RFQ Netzbooster Finanz Leasing
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.transnetbw.de
Abschnitt II: Gegenstand
RFQ Netzbooster Finanz Leasing
Die TransnetBW GmbH fordert hiermit alle potentiellen und interessierten Unternehmen dazu auf, in dem Vergabeverfahren „Projekt Netzbooster Leasingvertrag" einen Teilnahmeantrag einzureichen.
Um die Herausforderungen eines sich wandelnden Energieversorgungssystems – mit einem Anteil an erneuerbaren Energien von 65 % im Jahr 2030 – zu bewältigen ist es notwendig den obligatorischen Netzausbau durch den Einsatz von Innovationen sinnvoll zu ergänzen. Dabei spielt insbesondere die Höherauslastung des Bestandsnetzes eine wesentliche Rolle.
Im Betriebskonzept der Netzbooster (auf Basis einer Batterieanlage) ist eine Höherauslastung des Netzes im störungsfreien Betrieb vorgesehen. Kommt es bei einer Leitung im Überwa-chungsbereich der Netzbooster zu einer Überschreitung eines vorher definierten Grenzwertes wird mit Hilfe eines reaktiven Einsatzes der Netzbooster die Auslastung des betroffenen Stromkreises innerhalb kurzer Zeit wieder auf dauerhaft zulässige Werte zurückgeführt.
Dabei sollen durch schnelle Reaktionszeiten wichtige Zeitreserven für redundante Rückfall-konzepte der Systemautomatik geschaffen werden.
Da es den Übertragungsnetzbetreibern nicht gestattet ist Batterieanlagen im Eigentum zu haben und zu betreiben, muss der bereits abgeschlossene „Vertrag über die schlüsselfertige Neuerrichtung des Batterieenergiespeichersystems (BESS) als Teil des Netzboosters und Bat-terieenergiespeichersystems (BESS)“ an einen Investor übergeben werden. Diese Ausschrei-bung dient der Suche nach einem Investor.
Unternehmen, die an dem Wettbewerb teilnehmen möchten, werden gebeten, bis zum 30.04.2023 über die o.g. Kontaktdaten ihre Teilnahmebereitschaft nachrichtlich anzuzeigen. Den Unternehmen wird dann ein NDA zugesendet. Nach Vorlage eines unterzeichneten NDA wird den Unternehmen sodann die komplette Ausschreibung zu dem geplanten Vorhaben zugesendet.
Auf Grundlage dieser Auftragsbekanntmachung werden alle interessierten zur Abgabe eines Teilnahmeantrags aufgefordert.
Es sind in dieser ersten Stufe des Vergabeverfahrens keine Angebote abzugeben. Hierzu wer-den die (ausgewählten) Bewerber erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs aufgefor-dert. In der zweiten Phase des Vergabeverfahrens behält sich der Auftraggeber den Zuschlag auf eines der Erstangebote vor. Für die zweite Phase des Vergabeverfahrens qualifizieren sich geeignete Unternehmen, die die in Abschnitt III dieser Bekanntmachung geregelten Mindest-anforderungen erfüllen und gem. den Vorschriften des GWB und der SektVO frist- und form-gerecht einen formal vollständigen Teilnahmeantrag eingereicht haben, die nicht ausge-schlossen werden. Diese werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen nachzufordern.
Sollte der Link unter Kommunikation Ziff. I.3 nicht funktionieren, dann bitte folgenden Link kopieren und in die Befehlszeile des Browsers einfügen:
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1.1 Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
a) Angaben zum Bewerber bzw. zur Bewerbergemeinschaft: Darstellung des Un-ternehmens bzw. zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Rechtsform, Unternehmensorganisation (insbesondere Standorte innerhalb der DACH-Region Deutschland, Österreich, Schweiz), Anschrift und Ansprechpartner).
b) Auszug aus dem Handelsregister oder vergleichbarer Nachweis
Der Nachweis darf nicht älter als sechs Monate vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist sein.
Bewerber aus EU-Ländern, in denen diese Nachweise nicht erteilt werden, haben gleich-wertige Nachweisezuführen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und eine staatlich anerkannte Übersetzung beizufügen.
c) Erlaubnis Finanzierungsleasing
Zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren sind nur in Deutschland zum Finanzierungslea-sing zugelassene Finanzdienstleistungsinstitute (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KWG) oder CRR-Institute (§ 1 Abs. 3d KWG iVm. Art. 4 Abs. 1 Nr. 1 CRR), also Banken, die mindes-tens zum Einlagen- und Kreditgeschäft zugelassen sind, berechtigt.
Alternativ sind in einem EWR-Mitgliedsstaat zum Finanzierungsleasing zugelassene Insti-tute oder CRR-Institute zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren berechtigt. Dies setzt in dem jeweiligen Herkunftsstaat eine Zulassungspflicht für das Finanzierungsleasing voraus.
Andere Bieter sind zu diesem Vergabeverfahren nicht zugelassen.
Es sind entsprechende Nachweise vorzulegen.
Hinweis: Leasinggesellschaften, die in ihrem Herkunftsstaat keiner Zulassung bedürfen, dürfen nach dem BaFin Merkblatt - Hinweise zum Tatbestand des Finanzierungsleasings, Stand Mai 2021 - ohne Erlaubnis in Deutschland keine Objektgesellschaft halten und sind aus diesem Grund zu diesem Vergabeverfahren nicht zugelassen.
d) Eigenerklärung: Jeder Bewerber (soweit zutreffend: Jedes Mitglied der Bewerber-gemeinschaft) muss eine Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ge-mäß §§ 123, 124 GWB sowie eine Erklärung nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 entsprechend Formblatt „Eigenerklärungen und Garantien" abgeben.
Die Unternehmen Bewerber (soweit zutreffend: Jedes Mitglied der Bewerbergemein-schaft), die sich an dem Vergabeverfahren beteiligen garantieren im Wege eines selbständi-gen Schuldversprechens gem. § 311 Abs. 1 BGB, dass der geplante Erwerb im Zuschlags-fall nicht in den Anwendungsbereich der §§ 55 ff. und §§ 60 ff. Außenwirtschaftsverordnung (AWV) fällt. Sollte sich während des Vergabeverfahrens herausstellen, dass wegen der Gesell-schafterstruktur des Bieters eine Investitionsprüfung eingeleitet werden könnte, ist der Auf-traggeber berechtigt, den Bieter jederzeit aus dem Vergabeverfahren auszuschließen.
Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, weitere Informationen und Nachweise zum Beleg anzufordern, dass der geplante Erwerb im Zuschlagsfall nicht in den Anwendungsbe-reich der §§ 55 ff. und §§ 60 ff (AWV) fällt.
Der Bieter (soweit zutreffend: Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft) sichert weiter zu, über die für die Auftragsausführung erforderlichen Erlaubnisse und Genehmigungen zu ver-fügen. Der Bieter garantiert darüber hinaus, für sämtliche Schäden des Auftraggebers aufzu-kommen und den Auftraggeber gegenüber sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus dem Fehlen solcher Erlaubnisse und Genehmigungen entstehen.
Es ist das Formblatt "Eigenerklärungen und Garantien zum Projekt" zu verwenden.
Soweit zutreffend:
e) Bewerbergemeinschaftserklärung: Erklärung jedes Mitglieds der Bewerberge-meinschaft zur Vertretungsbefugnis und zur gesamtschuldnerischen Haftung von Mit-gliedern der Bewerbergemeinschaft entsprechend Formblatt „Bewerbergemeinschaft“.
f) Eignungsleihe:
Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft sich zum Nach
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
a) Umsatz:
Es ist ein Mindestumsatz von mindestens 50 Mio. € pro Jahr in den letzten 3 Jahren nachzuweisen.
Soweit vorhanden, ist der Nachweis durch die Vorlage der Kennziffern aus den Ge-schäftsberichten der letzten 3 Jahre zu erbringen. Ansonsten ist der Umsatz zu schätzen. Es ist das Formblatt „Mindestumsatz“ zu verwenden.
Die Umsätze von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft werden addiert und gesamt-haft betrachtet.
Umsätze von eignungsverleihenden Unternehmen werden nur dann berücksichtigt, wenn die unter Ziff. III.1.1) d) für das eignungsverleihende Unternehmen geforderten Erklä-rungen und Nachweise vorliegen.
b) Bonität
Es werden Mindestanforderungen an die Bonität gestellt. Folgende Bonitätsanforde-rungen sind im gesamten Vergabeverfahren zu erfüllen und nachzuweisen: Min-destrating von Baa1 (Moody‘s) oder BBB+ (Standard & Poors, Fitch). Alternativ eine ent-sprechende Absicherung oder Finanzierung (z.B. durch Bürgschaften).
a) Referenzen
Angabe von mindestens einem vergleichbaren Referenzprojekt. über ein vergleich-bares Finanzierungsleasingprojekt über komplexe technische Anlagen.
Mindestanforderungen:
aa) Referenz 1 (Finanzierungsleasing)
Ein Referenzvorhaben ist vergleichbar, wenn alle der folgenden Merkmale erfüllt sind:
- das Vorhaben ist thematisch der Infrastruktur zuzuordnen,
- der Leasinggegenstand ist eine komplexe technische Anlage,
- die Laufzeit des Leasingvertrages beträgt mindestens 10 Jahre ,
- das finanzielle Volumen des Leasingvertrages beträgt mindestens 20 Mio € und
- die Referenz stammt aus den letzten zehn Jahren vor Ablauf der Teilnahmefrist.
cc) Angaben zu den Referenzen
Die jeweiligen Projekte sind kurz zu beschreiben, insbesondere mit folgenden Angaben:
- Bezeichnung des Referenzvorhabens,
- Name des Auftraggebers (mind. ein verantwortlicher Ansprechpartner für eventuelle Rückfragen, die Projekte können auch in Eigenregie durchgeführt worden sein),
- Ort,
- Gesamtauftragsvolumen des Projektes aufgegliedert nach Einzelkosten,
- Auftragsinhalt (inhaltlich aussagekräftige Kurzbeschreibung, aus der erkennbar wird, dass das Referenzprojekt thematisch der Infrastruktur zuzuordnen ist),
- Zeitdauer des Vertragsverhältnisses,
- Jahr der Fertigstellung.
Es ist das Formblatt "Referenzen" zu verwenden.
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Für die zweite Phase des Vergabeverfahrens qualifizieren sich geeignete Unternehmen, die die in Abschnitt III dieser Bekanntmachung geregelten Mindestanforderungen erfüllen und gem. den Vorschriften des GWB und der SektVO frist- und formgerecht einen formal vollstän-digen Teilnahmeantrag eingereicht haben. Diese werden zur Abgabe eines Angebotes aufge-fordert. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen nachzufordern.
Ausgeschlossen werden Teilnahmeanträge, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bewerber hat dies nicht zu vertreten, die nicht die geforderten oder ggf. nachgeforderten Unterlagen enthalten, in denen Änderungen des Bewerbers an seinen Eintra-gungen nicht zweifelsfrei sind und bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Verga-beunterlagen vorgenommen worden sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es gilt eine Zinsobergrenze von 4,64%. Dies bedeutet, dass Angebote, die diesen Betrag übersteigen nicht bezuschlagt werden können und vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Der AG behält sich jedoch vor, den Ausschluss erst bei der Beurteilung der Letzt-preisangebote vorzunehmen. Es wird klargestellt, dass, die vorbehaltene Möglichkeit des Zuschlags auf Erstangebote nur für solche Angebote gilt, die unterhalb der Preisobergrenze liegen.
Der Sektorenauftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ur-sprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.
TransnetBW GmbH wird die von Ihnen eingereichten Unterlagen und die darin enthaltenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gemäß §5 Sektorenverordnung vertraulich behandeln.
Der Zuschlag und die endgültige Entscheidung zugunsten der Realisierung der Projekte steht unter Gremienvorbehalt des AGs.
Schadenersatzansprüche des Bieters wegen der Aufhebung des Vergabeverfahrens sind ausge-schlossen.
Der AG wird die eingereichten Unterlagen und die darin enthaltenen Betriebs- und Geschäfts-geheimnisse gemäß § 5 Sektorenverordnung vertraulich behandeln. Insbesondere weist der AG auszugsweise auf die getroffenen Maßnahmen rund um die Themen Schutzrechte, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Datenschutz, Geheimhaltung sowie einige Grundsätze der Verfah-rensintegrität hin. Genaue Details zu diesen Komplexen hierzu lassen sich Ziff. 1.5 der Ange-botsbedingungen entnehmen (einschließlich Anhang 5 der Angebotsbedingungen, dies zugleich auch die Geheimhaltungsvereinbarung, deren Abschluss der AG für den Zugang zu den Verga-beunterlagen voraussetzt – siehe Link in dieser Bekanntmachung).
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse hat der Bieter deutlich als vertraulich zu kennzeichnen. Im Hinblick auf Angebotsteile, die nicht entsprechend gekennzeichnet sind, darf der AG davon ausgehen, dass sie keine entsprechenden vertraulichen Informationen enthalten.
Alle im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens vom AG veröffentlichten und alle weiteren zur Verfügung gestellten Informationen sind von Bietern und Bietergemeinschaften während und auch nach dem Abschluss des Verfahrens grundsätzlich vertraulich zu behandeln (zu Ausnah-men siehe Ziff. 1.5 der Angebotsbedingungen nebst Anhang 5).
Die Auswertung der Teilnahmeanträge findet intern unter Wahrung der Vertraulichkeit statt. Informationen aus einzelnen Teilnahmeanträgen oder andere Informationen bezüglich der Prü-fung, Klärung und Auswertung einzelner Teilnahmeanträge werden anderen Bewerbern oder jeglichen anderen Personen, die nicht offiziell mit diesem Prozess befasst sind, nicht offenge-legt. Die Teilnahmeanträge werden erst nach Ablauf der Teilnahmefrist geöffnet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Zuständige Vergabekammer:
VK Baden-Württemberg
Rechtsbehelfsbelehrung:
Marktteilnehmer haben die Möglichkeit, eine von ihnen angenommene Verletzung von Verga-bevorschriften mit einer Rüge und einem Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer zu bean-standen. Ein Nachprüfungsantrag ist gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein-reichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AGs, einer Rüge nicht ab-helfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird zudem auf folgende Fristen hingewiesen:
- Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versen-det, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den AG; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 GWB).
- Die Unwirksamkeit eines Vertrags kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprü-fungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen AG über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der AG die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).