Vergabe von Schulungs- und Dienstleistungen hinsichtlich eines IT-Systems
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Schifferstraße 10
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Teildezernat ZA 4.2
E-Mail:
Telefon: +49 2034175-74200
Fax: +49 2034175-6998
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lzpd.polizei.nrw/
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Schulungs- und Dienstleistungen hinsichtlich eines IT-Systems
Vergabe von Dienst und Schulungsleistungen zur Weiterentwicklung des zentralen Bewerber Management Systems an die Bieterin, die Inhaberin der Ausschließlichkeitsrechte an der Standardsoftware ist.
Um berechtigte Bieterinteressen zu schützen wird der exakte Auftragswert nicht benannt.
Dieser liegt im mittleren sechsstelligen Bereich.
Beschaffung von Schulungs- und Dienstleistungen vom Hersteller der Standardsoftware, zwecks Weiterentwicklung und Optimierung der Bedienbarkeit des Systems.
Der Bieter besitzt Ausschließlichkeitsrechte an der Standardsoftware und lizensiert diese nicht.
Überdies kann allein der Bieter Schulungsleistungen anbieten, die das System auf Codeebene betreffen, da Wettbewerbern diese Kenntnis fehlt.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Der Auftrag konnte nach § 14 Abs. 4 Nr. 2b und 2c VgV an die Bieterin vergeben werden.
Bei der vom Auftragnehmer auf den Bedarf des Auftraggebers angepassten Software BeeSite handelt es sich um ein stark modifiziertes Standardsoftware-Konstrukt, dessen Code allein der Auftragnehmer modifizieren kann.
Die Software wurde dabei vom Auftragnehmer entwickelt und umgesetzt, sodass allein dieser das Know-How aufweist, um Dienstleistungen und abgeleitete Schulungsleistungen bezüglich der Software BeeSite zu leisten.
Die Rechte an der Standardsoftware BeeSite Recruiting Edition stehen allein dem Auftragnehmer zu. Folglich kann nur der Auftragnehmer die Software auf Quellcodeebene an die Bedürfnisse des Auftraggebers anpassen.
Vernünftige Alternativen oder Ersatzlösungen sind nicht vorhanden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung von Dienst- und Schulungsleistungen für das zentrale Bewerber Management System der Polizei des Landes NRW
Ort: Gießen
NUTS-Code: DE72 Gießen
Postleitzahl: 35398
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 221147-2954
Internet-Adresse: https://www.brd.nrw.de/themen/kommunales/vergabekammer-rheinland
Postanschrift: Schifferstraße 10
Ort: Duisburg
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
Telefon: +49 2034175-74200
Fax: +49 2034175-6998
Internet-Adresse: https://lzpd.polizei.nrw/
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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Nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen ist.
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Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsballt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
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Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht ein, wenn
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1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
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2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet hat, den Vertrag abzuschließen, und
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3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Postanschrift: Schifferstraße 10
Ort: Duisburg
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2034175-74200
Fax: +49 2034175-6998