Europaweite Vergabe über die Lieferung und Montage von insgesamt 8 Drehmaschinen für zwei Berufsschulen in der Trägerschaft des Landkreises Ludwigsburg Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-004-GR-oV
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hindenburgstr. 40
Ort: Ludwigsburg
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71638
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stab VI-S Zentrale Beschaffungsstelle
E-Mail:
Telefon: +49 7141-144-42966
Fax: +49 7141-144-59632
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-ludwigsburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Europaweite Vergabe über die Lieferung und Montage von insgesamt 8 Drehmaschinen für zwei Berufsschulen in der Trägerschaft des Landkreises Ludwigsburg
Der Landkreis Ludwigsburg beabsichtigt die Lieferung und Montage von insgesamt 8 Drehmaschinen für zwei Berufsschulen in seiner Trägerschaft zu beschaffen.
Los 1: Drehmaschinen für das Berufliche Schulzentrum, Bietigheim-Bissingen
Los 2: Drehmaschinen für die Carl-Schaefer-Schule, Ludwigsburg
Drehmaschinen für das Berufliche Schulzentrum Bietigheim-Bissingen
Berufliches Schulzentrum Bietigheim-Bissingen Fischerpfad 10-12 74321 Bietigheim-Bissingen Die Anlieferung kann ebenerdig mit Schwerlastrollen erfolgen. Es besteht eine maximale Durchfahrtshöhe von 210 cm.
Los 1: Lieferung und Montage von 4 Drehmaschinen für das Berufliche Schulzentrum Bietigheim-Bissingen
Die Lieferung und Montage der Drehmaschinen soll schnellstmöglich erfolgen, jedoch spätestens bis Ende 2023.
Drehmaschinen für die Carl-Schaefer-Schule, Ludwigsburg
Carl-Schaefer-Schule Hohenzollernstr. 26-30 71638 Ludwigsburg Die Lieferung und Montage von 2 Drehmaschinen erfolgt in die Werkstatt 01. Die Lieferung und Montage von 2 Drehmaschinen erfolgt in die Werkstatt 02. Es steht kein Aufzug und kein Stapler zur Verfügung. Es ist zwingend ein Lkw mit Hebebühne zur Anlieferung erforderlich.
Los 2: Lieferung und Montage von 4 Drehmaschinen für die Carl-Schaefer-Schule in Ludwigsburg
Die Lieferung und Montage der Drehmaschinen soll schnellstmöglich erfolgen, jedoch spätestens bis Ende 2023.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von 4 Drehmaschinen für das Berufliche Schulzentrum Bietigheim-Bissingen
Postanschrift: Schlieffenstrasse 40
Ort: Ludwigsburg
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71636
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7141-4986229
Fax: +49 7141-4986299
Internet-Adresse: http://www.hahn-kolb.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von 4 Drehmaschinen für die Carl-Schaefer-Schule Ludwigsburg
Postanschrift: Schlieffenstrasse 40
Ort: Ludwigsburg
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71636
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7141-4986229
Fax: +49 07141-4986299
Internet-Adresse: http://www.hahn-kolb.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Aufgrund einer Plausibilitätsprüfung in der für die Erstellung dieser Bekanntmachung verwendeten Software mussten zwingend Auftragswerte in dieser Bekanntmachung angegeben werden, die jedoch bei Lieferaufträgen dem unternehmerischen Betriebsgeheimnis unterliegen. Deshalb wurden n i c h t die geschätzten bzw. die tatsächlichen Auftragswerte angegeben, sondern fiktive, die keinesfalls den ordnungsgemäß geschätzten bzw. den tatsächlichen Auftragswerten entsprechen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6T6GQV
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721-926-0
Fax: +49 721-926-3985
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 17.2.2016. Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.