Beschreibung: A = Ausschlussgründe Es werden folgende Eigenerklärungen gefordert (A): Zuverlässigkeit/keine
Ausschlussgründe - Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist,
ist rechtskräftig verurteilt worden, wegen: a) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB)
(Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen),
§129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), b) § 89c des
Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen
Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen,
dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet
werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
c) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
d) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen
Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, e) § 264
StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder
gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, f)
§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
§§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
g) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern)
h) §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils
auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale
Bedienstete), i) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
(Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
oder j) den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches
(Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung
unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Einem Verstoß gegen diese Vorschriften
gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten
einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder einem Bieter zuzurechnen,
wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbstverantwortlich
gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes
gegen Ordnungswidrigkeiten dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen
für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.
- Unser Unternehmen kommt seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben
gemäß den Bestimmungen des Landes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat, ordnungsgemäß
nach. - Unser Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen keine
geltenden umwelt- , sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen verstoßen. - Unser
Unternehmen ist nicht zahlungsunfähig, über das Vermögen unseres Unternehmens wurde
kein Insolvenzverfahren oder ein vgl. Verfahren beantragt oder eröffnet; die Eröffnung
eines solchen Verfahrens wurde nicht mangels Masse abgelehnt. Ferner erklären wir,
dass sich unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt
hat, - Unser Unternehmen hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung
begangen, durch die unsere Integrität infrage gestellt wird. Insbesondere wurden keine
Vereinbarungen mit einem anderen Unternehmen getroffen haben, die eine Verhinderung,
Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. - Sanktionserklärung
Russland Finanzielle Leistungsfähigekeit (A) - Unser Unternehmen verfügt über eine
Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personen- und
Sachschäden in Höhe von mindestens 3 Mio. EUR und für Vermögensschäden von mindestens
1 Mio. EUR. - Bruttogesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre: Los 1 mindestens
EUR 2 Mio. netto, Los 2 und 3 jeweils mindestens 600.000 netto, Los 4 mindestens 500.000
netto (A). Technische Leistungsfähigkeit (A) Los 1: Es müssen drei Referenzen aus
den letzten fünf Jahren (Abschluss LPH 8 zwischen 3. Quartal 2018 - 3. Quartal 2023)
zu Planungsleistungen der LPH 2 - 8 im Leistungsbild Objektplanung (Gebäude und Innenräume)
eingereicht werden. Mindestens eine Referenz mit das Merkmal "Umbau im Betrieb" erfüllen.
Mindestens eine Referenz muss anrechenbare Kosten von EUR 5 Mio. haben. Das Büro muss
mindestens fünf Architekten/Ingenieure in Vollzeit beschäftigen. Los 2: Es müssen
drei Referenzen aus den letzten fünf Jahren (Abschluss LPH 8 zwischen 3. Quartal 2018
- 3. Quartal 2023) zu Planungsleistungen der LPH 2 - 8 im Leistungsbild TGA HLS eingereicht
werden. Mindestens eine Referenz mit das Merkmal "Umbau im Betrieb" erfüllen. Mindestens
eine Referenz muss anrechenbare Kosten von EUR 1,5 Mio. haben. Das Büro muss mindestens
zwei Ingenieure in Vollzeit beschäftigen. Los 3: Es müssen drei Referenzen aus den
letzten fünf Jahren (Abschluss LPH 8 zwischen 3. Quartal 2018 - 3. Quartal 2023) zu
Planungsleistungen der LPH 2 - 8 im Leistungsbild TGA ELT eingereicht werden. Mindestens
eine Referenz mit das Merkmal "Umbau im Betrieb" erfüllen. Mindestens eine Referenz
muss anrechenbare Kosten von EUR 1,5 Mio. haben. Das Büro muss mindestens zwei Ingenieure
in Vollzeit beschäftigen. Los 4: Es müssen drei Referenzen aus den letzten fünf Jahren
(Abschluss LPH 6 zwischen 3. Quartal 2018 - 3. Quartal 2023) zu Planungsleistungen
der LPH 2 - 6 im Leistungsbild Tragwerksplanung eingereicht werden. Mindestens eine
Referenz mit das Merkmal "Umbau im Betrieb" erfüllen. Mindestens eine Referenz muss
anrechenbare Kosten von EUR 1,5 Mio.haben. Das Büro muss mindestens zwei Ingenieure
in Vollzeit beschäftigen.