Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln (Open-House-Verfahren) Referenznummer der Bekanntmachung: OHV 2020-2
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Lieferauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2020/S 194-468476)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de/bw
Abschnitt II: Gegenstand
Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)
Das vorliegende Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren. Im Interesse der Transparenz und einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Soweit im Rahmen dieser Bekanntmachung Formulierungen verwendet werden, welche auf die Vergabe eines öffentlichen Auftrags hindeuten, ist dies allein den Vorgaben dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums "TED" ist keine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen und nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht verpflichtend vorgegeben ist.
Die AOK Baden-Württemberg (AOK) beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern nicht exklusive Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem (den) in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen sowie unter Abschnitt II.2.4) dieser Auftragsbekanntmachung benannten Wirkstoff(en) zu schließen. Die Vertragslaufzeit beginnt frühestens am 01.11.2020 und beträgt maximal 24 Monate. Sie endet spätestens am 31.10.2022. Ein Vertragsschluss ist innerhalb des Zeitraums vom 01.11.2020 bis 31.10.2022 jederzeit zu einem Monatsersten möglich. Zu einer möglichen Erweiterung des Beschaffungsbedarfs durch die AOK, zu den Fristen und zum Vertragsbeginn siehe im Übrigen Abschnitt II.2.4) dieser Bekanntmachung sowie Abschnitt A.III.3 der Teilnahmebedingungen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Die Vertragslaufzeit beginnt frühestens am 01.11.2020 und beträgt maximal 28 Monate. Sie endet spätestens am 28.02.2023 (mit Ausnahme des Wirkstoffs Enoxaparin - diesbezüglich bleibt es beim Vertragsende zum 30. September 2022). Ein Vertragsschluss ist innerhalb des Zeitraums vom 01.11.2020 bis 28.02.2023 jederzeit zu einem Monatsersten möglich.
Die Vertragslaufzeit beginnt frühestens am 01.11.2020 und beträgt maximal 32 Monate. Sie endet spätestens am 30.06.2023 (mit Ausnahme des Wirkstoffs Enoxaparin - diesbezüglich bleibt es beim Vertragsende zum 30. September 2022). Ein Vertragsschluss ist innerhalb des Zeitraums vom 01.11.2020 bis 30.06.2023 jederzeit zu einem Monatsersten möglich.
Alle im Rahmen dieses Open-House-Verfahrens geschlossenen Rabattverträge enden spätestens am 28.02.2023 (mit Ausnahme des Wirkstoffs Enoxaparin). Dies betrifft insbesondere alle Rabattverträge zu Folgewirkstoffen, die in der Auftragsbekanntmachung vom 26.01.2021 (Folgebekanntmachung, ABl.2021/S 017-038272) bekannt gemacht wurden. Alle Vertragspartner können den ursprünglich nur bis 31.10.2022 laufenden Rabattvertrag (mit Ausnahme des Wirkstoffs Enoxaparin) durch eine Vereinbarung mit der AOK verlängern. Im Fall der Verlängerung gelten die Teilnahme- und Vertragsbedingungen im Übrigen fort. Dies gilt insbesondere auch für die nachträglich bekannt gemachten Russlandsanktionen (siehe Berichtigungsbekanntmachung v.
18.5.2022, ABl. 2022/S 096-265326). Die Vereinbarung zur Verlängerung muss spätestens am 30.09.2022 bei der AOK eingehen.
Für einen frühestmöglichen Vertragsstart am 01.11.2020 müssen interessierte Unternehmen spätestens am 18.09.2020 ein nach Maßgabe der Teilnahmeunterlagen vollständiges Angebot ausschließlich in elektronischer Form über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform einreichen. Verträge werden frühestens am 21.09.2020 geschlossen (Warte- und Stillhaltefrist). Der Abschluss eines Rabattvertrags zu einem späteren Zeitpunkt als dem 01.11.2020 ist jeweils zu einem Monatsersten möglich. Die Angebote sind dazu spätestens 6 Wochen vor dem beabsichtigten Vertragsstart vollständig einzureichen. Die (maximale) Vertragslaufzeit sowie die Angebots- und Warte- und Stillhaltefrist im Fall von Erweiterungen des Beschaffungsbedarfs werden in den zugehörigen Auftragsbekanntmachungen
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und in der (dann aktualisierten) Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen mitgeteilt. Für alle im Rahmen dieses Open-House-Verfahrens abzuschließenden Verträge ist der letztmögliche Vertragsstart der 01.02.2023. Angebote für diesen Vertragsstart müssen spätestens am 21.12.2022 eingehen.
Alle im Rahmen dieses Open-House-Verfahrens geschlossenen Rabattverträge enden spätestens am 30.06.2023 (mit Ausnahme des Wirkstoffs Enoxaparin). Dies betrifft insbesondere alle Rabattverträge zu Folgewirkstoffen, die in der Auftragsbekanntmachung vom 26.01.2021 (Folgebekanntmachung, ABl.2021/S 017-038272) bekannt gemacht wurden. Alle Vertragspartner können den ursprünglich nur bis 31.10.2022 laufenden und inzwischen ggf. bis 28.02.2023 verlängerten Rabattvertrag (mit Ausnahme des Wirkstoffs Enoxaparin) durch eine (weitere) Vereinbarung mit der AOK verlängern. Im Fall der (erneuten) Verlängerung gelten die Teilnahme- und Vertragsbedingungen im Übrigen fort. Dies gilt insbesondere auch für die nachträglich bekannt gemachten Russlandsanktionen (siehe Berichtigungsbekanntmachung v.
18.5.2022, ABl. 2022/S 096-265326). Die Vereinbarung zur (erneuten) Verlängerung muss spätestens am 18.01.2023 bei der AOK eingehen.
Für einen frühestmöglichen Vertragsstart am 01.11.2020 müssen interessierte Unternehmen spätestens am 18.09.2020 ein nach Maßgabe der Teilnahmeunterlagen vollständiges Angebot ausschließlich in elektronischer Form über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform einreichen. Verträge werden frühestens am 21.09.2020 geschlossen (Warte- und Stillhaltefrist). Der Abschluss eines Rabattvertrags zu einem späteren Zeitpunkt als dem 01.11.2020 ist jeweils zu einem Monatsersten möglich. Die Angebote sind dazu spätestens 6 Wochen vor dem beabsichtigten Vertragsstart vollständig einzureichen. Die (maximale) Vertragslaufzeit sowie die Angebots- und Warte- und Stillhaltefrist im Fall von Erweiterungen des Beschaffungsbedarfs werden in den zugehörigen Auftragsbekanntmachungen
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und in der (dann aktualisierten) Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen mitgeteilt. Für alle im Rahmen dieses Open-House-Verfahrens abzuschließenden Verträge ist der letztmögliche Vertragsstart der 01.06.2023. Angebote für diesen Vertragsstart müssen spätestens am 20.04.2023 eingehen.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/11/2020
Ende: 28/02/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/11/2020
Ende: 30/06/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 21/12/2022
Ortszeit: 23:59
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 20/04/2023
Ortszeit: 23:59