Erstellung eines kommunales Starkregenrisikomanagements gemäß den Vorgaben des Leitfadens des Landes Baden-Württembergs für das Freiburger Stadtgebiet. Referenznummer der Bekanntmachung: 2022006282
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg im Breisgau
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79106
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erstellung eines kommunales Starkregenrisikomanagements gemäß den Vorgaben des Leitfadens des Landes Baden-Württembergs für das Freiburger Stadtgebiet.
Die Stadt Freiburg im Breisgau plant die Erstellung des Starkregenrisikomanagements für das gesamte Stadtgebiet mit einer Einzugsgebietsgröße von ca. 153 km². Hierbei sind alle drei im Leitfaden der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) definierten Leistungsphasen zu betrachten. Die Leistungen sind gemäß den Vorgaben des Leitfadens „Kommunales Starkregenrisikomanagement in Baden-Württemberg“ der LUBW zu erbringen. Die Ergebnisse des Starkregenrisikomanagements sollen anschließend die Grundlage für die Betrachtung einer Vielzahl kommunaler Themen darstellen, wie der Flächen- und Bauvorsorge, der Eigenvorsorge, der Informations- und Risikovorsorge, dem Krisenmanagement, dem natürlichen Wasserrückhalt oder auch bei Baumaßnahmen für technische Schutzeinrichtungen.
Der Auftraggeber vergibt die folgenden Leistungen stufenweise:
Zunächst wird beauftragt:
• Phase I: Erstellung Starkregengefahrenkarten
• Zusätzliche Leistungen: 1.) Vermessung GPRO-Format 2.) Modellierung HWGK-Gewässer 3.) Datenüberführung Berechnungsmodell
Die im Rahmen der Leistungsphasen zu erbringenden (Teil-)Leistungen orientieren sich an den Inhalten und Vorgaben des Leitfadens (u.a. Musterpreisblatt gem. Anhang 1b des Leitfadens). Siehe Leitfaden „Kommunales Starkregenrisikomanagement in Baden-Württemberg“; Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW); Download: www.lubw.baden-wuerttemberg.de/wasser/starkregen .
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen (inkl. optionale Leistungen) vor. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen bzw. Handlungsbereiche besteht nicht, ebenso ein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach der Erbringung erster Leistungsphasen.
Optional wird die Erweiterung des Auftrages um folgende Leistungen vorgesehen:
• Phase II: Durchführung Risikoanalyse
• Phase III: Erstellung Handlungskonzept
Die im Rahmen der Leistungsphasen zu erbringenden (Teil-)Leistungen orientieren sich an den Vorgaben des Leitfadens (Anhang 1b) und werden für das vorliegende Projekt im entsprechenden Preisblatt detailliert aufgeschlüsselt.
Durchgeführt wird ein
Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb. Das zweistufige Verfahren beinhaltet
den vorgeschalteten öffentlichen Teilnahmewettbewerb (1. Stufe: Auswahlphase) und die
Verhandlungsphase (2. Stufe: Angebotsabgabe und Verhandlungsgespräche) gemäß § 119 Abs. 5 des
Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), §§ 14, 17 und 73 ff der Verordnung über die
Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV).
Freiburg i. Br.
Vor dem Hintergrund der Klimaerwärmung und der damit verbundenen Zunahme von Extremereignissen, haben die Themen Starkregenrisiko und Überflutungsvorsorge in den zurückliegenden Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen und gehen über bauliche Einzelmaßnahmen der Kommune hinaus. So sind im Rahmen des Starkregenrisikomanagements eine Vielzahl unterschiedlicher Themenbereiche wie z.B. Flächen- und Bauvorsorge, Eigenvorsorge, Informationsvorsorge und Risikovorsorge, Krisenmanagement, natürlicher Wasserrückhalt oder auch Baumaßnahmen für technische Schutzeinrichtungen zu betrachten.
Vor diesem Hintergrund hat die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) den Leitfaden „Kommunales Starkregenrisikomanagement in Baden-Württemberg“ publiziert, welcher als landesweite Handlungsgrundlage für die Vorsorge und den Umgang mit Starkregen für die Kommunen dient. Bei dem standardisierten Vorgehen des Leitfadens handelt es sich um ein fachlich sehr gründliches Verfahren mit den drei Phasen Starkregengefahrenkarten, Risikoanalyse und Handlungskonzeption mit Vorsorge und Krisenmanagement.
Phase I: Erstellung Starkregengefahrenkarten
Die Starkregengefahrenkarten stellen die Gefahren durch Überflutung infolge starker Abflussbildung auf der Geländeoberfläche nach Starkregen dar. Sie werden für seltene, außergewöhnliche und extreme Oberflächenabflussszenarien erstellt. Für die Berechnungen (hydraulische 2D Modellierung) der jeweiligen Abflüsse auf der Geländeoberfläche in den Untersuchungsgebieten stellt die LUBW die Abflussspenden pro m² für die drei Szenarien als sogenannte Oberflächenabflusskennwerte und das Geländemodell zentral für die Landesfläche bereit. In den Starkregengefahrenkarten werden jeweils die maximalen Überflutungsausdehnungen, Überflutungstiefen und Fließgeschwindigkeiten für die o. g. Szenarien auf der Geländeoberfläche des Untersuchungsgebiets dargestellt.
Phase II: Durchführung Risikoanalyse
Die örtliche Überflutungsrisikoanalyse umfasst prinzipiell drei Schritte:
1. die Analyse der Überflutungsgefährdung in den Starkregengefahrenkarten,
2. die Identifizierung von kritischen Objekten, Bereichen und Infrastruktureinrichtungen und Abschätzung möglicher Schadenspotenziale sowie
3. die Ermittlung und Bewertung des Überflutungsrisikos als Kombination von Gefährdung und Schadenspotenzial.
Die Risikoanalyse beinhaltet eine verbale Risikobeschreibung für das Untersuchungsgebiet und bei Bedarf Steckbriefe für kritische öffentliche Objekte, Infrastruktureinrichtungen und Bereiche. Sie bildet die Grundlage für die anschließende Planung und Ausweisung von Maßnahmen im Handlungskonzept.
Phase III: Erstellung Handlungskonzept
Mit der Erstellung eines kommunalen Handlungskonzeptes sollen starkregenbedingte Überflutungsschäden auf kommunaler Ebene verhindert beziehungsweise vermindert werden. Die hierzu erforderlichen Maßnahmen gilt es, innerkommunal zu koordinieren und zu kommunizieren. Daher wird das Handlungskonzept unter Beteiligung aller relevanten Akteure entwickelt. Das Handlungskonzept umfasst planerische, bauliche/technische als auch organisatorische/administrative Maßnahmen.
Zu erbringende Leistungen:
Die Stadt Freiburg hat sich dazu entschlossen sämtliche Phasen des Verfahrens zur Erstellung des Starkregenrisikomanagements gemäß den Vorgaben des Leitfadens der LUBW durchführen zu lassen. Dies ermöglicht die Förderung durch das Land zu einem Anteil von 70 % der entstehenden Kosten. Das Starkregenrisikomanagement soll dabei das gesamte Freiburger Stadtgebiet (siehe Abbildung) mit einer Einzugsgebietsgröße von ca. 153 km² umfassen.
Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen vor. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen bzw. Handlungsbereiche besteht nicht, ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach der Erbringung erster Leistungsphasen.
Der Auftraggeber vergibt die folgenden Leistungen stufenweise:
Zunächst wird beauftragt:
• Phase I: Erstellung Starkregengefahrenkarten
• Zusätzliche Leistungen: Lokale Vermessungen (GPRO-Format); abschnittsweise Modellierung HWGK-Gewässer; Datenüberführung in bestehendes Berechnungsmodell
Optional ist die Erweiterung des Auftrages um folgende Leistungen vorgesehen:
• Phase II: Durchführung Risikoanalyse
• Phase III: Erstellung
Angaben zum Ablauf des Vergabeverfahrens:
Der Mustervertrag sowie das auszufüllende Preisblatt werden im Zuge der Angebotsaufforderung zur 2. Stufe des Verfahrens zur Verfügung gestellt.
Der Termin für die Verhandlungsgespräche ist für Ende März (KW12/13) geplant.
Geplanter zeitlicher Projektablauf:
Abschluss Phase I – Erstellung Starkregengefahrenkarten bis Mitte 2024
Abschluss Phase II – Durchführung Risikoanalyse bis Mitte 2025
Abschluss Phase III – Erstellung Handlungskonzept bis Ende 2026
Weitertgehende Informationen:
Leitfaden „Kommunales Starkregenrisikomanagement in Baden-Württemberg“, Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz B.-W. (LUBW), Internet: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/wasser/starkregenrisikomanagement
Die Auswertung erfolgt anhand der beigefügten Bewertungsmatrix. Nach den festgelegten Kriterien werden die Bewerber / Bewerbergemeinschaften für die 2. Stufe ausgewählt.
Bei der Auswahl werden mindestens 3 und maximal 5 Bewerber oder Bewerbergemeinschaften berücksichtigt. Soweit mehr als 5 zu wertende Teilnahmeanträge eingehen, werden die 5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl berücksichtigt. Bei Bewerbern mit gleicher Punktzahl entscheidet das Los. Vorgehen bei Punktgleichheit:
Bei Punktgleichheit wird die von den entsprechenden Bewerbern in den Referenzkriterien (1), (2) und (3) insgesamt erreichte Punktzahl als Entscheidungskriterium
herangezogen. Sollte auch in diesem Fall eine Punktgleichheit bestehen, so erfolgt
die Entscheidung per Losverfahren gemäß § 75 Abs. 6 VgV.
Den nicht berücksichtigten Unternehmen im Auswahlverfahren (1. Stufe) werden die Gründe für die Nichtberücksichtigung mitgeteilt.
Der Auftraggeber beabsichtigt bei Fortsetzung der Planung und Durchführung des Vorhabens die unter Optionen gekennzeichneten Leistungen innerhalb von 36 Monaten nach Auftragserteilung dem Auftragnehmer zu übertragen. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen (inkl. optionaler Leistungen) vor. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen bzw. Handlungsbereiche besteht nicht, ebenso ein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach der Erbringung erster Leistungsphasen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
— Eigenerklärung gemäß § 75 (2), (3) VgV, dass die Berechtigung vorliegt, nach den Gesetzen der Länder die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur tätig zu sein;
— Eigenerklärung zu § 42 und § 48 (3-6) VgV i. V. m. § 123 und 124 GWB, dass keine Ausschlussgründe bestehen.
- Der Auftraggeber wird für die ausgewählten Bewerber bis zur Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150 a Gewerbeordnung) anfordern.
Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister, falls zutreffend.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
— § 45 (1) Nr. 3, (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR Deckungssumme für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR Deckungssumme für Sachschäden;
— § 46 (2) VgV: Erklärung über wirtschaftliche Verknüpfung mit Unternehmen und relevante, auf den Auftrag bezogene Zusammenarbeit, mit Anderen;
- § 45 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 4 Nr. 4 VgV: Erklärung über Umsätze netto der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre 2020, 2021, 2022 für vergleichbare
Dienstleistungen im Bereich des Starkregenrisikomanagements und der Planung von Hochwasserschutzmaßnahmen.
- Eigenerklärung zur Einhaltung der Sanktionen der EU gegen russische Unternehmen / Personen / Lieferanten (Auftragsverbot).
— Angabe Gesamtprojektleitung, stellvertretende Gesamtprojektleitung, Teilbereichsleiter Analyse Überflutungsgefährdung, Teilbereichsleiter Risikoanalyse, Teilbereichsleiter Handlungskonzept, Hauptsachbearbeitende Ingenieure /-innen Überflutungsgefährdung, Hauptsachbearbeitende Ingenieure /-innen Risikoanalyse, Hauptsachbearbeitende Ingenieure /-innen Handlungskonzept.
— § 47 (1), (2), (3), (4): Nachweis der Zusammensetzung als Erklärung bei Bewerbergemeinschaft/Nachunternehmer/Eignungsleihe;
— § 47 (1) VgV: Eigenerklärung: Vorlage von Verpflichtungserklärungen aller vorgesehenen Subunternehmer oder Erklärung über alleinige Leistungserbringung;
— § 46 (3) Nr. 8 VgV: Durchschnittliche Anzahl der beschäftigten Ingenieure einschließlich freien Mitarbeitern (ohne Praktikanten und
Hilfskräfte) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre in Tätigkeitsbereichen des Starkregenrisikomanagements und der Planung
Hochwasserschutzmaßnahmen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV in den letzten 3 Geschäftsjahren 2020, 2021, 2022.;
— Eigenerklärung zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Landestariftreue und Mindestlohngesetz für öffentliche
Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG).
- Erklärung über die beabsichtigte Arbeitsstruktur (Standort(e) bzw. Niederlassung(en), von denen im Auftragsfall die übertragenen Leistungen erbracht werden bzw.
die technische Leitung erfolgt.
Referenzen:
Erklärung über wesentliche erbrachte Leistungen nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV.
Liste der wesentlichen in den letzten fünfJahren (2018 bis 2022) erbrachten Leistungen. Bei den angegebenen Referenzen müssen die
in den jeweiligen Referenzkriterien definierten Leistungsphasen bereits abgeschlossen sein, andernfalls ist eine Berücksichtigung
ausgeschlossen.
Referenzkriterien:
Referenzkriterium (1)
Phase I gem. Leitfaden Land B.-W. – Analyse der Überflutungsgefährdung bei Starkregen / Erstellung Starkregengefahrenkarte
(seltenes, außergewöhnliches und extremes Szenario)
Referenzkriterium (2)
Phase II gem. Leitfaden Land B.-W. – Risikoanalyse / Analyse der Starkregengefahrenkarte; Vulnerabilitätsanalyse; Bewertung
Überflutungsrisiko
Referenzkriterium (3)
Phase III gem. Leitfaden Land B.-W. – Handlungskonzept / Erstellung kommunales Handlungskonzept zur Verminderung
starkregenbedingter Überflutungsschäden
Referenzkriterium (4)
Zusatzpunkte Bearbeitung mehrerer Phasen gem. Leitfaden Land B.-W. – Projekt mit Bearbeitung Phase I und II
Referenzkriterium (5)
Zusatzpunkte Bearbeitung mehrerer Phasen gem. Leitfaden Land B.-W. – Projekt mit Bearbeitung Phase I, II und III
Die Bewertung erfolgt gemäß der Bewertungsmatrix. Die zur jeweiligen
Referenz zu erbringenden Mindestanforderungen sind in der Bewertungsmatrix
angegeben.
Dieser Nachweis kann nach Ablauf der Einreichungsfrist nicht nachgereicht werden.
Auf gesondertes Verlangen sind für einzelne Referenzen Bestätigungen des jeweiligen Auftraggebers vorzulegen.
- Die Referenzen sind in nachfolgender Referenzliste einzutragen.
- Bei Bewerbergemeinschaften oder dem Einsatz von Nachunternehmern:
Zuordnung der Referenz zum jeweiligen Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. zum jeweiligen Nachunternehmer. Dabei darf jedes
Mitglied der Bewerbergemeinschaft / jeder Nachunternehmer nur die Referenzen angeben, die in Art und Umfang den Teilleistungen
entsprechen, die das Mitglied der Bewerbergemeinschaft / der Nachunternehmer ausführen wird.
Bewertungsmatrix
Allgemeine Mindestanforderungen:
1. Die zum jeweiligen Referenzkriterium (1) bis (5) genannten Leistungen müssen innerhalb der letzten fünf Jahre (2018 bis 2022)
erbracht worden sein, d.h. die angegebenen Leistungsphasen müssen in diesem Zeitraum sowohl begonnen als auch beendet worden
sein. Referenzen die diese Mindestanforderung nicht erfüllen, werden nicht berücksichtigt.
2. Den Referenzkriterien (1) bis (5) muss sich jeweils der vorgesehene Bürostandort der Leistungserbringung (siehe Referenzliste) oder
mindestens einer der vorgesehenen Bearbeiter (siehe Referenzliste) zuordnen lassen. Referenzen die diese Mindestanforderung nicht
erfüllen, werden nicht berücksichtigt.
3. Für die Referenzkriterien (1), (2) und (3) müssen mindestens 20 Punkte der für
diese Referenzkriterien insgesamt möglichen 60 Punkte erzielt werden. Wird diese Mindestanforderung nicht erfüllt, wird der
Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
4. Für die Referenzkriterien (4) und (5) müssen mindestens 7 Punkte der für diese Referenzkriterien insgesamt möglichen 25 Punkte
erzielt werden. Wird diese Mindestanforderung nicht erfüllt, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
Spezifische Mindestanforderungen:
Die spezifischen Mindestanforderungen für die anzugebenden Umsätze, anzugebenden beschäftigten Ingenieure sowie die
anzugebenden Referenzen sind in den nachfolgenden Übersichten für die jeweiligen (Referenz-) Kriterien aufgeführt.
Bewertung:
Sofern die Mindestanforderungen erfüllt sind, erfolgt die Bewertung der Unterlagen zu den Umsätzen, den Beschäftigten Ingenieuren
sowie der Referenzkriterien (1) bis (5) auf Grundlage der in den nachfolgenden Übersichten dargestellten Bewertungsmaßstäbe (siehe
auch Bewertungsmatrix der erzielbaren Bewertungspunkte).
Vorgehen bei Punktgleichheit:
Bei Punktgleichheit wird die von den entsprechenden Bewerbern in den Referenzkriterien (1), (2) und (3) insgesamt erreichte Punktzahl
als Entscheidungskriterium
herangezogen. Sollte auch in diesem Fall eine Punktgleichheit bestehen, so erfolgt
die Entscheidung per Losverfahren gemäß § 75 Abs. 6 VgV.
Ingenieure gemäß § 75 Abs. 2 VgV.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträgein Baden-
Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz)
Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenen Verpflichtungen, insbesondere auch beidem Einsatz von Nach- und
Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bezug der Vergabeunterlagen erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal.
Zum Bezug der Teilnahmeunterlagen besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der Vergabeplattform (s.I.3). Über Änderungen der Vergabeunterlagen, Bewerberfragen und Antworten wird der Bewerber jedoch nur bei Registrierung automatisch unterrichtet. Andernfalls ist der Beweber verpflichtet, sich eigenständig über Mitteilungen der Vergabestelle zu informieren. Daher wird empfohlen, sich vor dem Bezug der Unterlagen zu registrieren. Vom Bewerber ist sicherzustellen, dass bei einer Registrierung eine gültige E-Mail-Adresse hinterlegt ist, über welche die Kommunikation ausschließlich im eVergabe-Portal erfolgt.
Die Abgabe der Bewerbung und der Angebote darf ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform erfolgen. Die geforderten Anlagen und Nachweisen sind elektronisch im Projekt hochzuladen. Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Der Auftraggeber behält sich vor, bis zur Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Eigenerklärungen wahrheitsgemäß eingereicht worden sind.
Für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen werden den Bewerbern keine Kosten erstattet (in Anlehnung an § 77 Absatz 1 VgV).
Es ist beabsichtigt für die 2. Stufe des Verfahrens insbesondere folgende Unterlagen zur Verfügung zu stellen:
Preisblatt bzw. Gaeb-Datei und Informationen zu den Verhandlungsgesprächen.
Mehrfachbewerbungen sind grundsätzlich nicht zulässig (siehe VgV-Teilnahmebedingungen Stadt Freiburg). Mehrfachbeteiligungen von Nachunternehmen sind zulässig, sofern diese keinen maßgeblichen Einfluss auf die Angebotsgestaltung haben.
Enthalten die Teilnahmeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er die Auftraggeberin vor Abgabe der Bewerbung unverzüglich schriftlich über das Vergabeportal darauf hinzuweisen.
Bewerberanfragen sind im Vergabeportal im Angebotsassistenten unter „Nachrichten“ bis 23.01.23 um 12 Uhr möglich. Es erfolgt schnellstmöglich eine Beantwortung an alle Bewerber.
Bei Fragen zur Bedienung des Systems können Sie sich gerne an die technische Hotline der Deutschen eVergabe wenden: E-Mail: [gelöscht] oder telefonisch: 0611 / 949106-83.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB – unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155-184 GWB wird verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de