Deutschland - Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden - EU-weite Ausschreibung von Architektenleistungen für die zweigeschossige Erweiterung der Grundschule Heinrich Neuy

1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Kreisstadt Steinfurt
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: EU-weite Ausschreibung von Architektenleistungen für die zweigeschossige Erweiterung der Grundschule Heinrich Neuy
Beschreibung: Die Kreisstadt Steinfurt beabsichtigt die Erweiterung der städtischen Gemeinschaftsgrund-schule Heinrich-Neuy-Schule. Das derzeitige Raumangebot der bestehenden Grundschule deckt den Raumbedarf nicht vollständig. Zur Übernahme der erforderlichen Architektenleistun-gen sucht die Kreisstadt Steinfurt nun einen geeigneten Auftragnehmer.
Kennung des Verfahrens: 73891669-15cb-4d9d-a32c-79e3357b225d
Interne Kennung: 54 22 280_G
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 71221000Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
2.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Kaiser-Otto-Straße 5,
Stadt: Steinfurt
Postleitzahl: 48565
Land, Gliederung (NUTS): Steinfurt(DEA37)
Land: Deutschland
2.1.3 Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1EUR
2.1.4 Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die Vergabeunterlagen sind bei der Vergabeplattform https://www.subreport.de/ unter https://www.subreport.de/E51628449 herunterladbar. Es ist vom Bieter eine E-Mail-Adresse für die Kommunikation anzugeben. Bei Weitergabe der Vergabeunterlagen und -dateien an Dritte, ist der Anfordernde der Vergabeunterlagen dafür verantwortlich, dass die Vergabeunterlagen und alle weiteren Informationen, die die Vergabestelle bereitstellt, rechtzeitig, vollständig und unverändert an die Bieter weitergegeben werden. Enthalten die Vergabeunterlagen Fehler oder Unklarheiten, die der Bieter erkennt oder erkennen kann, so hat er den Auftraggeber unverzüglich schriftlich über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis schon vorher in anderer Form gegeben hat. Diese Fragen oder Einwände müssen unverzüglich bei der zuvor genannten Plattform eingegangen sein. Die Bearbeitung und Beantwortung erfolgt von der ausschreibenden Stelle, Montag -Donnerstag von 8.00 - 15.30 Uhr, Freitag 8.00 - 11.30 Uhr, schriftlich (nicht telefonisch) auf zuvor genannter Plattform. Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über die Angebotsfunktion der Vergabeplattform an die in den Vergabeunterlagen angegebene Adresse, zu senden. Aufwendungen der Angebotserstellung und Angebotsversendung werden nicht vergütet. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt auch hinsichtlich der Preise, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Bei Nachforderung fehlender Unterlagen sind diese spätestens innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber vorzulegen. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf § 160 (3) Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 2 GWB unzulässig, wenn: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt Referenzen Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben der Referenzen im Rahmen der Aufklärung zu überprüfen. Auf entsprechende Aufforderung im Rahmen der Aufklärung ist vom Bieter entweder der Name und die E-Mailadresse oder aber eine entsprechende Bestätigung des Referenzgebers zu jeder geforderten Referenzen mit den geforderten Angaben innerhalb der Frist von 10 Tagen vorzulegen. Das beigefügte Formblatt hierzu ist zu verwenden. Die Frist für Nachreichungen und Aufklärungen beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung durch den Auftraggeber und endet mit Ablauf der vom Auftraggeber gesetzten Frist. Für die Einhaltung der Frist ist der Eingang der nachgeforderten Unterlagen beim Auftraggeber maßgeblich. Für die fristgerechte Einreichung ist der Bieter verantwortlich. Verstöße gegen diese Vorgabe führen zum Ausschluss des Angebotes Näheres siehe Vergabeunterlagen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv- 
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
Beschreibung: 
2.1.5 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 1
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 1
2.1.6 Ausschlussgründe
Korruption: § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 10 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: [...] § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) Angabe der erforderlichen Informationen in der Eigenerklärung "Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" (im Formularsatz "Einzureichende Unterlagen")
Betrugsbekämpfung: § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: [...] § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Angabe der erforderlichen Informationen in der Eigenerklärung "Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" (im Formularsatz "Einzureichende Unterlagen")
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) [...] oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), Angabe der erforderlichen Informationen in der Eigenerklärung "Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" (im Formularsatz "Einzureichende Unterlagen")
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. [...] § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), Angabe der erforderlichen Informationen in der Eigenerklärung "Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" (im Formularsatz "Einzureichende Unterlagen")
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), Angabe der erforderlichen Informationen in der Eigenerklärung "Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" (im Formularsatz "Einzureichende Unterlagen")
Konkurs: § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat Angabe der erforderlichen Informationen in der Eigenerklärung "Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" (im Formularsatz "Einzureichende Unterlagen")
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: § 124 Abs. 1 Nr. 5, 6 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn [...] 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, Angabe der erforderlichen Informationen in der Eigenerklärung "Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" (im Formularsatz "Einzureichende Unterlagen")
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn [...] 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, Angabe der erforderlichen Informationen in der Eigenerklärung "Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" (im Formularsatz "Einzureichende Unterlagen")
5. Los
5.1 Los: LOT-0001
Titel: Objektplanung
Beschreibung: Objektplanung für Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI 2021, Leistungsphasen 1 – 9 im Zusammenhang mit der zweigeschossigen Erweiterung der Grundschule Heinrich-Neuy-Schule.
Interne Kennung: 54 22 280_G
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 71221000Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
Menge: 0
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Kaiser-Otto-Straße 5
Stadt: Steinfurt
Postleitzahl: 48565
Land, Gliederung (NUTS): Steinfurt(DEA37)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-02-03+01:00
Enddatum: 2025-12-31+01:00
5.1.5 Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1EUR
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#, #Besonders geeignet für:selbst#, #Besonders geeignet für:startup#
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzen
Beschreibung: Ausgefülltes Referenzformular über die Erbringung von Planungsleistungen der Objektplanung i.S.d. § 34 ff. HOAI für mindestens 3 Aufträge im Bereich der Errichtung, Erweiterung oder des Umbaus von Schulen oder Gebäuden einer vergleichbaren Komplexität in den letzten 6 Jahren. Der vorgenannte Zeitraum bestimmt sich dem Datum der letzten Rechnungsstellung im jeweiligen Verfahren einerseits und dem Abgabeschluss für die Angebote für dieses Verfahren andererseits. Die genannten Gebäude sind fertiggestellt und wurden auch bereits in Benutzung genommen. Es handelt sich um ein Gebäude vergleichbarer Komplexität, wenn es sich um ein öffentliches Gebäude handelt, welches dem Publikumsverkehr zugänglich ist und der zeitweisen Unterbringung von Kindern und Jugendlichen dient. Hiervon muss mindestens eine Referenz die Errichtung, Erweiterung oder Umbau einer Schule umfassen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Eigenerklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung von mindestens 1.500.000 € für Sach- und über 3.000.000 € für Personenschäden je Schadensfall abgeschlossen wurde oder im Auftragsfalle abgeschlossen wird
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
Beschreibung: Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Erklärung Mindestlohngesetz
Beschreibung: Eigenerklärung MiLoG
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Erklärung Sanktionen Russische Föderation
Beschreibung: Eigenerklärung Sanktionen Russische Föderation
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Höhe des angebotenen Honorars
Beschreibung: Unter diesem Kriterium wird das vom Bieter im Angebot angegebene Gesamthonorar (Honorarsumme der jeweiligen Teilleistungstabelle sowie das im Angebotsformular eingetragene Pauschalhonorar für 10 Stunden) gewertet. Dabei wird der Endbetrag für die vier Qualifikationsstufen zusammengerechnet. Grundlage der Bewertung ist dabei das Netto-Gesamthonorar (ohne MwSt.) abzüglich Rabatt und Skonto bei 14 Tagen Zahlungsfrist. Die Punktzahl wird kaufmännisch mit zwei Kommastellen gerundet. Das niedrigste Netto-Gesamthonorar erhält 10 Punkte. Im Verhältnis zu diesem Preis wer-den die höheren Preise linear abgestuft. Dazu wird der niedrigste Preis durch den Preis des jeweiligen Bieters dividiert und wird der Quotient (das Ergebnis) mit 10 multipliziert. Höchstpunktwert: 10 Gewichtung: 50%
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualifikation und Organisation des Ingenieurbüros
Beschreibung: Die Angaben sind im Formular 9 der einzureichenden Unterlagen zu machen. Die Einzelheiten der Bewertung sind im Folgenden näher erläutert. Gibt es ein Projektteam? ja 1 Punkt Ist das Projektteam nach Auftragsvergabe sofort verfügbar? ja 1 Punkt Ist eine Vertretung bei vorübergehenden Ausfall für den/die Projektleiter/in bzw. den/die Fachbauleiter/in gesichert? ja 1 Punkt Wird bei Ausfällen des Personals für gleichwertigen Ersatz gesorgt? ja 1 Punkt Kann Ihr Projektteam bei Abweichungen vom Bauzeitenplan kurzfristige Gegenmaßnahmen einleiten? ja 1 Punkt Hat sich Ihr Büro in den letzten 5 Jahren bei einem Planungs-wettbewerb für Schulen durchgesetzt? ja 1 Punkt Bilden sich Ihre technischen Mitarbeiter auf anerkannten Semi-naren der Architektenkammer regelmäßig fort? ja 1 Punkt Hat Ihr Ingenieurbüro min. 6 technische Mitarbeiter? ja 1 Punkt Höchstpunktwert: 8 Gewichtung: 25%
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualifikation und Erfahrung der Mitglieder des Kernprojektteams
Beschreibung: Alle Unterkriterien zu diesem Kriterium werden separat bewertet. Die Angaben sind im For-mular 10 der einzureichenden Unterlagen zu machen. Die Einzelheiten der Bewertung sind im Folgenden näher erläutert. Zusammensetzung / Größe des Kernprojektteams Es wird davon ausgegangen, dass sich das Kernprojektteam aus mindestens zwei Personen zusammensetzt; Projektleiter und Fachbauleiter. Das Kernprojektteam zeichnet sich dadurch aus, dass die Mitglieder dem Auftraggeber als Ansprechpersonen über die gesamte Leistungserbringung zur Verfügung stehen. Es werden konkret zwei Mitglieder des Kernprojektteams benannt: 2 Punkte Es wird konkret ein Mitglied für das Kernprojektteam benannt: 1 Punkt Es wird kein Mitglied für das Kernprojektteam benannt: 0 Punkte Berufsqualifikation Die als Zuschlagskriterium vorgesehenen Berufsqualifikationen des Kernprojektteams wer-den wie folgt bewertet: • Berufsqualifikation des/der Projektleiter/in bzw. Fachbauleiter/in (max. 2 Punkte) o je Architekt / Ingenieur/in einer einschlägigen Fachrichtung: 1 Punkt o je Techniker/in einer einschlägigen Fachrichtung: 0,5 Punkte o sonstige Berufsqualifikation: 0 Punkte Einschlägige Fachrichtung bezeichnet dabei Architektur bzw. Bauingenieur. Bewertung der Berufsjahre Es wird jeweils die Anzahl voller Berufsjahre mit der jeweils maßgeblichen Berufsqualifikation berücksichtigt. Maßgebliche Berufsqualifikation ist dabei für den/die Projektleiter/in die Berufsqualifikation als Architekt/in bzw. Ingenieur/in oder Techniker/ einer einschlägigen Fachrichtung; • für den/die Fachbauleiter/in die Berufsqualifikation als Architekt/in bzw. Ingenieur/in, Techniker/in einer einschlägigen Fachrichtung. Bei den jeweiligen Unterkriterien werden folgende Punktwerte vergeben (maximal 3 Punkte): Anzahl Berufsjahre Weniger als 3 volle Jahre Punktwert Projektleiter 0 Punkte Punktwert Fachbauleiter 0 Punkte 3 volle Jahre Punktwert Projektleiter 0,25 Punkte Punktwert Fachbauleiter 0,25 Punkte 4 volle Jahre Punktwert Projektleiter 0,5 Punkte Punktwert Fachbauleiter 0,5 Punkte 5 volle Jahre Punktwert Projektleiter 0,75 Punkte Punktwert Fachbauleiter 0,75 Punkte 6 volle Jahre Punktwert Projektleiter 0,9 Punkte Punktwert Fachbauleiter 0,9 Punkte 7 volle Jahre Punktwert Projektleiter 1,05 Punkte Punktwert Fachbauleiter 1,05 Punkte 8 volle Jahre Punktwert Projektleiter 1,2 Punkte Punktwert Fachbauleiter 1,2 Punkte 9 volle Jahre Punktwert Projektleiter 1,35 Punkte Punktwert Fachbauleiter 1,35 Punkte 10 oder mehr volle Jahre Punktwert Projektleiter 1,5 Punkte Punktwert Fachbauleiter 1,5 Punkte Höchstpunktwert: 10 Gewichtung: 25%
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E51628449,
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E51628449
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-01-02+01:0011:00:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 1MONTH
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die geforderten Erklärungen und Formulare sind grundsätzlich mit dem Angebot abzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, die geforderten Erklärungen vergaberechtskonform nachzufordern. Diese sind spätestens innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber vom Bieter vorzulegen sind. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung durch den Auftraggeber. Werden die Erklärungen nicht innerhalb der Nachfrist vorgelegt, kann das Angebot ausgeschlossen werden. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-02+01:0011:00:00+01:00
Zusätzliche Informationen: Es sind keine Bieter zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bezirksregierung Münster
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kreisstadt Steinfurt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Kreisstadt Steinfurt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Kreisstadt Steinfurt
Organisation, die Angebote bearbeitet: Kreisstadt Steinfurt
8. Organisationen
8.1 ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
8.1 ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Kreisstadt Steinfurt
Registrierungsnummer: 055660084084-31001-73
Abteilung: Fachdienst Zentrales Gebäudemanagement
Postanschrift: Emsdettener Straße 40
Stadt: Steinfurt
Postleitzahl: 48565
Land, Gliederung (NUTS): Steinfurt(DEA37)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Internetadresse: https://www.steinfurt.de
Profil des Erwerbers: https://www.subreport.de/E51628449
Sonstige Kontaktpersonen:
Offizielle Bezeichnung: KoPart eG
Postanschrift: Kaiserswerther Str. 199
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt(DEA11)
Land: Deutschland
Telefon: 0211 59895755
Fax: 0211 4307722
Internetadresse: https://kopart.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1 ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Bezirksregierung Münster
Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Abteilung: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt(DEA33)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: bcebd076-530f-41d9-a883-8082e4cdcdc7- 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 2023-11-28+01:0000:00:00+01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 00724948-2023
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 230/2023
Datum der Veröffentlichung: 2023-11-29Z

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