Beschaffung von Leistungen für die Wartung und Instandhaltung, die Umrüstung und Neuerrichtung der öffentlichen Straßenbeleuchtung der Gemeinde Nottuln
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Stiftsplatz 7/8
Ort: Nottuln
NUTS-Code: DEA35 Coesfeld
Postleitzahl: 48301
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Gemeindewerke Nottuln, Herr Daniel Krüger
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nottuln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Leistungen für die Wartung und Instandhaltung, die Umrüstung und Neuerrichtung der öffentlichen Straßenbeleuchtung der Gemeinde Nottuln
Die Gemeinde Nottuln ist Eigentümerin der Straßenbeleuchtung im Gemeindegebiet mit insgesamt ca. 2.578 Leuchten im Bestand. 2.534 Leuchten davon sind mit konventionellen Leuchtmitteln ausgestattet. Die Gemeinde Nottuln beabsichtigt die Erneuerung der Bestandsleuchten auf ein modernes LED-System mit integriertem Lichtmanagement. Bis zur Umrüstung der Leuchten und darüber hinaus sollen die Beleuchtungsanlagen gewartet und instandgehalten werden. Zudem soll für mögliche Neubaugebiete eine Neuerrichtung von Beleuchtungsanlagen angeboten werden. Die Gemeinde Nottuln sucht mit diesem Vergabeverfahren ein Unternehmen, das zum 01.01.2024 die Umrüstung, die Wartung und Instandhaltung bestehender, sowie die Neuerrichtung neuer Beleuchtungsanlagen in Neubaugebieten übernimmt.
Gemeindegebiet Nottuln
Die Gemeinde Nottuln sucht mit diesem Vergabeverfahren ein Unternehmen, das zum 01.01.2024 die Umrüstung, die Wartung und Instandhaltung bestehender, sowie die Neuerrichtung neuer Beleuchtungsanlagen in Neubaugebieten übernimmt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei der Beteiligung von Bietergemeinschaften haben diese mit ihrem Angebot eine Aufstellung der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages sowie eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen, dass der bevollmächtigte Vertreter alle weiteren Mitglieder der Bietergemeinschaft im Verfahren vertritt und alle Mitglieder bei der Auftragsausführung als Gesamtschuldner haften. Hierfür soll das den Teilnahmebedingungen als Anlage 3 beigefügte Formblatt für Bietergemeinschaften verwendet werden.
Die Erklärungen und Nachweise nach Abschnitt III. sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Die Gemeinde Nottuln behält sich vor, gegebenenfalls Fremdnachweise für die unter Abschnitt III. geforderten Eigenerklärungen nachzufordern, um die Eigenerklärungen zu verifizieren. Zusätzlich haben Bewerber mit ihrer Teilnahme eine Einverständniserklärung bzgl. der Erhebung personenbezogener Daten nach Art. 13 und 14 DSGVO einzureichen.
Eignungsleihe
Der Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er bzw. sie nachweist, dass ihm bzw. ihr die für den Auftrag erforderlichen Mitteln zur Verfügung stehen werden. Hierzu ist/sind dieses bzw. diese anderen Unternehmen unter Verwendungder Anlage 5 zu benennen und im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs einzureichen. Zudem sind für das bzw. die eignungsleihenden Unternehmen die genannten Eignungsnachweise einzureichen. Die unter Abschnitt III. 1.2 (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und III. 1.3 (technische und berufliche Leistungsfähigkeit) bezeichneten Unterlagen hat der Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft im Falle der Eignungsleihe mit dem Teilnahmeantrag für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit beruft. Außerdem hat der Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft für den Teilnahmewettbewerb auch von diesem Dritten eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB sowie § 124 GWB vorzulegen. Hierfür ist die Anlage 1 zu den Teilnahmebedingungen zu verwenden.
Nachunternehmer
Beabsichtigt ein Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft, Teile des Auftrags durch Nachunternehmer zu erbringen und will der Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft sich zugleich auf deren wirtschaftliche und/ oder finanzielle sowie technische und/oder berufliche Leistungsfähigkeit berufen, sind die Vorgaben der Eignungsleihe zu beachten. Beabsichtigt ein Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft, Teile des Auftrags durch Nachunternehmer zu erbringen, ohne sich zugleich auf deren wirtschaftliche und/oder finanzielle sowie technische und/oder berufliche Leistungsfähigkeit zu berufen, müssen die Teile des Auftrags, die im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte vergeben werden, in der Anlage 4 zu den Teilnahmebedingungen angegeben werden. Soweit zumutbar, sind in der Anlage 4 die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und eine Verpflichtungserklärung in Anlage 6 zu den Teilnahmebedingungen einzureichen. In Bezug auf den für den Zuschlag vorgesehenen Bieter prüft die Auftraggeberin vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des/der Unterauftragnehmer(s) vorliegen. Dies erfolgt durch die Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen in Anlage 1 zu den Teilnahmebedingungen.
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514111691
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag [auf Nachprüfung] ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 [GWB] bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 [GWB]. § 134 Absatz 1 Satz 2 [GWB] bleibt unberührt.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 Satz 1 und 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 Abs. 2 Satz 3 GWB.
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514111691
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html