Lieferung und Installation von Storage-Systemen für eine Backup- und Disaster Recovery-Infrastruktur Referenznummer der Bekanntmachung: BA01 0052 22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Ahornweg 2
Ort: Lahr/Schwarzwald
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77933
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 78219381117
Fax: +49 78219381250
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://md-bw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Installation von Storage-Systemen für eine Backup- und Disaster Recovery-Infrastruktur
Der Medizinische Dienst Baden-Württemberg beabsichtigt auf der Basis dieses Vergabeverfahrens die Lieferung und Installation von Storage-Systemen für eine Backup- und Disaster Recovery-Infrastruktur zu vergeben
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Folgende Leistungen sind im Rahmen der Neubeschaffung der Backup- und Disaster Recovery-Infrastruktur zu erbringen: Lieferung einer neuen Backup- und Disaster-Recovery-Infrastruktur für die Standorte Lahr (ca. 200 TB) und Freiburg (ca. 149 TB) Usable Speicher (Netto-Speichervolumen),Aufbau, Integration und Funktionstest der Systeme,Inbetriebnahme,Datenmigration vom Bestandssystem,Dokumentation und Einweisung,Unterstützung der Endabnahme der Systeme,Maintenance für 60 Monate. Es wird die Einhaltung folgender Fixtermine gefordert:15.09.2023 - Lieferung und Installation der Storage-Systeme im Rack31.10.2023 - Mängelfreie Inbetriebnahme nach erfolgter Datenmigration Ort der Leistung: Lahr und Freiburg
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Bensheim
NUTS-Code: DE715 Bergstraße
Postleitzahl: 64625
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
BA01 0052 22
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.