Leasing von Fahrzeugen für die Stadt Pforzheim Referenznummer der Bekanntmachung: TD 2022.23 Leasing Flotte
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pforzheim
NUTS-Code: DE129 Pforzheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 75175
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.pforzheim.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.Vergabe24.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leasing von Fahrzeugen für die Stadt Pforzheim
Leasing von Fahrzeugen für die Stadt Pforzheim
Kleinwagen
Stadt Pforzheim
Das Los 1 unterteilt sich in Los 1.1. Benziner und Los 1.2. Elektro. Angebote können auch für Teillose abgegeben werden.
Der Auftraggeber behält sich das Recht auf eine optionale Verlängerung um ein weiteres Jahr bis 31.08.2028 vor
Die Optionen beziehen sich auf Sonderausstattung, die in der Leistungsbeschreibung näher beschrieben ist.
im Rahmen der Prüfung und Wertung werden Testfahrzeuge angefordert
Mittelklasse Kombi
Stadt Pforzheim
Das Los 2 unterteilt sich in Los 2.1. Mittelklassewagen Kombi mit Benzin-Motor und Los 2.2 Mittelklassewagen Kombi mit Elektroantrieb. Angebote können auch für Teillose abgegeben werden.
Der Auftraggeber behält sich das Recht auf eine optionale Verlängerung um ein weiteres Jahr bis 31.08.2028 vor
Die Optionen beziehen sich auf Sonderausstattung, die in der Leistungsbeschreibung näher beschrieben ist.
im Rahmen der Prüfung und Wertung werden Testfahrzeuge angefordert
Kleintransporter
Stadt Pforzheim
Das Los 3 ist in mehrere Teillose untergliedert 3.1 - 2 Sitzer Diesel, 3.2 - 5 Sitzer E, 3.3 - 2 Sitzer Elektro und 3.4 - 5 Sitzer Elektro. Angebote können auch für Teillose abgegeben werden.
Der Auftraggeber behält sich das Recht auf eine optionale Verlängerung um ein weiteres Jahr bis 31.08.2028 vor
Die Optionen beziehen sich auf Sonderausstattung, die in der Leistungsbeschreibung näher beschrieben ist.
im Rahmen der Prüfung und Wertung werden Testfahrzeuge angefordert
Kleinbus geschlossener Kasten
Stadt Pforzheim
Das Los 4 ist in Teillose untergliedert: Los 4.1 Kleinbus geschlossener Kasten Diesel und Los 4.2 Kleinbus geschlossener Kasten Elektro. Angebote können auch für Teillose abgegeben werden.
Der Auftraggeber behält sich das Recht auf eine optionale Verlängerung um ein weiteres Jahr bis 31.08.2028 vor
Die Optionen beziehen sich auf Sonderausstattung, die in der Leistungsbeschreibung näher beschrieben ist.
im Rahmen der Prüfung und Wertung werden Testfahrzeuge angefordert
Klein-LKW m. Doppelkabine u. 3 Seiten Kipper
Stadt Pforzheim
Klein-LKW mit Doppelkabine u. 3 Seiten-Kipper
Der Auftraggeber behält sich das Recht auf eine optionale Verlängerung um ein weiteres Jahr bis 31.08.2028 vor
im Rahmen der Prüfung und Wertung werden Testfahrzeuge angefordert
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Vorlage eines aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszugs nach Maßgabe der Rechtsvorschriftendes Landes der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieteransässig ist, oder ein gleichwertiger Nachweis zum Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht im Berufs- oderHandelsregistereingetragen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser -unabhängig vom Datum der Erstellung - die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der geforderten Fristzur Abgabe der Bewerbung mit dem Angebot wiedergibt.
Wird einer der geforderten Nachweise (bzw. Bescheinigungen) in dem betreffenden Herkunftsland nichtausgestellt, so kann dieser durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die das Unternehmen voreiner Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder jeder anderen befugten Behörde des betreffendenHerkunftslandes abgibt. In den Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch einefeierliche Erklärung ersetzt werden. Die zuständige Behörde oder der Notar hat eine Bescheinigung über dieEchtheit der eidesstattlichen oder der feierlichen Erklärung auszustellen.
Nachweise oder Bescheinigungen in einer anderen als der deutschen Sprache sind in einer beglaubigtenÜbersetzung vorzulegen.
Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §123 und § 124 GWB
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation, Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung,
Der Bieter muss zwingend sämtliche Anforderungen für die angebotene Leistung besitzen)
Darstellung von Firmenprofil und -struktur (einschließlich des beschäftigten Personals getrennt nach Arbeitnehmer un Leitungspersonal) sowie Kompetenzschwerpunkten
Referenzen der letzen 3 Jahre (2019, 2020, 2021)
(siehe Angaben im Vordruck Komm EU (L) EigE)
Der Bieter muss Produktblätter/ Technische Daten der angebotenen Produkte beifügen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Ab 18.10.2018 sind öffentliche Auftraggeber grundsätzlich verpflichtet, alle EU-weiten Vergaben elektronisch zu veröffentlichen, die Vergabeunterlagen unentgeltlich und uneingeschränkt anhand elektronischer Mittel zur Verfügung zu stellen sowie die Kommunikation mit Bietern und Lieferanten elektronisch zu führen.
Unternehmen haben ab diesem Zeitpunkt nach § 53 (1) VgV ihre Angebote mithilfe elektronischer Mittel zu übermitteln.
Die Stadt Pforzheim stellt daher ihre Ausschreibungen über die Vergabeplattform www.vergabe24.de des Staatsanzeigers Baden-Württemberg zur Verfügung. Was bedeutet das für Unternehmen, wenn sie an Ausschreibungen der Stadt Pforzheim teilnehmen wollen?
— Download der Vergabeunterlagen über die angegebene URL oder das Kiosk-System;
— Download der Software "Bietercockpit" für die Angebotserstellung;
— Registrierung auf der Vergabeplattform, dadurch;
— automatische Benachrichtigung bei Änderungen der Vergabeunterlagen;
— verschlüsselte elektronische Kommunikation mit der Stadt Pforzheim;
— verschlüsselte elektronische Angebotsabgabe;
— Telefonischer Support bei Ausschreibungen durch den Staatsanzeiger Baden-Württemberg;
— Elektronische Sicherstellung, dass Angebote nicht vor Ablauf der Abgabefrist eingesehen werden können.
Alle o. g. Leistungen und Funktionen werden Ihnen kostenfrei zur Verfügung gestellt.
— Zu Ziffer I.3) "Kommunikation":
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische Vergabeplattform Vergabe 24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Zugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht.
— Zu Ziffer I.3) "Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt": Anfragen von Bewerbern oder Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind bis zum 06.01.2023, 12.00 Uhr ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Zugang auf der vorgenannten Plattform erforderlich. Spätere Fragen sind nicht ausgeschlossen, Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich schriftlich über die elektronische Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden- Württemberg erteilt. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen werden nur die schriftlich übermittelten Antworten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 135 und 160 Abs. 3
GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut
aufgeführt sind:
§ 160 Abs. 3, Antrag
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
§ 135 Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn
der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt
worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt
werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und
Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den
Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate
nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein,
wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
zulässig ist.