Informationsstelle „Fahrradparken“ - Los 2 Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-BALM-VgSt-051
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Werderstr. 34
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50672
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Fax: +49 22157761777
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.balm.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Informationsstelle „Fahrradparken“ - Los 2
Aufbau und Betrieb einer Informationsstelle zum Thema „Fahrradparken“.
Arbeitspakete 1 und 2
Der Ort der Leistungserbringung bestimmt sich durch die in den einzelnen
Arbeitspaketen beschriebene, jeweils zu erbringende Leistung (bspw. Räume der
AN, Liegenschaften des AG, Veranstaltungsort der
Die zu erbringende Leistung besteht aus zwei Arbeitspaketen, welche jeweils in
zwei Teillose untergliedert sind sowie einem weiteren, optional durch den AG zu
beauftragenden Arbeitspaket.
Im Rahmen des Sonderprogramms „Stadt und Land“ (SP „S&L“) standen für Länder und
Kommunen zunächst Finanzhilfen in Höhe von ca. 1,01 Milliarden Euro bis einschließlich 2023
bereit. Mit dem Haushalt 2023 wurden weitere Mittel bis 2028 zur Verfügung gestellt und damit
die Grundlage für die Verstetigung des Programms geschaffen. Damit unterstützt der Bund die
Länder und Kommunen auch weiterhin bei dem Aufbau eines sicheren, in lückenlosen Netzen
geplanten und mit geringen Verlustzeiten nutzbaren Radverkehrssystems. Ziele des Programms
sind vor allem der Aufbau eines baulich möglichst getrennten Radnetzes sowohl in urbanen als
auch in ländlichen Räumen sowie die Bereitstellung moderner Abstellanlagen für Fahrräder.
Die bis mindestens 2028 verstetigten Finanzhilfen im SP „S&L“ ermöglichen die Umsetzung
zahlreicher neuer Vorhaben, sodass von einem weiterhin hohen Informations- und
Unterstützungsbedarf auszugehen ist. Zunehmend besteht dieser Bedarf nicht nur hinsichtlich des
Fahrradparkens an Bahnhöfen, sondern auch für weitere Schnittstellen des Öffentlichen
Personenverkehrs (ÖPV). Der Schaffung einer ausreichenden Anzahl solcher Abstellmöglichkeiten
an ÖPV-Stationen, insbesondere Zug-, Omnibus- und Trambahnhöfen bzw. zentraler
Verknüpfungspunkte von Tram- und Buslinien kommt eine Schlüsselrolle im intermodalen
Alltags- und Nahverkehr der Zukunft zu.
Um die Umsetzung vor Ort durch Information zu unterstützen und auf diese Weise insbesondere
die Kommunen in die Lage zu versetzen, eigenständig den Bau von Radabstellanlagen an ÖPVStationen
zu realisieren, möchte der AG mit zeitlicher Befristung bis zunächst Mitte 2026 die
bestehende Informationsstelle „Fahrradparken am Bahnhof“ zu einer Informationsstelle
„Fahrradparken“ weiterentwickeln. Diese soll mithilfe der nachfolgend beschriebenen,
umfangreichen Informations- und Unterstützungsangebote ab 01.01.2024 ihren Dienst
aufnehmen, die bisherigen Erkenntnisse aufgreifen und dabei gezielt auch weitere ÖPVSchnittstellen
berücksichtigen. Realisiert werden soll zudem die Sammlung der relevanten
Wissensbestände (d. h. bestehende Studien, Publikationen der Informationsstelle 2021-2023 und
neu zu erarbeitende Informationen) sowie deren aktive und serviceorientierte Weitergabe
insbesondere an die interessierten Kommunen, aber auch an sonstige relevante Akteure.
Los 1:
Optional / Arbeitspaket 2: Fachkonferenz „Fahrradparken“
Der AG behält sich vor, die AN optional mit der Vorbereitung, Organisation,
Durchführung und Auswertung einer Fachkonferenz im Themenbereich
„Fahrradparken“ zu beauftragen.
Optional / Verlängerung der Gesamtlaufzeit auf 48 Monate
Arbeitspaket 3
Der Ort der Leistungserbringung bestimmt sich durch die in den einzelnen
Arbeitspaketen beschriebene, jeweils zu erbringende Leistung (bspw. Räume der
AN, Liegenschaften des AG, Veranstaltungsort der
Die zu erbringende Leistung besteht aus zwei Arbeitspaketen, welche jeweils in
zwei Teillose untergliedert sind sowie einem weiteren, optional durch den AG zu
beauftragenden Arbeitspaket.
Im Rahmen des Sonderprogramms „Stadt und Land“ (SP „S&L“) standen für Länder und
Kommunen zunächst Finanzhilfen in Höhe von ca. 1,01 Milliarden Euro bis einschließlich 2023
bereit. Mit dem Haushalt 2023 wurden weitere Mittel bis 2028 zur Verfügung gestellt und damit
die Grundlage für die Verstetigung des Programms geschaffen. Damit unterstützt der Bund die
Länder und Kommunen auch weiterhin bei dem Aufbau eines sicheren, in lückenlosen Netzen
geplanten und mit geringen Verlustzeiten nutzbaren Radverkehrssystems. Ziele des Programms
sind vor allem der Aufbau eines baulich möglichst getrennten Radnetzes sowohl in urbanen als
auch in ländlichen Räumen sowie die Bereitstellung moderner Abstellanlagen für Fahrräder.
Die bis mindestens 2028 verstetigten Finanzhilfen im SP „S&L“ ermöglichen die Umsetzung
zahlreicher neuer Vorhaben, sodass von einem weiterhin hohen Informations- und
Unterstützungsbedarf auszugehen ist. Zunehmend besteht dieser Bedarf nicht nur hinsichtlich des
Fahrradparkens an Bahnhöfen, sondern auch für weitere Schnittstellen des Öffentlichen
Personenverkehrs (ÖPV). Der Schaffung einer ausreichenden Anzahl solcher Abstellmöglichkeiten
an ÖPV-Stationen, insbesondere Zug-, Omnibus- und Trambahnhöfen bzw. zentraler
Verknüpfungspunkte von Tram- und Buslinien kommt eine Schlüsselrolle im intermodalen
Alltags- und Nahverkehr der Zukunft zu.
Um die Umsetzung vor Ort durch Information zu unterstützen und auf diese Weise insbesondere
die Kommunen in die Lage zu versetzen, eigenständig den Bau von Radabstellanlagen an ÖPVStationen
zu realisieren, möchte der AG mit zeitlicher Befristung bis zunächst Mitte 2026 die
bestehende Informationsstelle „Fahrradparken am Bahnhof“ zu einer Informationsstelle
„Fahrradparken“ weiterentwickeln. Diese soll mithilfe der nachfolgend beschriebenen,
umfangreichen Informations- und Unterstützungsangebote ab 01.01.2024 ihren Dienst
aufnehmen, die bisherigen Erkenntnisse aufgreifen und dabei gezielt auch weitere ÖPVSchnittstellen
berücksichtigen. Realisiert werden soll zudem die Sammlung der relevanten
Wissensbestände (d. h. bestehende Studien, Publikationen der Informationsstelle 2021-2023 und
neu zu erarbeitende Informationen) sowie deren aktive und serviceorientierte Weitergabe
insbesondere an die interessierten Kommunen, aber auch an sonstige relevante Akteure.
Los 2:
Arbeitspaket 3: Whitepaper-Reihe Fahrradparken
Optional / Verlängerung der Gesamtlaufzeit auf 48 Monate
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Informationsstelle „Fahrradparken“
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.bund.de
Fristsetzung gemäß § 135 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1-3 GWB zur Ankündigung einer Direktvergabe, dessen Unwirksamkeit innerhalb von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, vor den Nachprüfungsinstanzen geltend gemacht werden muss.