HyFaB2 Hallenausbau - Technische Ausrüstung HLS (KG 410, KG 420, KG 430) Referenznummer der Bekanntmachung: HyFaB2_2303_HLS
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Lise-Meitner-Str. 24
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89081
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7319530607
Fax: +49 7319530666
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.zsw-bw.de
Abschnitt II: Gegenstand
HyFaB2 Hallenausbau - Technische Ausrüstung HLS (KG 410, KG 420, KG 430)
Leistungen nach VOB/A für KG 410: Wasser-, Abwasser-, Gasanlagen, Druckluft; KG 420: Wärme / Kälte; KG 430: Lüftung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der bestehenden Gebäudekomplex HyFaB2 (Forschungsfabrik für Brennstoffzellentechnologie) in Ulm, Lise-Meitner-Str. 24 soll weiter ausgebaut werden. Folgende Leistungen sind im Rahmen des Hallenausbaus HyFab2 zu erbringen:1. Trinkwasserversorgung der Laborgegenstände und Wasch- / Ausgussbecken2. Abwasserentsorgung der Laborgegenstände und Wasch- / Ausgussbecken3. Wasch- / Ausgussbecken4. Heizungsversorgung der vorhandenen Lufterhitzer für die Grundbeheizung der Halle5. Kälteversorgung der Laborgegenstände / Produktionsanlagen und Lüftungsanlage6. Druckluftversorgung7. Dämmung sämtlicher Rohrleitungen8. Anschlüsse der Rohrleitungen an die vorgesehenen Schnittstellen im BA1 und spülen / in Betrieb nehmen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.