Stadt Freiberg a. Neckar - Europaweite Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für die Grundschule am Kasteneck Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/433
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiberg am Neckar
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71691
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.freiberg-an.de/de/startseite
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.menoldbezler.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Freiberg a. Neckar - Europaweite Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für die Grundschule am Kasteneck
Europaweite Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für den Ersatzneubau einer 5 zügigen Ganztagesgrundschule mit Mensa, Pausen- und Freiflächen, 2 Feld-Sporthalle und Außensportflächen (Grundschule am Kasteneck)
Freiberg am Neckar
Die Stadt Freiberg am Neckar beabsichtigt den Ersatzneubau einer 5 zügigen Ganztagesgrundschule mit Mensa, Pausen- und Freiflächenflächen, 2 Feld-Sporthalle und Außensportflächen inkl. Rückbau des Bestandsgebäudes im Stadtgebiet. Eine moderne und nachhaltige Bauweise soll durch den Einsatz von Holz unterstützt werden. Der Bau soll schlüsselfertig mit kompletter Einrichtung und Möblierung erstellt werden.
Um eine integrative Planung unter Einbindung von baulicher Industriekompetenz, moderner und ansprechender Schulplanung sowie einem nachhaltigen energetischen Konzept mit dem Ziel der frühzeitigen Kosten- und Terminsicherheit und einer sehr zügigen baulichen Realisierung zu erlangen, möchte die Stadt Freiberg am Neckar ihr Bauprojekt als kombinierte Planungs- und Bauausschreibung gesamthaft an ein Team aus Objekt- und Fachplanern sowie einen Bauunternehmer vergeben.
Über das Ausschreibungsverfahren soll unter den gegebenen Voraussetzungen die annehmbarste, d.h. die wirtschaftlich, technisch, funktional und gestalterisch beste Lösung zur schnellstmöglichen Umsetzung der Baumaßnahmen gefunden werden.
Weitere Erläuterungen hierzu einschließlich der beabsichtigten Verfahrensstruktur und Bewertungskriterien sind in diesem Bewerbermemorandum enthalten.
Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Zunächst wird (1.) geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Anschließend wird (2.) beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nach-weisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Schließlich wird (3.) - sofern mehr als maximal fünf geeignete Bewerber sich am Verfahren beteiligt haben - anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 der EU-Auftragsbekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Folgende Mindestanforderungen sind nachzuweisen:
a) Vorlage einer Referenz über eigenerbrachte Planungsleistungen von Leistungsphase 2 bis 5 HOAI im Bereich "Bildungsbauten" mit anrechenbaren Herstellkosten (KG 200 - 600) von mindestens EUR 9 Mio. brutto in den letzten sieben abgeschlossenen Geschäftsjahren (d.h. ab dem 01.01.2015).
b) Vorlage einer Referenz über eigenerbrachte Bauleistungen im Bereich "Hochbau allgemein" mit einem realisierten Auftragsvolumen von mindestens EUR 10 Mio. brutto (KG 200 - 600 nach DIN 276) in den letzten sieben abgeschlossenen Geschäftsjahren (d.h. ab dem 01.01.2015).
c) Vorlage von einer Referenz über eigenerbrachte Bauleistungen im Bereich "öffentliche Einrichtung eines öffentlichen Bauherrn" mit einem realisierten Auftragsvolumen von mindestens EUR 10 Mio. brutto in den letzten sieben abgeschlossenen Geschäftsjahren (d.h. ab dem 01.01.2015).
Die Vorlage von mehr als jeweils einer Referenz je Referenzkategorie (a) bis c)) ist nicht erwünscht.
Die Referenzen werden wie folgt bewertet:
a) Bewertung der Referenz für Planungsleistungen (LPH 2 bis 5) im Bereich "Bildungsbauten":
Kriterium "Vergleichbarkeit mit der Planungsaufgabe"
Grund- oder Gemeinschafts- oder Gesamtschule - 4 Punkte
Grund- oder Gemeinschafts- oder Gesamtschule mit Sporthalle - 6 Punkte
Grund- oder Gemeinschafts- oder Gesamtschule mit Sporthalle und Mensa - 8 Punkte
Kriterium "Größe der Schule"
1-zügig - 2 Punkte
2 - 3-zügig - 4 Punkte
4- oder mehrzügig - 6 Punkte
Kriterium "Aktualität der Planung (Abschluss LPH 5)"
Abschluss LPH 5 im Jahr 2015 - 2 Punkte
Abschluss LPH 5 im Jahr 2016 / 2017 - 4 Punkte
Abschluss LPH 5 im Jahr 2018 / 2019 oder später - 6 Punkte
b) Bewertung der Referenz für eigenerbrachte Bauleistungen im Bereich "Hochbau allgemein":
Kriterium "Aktualität der Referenz"
Referenz aus dem Jahr 2015 - 2 Punkte
Referenz aus dem Jahr 2016 / 2017 - 3 Punkte
Referenz aus dem Jahr 2018 / 2019 oder später - 5 Punkte
Kriterium "Auftragsvolumen"
Ab EUR 10 Mio. brutto (KG 200 - 600 nach DIN 276) - 2 Punkte
Ab EUR 15 Mio. brutto (KG 200 - 600 nach DIN 276) - 3 Punkte
Ab EUR 20 Mio. brutto (KG 200 - 600 nach DIN 276) - 4 Punkte
Ab EUR 25 Mio. brutto (KG 200 - 600 nach DIN 276) - 5 Punkte
c) Bewertung der für eigenerbrachte Bauleistungen im Bereich "öffentliche Einrichtung eines öffentlichen Bauherrn":
Kriterium "Aktualität der Referenz"
Referenz aus dem Jahr 2015 - 2 Punkte
Referenz aus dem Jahr 2016 / 2017 - 3 Punkte
Referenz aus dem Jahr 2018 / 2019 oder später - 5 Punkte
Kriterium "Auftragsvolumen"
Ab EUR 10 Mio. brutto (KG 200 - 600 nach DIN 276) - 2 Punkte
Ab EUR 12,5 Mio. brutto (KG 200 - 600 nach DIN 276) - 3 Punkte
Ab EUR 15 Mio. brutto (KG 200 - 600 nach DIN 276) - 4 Punkte
Ab EUR 17,5 Mio. brutto (KG 200 - 600 nach DIN 276) - 5 Punkte
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, führen jüngere Referenzen (späterer Inbetriebnahmezeitpunkt) zur Bevorzugung eines Bewerbers. Bei gleichen Abnahmezeitpunkten entscheidet ggf. das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorbemerkung
a) Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
b) Ist ein Unternehmen - sei es als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder im Wege der Eignungsleihe - an mehreren Bewerbungen beteiligt, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. im Wege der Eignungsleihe einbezogen ist, führen.
c) Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe, vgl. § 6d EU VOB/A). In diesem Fall ist der Vergabestelle mit Einreichung des Teilnahmeantrags nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen, indem beispielsweise die diesbezüglichen verpflichtenden Zusagen der Unternehmen vorgelegt werden. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1 bis III.1.3 hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU Abs. 1 bis Abs. 4 VOB/A und § 6e EU Abs. 6 VOB/A vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 6e EU Abs. 1 bis 4 VOB/A vor, so ist das Unternehmen auf Anforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 6e EU Abs. 6 VOB/A vor, so kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bewerber das Unternehmen ersetzt.
Vorstehende Ausführungen unter 1. gelten für die Nachweise nach III.1.2 und III.1.3 entsprechend.
2. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 6e EU Abs. 1 bis Abs. 4 VOB/A nicht vorliegen;
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU Abs. 6 VOB/A;
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Mindestlohngesetzes (MiLoG).
(4) Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt
(5) Eigenerklärung Russland-Sanktionen
3. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung einzureichen:
(1) Aktueller Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle.
(1) Eigenerklärung über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens EUR 5,0 Mio. oder Eigenerklärung, im Auftragsfall Versicherungsschutz in der geforderter Höhe zu stellen.
Diese Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
(2) Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, jeweils aufgeschlüsselt nach "schlüsselfertige Bauleistungen im Bereich "Hochbau" und "Planung Gebäude und Innenräume".
Angaben über die Ausführung vergleichbarer Leistungen
Hinweis: Bei Bewerbergemeinschaften müssen die Referenzen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft nur für die Teilleistung erbracht werden, für deren Erbringung das jeweilige Unternehmen nach der von der Bewerbergemeinschaft vorgesehenen Aufgabenteilung vorgesehen ist.
Die Vorlage von mehr als jeweils einer Referenz je Referenzkategorie (a) bis c)) ist nicht erwünscht.
Für jede Referenz sind unter Verwendung der nachfolgenden Formblätter (als Anlagen B, C und D) folgende Angaben einzureichen:
- Projektbezeichnung,
- Bauherr/Auftraggeber
- Beschreibung inkl. Gebäudeart und Bauweise
- Leistungsumfang,
- Angaben über erbrachte Leistungen (Aufteilung siehe jeweiligen Referenzbereich)
- Herstellkosten (spezifische KG siehe jeweiligen Referenzbereich) in EUR brutto,
- Zeitraum der Bau- bzw. Planungsleistungen,
- Zeitpunkt Inbetriebnahme / Abnahme
Sofern vorhanden:
- ggf. weitere Beschreibung inkl. Bildern
- ggf. Referenzschreiben des Bauherrn/Auftraggebers
a) Vorlage einer Referenz über eigenerbrachte Planungsleistungen von Leistungsphase 2 bis 5 HOAI im Bereich "Bildungsbauten" mit anrechenbaren Herstellkosten (KG 200 - 600) von mindestens EUR 9 Mio. brutto in den letzten sieben abgeschlossenen Geschäftsjahren (d.h. ab dem 01.01.2015).
b) Vorlage einer Referenz über eigenerbrachte Bauleistungen im Bereich "Hochbau allgemein" mit einem realisierten Auftragsvolumen von mindestens EUR 10 Mio. brutto in den letzten sieben abgeschlossenen Geschäftsjahren (d.h. ab dem 01.01.2015).
c) Vorlage von einer Referenz über eigenerbrachte Bauleistungen im Bereich "öffentliche Einrichtung eines öffentlichen Bauherrn" mit einem realisierten Auftragsvolumen von mindestens EUR 10 Mio. brutto in den letzten sieben abgeschlossenen Geschäftsjahren (d.h. ab dem 01.01.2015).
Für Bewerbergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
(1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft,
(2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft,
(3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,
(4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
(5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ6SWM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de