EKO / Bauvorhaben Umbau und Erweiterungsbau Haus F – Maler- und Tapezierarbeiten 1.BA Referenznummer der Bekanntmachung: 322
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Virchowstraße 20
Ort: Oberhausen
NUTS-Code: DEA17 Oberhausen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 46047
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2083094249
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.eko.de
Abschnitt II: Gegenstand
EKO / Bauvorhaben Umbau und Erweiterungsbau Haus F – Maler- und Tapezierarbeiten 1.BA
Die Evangelische Krankenhaus Oberhausen GmbH (EKO) ist ein Akutkrankenhaus mit 452 Betten in Trägerschaft der ATEGRIS. Gut 1.000 Mitarbeiter versorgen jährlich über 20.000 stationäre und 50.000 ambulante Patienten. Das Haus deckt mit 13 Fachkliniken, vier Instituten und fünf zertifizierten Zentren und dem SPZ nahezu das komplette Spektrum modernster Medizin und Pflege ab und gewährleistet damit die gesamte Versorgung aus einer Hand.
Zur Modernisierung ihrer Versorgungsinfrastruktur beabsichtigt die EKO auf dem Gelände Virchowstraße 20 in 46047 Oberhausen die bauliche Erweiterung und den Umbau der Kinderklinik Haus F. Gegenstand der Ausschreibung sind Maler- und Tapezierarbeiten.
Maler- und Tapezierarbeiten 1.BA
Der Auftrag wird eine Laufzeit entsprechend der tatsächlichen Dauer der Projektrealisierung haben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bietergemeinschaften müssen die geforderten Nachweise, Erklärungen und sonstige Angaben – mit Ausnahme der unter Ziff. III.1.3. geforderten Referenzen – von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft einreichen.
Die Eignung kann durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen werden. Als vorläufigen Nachweis wird auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert; die einschlägigen Nachweise müssen spätestens vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden und werden geprüft. Nicht präqualifizierte Bieter reichen die Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen gem. VHB 124 ein.
Hinweis der Vergabestelle: Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben.
Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen VHB 124
Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen VHB 124
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473055
Fax: +49 2211472889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473055
Fax: +49 2211472889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt.
Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473055
Fax: +49 2211472889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/