25930301 - VgV-Branddirektion_Zentrale Verwaltung, Branddirektion Zentrale Verwaltung Architekt Referenznummer der Bekanntmachung: VgV_Brand_ZV_Architekt
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70178
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stuttgart.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.stuttgart.de/
Abschnitt II: Gegenstand
25930301 - VgV-Branddirektion_Zentrale Verwaltung, Branddirektion Zentrale Verwaltung Architekt
Im Rahmen des VgV-Verfahrens mit Lösungsvorschlägen soll ein Architekturbüro für die Gebäudeplanung nach § 34 HOAI LPH 1-9 ermittelt werden.
Die Verwaltungsräume der Branddirektion Stuttgart werden im Neubau Zentrale Verwaltung Branddirektion mit Tiefgarage im neu erschlossenen Neckarpark in Bad Cannstatt zusammengeführt. Die Grundstücksfläche beträgt ca. 2.645 m2 und befindet sich auf dem Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs Bad Cannstatt in der Kernzone des Stuttgarter Heilquellenschutzgebiets. Derzeit wird die Erschließung hergestellt. Gemäß B-Plan ist der Neubau mit vier Geschossen und einem Dachgeschoss als zurückgesetztes Staffelgeschoss zu planen.
Das Raumprogramm mit 4.800 m2 Nutzungsfläche umfasst die Funktionseinheiten/Module Amtsleitung mit Sonderbereichen und Fachabteilungen, dem Verwaltungsstab und den rückwärtigen Bereich des Verwaltungsstabs. Neben Büros und Besprechungsräumen finden sich noch Lager-, Archiv- und Erweiterungsflächen.
Stuttgart - Bad Cannstatt
- Gebäudeplanung nach HOAI Teil 3 Abschnitt 1, § 34 Leistungsbild Architektenleistungen, Leistungsphasen 1-9,
- Besondere Leistungen (u.a. Arbeitsmodell M 1: 200, Raumbuch, Baustellenlogistik, 3D- Präsentationspläne, Durchführung und Dokumentation gem. NBBW, Objektbetreuung – Überwachung Mängelbeseitigung).
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Die Beauftragung erfolgt in Abhängigkeit der Projektgenehmigung im Rahmen von Abrufverträgen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet die Leistung zu übernehmen, wenn das Vorhaben zur Realisierung kommt. Der Auftraggeber beabsichtigt die Leistungen stufenweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsstufen besteht nicht.
Bei dem o.g. Endtermin handelt es ich um die angestrebte Baufertigstellung. Es werden keine Vertragstermine vereinbart. Die o.g. Termine dienen lediglich der Orientierung. Der Vertrag endet mit der Fertigstellung der vertraglich geschuldeten Leistung (Ende LPH 9).
1) Beschäftigte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV
Das jährliche Mittel der in den letzten drei Jahren (2020 - 2022) Beschäftigten (Teilzeitbeschäftigte können entsprechend ihrer Teilzeit angerechnet werden) inkl. der Führungskräfte im Bereich Gebäudeplanung:
- bis zu 3 Vollzeitbeschäftigte: 10 Punkte,
- mehr als 3 und bis zu 6 Vollzeitbeschäftige: 50 Punkte,
- mehr als 6 Vollzeitbeschäftige: 100 Punkte.
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2) Referenzen:
2.1) Referenzobjekt 1 des Bewerbers: Gebäudeplanung Neubau/Erweiterungsbau, mindestens Honorarzone III:
a) Gebäudetyp:
- sonstiges Gebäude: 10 Punkte,
- Verwaltungs- oder Bürogebäude: 40 Punkte.
b) Gebäudehöhe:
- Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m (gem. LBO §2(4)): 10 Punkte,
- Gebäude mit einer Höhe über 7 m (gem. LBO §2(4)): 50 Punkte.
c) Fassadenbegrünung:
- ohne Fassadenbegrünung: 10 Punkte,
- Gebäude mit Fassadenbegrünung: 20 Punkte.
d) Auftraggeber:
- privater Auftraggeber: 10 Punkte,
- öffentlicher Auftraggeber gemäß § 99 GWB: 50 Punkte.
e) Bauwerkskosten KGR 300 + 400 netto:
- kleiner 10 Mio. €: 10 Punkte,
- ab 10 Mio. € und kleiner 25 Mio. €: 25 Punkte,
- ab 25 Mio. €: 40 Punkte.
f) Realisierte und vollständig abgeschlossene Leistungsphasen Gebäudeplanung nach HOAI durch den Bewerber:
- Leistungsphase 2: 7 Punkte,
- Leistungsphase 3: 16 Punkte,
- Leistungsphase 4: 3 Punkte,
- Leistungsphase 5: 26 Punkte,
- Leistungsphase 6: 10 Punkte,
- Leistungsphase 7: 4 Punkte,
- Leistungsphase 8: 34 Punkte.
g) Inbetriebnahme:
- bis 31.12.2017 oder noch nicht in Betrieb: 25 Punkte,
- ab 01.01.2018: 50 Punkte.
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2.2) Referenzobjekt 2 des Bewerbers: Gebäudeplanung Neubau/Erweiterungsbau, mindestens Honorarzone III:
a) Gebäudetyp:
- sonstiges Gebäude: 10 Punkte,
- Holzbau/Holzhybridbau: 25 Punkte.
b) Gebäudehöhe:
- Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m (gem. LBO §2(4)): 25 Punkte,
- Gebäude mit einer Höhe über 7 m (gem. LBO §2(4)): 75 Punkte.
c) Auftraggeber:
s. 2.1) d)
d) Bauwerkskosten KGR 300 + 400 netto:
- kleiner 5 Mio. €: 10 Punkte,
- ab 5 Mio. € und kleiner 10 Mio. €: 25 Punkte,
- ab 10 Mio. €: 50 Punkte.
e) Realisierte und vollständig abgeschlossene Leistungsphasen Gebäudeplanung nach HOAI durch den Bewerber:
s. 2.1) f)
f) Inbetriebnahme:
s. 2.1) g)
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2.3) Referenzobjekt 3 des Bewerbers: Wettbewerbserfolg / Auszeichnung - Gebäudeplanung:
a) Angabe Wettbewerbserfolg / Auszeichnung:
- Auftrag im Rahmen eines Vergabeverfahrens ohne Gestaltungsteil: 25 Punkte,
- Auftrag im Rahmen eines Vergabeverfahrens mit Gestaltungsteil (z.B. VgV-Verfahren mit Gestaltungsteil, Mehrfachbeauftragung): 90 Punkte,
- Wettbewerbserfolg bei einem regelgerechten Wettbewerb (Preis/Anerkennung): 125 Punkte,
- Auszeichnung eines realisierten Projekts (Auszeichung der Architektenkammer, Verband Deutscher Architekten, Bund deutscher Architekten oder vergleichbares
wie zum Beispiel Hugo-Häring-Preis): 125 Punkte.
b) Jahr des Erfolgs / Auszeichnung:
- bis 31.12.2014: 25 Punkte,
- ab 01.01.2015: 75 Punkte.
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Maximal erreichbare Punktzahl: 1000.
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Eine Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 56 Abs. 2 VgV sieht der Auftraggeber nur indem Falle vor, wenn weniger als 5 Bewerber die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Die 3 bis 5 Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden zu den Verhandlungsgesprächen eingeladen. Beipunktgleichen Bewerbungen entscheidet gemäß § 75 Abs. 6 VgV das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis von mindestens einem Inhaber oder einer Führungskraft des Unternehmens über die Mitgliedschaft in der Architektenkammer oder die Bauvorlageberechtigung gemäß § 43 LBO. Die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung muss dauerhaft im Unternehmen verankert sein.
- § 43 VgV: Eigenerklärung über wirtschaftliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen,
- § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung mit 3,0 Mio. EUR Deckungssumme für Personen- und 5,0 Mio. EUR für Sachschäden vorliegt bzw. dass die Deckungssummen im Auftragsfall entsprechend erhöht werden. (Ausschlusskriterium),
- § 47 VgV: Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (im Fall der Eignungsleihe),
- § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Eigenerklärung zur Anzahl der Beschäftigten.
- § 46 Abs. 3 Nr. 1: 3 Referenzprojekte mit vergleichbaren Planungsanforderungen mit Angaben zu Auftraggeber und Projektmerkmalen
Bauvorlageberechtigung gemäß LBO
- § 123 und § 124 GWB: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB bestehen (Ausschlusskriterium, bei den Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB entscheidet die Vergabestelle über den Ausschluss),
- § 73 Abs. 3 VgV: Eigenerklärung, dass die Durchführung der Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt (Ausschlusskriterium)
- Erklärungen gemäß Tariftreuegesetz des Landes Baden-Württemberg sind abzugeben. (Ausschlusskriterium)
- Erklärung des Bewerbers zum Nichtvorliegen eines Bezugs zu Russland im Sinne der Russland-Sanktionen gem. 5. EU-Sanktionspaket nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. (Ausschlusskriterium).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber behält sich vor, gemäß § 43, Absatz 3 VgV nach Zuschlagserteilung eine bestimmte Rechtsform vorzuschreiben:
Rechtsform von Bietergemeinschaften im Auftragsfall: Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit gesamtschuldnerischer Haftung. Es sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Sollte eine Bewerber-/Bietergemeinschaft angestrebt werden, ist das Formblatt 234 zu verwenden.
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Der Auftraggeber stellt den Teilnahmeantrag in Form einer Excel-Datei zur Verfügung. Die Bewerbungsunterlagen stehen unter der unter Ziffer I.3) genannten Internetplattform bis zum Ablauf der unter Ziffer IV.2.2 genannten Frist zum Herunterladen bereit und sind nur auf diesen Weg erhältlich. Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Bewerbungsunterlagen zu verwenden und ausgefüllt abzugeben. Die vollständig ausgefüllten Bewerbungsunterlagen mit Angabe der erreichten Gesamtpunktzahl sind auf der von der Einreichungsstelle zur Verfügung gestellten Vergabeplattform hochzuladen. Die jeweiligen Angaben sind mit prüfbaren Unterlagen zu belegen und als Anlagen beizulegen. Ansprechpartner (Bauherrenvertreter) für Auskünfte zuden angegebenen Referenzprojekten sind zu benennen. Zusätzliche Unterlagen, über die geforderten hinaus, werden nicht gewertet.
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Die für die 2. Stufe ausgewählten Bieter werden mit der Erstellung eines Lösungsvorschlags beauftragt.
Gefordert werden voraussichtlich (Änderungen/Konkretisierungen vorbehalten):
- Lageplan - M 1:500,
- Grundrisse - M 1:200,
- Ansichten / Schnitte - M 1:200,
- Berechnungen,
- Erläuterungen zu Ideen,
- Modell - M 1:500.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Bieter erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung bzw. zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB) oder soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem nach Zuschlagserteilung unzulässig (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post, unabhängig davon, ob die Fristen gem. § 160 Abs. 3 GWB abgelaufen sind (§ 134 Abs. 2 GWB).