Angebotes von der Wertung. Die zuvor beschriebene Vorgehensweise erfolgt nur bei Bietern, die im Rahmen der Wertung der übrigen Zuschlagskriterien rechnerisch noch Erfolgsaussichten auf die Zuschlagserteilung haben.
Interne Kennung: 2
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung(cpv): 39120000Tische, Schränke, Schreibtische und Bücherschränke
Zusätzliche Einstufung(cpv): 39122000Schränke und Bücherschränke
Zusätzliche Einstufung(cpv): 39150000Diverse Möbel und Einrichtungen
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Arnold-Freymuth-SchuleAn der Falkschule 9
Stadt: Hamm
Postleitzahl: 59077
Land, Gliederung (NUTS): Hamm, Kreisfreie Stadt(DEA54)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Der Transport des Mobiliars innerhalb der Schulgebäude erfolgt vollständig durch den Auftragnehmer. Der Auftraggeber stellt hierfür kein Personal zur Verfügung.
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-04-01+02:00
Enddatum: 2024-10-31+01:00
5.1.6 Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# keine
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Die Stadt Hamm legt ausdrücklich Wert auf eine umweltfreundliche Beschaffung, d. h., die angebotenen Produkte sollten eine geringe Umweltbelastung aufweisen und weder bei der Herstellung, noch beim Gebrauch gesundheitlich bedenklich sein oder die Umwelt belasten. Für die Verpackung der Ware sind umweltfreundliche und die stoffliche Verwertung nicht belastende Materialien zu verwenden (z. B. Papier Kartonagen). Folien und entbehrliche Umverpackungen sind nach Möglichkeit zu vermeiden.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Einschaltung anderer Unternehmen
Beschreibung: (1.1) Nach § 46 Abs. 3 Ziffer 10 VgV bei Einschaltung anderer Unternehmen: (1.1.1) Angaben gem. Vordruck "Eigenerklärung zur Leistungsübertragung an Nachunternehmen bzw. zur Eignungsleihe" (1.1.2) Bei Eignungsleihe: Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" Diese Erklärung ist vom anderen Unternehmen gesondert zu unterschreiben.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: (1) Mit dem Angebot einzureichen: (1.1) Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB haben die Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung nach Vordruck abzugeben. (1.2) Zum Nachweis das kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktions-VO) besteht, haben die Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung zum Bezug des Bieters zu Russland nach Vordruck abzugeben. (1.3) Bei der Bildung von Bietergemeinschaften ist: (1.3.1) die Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck) vorzulegen (1.3.3) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zu Ausschlussgründen einzureichen (1.3.4) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zum Bezug zu Russland einzureichen (1.4) Vordruck "Angebot" (1.5) Leistungsverzeichnisse der Lose 1 bis 3 (Vordruck) (1.6) Ggf. Nachweise zur Gleichwertigkeit (techn. Spezifikationen, Normen etc.) (1.7) Bei Eignungsleihe: (1.7.1) unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zu Ausschlussgründen für das andere Unternehmen (1.7.3) unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zum Bezug zu Russland (1.8) Vordruck Unternehmensangaben inklusive Blanko-Geschäftsbogen (2) Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen: (2.1) Bemusterung (2.2.) Nachweis des Zertifikates zum gültigen GS-Zeichen oder zur gleichwertigen Zertifizierung (2.3.) Bei Nachunternehmereinsatz: Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" (3) Die Stadt Hamm behält sich die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 VgV vor. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der jeweiligen Nachreichungsfrist (von 6 bzw. 10 Kalendertagen nach Anforderung) eingereicht, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Für den Zeitpunkt der Anforderung durch den Auftraggeber ist maßgeblich das Datum der Versendung per Telefax bzw. der dokumentierten Kommunikation über das Bietertool des Vergabemarktplatzes Nordrhein-Westfalen -www.evergabe.nrw.de-. (4) Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren hat vorzugsweise über den Vergabemarktplatz zu erfolgen. Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt Hamm einen Wechsel der Kommunikationsart (z.B. per Fax, Mail) vor. (5) Im Falle einer Absage übermitteln sie bitte den zur Verfügung gestellten Vordruck "Absage" über das Modul "Kommunikation" in diesem Projektraum. (6) Folgende Unterlagen müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden: (6.1) Leistungsbeschreibung (6.2) Bewerbungsbedingungen (6.3) Zusätzliche Vertragsbedingungen (6.4) Wichtige Hinweise zur Angebotsabgabe (6.5) Informationsblatt DSGVO
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 100 % Preis
Beschreibung: Die Zuschlagserteilung erfolgt jeweils auf den Bieter, der das wirtschaftlichste der wertbaren Angebote abgegeben hat (100 % Preis). Voraussetzung für die Wertung ist, dass alle im Rahmen der Leistungsbeschreibungen gestellten Anforderungen erfüllt sind und ein wertbares Angebot vorliegt.
Fester Wert (insgesamt): 1
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Der Preis ist das einzige Wertungskriterium
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren hat vorzugsweise über den Vergabemarktplatz zu erfolgen. Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt Hamm einen Wechsel der Kommunikation vor. Nur wer die Teilnahme an dem Vergabeverfahren beantragt hat, wird über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen aktiv informiert und kann Bieterfragen zum Verfahren stellen bzw. die Antworten erhalten.
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-01-23+01:0006:00:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 69DAYS
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Siehe Vergabeunterlagen
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-23+01:0006:01:00+01:00
Ort: Es sind keine Bieter zur Öffnung zugelassen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-23+01:0006:01:00+01:00
Ort: Es sind keine Bieter zur Öffnung zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Es ist zulässig, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Unterauftragnehmer) oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe). Hierzu wird auf Ziffer 6 der zur Verfügung stehenden Bewerbungsbedingungen der Stadt Hamm und auf Ziffer 4.3 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Hamm (ZVB-VOL) verwiesen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Finanzielle Vereinbarung: Siehe Vergabeunterlagen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Hamm, Bauverwaltungsamt, Zentrale Submissionsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
5.1 Los: LOT-0004
Titel: Zeichenschrank
Beschreibung: Die Stadt Hamm (Auftraggeber) schreibt die Lieferung und Montage von Material- und Zeichenschränken für den Kunstraum der Arnold-Freymuth-Schule/ Gesamtschule der Stadt Hamm europaweit aus. Bei den Lieferungen handelt es sich um die Einrichtung einer neuen Gesamtschule. Die Lieferung des Mobiliars hat Anfang August 2024 (vom 05.08.2024 bis 08.08.2024) zu erfolgen. Im Leistungsverzeichnis ist anzugeben, ob die Liefertermine eingehalten werden können. Die Stadt Hamm als Auftraggeber behält sich jedoch vor, den Liefertermin zu verschieben, sofern die baulichen Maßnahmen dies erfordern. Die Lieferung hat nach Absprache mit der Stadt Hamm zu erfolgen. Das angebotene Mobiliar soll zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über ein gültiges GS-Zeichen oder eine gleichwertige Zertifizierung verfügen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter mit dem Angebot nachzuweisen. Als Nachweis für die Zertifizierung ist das gültige Zertifikat zum angebotenen Produkt auf besondere Anforderung vorzulegen. Bei Angeboten von Mobiliar, das dem Auftraggeber unbekannt ist oder das bisher noch nicht an den Auftraggeber geliefert worden ist, behält sich der Auftraggeber zur Verifizierung der im Angebot gemachten Angaben die Vorführung des angebotenen Mobiliars vor. Auf Anforderung haben die Bieter zu Los 1 bis 3 dem Angebot entsprechendes Mobiliar dem Amt für schulische Bildung, Stadthausstr. 3, 59065 Hamm zur Bemusterung kostenlos zur Verfügung zu. Der Termin wird spätestens 10 Kalendertage vorher vom Auftraggeber schriftlich bekanntgegeben. Die Kosten für die Vorführung/Bemusterung sind vom Bieter zu tragen. Ein Nichterscheinen zum bekanntgegebenen Termin führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. Kann der Bieter kein Mobiliar zur Bemusterung vorstellen, führt dies ebenfalls zum Ausschluss des Angebotes von der Wertung. Die zuvor beschriebene Vorgehensweise erfolgt nur bei Bietern, die im Rahmen der Wertung der übrigen Zuschlagskriterien rechnerisch noch Erfolgsaussichten auf die Zuschlagserteilung haben.
Interne Kennung: 3
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung(cpv): 39120000Tische, Schränke, Schreibtische und Bücherschränke
Zusätzliche Einstufung(cpv): 39122000Schränke und Bücherschränke
Zusätzliche Einstufung(cpv): 39150000Diverse Möbel und Einrichtungen
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Arnold-Freymuth-SchuleAn der Falkschule 9
Stadt: Hamm
Postleitzahl: 59077
Land, Gliederung (NUTS): Hamm, Kreisfreie Stadt(DEA54)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Der Transport des Mobiliars innerhalb der Schulgebäude erfolgt vollständig durch den Auftragnehmer. Der Auftraggeber stellt hierfür kein Personal zur Verfügung.
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-04-01+02:00
Enddatum: 2024-10-31+01:00
5.1.6 Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# keine
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Die Stadt Hamm legt ausdrücklich Wert auf eine umweltfreundliche Beschaffung, d. h., die angebotenen Produkte sollten eine geringe Umweltbelastung aufweisen und weder bei der Herstellung, noch beim Gebrauch gesundheitlich bedenklich sein oder die Umwelt belasten. Für die Verpackung der Ware sind umweltfreundliche und die stoffliche Verwertung nicht belastende Materialien zu verwenden (z. B. Papier Kartonagen). Folien und entbehrliche Umverpackungen sind nach Möglichkeit zu vermeiden.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Einschaltung anderer Unternehmen
Beschreibung: (1.1) Nach § 46 Abs. 3 Ziffer 10 VgV bei Einschaltung anderer Unternehmen: (1.1.1) Angaben gem. Vordruck "Eigenerklärung zur Leistungsübertragung an Nachunternehmen bzw. zur Eignungsleihe" (1.1.2) Bei Eignungsleihe: Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" Diese Erklärung ist vom anderen Unternehmen gesondert zu unterschreiben.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: (1) Mit dem Angebot einzureichen: (1.1) Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB haben die Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung nach Vordruck abzugeben. (1.2) Zum Nachweis das kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktions-VO) besteht, haben die Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung zum Bezug des Bieters zu Russland nach Vordruck abzugeben. (1.3) Bei der Bildung von Bietergemeinschaften ist: (1.3.1) die Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck) vorzulegen (1.3.3) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zu Ausschlussgründen einzureichen (1.3.4) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zum Bezug zu Russland einzureichen (1.4) Vordruck "Angebot" (1.5) Leistungsverzeichnisse der Lose 1 bis 3 (Vordruck) (1.6) Ggf. Nachweise zur Gleichwertigkeit (techn. Spezifikationen, Normen etc.) (1.7) Bei Eignungsleihe: (1.7.1) unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zu Ausschlussgründen für das andere Unternehmen (1.7.3) unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zum Bezug zu Russland (1.8) Vordruck Unternehmensangaben inklusive Blanko-Geschäftsbogen (2) Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen: (2.1) Bemusterung (2.2.) Nachweis des Zertifikates zum gültigen GS-Zeichen oder zur gleichwertigen Zertifizierung (2.3.) Bei Nachunternehmereinsatz: Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" (3) Die Stadt Hamm behält sich die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 VgV vor. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der jeweiligen Nachreichungsfrist (von 6 bzw. 10 Kalendertagen nach Anforderung) eingereicht, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Für den Zeitpunkt der Anforderung durch den Auftraggeber ist maßgeblich das Datum der Versendung per Telefax bzw. der dokumentierten Kommunikation über das Bietertool des Vergabemarktplatzes Nordrhein-Westfalen -www.evergabe.nrw.de-. (4) Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren hat vorzugsweise über den Vergabemarktplatz zu erfolgen. Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt Hamm einen Wechsel der Kommunikationsart (z.B. per Fax, Mail) vor. (5) Im Falle einer Absage übermitteln sie bitte den zur Verfügung gestellten Vordruck "Absage" über das Modul "Kommunikation" in diesem Projektraum. (6) Folgende Unterlagen müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden: (6.1) Leistungsbeschreibung (6.2) Bewerbungsbedingungen (6.3) Zusätzliche Vertragsbedingungen (6.4) Wichtige Hinweise zur Angebotsabgabe (6.5) Informationsblatt DSGVO
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 100 % Preis
Beschreibung: Die Zuschlagserteilung erfolgt jeweils auf den Bieter, der das wirtschaftlichste der wertbaren Angebote abgegeben hat (100 % Preis). Voraussetzung für die Wertung ist, dass alle im Rahmen der Leistungsbeschreibungen gestellten Anforderungen erfüllt sind und ein wertbares Angebot vorliegt.
Fester Wert (insgesamt): 1
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Der Preis ist das einzige Wertungskriterium
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren hat vorzugsweise über den Vergabemarktplatz zu erfolgen. Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt Hamm einen Wechsel der Kommunikation vor. Nur wer die Teilnahme an dem Vergabeverfahren beantragt hat, wird über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen aktiv informiert und kann Bieterfragen zum Verfahren stellen bzw. die Antworten erhalten.
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-01-23+01:0006:00:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 69DAYS
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Siehe Vergabeunterlagen
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-23+01:0006:01:00+01:00
Ort: Es sind keine Bieter zur Öffnung zugelassen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-23+01:0006:01:00+01:00
Ort: Es sind keine Bieter zur Öffnung zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Es ist zulässig, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Unterauftragnehmer) oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe). Hierzu wird auf Ziffer 6 der zur Verfügung stehenden Bewerbungsbedingungen der Stadt Hamm und auf Ziffer 4.3 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Hamm (ZVB-VOL) verwiesen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Finanzielle Vereinbarung: Siehe Vergabeunterlagen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Hamm, Bauverwaltungsamt, Zentrale Submissionsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
8. Organisationen
8.1 ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Amt für schulische Bildung
Registrierungsnummer: 000
Postanschrift: Stadthausstr. 3
Stadt: Hamm
Postleitzahl: 59065
Land, Gliederung (NUTS): Hamm, Kreisfreie Stadt(DEA54)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Frau Hilgenstein
Telefon: 02381-17-9850
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1 ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Stadt Hamm, Bauverwaltungsamt, Zentrale Submissionsstelle
Registrierungsnummer: 000
Postanschrift: Gustav-Heinemann-Str. 10
Stadt: Hamm
Postleitzahl: 59065
Land, Gliederung (NUTS): Hamm, Kreisfreie Stadt(DEA54)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Frau Hilgenstein
Telefon: +49 2381-179850
Fax: +49 2381-172852
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1 ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Registrierungsnummer: 000
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt(DEA33)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1 ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Registrierungsnummer: 000
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt(DEA33)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 35561da1-d0a4-4bb4-82e1-087896ed30eb-01
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Beschreibung: Die Bindefrist des Angebotes ist auf den 01.04.2024 datiert. Die Angabe der Dauer in Tagen war fehlerhaft. ALT: 38 Tage NEU: 69 Tage
10.1 Änderung
Beschreibung der Änderungen: Korrektur der Angabe zur Dauer der Bindefrist in Tagen: ALT: 38 Tage NEU: 69 Tage
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 9dec40c1-1ced-479b-b8ab-6b63bd37e234- 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 2023-12-19+01:0012:08:29+01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 00772955-2023
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 245/2023
Datum der Veröffentlichung: 2023-12-20Z

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