Zusätzliche Informationen: Auf die Ausschlusswirkung (Präklusion) des § 160 GWB von verspäteten Rügen wird ausdrücklich
hingewiesen. Bieter müssen zusammen mit dem Angebot bis zum Ende der Angebotsfrist
– - folgende weitere Dokumente einreichen: • die unterschriebene „Eigenerklärung Sanktions-VO“
• das vollständig ausgefüllte Angebotsschreiben und die Bietererklärung inkl. der
darin geforderten Eigenerklärungen (Kartellerklärung, Neutralitätserklärung, Angabe
einer möglichen Präqualifizierung, bei Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaftserklärung,
Eigenerklärungen nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), dass die Verpflichtung
zur Zahlung von Steuern, Abgaben u. gesetzlichen Sozialversicherungen erfüllt wurde,
dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat, dass keine
Vergabesperre bei öffentlichen Auftraggebern besteht, zu Insolvenzverfahren oder vergleichbarem,
inkl. Verfahrenseröffnung oder Bestätigung eines Insolvenzplans und Angabe ob sich
das Unternehmen in Liquidation befindet sowie Angabe ob Insolvenzverfahren anhängig
sind, zur Zuverlässigkeit (Korruptionsverfehlungen, Preisabsprachen, illegale Beschäftigung
von Arbeitskräften) sowie Erklärung „Leistungsausführung im eigenen Betrieb und /
oder durch Nachunternehmer bzw. Verleiher von Arbeitskräften“ und Erklärung, welche
Leistungsteile im Falle einer Auftragserteilung an Nachunternehmer vergeben werden
sollen). • das Dokument "Honorarformblatt", • Ideenskizze gem. Dokument "Bewertungsmatrix
Angebote“, • das unausgefüllte Angebotsdokument.docx (erforderlich aus technischen
Gründen. Ansonsten ist eine Angebotsabgabe nicht möglich. Das Dokument wird nicht
Vertragsbestandteil und fließt nicht in die Angebotswertung ein.) • ein Zertifikat
A gem. VDI 6022 einer für die Auftragserfüllung eingesetzten Person für die Lüftungstechnik
(Bauleiter/in, Projektleiter/in oder technischer Mitarbeiter/in), das zum Submissionstermin
des Angebotes nicht älter als 5 Jahre ist • ein Zertifikat A gem. VDI 6023 einer für
die Auftragserfüllung eingesetzten Person für die Sanitärtechnik (Bauleiter/in, Projektleiter/in
oder technischer Mitarbeiter/in), das zum Submissionstermin des Angebotes nicht älter
als 5 Jahre ist. Hinweise zu den Referenzen: Sofern im Rahmen einer Bietergemeinschaft
am Verfahren teilgenommen wird, ist nachzuweisen, dass die Erfüllung der Mindestanforderungen
Referenzen in Gänze von der Bietergemeinschaft erfüllt werden. D.h. es ist nachzuweisen,
dass alle Leistungsphasen und sonstigen Kriterien, die als Mindestanforderung für
die Hauptreferenzen gefordert werden, von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft lückenlos
erbracht wurden in der den Anforderungen entsprechenden Referenzenprojekten. Gleiches
gilt beim Einsatz von Nachunternehmern. Für die Prüfung der Erfüllung der Mindest-
und Bewertungskriterien an die Referenzprojekte werden die Regelungen der HOAI hinsichtlich
der erbrachten LPH, der Honorarzone sowie der DIN 276 hinsichtlich der benannten Kostengruppen
angewendet. Ausländische Bieter, deren Referenzprojekte nicht den Vorgaben der HOAI
und/ oder der DIN 276 entsprechen, dürfen dabei nicht benachteiligt werden. Entsprechend
werden ausländische Bieter gebeten, in Ihren Unterlagen darzulegen, inwiefern Ihre
Referenzprojekte den für die Hauptreferenzen geforderten Mindestanforderungen entsprechen.
Dabei ist die Vergleichbarkeit insbesondere hinsichtlich der Honorarzone, der Baukosten
und der erbrachten Leistungen in den einzelnen Leistungsphasen darzulegen. Die aufgeführten
Referenzen werden im Rahmen der Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV abgefragt
und müssen sich auf das Unternehmen des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft beziehen.
In Abgrenzung dazu werden persönliche Referenzen des eingesetzten Personals gemäß
§ 58 Abs. 2 Nr. 2 VgV als Zuschlagskriterium zur Angebotsbewertung herangezogen. Die
Mindestanforderungen und Kriterien für die Angebotsbewertung sind dem Dokument "Bewertungsmatrix
Angebote" zu entnehmen. Der Nachweis der Eignung kann auch durch die Eintragung in
ein Präqualifikationsverzeichnis (PQ-Verzeichnis) geführt werden, sofern die geforderten
Erklärungen und Bescheinigungen Bestandteil des PQ-Verzeichnisses sind. Sollten die
im PQ-Verzeichnis hinterlegten Erklärungen nicht die in dieser Bekanntmachung geforderten
Erklärungen und Nachweise enthalten bzw. die geforderten Mindestkriterien nicht erfüllen,
muss der Bieter seinem Angebot separate, geeignete Erklärungen und Nachweise beifügen.
Diese werden nicht nachgefordert, so dass es zum Angebotsausschluss führt, wenn sie
nicht mit der Angebotsabgabe eingereicht werden.