Beschreibung: 01) Nachweis über die Eintragung in eine Handels- oder Berufsregister des Sitzes oder
Wohnsitzes des Bewerbers (bei ausländischen Bewerbern gleichwertige Bescheinigung
einer Behörde des Heimatlandes nebst amtlich anerkannter Übersetzung) nicht älter
als 3 Monate, 02) Organigramm der Unternehmensstruktur, 03) Auflistung der Produkte
und Leistungspalette des Bewerbers, 04) Bestätigung durch Eigenerklärung der Verwendung
der deutschen Sprache für Kommunikation, Verhandlung, Vertrag und während der Abwicklung,
05) Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaften, 06) Aktuelle
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung, 07) Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung
der Finanzämter, 08) Bilanzen der letzten beiden Geschäftsjahre, 09) Angabe der Umsatzzahlen
des Unternehmens in den letzten 3 Jahren, woraus hervorgeht, dass das Unternehmen
einen Vertrag dieser Größenordnung abwickeln kann, 10) Angabe der Anzahl der Beschäftigten
des Unternehmens in den letzten 3 Jahren, 11) Bestätigung durch Eigenerklärung, dass
sich der Bewerber nicht in einem Insolvenz- oder Vergleichsverfahren befindet, die
Eröffnung nicht beantragt wurde und der Antrag auch nicht mangels Masseabgelehnt wurde,
12) Bonitätsnachweise einer anerkannten Wirtschaftsauskunftei (z.B. Creditreform,
D&B) mit einem Rating von max. 250 (Creditreform) oder mind. 75 (D&B) gemessen am
deutschen Markt, 13) Nachweis der Versicherungsdeckung bei Schäden (Betriebshaftpflicht).
Der Nachweis ist durch eine Beitragszahlungsbestätigung des Versicherungsgebers für
den aktuellen Versicherungszeitraum zu erbringen mit Höhe der Deckungssumme, 14) Eigenerklärung
des folgenden Inhalts: "Hiermit erklären wir, dass in Bezug auf unser Unternehmen
keine Ausschlussgründe im Sinne des § 123 GWB vorliegen." Der Auftraggeber behält
sich vor, bei Zweifeln an der Richtigkeit der Erklärung Fremdbescheinigungen über
das Nichtvorliegen der vorgenannten Ausschlussgründen nachzufordern, 15) Eigenerklärung
folgenden Inhalts: "Hiermit verpflichte(n) ich / wir uns alle Informationen, die in
Zusammenhang mit der Ausschreibung erhalten werden, vertraulich zu behandeln, auch
nach Beendigung des Ausschreibungsprozesses." Unvollständige Unterlagen oder Angaben
können zum Ausschluss vom Verfahren führen. Der AG behält sich vor, die Qualität des
Bewerbers in einem Qualifizierungsverfahren zu prüfen.