Umbau und Sanierung Sport- und Festhalle „Auwiesenhalle“ | Gemeinde Meckesheim; Vergabe von Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: 1854_Geb
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Meckesheim
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 74909
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.meckesheim.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg im Breisgau
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79108
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://architekturbuero-thiele.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau und Sanierung Sport- und Festhalle „Auwiesenhalle“ | Gemeinde Meckesheim; Vergabe von Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff HOAI
Anlass für das Vergabeverfahren für die Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume ist die geplante Sanierung und Erweiterung der Sport- und Festhalle „Auwiesenhalle“, Schulstraße 19, 74909 Meckesheim.
2012 hat die Gemeindeverwaltung Meckesheim beschlossen, die Sporthalle zu erweitern und umfassend zu
sanieren. Das Architekturbüro ap88 Architekten Partnerschaft mbB, Bellm / Löffel / Lubs / Trager Freie Architekten BDA aus Heidelberg, wurde mit der Bearbeitung der LPH 1 bis 2 beauftragt. Im Rahmen des Vorentwurfs wurden, zusätzlich zur Sanierung der Sporthalle, einer Erweiterung mit zusätzlichen Bereiche - hier: Mensa und Bibliothek- untersucht.
Zur weiteren Umsetzung der Baumaßnahme auf Grundlage der Vorplanung des Architekturbüros AP 88 aus
Heidelberg, sind nun weitere Planungsleistungen erforderlich.
74909 Meckesheim
Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume nach §§ 33 ff HOAI (Grundleistungen), Leistungsphasen 3 bis 8 gemäß § 34 HOAI (volles Leistungsbild), LPH 9 optional
Der Auftraggeber geht derzeit von der Honorarzone III Mittelsatz, einem Umbauzuschlag von 30 % und einer Nebenkostenpauschale von 4 % aus.
Hinweis Umbauzuschlag:
Mit dem Umbauzuschlag von 30 % ist aus Sicht der Ausloberin auch die mitzuverarbeitende Bausubstanz abgedeckt.
Die Brutto-Grundfläche (BGF) des Gebäudes umfasst eine Fläche von insg. ca. 3.420 m2. Davon sind 1.240m2 für die Bibliothek/ Mensa vorgesehen.
Der Brutto-Rauminhalt (BRI) beträgt ca. 25.960 m3, davon sind ca. 5.520m3 für die Bibliothek/ Mensa geplant.
Die gesamte Nutzfläche (NUF) beträgt ca. 3.050m2, davon sind ca. 750m2 für die Bibliothek/Mensa geplant.
Die o.g. Laufzeit beruht auf einer derzeitigen Schätzung. Aufgrund der Option der abschnitts- und stufenweisen Beauftragung oder derzeit noch nicht absehbarer Gründe behält sich die Auftraggeberin vor, den Auftrag zu verlängern.
Für die Vergabephase sollen mind. 3 und max. 5 Bieter ausgewählt werden. Die Auswahl der Bieter erfolgt aufgrund der Rangfolge der erreichten Punkte der Gesamtbewertung (absteigende Rangfolge). Bei Bewerbern mit gleicher Punktzahl entscheidet das Los.
Die Auftraggeberin behält sich eine abschnitts- und stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen vor.
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen:
Fachliche Anforderungen / Berufsbezeichnung:
Architekten oder Ingenieure mit gleichwertiger Qualifikation
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die o. g. Berufsbezeichnung zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG und 2013/55 EU– „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleis-tet ist.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Ge-schäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Perso-nen gestellt werden.
Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Bewerbergemeinschaf-ten können zum Ausschluss der Beteiligten führen.
Jahreshonorarumsatz (EUR netto):
durchschnittlicher Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre der Leistungen:
< 0,5 Mio.: 1 Punkt
> 0,5 bis 1,0 Mio.: 3 Punkte
> 1,0 Mio.: 5 Punkte.
Gemeinsam mit dem Bereich "technische Leistungsfähigkeit" müssen insgesamt mindestens 6 Punkte erreicht werden.
Technische Leistungsfähigkeit:
Anzahl der Berufsträger (BT / Architekten oder Ingenieure mit glw. Qualifikation) durchschnittliche Anzahl der Berufsträger (BT) der letzten 3 Geschäftsjahre.
bis 2 BT: 1 Punkt
3 bis 4 BT: 3 Punkte
über 4 BT: 5 Punkte
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Berufliche Leistungsfähigkeit / Referenzen:
Folgende Einzelkriterien müssen die Referenzprojekte der Kategorien A bis C erfüllen:
-mind. 5 aufeinanderfolgende, selbst erbrachte Leistungsphasen der Leistungsphasen 2 bis 8 nach § 34 HOAI
-Einordnung mindestens Honorarzone III n. HOAI
-Baukosten KG 300/400: mind. 2,5 Mio. EUR netto
-Angabe BGF (mindestens 1.500 m2)
-Übergabe Gebäude an den Nutzer (Abschluss LPH 8) nach 31.01.2013 bis 31.01.2023
-Angabe Bauherr/Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner)
Zusätzlich zu erfüllende Kriterien sind untenstehend bei den einzelnen Kategorien aufgeführt:
Referenzprojekt Kategorie A: Neubau oder Umbau/Sanierung Sport-/ Mehrzweckhalle
(vergleichbares Projekt)
1 Projekt: 4 Punkte; 2 Projekte: 8 Punkte (max. 8 Punkte)
Referenzprojekt Kategorie B: Neubau oder Umbau/Sanierung – Nicht-Wohngebäude -
mit öffentlichem Auftraggeber
1 Projekt: 3 Punkte; 2 Projekte: 6 Punkte (max. 6 Punkte)
Referenzprojekt Kategorie C: Neubau oder Umbau/Sanierung allg.– Nicht Wohngebäude -
1 Projekt: 2 Punkte; 2 Projekte: 4 Punkte (max. 4 Punkte)
Hinweise zur Anerkennung der Referenzprojekte:
Bei den Referenzprojekten muss es sich um unterschiedliche Projekte handeln.
Zur Anerkennung als Referenzprojekt muss das Projekt jeweils alle geforderten Kriterien erfüllen. Wird ein Kriterium nicht erfüllt, kann das Projekt nicht als Referenzprojekt anerkannt werden. Eine Abstufung der Punktevergabe je nach Umfang der erfüllten Einzelkriterien erfolgt nicht..
"Technische Leistungsfähigkeit": gemeinsam mit dem Bereich "wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" müssen insgesamt mindestens 6 Punkte erreicht werden.
"Berufliche Leistungsfähigkeit /Referenzen": Die zu erreichende Mindestpunktzahl beträgt 8 Punkte.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen:
Fachliche Anforderungen / Berufsbezeichnung:
Architekten oder Ingenieure mit gleichwertiger Qualifikation
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die o. g. Berufsbezeichnung zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG und 2013/55 EU– „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilnahmeantrag (Bewerbung) in elektronischer Form:
Für die elektronische Einreichung des Teilnahmeantrags ist die Registrierung im B_IeVergabeSystem erforderlich. Informationen zu den
Registrierungsmöglichkeiten sind zu finden unter:
https://bi-medien.de/ausschreibungsdienste.
Kommunikation:
Anfragen zum Verfahren können elektronisch über die B_IeVergabe (www.bi-medien.de) gestellt werden.
Zugang zur elektronischen Kommunikation und zur Bewerbung in elektronischer Form als registrierter Nutzer der B_I eVergabe über den Menüpunkt -
Meine Vergaben - unter dem B_I code:
D449974749
im Bereich - Mitteilungen - bzw. - Bewerbung -
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe (Baden)
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Gesetzgegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz1 Nummer 2. § 134 Absatz1 Satz2 bleibt
unberührt.