Unterstützung bei der Schärfung der Marke KIT Referenznummer der Bekanntmachung: 8347/325
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hermann-von-Helmholtz-Platz 1
Ort: Eggenstein-Leopoldshafen
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76344
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf, Verkauf und Materialwirtschaft
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kit.edu
Abschnitt II: Gegenstand
Unterstützung bei der Schärfung der Marke KIT
Gegenstand der Vergabe ist die externe Unterstützung bei der Schärfung der Marke KIT sowie optional beim Aufsetzen der zukünftigen Strategie des KIT im Anschluss an die Dachstrategie nach KIT 2025
Karlsruher Institut für Technologie Hermann-von-Helmholtz-Platz 1 76344 Eggenstein-Leopoldshafen
Das KIT ist 2009 aus der Fusion der Universität Karlsruhe und dem Forschungszentrum Karlsruhe hervorgegangen. Es ist damit ein Pionier im deutschen Wissenschaftssystem. In der letzten Dekade wurde das KIT unter der Dachstrategie KIT 2025 des Präsidenten mit seinen Aufgaben einer nationalen Großforschungseinrichtung und einer Landesuniversität als "Die Forschungsuniversität in der Helmholtz-Gemeinschaft" Schritt für Schritt weiter zusammengeführt.
Gesucht wird nun ein Beratungsunternehmen, welches das KIT bei der Schärfung der Marke KIT (KIT-Versprechen) unterstützend begleiten kann. Hierbei gilt es die Grundwerte einer technischen Einrichtung mit den Vorzügen ihrer Einzigartigkeit im deutschen Wissenschaftssystem so aufzugreifen, dass das KIT gleichermaßen für die bestehenden Mitarbeitenden wie auch den neuen Arbeitsmarkt attraktiv bleibt.
Optional mit angeboten werden soll die Begleitung bei der Umsetzung der Markenstrategie sowie die Begleitung der Ausarbeitung der Folgestrategie des KIT im Anschluss an die Dachstrategie KIT 2025 (optionale Module 2-6).
Weitere Details zum Ausschreibungsgegenstand siehe Anlage A "Leistungsbeschreibung".
Bei mehr als 5 geeigneten Bewerbern entscheidet die Anzahl der vergleichbaren Referenzen. Dabei werden Referenzen von wissenschaftlichen Einrichtungen doppelt gewertet (wie 2 Refe-renzen).
Vergleichbare Referenzen müssen folgende Mindestkriterien erfüllen:
Schärfung der Marke einer wissenschaftlichen Einrichtung, anderen öffentlichen Institutionen oder eines Unternehmens hinsichtl. Erstellung einer Strategie und Schaffung einer Markenidentität mit einem Mindestauftragsvolumen von [Betrag gelöscht] EUR zzgl. der gesetzl. USt. Aufgrund der marktspezifischen Randbedingungen (kulturelle Unterschiede, Ziel- bzw. Vergleichsgruppen etc.). Es zählen nur Referenzen von Einrichtungen/Firmen im deutschsprachigen oder (englisch-sprachigen) nordamerikanischen bzw. britischen Raum.
Zusätzlich zum Grundmodul "1. Erarbeitung Markenportfolio-Strategie & Markenidentität" sind weitere optionale Module anzubieten:
Option 1: "Erstellung von Tools/Methoden/Trainings zur Umsetzung der Markenidentität"
Option 2: "3. Unterstützung bei der Weiterentwicklung der Marke und der Markenstrategie"
Option 3: "Unterstützung bei der Markenaktivierung & -Management durch Konzepte und Regelwerke"
Option 4: "Unterstützung bei der Markenaktivierung & -Management durch Tools und Formulieren von Maß-nahmen für Erfolgsmessung"
Option 5: "Begleitung beim Aufsetzen der Folgestrategie nach KIT 2025"
Die Optionen können vom Auftraggeber selektiv ausgeübt werden.
Weitere Details siehe Anlage A "Leistungsbeschreibung" der Vergabeunterlagen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber muss über hinreichende enstprechende Erfahrung in der Schärfung der Marke einer wissenschaftlichen Einrichtung, anderen öffentlichen Institutionen oder eines Unternehmens hinsichtl. Erstellung einer Strategie und Schaffung einer Markenidentität verfügen. Hierzu sind entsprechende Referenzen vergleichbarer Leistungen vorzulegen.
Vergleichbare Referenzen müssen folgende Mindestkriterien erfüllen:
Schärfung der Marke einer wissenschaftlichen Einrichtung, anderen öffentlichen Institutionen oder eines Unternehmens hinsichtl. Erstellung einer Strategie und Schaffung einer Markenidentität mit einem Mindestauftragsvolumen von [Betrag gelöscht] EUR zzgl. der gesetzl. USt. Aufgrund der marktspezifischen Randbedingungen (kulturelle Unterschiede, Ziel- bzw. Vergleichsgruppen etc.)Es zählen nur Referenzen von Einrichtungen/Firmen im deutschsprachigen oder (englisch-sprachigen) nordamerikanischen bzw. britischen Raum.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0362WQ
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens kann bei der in Ziff. VI.4.1) genannten Vergabekam-
mer beantragt werden. Das Verfahren vor der Vergabekammer richtet sich nach den §§ 155 ff GWB.
Nach § 160 GWB gilt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der
Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung
von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auf-
traggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht ab-
helfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Ab-
satz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Nach § 161 GWB gilt: (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unver-
züglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat
einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Be-
gründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechts-
verletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten
sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die
sonstigen Beteiligten benennen.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland