Beschreibung: Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 Im Rahmen des EU-Sanktionspakets
im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine wurde durch Verordnung
(EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 folgender Artikel in die Verordnung (EU) 833/2014
aufgenommen: Artikel 5k (1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen,
die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe
sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8,
Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU,
unter Artikel 7 Buchstaben a bis d, Artikel 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h
bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und
g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13
Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG sowie unter Titel VII
der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 fallen, an folgende Personen, Organisationen
oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen
oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige, in Russland
ansässige natürliche Personen oder in Russland niedergelassene juristische Personen,
Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe
a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen,
Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter
Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, einschließlich - wenn auf sie
mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt - Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen,
deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in
Anspruch genommen werden. Bestätigen Sie, dass keine der o.g. Ausschlussgründe für
eine öffentliche Auftragsvergabe oder Konzessionsvergabe bzw. eine Vertragsweiterführung
auf Sie zutreffen und dass Sie auch im Rahmen der Vertragsausführung keine Änderungen
vornehmen (z.B. durch Einbindung eines Unterauftragnehmers oder eines Lieferanten),
die gegen die o.g. Ausschlussgründe verstoßen? Bitte die Frage nur mit „JA“ (= Bestätigung)
oder „NEIN“ (= keine Bestätigung) beantworten. Mindestanforderung: Die Frage wurde
mit „Ja“ beantwortet. Wurde die Frage mit „Nein“ beantwortet, so führt dies zum Ausschluss
aus dem Vergabeverfahren. Ihnen ist bewusst, dass eine wissentlich falsche Angabe
der Erklärung zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führt und nach Vertragsschluss
den Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. Führen Sie im Angebot
lediglich den Titel des Kriteriums sowie Ihre Antwort auf. Verzichten Sie auf die
wörtliche oder sinngemäße Zitierung des Kriteriums. Referenzen: Durchführung von Studien
Belegen Sie anhand von Referenzprojekten, dass mindestens eines der beteiligten Unternehmen
umfangreiche Kenntnisse und praktische Erfahrungen in der Planung und Durchführung
von Studien besitzt. Gehen Sie dabei auf folgende Punkte ein: - Auftraggeber inkl.
Fachbereich - Gegenstand der Studie - Umfang / Dauer Die Darstellung sollte eine DIN
A4-Seite pro Referenz nicht überschreiten. Es werden keine Referenzschreiben früherer
Auftraggeber benötigt. Mindestanforderung: In den letzten drei Jahren wurden mindestens
zwei Studien durchgeführt. Der Umfang dieser Studien von mindestens einer dieser Studien
liegt in der Größenordnung der hier ausgeschriebenen Leistung. Qualitätsmanagement
Bitte stellen Sie das Qualitätsmanagement Ihres Unternehmens dar. Machen Sie bitte
auch Angaben zu Zertifizierungen, die Ihr Unternehmen erworben hat. Mindestanforderung:
Es ist ein Qualitätsmanagement etabliert und dokumentiert und kann nachgewiesen werden.