Requirements Engineering in einem Projekt zur Softwareerstellung Referenznummer der Bekanntmachung: 12.7:10/2023/10/02/02
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70563
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Requirements Engineering in einem Projekt zur Softwareerstellung
Requirements Engineering im Projekt zur Ablösung und Neuentwicklung eines modularen datenbankgestützten Informationssystems
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Requirements Engineering im Projekt zur Ablösung und Neuentwicklung eines modularen datenbankgestützten Informationssystems
1.1 Arbeitsmodell des Requirements Engineerings definieren und einführen
1.2 IST-Analyse der aktuellen Systemlandschaft, Systeme und Schnittstellen
1.3 SOLL-Konzeption der zukünftigen Systemlandschaft, Systeme und Schnittstellen
1.4 Weiterbildung und Wissensvermittlung zu Techniken und Methoden des Requirements Engineerings
1.5 Aufbereitung der Anforderungen für die Implementierung
1.6 Zusammenarbeit mit den Stakeholdern
1.7 Dokumentation
Der Auftrag verlängert sich bei einer Verzögerung der Projektrealisierung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Jeder Bieter und jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe (§ 47 VgV) müssen mit dem Angebot folgende Eigenerklärungen abgeben:
• Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen.
• Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt,
ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB).
• Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB).
• Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB).
• Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
• Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des
Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).
• Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i. S. v. § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des
Mindestlohngesetzes (MiLoG), § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSorgPflG) vorliegt.
• Angabe des Berufs-/Handelsregisters und der Registernummer.
• Eigenerklärung, dass die Kommunikation mit der Vergabestelle und die gesamte Auftragsabwicklung ausschließlich in deutscher Sprache erfolgt.
• Nur von Bietern und jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft abzugeben: Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils geltenden Fassung.
• Nur bei Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaftserklärung mit Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung und Angabe eines bevollmächtigten Vertreters und Darstellung, welches Unternehmen/Büro welchen Bereich übernimmt und wie die Zusammenarbeit erfolgen soll
• Nur, wenn Unterauftragnehmer oder Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe (§ 47 SektVO) eingesetzt werden sollen: Darstellung, welches Unternehmen/Büro welchen Bereich übernimmt und wie die
Zusammenarbeit erfolgen soll.
Jeder Bieter und jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft müssen mit dem Angebot folgende Eigenerklärungen abgeben:
• Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz (netto) in den Jahren 2020 bis 2022.
• Eigenerklärung über den Umsatz (netto) in den Jahren 2020, 2021 und 2022 im Bereich der zu vergebenden Leistungen.
• Eigenerklärung zur durchschnittlichen jährlichen Anzahl von Mitarbeitern des Unternehmens in den Jahren 2020 bis 2022
• Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung.
- Kommunikation muss in verhandlungssicherem Deutsch möglich sein
- langjährige Erfahrungen im Projektgeschäft:
- Mindestens 3 Projekte im Bereich Requirements-Engineering für Software-Erstellung mit einer Mindestlaufzeit von 2,5 Jahren und einem Projektvolumen von mindestens 2,5 Mio Euro in den letzten 5 Jahren
Mindestens 2 Mitarbeiter, die folgenden genannten Anforderungen entsprechen
- Kommunikation muss in verhandlungssicherem Deutsch möglich sein
- Vororttermine müssen in für das Projekt erforderlichem Umfang möglich sein
- Mehrjährige Projekttätigkeit: Mindestens 3 Projekte im Bereich Requirements-Engineering für Software-Erstellung mit eine Mindestlaufzeit von 2,5 Jahren und einem Projektvolumen von mindestens 2,5 Mio Euro in den letzten 5 Jahren
- Zertifizierungen: Mindestens eine aus
o IREB – Certified Professional for Requirements Engineering – Advanced Level Elicitation & Consolidation (Specialist bei Zertifizierungen seit 1.7.2022)
o IREB – Certified Professional for Requirements Engineering – Advanced Level – Requirements Modeling (Specialist bei Zertifizierungen seit 1.7.2022)
o oder eine inhaltlich und im Level gleichwertige Zertifizierung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.