Rahmenvereinbarung über hochmechanisierte Holzernte und Bringung im Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/04/017
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 34
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 25191797-0
Fax: +49 25191797-100
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wald-und-holz.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über hochmechanisierte Holzernte und Bringung im Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft
Wald und Holz NRW beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Vergabeverfahrens eine Rahmenvereinbarung (Stückkostenvereinbarung) mit mehreren geeigneten Teilnehmern über die Durchführung von hochmechanisierter Holzernte (HMHE) inkl. Holzbringung sowie teilmechanisierter Holzernte (TMHE) mit Zufällen und Vorrücken, vorwiegend im Laubholz, in den Forstbetriebsbezirken Tomberg-02, Kottenforst-03, Buschhoven-04, Schnorrenberg-06, Großgrimberg-11, Broichen-Steinhaus-12, Königsforst-13, Aulgasse-17, Dattenfeld-18, Rodder-22 , Eckenhagen-Wiehltalsperre-24, Hardt-26 und Siebengebirge-27 des Regionalforstamtes Rhein-Sieg-Erft abzuschließen.
Forstbetriebsbezirk Tomberg
Forstbetriebsbezirk Tomberg Schornbusch 13 53359 Rheinbach Die Leistung findet im gesamten Revier statt.
Rahmenvereinbarung über die Durchführung
von hoch- und teilmechanisierter Holzernte inkl. Holzbringung im Nadel-und Laubholz in verschiedenen Forstbetriebsbezirken des Regionalforstamtes Rhein-Sieg-Erft des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein-Westfalen
Detaillierte Angaben zu Anforderungen an die Leistungserbringung und Eignung sind den Vergabeunterlagen, im Besonderen der Leistungsbeschreibung, dem Leistungsverzeichnis und den AGB Forst NRW zu entnehmen.
Die Rahmenvereinbarung beginnt voraussichtlich am 01.01.2024 und endet mit Ablauf des 31.12.2024. Hierbei handelt es sich um die Grundlaufzeit.
Der Auftragsgeber behält sich jedoch eine einjährige Verlängerungsoption mit einer maximal möglichen Gesamtvertragslaufzeit von zwei Jahren vor.
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um ein Jahr, soweit weder Auftragnehmer noch der Auftraggebe
Der Auftraggeber behält sich vor, von den oben genannten Mengenangaben abzuweichen.
Über die Garantiemenge i. H. von voraussichtlich 20 600 fm o. R. pro Jahr hinaus, beinhaltet die Rahmenvereinbarung eine Optionsmenge in Höhe von 3 750 fm o. R. pro Vertragsjahr.
Sie kann im Bedarfsfall zusätzlich zur Garantiemenge beauftragt werden. Sie wird zu gleichen Konditionen wie die garantierte Menge beauftragt, ein Nachverhandeln von Preisen und Konditionen ist nicht zulässig.
Es besteht keine Abnahmeverpflichtung für diese Optionsmenge durch den Auftraggeber nach Auftragsvergabe. Ein Abruf der Optionsmenge erfolgt anhand des tatsächlich entstehenden Bedarfes und kann somit zwischen 0 und 3 750 fm o. R. pro Jahr liegen.
Der Auftragnehmer hat einen Anspruch auf die Erfüllung der Garantiemenge von 20 600 fm pro Jahr. Der Auftraggeber behält sich vor, die oben genannte Vertragslaufzeit auf bis zu zwei Jahre zu strecken und die Aufarbeitungsmenge im gesamten Zeitraum auf maximal 48 700 fm (41 200 fm o. R. Garantie- und 7 500 fm o. R. Optionsmenge in zwei Jahren) bei geeigneten Witterungsverhältnissen und adäquater Arbeit zu erhöhen.
Ein Zahlungsanspruch entsteht nur für erfüllte und abgenommene Leistungen. Die Abnahme der Leistung erfolgt durch die zuständige Revierleitung.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Rahmenvereinbarung aus wichtigem Grund jederzeit zu kündigen und vollständig aufzuheben.
Im Übrigen wird auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen des Landes NRW sowie die AGB Forst NRW verwiesen.
Menge: 300 Efm für 1 Jahr
Option: 100 Efm für 1 Jahr
Hiebsfläche: 10 ha
800 Efm für 2 Jahre
Forstbetriebsbezirk Kottenforst
Forstbetriebsbezirk Kottenforst Dorfstr. 68 53343 Wachtberg-Villiprott Die Leistung findet im gesamten Revier statt.
Rahmenvereinbarung über die Durchführung
von hoch- und teilmechanisierter Holzernte inkl. Holzbringung im Nadel-und Laubholz in verschiedenen Forstbetriebsbezirken des Regionalforstamtes Rhein-Sieg-Erft des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein-Westfalen
Detaillierte Angaben zu Anforderungen an die Leistungserbringung und Eignung sind den Vergabeunterlagen, im Besonderen der Leistungsbeschreibung, dem Leistungsverzeichnis und den AGB Forst NRW zu entnehmen.
Die Rahmenvereinbarung beginnt voraussichtlich am 01.01.2024 und endet mit Ablauf des 31.12.2024. Hierbei handelt es sich um die Grundlaufzeit.
Der Auftragsgeber behält sich jedoch eine einjährige Verlängerungsoption mit einer maximal möglichen Gesamtvertragslaufzeit von zwei Jahren vor.
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um ein Jahr, soweit weder Auftragnehmer noch der Auftraggebe
Der Auftraggeber behält sich vor, von den oben genannten Mengenangaben abzuweichen.
Über die Garantiemenge i. H. von voraussichtlich 20 600 fm o. R. pro Jahr hinaus, beinhaltet die Rahmenvereinbarung eine Optionsmenge in Höhe von 3 750 fm o. R. pro Vertragsjahr.
Sie kann im Bedarfsfall zusätzlich zur Garantiemenge beauftragt werden. Sie wird zu gleichen Konditionen wie die garantierte Menge beauftragt, ein Nachverhandeln von Preisen und Konditionen ist nicht zulässig.
Es besteht keine Abnahmeverpflichtung für diese Optionsmenge durch den Auftraggeber nach Auftragsvergabe. Ein Abruf der Optionsmenge erfolgt anhand des tatsächlich entstehenden Bedarfes und kann somit zwischen 0 und 3 750 fm o. R. pro Jahr liegen.
Der Auftragnehmer hat einen Anspruch auf die Erfüllung der Garantiemenge von 20 600 fm pro Jahr. Der Auftraggeber behält sich vor, die oben genannte Vertragslaufzeit auf bis zu zwei Jahre zu strecken und die Aufarbeitungsmenge im gesamten Zeitraum auf maximal 48 700 fm (41 200 fm o. R. Garantie- und 7 500 fm o. R. Optionsmenge in zwei Jahren) bei geeigneten Witterungsverhältnissen und adäquater Arbeit zu erhöhen.
Ein Zahlungsanspruch entsteht nur für erfüllte und abgenommene Leistungen. Die Abnahme der Leistung erfolgt durch die zuständige Revierleitung.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Rahmenvereinbarung aus wichtigem Grund jederzeit zu kündigen und vollständig aufzuheben.
Im Übrigen wird auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen des Landes NRW sowie die AGB Forst NRW verwiesen.
Menge 1 000 Efm für 1 Jahr
Option 200 Efm für 1 Jahr
Hiebsfläche 20 ha
Für 2 Jahr: 2 400 Efm
Forstbetriebsbezirk Buschhoven
Forstbetriebsbezirk Buschhoven Forsthaus Buschhoven 53913 Swisttal-Buschhoven Die Leistung findet im gesamten Revier statt.
Rahmenvereinbarung über die Durchführung
von hoch- und teilmechanisierter Holzernte inkl. Holzbringung im Nadel-und Laubholz in verschiedenen Forstbetriebsbezirken des Regionalforstamtes Rhein-Sieg-Erft des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein-Westfalen
Detaillierte Angaben zu Anforderungen an die Leistungserbringung und Eignung sind den Vergabeunterlagen, im Besonderen der Leistungsbeschreibung, dem Leistungsverzeichnis und den AGB Forst NRW zu entnehmen.
Die Rahmenvereinbarung beginnt voraussichtlich am 01.01.2024 und endet mit Ablauf des 31.12.2024. Hierbei handelt es sich um die Grundlaufzeit.
Der Auftragsgeber behält sich jedoch eine einjährige Verlängerungsoption mit einer maximal möglichen Gesamtvertragslaufzeit von zwei Jahren vor.
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um ein Jahr, soweit weder Auftragnehmer noch der Auftraggebe
Der Auftraggeber behält sich vor, von den oben genannten Mengenangaben abzuweichen.
Über die Garantiemenge i. H. von voraussichtlich 20 600 fm o. R. pro Jahr hinaus, beinhaltet die Rahmenvereinbarung eine Optionsmenge in Höhe von 3 750 fm o. R. pro Vertragsjahr.
Sie kann im Bedarfsfall zusätzlich zur Garantiemenge beauftragt werden. Sie wird zu gleichen Konditionen wie die garantierte Menge beauftragt, ein Nachverhandeln von Preisen und Konditionen ist nicht zulässig.
Es besteht keine Abnahmeverpflichtung für diese Optionsmenge durch den Auftraggeber nach Auftragsvergabe. Ein Abruf der Optionsmenge erfolgt anhand des tatsächlich entstehenden Bedarfes und kann somit zwischen 0 und 3 750 fm o. R. pro Jahr liegen.
Der Auftragnehmer hat einen Anspruch auf die Erfüllung der Garantiemenge von 20 600 fm pro Jahr. Der Auftraggeber behält sich vor, die oben genannte Vertragslaufzeit auf bis zu zwei Jahre zu strecken und die Aufarbeitungsmenge im gesamten Zeitraum auf maximal 48 700 fm (41 200 fm o. R. Garantie- und 7 500 fm o. R. Optionsmenge in zwei Jahren) bei geeigneten Witterungsverhältnissen und adäquater Arbeit zu erhöhen.
Ein Zahlungsanspruch entsteht nur für erfüllte und abgenommene Leistungen. Die Abnahme der Leistung erfolgt durch die zuständige Revierleitung.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Rahmenvereinbarung aus wichtigem Grund jederzeit zu kündigen und vollständig aufzuheben.
Im Übrigen wird auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen des Landes NRW sowie die AGB Forst NRW verwiesen.
Menge: 1 500 Efm für 1 Jahr
Option: 300 Efm für 1 Jahr
Hiebsfläche: 40 ha
3 600 Efm für 2 Jahre
Forstbetriebsbezirk Schnorrenberg
Forstbetriebsbezirk Schnorrenberg Hüllenweg 150 50321 Brühl Die Leistung findet im gesamten Revier statt.
Rahmenvereinbarung über die Durchführung
von hoch- und teilmechanisierter Holzernte inkl. Holzbringung im Nadel-und Laubholz in verschiedenen Forstbetriebsbezirken des Regionalforstamtes Rhein-Sieg-Erft des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein-Westfalen
Detaillierte Angaben zu Anforderungen an die Leistungserbringung und Eignung sind den Vergabeunterlagen, im Besonderen der Leistungsbeschreibung, dem Leistungsverzeichnis und den AGB Forst NRW zu entnehmen.
Die Rahmenvereinbarung beginnt voraussichtlich am 01.01.2024 und endet mit Ablauf des 31.12.2024. Hierbei handelt es sich um die Grundlaufzeit.
Der Auftragsgeber behält sich jedoch eine einjährige Verlängerungsoption mit einer maximal möglichen Gesamtvertragslaufzeit von zwei Jahren vor.
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um ein Jahr, soweit weder Auftragnehmer noch der Auftraggebe
Der Auftraggeber behält sich vor, von den oben genannten Mengenangaben abzuweichen.
Über die Garantiemenge i. H. von voraussichtlich 20 600 fm o. R. pro Jahr hinaus, beinhaltet die Rahmenvereinbarung eine Optionsmenge in Höhe von 3 750 fm o. R. pro Vertragsjahr.
Sie kann im Bedarfsfall zusätzlich zur Garantiemenge beauftragt werden. Sie wird zu gleichen Konditionen wie die garantierte Menge beauftragt, ein Nachverhandeln von Preisen und Konditionen ist nicht zulässig.
Es besteht keine Abnahmeverpflichtung für diese Optionsmenge durch den Auftraggeber nach Auftragsvergabe. Ein Abruf der Optionsmenge erfolgt anhand des tatsächlich entstehenden Bedarfes und kann somit zwischen 0 und 3 750 fm o. R. pro Jahr liegen.
Der Auftragnehmer hat einen Anspruch auf die Erfüllung der Garantiemenge von 20 600 fm pro Jahr. Der Auftraggeber behält sich vor, die oben genannte Vertragslaufzeit auf bis zu zwei Jahre zu strecken und die Aufarbeitungsmenge im gesamten Zeitraum auf maximal 48 700 fm (41 200 fm o. R. Garantie- und 7 500 fm o. R. Optionsmenge in zwei Jahren) bei geeigneten Witterungsverhältnissen und adäquater Arbeit zu erhöhen.
Ein Zahlungsanspruch entsteht nur für erfüllte und abgenommene Leistungen. Die Abnahme der Leistung erfolgt durch die zuständige Revierleitung.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Rahmenvereinbarung aus wichtigem Grund jederzeit zu kündigen und vollständig aufzuheben.
Im Übrigen wird auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen des Landes NRW sowie die AGB Forst NRW verwiesen.
Menge 500 Efm für 1 Jahr
Option 100 Efm für 1 Jahr
Hiebsfläche 25 ha
1 200 Efm für 2 Jahre
Forstbetriebsbezirk Großgrimberg
Forstbetriebsbezirk Großgrimberg Schabergerstr. 35 42659 Solingen Die Maßnahme findet im ganzen Revier statt.
Rahmenvereinbarung über die Durchführung
von hoch- und teilmechanisierter Holzernte inkl. Holzbringung im Nadel-und Laubholz in verschiedenen Forstbetriebsbezirken des Regionalforstamtes Rhein-Sieg-Erft des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein-Westfalen
Detaillierte Angaben zu Anforderungen an die Leistungserbringung und Eignung sind den Vergabeunterlagen, im Besonderen der Leistungsbeschreibung, dem Leistungsverzeichnis und den AGB Forst NRW zu entnehmen.
Die Rahmenvereinbarung beginnt voraussichtlich am 01.01.2024 und endet mit Ablauf des 31.12.2024. Hierbei handelt es sich um die Grundlaufzeit.
Der Auftragsgeber behält sich jedoch eine einjährige Verlängerungsoption mit einer maximal möglichen Gesamtvertragslaufzeit von zwei Jahren vor.
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um ein Jahr, soweit weder Auftragnehmer noch der Auftraggebe
Der Auftraggeber behält sich vor, von den oben genannten Mengenangaben abzuweichen.
Über die Garantiemenge i. H. von voraussichtlich 20 600 fm o. R. pro Jahr hinaus, beinhaltet die Rahmenvereinbarung eine Optionsmenge in Höhe von 3 750 fm o. R. pro Vertragsjahr.
Sie kann im Bedarfsfall zusätzlich zur Garantiemenge beauftragt werden. Sie wird zu gleichen Konditionen wie die garantierte Menge beauftragt, ein Nachverhandeln von Preisen und Konditionen ist nicht zulässig.
Es besteht keine Abnahmeverpflichtung für diese Optionsmenge durch den Auftraggeber nach Auftragsvergabe. Ein Abruf der Optionsmenge erfolgt anhand des tatsächlich entstehenden Bedarfes und kann somit zwischen 0 und 3 750 fm o. R. pro Jahr liegen.
Der Auftragnehmer hat einen Anspruch auf die Erfüllung der Garantiemenge von 20 600 fm pro Jahr. Der Auftraggeber behält sich vor, die oben genannte Vertragslaufzeit auf bis zu zwei Jahre zu strecken und die Aufarbeitungsmenge im gesamten Zeitraum auf maximal 48 700 fm (41 200 fm o. R. Garantie- und 7 500 fm o. R. Optionsmenge in zwei Jahren) bei geeigneten Witterungsverhältnissen und adäquater Arbeit zu erhöhen.
Ein Zahlungsanspruch entsteht nur für erfüllte und abgenommene Leistungen. Die Abnahme der Leistung erfolgt durch die zuständige Revierleitung.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Rahmenvereinbarung aus wichtigem Grund jederzeit zu kündigen und vollständig aufzuheben.
Im Übrigen wird auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen des Landes NRW sowie die AGB Forst NRW verwiesen.
Menge 5 000 Efm für 1 Jahr
Option 600 Efm für 1 Jahr
Hiebsfläche 40 ha
11 200 Efm für 2 Jahre
Forstbetriebsbezirk Broichen-Steinhaus
Forstbetriebsbezirk Broichen-Steinhaus Forsthaus Forsbach 1 51503 Rösrath Die Leistung findet im gesamten Revier statt.
Rahmenvereinbarung über die Durchführung
von hoch- und teilmechanisierter Holzernte inkl. Holzbringung im Nadel-und Laubholz in verschiedenen Forstbetriebsbezirken des Regionalforstamtes Rhein-Sieg-Erft des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein-Westfalen
Detaillierte Angaben zu Anforderungen an die Leistungserbringung und Eignung sind den Vergabeunterlagen, im Besonderen der Leistungsbeschreibung, dem Leistungsverzeichnis und den AGB Forst NRW zu entnehmen.
Die Rahmenvereinbarung beginnt voraussichtlich am 01.01.2024 und endet mit Ablauf des 31.12.2024. Hierbei handelt es sich um die Grundlaufzeit.
Der Auftragsgeber behält sich jedoch eine einjährige Verlängerungsoption mit einer maximal möglichen Gesamtvertragslaufzeit von zwei Jahren vor.
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um ein Jahr, soweit weder Auftragnehmer noch der Auftraggebe
Der Auftraggeber behält sich vor, von den oben genannten Mengenangaben abzuweichen.
Über die Garantiemenge i. H. von voraussichtlich 20 600 fm o. R. pro Jahr hinaus, beinhaltet die Rahmenvereinbarung eine Optionsmenge in Höhe von 3 750 fm o. R. pro Vertragsjahr.
Sie kann im Bedarfsfall zusätzlich zur Garantiemenge beauftragt werden. Sie wird zu gleichen Konditionen wie die garantierte Menge beauftragt, ein Nachverhandeln von Preisen und Konditionen ist nicht zulässig.
Es besteht keine Abnahmeverpflichtung für diese Optionsmenge durch den Auftraggeber nach Auftragsvergabe. Ein Abruf der Optionsmenge erfolgt anhand des tatsächlich entstehenden Bedarfes und kann somit zwischen 0 und 3 750 fm o. R. pro Jahr liegen.
Der Auftragnehmer hat einen Anspruch auf die Erfüllung der Garantiemenge von 20 600 fm pro Jahr. Der Auftraggeber behält sich vor, die oben genannte Vertragslaufzeit auf bis zu zwei Jahre zu strecken und die Aufarbeitungsmenge im gesamten Zeitraum auf maximal 48 700 fm (41 200 fm o. R. Garantie- und 7 500 fm o. R. Optionsmenge in zwei Jahren) bei geeigneten Witterungsverhältnissen und adäquater Arbeit zu erhöhen.
Ein Zahlungsanspruch entsteht nur für erfüllte und abgenommene Leistungen. Die Abnahme der Leistung erfolgt durch die zuständige Revierleitung.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Rahmenvereinbarung aus wichtigem Grund jederzeit zu kündigen und vollständig aufzuheben.
Im Übrigen wird auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen des Landes NRW sowie die AGB Forst NRW verwiesen.
Menge 500 Efm für 1 Jahr
Option 100 Efm für 1 Jahr
Hiebsfläche 15 ha
1 200 Efm für 2 Jahre
Forstbetriebsbezirk Königsforst
Forstbetriebsbezirk Königsforst Donarstr. 2 51107 Köln Die Leistung findet im gesamten Revier statt.
Rahmenvereinbarung über die Durchführung
von hoch- und teilmechanisierter Holzernte inkl. Holzbringung im Nadel-und Laubholz in verschiedenen Forstbetriebsbezirken des Regionalforstamtes Rhein-Sieg-Erft des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein-Westfalen
Detaillierte Angaben zu Anforderungen an die Leistungserbringung und Eignung sind den Vergabeunterlagen, im Besonderen der Leistungsbeschreibung, dem Leistungsverzeichnis und den AGB Forst NRW zu entnehmen.
Die Rahmenvereinbarung beginnt voraussichtlich am 01.01.2024 und endet mit Ablauf des 31.12.2024. Hierbei handelt es sich um die Grundlaufzeit.
Der Auftragsgeber behält sich jedoch eine einjährige Verlängerungsoption mit einer maximal möglichen Gesamtvertragslaufzeit von zwei Jahren vor.
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um ein Jahr, soweit weder Auftragnehmer noch der Auftraggebe
Der Auftraggeber behält sich vor, von den oben genannten Mengenangaben abzuweichen.
Über die Garantiemenge i. H. von voraussichtlich 20 600 fm o. R. pro Jahr hinaus, beinhaltet die Rahmenvereinbarung eine Optionsmenge in Höhe von 3 750 fm o. R. pro Vertragsjahr.
Sie kann im Bedarfsfall zusätzlich zur Garantiemenge beauftragt werden. Sie wird zu gleichen Konditionen wie die garantierte Menge beauftragt, ein Nachverhandeln von Preisen und Konditionen ist nicht zulässig.
Es besteht keine Abnahmeverpflichtung für diese Optionsmenge durch den Auftraggeber nach Auftragsvergabe. Ein Abruf der Optionsmenge erfolgt anhand des tatsächlich entstehenden Bedarfes und kann somit zwischen 0 und 3 750 fm o. R. pro Jahr liegen.
Der Auftragnehmer hat einen Anspruch auf die Erfüllung der Garantiemenge von 20 600 fm pro Jahr. Der Auftraggeber behält sich vor, die oben genannte Vertragslaufzeit auf bis zu zwei Jahre zu strecken und die Aufarbeitungsmenge im gesamten Zeitraum auf maximal 48 700 fm (41 200 fm o. R. Garantie- und 7 500 fm o. R. Optionsmenge in zwei Jahren) bei geeigneten Witterungsverhältnissen und adäquater Arbeit zu erhöhen.
Ein Zahlungsanspruch entsteht nur für erfüllte und abgenommene Leistungen. Die Abnahme der Leistung erfolgt durch die zuständige Revierleitung.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Rahmenvereinbarung aus wichtigem Grund jederzeit zu kündigen und vollständig aufzuheben.
Im Übrigen wird auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen des Landes NRW sowie die AGB Forst NRW verwiesen.
Menge 2 000 Efm für 1 Jahr
Option 400 Efm für 1 Jahr
Hiebsfläche 50 ha
4 800 Efm für 2 Jahre
Forstbetriebsbezirk Aulgasse
Forstbetriebsbezirk Aulgasse Steinbahn 24 53721 Siegburg Die Leistung findet im gesamten Revier statt.
Rahmenvereinbarung über die Durchführung
von hoch- und teilmechanisierter Holzernte inkl. Holzbringung im Nadel-und Laubholz in verschiedenen Forstbetriebsbezirken des Regionalforstamtes Rhein-Sieg-Erft des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein-Westfalen
Detaillierte Angaben zu Anforderungen an die Leistungserbringung und Eignung sind den Vergabeunterlagen, im Besonderen der Leistungsbeschreibung, dem Leistungsverzeichnis und den AGB Forst NRW zu entnehmen.
Die Rahmenvereinbarung beginnt voraussichtlich am 01.01.2024 und endet mit Ablauf des 31.12.2024. Hierbei handelt es sich um die Grundlaufzeit.
Der Auftragsgeber behält sich jedoch eine einjährige Verlängerungsoption mit einer maximal möglichen Gesamtvertragslaufzeit von zwei Jahren vor.
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um ein Jahr, soweit weder Auftragnehmer noch der Auftraggebe
Der Auftraggeber behält sich vor, von den oben genannten Mengenangaben abzuweichen.
Über die Garantiemenge i. H. von voraussichtlich 20 600 fm o. R. pro Jahr hinaus, beinhaltet die Rahmenvereinbarung eine Optionsmenge in Höhe von 3 750 fm o. R. pro Vertragsjahr.
Sie kann im Bedarfsfall zusätzlich zur Garantiemenge beauftragt werden. Sie wird zu gleichen Konditionen wie die garantierte Menge beauftragt, ein Nachverhandeln von Preisen und Konditionen ist nicht zulässig.
Es besteht keine Abnahmeverpflichtung für diese Optionsmenge durch den Auftraggeber nach Auftragsvergabe. Ein Abruf der Optionsmenge erfolgt anhand des tatsächlich entstehenden Bedarfes und kann somit zwischen 0 und 3 750 fm o. R. pro Jahr liegen.
Der Auftragnehmer hat einen Anspruch auf die Erfüllung der Garantiemenge von 20 600 fm pro Jahr. Der Auftraggeber behält sich vor, die oben genannte Vertragslaufzeit auf bis zu zwei Jahre zu strecken und die Aufarbeitungsmenge im gesamten Zeitraum auf maximal 48 700 fm (41 200 fm o. R. Garantie- und 7 500 fm o. R. Optionsmenge in zwei Jahren) bei geeigneten Witterungsverhältnissen und adäquater Arbeit zu erhöhen.
Ein Zahlungsanspruch entsteht nur für erfüllte und abgenommene Leistungen. Die Abnahme der Leistung erfolgt durch die zuständige Revierleitung.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Rahmenvereinbarung aus wichtigem Grund jederzeit zu kündigen und vollständig aufzuheben.
Im Übrigen wird auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen des Landes NRW sowie die AGB Forst NRW verwiesen.
Menge 750 Efm für 1 Jahr
Option 150 Efm für 1 Jahr
Hiebsfläche 20 ha
1 800 Efm für 2 Jahre
Forstbetriebsbezirk Dattenfeld
Forstbetriebsbezirk Dattenfeld Am Forsthaus 2 51570 Windeck-Willberhofen Die Leistung findet im gesamten Revier statt.
Rahmenvereinbarung über die Durchführung
von hoch- und teilmechanisierter Holzernte inkl. Holzbringung im Nadel-und Laubholz in verschiedenen Forstbetriebsbezirken des Regionalforstamtes Rhein-Sieg-Erft des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein-Westfalen
Detaillierte Angaben zu Anforderungen an die Leistungserbringung und Eignung sind den Vergabeunterlagen, im Besonderen der Leistungsbeschreibung, dem Leistungsverzeichnis und den AGB Forst NRW zu entnehmen.
Die Rahmenvereinbarung beginnt voraussichtlich am 01.01.2024 und endet mit Ablauf des 31.12.2024. Hierbei handelt es sich um die Grundlaufzeit.
Der Auftragsgeber behält sich jedoch eine einjährige Verlängerungsoption mit einer maximal möglichen Gesamtvertragslaufzeit von zwei Jahren vor.
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um ein Jahr, soweit weder Auftragnehmer noch der Auftraggebe
Der Auftraggeber behält sich vor, von den oben genannten Mengenangaben abzuweichen.
Über die Garantiemenge i. H. von voraussichtlich 20 600 fm o. R. pro Jahr hinaus, beinhaltet die Rahmenvereinbarung eine Optionsmenge in Höhe von 3 750 fm o. R. pro Vertragsjahr.
Sie kann im Bedarfsfall zusätzlich zur Garantiemenge beauftragt werden. Sie wird zu gleichen Konditionen wie die garantierte Menge beauftragt, ein Nachverhandeln von Preisen und Konditionen ist nicht zulässig.
Es besteht keine Abnahmeverpflichtung für diese Optionsmenge durch den Auftraggeber nach Auftragsvergabe. Ein Abruf der Optionsmenge erfolgt anhand des tatsächlich entstehenden Bedarfes und kann somit zwischen 0 und 3 750 fm o. R. pro Jahr liegen.
Der Auftragnehmer hat einen Anspruch auf die Erfüllung der Garantiemenge von 20 600 fm pro Jahr. Der Auftraggeber behält sich vor, die oben genannte Vertragslaufzeit auf bis zu zwei Jahre zu strecken und die Aufarbeitungsmenge im gesamten Zeitraum auf maximal 48 700 fm (41 200 fm o. R. Garantie- und 7 500 fm o. R. Optionsmenge in zwei Jahren) bei geeigneten Witterungsverhältnissen und adäquater Arbeit zu erhöhen.
Ein Zahlungsanspruch entsteht nur für erfüllte und abgenommene Leistungen. Die Abnahme der Leistung erfolgt durch die zuständige Revierleitung.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Rahmenvereinbarung aus wichtigem Grund jederzeit zu kündigen und vollständig aufzuheben.
Im Übrigen wird auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen des Landes NRW sowie die AGB Forst NRW verwiesen.
Menge 1 500 Efm für 1 Jahr
Option 300 Efm für 1 Jahr
Hiebsfläche 50 ha
3 600 Efm für 2 Jahr
Forstbetriebsbezirk Rodder
Forstbetriebsbezirk Rodder Dammweg 30 53783 Eitorf Die Leistung findet im gesamten Revier statt.
Rahmenvereinbarung über die Durchführung
von hoch- und teilmechanisierter Holzernte inkl. Holzbringung im Nadel-und Laubholz in verschiedenen Forstbetriebsbezirken des Regionalforstamtes Rhein-Sieg-Erft des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein-Westfalen
Detaillierte Angaben zu Anforderungen an die Leistungserbringung und Eignung sind den Vergabeunterlagen, im Besonderen der Leistungsbeschreibung, dem Leistungsverzeichnis und den AGB Forst NRW zu entnehmen.
Die Rahmenvereinbarung beginnt voraussichtlich am 01.01.2024 und endet mit Ablauf des 31.12.2024. Hierbei handelt es sich um die Grundlaufzeit.
Der Auftragsgeber behält sich jedoch eine einjährige Verlängerungsoption mit einer maximal möglichen Gesamtvertragslaufzeit von zwei Jahren vor.
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um ein Jahr, soweit weder Auftragnehmer noch der Auftraggebe
Der Auftraggeber behält sich vor, von den oben genannten Mengenangaben abzuweichen.
Über die Garantiemenge i. H. von voraussichtlich 20 600 fm o. R. pro Jahr hinaus, beinhaltet die Rahmenvereinbarung eine Optionsmenge in Höhe von 3 750 fm o. R. pro Vertragsjahr.
Sie kann im Bedarfsfall zusätzlich zur Garantiemenge beauftragt werden. Sie wird zu gleichen Konditionen wie die garantierte Menge beauftragt, ein Nachverhandeln von Preisen und Konditionen ist nicht zulässig.
Es besteht keine Abnahmeverpflichtung für diese Optionsmenge durch den Auftraggeber nach Auftragsvergabe. Ein Abruf der Optionsmenge erfolgt anhand des tatsächlich entstehenden Bedarfes und kann somit zwischen 0 und 3 750 fm o. R. pro Jahr liegen.
Der Auftragnehmer hat einen Anspruch auf die Erfüllung der Garantiemenge von 20 600 fm pro Jahr. Der Auftraggeber behält sich vor, die oben genannte Vertragslaufzeit auf bis zu zwei Jahre zu strecken und die Aufarbeitungsmenge im gesamten Zeitraum auf maximal 48 700 fm (41 200 fm o. R. Garantie- und 7 500 fm o. R. Optionsmenge in zwei Jahren) bei geeigneten Witterungsverhältnissen und adäquater Arbeit zu erhöhen.
Ein Zahlungsanspruch entsteht nur für erfüllte und abgenommene Leistungen. Die Abnahme der Leistung erfolgt durch die zuständige Revierleitung.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Rahmenvereinbarung aus wichtigem Grund jederzeit zu kündigen und vollständig aufzuheben.
Im Übrigen wird auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen des Landes NRW sowie die AGB Forst NRW verwiesen.
Menge 3 000 Efm für 1 Jahr
Option 600 Efm für 1 Jahr
Hiebsfläche 60 ha
7 200 Efm für 2 Jahre
Forstbetriebsbezirk Eckenhagen-Wiehltalsperre
Forstbetriebsbezirk Eckenhagen-Wiehltalsperre Forsthausweg 1 51580 Reichshof Die Leistung findet im gesamten Revier statt.
Rahmenvereinbarung über die Durchführung
von hoch- und teilmechanisierter Holzernte inkl. Holzbringung im Nadel-und Laubholz in verschiedenen Forstbetriebsbezirken des Regionalforstamtes Rhein-Sieg-Erft des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein-Westfalen
Detaillierte Angaben zu Anforderungen an die Leistungserbringung und Eignung sind den Vergabeunterlagen, im Besonderen der Leistungsbeschreibung, dem Leistungsverzeichnis und den AGB Forst NRW zu entnehmen.
Die Rahmenvereinbarung beginnt voraussichtlich am 01.01.2024 und endet mit Ablauf des 31.12.2024. Hierbei handelt es sich um die Grundlaufzeit.
Der Auftragsgeber behält sich jedoch eine einjährige Verlängerungsoption mit einer maximal möglichen Gesamtvertragslaufzeit von zwei Jahren vor.
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um ein Jahr, soweit weder Auftragnehmer noch der Auftraggebe
Der Auftraggeber behält sich vor, von den oben genannten Mengenangaben abzuweichen.
Über die Garantiemenge i. H. von voraussichtlich 20 600 fm o. R. pro Jahr hinaus, beinhaltet die Rahmenvereinbarung eine Optionsmenge in Höhe von 3 750 fm o. R. pro Vertragsjahr.
Sie kann im Bedarfsfall zusätzlich zur Garantiemenge beauftragt werden. Sie wird zu gleichen Konditionen wie die garantierte Menge beauftragt, ein Nachverhandeln von Preisen und Konditionen ist nicht zulässig.
Es besteht keine Abnahmeverpflichtung für diese Optionsmenge durch den Auftraggeber nach Auftragsvergabe. Ein Abruf der Optionsmenge erfolgt anhand des tatsächlich entstehenden Bedarfes und kann somit zwischen 0 und 3 750 fm o. R. pro Jahr liegen.
Der Auftragnehmer hat einen Anspruch auf die Erfüllung der Garantiemenge von 20 600 fm pro Jahr. Der Auftraggeber behält sich vor, die oben genannte Vertragslaufzeit auf bis zu zwei Jahre zu strecken und die Aufarbeitungsmenge im gesamten Zeitraum auf maximal 48 700 fm (41 200 fm o. R. Garantie- und 7 500 fm o. R. Optionsmenge in zwei Jahren) bei geeigneten Witterungsverhältnissen und adäquater Arbeit zu erhöhen.
Ein Zahlungsanspruch entsteht nur für erfüllte und abgenommene Leistungen. Die Abnahme der Leistung erfolgt durch die zuständige Revierleitung.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Rahmenvereinbarung aus wichtigem Grund jederzeit zu kündigen und vollständig aufzuheben.
Im Übrigen wird auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen des Landes NRW sowie die AGB Forst NRW verwiesen.
Menge 1 250 Efm für 1 Jahr
Option 250 Efm für 1 Jahr
Hiebsfläche 35 ha
3 000 Efm für 2 Jahre
Forstbetriebsbezirk Hardt
Forstbetriebsbezirk Hardt Am Waldrand 5 53229 Bonn Die Leistung findet im gesamten Revier statt.
Rahmenvereinbarung über die Durchführung
von hoch- und teilmechanisierter Holzernte inkl. Holzbringung im Nadel-und Laubholz in verschiedenen Forstbetriebsbezirken des Regionalforstamtes Rhein-Sieg-Erft des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein-Westfalen
Detaillierte Angaben zu Anforderungen an die Leistungserbringung und Eignung sind den Vergabeunterlagen, im Besonderen der Leistungsbeschreibung, dem Leistungsverzeichnis und den AGB Forst NRW zu entnehmen.
Die Rahmenvereinbarung beginnt voraussichtlich am 01.01.2024 und endet mit Ablauf des 31.12.2024. Hierbei handelt es sich um die Grundlaufzeit.
Der Auftragsgeber behält sich jedoch eine einjährige Verlängerungsoption mit einer maximal möglichen Gesamtvertragslaufzeit von zwei Jahren vor.
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um ein Jahr, soweit weder Auftragnehmer noch der Auftraggebe
Der Auftraggeber behält sich vor, von den oben genannten Mengenangaben abzuweichen.
Über die Garantiemenge i. H. von voraussichtlich 20 600 fm o. R. pro Jahr hinaus, beinhaltet die Rahmenvereinbarung eine Optionsmenge in Höhe von 3 750 fm o. R. pro Vertragsjahr.
Sie kann im Bedarfsfall zusätzlich zur Garantiemenge beauftragt werden. Sie wird zu gleichen Konditionen wie die garantierte Menge beauftragt, ein Nachverhandeln von Preisen und Konditionen ist nicht zulässig.
Es besteht keine Abnahmeverpflichtung für diese Optionsmenge durch den Auftraggeber nach Auftragsvergabe. Ein Abruf der Optionsmenge erfolgt anhand des tatsächlich entstehenden Bedarfes und kann somit zwischen 0 und 3 750 fm o. R. pro Jahr liegen.
Der Auftragnehmer hat einen Anspruch auf die Erfüllung der Garantiemenge von 20 600 fm pro Jahr. Der Auftraggeber behält sich vor, die oben genannte Vertragslaufzeit auf bis zu zwei Jahre zu strecken und die Aufarbeitungsmenge im gesamten Zeitraum auf maximal 48 700 fm (41 200 fm o. R. Garantie- und 7 500 fm o. R. Optionsmenge in zwei Jahren) bei geeigneten Witterungsverhältnissen und adäquater Arbeit zu erhöhen.
Ein Zahlungsanspruch entsteht nur für erfüllte und abgenommene Leistungen. Die Abnahme der Leistung erfolgt durch die zuständige Revierleitung.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Rahmenvereinbarung aus wichtigem Grund jederzeit zu kündigen und vollständig aufzuheben.
Im Übrigen wird auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen des Landes NRW sowie die AGB Forst NRW verwiesen.
Menge 800 Efm für 1 Jahr
Option 150 Efm für 1 Jahr
Hiebsfläche 10 ha
1 900 Efm für 2 Jahre
Forstbetriebsbezirk Siebengebirge
Forstbetriebsbezirk Siebengebirge Zum Stöckerhof 23a 53639 Königswinter Die Leistung findet im gesamten Revier statt.
Rahmenvereinbarung über die Durchführung
von hoch- und teilmechanisierter Holzernte inkl. Holzbringung im Nadel-und Laubholz in verschiedenen Forstbetriebsbezirken des Regionalforstamtes Rhein-Sieg-Erft des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein-Westfalen
Detaillierte Angaben zu Anforderungen an die Leistungserbringung und Eignung sind den Vergabeunterlagen, im Besonderen der Leistungsbeschreibung, dem Leistungsverzeichnis und den AGB Forst NRW zu entnehmen.
Die Rahmenvereinbarung beginnt voraussichtlich am 01.01.2024 und endet mit Ablauf des 31.12.2024. Hierbei handelt es sich um die Grundlaufzeit.
Der Auftragsgeber behält sich jedoch eine einjährige Verlängerungsoption mit einer maximal möglichen Gesamtvertragslaufzeit von zwei Jahren vor.
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um ein Jahr, soweit weder Auftragnehmer noch der Auftraggebe
Der Auftraggeber behält sich vor, von den oben genannten Mengenangaben abzuweichen.
Über die Garantiemenge i. H. von voraussichtlich 20 600 fm o. R. pro Jahr hinaus, beinhaltet die Rahmenvereinbarung eine Optionsmenge in Höhe von 3 750 fm o. R. pro Vertragsjahr.
Sie kann im Bedarfsfall zusätzlich zur Garantiemenge beauftragt werden. Sie wird zu gleichen Konditionen wie die garantierte Menge beauftragt, ein Nachverhandeln von Preisen und Konditionen ist nicht zulässig.
Es besteht keine Abnahmeverpflichtung für diese Optionsmenge durch den Auftraggeber nach Auftragsvergabe. Ein Abruf der Optionsmenge erfolgt anhand des tatsächlich entstehenden Bedarfes und kann somit zwischen 0 und 3 750 fm o. R. pro Jahr liegen.
Der Auftragnehmer hat einen Anspruch auf die Erfüllung der Garantiemenge von 20 600 fm pro Jahr. Der Auftraggeber behält sich vor, die oben genannte Vertragslaufzeit auf bis zu zwei Jahre zu strecken und die Aufarbeitungsmenge im gesamten Zeitraum auf maximal 48 700 fm (41 200 fm o. R. Garantie- und 7 500 fm o. R. Optionsmenge in zwei Jahren) bei geeigneten Witterungsverhältnissen und adäquater Arbeit zu erhöhen.
Ein Zahlungsanspruch entsteht nur für erfüllte und abgenommene Leistungen. Die Abnahme der Leistung erfolgt durch die zuständige Revierleitung.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Rahmenvereinbarung aus wichtigem Grund jederzeit zu kündigen und vollständig aufzuheben.
Im Übrigen wird auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen des Landes NRW sowie die AGB Forst NRW verwiesen.
Menge 2 500 Efm für 1 Jahr
Option 500 Efm für 1 Jahr
Hiebsfläche 50 ha
6 000 Efm für 2 Jahre
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Auftragnehmer hat folgende Befähigung zur Berufsausübung vorzuweisen: Ausbildung zum Forstwirt oder gleichwertige Qualifikation. Der Auftragnehmer hat den Nachweis der Gleichwertigkeit zu führen.
Der Auftragnehmer erbringt die Leistung(en) unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet.
Das Nicht-Erfüllen von Eignungskriterien führt zum Ausschluss des Angebotes.
Im Übrigen finden die Regelungen der Allgemeinen und im Besonderen die Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die AGB-Forst NRW Anwendung.
Darüber hinaus gibt es keine gesonderten Vorgaben. Der Bieter muss in der Lage sein, die in der Leistungsbeschreibung formulierten Anforderungen und die Leistungserbringung in Gänze zu erfüllen.
Zudem ist unter Anderem das Formular 521 (Eigenerklärung Ausschlussgründe) durch den Bieter elektronisch einzureichen.
Im Übrigen wird für weitere Angaben auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Der Auftragnehmer hat folgende Nachweise zu seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gemäß der AGB Forst NRW zu führen:
Eines der nachfolgend aufgeführten Zertifikate ist mit Angebotsabgabe vorzulegen:
- RAL-Gütezeichen (RAL-GZ-244)
- Deutsches Forst Service Zertifikat (DFSZ),
- Kompetente Forstpartner mit FSC-Zusatzbestätigung (KFP plus)
- KUQS-System
- von PEFC- und FSC-Deutschland für Dienstleistungsunternehmen und gewerbliche Selbstwerber akzeptiertes Zertifikat.
Der Auftragnehmer erbringt die Leistung unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet.
Das Nicht-Erfüllen von Eignungskriterien führt zum Ausschluss des Angebotes.
Im Übrigen finden die Regelungen der Allgemeinen und im Besonderen die Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die AGB-Forst NRW Anwendung.
Darüber hinaus gibt es keine gesonderten Vorgaben. Der Bieter muss in der Lage sein, die in der Leistungsbeschreibung formulierten Anforderungen und die Leistungserbringung in Gänze zu erfüllen.
Zudem ist unter Anderem das Formular 521 (Eigenerklärung Ausschlussgründe) durch den Bieter elektronisch einzureichen.
Im Übrigen wird für weitere Angaben auf sämtliche Vergabeunterlagen verwiesen.
Der Auftragnehmer hat folgende Nachweise zu seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gemäß der AGB Forst NRW zu führen:
Eines der nachfolgend aufgeführten Zertifikate ist mit Angebotsabgabe vorzulegen:
- RAL-Gütezeichen (RAL-GZ-244)
- Deutsches Forst Service Zertifikat (DFSZ),
- Kompetente Forstpartner mit FSC-Zusatzbestätigung (KFP plus)
- KUQS-System
- von PEFC- und FSC-Deutschland für Dienstleistungsunternehmen und gewerbliche Selbstwerber akzeptiertes Zertifikat.
Der Auftragnehmer erbringt die Leistung unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet.
Das Nicht-Erfüllen von Eignungskriterien führt zum Ausschluss des Angebotes.
Im Übrigen finden die Regelungen der Allgemeinen und im Besonderen die Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die AGB-Forst NRW Anwendung.
Darüber hinaus gibt es keine gesonderten Vorgaben. Der Bieter muss in der Lage sein, die in der Leistungsbeschreibung formulierten Anforderungen und die Leistungserbringung in Gänze zu erfüllen.
Zudem ist unter Anderem das Formular 521 (Eigenerklärung Ausschlussgründe) durch den Bieter elektronisch einzureichen.
Im Übrigen wird für weitere Angaben auf sämtliche Vergabeunterlagen verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Es wird eine Rahmenvereinbarung mit einer Grundlaufzeit vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024 abgeschlossen, die optional um ein weiteres Jahr bis zu einer Gesamtlaufzeit von zwei Jahren verlängert werden kann. Eine maximal mögliche Vertragslaufzeit von zwei Jahren wird daher nicht überschritten.
Münster
Mitarbeitende der Zentralen Vergabestelle des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein-Westfalen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Leistungszeitraum ist bestimmt vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024 plus optionale Verlängerungen um ein weiteres Jahr bis zu einer Gesamtlaufzeit von max. zwei Jahren.
Der voraussichtliche Zeitpunkt für weitere Bekanntmachungen bei einem evtl. wiederkehrenden Auftrag ist daher der Sommer 2024, bzw. bei Nutzung der optionalen Verlängerung: Frühjahr/Sommer 2025
Bitte beachten Sie, dass keine postalischen Angebote, keine Angebote per E-Mail sowie auf sonstigem Wege außer über das Bietertool im Vergabemarktplatz NRW zugelassen sind. Postalische Angebote, Angebote per E-Mail und Angebote über den Kommunikationsbereich dürfen nicht gewertet werden.
Im Verlauf des Vergabeverfahrens sind Fragen ausschließlich über den Kommunikationsbereich im Vergabemarktplatz NRW an die Zentrale Vergabestelle von Wald und Holz NRW zu richten. Sämtliche Kommunikation im laufenden Verfahren erfolgt nur über dieses Medium. Bieter sind daher verpflichtet, sich regelmäßig Zugang zum Kommunikationsbereich zu verschaffen und ggf. vorliegende, neue Nachrichten zeitnah zur Kenntnis zu nehmen.
Wir bitten davon abzusehen, die Vergabestelle auf anderem als oben beschriebenem Wege (z.B. telefonisch oder per E-Mail) zu kontaktieren.
Ein Kontakt zwischen der Fach-, bzw. Bedarfsstelle und (potentiellen) Bietern ist im laufenden Verfahren unzulässig und kann zum Ausschluss Ihres Angebotes oder zur Aufhebung des Verfahrens führen.
Hinweis Formulare:
Einige Formulare sind noch in Microsoft eigenen Formaten (xls, doc, usw.) im Verfahren vorgegeben. Setzen Sie zur Bearbeitung / Ausfüllen dieser Formulare keine original Microsoft Software ein, kommt es auf Grund von Inkompatibilitäten immer wieder zu leeren, falsch oder unleserlich ausgefüllten Formularen, welche u. U. zur Nicht-Berücksichtigung Ihres Angebotes führen können.
Wir empfehlen in diesen Fällen entweder, falls Ihr Betriebssystem dies zulässt, die ausfüllte Datei im PDF Format abzuspeichern oder einen freien PDF Drucker für Ihr System zu verwenden und das ausgefüllte Formular als PDF Datei zu drucken (und damit auch im PDF Format abzuspeichern).
Eine gute Übersicht an freien PDF Druckern finden Sie unter www.pdf-drucker.org/Betriebssysteme .
Bitte denken Sie daran, Ihre Formulare in beiden Fällen im Bietertool unter "eigene Dateien" wieder hochzuladen.
Einzureichende Unterlagen:
- Angebotsschreiben
- Eigenerklärung Ausschlussgründe
- Eigenerklärung Sanktionspaket
- Bewerbererklärung zur AGB-Forst NRW nebst Anlage/n
- Preisblatt
- Selbsterklärung Auflistung Maschine
- 531 EU 10-2018 - Bewerber- Bietergemeinschaftserklärung (optional)
- 532 EU 01-2020 - Erklärung Unteraufträge_Eignungsleihe (optional)
- 533 EU 10-2018 - Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer_Eignungsleiher (optional)
Bekanntmachungs-ID: CXS7YY3Y1E0TJB7Z
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de