Projektmanagementleistungen Rad- und Fußgängerbrücke Schwetzingen Referenznummer der Bekanntmachung: SSCHW-2023-004 BV
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwetzingen
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 68723
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schwetzingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektmanagementleistungen Rad- und Fußgängerbrücke Schwetzingen
Projektmanagementleistungen zur Realisierung des Brückenneubaus Rad- und Fußgängerbrücke Schwetzingen der Stadt Schwetzingen
68723 Schwetzingen
Gegenstand der Ausschreibung sind Projektmanagementleistungen zur Realisierung des Brückenneubaus Rad- und Fußgängerbrücke Schwetzingen der Stadt Schwetzingen. Der Brückenneubau soll die 10-gleisige Bahntrasse der DB Netz AG (Rheintaltrasse) überqueren und für eine verkehrsgerechtere Verbindung der östlich der Bahnanlagen liegenden Stadtteile (Oststadt, Schwetzinger Höfe) mit der Innenstadt von Schwetzingen sorgen. Für die geplante Errichtung der Rad- und Fußgängerbrücke liegt ein vorläufiger Zuwendungsbescheid des Bundesamtes für Güterverkehr - Förderkennzeichen VBIMV1930 - vom 17.12.2021 mit einem Höchstbetrag von EUR 9.276.602,50 vor. Die - derzeit noch vorläufige - Zuwendung erfolgt im Rahmen der Richtlinie zur Förderung innovativer Projekte zur Verbesserung des Radverkehrs in Deutschland.
Die Projektmanagementleistungen umfassen Grundleistungen sowie Besondere Leistungen der Projektsteuerung sowie Leistungen der Projektleitung für die Projektstufen 1 bis 5, Handlungsbereich A bis E gemäß der AHO Schriftenreihe Nr. 9 Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft, 5. Aufl., Stand März 2020.
Die Beauftragung und Leistungserbringung erfolgen stufenweise. Die Bearbeitungsstufe I (Auftragsstufe 1) umfasst die Projektstufen Projektvorbereitung und Planung. Die Bearbeitungsstufe II (Auftragsstufe 2) beinhaltet die Projektstufen Ausführungsvorbereitung, Ausführung und Projektabwicklung.
Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Die Laufzeit bestimmt sich nach der Fertigstellung der vertraglichen Leistungen.
Überschreitet die Zahl der geeigneten Bewerber die geplante Höchstzahl von 5 Bewerbern, erfolgt die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, anhand der folgenden objektiven Kriterien:
(a) Die wertungsfähigen Referenzen werden zunächst unter Berücksichtigung der Anzahl gewertet. Ein Bewerber mit 3 bis 4 wertungsfähigen Referenzen erhält 5 Punkte, ein Bewerber mit 5 oder mehr wertungsfähigen Referenzen erhält 10 Punkte.
(b) Die wertungsfähigen Referenzen werden außerdem unter Berücksichtigung deren Qualität bewertet, wobei deren Vergleichbarkeit insbesondere im Hinblick auf Gegenstand, Leistungsumfang, Leistungsanforderung, Volumen, Ausführungszeitraum und Aktualität von Bedeutung sind. Dabei wird jede Referenz gesondert gewertet und sodann anschließend der Durchschnittswert der vom Bewerber eingereichten, wertungsfähigen Referenzen ermittelt. Der ermittelte Durchschnittswert wird anschließend mit dem Faktor 8 multipliziert.
5 Punkte erhält ein Bewerber dessen Referenz als sehr gut, 4 Punkte ein Bewerber dessen Referenz als gut, 3 Punkte ein Bewerber dessen Referenz als befriedigend, 2 Punkte ein Bewerber dessen Referenz als ausreichend, 1 Punkt ein Bewerber dessen Referenz als mangelhaft und 0 Punkte ein Bewerber dessen Referenz als ungenügend bewertet wird.
(c) Zudem wird die Eignung des zur Leistungserbringung vorgesehenen Projektleiters des Bewerbers beurteilt. Bei der Bewertung finden die berufliche Qualifikation, die allgemeine Berufserfahrung, die Erfahrung mit der Erbringung vergleichbarer Referenzleistungen einschließlich der Erfahrungen mit der Steuerung von planungs- und bauausführungsbedingten Abstimmungs-/ Anzeige- und Anmeldeprozessen (Sperrpausenanmeldungen etc.) mit der Deutschen Bahn (DB Netz AG etc.) sowie die Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern im Sinne von Paragraf 99 Nr. 1 GWB nebst der Erfahrung bei der Durchführung öffentlicher Ausschreibungen Berücksichtigung.
5 Punkte erhält ein Bewerber dessen Projektleiter als sehr gut, 4 Punkte dessen Projektleiter als gut, 3 Punkte dessen Projektleiter als befriedigend, 2 Punkte dessen Projektleiter als ausreichend, 1 Punkt dessen Projektleiter als mangelhaft und 0 Punkte dessen Projektleiter als ungenügend bewertet wird. Die erzielte Punktzahl wird mit dem Faktor 4 multipliziert.
Es werden grundsätzlich nur ganze Punkte vergeben. Bei der rechnerischen Ermittlung des Durchschnittswertes im Rahmen des Kriteriums lit. (b) erfolgt eine kaufmännische Rundung auf zwei Dezimalstellen. Die 5 Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Wird auch nach Anwendung der objektiven Auswahlkriterien die Höchstzahl überschritten, weil Bewerber dieselbe Punktzahl aufweisen, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl zwischen betroffenen Bewerbern durch Los zu treffen oder alternativ die Höchstzahl entsprechend zu erhöhen.
Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der bekannt gemachten Mindestzahl von 3 Bewerbern liegt, kann der Auftraggeber das Vergabeverfahren nach Paragraf 51 Abs. 3 Satz VgV fortführen, indem er den oder die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen. Alternativ kann der Auftraggeber das Vergabeverfahren wegen Unterschreitung der Mindestzahl von 3 geeigneten Bewerbern aber auch gemäß Paragraf 63 VgV aufheben und gegebenenfalls ein neues Vergabeverfahren durchführen.
Die Projektrealisierung ist abhängig von der Zuwendung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung innovativer Projekte zur Verbesserung des Radverkehrs in Deutschland.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt Bewerbererklärung - dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß Paragrafen 123, 124 GWB bekannt sind. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.
1. Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt Jahresumsätze - des Jahresumsatzes aus Projektmanagementleistungen (Projektsteuerung und Projektleitung)
2. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung durch Vorlage einer aktuellen Versicherungsbescheinigung mit zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehenden Mindest-Deckungssummen für Personenschäden sowie für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden.
zu Ziffer 1: mindestens Jahresumsatz aus Projektmanagementleistungen (Projektsteuerung und Projektleitung) von netto EUR 500.000,00 als Durchschnittswert aus den letzten 3 Geschäftsjahren
zu Ziffer 2: zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehende Mindest-Deckungssummen für Personenschäden sowie für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden von jeweils EUR 2.000.000,00.
Ist der Bewerber noch keine 3 Geschäftsjahre tätig, beschränkt sich sein Nachweiszeitraum beim Nachweis gemäß Ziffer 1 auf die Geschäftsjahre seiner Tätigkeit. Maßgebend für den Mindest-Umsatz ist in diesem Fall jeweils der Durchschnittswert aus den Geschäftsjahren seiner Tätigkeit.
Bei einer Bewerbergemeinschaft genügt zum Nachweis des Mindest-Jahresumsatzes gemäß Ziffer 1, wenn die Addition der nachgewiesenen Jahresumsätze der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft den geforderten Jahresumsatz als Durchschnittswert aus den letzten 3 Geschäftsjahren erreicht.
Der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den genannten Versicherungsbedingungen gemäß Ziffer 2 ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen mit der Maßgabe, dass es allerdings genügt, wenn die Addition der nachgewiesenen Mindest-Deckungssummen der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die geforderte Mindest-Deckungssumme von jeweils EUR 2.000.000,00 für Personenschäden sowie für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden erreicht.
1. Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt Referenzleistung des Bewerbers - zu Referenzleistungen im Bereich Projektmanagementleistungen (Projektsteuerung und Projektleitung) gemäß Paragrafen 2, 3 der Leistungs- und Honorarordnung Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft der AHO Fachkommission Projektsteuerung / Projektmanagement, 5. Auflage, Stand März 2020.
2. Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt Projektleiter - über die Eignung des zur Leistungserbringung vorgesehenen Projektleiters.
zu Ziffer 1.:
(a) Die Referenzleistungen müssen mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sein und es müssen mindestens zwei entsprechende Referenzen nachgewiesen werden.
(b) Die Referenzleistungen dürfen nicht vor dem 01.01.2018 abgeschlossen worden sein. Sofern die Referenzleistungen aktuell noch nicht abgeschlossen sind, müssen sie mindestens bis zum Beginn der Projektstufe 4 Ausführung gemäß § 2 AHO Fachkommission Projektsteuerung / Projektmanagement, 5. Aufl., Stand März 2020 fortgeschritten sein.
(c) Von den mindestens zwei zu benennenden Referenzleistungen muss mindestens eine Referenzleistung ein Projekt zum Gegenstand gehabt haben, bei dem die Steuerung eines planungs- und bauausführungsbedingten Abstimmungs-, Anzeige- und Anmeldeprozesses (Sperrpausenanmeldungen etc.) mit der Deutschen Bahn erforderlich war.
zu Ziffer 2:
(a) Der Projektleiter muss mindestens über eine fünfjährige Berufserfahrung im Bereich Projektmanagementleistungen (Projektsteuerung und Projektleitung) gemäß Paragrafen 2, 3 der AHO Fachkommission Projektsteuerung / Projektmanagement, 5. Aufl., Stand März 2020 verfügen.
(b) Der Projektleiter muss Erfahrungen mit Steuerung von Abstimmungs-, Anzeige- und Anmeldeprozessen (Sperrpausenanmeldungen etc.) mit der Deutschen Bahn (DB Netz AG etc.) nachweisen. Sofern sich der Projektleiter dabei auf Erfahrungen aus Projekten stützt, die aktuell noch nicht abgeschlossen sind, müssen die Projekte mindestens bis zu Beginn der Projektstufe 4 Ausführung gemäß § 2 AHO Fachkommission Projektsteuerung / Projektmanagement, 5. Aufl., Stand März 2020 fortgeschritten sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei der Abgabe des Teilnahmeantrags / Angebotes über die Vergabeplattform ist zu berücksichtigen, dass aufgrund einer gegebenenfalls großen Datenmenge eine vollständige Übertragung des Angebotes längere Zeit in Anspruch nehmen kann. Es ist daher vom Bieter ausreichend Zeit für das Hochladen des Teilnahmeantrags / Angebotes auf die Vergabeplattform einzukalkulieren. Zudem ist zu berücksichtigen, dass für die elektronische Abgabe des Teilnahmeantrags / Angebotes über die Vergabeplattform ein kostenloses Tool erforderlich ist, welches eine separate Installation notwendig macht. Es wird deshalb empfohlen, rechtzeitig vor Ablauf der Abgabefrist für den Teilnahmeantrag /das Angebot die Übermittlung des Teilnahmeantrags / Angebots zu testen. Bei technischen Problemen und Fragen in diesem Zusammenhang sind auf der Vergabeplattform weitergehende Informationen und Kontaktmöglichkeiten zum Support benannt.
Antworten zu Bewerber-/Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Vergabeunterlagen, welche sämtliche Bewerber / Bieter betreffen, werden vom Auftraggeber auf der Vergabeplattform gemäß Abschnitt I.3) der Auftragsbekanntmachung zur Verfügung gestellt. Für die Abgabe des Teilnahmeantrags / Angebots ist jeweils die aktuellste Version der auf der Vergabeplattform eingestellten Vergabeunterlagen maßgebend. Die Bieter müssen daher sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags / Angebots prüfen, ob seitens des Auftraggebers zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt oder Bewerber-/Bieterfragen beantwortet wurden, welche für Abgabe des Teilnahmeantrags / Angebotes zu beachten sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB.