Europaweite Vergabe über die Lieferung und Montage von insgesamt 8 Drehmaschinen für zwei Berufsschulen in der Trägerschaft des Landkreises Ludwigsburg Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-004-GR-oV
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hindenburgstr. 40
Ort: Ludwigsburg
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71638
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stab VI-S Zentrale Beschaffungsstelle
E-Mail:
Telefon: +49 7141-144-42966
Fax: +49 7141-144-59632
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-ludwigsburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Europaweite Vergabe über die Lieferung und Montage von insgesamt 8 Drehmaschinen für zwei Berufsschulen in der Trägerschaft des Landkreises Ludwigsburg
Der Landkreis Ludwigsburg beabsichtigt die Lieferung und Montage von insgesamt 8 Drehmaschinen für zwei Berufsschulen in seiner Trägerschaft zu beschaffen.
Los 1: Drehmaschinen für das Berufliche Schulzentrum, Bietigheim-Bissingen
Los 2: Drehmaschinen für die Carl-Schaefer-Schule, Ludwigsburg
Drehmaschinen für das Berufliche Schulzentrum Bietigheim-Bissingen
Berufliches Schulzentrum Bietigheim-Bissingen Fischerpfad 10-12 74321 Bietigheim-Bissingen Die Anlieferung kann ebenerdig mit Schwerlastrollen erfolgen. Es besteht eine maximale Durchfahrtshöhe von 210 cm.
Los 1: Lieferung und Montage von 4 Drehmaschinen für das Berufliche Schulzentrum Bietigheim-Bissingen
Über die Vergabe wird voraussichtlich am 19.06.2023 entschieden.
Die Lieferung und Montage der Drehmaschinen soll schnellstmöglich erfolgen, jedoch spätestens bis Ende 2023.
Drehmaschinen für die Carl-Schaefer-Schule, Ludwigsburg
Carl-Schaefer-Schule Hohenzollernstr. 26-30 71638 Ludwigsburg Die Lieferung und Montage von 2 Drehmaschinen erfolgt in die Werkstatt 01. Die Lieferung und Montage von 2 Drehmaschinen erfolgt in die Werkstatt 02. Es steht kein Aufzug und kein Stapler zur Verfügung. Es ist zwingend ein Lkw mit Hebebühne zur Anlieferung erforderlich.
Los 2: Lieferung und Montage von 4 Drehmaschinen für die Carl-Schaefer-Schule in Ludwigsburg
Über die Vergabe wird voraussichtlich am 19.06.2023 entschieden. Die Lieferung und Montage der Drehmaschinen soll schnellstmöglich erfolgen, jedoch spätestens bis Ende 2023.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung und aktueller Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist.
Hinweis: Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine
Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich) oder einen
anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit gibt.
Eigenerklärung, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragslaufzeit besteht. Die Deckungssumme beträgt mindestens das 1,5-fache des Auftragswertes.
- Eigenerklärung zur durchschnittlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren.
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB vorliegen.
- Eigenerklärung, dass der Anbieter in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Wettbewerbsregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.
- Eigenerklärung, dass zwar für den Anbieter ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, die Zuverlässigkeit jedoch durch Maßnahmen zur Selbstreinigung wieder hergestellt wurde.
- Eigenerklärung, dass der Anbieter seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat.
- Eigenerklärung, dass der Bewerber zahlungsfähig ist, über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und sich der Bewerber nicht in Liquidation befindet.
- Eigenerklärung über die Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
- Eigenerklärung zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), dass der Anbieter in den letzten drei Jahren nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Absatz 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 24 Absatz 2 LkSG belegt worden ist.
- Eigenerklärung: Die Herstellung der angebotenen Artikel muss in der gesamten Lieferkette unter menschenwürdigen Bedingungen durchgeführt sein, d. h. unter Einhaltung der ILO-Konventionen 87 und 98; 29 und 105; 138 und 182; 100 und 111; 131; 115, 155 und 170; 1 und 30 sowie 158 (www.ilo.org).
- Eigenerklärung Zuverlässigkeit und Vermeidung ausbeuterischer Kinderarbeit
- Eigenerklärung zu Verbindungen mit anderen Unternehmen derselben Branche
- Eigenerklärung, dass der Anbieter in den letzten 2 Jahren nicht gemäß:
- § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AentG),
- §19 Abs. 1 i.V.m. § 21 des Mindestlohngesetzes (MiLoG)
mit einer Geldbuße von wenigstens [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist.
- Eigenerklärung zu Artikel 5k Abs. 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 über restriktive
Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren.
- Dem Angebot werden pro Los als "Anlage B" Beschreibungen der angebotenen Produkte in Form von Datenblättern und ggf. Katalogen bzw. Prospekten des Herstellers, aus welchen sämtliche geforderten Leistungsmerkmale hervorgehen, beigefügt.
Abschnitt IV: Verfahren
Landratsamt Ludwigsburg
Stab VI-S - Zentrale Beschaffungsstelle
Raum 851
Hindenburgstr. 40
71638 Ludwigsburg
Die Öffnung der Angebote wird gem. § 55 VgV von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6T6AAD
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721-926-0
Fax: +49 721-926-3985
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 17.2.2016. Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.