VgV Projektsteuerung gem. § 2 AHO-Heft Nr.: 9 (2020) | Endbahnhof Neuhausen auf den Fildern
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuhausen
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 73765
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.neuhausen-fildern.de/
Abschnitt II: Gegenstand
VgV Projektsteuerung gem. § 2 AHO-Heft Nr.: 9 (2020) | Endbahnhof Neuhausen auf den Fildern
Die Gemeinde Neuhausen auf den Fildern plant im Zuge der Verlängerung der S-Bahn-Linie der S2 bis zum neuen Endbahnhof Neuhausen in Abstimmung mit der SSB den Endbahnhof mit Überdachung inkl. Unterführung, einer Treppenanlage, einem Busbahnhof als multimodalem Knoten (mit Zufahrt, Bussteig und Fahrradstation/Mobilitätsstation) und neuem Bahnhofsvorplatz zu realisieren.
Anschließend sollen auch ein Kreisverkehr als Minikreisel in der Bahnhofstraße realisiert werden, sowie die Sanierung der angrenzenden Straßen:
der Bahnhofstraße, der Bernhäuser Straße, der Max-Eyth-Straße, der Wilhelmstraße jeweils Teilabschnitte durchgeführt werden. Zudem soll ein neuer Fußgängerüberweg und ein Fußweg zum Parkhaus entstehen.
Die SSB AG wird den Gleiskörper mit 3 Gleisen, Bahnsteigen und dem Betriebsgebäude realisieren.
Im Frühjahr 2017 hat das Regierungspräsidium Stuttgart das Planfeststellungsverfahren für die Verlängerung der S2 von Filderstadt-Bernhausen über Filderstadt-Sielmingen nach Neuhausen eingeleitet. Vorhabensträgerin ist die Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB AG).
Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich am 30.03.2022 statt.
Neuhausen auf den Fildern
Für die Leistungen der Projektsteuerung gem. § 2 AHO-Heft Nr.: 9 (März 2020), Grundleistungen der Projektstufen 1-5, Handlungsbereiche A-E wird ein geeignetes Büro gesucht.
Die Projektsteuerung umfasst auch die Koordination der Einzelmaßnahmen, die Abstimmung mit der SSB AG sowie die Betreuung bei Förderanträgen. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen.
Die Objektplanung des Bahnhofs befindet sich gegenwärtig in der Phase der Entwurfsplanung durch baldauf Architekten und Stadtplaner. Beauftragt wurden ebenfalls das Ingenieurbüro ISTW sowie die Ingenieurgesellschaft Vössing.
Einzelne Maßnahmen sind förderfähig, z.B. als Fußverkehrsverbindung wird die Unterführung sowie der Busbahnhof nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) gefördert, die Bahnhofsüberdachung, der Busbahnhof.
Die Beschreibung der Einzelmaßnahmen für die Projektsteuerung erhalten Sie im angefügten Dokument.
Der Baubeginn ist für Juni 2023 und die Fertigstellung für Mai 2027 geplant.
Die Baukosten werden auf 8 Mio.€ netto geschätzt.
Zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden maximal 3 Bewerber/ Bewerbergemeinschaften.
Gibt es nur 3 oder weniger Bewerber/ Bewerbergemeinschaften ohne Ausschlussgründe und mit einem formal ordnungsgemäßen und den Mindestbedingungen entsprechenden Teilnahmeantrag werden nur diese zugelassen.
Sollten die Voraussetzungen bei mehr als 3 vorliegen, werden die 3 zugelassen, die bei den folgenden Kriterien die höchste Punktzahl erzielen:
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1.finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (insgesamt 20%, 100 mögliche Punkte).
Umsätze in den letzten 3 Jahren, 50 Punkte.
Personalstruktur 50 Punkte.
Es soll eine Erklärung über den Gesamtjahresumsatz (netto) des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren und eine Erklärung zur durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter für entsprechenden Dienstleistungen in den letzten drei Jahren abgegeben werden.
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2.technische Leistungsfähigkeit (insgesamt 80%, 400 mögliche Punkte).
Die qualitative Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit erfolgt auf Grundlage der vorgelegten Referenzblätter und den Angaben in den Formblättern.
Es können 3 Referenzkategorien eingereicht werden:
Referenz A ist zwingend einzureichen, die Referenzen B und C sind optional. Die Referenzen müssen vom Bewerber erbracht worden sein.
Insgesamt können bei Berücksichtigung aller Kriterien 500 Punkte erreicht werden.
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Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Bewerbers aus dem Verfahren. Jedes Auswahlkriterium wird abhängig von den durch den Bewerber gemachten Angaben z.B. mit 0 - 5 Punkte bewertet. Die vom Bewerber bei einem Kriterium erreichte Punktzahl ergibt sich durch Multiplikation der jeweiligen Bewertungsziffer mit der Wichtung des Kriteriums. Die Gesamtpunktzahl des Bewerbers ergibt sich durch Addition aller erreichten Punktzahlen der Einzelkriterien in der Auswahlphase.
Es werden die 3 Bewerber mit der höchsten Punktzahl ausgewählt.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbliebenen Bewerbern durch Los getroffen werden.
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Referenz A (zwingend):
Nachweis eines realisierten, vergleichbaren Infrastrukturprojekts.
Leistungen der Projektsteuerung, vom Bewerber erbracht.
Nachweis der Vergleichbarkeit: Infrastrukturprojekt, z.B. Bahnstation, Unterführung, Überführung, Verkehrsprojekte, Baukosten in Summe ca. 8 Mio.€ netto.
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Referenz B (optional).
Nachweis eines realisierten Projekts in Abstimmung mit der Bahn, der SSB oder anderen Verkehrsbetrieben.
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Referenz C (optional).
Nachweis eines realisierten Projekts zum Thema Mobilitätsknoten, Mobilitäts-HUBs, Fahrradstationen oder vergleichbar.
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Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten.
Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Projekts zum Nachweis der Realisierung.
Es können max. 5 Punkte je Referenz erreicht werden.
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Die Bewertung erfolgt durch ein Auswahlgremium.
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Die Mindestanforderungen an die Referenzen sind unter III.1.3 formuliert.
Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sollten die vorgegebenen Bewerbungsbögen verwendet und elektronisch in Textform auf der Vergabeplattform eingereicht werden. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Rügen sind ausschließlich an die unter Ziffer I.1) genannten Stellen zu senden.
Voraussichtliche weitere Termine: Verhandlungsgespräche 30.03.2022.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachfolgenden Eigenerklärungen sind vom Bewerber, bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft, anzugeben:
Eigenerklärung, dass im Fall einer Beauftragung eine Berufshaftpflichtversicherung mit angemessenen Deckungssummen für Personenschäden und für Sach- und Vermögensschäden abgeschlossen wird. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
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Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen.
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Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB). Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (§ 124 Abs. 1Nr. 2 GWB).
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Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB).
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Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
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Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken(§124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).
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Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i.S.v. § 21 Abs.1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), §98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) oder § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (Schwarz-ArbG) vorliegt.
Die öffentliche Auftraggeberin behält sich vor, zu prüfen, ob weitere fakultative Ausschlussgründe im Sinne von §§ 124 bis 126 GWB vorliegen, zu denen keine Eigenerklärung gefordert wird, und gegebenenfalls Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen fakultative Ausschlussgründe vorliegen, auszuschließen. Die Vergabestelle behält sich ferner vor, für Bewerber/Mitglieder von Bewerbergemeinschaften/ Nachunternehmer selbst beim Gewerbezentralregister einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a Abs. 1 Nr.4 GewO anzufordern.
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber auffordern, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen.
Alle Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache abzufassen (bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung).
Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise und Erklärungen von allen Mitgliedern zu erbringen. Erklärungen, Versicherungen und Nachweise, soweit diese auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind, führen bei Nichtvorlage zum Ausschluss. Die Vergabestelle behält sich vor, die nachträgliche Vorlage von Originalen oder beglaubigten Abschriften zu verlangen.
Für die Teilnahmeanträge wird keine Kostenerstattung gewährt. Es sind ausschließlich elektronische Teilnahmeanträge zugelassen, die über die Vergabeplattform eingereicht werden.
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärung abgeben:
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz( netto) im Bereich der zu vergebenden Leistungen in den Jahren 2018, 2019, 2020 und über die durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter für entsprechende Dienstleistungen in den Jahren 2018, 2019 und 2020.
Jeder Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag Eigenerklärungen zu Referenzen abgeben.
Eigenerklärungen über Referenzen, es sollen 3 Referenzkategorien eingereicht werden.
Für die Referenz A,B und C kann jeweils 1 Referenzprojekt gewertet werden, das vom Bewerber erbracht wurde.
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Für Referenz A gilt folgende Mindestanforderung:
- Nachweis eines realisierten vergleichbaren Projekts zum Thema Infrastruktur
- Baukosten mind. 4.000.000 € netto.
- Leistungszeitraum 2011 – 2021, fertiggestellt.
- Durchführung der wesentlichen Projektstufen (min. 1 - 5) im Unternehmen.
Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten.
Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Projekts zum Nachweis der Realisierung.
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Für Referenz B gilt folgende Mindestanforderung:
- Nachweis eines realisierten Projekts in Abstimmung mit der der Bahn, der SSB oder anderen Verkehrsbetrieben
- Baukosten mind. 1.500.000 € netto.
- Leistungszeitraum 2011 – 2021, fertiggestellt.
- Durchführung der wesentlichen Projektstufen (min. 1 - 5) im Unternehmen.
Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten.
Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Projekts zum Nachweis der Realisierung.
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Für Referenz C gilt folgende Mindestanforderung:
- Nachweis eines vergleichbaren Projekts zum Thema Mobilitätsknoten, Mobilitäts-HUBs, Fahrradstationen oder vergleichbar.
- Baukosten mind. 500.000 € netto.
- Leistungszeitraum 2011 – 2021, fertiggestellt.
- Durchführung der wesentlichen Projektstufen (min. 1 - 5) im Unternehmen.
Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten.
Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Projekts zum Nachweis der Realisierung.
Die Bewertung erfolgt durch ein Auswahlgremium.
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Die objektiven Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl an Bewerbern, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, sind unter II.2.9 aufgeführt.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft ist dem Teilnahmeantrag eine Erklärung beizulegen, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften.
Es muss ein allein vertretungsberechtigter bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine unterschriebene Erklärung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft legitimiert ist. Es wird darauf hingewiesen, dass Bietergemeinschaften, deren Mitglieder sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen, Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren beteiligten, wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden bzw. aus diesem Grund bereits bei der Aufforderung zur Angebotsabgabe unberücksichtigt bleiben können.
Für jeden Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und für jeden Nachunternehmer muss die Verpflichtungserklärung Mindestentgelt nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg entweder mit dem Teilnahmeantrag oder spätestens mit dem Erstangebot abgegeben werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die für die Abgabe eines Teilnahmeantrags erforderlichen Unterlagen können mit und ohne Registrierung unter dem unter I.3 angegebenen Link kostenlos angesehen und heruntergeladen werden. Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform in Textform i. S. v. § 11 EU Abs. 4 VOB/A, § 126b BGB einzureichen. Es ist unzulässig, Teilnahmeanträge unmittelbar an die unter I.1 angegebene Kontaktstelle zu senden. Rückfragen müssen ebenfalls über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform gestellt werden. Die – anonymisierten – Rückfragen und Antworten und etwaige Änderungen und Ergänzungen der Unterlagen für das Vergabeverfahren werden nur auf der Vergabeplattform unter dem unter I.3 angegebenen Link zur Verfügung gestellt. Alle Interessenten müssen sich daher regelmäßig selbst unter dem angegebenen Link informieren, ob Rückfragen und Antworten, Änderungen oder Ergänzungen zur Verfügung eingestellt wurden, die dann bei der Erstellung der Teilnahmeanträge zu beachten sind.
Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich am 30.03.2022 statt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind ( §§134,135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichend des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 GWB).