Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln (Open-House-Verfahren) Referenznummer der Bekanntmachung: OHV 2020-2
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Lieferauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2020/S 194-468476)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de/bw
Abschnitt II: Gegenstand
Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)
Das vorliegende Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren. Im Interesse der Transparenz und einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Soweit im Rahmen dieser Bekanntmachung Formulierungen verwendet werden, welche auf die Vergabe eines öffentlichen Auftrags hindeuten, ist dies allein den Vorgaben dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums "TED" ist keine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen und nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht verpflichtend vorgegeben ist.
Die AOK Baden-Württemberg (AOK) beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern nicht exklusive Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem (den) in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen sowie unter Abschnitt II.2.4) dieser Auftragsbekanntmachung benannten Wirkstoff(en) zu schließen. Die Vertragslaufzeit beginnt frühestens am 01.11.2020 und beträgt maximal 24 Monate. Sie endet spätestens am 31.10.2022. Ein Vertragsschluss ist innerhalb des Zeitraums vom 01.11.2020 bis 31.10.2022 jederzeit zu einem Monatsersten möglich. Zu einer möglichen Erweiterung des Beschaffungsbedarfs durch die AOK, zu den Fristen und zum Vertragsbeginn siehe im Übrigen Abschnitt II.2.4) dieser Bekanntmachung sowie Abschnitt A.III.3 der Teilnahmebedingungen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Weitere Anforderungen:
- Eigenerklärung zum Inverkehrbringen und zur Zuverlässigkeit
- Ausdruck aus dem Handelsregister (bei Versendung nicht älter als 6 Monate),
- Auszug aus der Arzneimittel-Faktendatenbank (AM-FDB) der AmAnDa-Datenbank für sämtliche angebotsgegenständliche Arzneimittel und ggf. geeigneter ergänzender nachweise (siehe Abschnitte A.I.8 und B.3 der Teilnahmebedingungen).
Weitere Anforderungen:
- Eigenerklärung zum Inverkehrbringen und zur Zuverlässigkeit
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von "Russlandsanktionen"
- Ausdruck aus dem Handelsregister (bei Versendung nicht älter als 6 Monate),
- Auszug aus der Arzneimittel-Faktendatenbank (AM-FDB) der AmAnDa-Datenbank für sämtliche angebotsgegenständliche Arzneimittel und ggf. geeigneter ergänzender Nachweise (siehe Abschnitte A.I.8 und B.3 der Teilnahmebedingungen).
Das Angebot ist hinsichtlich all seiner Bestandteile ausschließlich in elektronischer Form zu erstellen und über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform einzureichen. Das Angebotsformblatt, die Eigenerklärung zum Inverkehrbringen und zur Zuverlässigkeit sowie der Rabattvertrag inkl. seiner Anhänge sind jeweils mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß Art. 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS) zu versehen.
Vergleiche hierzu ausführlich Abschnitt A.III.4 sowie Anlage 7 zu den Teilnahmebedingungen.
Das Angebot ist hinsichtlich all seiner Bestandteile ausschließlich in elektronischer Form zu erstellen und über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform einzureichen. Das Angebotsformblatt, die Eigenerklärung zum Inverkehrbringen und zur Zuverlässigkeit, die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von "Russlandsanktionen" sowie der Rabattvertrag inkl. seiner Anhänge sind jeweils mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß Art. 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS) zu versehen.
Vergleiche hierzu ausführlich Abschnitt A.III.4 sowie Anlage 7 zu den Teilnahmebedingungen.
Nach Art. 5k Abs. (1) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (eingefügt durch die Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022; ABl. EU L 111/1) ist es verboten, öffentliche Aufträge an Unternehmen zu vergeben, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Die Auftraggeberin geht davon aus, dass diese Sanktionsbestimmung auch im vorliegenden Open-House-Verfahren Anwendung findet. Verträge werden daher nur mit Unternehmen geschlossen, die nicht unter diese (bzw. die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung geltenden) Sanktionsbestimmungen fallen.
Die Auftraggeberin hat den interessierten pharmazeutischen Unternehmen daher auf der Plattform "DTVP" unter der Rubrik "Vergabeunterlagen" als neue Anlage 10 zu den Teilnahmebedingungen eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von "Russlandsanktionen" zur Verfügung gestellt, die mit dem Angebot einzureichen ist.
Diese Berichtigungsbekanntmachung bezieht sich zugleich auch auf die Folgebekanntmachung zum Verfahren OHV 2020-2 vom 26. Januar 2021 mit der Bekanntmachungsnummer 2021/S 017-038272.