elektronische Zustellungsaufträge Referenznummer der Bekanntmachung: Nr. 29/2022

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXR6YYHY6FD/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXR6YYHY6FD
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

elektronische Zustellungsaufträge

Referenznummer der Bekanntmachung: Nr. 29/2022
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
64000000 Post- und Fernmeldedienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Es wird die laufende postalische Übermittlung von Schriftstücken, die unabhängig von Gewicht und Größe nach den Bestimmungen der Prozessordnungen, des Gesetzes gegen Ordnungswidrigkeiten (OwiG) und des Verwaltungszustellungsgesetzes durch das Regierungspräsidium Karlsruhe förmlich per Zustellungsauftrag im Bundesgebiet zugestellt werden müssen (Los 1) sowie die elektronische Erfassung der Zustelldaten und Rücklieferung der Zustellungsurkunden an den AG (Los 2), wie in den Unterlagen näher beschrieben, vergeben.

Die geschätzte Auftragsmenge umfasst eine jährliche Sendungsmenge von 190.000 Sendungen. Die Höchstmenge der Rahmenvereinbarung ist mit einer jährlichen Sendungsmenge von 247.000 Sendungen festgelegt.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

förmliche Zustellung der Zustellungsaufträge bundesweit

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
64110000 Postdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:

Regierungspräsidium Karlsruhe Schlossplatz 1-3 76131 Karlsruhe Die Zustellung erfolgt bundesweit. Die Abholung der Zustellungsaufträge erfolgt bei der Oberfinanzdirektion Karlsruhe (OFD) Moltkestr. 82/1, 76133 Karlsruhe (=Druck- und Kuvertierungsort der Sendungen der Zentralen Bußgeldstelle RP KA).

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Leistung zu Los 1 umfasst die bundesweite förmliche Zustellung der Zustellungsaufträge.Die täglichen Sendungsmengen können teils erheblichen Schwankungen unterliegen. Geschätzte Menge sind 190.000 Sendungen jährlich.Höchstmenge des Rahmenvertrages sind 247.000 Sendungen jährlich.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/06/2023
Ende: 30/06/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Es besteht die Möglichkeit den Vertrag einseitig durch den Auftraggeber einmalig um weitere 12 Monate zu verlängern (bis längstens 30.06.2025), wenn der Auftraggeber dies dem Auftragnehmer bis spätestens 3 Monate vor Vertragsablauf mitteilt.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Scannen, elektronische Erfassung und Bereitstellung der Zustelldaten sowie Rücklieferung der Zustellungsurkunden

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
64110000 Postdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:

Regierungspräsidium Karlsruhe Schlossplatz 1-3 76131 Karlsruhe Die Zustellung erfolgt bundesweit. Die Abholung der Zustellungsaufträge erfolgt bei der Oberfinanzdirektion Karlsruhe (OFD) Moltkestr. 82/1, 76133 Karlsruhe (=Druck- und Kuvertierungsort der Sendungen der Zentralen Bußgeldstelle RP KA).

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Leistung zu dem Los 2 umfasst das Scannen der erhaltenen Zustellungsurkunden, die Erfassung der Zustelldaten / enthaltene Daten der Zustellungsurkunden, elektronische Bereitstellung zur Abholung der Datensätze und Images der Zustellungsurkunden. Überdies sind die erfassten Zustellungsurkunden in Papierform an den Auftraggeber zurück zuliefern. Die täglichen Mengen können teils erheblichen Schwankungen unterliegen.Geschätzte Menge sind 190.000 Sendungen jährlich.Höchstmenge des Rahmenvertrages sind 247.000 Sendungen jährlich.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/06/2023
Ende: 30/06/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Es besteht die Möglichkeit den Vertrag einseitig durch den Auftraggeber einmalig um weitere 12 Monate zu verlängern (bis längstens 30.06.2025), wenn der Auftraggeber dies dem Auftragnehmer bis spätestens 3 Monate vor Vertragsablauf mitteilt.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Der Auftrag wird an ein geeignetes, d.h. fachkundiges und leistungsfähiges, Unternehmen vergeben.

Die Bieter weisen ihre Eignung durch die geforderten Unterlagen nach.

Nr. 1 Eigenerklärung, dass kein Lizenzentziehungsverfahren durch die Bundesnetzagentur eingeleitet ist (nur für das Los 1)

Nr. 2 Nachweis in Kopie der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft, in dem er ansässig ist, aus dem hervorgeht, dass das Unternehmen zur Erbringung der betreffenden Dienstleistung berechtigt ist. Der Auszug darf zum Zeitpunkt des Endes der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate sein.

Hinweis: Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich) oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit gibt.

Nr. 3 Nachweis in Kopie einer gültigen Postlizenz zur Erbringung von Briefdienstleistungen gemäß § 6 PostG (nur für das Los 1)

Nr. 4 Nachweis in Kopie der aktuellen und vollständigen Entgeltgenehmigung/-en der Regulierungsbehörde für die genehmigungspflichtigen Bestandteile des / der angebotenen Preise/s, soweit der Auftragnehmer marktbeherrschend ist (nur für das Los 1)

Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB (auf die §§ 125 f. GWB wird verwiesen):

Nr. 9 Eigenerklärung, dass keine rechtskräftigen Verurteilungen bzw. keine rechtskräftig festgesetzten Geldbußen nach § 30 OWiG wegen der in § 123 GWB aufgezählten Straftaten vorliegen oder ein Verstoß gegen diese Straftaten auf sonstige geeignete Weise nachgewiesen werden kann.

Nr. 10 Eigenerklärung, dass der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen wurde.

Nr. 11 Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist.

Nr. 12 Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet.

Nr. 13 Eigenerklärung, dass Verstöße i. S. des § 5 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit nicht begangen wurden bzw. Eintragungen im Gewerbezentralregister wegen illegaler Beschäftigung nicht bestehen.

Nr. 14 Eigenerklärung, dass weder das Unternehmen, noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft oder Mitglieder der Bietergemeinschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des Standpunktes des Rates 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheint.

Nr. 15 Eigenerklärung, dass keine wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen wurden.

Nr. 17 Eigenerklärung zum 5. EU Sanktionspaket: Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab:

Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den

in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren,

genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,

a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,

b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,

c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft.

Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.

Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.

Bei einem Einsatz von Unterauftragnehmern müssen auf Anforderung des AG im Rahmen der Angebotswertung nachstehende Angaben zur Eignung des Nachunternehmens vorgelegt werden:

Nr. 2 Nachweis in Kopie der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft, in dem er ansässig ist, aus dem hervorgeht, dass das Unternehmen zur Erbringung der betreffenden Dienstleistung berechtigt ist. Der Auszug darf zum Zeitpunkt des Endes der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate sein.

Hinweis: Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich) oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit gibt.

Nr. 9 Eigenerklärung, dass keine rechtskräftigen Verurteilungen bzw. keine rechtskräftig festgesetzten Geldbußen nach § 30 OWiG wegen der in § 123 GWB aufgezählten Straftaten vorliegen oder ein Verstoß gegen diese Straftaten auf sonstige geeignete Weise nachgewiesen werden kann.

Nr. 10 Eigenerklärung, dass der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen wurde.

Nr. 11 Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist.

Nr. 12 Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet.

Nr. 13 Eigenerklärung, dass Verstöße i. S. des § 5 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit nicht begangen wurden bzw. Eintragungen im Gewerbezentralregister wegen illegaler Beschäftigung nicht bestehen.

Nr. 14 Eigenerklärung, dass weder das Unternehmen, noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft oder Mitglieder der Bietergemeinschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des Standpunktes des Rates 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheint.

Nr. 15 Eigenerklärung, dass keine wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen wurden.

Nr. 17 Eigenerklärung zum 5. EU Sanktionspaket.

Sollte zu Los 1 genehmigungspflichtige Leistungsteile an Unterauftragnehmer vergeben werden, müssten zusätzlich noch nachstehende Nachweise vorgelegt werden:

die oben genannten

Nr. 1 Eigenerklärung, dass kein Lizenzentziehungsverfahren durch die Bundesnetzagentur eingeleitet ist (nur für das Los 1)

Nr. 3 Nachweis in Kopie einer gültigen Postlizenz zur Erbringung von Briefdienstleistungen gemäß § 6 PostG (nur für das Los 1)

Nr. 4 Nachweis in Kopie der aktuellen und vollständigen Entgeltgenehmigung/-en der Regulierungsbehörde für die genehmigungspflichtigen Bestandteile des / der angebotenen Preise/s, soweit der Auftragnehmer marktbeherrschend ist (nur für das Los 1)

Der Bieter kann sich gemäß § 47 VgV fehlende Eignung durch eine Eignungsleihe beschaffen. Wenn er im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten/Fähigkeiten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt, muss er nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Dazu legt er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vor. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Der Nachweis der Eignungsleihe ist auch dann zu erbringen, wenn es sich bei den anderen Unternehmen um rechtlich selbständige konzernverbundene Unternehmen handelt. Ein Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Bei der Leihe der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit haftet der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft gemeinsam mit dem eignungsleihenden Unternehmen gesamtschuldnerisch entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. Die Zusage der eignungsleihenden Unternehmen muss in Schriftform vorgelegt werden. In gleicher Weise können sich Bietergemeinschaften die Eignung durch eine Eignungsleihe beschaffen.

Durch ein Präqualifizierungsverfahren erworbene Eignungsnachweise und/oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung sind zugelassen.

Nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz wird ab einem geschätzten Auftragswert i.H.v. [Betrag gelöscht] EUR netto bei der Registerbehörde abgefragt, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den der AG den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind. Sollten Eintragungen vorliegen können diese zum Ausschluss des Angebots führen.

Eine Zuschlagserteilung steht unter dem Vorbehalt des Ergebnisses des Gewerbezentralregisterauszuges. Dieser wird nach § 150a Gewerbeordnung zur Validierung der Angaben vom Bieter angefordert, der voraussichtlich den Zuschlag erhalten soll. Eintragungen können zum Ausschluss führen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Nr. 5 Eigenerklärung Gesamtumsatz und Umsatz im Bereich des Ausschreibungsgegenstandes der letzten drei Geschäftsjahre (2019,2020 und 2021)

Nr. 6 Nachweis in Kopie einer gültigen Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Nr. 7 Losbezogene Referenzliste über in den letzten 3 Geschäftsjahren erbrachten Leistungen, die mit dem Auftrag dieser Ausschreibung vergleichbar sind. Die Angaben in der Eigenerklärung sollten sich dabei vorzugsweise auf drei Aufträge beschränken. Aus der Übersicht müssen die Art der Leistung/Projektbezeichung, der Rechnungswert und Leistungsumfang, der Leistungsort, der Leistungszeitraum und der Auftraggeber (ob öffentlicher oder privater AG) mit Ansprechpartner (Name, Telefon, Email) ersichtlich sein. (Hinweis: Wenn sich ein Bieter auf beide Lose bewirbt reicht es aus, dass eine Referenzliste auch losübergreifend vorgelegt wird, sofern sich die Referenzliste auf alle Leistungen bezieht, die Gegenstand der Lose sind.) Die Kontaktstelle ist berechtigt, die angegebenen Referenzen selbst auf Richtigkeit zu überprüfen und bei den entsprechenden Ansprechpartner Informationen über das Referenzprojekt einzuholen. Sollten sich dabei Tatsachen ergeben, die den Bieter als nicht geeignet darstellen, kann er vom weiteren Verfahren aufgrund mangelnder Eignung ausgeschlossen werden.

Nr. 8 Eigenerklärung technische und personelle Ausstattung vorhanden zur ordnungsgemäßen Ausführung der ausgeschriebenen Leistung.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Verpflichtung zur Einhaltungen der Anforderungen des Landestariftreue- und Mindestlohngesetz BW (LTMG)

VOL/B wird Vertragsbestandteil

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 28/02/2023
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/04/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 28/02/2023
Ortszeit: 11:00
Ort:

Karlsruhe

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:

Zu Beginn 2024 oder bei Inanspruchnahme der Verlängerungsoption zu Beginn 2025

VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Der Auftraggeber behält sich vor, vor abschließender Zuschlagsentscheidung und somit vor Versand der Informationsschreiben nach § 134 GWB, bezüglich des LOS 2 innerhalb der Wertungsphase der Angebote einen verifizierenden Testlauf zur Sicherstellung der in den Vergabeunterlagen geforderten Mindestanforderungen an den Datenaufbau (hier insbesondere siehe Anlage 2 und Anlage 13) durchzuführen. Der Testlauf wird zwischen dem Bieter und der Komm.One, als Dienstleister im Bereich des Fachverfahrens owi21 und Herr über die elektronischen Anforderungen, erfolgen. Die technischen Mitarbeiter der Komm.One werden die technische Einschätzung vornehmen und dem Auftraggeber zur abschließend Entscheidung vorlegen. Eine Dauer der Teststellung kann derzeit nicht angegeben werden. Es sollten hier jedoch 1 bis wenige Werktage ausreichen. Der Zeitraum und Ansprechpartner der Komm.One werden mit Aufforderung zur Teststellung mit entsprechend angemessener Vorlaufzeit mitgeteilt werden.

Die Kosten für den Testlauf (ca. [Betrag gelöscht] EUR je Stunde) sind jeweils durch den Bieter zu tragen. Es wird beabsichtigt die verifizierende Teststellung mit dem Bieter durchzuführen, der nach der vollständigen Durchführung der Wertung als der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot ermittelt wurde. Sollten sich hierbei Sachverhalte herausstellen, die einen Zuschlag unmöglich machen, ist das Angebot des Bieters vom Verfahren auszuschließen und kann nicht bezuschlagt werden. Es würde anschließend mit dem nächstbesten Bieter eine verifizierender Teststellung gestartet werden.

Bekanntmachungs-ID: CXR6YYHY6FD

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB

Absatz 1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

Absatz 2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

Absatz 3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

Nr. 1 der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

Nr. 2 Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

Nr. 3 Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

Nr. 4 mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
26/01/2023

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Friesenheim
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Grabenstetten
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Gruibingen
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Hardt
Hardthausen am Kocher
Hartheim
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Haßmersheim
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Hausach
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Heidelberg
Heidenheim an der Brenz
Heilbronn
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Hemsbach
Herbertingen
Herbolzheim
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Hessigheim
Heubach
Heuchlingen
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Hildrizhausen
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Hirrlingen
Hirschberg an der Bergstraße
Hochdorf
Höchenschwand
Hockenheim
Höfen an der Enz
Hohberg
Hohenstein
Hohentengen
Hohentengen am Hochrhein
Holzgerlingen
Horb am Neckar
Horgenzell
Hornberg
Hüffenhardt
Hüfingen
Hügelsheim
Iffezheim
Igersheim
Iggingen
Ihringen
Illerkirchberg
Illerrieden
Illingen
Ilshofen
Ilvesheim
Immendingen
Immenstaad am Bodensee
Inzigkofen
Isny im Allgäu
Ispringen
Ittlingen
Jagstzell
Jagstzell
Jestetten
Kaisersbach
Kämpfelbach
Kandern
Kappel-Grafenhausen
Kappelrodeck
Karlsbad
Karlsdorf-Neuthard
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Keltern
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Kirchberg an der Murr
Kirchdorf an der Iller
Kirchentellinsfurt
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Kirchheim unter Teck
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Kleines Wiesental
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Köngen
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