Landkreis Sigmaringen - Europaweite Vergabe der Erstellung der Umweltverträglichkeitsstudie für die B 311n / B 313 zwischen Mengen und Meßkirch Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/98

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sigmaringen
NUTS-Code: DE149 Sigmaringen
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-sigmaringen.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZ69EB/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZ69EB
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Landkreis Sigmaringen - Europaweite Vergabe der Erstellung der Umweltverträglichkeitsstudie für die B 311n / B 313 zwischen Mengen und Meßkirch

Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/98
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Erstellung Umweltverträglichkeitsstudie (UVS)

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71313450 Umweltüberwachung im Bau
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE149 Sigmaringen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die B 311n / B 313 zwischen Mengen und Meßkirch stellt eine wichtige Ost-West Verbindung im Landkreis Sigmaringen dar. Im Bundesverkehrswegeplan 2030 ist der Ausbau (Nordtrasse) als vordringlicher Bedarf eingestuft. Im Netzkonzept BW stellt die B 311 eine wichtige Ost-West-Verbindung zwischen den Räumen Ulm und Freiburg dar. Der Abschnitt der B 311 und der B 313 - B 32 zwischen Meßkirch im Westen und Mengen in Osten ist verkehrlich stark belastetet. Um die Verbindungsfunktion sowie die Verkehrsqualität zu verbessern und gleichzeitig den Durchgangsverkehr in Ortschaften zu reduzieren, soll eine neue Bündelungstrasse entstehen, die verkehrlich keine reine Aneinanderreihung von Ortsumfahrungen aufweist.

Anlass der Untersuchungen ist eine geplante Bündelungstrasse der B 311n/B 313 zwischen Mengen und Meßkirch. Die Bearbeitung der UVS (Teil 1 = Raumanalyse, Bewertung von Schutzgütern und Umweltnutzungen einschließlich zusammenfassende Darstellung / Dokumentation) wird aktuell bearbeitet und wird voraussichtlich Ende 1. Quartal 2023 abgeschlossen.

Es ist, aufbauend auf der dann vorliegenden Raumanalyse und deren Bewertung eine Umweltverträglichkeitsstudie Teil 2 gemäß den Anforderungen des UVPG bzw. des UVwG (Baden-Württemberg) und des Leistungsbildes Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) des HVA F-StB (derzeitiger Stand 2019) zu erstellen (Teil 2 = ab Mitwirken bei der Entwicklung von Linienalternativen, Variantenprüfung bis einschließlich Genehmigungsplanung / Planfeststellungsverfahren). Als methodische Basis sind die Richtlinien für die Erstellung von Umweltverträglichkeitsstudien im Straßenbau (RUVS 2008 - Entwurf) des BMVBS heranzuziehen. Weitere Informationen zu dem Projekt erhalten Sie unter der Projektwebsite B311 - B313 - Gute Verbindung zwischen Mengen und Messkirch (b311n-b313.de).

Innerhalb dieses Untersuchungsraumes sind neue Variantenkorridore nicht auszuschließen. Das Untersuchungsgebiet soll sich daher auf die gesamte Fläche (ca. 15 929 ha) er-strecken. Der Untersuchungsraum ist sehr groß und umfasst nach vorläufiger Bilanzierung auf Basis ALKIS eine Fläche von ca. 15 929 ha. Von dieser Gesamtfläche entfallen nach vorläufiger Bilanzierung knapp 5 600 ha auf Wald und Gehölze; weitere rd. 6 700 ha sind als Landwirtschaftsfläche klassifiziert. Im Rahmen der Planungsraumanalyse wurde der Gesamtuntersuchungsraum in 31 Teilräume gegliedert. Das faunistische Untersuchungsprogramm differenziert nach diesen Teilräumen. Zu den Artengruppen, die flächen- oder methodenbedingt in größerem Umfang zu bearbeiten sind, gehören Vögel, Fledermäuse und Amphibien.

Neben der Bearbeitung der UVS Teil 2 umfasst die erwartete Leistung auch eine Beratung im Rahmen der Planung, einschließlich Hinweisen zur Optimierung der Varianten, bis zur umweltfachlichen Variantenempfehlung.

Weiterhin ist die Teilnahme an Sitzungen des Beratenden Begleitkreises und der Arbeitskreises Umwelt / Verkehr des Landkreises Sigmaringen Teil der zu erbringenden Leistungen.

Die Leistung "Erstellung Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) gemäß Leistungsbeschreibung, aufbauend auf die durchgeführte Planungsraumanalyse Fauna/Flora/Biotope (2021)" wurde ursprünglich im Jahr 2021 vergeben. Das beauftragte Büro hat die UVS Teil 1 er-bracht. Das beauftragte Büro kann krankheitsbedingt die weiteren Stufen nicht erbringen.

Die bisher erbrachten Leistungen werden den Bietern unentgeltlich zur Verfügung gestellt, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.

Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt.

Die Vorauswahl der Vorzugsvariante soll bis Ende 4. Quartal 2023 erfolgen (siehe beige-fügten Terminplan)

Weitere Informationen erhalten die Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/04/2023
Ende: 31/07/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.

Stufe 1:

Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.

Stufe 2:

Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.

Stufe 3:

Schließlich wird für den Fall, dass mehr als 3 grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.

Für die Auswahl werden jeweils nur die zwei als priorisiert gekennzeichnete Mindestrefe-renzen. Hierzu sind die Referenzen durch den Bewerber zu priorisieren. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabe-stelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.

Dabei werden die beiden priorisierten Mindestreferenzen je Referenz wie folgt bewertet:

Kriterium "Aktualität"

Abgabe in den letzten 5 Jahren (ab 1.1.2018) 1 Punkt

Abgabe in den letzten 2 Jahren (ab 1.1.2021) 2 Punkte

Abgabe in den letzten 1 Jahren (ab 1.1.2022 bis Fristende der Teilnahmefrist) 3 Punkte

Kriterium "geplante Straßenlänge Vorzugsvariante"

Referenzobjekt umfasst eine Straßenlänge von bis zu 4,99 km 1 Punkt

Referenzobjekt umfasst eine Straßenlänge von 5 km bis 9,99 km 2 Punkte

Referenzobjekt umfasst eine Straßenlänge ab als 10 km 3 Punkte

Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter über-schritten wird, führen jüngere Referenzen zur Bevorzugung eines Bewerbers. Bei Gleich-stand entscheidet das Los.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1) Vorbemerkung:

Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.

Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.

2) Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:

Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:

(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen;

(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB;

(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG).

(4) Eigenerklärung nach Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014

3) Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:

(1) Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

(1) Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen;

(2) Eigenerklärung über das Bestehen oder den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfalle mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 2 Mio. EUR für Personenschäden sowie mind. 1 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Nachweis von vergleichbaren Leistungen im Bereich der Erstellung von Umweltverträglichkeitsstudien in den vergangenen fünf Jahren (Fertigstellung frühestens 1.1.2018 und spätestens vor Abgabe des Teilnahmeantrags) die Erklärung über Referenzleistungen muss jeweils folgende Angaben enthalten:

- Bezeichnung des Auftrags,

- Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),

- Umfang der Leistungen,

- Zeitraum der Leistungserbringung,

- Zeitpunkt der Abnahme,

- Honorarkosten in EUR brutto,

- Kurze Projektbeschreibung in Wort und Bild (je Projekt max. 2 DIN A4 Seiten in Form von Text, Fotos oder Skizzen).

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Vorlage von mindestens zwei Referenzen über die Erstellung von Umweltverträglichkeitsstudien in den vergangenen fünf Jahren (Fertigstellung frühestens 1.1.2018 und spätestens vor Abgabe des Teilnahmeantrags).

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Beschleunigtes Verfahren
Begründung:

Das Verfahren wird als beschleunigtes Verfahren durchgeführt. Hintergrund ist der unerwartete krankheitsbedingte Ausfall des bisherigen Auftragnehmers, die hierdurch bedingte Notwendigkeit einer Neuvergabe und die hierdurch eintretende Projektverzögerung.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 10/02/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

(1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten;

(2) Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.

Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ69EB

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.

Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB.Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor demZuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über dieAblehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidungan die betroffenen Bieter ergangen ist.

Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossenwerden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
25/01/2023

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Ellhofen
Ellwangen
Elzach
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Engen
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Eningen unter Achalm
Eppelheim
Eppingen
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Erdmannhausen
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Erlenbach
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Eutingen im Gäu
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Geislingen an der Steige
Geislingen bei Balingen
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Gerabronn
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Gerstetten
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Göppingen
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Gosheim
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Haigerloch
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Hardt
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Heuchlingen
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Horb am Neckar
Horgenzell
Hornberg
Hüffenhardt
Hüfingen
Hügelsheim
Iffezheim
Igersheim
Iggingen
Ihringen
Illerkirchberg
Illerrieden
Illingen
Ilshofen
Ilvesheim
Immendingen
Immenstaad am Bodensee
Inzigkofen
Isny im Allgäu
Ispringen
Ittlingen
Jagstzell
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Kaisersbach
Kämpfelbach
Kandern
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Löffingen
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Ötisheim
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Owen
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Pfedelbach
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Pleidelsheim
Pliezhausen
Plochingen
Plüderhausen
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Reichenbach an der Fils
Reilingen
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Renchen
Renningen
Reutlingen
Rheinau
Rheinfelden (Baden)
Rheinhausen
Rheinmünster
Rheinstetten
Riederich
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Ringsheim
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Rosenberg
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Rosenfeld
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Rot an der Rot
Rottenburg am Neckar
Rottweil
Rust
Rutesheim
Sachsenheim
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Sandhausen
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Sankt Georgen im Schwarzwald
Sankt Johann
Sankt Leon-Rot
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Sasbachwalden
Satteldorf
Schallstadt
Schelklingen
Schemmerhofen
Schlaitdorf
Schliengen
Schlier
Schlierbach
Schömberg
Schönaich
Schönau (Odenwald)
Schönau im Schwarzwald
Schöntal
Schönwald im Schwarzwald
Schopfheim
Schorndorf
Schramberg
Schriesheim
Schrozberg
Schuttertal
Schutterwald
Schwäbisch Gmünd
Schwäbisch Hall
Schwaigern
Schwaikheim
Schwanau
Schwendi
Schwenningen
Schwetzingen
Schwieberdingen
Seckach
Seebach
Seelbach
Sersheim
Sigmaringen
Sigmaringendorf
Simmersfeld
Simmozheim
Simonswald
Sindelfingen
Singen
Sinsheim
Sinzheim
Sonnenbühl
Sontheim an der Brenz
Spaichingen
Spechbach
Spiegelberg
Spraitbach
Staig
Starzach
Staufen
Stegen
Steinen
Steinhausen an der Rottum
Steinheim am Albuch
Steinheim an der Murr
Steinmauern
Steißlingen
Stetten am kalten Markt
Stockach
Stödtlen
Strassberg
Straubenhardt
Stühlingen
Stutensee
Stuttgart
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