VgV Projektsteuerung gem. § 2 AHO-Heft Nr.: 9 (2020) | Endbahnhof Neuhausen auf den Fildern
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Schlossplatz 1
Ort: Neuhausen
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 73765
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Gemeinde Neuhausen auf den Fildern, Marigona Gjemajli und kohler grohe architekten, Verfahrensbetreuer, Kontakt: Simone Bohsung
E-Mail:
Telefon: +49 711/7696393-2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.neuhausen-fildern.de/
Abschnitt II: Gegenstand
VgV Projektsteuerung gem. § 2 AHO-Heft Nr.: 9 (2020) | Endbahnhof Neuhausen auf den Fildern
Die Gemeinde Neuhausen auf den Fildern plant im Zuge der Verlängerung der S-Bahn-Linie der S2 bis zum neuen Endbahnhof Neuhausen in Abstimmung mit der SSB den Endbahnhof mit Überdachung inkl. Unterführung, einer Treppenanlage, einem Busbahnhof als multimodalem Knoten (mit Zufahrt, Bussteig und Fahrradstation/Mobilitätsstation) und neuem Bahnhofsvorplatz zu realisieren.
Anschließend sollen auch ein Kreisverkehr als Minikreisel in der Bahnhofstraße realisiert werden, sowie die Sanierung der angrenzenden Straßen:
der Bahnhofstraße, der Bernhäuser Straße, der Max-Eyth-Straße, der Wilhelmstraße jeweils Teilabschnitte durchgeführt werden. Zudem soll ein neuer Fußgängerüberweg und ein Fußweg zum Parkhaus entstehen.
Die SSB AG wird den Gleiskörper mit 3 Gleisen, Bahnsteigen und dem Betriebsgebäude realisieren.
Im Frühjahr 2017 hat das Regierungspräsidium Stuttgart das Planfeststellungsverfahren für
die Verlängerung der S2 von Filderstadt-Bernhausen über Filderstadt-Sielmingen nach
Neuhausen eingeleitet. Vorhabensträgerin ist die Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB AG).
Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich am 30.03.2022 statt.
Neuhausen auf den Fildern
Für die Leistungen der Projektsteuerung gem. § 2 AHO-Heft Nr.: 9 (März 2020), Grundleistungen der Projektstufen 1-5, Handlungsbereiche A-E wird ein geeignetes Büro gesucht.
Die Projektsteuerung umfasst auch die Koordination der Einzelmaßnahmen, die Abstimmung mit der SSB AG sowie die Betreuung bei Förderanträgen. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen.
Die Objektplanung des Bahnhofs befindet sich gegenwärtig in der Phase der Entwurfsplanung
durch baldauf Architekten und Stadtplaner. Beauftragt wurden ebenfalls das Ingenieurbüro ISTW sowie die Ingenieurgesellschaft Vössing.
Einzelne Maßnahmen sind förderfähig, z.B. als Fußverkehrsverbindung wird die Unterführung sowie der Busbahnhof nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) gefördert, die Bahnhofsüberdachung, der Busbahnhof.
Die Beschreibung der Einzelmaßnahmen für die Projektsteuerung erhalten Sie im angefügten Dokument.
Der Baubeginn ist für Juni 2023 und die Fertigstellung für Mai 2027 geplant.
Die Baukosten werden auf 8 Mio.€ netto geschätzt.
Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sollten die vorgegebenen Bewerbungsbögen verwendet und elektronisch in Textform auf der Vergabeplattform eingereicht werden. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Rügen sind ausschließlich an die unter Ziffer I.1) genannten Stellen zu senden.
Voraussichtliche weitere Termine: Verhandlungsgespräche 30.03.2022.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Schulze-Delitzsch-Straße 38
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70565
Land: Deutschland
Postanschrift: Schulze-Delitzsch-Straße 38
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70565
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Genaue Angaben zum Wert des Auftrags können zum Zeitpunkt der Bekanntmachung vergebener Aufträge noch nicht verlässlich mitgeteilt werden.
Die für die Abgabe eines Teilnahmeantrags erforderlichen Unterlagen können mit und ohne Registrierung unter dem unter I.3 angegebenen Link kostenlos angesehen und heruntergeladen werden. Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform in Textform i. S. v. § 11 EU Abs. 4 VOB/A, § 126b BGB einzureichen. Es ist unzulässig, Teilnahmeanträge unmittelbar an die unter I.1 angegebene Kontaktstelle zu senden. Rückfragen müssen ebenfalls über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform gestellt werden. Die – anonymisierten – Rückfragen und Antworten und etwaige Änderungen und Ergänzungen der Unterlagen für das Vergabeverfahren werden nur auf der Vergabeplattform unter dem unter I.3 angegebenen Link zur Verfügung gestellt. Alle Interessenten müssen sich daher regelmäßig selbst unter dem angegebenen Link informieren, ob Rückfragen und Antworten, Änderungen oder Ergänzungen zur Verfügung eingestellt wurden, die dann bei der Erstellung der Teilnahmeanträge zu beachten sind.
Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich am 30.03.2022 statt.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind ( §§134,135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichend des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 GWB).